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DE10027502B4 - Vorgehängte hinterlüftete Fassadenkonstruktion - Google Patents

Vorgehängte hinterlüftete Fassadenkonstruktion Download PDF

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Abstract

Vorgehängte hinterlüftete Fassadenkonstruktion mit übereinander vorgesehenen Fassadenplatten (11), die voneinander jeweils durch eine vorderseitige Fuge (19) und durch eine rückseitige Fuge (28) beabstandet sind, wobei die jeweilige Fassadenplatte (11) aus einer vorderen und einer hinteren Plattenschale (12, 13) besteht, die durch Stege (14) miteinander verbunden und mit Längslöchern (15) versehen sind, die parallel zu den Stegen (14) zwischen denselben angeordnet sind, und die mit einem quer zur Strangpreßrichtung verlaufenden Kopffalz (16, 30, 34) am oberen Ende der Fassadenplatte (11) und/oder einem quer zur Strangpreßrichtung verlaufenden Fußfalz (27, 31, 35) am unteren Ende der Fassadenplatte (11) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Kopffalzes (16, 30, 34) und/oder Fußfalzes (27, 31, 35) Sägeblattstärke aufweist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine vorgehängte, hinterläuftete Fassaden Konstruktion nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Durch die DE 43 25 873 A1 sind stranggepreßte keramische Fassadenplatten im Hochformat bekannt, welche durch eine vordere und eine hintere Plattenschale gebildet werden, die durch vertikal verlaufende Stege miteinander verbunden sind und mit Langlöchern versehen sind, die zwischen den Stegen angeordnet sind. Am kopfseitigen Rand dieser Fassadenplatten bildet die überstehende hintere Plattenschale einen Kopffalz, der höher ist, als die Höhe der von der Vorderseite her sichtbaren Horizontalfuge, die von zwei übereinander angeordneten Fassadenplatten gebildet wird. Am fußseitigen Rand der Fassadenplatten bildet die überstehende vordere Plattenschale einen Fußfalz, der höher ist, als die Höhe der von der Rückseite der Fassade her sichtbaren Horizontalfuge zwischen übereinander angeordneten Fassadenplatten. Durch die sich gegenseitig hintergreifenden Kopf- und Fußfalze wirkt die Fassade von der Außenseite (und auch von der Innenseite) her gesehen optisch geschlossen. Außerdem ergibt sich eine optimale Wasserführung des an der Vorderseite der Fassade ablaufende Fassadenwassers und die Möglichkeit, die Plattenhalter weitgehend verdeckt anzubringen. Der Nachteil dieser Konstruktion liegt darin, daß die Kopf- und Fußfalze quer zur Strangpreßrichtung verlaufen, so daß diese nicht im Strangpreßverfahren gleich mitgepreßt werden können. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, die Kopf- und Fußfalze im plastischen, getrockneten oder gebrannten Zustand an den Fassadenplatten anzubringen. Bei der Herstellung der Kopf- und Fußfalze im plastischen Zustand ergeben sich durch die unvermeidbaren keramischen Schwindungsdifterenzen sehr grobe, nicht ak zeptable Toleranzen an der gebrannten Fassadenplatte. Bei der Herstellung im getrockneten Zustand z.B. durch Fräsen kommt es zu untragbar starken Kantenausbrüchen. Im gebrannten Zustand gibt es die Möglichkeit des Fräsens, die wegen des großen Zerspannungsvolumens zu teuer ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Herstellung der Kopf- und Fußfalze durch mehrere Schnitte mit Kreissägen. Mit dem ersten Schnitt an jedem Plattenende wird die Platte auf Länge geschnitten; diese Schnitte sind unkompliziert und können mit hoher Präzision gleichzeitig an den gegenüberliegenden Plattenenden erfolgen. Üblicherweise werden dabei die Fassadenplatten quer liegend unter den beiden seitlich angeordneten Kreissägen durchgeschoben. Danach erfolgt in einem weiteren Arbeitsgang je ein Schnitt von beiden Seiten im rechten Winkel zum ersten Schnitt – also in Lochrichtung. Diese Schnitte erfolgen in der liegenden Platte durch zwei zu beiden Seiten angeordnete Sägeblätter mit einer Einschnitttiefe, die der Höhe des Kopf- bzw. des Fußfalzes entspricht. Auch diese Einschnitte können gleichzeitig mit hoher Präzision hergestellt werden. Der jeweils dritte Schnitt an jedem Ende der Fassadenplatte muß aber aus verschiedenen Richtungen kommen, am Kopfende von der Plattenvorderseite her und am Fußende von der Plattenrückseite her. Durch den gegenläufigen Angriff der Sägen ergibt sich ein Kräftepaar, welches ein Drehmoment auf die liegenden Platten ausübt, so daß es sehr schwierig ist, die Platten in der erforderlichen Präzision auf der Fördervorrichtung zu fixieren. Die Folge davon ist eine hohe Ausschußquote durch Überschreitung der zulässigen engen Maßtoleranzen. Letztendlich kann dies nur durch eine außerordentlich präzise und stabile Fixierung der Platten auf der Maschine unterbunden werden oder durch zwei zusätzliche einzelne Arbeitsgänge (Schnitte) unter unter sonst gleichen Bedingungen. Die Herstellungskosten von Kopf- und Fußfalzen quer zur Strangpreßrichtung durch jeweils drei Schnitte an den gebrannten Platten werden durch diese Komplikationen der asymmetrischen Krafteinwirkung noch zusätzlich erheblich erhöht, so daß die Hochformat-Version der stranggepreßten Fassaden mit vertikaler Lochanordnung dadurch wesentlich unwirtschaftlicher wird als die Querformat-Version mit horizontalen Löchern und den im gleichen Arbeitsgang angepreßten Kopf- und Fußfalzen.
  • Aus der AT 344 963 ist eine vorgehängte Fassadenkonstruktion mit keramischen Fassadenplatten bekannt, wobei die Fassadenplatten ebenfalls jeweils aus einer vorderen und einer hinteren Plattenschale bestehen, die durch Stege miteinander verbunden und mit Längslöchern versehen sind, die parallel zu den Stegen zwischen denselben vorgesehen sind. Die Fassadenplatten weisen ebenfalls einen quer zu den Längslöchern und Stegen verlaufenden Kopffalz am oberen Ende und Fußfalz am unteren Ende auf. Der Kopffalz und der Fußfalz sind jedoch stirnseitig geschliffen und die Fassadenplatten nebenund übereinander mörtellos zusammengefügt. Dies bedeutet, daß bei dieser bekannten Fassadenkonstruktion im Unterschied zu der eingangs genannten gattungsgemäßen Fassadenkonstruktion die übereinander vorgesehenen Fassadenplatten voneinander nicht jeweils durch eine horizontale Fuge beabstandet sind und somit keine Hinterlüftung durch Luftspalt in offenen Fugen möglich ist.
  • Die DE 34 48 392 C2 beschreibt eine vorgehängte hinterlüftete Fassadenkonstruktion mit übereinander vorgesehenen, stranggepreßten keramischen Fassadenplatten, die voneinander jeweils durch eine vorderseitige Fuge und durch eine rückseitige Fuge beabstandet sind. Die jeweilige Fassadenplatte besteht aus einer vorderen und hinteren Plattenschale, die durch Stege miteinander verbunden sind und mit Löchern zwischen den Stegen versehen ist. Die Stege und die Löcher dieser bekannten Fassadenplatten verlaufen ebenfalls in Strangpreßrichtung. Die Fassadenplatten sind in der Fassadenkonstruktion jedoch im Unterschied zu den eingangs genannten gattungsgemäßen Konstruktionen so angeordnet, daß die Stege und Löcher horizontal ausgerichtet sind. Der Kopf- und Fußfalz ist daher an diesen Fassadenplatten ebenfalls in Strangpreßrichtung verlaufend, so daß bei diesen Fassadenplatten beim Strangpressen ohne Probleme der Kopf- und Fußfalz mitausgeformt werden kann. Entsprechende Fassadenkonstruktionen mit Fassadenplatten, bei denen die Stege und Löcher sowie Kopf- und Fußfalz jeweils in Strangpreßrichtung verlaufen, sind auch aus DE 44 20 890 A1 , DE 31 10 606 C2 und DE 197 18 716 A1 bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine vorgehängte hinterlüftete Fassadenkonstruktion mit stranggepreßten Fassadenplatten mit quer zur Strangpreßrichtung verlaufendem Kopf- und/oder Fußfalz zu schaffen, die den architektonischen, technischen und bauphysikalischen Ansprüchen genügen. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung solcher Fassadenplatten zu schaffen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß die Höhe der durch die rückseitige Plattenschale gebildete Kopffalz geringer ist, als die Höhe der von der Fassadenvorderseite her sichtbaren Fuge. Ein Kopffalz von so geringer Höhe kann durch die Anwednung eines doppelten Sägeblattes erfolgen. Das von der Fassadenplatte her gesehen äußere Sägeblatt hat eine Eingrifftiefe, die größer als die Plattenstärke ist; das innere Sägeblatt reicht nur etwa bis zur Hälfte der Plattenstärke bzw. bis zur Innenfläche der hinteren Plattenschale. Dadurch bleibt ein Kopffalz von der Höhe stehen, welcher der Stärke des inneren Sägeblattes entspricht. Das Fußende der Fassadenplatte wird gleichzeitig durch ein weiteres Sägeblatt zugeschnitten, dessen Eingrifftiefe größer als die Plattenstärke ist. Durch den gleichzeitigen Eingriff beider Sägen ergibt sich nahezu ein Gleichgewicht der auf der Fassadenplatten angreifenden Schnittkräfte, so daß an beiden Enden ein präziser Schnitt erzielt wird. Das Gleichgewicht der Schnittkräfte kann auch noch durch den Einsatz eines verstärkten Sägeblattes am Fußende der Platte erhöht werden. Der Zustand im Herstellungsprozeß ist in 1 dargestellt. Dabei ist die obere Seite der liegenden Platte im montierten Zustand nach 2 auf der Vorderseite der Fassade angeordnet.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform nach 3 hat die Fassadenplatte einen Fußfalz von geringer Höhe, der durch die vordere Plattenschale gebildet wird. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die Fassade mit einem besonders niederen von der Vorderseite her sichtbaren Horizontalfuge montiert werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung nach 4 sind die Fassadenplatten mit Kopf- und Fußfalz (30, 31) an der vorderen Plattenschale (32, 33) ausgebildet.
  • Dies hat den Vorteil, daß der Fußfalz als Tropffalz ausgebildet ist und dadurch die Weiterleitung des Wassers durch Adhäsion an der Unterkante zur Rückseite der Fassade vermieden wird. Gleichzeitig ist die Ausbildung von sehr engen vorderseitigen Fugen möglich, falls dies aus architektonischen Gründen erwünscht ist.
  • Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung nach 5 werden Kopf- und Fußfalz durch die hintere Plattenschale gebildet. Das hat den Vorteil, daß breite von der Vorderseite her sichtbare Horizontalfugen ausgebildet werden können, der tatsächlich offene Fugenspalt aber eng gehalten werden kann.
  • Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Fassadenplatten dadurch, daß die Höhe der von der Vorderseite sichtbaren Fuge relativ klein ist im Verhältnis zur Stärke der vorderen Plattenschale; zumindest kleiner als die doppelte Stärke der vorderen Plattenschale. Dadurch wird der Einblick in die Langlöcher der Fassadenplatten behindert.
  • Außerdem ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung die Stärke der vorderen Plattenschale relativ klein im Verhältnis zur Tiefe der Langlöcher; zumindest kleiner als die eineinhalbfache Tiefe der Langlöcher. Dadurch wird Eigengewicht gespart.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Fassadenplatte werden Kopf- und Fußfalz durch geringfügig schräge zur Plattenvorderseite hin geneigt Schnitte gebildet. Dabei ist die Höhe des durch den Schrägschnitt gebildeten Kopf- bzw. Fußfalzes kleiner als die Höhe der von der Fassadenvorderseite her sichtbaren Horizontalfuge. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß kein doppeltes Sägeblatt benötigt wird.
  • Die Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung anhand von Zeichnungen beispielhaft erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine Fassadenplatte im Querschnitt während der Herstellung des Kopffalzes und dem Abschneiden des fußseitigen Endes durch Kreissägen.
  • 2 zeigt einen Vertikalschnitt durch drei Fassadenplatten im montierten Zustand.
  • 3 zeigt einen Vertikalschnitt durch zwei Fassadenplatten im montierten Zustand.
  • 4 zeigt einen weiteren Vertikalschnitt.
  • 5 zeigt einen weiteren Vertikalschnitt.
  • 6 zeigt einen weiteren Vertikalschnitt.
  • In dem in 1 dargestellten Vertikalschnitt durch die beim Herstellungsprozeß liegende Fassadenplatte 1 schneidet auf der rechten Seite, dem Kopfende der Platte, das große Kreissägeblatt 2 den überflüssigen Abfall 3 ab, während das innen angeordnete kleinere Kreissägeblatt 4 nur teilweise in die Platte eingreift, so daß ein niederer Kopffalz 5 stehen bleibt. Auf der linken Seite schneidet ein etwas stärkeres Kreissägeblatt 6 den fußseitigen Abfall 7 ab. Die Sägeblätter 2 und 4 und das Sägeblatt 6 üben annähernd gleich hohe Schnittkräfte auf die Fassadenplatte 1 aus, so daß keine Verlagerung derselben während des Schnittes eintritt und dadurch sowohl die Schnittkanten 8 und 9 an der Oberseite 10 der Fassadenplatte 1 als auch der Kopffalz 5 mit hoher Präzision herstellbar sind.
  • In dem in 2 dargestellten Vertikalschnitt durch drei Fassadenplatten wird am kopfseitigen Ende durch die überstehende hintere Plattenschale 13 der Kopffalz 16 gebildet, dessen Höhe 17 geringer ist, als die Höhe der Fuge 19. Die Plattenhalter 20 greifen mit ihren unteren Flanschen 21 von oben in die Längslöcher 15 zwischen den Stegen 14 ein und stützen mit den hinteren unteren Flanschen 22 die Fassadenplatte von der Rückseite her ab. Die Flansche 23 greifen von unter her in die Längslöcher der darüber angeordneten Platte ein. Das an der Fassadenvorderseite 18 abfließende Fassadenwasser kann zwar zum Teil in die horizontalen Fugen mit der Höhe 19 eindringen, wird aber sofort durch die Längslöcher 15 nach unter abgeleitet. Durch diese Drainage ist eine so gute Wasserführung gewährleistet, daß der Kopffalz 16 mit seiner geringen Höhe 17 völlig ausreichend ist. Durch die über dem Kopffalz verbleibende Fugenhöhe 24 (als Differenz zwischen der Fugenhöhe 19 nach Abzug der Kopffalzhöhe 17) ist eine ausreichende Be- und Entlüftung der vorgehängten Fassadenkonstruktion gewährleistet.
  • In dem in 3 dargestellten Vertikalschnitt bildet die vordere Plattenschale 26 einen Fußfalz 27 dessen Höhe 25 kleiner ist, als die Höhe 28 der von der Rückseite 29 her sichtbaren Fuge. Durch diese Anordnung ergibt sich eine besonders niedere von vorne sichtbare Horizontalfuge. Die oben beschriebenen Vorteile der Herstellung sind die gleichen. Der optische Einblick in die Tiefe der Fassadenfuge ist noch geringer; die Wasserführung ist allerdings wegen des Fehlen des Kopffalzes etwas schlechter als die von der Ausführung nach 2.
  • In 4 werden Kopf- und Fußfalz 30 und 31 durch die vordere Plattenschale 32 und 33 gebildet, so daß sich eine sehr enge Fuge auf der Fassadenvorderseite ergibt.
  • In 5 werden Kopf- und Fußfalz 34 und 35 durch die hintere Plattenschale 36, 37 gebildet; das ermöglicht die Ausbildung einer an der Fassadenvorderseite sehr breite Fuge.
  • In 6 ist dargestellt, daß die Fugenhöhe 38 kleiner ist als die doppelte Stärke 41 der vorderen Plattenschale 42 und daß diese kleiner ist als die eineinhalbfache Lochtiefe 45.
  • In 7 ist dargestellt, daß auch durch leichten Schrägschnitt ein niederer Kopffalz 48 und/oder ein niederer Fußfalz 50 ausgebildet werden kann, deren Höhe kleiner ist als die Höhe 51 der sichtbaren Fuge 53.

Claims (10)

  1. Vorgehängte hinterlüftete Fassadenkonstruktion mit übereinander vorgesehenen Fassadenplatten (11), die voneinander jeweils durch eine vorderseitige Fuge (19) und durch eine rückseitige Fuge (28) beabstandet sind, wobei die jeweilige Fassadenplatte (11) aus einer vorderen und einer hinteren Plattenschale (12, 13) besteht, die durch Stege (14) miteinander verbunden und mit Längslöchern (15) versehen sind, die parallel zu den Stegen (14) zwischen denselben angeordnet sind, und die mit einem quer zur Strangpreßrichtung verlaufenden Kopffalz (16, 30, 34) am oberen Ende der Fassadenplatte (11) und/oder einem quer zur Strangpreßrichtung verlaufenden Fußfalz (27, 31, 35) am unteren Ende der Fassadenplatte (11) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Kopffalzes (16, 30, 34) und/oder Fußfalzes (27, 31, 35) Sägeblattstärke aufweist.
  2. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopffalz (16) durch eine hintere Plattenschale (13) gebildet ist.
  3. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopffalz (16) durch die vordere Plattenschale (12) gebildet ist.
  4. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußfalz (27) durch die vordere Plattenschale (26, 33) gebildet ist.
  5. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußfalz (35) durch die hintere Plattenschale (37) gebildet ist.
  6. Fassadenkonstruktion nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopffalz (16) durch die hintere Plattenschale (13) gebildet wird und daß die Höhe (17) des Kopffalzes (16) kleiner oder gleich ist wie die Höhe der von der Fassadenvorderseite (18) her sichtbaren Fuge (19).
  7. Fassadenkonstruktion nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußfalz (27) durch die vordere Plattenschale (26) gebildet wird und daß die Höhe (25) des Fußfalzes (27) kleiner oder gleich ist wie die Höhe der von der Fassadenrückseite (29) her sichtbaren Fuge (28).
  8. Fassadenkonstruktion nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (38) der von der Vorderseite (39) der Fassade sichtbaren Fuge (40) kleiner oder gleich ist der zweifachen Stärke (41, 44) der vorderen oder hinteren Plattenschale (42, 43).
  9. Fassadenkonstruktion nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke (41, 44) der vorderen oder hinteren Plattenschale (42, 43) kleiner oder gleich ist der eineinhalbfachen Tiefe (45) der Löcher (46) zwischen den Plattenschalen (42, 43).
  10. Verfahren zur Herstellung einer stranggepreßten, vorzugsweise keramischen Fassadenplatte für eine vorgehängte hinterlüftete Fassadenkonstruktion, wobei die Fassadenplatte aus einer vorderen und einer hinteren Plattenschale besteht, die durch Stege miteinander verbunden sind und mit Langlöchern versehen sind, die parallel zu den Stegen zwischen denselben angeordnet sind, und die mit einem quer zur Stoßrichtung verlaufenden Kopffalz am oberen Ende der Fassadenplatte und/oder mit einem quer zur Strangpreßrichtung verlaufenden Fußfalz am unteren Ende der Fassadenplatte versehen ist, wobei vorgesehen ist, daß zum Zuschneiden der Fassadenplatte zwei Sägen eingesetzt werden, die gleichzeitig am Fußende und am Kopfende angreifen, wobei mindestens an einem Ende die Säge ein doppeltes Sägeblatt aufweist, das von der Fassadenplatte her gesehen ein äußeres Sägeblatt aufweist, das eine Eingriffstiefe aufweist, die größer ist als die Plattenstärke und das ein von der Fassadenplatte her gesehenes inneres Sägeblatt aufweist, das nur etwa bis zur Hälfte der Plattenstärke oder bis zur Innenfläche der inneren Plattenschale reicht.
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