DE10022645A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Doppelslushhaut - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer DoppelslushhautInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Doppelslushhaut, wobei an einer Kontur einer Galvanoform eine erste Kunststoffschicht erzeugt wird, anschließend auf der ersten Kunststoffschicht eine zweite expandierende Kunststoffschicht erzeugt wird, deren Innenkontur durch einen Formstempel oder durch einen Kunststoffträger erzeugt wird, sowie eine Vorrichtung zur Herstellung einer Doppelslushhaut mit einer die Außenkontur der Doppelslushhaut bestimmenden Galvanoform und eine die Innenkontur der Doppelslushhaut definierenden Gegenform, insbesondere zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. DOLLAR A Es ist vorgesehen, dass zum Entformen zwischen der ersten Kunststoffschicht und der Form ein Überdruck erzeugt wird, beziehungsweise dass eine Einrichtung zur Zuführung eines Überdruckes zwischen Galvanoform (10) und Doppelslushhaut (20) angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Doppelslushhaut mit den im
Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen sowie die dazugehörige Vorrichtung mit
den im Oberbegriff des Anspruchs 8 genannten Merkmalen.
Aus der WO 96/3306 und WO 97/48537 sind Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung
einer Doppelslushhaut bekannt. Diese Doppelslushhäute werden in Verbindung mit einem
Instrumententräger unter anderem für automobile Instrumententafeln eingesetzt. Die
Herstellung erfolgt in einer Galvanoform mit einer die Außenkontur der Doppelslushhaut
bestimmenden Form. In diese Galvanoform wird ein Polymerpulver eingebracht. Durch
Rotation der Galvanoform bildet sich an einer beheizbaren Innenwandung der Galvanoform
aus dem Polymerpulver eine kompakte Formhaut. Anschließend wird der Galvanoform ein
zweites, mit Treibmitteln beaufschlagtes Polymerpulver zugeführt. Durch erneute Rotation
der Galvanoform bildet sich an der bereits vorhandenen kompakten Formhaut eine
Schaumschicht. Der anschließende Schäumungsprozess und die Ausbildung der
Innenkontur der Doppelslushhaut kann auf zwei grundsätzlich verschiedene Arten erfolgen.
In die Galvanoform wird ein sogenannter Formstempel mit einer der Innenkontur der
Doppelslushhaut definierten Kontur eingefahren. Danach beginnt der Schäumungsprozess
durch Expansion des mit Treibmitteln beaufschlagten Polymerpulvers. Nach Beendigung des
Schäumvorganges wird der Formstempel ausgefahren und die Doppelslushhaut entformt.
Die Entformung der Doppelslushhaut erfolgt in der Regel durch Herausziehen der
Doppelslushhaut aus der Form. Beschädigungen der Oberfläche der Doppelslushhaut,
sowie der Doppelslushhaut selbst, können dabei nicht ausgeschlossen werden. Danach wird
die Innenseite der Doppelslushhaut mit einem Kunststoffträger, der die Form der
Doppelslushhaut besitzt, verklebt. Der Vorteil dieser Herstellungsart besteht darin, dass die
Außenkontur der Doppelslushhaut geringe Hinterschnitte aufweisen kann, die beim
Ausformen nicht weiter störend wirken. Nachteilig ist aber der zusätzliche Arbeits- und
Zeitaufwand beim nachträglichen Verkleben der Doppelslushhaut mit dem Kunststoffträger.
In einer zweiten Art der Herstellung wird in die Galvanoform direkt der Kunststoffträger mit
einer ebenfalls der Innenkontur der Doppelslushhaut definierten Kontur eingefahren. Danach
beginnt wiederum der Schäumungsprozess durch Expansion des mit Treibmitteln
beaufschlagten Polymerpulvers, wobei gleichzeitig eine Verbindung der Doppelslushhaut mit
dem Kunststoffträger erfolgt. Nach Beendigung des Schäumvorganges erfolgt ebenfalls die
Entformung des Verbundbauteiles aus der Galvanoform. Bei dieser Variante entfällt der
Arbeitsschritt des nachträglichen Verklebens der Doppelslushhaut mit dem Kunststoffträger.
Konstruktiv bedingte Hinterschnitte der Außenkontur der Doppelslushhaut können dabei
aber nicht realisiert werden, da dann eine Entformung des Verbundbauteiles aus der
Galvanoform ohne Beschädigung der Doppelslushhaut nicht mehr möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
anzugeben, mittels der ein Entformen eines Formteils aus einer Galvanoform unter
weitestgehender Vermeidung von Beschädigungen der Doppelslushhaut im späteren
sichtbaren Bereich, insbesondere bei konstruktiv bedingten leichten Hinterschnitten der
Außenkontur der Doppelslushhaut, erfolgt, und bei denen der Arbeits- und Zeitaufwand bei
der Herstellung einer Doppelslushhaut in Verbindung mit einem Kunststoffträger reduziert
wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Herstellung einer Doppelslushhaut mit den im
Anspruch 1 genannten Merkmalen sowie durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 8
genannten Merkmalen gelöst. Dadurch, dass zum Entformen zwischen der ersten
Kunststoffschicht und der Form ein Überdruck erzeugt wird beziehungsweise dass eine
Einrichtung zur Erzeugung eines Überdruckes zwischen Galvanoform und Doppelslushhaut
angeordnet ist, können auch Doppelslushhäute, die als Verbundbauteile mit einem
Kunststoffträger verbunden und deren Außenkontur mit konstruktiv bedingten leichten
Hinterschnitten versehen sind, problemlos aus der Galvanoform entformt werden. Dadurch
wird die Herstellung der Doppelslushhaut bei gleichzeitiger Verbindung mit dem
Kunststoffträger in einem Arbeitsschritt ermöglicht, wodurch der Arbeits- und Zeitaufwand
des Herstellungsprozesses reduziert wird.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Größe des Überdrucks einstellbar.
Entsprechend einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind
Querschnittsflächen der einzelnen Durchbrüche und/oder Mikrolöcher in der Galvanoform
zur Zuführung des Überdruckes mit unterschiedlichen Größen ausgebildet und gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Durchbrüche und/oder
Mikrolöcher zur Zuführung eines Überdruckes ungleichmäßig verteilt über die gesamte
Oberfläche der Galvanoform angeordnet. Dadurch kann der Druck zum Entformen genau
dort entsprechend seiner Größe eingestellt werden, wo er benötigt wird. Die Mikrolöcher sind
so gestaltet, dass sie sich auf der späteren Bauteiloberfläche nicht abzeichnen.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen, in den
Unteransprüchen genannten Merkmalen.
Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der zugehörigen
Zeichnung, die eine Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung
einer Doppelslushhaut und die Doppelslushhaut als Verbundbauteil bei der Entformung
zeigt, näher erläutert.
Die Erfindung wird erläutert am Beispiel der Herstellung einer Instrumententafel, wie sie
beispielsweise im Automobilbau verwendet wird. Dabei erfolgt nach der Doppelslushtechnik
die Herstellung der Doppelslushhaut und die gleichzeitige Verbindung mit einem
Kunststoffträger als Instrumententräger vorteilhafterweise in einem Arbeitsschritt in einer
Galvanoform.
In einer Galvanoform 10 erfolgt die Herstellung einer Doppelslushhaut 20 in Verbindung mit
einem Kunststoffträger 16 nach der an sich bekannten Doppelslushtechnik. Dabei wird an
der Innenkontur der Galvanoform 10 eine erste Kunststoffschicht 18 erzeugt. Anschließend
wird auf der ersten Kunststoffschicht 18 eine zweite expandierende Kunststoffschicht 14
erzeugt, wobei nach Einbringen eines Kunststoffträgers 16, mit einer der Innenkontur der
Doppelslushhaut 20 bestimmenden Form, in die Galvanoform 10 der Schäumungsprozess
beginnt. Dabei erfolgt die Verbindung des expandierenden Materials der zweiten
Kunststoffschicht 14 mit dem Kunststoffträger 16. Nach erfolgtem Herstellungsprozess muss
die Doppelslushhaut 20 mit dem Kunststoffträger 16 aus der Galvanoform 10 entformt
werden. Erfindungsgemäß erfolgt das dadurch, dass zum Entformen zwischen der ersten
Kunststoffschicht 18 und der Galvanoform 10 ein Überdruck erzeugt wird, wobei der
Überdruck über die Galvanoform 10 zugeführt wird. Entsprechend der erfindungsgemäßen
Vorrichtung erfolgt dabei die Zuführung des Überdrucks über in der Galvanoform 10
angeordnete Durchbrüche und/oder Mikrolöcher 12.
Der vorzugsweise auf pneumatische Weise mittels einer schematisch dargestellten
Druckquelle 21 erzeugte Druck zur Entformung der Doppelslushhaut 20 und des
Kunststoffträgers 16 ist abhängig von der äußeren Form der Doppelslushhaut 20 sowie von
den auftretenden Haftkräften zwischen der Galvanoform 10 und der ersten Kunststoffschicht
18 der Doppelslushhaut 20. Bei konstruktiv bedingten leichten Hinterschnitten, die durch die
Außenform der Doppelslushhaut 20 vorgegeben sind, werden größere Druckkräfte zum
Entformen benötigt. Weiterhin wird die zu verwendende Druckkraft durch die
Materialbeschaffenheit der Doppelslushhaut 20 bestimmt. Es muss sichergestellt werden,
dass die Druckkräfte nicht so groß werden, dass sie auf dem späteren sichtbaren Bereich
der Oberfläche der Doppelslushhaut 20 Spuren hinterlassen. Aufgrund dieser Faktoren
erfolgt eine Einstellung der zum Entformen zugeführten Überdruckkräfte hinsichtlich ihrer
Größe und ihres Eintragortes bezogen auf die Gesamtoberfläche der Doppelslushhaut 20.
Der auf die Oberfläche der Doppelslushhaut 20 wirkende Druck lässt sich durch Anordnung
von unterschiedlichen Querschnittsflächen der einzelnen Durchbrüche und/oder Mikrolöcher
12 einstellen. Weiterhin erfolgt die Einstellung des Druckes durch die Anordnung der
einzelnen Durchbrüche und/oder Mikrolöcher 12 hinsichtlich ihrer Verteilung über die
gesamte Oberfläche der Galvanoform 10. Entsprechend den oben genannten Bedingungen
zum Ausformen sind die einzelnen Durchbrüche und/oder Mikrolöcher 12 zur Zuführung des
Überdruckes gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Oberfläche der
Galvanoform 10 verteilt angeordnet.
Eine weitere Variante der erfindungsgemäßen Lösung sieht vor, die Durchbrüche und/oder
Mikrolöcher 12 in der Galvanoform 10 zur Zuführung des Überdruckes im Bereich der später
nicht sichtbaren Abschnitte der Doppelslushhaut 20 anzuordnen. Diese Bereiche sind solche
Bereiche, die später ausgestanzt oder ausgefräst werden und in denen zum Beispiel
Armaturen, Ausströmer oder dergleichen angeordnet werden.
Durch die Einstellbarkeit der Größe und des Zuführungsortes des zum Entformen zwischen
der ersten Kunststoffschicht 18 und der Galvanoform 10 zugeführten Überdruckes, die
entsprechend der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch die Anordnung und Größe
einzelner Durchbrüche und/oder Mikrolöcher 12 in der Galvanoform 10 erreicht wird, werden
Beschädigungen beim Entformen an der sichtbaren Oberfläche der Doppelslushhaut 20
vermieden. Die Ausformung der Doppelslushhaut 20 als Verbundbauteil mit dem
Kunststoffträger 16 kann auch bei leichten konstruktiv bedingten Hinterschnitten, die durch
die Außenform der Doppelslushhaut 20 vorgegeben sind, problemlos und ohne
Beschädigung der Oberfläche der Doppelslushhaut 20 erfolgen.
Die Darstellung in der Figur zeigt eine bereits entformte Doppelslushhaut 20.
Die erfindungsgemäße Lösung kann auch bei der Herstellung der Doppelslushhaut 20
mittels Formstempel angewendet werden, bei dem die Verbindung der Doppelslushhaut 20
mit dem Kunststoffträger 16 erst nach dem Entformen der Doppelslushhaut 20 durchgeführt
wird.
10
Galvanoform
12
Durchbrüche und/oder Mikrolöcher
14
zweite Kunststoffschicht
16
Kunststoffträger
18
erste Kunststoffschicht
20
Doppelslushhaut
21
Druckquelle
Claims (15)
1. Verfahren zur Herstellung einer Doppelslushhaut, wobei an einer Kontur einer
Galvanoform eine erste Kunststoffschicht erzeugt wird, anschließend auf der ersten
Kunststoffschicht eine zweite expandierende Kunststoffschicht erzeugt wird, deren
Innenkontur durch einen Formstempel oder durch einen Kunststoffträger erzeugt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass zum Entformen zwischen der ersten Kunststoffschicht
und der Form ein Überdruck erzeugt wird.
2. Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Überdruck über die
Galvanoform zugeführt wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Größe des Überdrucks einstellbar ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Überdruck auf pneumatische Weise erzeugt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der Überdruck über die Gesamtfläche der zu entformenden Doppelslushhaut mit
unterschiedlichen Größen zugeführt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
ein erhöhter Überdruck im Bereich der später nicht sichtbaren Abschnitte der zu
entformenden Doppelslushhaut zugeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Überdruck über
die Gesamtfläche der zu entformenden Doppelslushhaut gleich groß ist.
8. Vorrichtung zur Herstellung einer Doppelslushhaut mit einer die Außenkontur der
Doppelslushhaut bestimmenden Galvanoform und eine die Innenkontur der
Doppelslushhaut definierenden Gegenform, insbesondere zur Durchführung des
Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Einrichtung zur Zuführung eines Überdruckes zwischen Galvanoform (10) und
Doppelslushhaut (20) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur
Zuführung eines Überdruckes in der Galvanoform (10) angeordnete Durchbrüche (12)
sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur
Zuführung eines Überdruckes in der Galvanoform (10) angeordnete Mikrolöcher (12)
sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Querschnittsflächen der einzelnen Durchbrüche und/oder Mikrolöcher (12) zur
Zuführung des Überdruckes mit gleicher Größe ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Querschnittsflächen der einzelnen Durchbrüche und/oder Mikrolöcher (12) zur
Zuführung des Überdruckes mit unterschiedlichen Größen ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche
und/oder Mikrolöcher (12) zur Zuführung eines Überdruckes gleichmäßig verteilt über
die gesamte Oberfläche der Galvanoform (10) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche
und/oder Mikrolöcher (12) zur Zuführung eines Überdruckes ungleichmäßig verteilt über
die gesamte Oberfläche der Galvanoform (10) angeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche
und/oder Mikrolöcher (12) in der Galvanoform (10) zur Zuführung eines Überdruckes im
Bereich der später nicht sichtbaren Abschnitte der Doppelslushhaut (20) angeordnet
sind.
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|---|---|---|---|
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| DE2000122645 DE10022645A1 (de) | 2000-04-28 | 2000-04-28 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Doppelslushhaut |
Publications (1)
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ID=7641373
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10022645A1 (de) |
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- 2000-04-28 DE DE2000122645 patent/DE10022645A1/de not_active Withdrawn
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