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DE10024011B4 - Vorrichtung zum Einziehen einer Bahn - Google Patents

Vorrichtung zum Einziehen einer Bahn Download PDF

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DE10024011B4 DE10024011A DE10024011A DE10024011B4 DE 10024011 B4 DE10024011 B4 DE 10024011B4 DE 10024011 A DE10024011 A DE 10024011A DE 10024011 A DE10024011 A DE 10024011A DE 10024011 B4 DE10024011 B4 DE 10024011B4
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    • B41F13/02Conveying or guiding webs through presses or machines
    • B41F13/03Threading webs into printing machines

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Abstract

Vorrichtung zum Einziehen einer Bahn mit einem Einzugmittel (01), welches entlang eines für die Bahn vorgebbaren Weges durch eine Druckmaschine förderbar ist, wobei die Bahn eine Einziehspitze (02) mit einer Verdickung (06; 11) aufweist, die mit einer am Einzugmittel (01) angeordneten Ausnehmung (03) zusammen wirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Einziehspitze (02) mittels einer Bewegung mit zumindest einer Komponente senkrecht zur Transportrichtung (T) und einer Rotationsbewegung der Verdickung (06; 11) relativ zum Einzugmittel (01) wegbegrenzend bezüglich einer Translation in alle Bewegungsrichtungen mit dem Einzugmittel (01) verbindbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einziehen einer Bahn gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Durch die US 40 63 505 A ist eine Einrichtung zum Befestigen einer Materialbahn an einem Einzugband bekannt, wobei eine Spitze der Materialbahn in einen senkrecht durch das Einzugband und senkrecht zur Transportrichtung verlaufenden Schlitz eingeschoben wird.
  • In der DE 92 15 764 U1 wird eine Einziehvorrichtung beschrieben, in der ein an der Einzugspitze angebrachtes Seil senkrecht zur Transportrichtung in die Öffnungen von Mitnehmern geschoben wird, wobei das Seit gegen ein herausrutschen entgegen der Transportrichtung durch ein Kopfstück des Seiles am Mitnehmen gehalten wird.
  • Die DE 198 37 361 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn, wobei ein freies Ende der Einzugspitze durch eine Öffnung eines mit dem Einzugmittel verbundenen Mitnehmer gefädelt und mittels Klettverschluss zu einer Schlaufe verbunden wird.
  • Durch die US 30 85 346 ist eine Einziehvorrichtung zum Einziehen einer Bahn offenbart, wobei eine Seitenkante der Bahn an eine Einziehspitze klemmbar ist. Die Einziehspitze ist ihrerseits über entgegen der Transportrichtung weisende Haken an ein Band eines mittels Luftströmung angetriebenen Einzugsmittels einhängbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Einziehen einer Bahn zu schaffen, welche eine hohe Sicherheit der Verbindung zwischen dem Einzugmittel und einer Einziehspitze gegen ein unbeabsichtigtes Lösen aufweist, und wobei die Verbindung gleichzeitig schnell und einfach bedienbar ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die Verbindung zwischen Einzugmittel und Einziehspitze gleichzeitig in und quer zur Transportrichtung eine Wegbegrenzung bzw. Anschläge gegen lineare Relativbewegungen aufweist.
  • Zum Verbinden bzw. Lösen ist eine Abfolge zweier definierter Bewegungen erforderlich, wobei die eine Bewegung eine im Einzugsvorgang nicht auftretende Bewegung mit zur Transportebene senkrechter Komponente, eine Rotationsbewegung, oder zumindest eine Bewegung darstellt, in der im Betriebszustand keine Belastung der Verbindung erfolgt. Damit ist die Verbindung gegen unbeabsichtigtes Lösen durch Schwankungen der Bahnspannung oder der Geschwindigkeit beim Einzug unempfindlich.
  • Besonders vorteilhaft erfolgt das Einhängen nahezu senkrecht zur Transportrichtung und senkrecht zur gedachten Transportebene. Hierdurch wird eine sichere Wegbegrenzung in alle Richtungen der Transportebene erreicht, ohne, dass eine vollständige gegenseitige Umschlingung von Einzugspitze und Einziehlasche oder -band erforderlich ist. Ein selbsttätiges und unbeabsichtigtes Lösen in zur Transportebene abweichenden Richtungen wird im Betriebszustand ebenfalls durch einen Anschlag weitgehend ausgeschlossen.
  • Neben einer hohen Sicherheit gegen Lösen der Verbindung ist ein wesentlicher Vorteil die schnelle und einfache Bedienbarkeit. Ein aufwendiges Öffnen oder Schließen unter Einsatz von Werkzeugen, ein Kleben oder Binden ist nicht erforderlich.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf die Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn im nicht verbundenen Zustand;
  • 2 eine Draufsicht gemäß 1 im geschlossenen Zustand (Betriebszustand);
  • 3 eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel für die Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn;
  • 4 eine Seitenansicht gemäß 3.
  • Das Einziehen von Bahnen, z. B. Bedruckstoffbahnen, insbesondere Papierbahnen in Rollenrotationsdruckmaschinen, insbesondere in Rollenmaschinen, erfolgt in bekannter Weise durch Einzugmittel 01, wie z. B. durch eine Kette 01, ein Band 01 oder ein Seil. Hierbei ist das Einzugmittel 01 in der Regel seitlich von der einzuziehenden Papierbahn angeordnet und wird beispielsweise in einer Schiene oder über Rollen entlang des für die Papierbahn vorgesehenen Weges durch die Druckmaschine gefördert. Beim Einziehen der Papierbahn ist ein Anfang 02 der Papierbahn an Ausnehmungen 03 am Einzugsmittel 01 selbst, oder an einem mit dem Einzugmittel 01 verbundenen Mitnehmer 04 verbunden.
  • Im Beispiel ist der Anfang 02 der Papierbahn als Einziehspitze 02 ausgeführt, die mit der Papierbahn verbunden, und mit ihrem freien Ende bezüglich einer Transportrichtung T formschlüssig mit der Ausnehmung 03 verbindbar ist. Die Einziehspitze 02 kann hierbei eine mit dem Papier verbundene Folie, ein verstärktes Ende des Papiers selbst, eine ein- oder mehrteilige Verstärkung oder Verlängerung, die kraft-, form- oder stoffschlüssiges mit dem Papier verbunden ist, sein. In vorteilhafter Weise ist die Einziehspitze 02 zumindest im Bereich der Verbindung mit dem Einzugmittel 01 bzw. dem Mitnehmer 04 weitgehend reißfest, beispielsweise als Metall- oder Kunststoffstreifen, ausgebildet. Die Einziehspitze 02 ist flach und biegsam mit einer geringen Dicke ausgeführt und verläuft in einer Transporebene. Im folgenden wird unter Transportebene diejenige Ebene verstanden, die sich in Transportrichtung T auf Höhe des Mitnehmers 04 bzw. der Ausnehmung durch eine Transportrichtung T und die gedachte Lage des Papiers in seiner Breite aufgespannt.
  • Die Einziehspitze 02 weist an ihrem freien Ende eine mit der Ausnehmung 03 als Schloss 03 und Schlüssel 06 zusammen wirkende Verdickung 06 auf, wobei in einer zur Transportrichtung T verschiedenen Vorzugsrichtung ein Einführen des Schlüssels 06 ermöglicht, und ein Lösen in nahezu alle Richtungen mit Ausnahme der Vorzugsrichtung verhindert ist.
  • In einem ersten Ausführungsbeispiel (1) ist der Schlüssel 06 als Verdickung 06 in der Ebene der Einziehspitze 02 in Form eines Widerhakens 06 oder Ankers ausgebildet. Die Verdickung 06 erfolgt vorzugsweise mit einer als Anschlag 07 wirkenden steilen Flanke 07 von einer Breite b02 der Einziehspitze 02 auf eine Breite b06 des Widerhakens 06.
  • Der Widerhaken 06 mit seinem Anschlag 07 wirkt im Betriebszustand formschlüssig mit der schlitzförmigen Ausnehmung 03 im Einzugmittel 01, im vorliegenden Beispiel dem Band 01, in Transportrichtung T zusammen.
  • Die als abknickender Schlitz 03 ausgeführte Ausnehmung 03 verläuft mit ihrem längeren Abschnitt 08 nahezu in Transportrichtung T und weist an ihrem der Transportrichtung T entgegengesetzten Ende einen zum Abschnitt 08 um einen Winkel α geneigten Abschnitt 09 auf. Der Abschnitt 08 weist eine Länge l08 auf, die mindestens der Breite b06 entspricht, während in vorteilhafter Weise der kürzere Abschnitt 09 eine Länge l09 aufweist, die kleiner als die Breite b06 des Widerhakens 06 aber größer als die Breite b02 der Einziehspitze 02 im Bereich der Verbindung ist.
  • Mindestens eines der beiden Teile, entweder das den Schlitz 03 aufweisende Band 01 bzw. der den Schlitz 03 aufweisende Mitnehmer 04 oder das mit dem Widerhaken 06 versehene Ende der Einziehspitze 02 sind aus einem reversibel verformbaren, rückfedernden Material ausgeführt. Die Abschnitte 08 und 09 auf dem Band 01 bzw. dem Mitnehmer 04 können auch anders orientiert sein, wobei der Abschnitt 08 zumindest nicht senkrecht zu einer Kraftrichtung F (=Belastungsrichtung) verläuft und zusammen mit dem Abschnitt 09 einen Winkel α > 0° einschließt. Die Wegbegrenzung zwischen Band 01 bzw. Mitnehmer 04 und Einzugspitze 02 bezüglich einer von der Transportebene verschiedenen Richtung wird durch den Anschlag 07 bewirkt. Die Einziehspitze 02 kann zusätzlich in Kraftrichtung F versetzt eine zweite, beispielsweise spiegelbildlich, Verdickung aufweisen, welche die Wegbegrenzung der Einziehspitze 02 durch die Ausnehmung 03 hindurch weiter einschränkt. Die Wegbegrenzung bzgl. der Bewegungen in der Transportebene wird ursächlich durch den Anschlag 07 der Verdickung 06 bewirkt, welche die Ausnehmung 03 durchdringt. Als Anschlag in der Transportebene wirken die Seitenflächen der Einziehspitze 02 mit der inneren Berandung der Ausnehmung 03 zusammen.
  • In einem zweiten Beispiel (3) weist die Einziehspitze 02 eine aus einer ihrer beiden Oberflächen ragende Verdickung 11 auf. Die als Kopf 11 ausgebildete Verdickung 11 ist über einen Steg 12 (4) mit der Einziehspitze 02 verbunden. Der Kopf 11 weist in seiner längsten Ausdehnung eine maximale Länge l11 auf, die größer ist als eine maximale Breite b11. Kopf 11 und/oder Steg 12 können drehbar um eine Achse senkrecht zur Oberfläche der Einziehspitze 02 oder aber starr mit dieser verbunden sein.
  • Kopf 11 und Steg 12 wirken im Betriebszustand mit der im Band 01 oder dem Mitnehmer 04 angeordneten Ausnehmung 03 zusammen. Die Ausnehmung 03 weist eine Länge bzw. eine lichte Weite l03 auf, die mindestens der maximalen Länge l11 des Kopfes 11 entspricht, und eine Breite b03, die größer oder gleich der maximalen Breite b11 aber kleiner als die maximale Länge l11 des Kopfes 11 ist. In vorteilhafter Ausführung bildet die Ausnehmung 03 in Draufsicht das Negativ zur Form des Kopfes 11, wobei die Ausnehmung 03 eine geringfügige Maßzugabe aufweist.
  • Der Steg 12 weist einen maximalen Durchmesser d12 auf, der kleiner als die Breite b03 der Ausnehmung 03 ist, und eine Höhe h12, die mindestens einer Dicke des Bandes 01 bzw. des Mitnehmers 04 im Bereich der Ausnehmung 03 entspricht.
  • Die Ausnehmung 03 (3) verläuft mit ihrer längeren Ausdehnung, der Länge l03, weitgehend in Transportrichtung T. In bevorzugter Ausführung entspricht die Ausrichtung der Ausnehmung 03 der bei Belastung vorherrschenden Kraftrichtung F. Der Kopf 11 ist auf der Einziehspitze 02 mit seiner Längsausdehnung quer zur Transportrichtung T, in vorteilhafter Ausgestaltung quer zur Kraftrichtung F ausgerichtet.
  • Der Steg 12 wirkt im Betriebszustand wegbegrenzend als Anschlag 12 in der Transportebene, insbesondere in Transportrichtung T, mit der Berandung der Ausnehmung 03 zusammen. Für Richtungen außerhalb der Transportebene besteht eine Wegbegrenzung zwischen dem über die Breite b03 der Ausnehmung 03 heraus ragenden, und als Anschlag 13 wirkenden Kopf 11, dem die Ausnehmung 03 aufweisenden Band 01 bzw. dem Mitnehmer 04 und der mit dem Kopf 11 verbundenen Einziehspitze 02.
  • Die Funktionsweise der Vorrichtung zum Einziehen einer Bedruckstoffbahn ist wie folgt:
    Für das Einziehen einer Bedruckstoffbahn wird deren Anfang mit einer Einziehspitze 02 versehen, die an ihrem freien Ende eine Verdickung 06; 11 aufweist. Die Einziehspitze 02 wird mit der Verdickung 06; 11 in Einhängerichtung E (beispielhaft in 4) in die Ausnehmung 03 geführt. Das Einführen erfolgt in einer von der Transportrichtung T und Kraftrichtung F verschiedenen Richtung.
  • Im ersten Ausführungsbeispiel wird hierzu entweder das Band 01 im Bereich der Ausnehmung 03 verdreht bzw. verformt und die Einziehspitze 02 mit der Verdickung 06 in den längeren Abschnitt 08 der Ausnehmung 03 geschoben, oder die Einziehspitze 02 wird von einer nicht in der Transportebene liegenden Richtung, von unten oder oben, in den Abschnitt 08 geführt. Durch ein Bewegen der Einziehspitze 02 entgegen der Transportrichtung T in den Abschnitt 09 und ein gleichzeitiges Drehen um den Winkel α wird die Einziehspitze 02 gegen ein unbeabsichtigtes Lösen gesichert, indem der als Flanke 07 ausgebildete Anschlag 07 mit der Berandung des Abschnitts 09 der Ausnehmung 03 zusammen wirkt. Die Verbindung ist hinsichtlich einer Translation in alle Raumrichtungen wegbegrenzt verbunden. Bei Betrieb, d. h. wenn die Bahn eingezogen wird, liegt in Transportrichtung T ein Formschluss am Anschlag 07 vor.
  • Im zweiten Ausführungsbeispiel erfolgt für den Fall einer starr mit der Einziehspitze 02 verbunden Verdickung 11 ein Verdrehen der Einziehspitze 02 in der Transportebene solange, bis die Verdickung 11 und die Ausnehmung 03 in ihrer Form ineinander greifen. Ist die Verdickung 11 und/oder der Steg 12 drehbar mit der Einziehspitze 02 verbunden, so ist nur ein Verdrehen der Verdickung 11 erforderlich. Nachdem die Verdickung 11 durch eine Bewegung der Einziehspitze 02 senkrecht zur Transportebene in die Ausnehmung 03 geführt wurde, wird die Einziehspitze 02 bzw. die Verdickung 11 anschließend in ihre „normale" Lage zurück verdreht und die bezüglich einer Translationsbewegung in alle Richtungen hergestellte wegbegrenzte Verbindung verriegelt. Bei Betrieb, d. h. wenn die Bahn eingezogen wird, liegt bin Transportrichtung T ein Formschluss am Anschlag 12 vor.
  • Nach Einziehen der Bedruckstoffbahn erfolgt das Entsichern und Aushängen der Einziehspitze 02 in umgekehrter Reihenfolge.
  • 01
    Einzugmittel, Kette, Band
    02
    Anfang, Einziehspitze
    03
    Ausnehmung, Schloss, Schlitz (01; 04)
    04
    Mitnehmer
    05
    06
    Schlüssel, Verdickung, Widerhaken (02)
    07
    Anschlag, Flanke (06)
    08
    Abschnitt (03)
    09
    Abschnitt (03)
    10
    11
    Verdickung, Kopf
    12
    Steg
    13
    Anschlag (11)
    b02
    Breite (02)
    b03
    Breite (03)
    b06
    Breite (06)
    b11
    Breite (11)
    d12
    Durchmesser (12)
    h12
    Höhe (12)
    l03
    Länge, lichte Weite (03)
    l08
    Länge (08)
    l09
    Länge (09)
    l11
    Länge (11)
    E
    Einhängrichtung
    F
    Kraft-, Belastungsrichtung
    T
    Transportrichtung
    α
    Winkel (08; 09)

Claims (7)

  1. Vorrichtung zum Einziehen einer Bahn mit einem Einzugmittel (01), welches entlang eines für die Bahn vorgebbaren Weges durch eine Druckmaschine förderbar ist, wobei die Bahn eine Einziehspitze (02) mit einer Verdickung (06; 11) aufweist, die mit einer am Einzugmittel (01) angeordneten Ausnehmung (03) zusammen wirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Einziehspitze (02) mittels einer Bewegung mit zumindest einer Komponente senkrecht zur Transportrichtung (T) und einer Rotationsbewegung der Verdickung (06; 11) relativ zum Einzugmittel (01) wegbegrenzend bezüglich einer Translation in alle Bewegungsrichtungen mit dem Einzugmittel (01) verbindbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rotationsachse für die Rotationsbewegung der Verdickung (06; 11) nahezu senkrecht zur Transportebene verläuft.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beim Einhängen der Einziehspitze (02) die Verdickung (06; 11) aufnehmende Ausnehmung (03) mit ihrer größeren lichten Weite (l03) zumindest mit einer Komponente in Transportrichtung (T) verläuft.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (03) als abgeknickter Schlitz (03) einen ersten Abschnitt (08) und einen mit dem ersten Abschnitt (08) verbundenen zweiten Abschnitt (09) aufweist, die jeweils mit ihrer Längsrichtung nahezu in der Transportebene verlaufen und miteinander einen Winkel (α) ungleich 0° einschließen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (08) des Schlitzes (03) nahezu in Transportrichtung (T) verläuft.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (09) nahezu senkrecht zu einer Belastungsrichtung (F) verläuft.
  7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (03) am Einzugmittel (01) oder an einem am Einzugmittel (01) angeordneten Mitnehmer (04) angeordnet ist.
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