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Dauermagnetische Aufspannplatte Die Erfindung betrifft eine dauermagnetische
Aufspantxplatte, und zwar vorzugsweise von der Art, bei der die Spannfläche gebildet
wird aus einer engen Aneinanderreihung von Dauermagnet- und Weicheisenstreifen,
deren Schmalseiten die Haftfläche für das ,bzw. die Werkstücke bilden. Die Dauermagnetstreifen
bestehen bei Spannplatten dieser Art vorzugsweise aus oxydischem Werkstoff, und
zwar auf der Basis Eisen(III)-oxyd-Bariumoxyd. Solche Spannplatten sind hervorragend
geeignet für das Festspannen verhältnismäßig dünner Bleche und können beispielsweise
mit besonderem Vorteil dort verwendet werden, wo es darauf ankommt, Bleche nebeneinander
vorübergehend festzulegen, während eine Naht zwischen den Blechen geschweißt wird.
Sie haben aber den Nachteil, daß sie nicht oder nur unter Anwendung komplizierter
Mittel ausschaltbar gestaltet werden können. Die Haftkraft wirkt mithin ständig,
und das Werkstück kann nur abgehoben werden, wenn von einem Ende her ein geringer
Luftspalt zwischen Werkstück und Haftfläche erzeugt und man, diesen ständig vergrößernd,
das Werkstück gewissermaßen zonenweise fortschreitend von der Haftfläche abhebt.
Diese rein magnetisch bedingte und mechanischen Trennvorgängen schlechthin nicht
vergleichbare Art des Ablösens der Werkstücke von der Haftfläche ist in vielen Anwendungsfällen
nicht durchführbar, so beispielsweise auch bei dem obenerwähnten Anwendungsfall
beim Zusammenschweißen von Blechen.
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Zweck der Erfindung ist es, ein einfaches und wirksames Mittel anzugeben,
das geeignet ist, die Loslösung von der Haftfläche zu erleichtern und zu mechanisieren.
Zu diesem Zweck soll an einem stirnseitigen Ende der Streifen eine Hebeeinrichtung
angeordnet werden. Sie besteht aus einem Kurvenkörper, der auf einer festgelagerten
Achse angebracht und durch einen Hebel drehbar ist. Durch die Verdrehung hebt ein
jetzt über die Haftfläche vorstehender Teil des Kurvenkörpers die Spannplatte einseitig
vom Werkstück ab. Der Kurvenkörper kann als Exzenter, Nocken od. dgl. ausgebildet
sein. Der Handgriff dient gleichzeitig dazu, die gelöste Spannplatte völlig abzuheben
und beispielsweise an einem anderen Ort abzusetzen. Obwohl bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung die Hebelwirkung des beweglichen Handgriffes ausgenutzt wird, ist die
Anordnung nicht vergleichbar mit bekannten Werkzeugen, die sich für das öffnen zugenagelter
Kisten der Hebelwirkung eines Handgriffes bedienen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden Außenleisten
der Spannfläche einendig über diese hinaus verlängert und dienen als Lagerung für
die Achse des Kurvenkörpers und des Handhebels. Der Erfindungsgedanke läßt sich
in verschiedenen Ausführungsformen verwirklichen. In den Zeichnungen sind zwei bevorzugte
Ausführungsformen beispielsweise dargestellt.
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Abb. 1 zeigt eine Aufsicht, Abb. 2 einen senkrechten Längsschnitt
der Abb. 1, Abb.3 einen senkrechten Querschnitt einer Ausführungsform und Abb. 4
eine weitere Ausführungsform in Aufsicht. Die Spannplatte besteht aus einer Aneinander
reihung von Dauermagnetstreifen 1 und Weicheisenstreifen 2, deren Schmalseiten die
Haftfläche für das Werkstück bilden. Die einzelnen Dauermagnetstreifen sind unterteilt
in Dauermagnetkörper 1' mit entsprechenden Aussparungen für den Durchtritt von Schrauben
3, die das Paket von Dauermagnet- und Weicheisenstreifen durch . Verschrauben mit
. den Außenleisten 4 zusammenhalten. An der eigentlichen Haftfläche 5 springen die
Dauermagnete 1 gegenüber den Eisenstreifen, d. h. also den Polleisten 2 aus Weicheisen,
zurück, und die dadurch entstehenden Vertiefungen sind zur Herstellung einer ebenen
Haftfläche mit einer nicht ferromagnetischen Gußmasse, insbesondere aus Kunststoff,
ausgegossen. Auch die Rückseite der Platte wird, wie bei 6 angedeutet, zweckmäßig
in der gleichen Weise vergossen.
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Die Magnete sind so magnetisiert, daß jeweils ihre Großflächen die
Pole tragen. Sie werden so aneinandergereiht, daß den zwischenliegenden Weicheisenstreifen
abwechselnde Polarität induziert wird, wie aus Abb. 1 durch eingezeichnete Buchstaben
erkennbar. Die beiden Außenleisten 4 sollen infolge der Aneinanderreihung gleiche
Polarität aufweisen, im gewählten Beispiel Nordmagnetismus.
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Die Außenleisten 4 sind einendig über die Spannfläche hinaus verlängert,
wie bei 7 angedeutet, und dienen als Lager für eine Achse, auf der zwei auf
Nadellagern
9 laufende Buchsen 8 aufgezogen sind, die zwischen sich einen Kurvenkörper
10 tragen. An diesem Kurvenkörper, iin gewählten-'-Beispiel einem Exzenterkörper,
ist ein Handgriff 11 befestigt, der. in der Rwhestellung schräg über die Plattenrückseite
6 aufragt: = Angenommen, die-Haftplatte-ruhe auf Blechen; die zur. Bildung einer
zu verschweißenden Nahtstelle vor-.übergehend magnetisch zusammengefügt sind. Wenn
nun die Platte abgehoben werden soll, wird der Griff 11 angefaßt und in Richtung--,des
Pfeiles 12 hochgehoben und gelangt in die gestrichelt dargestellte Lage 11'. In
dieser-Lage ragt ein Teil 10' des Kurvenkörpers 10 über die Haftfläche hinaus. Dadurch
wird die Haftplatte einendig -um nur wenige- Millimeter in Richtung des Pfeiles
von der Unterlage abgedrückt, worauf die- Gesamtvorrichtung durch weiteres Anheben
in Richtung des Pfeiles 14 abgehoben wird. Durch Anfassen und Hochheben des Handgriffes
11 wird somit gleichzeitig das mechanische einseitige Anheben zum Lösen und : das
gesamte Abheben der Vorrichtung bewirkt. Es ist somit eine einfache und zweckdienliche
Einrichtung geschaffen; die das Abheben einer solchen Spannplatte vorn Werkstück
gestattet, ohne daß verwickelte Einrichtungen vorgesehen werden müßten, die den
Magnetismus ausschalten.
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In Abb. 4 ist -eine abgewandelte Ausführungsform dargestellt. Die
eigentliche Haftplatte ist genauso ausgebildet, wie die nach Abb. 1 bis 3, jedoch
sind die beiden Außenleisten 15 einendig bei 16 an der Platte angelenkt, so däß
sie ihr gegenüber verschwenkbär sind. Sie sind ebenfalls über das Plattenende hinaus
verlängert, wie bei - 17 angedeutet, und dienen als Lager für eine Achse 18, auf
der ein Nockenkörper 19 sitzt. An diesem Nockenkörper ist der Handgriff 11 befestigt.
An der Haftplatte ist am Ende eine Nase 20 oder ein ähnlicher Ansatz befestigt,
der mit dem Nockenkörper 19 zusammenwirkt. Wird der Handgriff 11 angehoben, so drückt
der Nocken- den Ansatz 20 und damit die Haftplatte einendig hoch, während die Leisten
15 auf dem Werkstück liegenbleibt. Die Haftkraft ist durch dieses einseitige Anheben
bzw. Abknicken so weit aufgehoben, daß. ein müheloses Abheben in der gleichen Weise
möglich ist wie nach Abb. 1 bis 3.
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Eine Beschädigung der Blechplatten beim Abheben sowohl nach Abb. 1
bis 3 als auch nach Abb. 4 wird durch eine bei 21 vorgesehene Abrundung vermieden.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung stellt ein leicht zu handhabendes
Gerät für die verschiedensten Zwecke dar, und zwar insbesondere für Fälle, in denen
Bleche oder sonstige Teile in ebener Fläche nebeneinander festgehalten werden sollen,
bis eine Nahtschweißung so weit durchgeführt ist, daß die Teile fest aneinanderhaften.
Sodann wird die Vorrichtung abgenommen und die Naht vollendet. Die Anwendung der
mechanischen Abhebevorrichtung ist nicht beschränkt auf eine Plattenform, wie sie
in den Ausführungsbeispielen dargestellt ist; sie kann vielmehr auch in Verbindung
mit abgewandelten Spannplattenformen benutzt werden.
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Es ist ferner für die Wirkungsweise der Aufspannplatte nicht unbedingtes
Erfordernis, daß für die Magnete oxydischer Werkstoff verwendet wird; auch andere"
Magnetwerkstoffe können angewendet werden.