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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einziehen einer Bahn gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Durch
die
US 40 63 505 A ist
eine Einrichtung zum Befestigen einer Materialbahn an einem Einzugband
bekannt, wobei eine Spitze der Materialbahn in einen senkrecht durch
das Einzugband und senkrecht zur Transportrichtung verlaufenden
Schlitz eingeschoben wird.
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In
der
DE 92 15 764 U1 wird
eine Einziehvorrichtung beschrieben, in der ein an der Einzugspitze angebrachtes
Seil senkrecht zur Transportrichtung in die Öffnungen von Mitnehmern geschoben
wird, wobei das Seit gegen ein herausrutschen entgegen der Transportrichtung
durch ein Kopfstück
des Seiles am Mitnehmen gehalten wird.
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Die
DE 198 37 361 A1 offenbart
eine Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn, wobei ein
freies Ende der Einzugspitze durch eine Öffnung eines mit dem Einzugmittel
verbundenen Mitnehmer gefädelt
und mittels Klettverschluss zu einer Schlaufe verbunden wird.
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Durch
die
US 30 85 346 ist
eine Einziehvorrichtung zum Einziehen einer Bahn offenbart, wobei eine
Seitenkante der Bahn an eine Einziehspitze klemmbar ist. Die Einziehspitze
ist ihrerseits über entgegen
der Transportrichtung weisende Haken an ein Band eines mittels Luftströmung angetriebenen Einzugsmittels
einhängbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Einziehen
einer Bahn zu schaffen, welche eine hohe Sicherheit der Verbindung
zwischen dem Einzugmittel und einer Einziehspitze gegen ein unbeabsichtigtes
Lösen aufweist,
und wobei die Verbindung gleichzeitig schnell und einfach bedienbar
ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass die Verbindung zwischen Einzugmittel und Einziehspitze gleichzeitig
in und quer zur Transportrichtung eine Wegbegrenzung bzw. Anschläge gegen
lineare Relativbewegungen aufweist.
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Zum
Verbinden bzw. Lösen
ist eine Abfolge zweier definierter Bewegungen erforderlich, wobei die
eine Bewegung eine im Einzugsvorgang nicht auftretende Bewegung
mit zur Transportebene senkrechter Komponente, eine Rotationsbewegung,
oder zumindest eine Bewegung darstellt, in der im Betriebszustand
keine Belastung der Verbindung erfolgt. Damit ist die Verbindung
gegen unbeabsichtigtes Lösen
durch Schwankungen der Bahnspannung oder der Geschwindigkeit beim
Einzug unempfindlich.
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Besonders
vorteilhaft erfolgt das Einhängen nahezu
senkrecht zur Transportrichtung und senkrecht zur gedachten Transportebene.
Hierdurch wird eine sichere Wegbegrenzung in alle Richtungen der Transportebene
erreicht, ohne, dass eine vollständige
gegenseitige Umschlingung von Einzugspitze und Einziehlasche oder
-band erforderlich ist. Ein selbsttätiges und unbeabsichtigtes
Lösen in
zur Transportebene abweichenden Richtungen wird im Betriebszustand
ebenfalls durch einen Anschlag weitgehend ausgeschlossen.
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Neben
einer hohen Sicherheit gegen Lösen der
Verbindung ist ein wesentlicher Vorteil die schnelle und einfache
Bedienbarkeit. Ein aufwendiges Öffnen
oder Schließen
unter Einsatz von Werkzeugen, ein Kleben oder Binden ist nicht erforderlich.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine Draufsicht auf die
Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn im nicht verbundenen
Zustand;
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2 eine Draufsicht gemäß 1 im geschlossenen Zustand
(Betriebszustand);
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3 eine Draufsicht auf ein
zweites Ausführungsbeispiel
für die
Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn;
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4 eine Seitenansicht gemäß 3.
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Das
Einziehen von Bahnen, z. B. Bedruckstoffbahnen, insbesondere Papierbahnen
in Rollenrotationsdruckmaschinen, insbesondere in Rollenmaschinen,
erfolgt in bekannter Weise durch Einzugmittel 01, wie z.
B. durch eine Kette 01, ein Band 01 oder ein Seil.
Hierbei ist das Einzugmittel 01 in der Regel seitlich von
der einzuziehenden Papierbahn angeordnet und wird beispielsweise
in einer Schiene oder über
Rollen entlang des für
die Papierbahn vorgesehenen Weges durch die Druckmaschine gefördert. Beim
Einziehen der Papierbahn ist ein Anfang 02 der Papierbahn
an Ausnehmungen 03 am Einzugsmittel 01 selbst,
oder an einem mit dem Einzugmittel 01 verbundenen Mitnehmer 04 verbunden.
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Im
Beispiel ist der Anfang 02 der Papierbahn als Einziehspitze 02 ausgeführt, die
mit der Papierbahn verbunden, und mit ihrem freien Ende bezüglich einer
Transportrichtung T formschlüssig
mit der Ausnehmung 03 verbindbar ist. Die Einziehspitze 02 kann
hierbei eine mit dem Papier verbundene Folie, ein verstärktes Ende
des Papiers selbst, eine ein- oder
mehrteilige Verstärkung
oder Verlängerung,
die kraft-, form- oder stoffschlüssiges
mit dem Papier verbunden ist, sein. In vorteilhafter Weise ist die
Einziehspitze 02 zumindest im Bereich der Verbindung mit
dem Einzugmittel 01 bzw. dem Mitnehmer 04 weitgehend
reißfest,
beispielsweise als Metall- oder Kunststoffstreifen, ausgebildet.
Die Einziehspitze 02 ist flach und biegsam mit einer geringen
Dicke ausgeführt
und verläuft
in einer Transporebene. Im folgenden wird unter Transportebene diejenige
Ebene verstanden, die sich in Transportrichtung T auf Höhe des Mitnehmers 04 bzw.
der Ausnehmung durch eine Transportrichtung T und die gedachte Lage
des Papiers in seiner Breite aufgespannt.
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Die
Einziehspitze 02 weist an ihrem freien Ende eine mit der
Ausnehmung 03 als Schloss 03 und Schlüssel 06 zusammen
wirkende Verdickung 06 auf, wobei in einer zur Transportrichtung
T verschiedenen Vorzugsrichtung ein Einführen des Schlüssels 06 ermöglicht,
und ein Lösen
in nahezu alle Richtungen mit Ausnahme der Vorzugsrichtung verhindert
ist.
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In
einem ersten Ausführungsbeispiel
(1) ist der Schlüssel 06 als
Verdickung 06 in der Ebene der Einziehspitze 02 in
Form eines Widerhakens 06 oder Ankers ausgebildet. Die
Verdickung 06 erfolgt vorzugsweise mit einer als Anschlag 07 wirkenden steilen
Flanke 07 von einer Breite b02 der Einziehspitze 02 auf
eine Breite b06 des Widerhakens 06.
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Der
Widerhaken 06 mit seinem Anschlag 07 wirkt im
Betriebszustand formschlüssig
mit der schlitzförmigen
Ausnehmung 03 im Einzugmittel 01, im vorliegenden
Beispiel dem Band 01, in Transportrichtung T zusammen.
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Die
als abknickender Schlitz 03 ausgeführte Ausnehmung 03 verläuft mit
ihrem längeren
Abschnitt 08 nahezu in Transportrichtung T und weist an ihrem
der Transportrichtung T entgegengesetzten Ende einen zum Abschnitt 08 um
einen Winkel α geneigten
Abschnitt 09 auf. Der Abschnitt 08 weist eine Länge l08
auf, die mindestens der Breite b06 entspricht, während in vorteilhafter Weise
der kürzere Abschnitt 09 eine
Länge l09
aufweist, die kleiner als die Breite b06 des Widerhakens 06 aber
größer als die
Breite b02 der Einziehspitze 02 im Bereich der Verbindung
ist.
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Mindestens
eines der beiden Teile, entweder das den Schlitz 03 aufweisende
Band 01 bzw. der den Schlitz 03 aufweisende Mitnehmer 04 oder
das mit dem Widerhaken 06 versehene Ende der Einziehspitze 02 sind
aus einem reversibel verformbaren, rückfedernden Material ausgeführt. Die
Abschnitte 08 und 09 auf dem Band 01 bzw.
dem Mitnehmer 04 können
auch anders orientiert sein, wobei der Abschnitt 08 zumindest
nicht senkrecht zu einer Kraftrichtung F (=Belastungsrichtung) verläuft und
zusammen mit dem Abschnitt 09 einen Winkel α > 0° einschließt. Die Wegbegrenzung zwischen
Band 01 bzw. Mitnehmer 04 und Einzugspitze 02 bezüglich einer
von der Transportebene verschiedenen Richtung wird durch den Anschlag 07 bewirkt.
Die Einziehspitze 02 kann zusätzlich in Kraftrichtung F versetzt
eine zweite, beispielsweise spiegelbildlich, Verdickung aufweisen,
welche die Wegbegrenzung der Einziehspitze 02 durch die
Ausnehmung 03 hindurch weiter einschränkt. Die Wegbegrenzung bzgl.
der Bewegungen in der Transportebene wird ursächlich durch den Anschlag 07 der
Verdickung 06 bewirkt, welche die Ausnehmung 03 durchdringt.
Als Anschlag in der Transportebene wirken die Seitenflächen der
Einziehspitze 02 mit der inneren Berandung der Ausnehmung 03 zusammen.
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In
einem zweiten Beispiel (3)
weist die Einziehspitze 02 eine aus einer ihrer beiden
Oberflächen
ragende Verdickung 11 auf. Die als Kopf 11 ausgebildete
Verdickung 11 ist über
einen Steg 12 (4)
mit der Einziehspitze 02 verbunden. Der Kopf 11 weist
in seiner längsten
Ausdehnung eine maximale Länge
l11 auf, die größer ist
als eine maximale Breite b11. Kopf 11 und/oder Steg 12 können drehbar um
eine Achse senkrecht zur Oberfläche
der Einziehspitze 02 oder aber starr mit dieser verbunden
sein.
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Kopf 11 und
Steg 12 wirken im Betriebszustand mit der im Band 01 oder
dem Mitnehmer 04 angeordneten Ausnehmung 03 zusammen.
Die Ausnehmung 03 weist eine Länge bzw. eine lichte Weite l03
auf, die mindestens der maximalen Länge l11 des Kopfes 11 entspricht,
und eine Breite b03, die größer oder
gleich der maximalen Breite b11 aber kleiner als die maximale Länge l11
des Kopfes 11 ist. In vorteilhafter Ausführung bildet
die Ausnehmung 03 in Draufsicht das Negativ zur Form des
Kopfes 11, wobei die Ausnehmung 03 eine geringfügige Maßzugabe
aufweist.
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Der
Steg 12 weist einen maximalen Durchmesser d12 auf, der
kleiner als die Breite b03 der Ausnehmung 03 ist, und eine
Höhe h12,
die mindestens einer Dicke des Bandes 01 bzw. des Mitnehmers 04 im
Bereich der Ausnehmung 03 entspricht.
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Die
Ausnehmung 03 (3)
verläuft
mit ihrer längeren
Ausdehnung, der Länge
l03, weitgehend in Transportrichtung T. In bevorzugter Ausführung entspricht
die Ausrichtung der Ausnehmung 03 der bei Belastung vorherrschenden
Kraftrichtung F. Der Kopf 11 ist auf der Einziehspitze 02 mit
seiner Längsausdehnung
quer zur Transportrichtung T, in vorteilhafter Ausgestaltung quer
zur Kraftrichtung F ausgerichtet.
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Der
Steg 12 wirkt im Betriebszustand wegbegrenzend als Anschlag 12 in
der Transportebene, insbesondere in Transportrichtung T, mit der
Berandung der Ausnehmung 03 zusammen. Für Richtungen außerhalb
der Transportebene besteht eine Wegbegrenzung zwischen dem über die
Breite b03 der Ausnehmung 03 heraus ragenden, und als Anschlag 13 wirkenden
Kopf 11, dem die Ausnehmung 03 aufweisenden Band 01 bzw.
dem Mitnehmer 04 und der mit dem Kopf 11 verbundenen
Einziehspitze 02.
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Die
Funktionsweise der Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn
ist wie folgt:
Für
das Einziehen einer Bedruckstoffbahn wird deren Anfang mit einer
Einziehspitze 02 versehen, die an ihrem freien Ende eine
Verdickung 06; 11 aufweist. Die Einziehspitze 02 wird
mit der Verdickung 06; 11 in Einhängerichtung
E (beispielhaft in 4)
in die Ausnehmung 03 geführt. Das Einführen erfolgt
in einer von der Transportrichtung T und Kraftrichtung F verschiedenen
Richtung.
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Im
ersten Ausführungsbeispiel
wird hierzu entweder das Band 01 im Bereich der Ausnehmung 03 verdreht
bzw. verformt und die Einziehspitze 02 mit der Verdickung 06 in
den längeren
Abschnitt 08 der Ausnehmung 03 geschoben, oder
die Einziehspitze 02 wird von einer nicht in der Transportebene liegenden
Richtung, von unten oder oben, in den Abschnitt 08 geführt. Durch
ein Bewegen der Einziehspitze 02 entgegen der Transportrichtung
T in den Abschnitt 09 und ein gleichzeitiges Drehen um
den Winkel α wird
die Einziehspitze 02 gegen ein unbeabsichtigtes Lösen gesichert,
indem der als Flanke 07 ausgebildete Anschlag 07 mit
der Berandung des Abschnitts 09 der Ausnehmung 03 zusammen
wirkt. Die Verbindung ist hinsichtlich einer Translation in alle Raumrichtungen
wegbegrenzt verbunden. Bei Betrieb, d. h. wenn die Bahn eingezogen
wird, liegt in Transportrichtung T ein Formschluss am Anschlag 07 vor.
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Im
zweiten Ausführungsbeispiel
erfolgt für den
Fall einer starr mit der Einziehspitze 02 verbunden Verdickung 11 ein
Verdrehen der Einziehspitze 02 in der Transportebene solange,
bis die Verdickung 11 und die Ausnehmung 03 in
ihrer Form ineinander greifen. Ist die Verdickung 11 und/oder
der Steg 12 drehbar mit der Einziehspitze 02 verbunden,
so ist nur ein Verdrehen der Verdickung 11 erforderlich. Nachdem
die Verdickung 11 durch eine Bewegung der Einziehspitze 02 senkrecht
zur Transportebene in die Ausnehmung 03 geführt wurde,
wird die Einziehspitze 02 bzw. die Verdickung 11 anschließend in
ihre „normale" Lage zurück verdreht
und die bezüglich
einer Translationsbewegung in alle Richtungen hergestellte wegbegrenzte
Verbindung verriegelt. Bei Betrieb, d. h. wenn die Bahn eingezogen
wird, liegt bin Transportrichtung T ein Formschluss am Anschlag 12 vor.
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Nach
Einziehen der Bedruckstoffbahn erfolgt das Entsichern und Aushängen der
Einziehspitze 02 in umgekehrter Reihenfolge.
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- 01
- Einzugmittel,
Kette, Band
- 02
- Anfang,
Einziehspitze
- 03
- Ausnehmung,
Schloss, Schlitz (01; 04)
- 04
- Mitnehmer
- 05
-
- 06
- Schlüssel, Verdickung,
Widerhaken (02)
- 07
- Anschlag,
Flanke (06)
- 08
- Abschnitt
(03)
- 09
- Abschnitt
(03)
- 10
-
- 11
- Verdickung,
Kopf
- 12
- Steg
- 13
- Anschlag
(11)
- b02
- Breite
(02)
- b03
- Breite
(03)
- b06
- Breite
(06)
- b11
- Breite
(11)
- d12
- Durchmesser
(12)
- h12
- Höhe (12)
- l03
- Länge, lichte
Weite (03)
- l08
- Länge (08)
- l09
- Länge (09)
- l11
- Länge (11)
- E
- Einhängrichtung
- F
- Kraft-,
Belastungsrichtung
- T
- Transportrichtung
- α
- Winkel
(08; 09)