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DE10026992A1 - Containerverbund sowie Container für diesen - Google Patents

Containerverbund sowie Container für diesen

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Publication number
DE10026992A1
DE10026992A1 DE2000126992 DE10026992A DE10026992A1 DE 10026992 A1 DE10026992 A1 DE 10026992A1 DE 2000126992 DE2000126992 DE 2000126992 DE 10026992 A DE10026992 A DE 10026992A DE 10026992 A1 DE10026992 A1 DE 10026992A1
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DE
Germany
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container
coupling
corner
containers
pin
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Ceased
Application number
DE2000126992
Other languages
English (en)
Inventor
Friedemann Krampitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
KRAMPITZ TANKSYSTEM GmbH
Original Assignee
KRAMPITZ TANKSYSTEM GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by KRAMPITZ TANKSYSTEM GmbH filed Critical KRAMPITZ TANKSYSTEM GmbH
Priority to DE2000126992 priority Critical patent/DE10026992A1/de
Publication of DE10026992A1 publication Critical patent/DE10026992A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D71/00Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material
    • B65D71/02Arrangements of flexible binders
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Container eines Containerverbundes haben in ihren seitlichen Eckbereichen Kopplungsöffnungen und fest mit dem jeweiligen Container verbundene Zapfen, die in die Kopplungsöffnung eines anderen, benachbarten Containers eingreifen. Die über Zapfen und Kopplungsöffnungen miteinander gekoppelten Container werden durch mindestens ein Spannelement in diesen gekoppelten Eingriff gehalten.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Containerverbund aus mindestens zwei miteinander gekoppelten Containern, die in Eckbereichen seitliche Kopplungsöffnungen aufweisen, in die Kopplungselemente eingreifen, sowie auf einen Container für einen derartigen Verbund.
Insbesondere in der Schiffahrt ist es bekannt, Container mittels sogenannten Twistlocks o. ä. zu einem Verbund zusammenzufassen, um so eine für den Schiffstransport gesicherte Baueinheit zu schaffen, durch die verhindert wird, dass die einzelnen Container sich auf dem Schiff unter den auftretenden Kräften verlagern können. Dazu weisen die Container in allen Eckbereichen Kopp­ lungsöffnungen auf, in die die Twistlocks o. ä. eingesetzt und in verriegelte Stellung gebracht werden. Zum Trennen des Container­ verbundes werden die Twistlocks gelöst und entfernt, so dass die einzelnen Container mit ihren freiliegenden Containeröffnungen einzeln gehandhabt und gegebenenfalls transportiert werden können.
Während dieser Art der Herstellung eines Containerverbundes für den Schiffstransport geeignet ist, weil das Zusammenfassen zum Verbund immer an der gleichen Stelle, nämlich auf dem Schiff stattfindet und dort nicht nur die Twistlocks zur Verfügung gehalten werden können, sondern auch das Positionieren der Container zur Zusammenfassung zum Verbund mittels spezialisierter Hebezeuge stattfindet, ist die Herstellung eines solchen Ver­ bundes schwierig, wenn kleinere Container, etwa mit einer Stell­ flächenabmessung entsprechend der Größe einer Euro-Palette, in zuvor nicht bekannter Zahl und an nicht genau vorbestimmten Stellen erstellt werden soll. Dann fehlt nämlich häufig nicht nur das für das Ausrichten der Container auf Schiffen übliche, spe­ zialisierte Hebezeug, sondern das Koppeln mit Twistlocks o. ä. ist auch ein verhältnismäßig umständlicher Vorgang. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass an der Stelle, an der der Containerverbund hergestellt werden soll, keine Twistlocks oder zumindest keine ausreichende Anzahl von Twistlocks zur Verfügung steht.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Containerverbund sowie einen Container für diesen zu schaffen, der auf einfache Weise ein Koppeln der Container ermöglicht und einen robusten Verbund er­ gibt.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Containerverbund der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß derart ausgestaltet, dass die Kopplungselemente aus fest mit dem Container verbundenen Zapfen bestehen, die in Kopplungsöffnungen eines benachbarten Containers eingreifen, und dass die über Zapfen und Kopplungsöffnungen miteinander gekoppelten Container durch mindestens ein Spann­ element, vorzugsweise ein flexibles Spannelement, in diesem gekoppelten Eingriff gehalten sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Containerverbund ist ein sehr einfaches Kopplungssystem vorhanden, das lediglich aus Kopplungsöffnungen und in diese eingreifenden Zapfen besteht, so dass sich die Container ohne großen Aufwand miteinander koppeln lassen, wobei ein wesentlicher Vorteil darin besteht, dass die in die Kopp­ lungsöffnungen eingreifenden Zapfen fest mit einem Container verbunden sind, dass also für den Kopplungsvorgang keine geson­ derten Bauteile benötigt werden, die verloren gehen können und die die Handhabung erschweren würden. Da jedoch, abweichend von der Funktionsweise von Twistlocks, die Zapfen des erfindungs­ gemäßen Containerverbundes lediglich in die Kopplungsöffnungen hineinragen, ohne dass eine hintergreifende Verriegelung vor­ gesehen wäre, müssen die gekoppelten Container des Verbundes noch mit einem Spannelement, vorzugsweise einem flexiblen Spannelement zusammengehalten werden, das üblicherweise ein Spanngurt sein kann, der bei benachbarten Containern, die eine gemeinsame Standebene haben, die Container zwischen den oberen und den unteren Eckbereichen umschließen.
Es ist ohne weiteres klar, dass sich auf diese Weise mit ein­ fachsten Mitteln ein robuster Containerverbund ergibt, der sich beispielsweise dazu eignet, in Form von Containern vorliegende Flüssigkeitstanks, etwa Treibstofftanks zu einem Containerverbund zusammenzufassen und auf einem Kraftfahrzeug von einer Stelle zu einer anderen Stelle zu transportieren, wobei zumindest einige der Treibstoffcontainer auch noch mit einer Pumpe ausgestattet sein können und wobei zusätzlich Ausrüstungscontainer integriert werden können, d. h. Container mit einer durchgehenden Bodenwand und allein aus einem umlaufenden Rahmen bestehender Deckwand sowie teilweise fehlenden Seitenwänden, in die Ausrüstungsgegen­ stände eingebracht und so zusammen mit den übrigen Containern des Containerverbundes transportiert werden können.
Ein erfindungsgemäßer Containerverbund kann mindestens zwei Lagen von Containern aufweisen, die über in den oberen und unteren Flächen benachbarter Eckbereiche vorgesehenen Kopplungsöffnungen und fest mit einem Container verbundenen Zapfen gekoppelt sind, wobei die Container benachbarter Lagen durch Spannelemente, vorzugsweise Spanngurte fest miteinander gekoppelt sind.
Ein Container zum Einsatz in einem erfindungsgemäßen Container­ verbund weist in allen Eckbereichen von gegenüberliegenden Seitenwänden Kopplungsmittel in Form von Kopplungsöffnungen und fest mit dem Container verbundenen, über die Ebene der zuge­ hörigen Eckbereiche vorstehende Zapfen auf, wobei im Eckbereich einer Seitenwand eine Kopplungsöffnung ausgebildet ist und im entsprechenden Eckbereich der gegenüberliegenden Seitenwand ein Zapfen vorgesehen ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass als Seitenwand eines Containers jede der zwischen Bodenwand und Deckwand verlaufenden Wände angesehen wird und dass üblicherweise bei dem erfindungsgemäßen Container in den Eckbereichen aller vier Seitenwände Kopplungs­ mittel der genannten Art vorgesehen sind.
Um einen einfachen Aufbau zu erhalten, können alle Eckbereiche einer Seitenwand des Containers Kopplungsöffnungen und alle Eckbereiche der gegenüberliegenden Seitenwand Zapfen aufweisen.
Um einen erfindungsgemäßen Container auch in einem Containerver­ bund mit mehreren Lagen von Containers verwenden zu können, können im Bereich der Bodenwand und im Bereich der Deckwand des Containers Kopplungsöffnungen und über die Ebene der zugehörigen Eckbereiche vorstehende Zapfen derart angeordnet sein, dass in dem der einen Wand zugeordneten Eckbereich eine Kopplungsöffnung und in dem entsprechenden, der anderen Wand zugeordneten Eckbe­ reich ein Zapfen vorhanden ist, wobei vorzugsweise alle Eckberei­ che der Deckwand Zapfen aufweisen.
Auf diese Weise lassen sich also mehrere Lagen von Containern auf die gleiche Weise, nämlich über Kopplungsöffnungen und Zapfen miteinander koppeln, wie dies bei eine gemeinsame Standebene aufweisenden Containern der Fall ist, wobei die Anordnung von Zapfen in allen der Deckwand zugeordneten Eckbereichen den Vor­ teil hat, dass diese Zapfen den flächigen Stand des Containers nicht beeinträchtigen.
Um ein einfaches Koppeln ohne hohe Anforderungen an die Aus­ richtung der zu koppelnden Container relativ zueinander zu ermöglichen, kann der Durchmesser der kreisförmigen Kopplungsöff­ nungen etwa 20% bis 30%, vorzugsweise etwa 23% bis 26% größer als der Durchmesser der im Querschnitt kreisförmigen Zapfen sein, so dass diese mit erheblichem Spiel in die Kopplungsöffnungen passen. Wenn der Container eine Bodenwandabmessung im Wesent­ lichen entsprechend der Abmessung einer Euro-Palette hat, können die Kopplungsöffnungen beispielsweise einen Durchmesser von etwa 38 mm bis 45 mm und die Zapfen einen Durchmesser von etwa 31 mm bis 36 mm haben. Die Zapfen können dann etwa 20 mm bis 25 mm über die Ebene der zugehörigen Eckbereiche vorstehen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Container.
Fig. 2 zeigt den Container aus Fig. 1 in einer anderen Ausrichtung.
Fig. 3 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Container gemäß Fig. 1 und 2 enthaltenden, zweilagigen Con­ tainerverbund.
Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte Container, der im vorliegenden Fall ein Tankbehälter ist, jedoch auch für andere Funktionen ausgebildet sein kann, weist vier Seitenwände auf, wobei die in der Darstellung gezeigten Seitenwände äußere Seitenwandabschnitte 1, 2 bzw. 3 haben, die die am weitesten außen liegenden Wandabschnitte bilden. In der Ebene dieser Wandabschnitte sind in den Eckbereichen, 11, 12, 13 bzw. 14, 15, 16, 17 bzw. 18, 19, 20, 21, die in der gleichen Ebene wie die äußeren Wandabschnitte 1, 2 bzw. 3 liegen, Kopplungsmittel ausgebildet. Diese haben im Bereich des Seitenwandabschnittes 1 die Form von Zapfen 30, die beispielsweise einen Durchmesser von 33,7 mm und eine Länge von 25 mm aufweisen und die fest mit den Eckbereichen des Containers verbunden sind. Diese Zapfen 30 stehen somit über die Ebene der Eckbereiche 10, 11, 12, 13 und damit auch über den Seitenwandabschnitt 1 nach außen vor. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es zwar denkbar wäre, dass kein Teil der Seitenwand, die den Seitenwandabschnitt 1 enthält sich bis in die Ebene der Eckbereiche 10, 11, 12, 13 erstreckt. Es steht jedoch, wie bei zu koppelnden Containern üblich, kein Seitenwandbereich nach außen über die Ebene vor, in der die Eckbereiche 10, 11, 12, 13 liegen. Dies gilt für alle Seitenwände des Containers.
Die die Seitenwandabschnitte 3 aufweisende Seitenwand des Contai­ ners hat Eckbereiche 18, 19, 20, 21, in der sich Kopplungsöff­ nungen 31 befinden. Diese liegen auf gleicher Höhe wie die Zapfen 30. Entsprechende Kopplungsöffnungen 31 befinden sich in allen Eckbereichen 14, 15, 16 und 17 der den Seitenwandabschnitt 2 aufweisenden Seitenwand, wobei auch diese Kopplungsöffnungen auf gleicher Höhe wie die Zapfen 30 liegen und den gleichen Abstand von der benachbarte Eckbereiche verbindenden senkrechten Kante wie die Zapfen 30 haben.
Die oberen Eckbereiche des Containers bilden Auflagebereiche 26, 27, 28, 29 für das Aufsetzen eines entsprechenden Containers, und in diesen Auflagebereichen befinden sich Zapfen 32, die ent­ sprechend den Zapfen 30 ausgebildet und fest mit dem jeweiligen Auflagebereich verbunden sind. Entsprechende Auflagebereiche sind an den Unterseiten der unteren Eckbereiche vorhanden, und in diesen Auflagebereich sind nicht dargestellte Kopplungsöffnungen entsprechend den Kopplungsöffnungen 31 vorhanden, die koaxial zu dem Zapfen 32 des gegenüberliegenden oberen Auflagebereiches 26, 27, 28 oder 29 liegen.
Für das Anheben und Positionieren der Container durch Einhängen von Transporthaken, die an Hebezeugen vorgesehen sind, sind Aufnahmeöffnungen 34 vorhanden, die Verbindungsabschnitten zwischen benachbarten oberen Eckbereichen der Seitenwände des Containers ausgebildet sind.
Es ist ohne weiteres erkennbar, dass zwei Container mit dem in Fig. 1 gezeigten Aufbau auf einer Standebene angeordnet und so miteinander gekoppelt werden, dass die Zapfen 30 sich in die Kopplungsöffnungen des anderen Containers erstrecken, die an der Seitenwand ausgebildet sind, die der den Seitenwandabschnitt 2 aufweisenden Seitenwand des dargestellten Containers entspricht. Entsprechend kann ein Container mit seinen an der den Seitenwand­ abschnitten 3 gegenüberliegenden Seite vorgesehenen Zapfen in Eingriff mit den Kopplungsöffnungen 31 der die Seitenwand­ abschnitte 3 aufweisenden Seitenwand des dargestellten Containers gebracht werden. Schließlich kann auf den dargestellten Container ein gleichartig ausgebildeter Container aufgesetzt werden, so dass er mit seinen unteren Auflagebereichen auf den oberen Auflagebereichen 26, 27, 28, 29 ruht und die dort vorhandenen, sich über die Ebene der Auflagebereiche erstreckenden Zapfen 32 sich in die entsprechenden Kopplungsöffnungen der unteren Auflagebereiche erstreckt.
Ein derartiger Verbund aus zwei Lagen von jeweils vier Containern ist in Fig. 3 dargestellt, wobei alle Container, zumindest soweit es die Kopplungsanordnungen angeht, den gleichen Aufbau wie der Container gemäß Fig. 1 und 2 haben.
In dem Verbund gemäß Fig. 3 stehen somit die seitlichen Zapfen 30 des jeweiligen Containers mit den seitlichen Kopplungsöff­ nungen des benachbarten Containers in Eingriff, und die oberen Zapfen 32 greifen in die unteren Kopplungsöffnungen des darüber befindlichen Containers. Um den auf diese Weise gegen seitliche Verschiebung der Container gekoppelten Verbund zusammenzuhalten, sind um die untere Lage der Container zwischen ihren unteren und oberen Eckbereichen und entsprechend um die obere Lage zwischen ihren unteren und oberen Eckbereichen Spanngurte 40, 41 gelegt, und Container der oberen Lage sind mit Containern der unteren Lage durch Spanngurte 42 verlascht, die in freiliegende Kopp­ lungsöffnungen eingehängt sind, die aber auch in die Öffnungen gemäß den Öffnungen 34 in den Fig. 1 und 2 eingehängt werden können. Statt Spanngurten eignen sich selbstverständlich auch Ketten, Bänder o. ä., um die Container zusammenzuhalten.
Wie ohne weiteres zu erkennen ist, lässt sich ein derartiger Containerverbund auf einfache Weise und mit sehr geringen Hilfsmitteln zusammensetzen und wieder trennen.

Claims (13)

1. Containerverbund aus mindestens zwei miteinander gekoppelten Containern, die in Eckbereichen seitliche Kopplungsöffnungen aufweisen, in die Kopplungselemente eingreifen, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Kopplungselemente aus fest mit dem Container verbundenen Zapfen (30; 32) bestehen, die in Kopplungsöffnungen eines benachbarten Containers eingreifen, und dass die über Zapfen (30; 32) und Kopplungsöffnungen (31) miteinander gekoppelten Container durch mindestens ein Spannelement (40, 41; 42), insbesondere ein flexibles Spannelement, in diesem gekoppelten Eingriff gehalten sind.
2. Containerverbund nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die benachbarten Container eine gemeinsame Standebene haben und dass das Spannelement ein die Container zwischen den oberen und den unteren Eckbereichen umschließender Spanngurt (40, 41) ist.
3. Containerverbund nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, dass mindestens zwei Lagen von Containern vorhan­ den sind, die über in den oberen und unteren Flächen zuge­ ordneten, einander benachbarten Eckbereichen vorgesehene Kopplungsöffnungen und fest mit einem Container verbundene Zapfen (32) gekoppelt sind.
4. Containerverbund nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Container benachbarter Lagen durch Spannelemente (42) fest miteinander gekoppelt sind.
5. Containerverbund nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannelemente Spanngurte (42) sind.
6. Container zum Einsatz in einem Containerverbund gemäß Anspruch 1 oder 2, mit in allen Eckbereichen von gegenüber­ liegenden Seitenwänden vorgesehenen Kopplungsmitteln, da­ durch gekennzeichnet, dass die Kopplungsmittel aus Kopp­ lungsöffnungen (31) und aus fest mit dem Container ver­ bundenen, über die Ebene der zugehörigen Eckbereiche (10, 11, 12, 13) vorstehenden Zapfen (30) bestehen und dass im Eckbereich (14, 15, 16, 17) einer Seitenwand eine Kopplungs­ öffnung (31) ausgebildet und im entsprechenden Eckbereich (10, 11, 12, 13) der gegenüberliegenden Seitenwand ein Zapfen (30) vorgesehen ist.
7. Containerverbund nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass alle einer Seitenwand zugeordneten Eckbereiche (14, 15, 16, 17) Kopplungsöffnungen (31) und alle der gegenüber­ liegenden Seitenwand zugeordneten Eckbereiche (10, 11, 12, 13) Zapfen (30) aufweisen.
8. Containerverbund nach Anspruch 6 oder 7 für einen Container­ verbund gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass in den der Bodenwand und in den der Deckwand zugeordneten Eckbereichen Kopplungsöffnungen und über die Ebene der Eckbereiche der zugehörigen Wand vorstehende Zap­ fen (32) derart angeordnet sind, dass in dem der einen Wand zugeordneten Eckbereich eine Kopplungsöffnung und in dem entsprechenden, der anderen Wand zugeordneten Eckbereich ein Zapfen vorhanden ist.
9. Container nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass alle der Deckwand zugeordnete Eckbereiche Zapfen (32) aufweisen.
10. Container nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Zapfen (30; 32) des einen Eckbereiches (10; 11; 12; 13) koaxial zur Kopplungsöffnung (31) im gegenüberliegenden Eckbereich (14; 15; 16; 17) angeordnet ist.
11. Container nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Durchmesser der kreisförmigen Kopplungs­ öffnungen (31) etwa 20% bis 30%, vorzugsweise etwa 23% bis 26% größer als der Durchmesser der im Querschnitt kreisförmigen Zapfen (30; 32) ist.
12. Container nach Anspruch 10 mit einer Grundfläche in der Größe einer Euro-Palette, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Kopplungsöffnungen (31) etwa 38 mm bis 45 mm und der Durchmesser der Zapfen (30; 32) etwa 31 mm bis 36 mm beträgt.
13. Container nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (30) etwa 20 mm bis 25 mm über die von den Eckbereichen (10, 11, 12, 13; 26, 27, 28, 29) der zugehöri­ gen Wand gebildete Ebene vorstehen.
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