DE10019369A1 - Dachanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für Wohnmobile - Google Patents
Dachanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für WohnmobileInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Dachanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für Wohnmobile, mit einem im Dachbereich des Fahrzeuges angeordneten, über einen verschließbaren Durchstieg zugänglichen Schlafraum, der zum Fahrgastraum hin durch eine Bettplatte (3) abgegrenzt ist. Um den Durchstieg auf einfache Weise verschließen zu können, so daß sich im Fahrgastraum eine optisch geschlossene Dachhimmelansicht ergibt und im Bereich des Schlafraumes auftretende Fahrgeräusche vom Fahrgastraum ferngehalten werden, ist erfindungsgemäß unterhalb der Bettplatte (3) ein in einer Führung (9) verschiebbar gelagertes plattenförmiges Verschlußteil (8) angeordnet, das aus einer Offenstellung in eine den Durchstieg verschließenden Verschlußstellung und umgekehrt verschiebbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Dachanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für Wohnmobile, mit
einem im Dachbereich des Fahrzeuges angeordneten, über einen verschließbaren Durchstieg
zugänglichen Schlafraum, der zum Fahrgastraum hin durch eine Bettplatte abgegrenzt ist.
Aus der DE 39 19 272 A1 ist ein zweischaliges Dach für Wohnmobile bekannt, das aus einer
festen unteren Dachschale und einer beweglichen oberen Dachschale besteht. Die untere
Dachschale stellt die obere Begrenzung des Fahrgastraumes dar und bildet zugleich den
Boden für einen Schlafraum. Die obere Dachschale, die den Schlafraum umschließt, kann bei
Stillstand des Fahrzeuges aus einer im Fahrbetrieb abgesenkten Stellung in eine eine
ausreichende Schlafraumhöhe ergebende Stellung angehoben werden. Der Zugang zum
Schlafraum besteht aus mindestens einem in der unteren Dachschale ausgebildeten
verschließbaren Durchstieg. Die konkrete Ausbildung des Durchstiegverschlusses ist in der
DE 39 19 272 A1 nicht angegeben.
Ähnliche Dachanordnungen sind aus der DE 29 21 264 A1 und der DE 36 19 958 A1 bekannt.
Bei diesen Dachanordnungen kann der zwischen Fahrgastraum und Schlafraum vorhandene
Durchstieg jeweils durch eine Klappe verschlossen werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Dachanordnung der eingangs genannten Art
zu schaffen, bei der sich der zwischen Fahrgastraum und Schlafraum vorhandene Durchstieg
auf einfache Weise verschließen läßt, so daß sich im Fahrgastraum eine optisch geschlossene
Dachhimmelansicht ergibt und zugleich im Bereich des Schlafraumes auftretende Geräusche,
insbesondere Fahrtwindgeräusche, vom Fahrgastraum ferngehalten werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß unterhalb der Bettplatte ein in einer
Führung verschiebbar gelagertes plattenförmiges Verschlußteil angeordnet ist, das aus einer
Offenstellung in eine den Durchstieg verschließenden Verschlußstellung und umgekehrt
verschiebbar ist.
Der zwischen Fahrgastraum und Schlafraum vorhandene Durchstieg läßt sich somit schnell
und einfach verschließen, wobei der Fahrgastraum und der Schlafraum sowohl optisch als
auch akustisch voneinander getrennt werden. Ist die den Schlafraum umschließende
Dachschale als Hubdach ausgebildet, so braucht die üblicherweise aus Zeltstoff oder
dergleichen bestehende, in Form eines Faltenbalges ausgebildete Seitenwandung des
Schlafraumes beim Absenken des Hubdaches nicht mehr aufwendig verstaut werden, um
einen optisch ordentlichen Zustand herzustellen. Außerdem stellt die erfindungsgemäße
Lösung auch eine zuverlässige Sicherung gegen Absturz aus dem Schlafraum in den darunter
befindlichen Fahrgastraum dar.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Bettplatte zusammen mit
einer unterhalb dieser angeordneten Verkleidung einen Hohlraum definiert, in welchem das
plattenförmige Verschlußteil in seiner Offenstellung aufgenommen ist. Hierdurch läßt sich die
Führung des plattenförmigen Verschlußteils vorteilhaft verdecken. Die Verkleidung kann dabei
vorzugsweise aus einer schallabsorbierenden Struktur bestehen.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß das plattenförmige
Verschlußteil in der Offenstellung und/oder der Verschlußstellung arretierbar ist. Hierdurch
kann verhindert werden, daß sich das Verschlußteil beim Anfahren oder Bremsen des
Fahrzeuges ungewollt bewegt, was insbesondere den Fahrer irritieren oder gegebenenfalls
sogar zu Verletzungen durch Einklemmen von Körperteilen führen könnte.
Eine andere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß das plattenförmige
Verschlußteil eine Vielzahl von Lüftungsöffnungen aufweist. Ist das Verschlußteil geschlossen,
um einen Absturz einer im Schlafraum ruhenden Person zu verhindern, so kann durch die
Lüftungsöffnungen noch eine ausreichende Luftzufuhr zum Schlafraum hin sichergestellt
werden. Der Durchmesser der einzelnen Lüftungsöffnungen kann dabei relativ klein sein, so
daß die optische und akustische Trennung zwischen Fahrgastraum und Schlafraum in der
Verschlußstellung des plattenförmigen Verschlußteils praktisch nicht beeinträchtigt wird.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf ein Wohnmobil mit einem Hubdach und einem im Dachbereich
angeordneten Schlafraum, wobei sich das Hubdach in der abgesenkten Fahrtstellung
befindet,
Fig. 2 eine Seitenansicht auf das Wohnmobil gemäß Fig. 1, wobei sich das Hubdach in der
angehobenen Stellung befindet, und
Fig. 3 eine Seitenansicht auf die Stirnseite einer fest angeordneten Bettplatte im Bereich des
Durchstieges zwischen Fahrgastraum und Schlafraum.
Das in der Zeichnung schematisch dargestellte Wohnmobil weist einen im Dachbereich
angeordneten Schlafraum 1 auf, der zum Fahrgastraum 2 hin durch eine stabile,
selbsttragende Bettplatte 3 abgegrenzt und vom Fahrgastraum 2 her über einen Durchstieg 4
zugänglich ist. Das Dach des Wohnmobils besteht aus einer heb- und senkbaren Dachschale
5 und ist mit einer aus Zeltstoff oder dergleichen bestehenden Seitenwandung 6 versehen, die
entsprechend einem Faltenbalg auseinandergezogen bzw. zusammengelegt werden kann.
Wird der Schlafraum 1 nicht benötigt, so wird die beweglich gelagerte Dachschale 5 bis auf die
Regenrinne 7 des Wohnmobils abgesenkt und arretiert. Das Wohnmobil hat dann eine
hinsichtlich des Luftwiderstandes und der Abstellmöglichkeit in Garagen oder Parkhäusern
günstigere Fahrzeughöhe.
Wie besonders deutlich in Fig. 3 gezeigt, ist unterhalb der Bettplatte 3 ein in einer Führung
verschiebbar gelagertes plattenförmiges Verschlußteil 8 angeordnet. Die Führung besteht aus
zwei geradlinig ausgebildeten Führungsschienen 9, die an der Unterseite der Bettplatte 3
befestigt sind. Auf der Bettplatte 3 ist eine Schaummatratze 10 angeordnet. In den Fig. 1
und 2 ist gezeigt, daß das plattenförmige Verschlußteil 8 aus einer Offenstellung (Fig. 2) in
eine den Durchstieg verschließende Verschlußstellung (Fig. 1) und umgekehrt verschoben
werden kann. Die Bettplatte 3 definiert dabei zusammen mit einer unterhalb dieser
angeordneten Verkleidung 11 (in Fig. 3 nicht dargestellt) einen Hohlraum 12, in welchem das
plattenförmige Verschlußteil 8 in seiner Offenstellung aufgenommen ist. Das Verschlußteil 8 ist
vorzugsweise sowohl in der Offenstellung als auch in Verschlußstellung arretierbar. Die
Arretierung kann vorzugsweise über quer zur Bewegungsrichtung des Verschlußteiles 8
verschiebbare, federbelastete Einraststifte (nicht gezeigt) erfolgen, denen in den
Führungsschienen 9 ausgebildete Bohrungen oder Vertiefungen zugeordnet sind.
Zur Minimierung der Fahrgeräusche sind das plattenförmige Verschlußteil 8, die Bettplatte 3
und/oder die Verkleidung 11 (Dachhimmel) vorzugsweise aus schallabsorbierenden
Materialien gefertigt. Ferner können das plattenförmige Verschlußteil 8 und vorzugsweise auch
die Bettplatte 3 und die Verkleidung 11 Lüftungsöffnungen aufweisen.
Claims (7)
1. Dachanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für Wohnmobile, mit einem im
Dachbereich des Fahrzeuges angeordneten, über einen verschließbaren Durchstieg (4)
zugänglichen Schlafraum (1), der zum Fahrgastraum (2) hin durch eine Bettplatte
abgegrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Bettplatte (3) ein in einer
Führung (9) verschiebbar gelagertes plattenförmiges Verschlußteil (8) angeordnet ist,
das aus einer Offenstellung in eine den Durchstieg (4) verschließenden
Verschlußstellung und umgekehrt verschiebbar ist.
2. Dachanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bettplatte (3)
zusammen mit einer unterhalb dieser angeordneten Verkleidung (11) einen Hohlraum
(12) definiert, in welchem das plattenförmige Verschlußteil (8) in seiner Offenstellung
aufgenommen ist.
3. Dachanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung
(9) des plattenförmigen Verschlußteiles (8) geradlinig ausgebildet ist.
4. Dachanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das plattenförmige Verschlußteil (8) in der Offenstellung und/oder der
Verschlußstellung arretierbar ist.
5. Dachanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das plattenförmige Verschlußteil (8) Lüftungsöffnungen aufweist.
6. Dachanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bettplatte (3) und das plattenförmige (8) Verschlußteil schallabsorbierend ausgebildet
sind.
7. Dachanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkleidung (11)
schallabsorbierend ausgebildet ist.
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