DE10027517A1 - Einrichtung mit einer Welle und mit zumindest einer auf dieser Welle angebrachten Nabe und Verfahren für die Herstellung dieser Einrichtung - Google Patents
Einrichtung mit einer Welle und mit zumindest einer auf dieser Welle angebrachten Nabe und Verfahren für die Herstellung dieser EinrichtungInfo
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Abstract
Die Einrichtung umfasst eine Welle (1) und eine auf dieser Welle (1) angebrachte Nabe (2). Die Nabe (2) hat eine Öffnung (3), welche in der Richtung ihrer Achse (A) ein zusammengesetztes Profil aufweist. Dieses Profil umfasst einen zylinderförmigen Abschnitt (Z) und einen konusförmigen Abschnitt (K1). Der Kegelerzeugungswinkel Alpha des Konus (K1) ist kleiner als 5 Winkelgrad oder er gleicht 5 Winkelgrad. Der Übergang (e) zwischen den genannten Abschnitten (Z, K1) des Profils befindet sich in der Nabenöffnung (3) und etwa im mittleren Bereich der Nabenbreite (B).
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung mit einer Welle und mit zumindest einer auf dieser
Wette angebrachten Nabe und ein Verfahren für die Herstellung dieser Einrichtung.
Es ist bekannt, eine Nabe an einer gewünschten axialen Position einer Welle zu befestigen,
indem an dieser axialen Position der Welle der Aussendurchmesser der Welle durch eine
plastische Umformung z. B. durch Rollieren, Walzen, Zwicken oder Treiben vergrössert wird
und die Nabe anschliessend auf diesen vergrösserten Wellenbereich axial aufgepresst wird.
Beispielsweise ist in der europäischen Patentschrift EP 0521 354 eine zusammengebaute
Nockenwelle beschrieben, deren Nockenverbindung mit der Welle in die obige beschriebene
Gattung fällt. Der Wellenaussendurchmesser wird an der Befestigungsstelle durch Walzen
aufgeweitet. Die Nabenöffnung ist eine zylindrische Bohrung. Jener Rand der
Nabenöffnung, der bei der Montage zuerst mit dem aufgeweiteten Wellenbereich in
Berührung kommt, weist einen speziellen Oeffnungsbereich auf. Dieser Oeffnungsbereich ist
ein Konus mit ca. 20 Grad Oeffnungswinkel und die axiale Ausdehnung dieses
Oeffnungsbereiches beträgt ca. ein Fünftel der gesamten Nabenbreite. Diese Konstruktion
hat Nachteile, die dazu führen, dass die geforderte Funktion und Dauerhaftigkeit einer
dynamisch hochbeanspruchten Welle-Nabe Verbindung nicht gegeben ist. Ein Nachteil ist
auch darin zu sehen, dass die axiale Breite der Oeffnungsphase mit ca. 20 Grad
Oeffnungswinkel für die Befestigung nicht genutzt werden kann, da diese Einlaufphase
lediglich für das plastische Umformen und Niederdrücken der Wellenwülste geeignet ist und
zur Befestigung der Nabe nichts beitragen kann. Bei einer vorgegebenen Nabenbreite führt
diese Einlaufphase bei der vorbekannten Konstruktion zu einem Ueberdeckungsverlust von
15 bis 20% der gesamten Nabenbreite, was sehr nachteilig ist. Ein weiterer Nachteil der
vorbekannten Konstruktion liegt im folgenden begründet: die höchsten Spannungsspitzen in
der Nabe treten unmittelbar am Ende des Einlaufkonus auf. Da dieses Ende des
Einlaufkonus am Randgebiet der einen Nabenseitenfläche liegt, treten durch Randdefekte
der Nabe (z. B. Schmiedefehler oder Härtefehler an der Nabenkante)
unweigerlich Risse auf. Die vorbekannte Konstruktion ist deshalb ungeeignet für hoch
belastete Fügeverbindungen. Ein weiterer Nachteil ist das Fehlen eines Formschlusses
zwischen Nabe und Welle. Entsprechend diesem Nachteil ist eine hinreichende
Dauerfestigkeit der Wetten-Naben Verbindung nicht gegeben.
Auch die WO 99/5740 offenbart eine Welle-Nabe-Verbindung, bei der die Welle vor dem
Fügen durch Umformen an der Fügestelle im Aussenbereich vergrössert wurde. Der
Nabeneinlauf wird hier nicht durch eine Phase mit einer innenliegenden Uebergangskante
gebildet sondern durch ein Oeffnungsprofil, das tangential in die zylindrische Nabenöffnung
einmündet. Auch diese Konstruktion kann die hohen Spannungspitzen in der Nähe des
Nabenrandes nicht vermeiden, was ebenfalls zu Rissen im Randbereich der Nabe führt und
damit zum Versagen der Welle-Nabe-Verbindung. Der offenbarte Einlaufradius überträgt
auch bei dieser Konstruktion kein Drehmoment und dient lediglich für die Umformung der
Wellenerhebungen. Die effektiv nutzbare Breite der Nabe wird an durch diesen Einlaufradius
auch wieder empfindlich reduziert.
Bai dem zitierten Stand der Technik werden die ersten Wellenerhebungen, die von der
Einlaufphase respektiv dem Einlaufradius umgeformt wurden, anschliessend praktisch von
der gesamten Nabenbreite überfahren und damit abrasiv geschädigt. Als Folge dieses
abrasiven Gleitens tritt ein Spannungsverlust zwischen Weile und Nabe auf, was die
Befestigungsqualität mindert.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die gesamte Nabenbreite für eine form- und
reibschlüssige Verbindung nutzbar zu machen, den abrasiven Gleitverschleiss während des
Fügens zu reduzieren und damit die Folgespannungen zu erhöhen und gleichzeitig die
Fügespannungen vom kritischen Nabenrandbereich in einen nicht kritischen Nabenbereich
zu verlagern.
Diese Aufgabe wird bei der Einrichtung der eingangs genannten Gattung erfindungsgemäss
so gelöst, wie dies im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 definiert ist.
Nachstehend werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung anhand der
beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in einer Frontansicht eine erste Ausführung der Nabe der vorliegenden Einrichtung,
Fig. 2 in einem vertikalen Schnitt a-a die Nabe aus Fig. 1, wobei die Nabenöffnung einen
kegelstumpfförmigen und einem zylindrischen Abschnitt aufweist,
Fig. 3 in einer Frontansicht eine zweite Ausführung der Nabe der vorliegenden Einrichtung,
Fig. 4 in einem Schnitt a-a die Nabe aus Fig. 3, wobei die Nabenöffnung zwei konusförmige
Abschnitte aufweist,
Fig. 5 in einer Frontansicht eine dritte Ausführung dar Nabe der vorliegenden Einrichtung,
Fig. 6 in einem Schnitt b-b die Nabe aus Fig. 5, wobei das Profil der Nabenöffnung in den
zylinderförmigen Abschnitt der Nabenöffnung stetig einmündet,
Fig. 7 und 8 die Nabe aus Fig. 1, welchem einem Ausschnitt aus einer Welle vor dem
Fügevorgang vorangestellt ist,
Fig. 9, 10 und 11 in Frontansicht Naben mit verschiedenen Geometrien der Oeffnung.
Die vorliegende Einrichtung umfasst eine Welle 1 (Fig. 8) und mindestens einer Nabe 2 (Fig.
1 bis 7 und 9 bis 11), die auf der Welle 1 befestigt sein können. Alle Fig. 1 bis 11 zeigen
Geometrieverhältnisse, die im Vergleich zur realen Naben- und Wellengrösse stark
vergrössert dargestellt sind. Diese Darstellung dient nur dazu, die Merkmale der
Konstruktion besser erklären zu können. Aus demselben Grund sind die Welle 1 und Nabe 2
vor dem Fügevorgang dargestellt. Die Aussenform der Nabe 2 kann je nach Erfordernis als
Nockenscheibe, Zahnrad, Kurbelwange, zylindrische Scheibe, Kreisexzenter oder
dergleichen ausgebildet sein und die Nabe besteht je nach Anwendung aus gehärtetem
oder ungehärtetem Stahl, Sinterstahl, Gusswerkstoff, Kunststoff oder dergleichen. Die Welle
ist aus Gewichtsgründen vorzugsweise ein geschweisstes, kaltgezogenes Stahlrohr.
Fig. 1 und 2 zeigen eine erste Ausführung der vorliegenden Nabe 2, deren Breite durch zwei
Zueinander parallel verlaufende Seitenflächen 4 und 41 begrenzt ist. Die Seitenflächen 4
und 41 stehen vorzugsweise im rechten Winkel zur Mittel- bzw. Symmetrieachse A der
Nabenöffnung 3. Der Abstand B zwischen den zueinander parallel verlaufenden
Seitenflächen 4 und 41 definiert die Breite 8 dar Nabe 2, die mit der Welle 1 verbunden ist.
Selbstverständlich kann die Breite z. B. die Laufbreite eines Nockens schmäler oder breiter
sein, als die Befestigungsbreite 8 dieses Nockens auf der Welle 1. Fig. 1 bis 6 zeigen der
Vereinfachung wegen die Nabenbreite 8 gleich der Befestigungsbreite B auf der Welle 1.
Der Abstand B der Seitenflächen 4 und 41 definiert in diesem Fall die Befestigungsbreite
und zugleich die Nabenbreite. Die Nabenöffnung 3 hat einen ersten Abschnitt Z, weicher
zylinderförmig ist und welcher sich einerends an die zweiten Stirnfläche 41 der Nabe
anschliesst. Die Nabenöffnung 3 hat ferner einen zweiten Abschnitt K1, dessen Verlauf von
einem zylindrischen Verlauf abweicht und welcher sich einerends ans die erste Stirnfläche 4
der Nabe 2 anschliesst. Im Inneren der Nabe 2 gehen die zwei genannten Profile
ineinander. Das zweite Profil K1 ist in Fig. 1 und 2 durch eine gerade Mantellinie 5 eines
Kegelstumpfes K1 (Konus) veranschaulicht. Die geraden Mantellinien 5 bilden mit einer
Parallelen zur Nabenachse A den Kegelerzeugungswinkel Alpha. Die geraden Mantellinien
5 des ersten Kegelstumpfes K1 bilden im Schnitt mit der ersten Seitenfläche 4 der Nabe 2
eine Kante E. Das erste Profil 2 ist in Fig. 1 und 2 durch eine gerade Mantellinie 6 eines
Zylinders veranschaulicht. Diese geraden Mantellinien 6 verlaufen parallel zur Nabenachse
A. Diese geraden Mantellinien 6 des zylinderförmigen, Oeffnungsabschnittes Z bilden im
Schnitt mit der zweiten Seitenfläche 41 der Nabe 2 eine Kante F. Diese Kanten E und F sind
umlaufende, vorzugsweise kreisförmig verlaufende Kanten. Der Übergang des ersten Profils
K1 in den zylindrischen Abschnitt Z der Nabenöffnung 3 wird durch eine Kante e gebildet.
An dieser Uebergangskante e treten die höchsten Spannungsspitzen auf, die aber durch
das Verlegen in die Nabenmitte keine Nabenrisse auslösen können.
Fig. 7 zeigt eine Nabe identisch mit der Nabe 2 aus Fig. 1, die in Aufpressrichtung P auf die
in Fig. 8 dargestellte Welle 1 aufgepresst werden soll. Diese Welle 1 kann als Vollwelle oder
als ein Rohr augebildet sein. Die Aussenkontur der Welle 1 in ihrem unverformten Bereich
ist vorzugsweise zylindrisch mit dem Aussendurchmesser w. An jener Axialposition der
Welle 1, an der die Nabe 2 zu befestigen ist, wird durch plastische Umformung des
Wellenmaterials hervorstehende Wellenerhebungen R geschaffen, die einen
Aussendurchmesser r aufweisen. In Fig. 8 ist eine mögliche Ausführungsform der
Wellenerhebungen R mit umlaufenden geschlossenen Rillen und Erhebungen gezeigt. Es ist
auch möglich umlaufende aber nicht geschlossene Ritten und Erhebungen zu erzeugen, die
wie ein Gewinde eine Steigung aufweisen (nicht dargestellt). Des weiteren kann auch eine
Ausführungsvariante zweckmässig sein, bei der die Wellenerhebungen als axial zur
Wellensymmetrieachse verlaufende Zähne ausgebildet sind (nicht dargestellt).
Ein Längspressverband zwischen Welle 1 und Nabe 2 kann dadurch erzielt werden, dass
der Durchmesser r der Wellenerhebungen R grösser gewählt wird als der Durchmesser d
des zylindrischen Abschnittes Z der Nabenöffnung 3. Dabei wird die Nabe 2 mit der Kante E
mit dem Durchmesser D voran in Aufpressrichtung P auf die Welle 1 geschoben.
Zweckmässig ist es, wenn die Nabe bis zu Beginn der Walzung R frei oder mit geringer
Aufpresskraft entlang der Welle 1 verschoben werden kann. Dies bedeutet, dass der
Durchmesser d des zylinderförmigen Abschnittes Z der Nabenöffnung 3 etwa dem
Durchmesser w dar unverformten Abschnitte der Welle 1 entspricht. Dies wird durch eine
Toleranzfestlegung der beiden Durchmesser d und w erreicht, indem eine Spiel- oder eine
Uebergangspassung gewählt wird.
Für eine feste und dauerhafte Verbindung der Nabe 2 mit der Welle 1 ist es wichtig, dass
während des Aufprassens der Nabe 2 die hervorstehenden Wellenerhebungen R auf der
Wette 1 nicht durch die Kante E an der Nabe 2 abgeschert werden. Dies wird dann erreicht,
wenn die vorstehenden Wellenerhebungen R der Walzung im ersten Kontakt mit dem
Kegelstumpf K1 von diesem aufgenommen werden. Also ist der Durchmesser D der Kante E
der Nabe 2 grösser oder gleich dem Durchmesser r der Erhebungen R an der Welle 1 zu
wählen.
Die Länge L (Fig. 2) des Einlaufprofils K1 entspricht etwa der halben Nabenbreite 8. Durch
dieses wichtige Merkmal der Erfindung wird auch erreicht, dass nur etwa die Hälfte der
Wellenerhebungen R vom zylindrischen Abschnitt Z der Nabenöffnung 3 während des
Längsaufpressens abrasiv abgeglättet wird. Dies bringt eine deutliche Steigerung der
Qualität der Befestigung der Nabe 2 auf der Welle 1 mit sich.
Dadurch, dass der Kegelerzeugungswinkel Alpha mit kleiner oder gleich 5 Winkelgrad
gewählt wird, befindet sich dieser Längsabschnitt K1 der Nabe 2 deutlich im
Selbsthemmungsbereich. Bis zum Erreichen der Endposition der Nabe 2 auf der Welle 1
werden die Fügespannungen in diesem Nabenabschnitt kontinuierlich erhöht, ohne dass sie
sich auf den Nabenrand schädlich auswirken können. Aus diesem Grund trägt dieser
Nabenabschnitt K1 wesentlich zur Steigerung der Dauerfestigkeit der Verbindung bei.
Wird eine hohe statische und dynamische Verdrehfestigkeit der vorgeschlagenen
Einrichtung gefordert, wird es notwendig sein, von einer rein reibschlüssigen Verbindung zu
einer reib- und formschlüssigen Verbindung überzugehen. Einen zusätzlichen Formschluss
zu dem bestehenden Reibschluss erzielt man dadurch, dass man zusätzlich zum Profil K
beispielsweise eine oder mehrere Ausnehmungen N (Fig. 1) in der Nabenöffnung 3 vorsieht
und damit die Nabenöffnung unrund ausbildet. In Fig. 1 ist die Tiefe t dieser Ausnehmung
mit t gleich D minus d des Kegelstumpfs K1 gewählt und für die geometrische Form der
Ausnehmung N wird vorzugsweise ein Abschnitt des Mantels eines Zylinders gewählt. Die
Symmetrieachse S dieser zylindrischen Ausnehmung N verläuft vorzugsweise parallel zur
Symmetrieachse A der Nabenöffnung 3. Durch das Aufschieben der Nabe 2 auf die Welle 1
werden die Wellenerhebungen R (Fig. 8) durch den Konus K1 (Fig. 1) umgeformt und
gleichzeitig wird ein Teil der Wellenerhebungen R in die Ausnehmung N hineingedrückt.
Dadurch entsteht ein Formschluss, dar sich praktisch über die ganze Nabenbreite B
erstreckt. Die gesamte Nabenbreite B kann dadurch für die Befestigung der Nabe 2 auf der
Welle 1 genutzt werden und es entsteht daher kein Verlust an effektiv tragender
Befestigungsbreite der Nabe 2.
Fig. 3 und 4 zeigen eine Nabe, deren Oeffnung 3 durch zwei aufeinander folgende, d. h.
zusammengesetzte Konusabschnitte K1 und K2 gebildet ist. Die Bezeichnungen in Fig. 1
und 2 gelten sinngemäss auch für die Fig. 3 und 4. Der Kegelerzeugungswinkel Alpha 1
gehört zum ersten Konusabschnitt K1 der Nabenöffnung 3. Der Kegelerzeugungswinkel
Alpha 2 gehört zum zweiten Konusabschnitt K2 der Nabenöffnung 3. Der jeweilige
Kegelerzeugungswinkel Alpha 1 und Alpha 2 sind vorzugsweise kleiner oder gleich 5
Winkelgrade. Der Uebergange vom ersten Konus K1 zum zweiten Konus K2 liegt etwa in
der Mitte der Nabenbreite 8. Die Spannungsspitzen am Konusübergang e sind dadurch
wiederum wirkungsvoll vom kritischen Randbereich der Nabe 2 ferngehalten. Wie schon
vorstehende anhand von Fig. 1 und 2 erläutert, wirkt die Ausnehmung N auch hier als
formschlüssige Verbindung zwischen dar Walle 1 und der Nabe 2 über die ganze
Nabenbreite B.
Fig. 5 und 6 zeigen eine Nabe 2, deren Einlaufprofil K3 durch eine Kurve gebildet ist, die in
den zylinderförmigen Abschnitt Z der Nabenöffnung 3 kontinuierlich und stetig 3 übergeht.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird eine innenliegende Kante vermieden. Gleichwohl
treten auch hier am Uebergangsbereich der Kurve K3 zum hier abgebildeten zylindrischen
Abschnitt Z der Bohrung 3 die maximalen Fügespannungen auf, die eine hohe
Dauerfestigkeit der Welle-Nabe-Verbindung garantieren aber keine Risse in der Nabe 2
verursachen können. Die genannte Kurve K3 kann zum Beispiel als ein Kreisbogen oder als
eine andere geometrische Kurve geformt sein. Auch in diesem Ausführungsbeispiel
gewährleistet die Ausnehmung N einen Formschluss über die gesamte Nabenbreite B.
Dadurch, dass bei den hier beschriebenen Konstruktionsmerkmalen keine Einlaufgeometrie
mit einem Radius oder einer Phase für die Wellenwalzung nötig wird, ist die gesamte
Nabenbreite 8 für die Befestigung nutzbar. Beim ersten Kontakt der ersten Walzung R mit
der Nabe 2 wird kontinuierlich die Walzung R während des Aufschiebens der Nabe 2
umgeformt und damit die Verspannung zwischen der Welle 1 und der Nabe 2 bis zum
Erreichen der axialen Endposition der Nabe 2 kontinuierlich gesteigert. Dadurch wird im
Vergleich zum zitierten Stand der Technik ein deutlich höherer Fügedruck erzielt und ein
Spannungsabfall der ersten Walzungen R, die zuerst umgeformt werden, verhindert. Damit
wird die Befestigungsqualität der Welle-Nabe-Verbindung insgesamt entscheidend
gesteigert.
Fig. 9 bis 11 zeigen alternative Ausführungsgeometrien für die Ausnehmung N. In Fig. 9 sind
zwei nutenförmige Ausnehmungen N1 und, n N2 in der Nabenöffnung 3 ausgeführt, welche
in einem Winkelabstand von 120 Grad voneinander entfernt liegen. Gemäss Fig. 10 sind
zwei Ausnehmungen N3 und N4 vorgesehen, von welchen je eine die Kontur einer
Parabel hat. Solche Ausnehmungen N3 und N4 sind sich einander diametral
gegenüberstellt. Aber auch Ausnehmungen mit einem Unrundprofil können verwendet
werden. Fig. 11 zeigt eine solche Ausführung und Anordnung von Ausnehmungen N5, N6
und N7, welche z. B. eine Folge von tangential anschliessenden
Kreisbögen (nicht dargestellt) oder eines Polygonprofils sind. Fig. 11 zeigt ein solches
Polygonprofil, das dem Profil K1 mit den beiden bestimmenden Durchmessern d und D
überlagert ist.
Die Nabenöffnung 3, die Profile K1 bis K3 und die Ausnehmungen N bis N7 können
kostengünstig spanabhebend durch Drehen und/oder Räumen hergestellt werden. Die
Herstellung dieser Nabeninnengeometrie kann aber auch spanlos z. B. durch Sintern
erfolgen.
Aus den vorstehenden Darlegungen geht hervor, dass die vorliegende Einrichtung eine
Welle 1 und eine auf dieser Weile 1 angebrachte Nabe 2 umfasst. Die Nabe 2 hat eine
Oeffnung 3, welche in der Richtung der Achse A der Nabe 2 ein zusammengesetztes Profil
aufweist. Dieses Profil umfasst einen zylinderförmigen Abschnitt Z und einen konusförmigen
Abschnitt K1. Der Kegelerzeugungswinkel Alpha des Konus K1 ist kleiner als 5 Winkelgrad
oder er gleicht 5 Winkelgrad. Der Uebergang e zwischen den genannten Abschnitten Z, K1
des Profils befindet sich in der Nabenöffnung 3, und zwar etwa im mittleren Bereich der
Nabenbreite B.
Claims (10)
1. Einrichtung mit einer Welle und mit zumindest einer auf dieser Welle angebrachten
Nabe, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Randbereich der Oeffnung (3) in der
Nabe in einem vertikalen Schnitt ein Profil (K) aufweist.
2. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (K) etwa
im mittleren Bereich der Nabenbreite (B) in die Nabenöffnung (3) übergeht.
3. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (K) als eine
Mantellinie eines Konus (K1) ausgebildet ist.
4. Einrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kegelerzeugungswinkel Alpha des Konus (K1) kleiner als 5 Winkelgrad ist oder 5
Winkelgrad gleicht.
5. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (K) als
eine kontinuierliche Einlaufkurve ausgebildet ist, die stetig in die Nabenöffnung (3) übergeht.
6. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nabenöffnung
(3) als zylindrische Bohrung (Z) oder als Konus (K2) ausgebildet ist.
7. Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nabenöffnung
(3) über die Breite (B) zumindest eine Ausnehmung (N) aufweist.
8. Einrichtung nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung
(N) zylinderförmig, eckig, elliptisch oder polygonförmig ausgebildet ist.
9. Verfahren zur Herstellung der Einrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Nabenöffnung (3), das Profil (K) und die Ausnehmung (N)
spanabhebend durch Drehen und/oder Räumen oder nicht spanabhebend durch Sintern
hergestellt wird.
10. Verfahren nach Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle an
zumindest einer Fügestelle durch plastische Verformung ihres Aussendurchmessers
aufgeweitet wird und dass die Nahe (2) auf diese Fügestelle der Welle (1) axial aufgepresst
wird.
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