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DE10019292B4 - Modulares Tischsystem - Google Patents

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DE10019292B4 DE2000119292 DE10019292A DE10019292B4 DE 10019292 B4 DE10019292 B4 DE 10019292B4 DE 2000119292 DE2000119292 DE 2000119292 DE 10019292 A DE10019292 A DE 10019292A DE 10019292 B4 DE10019292 B4 DE 10019292B4
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Abstract

Modulares Tischsystem, mit mindestens drei im Abstand voneinander angeordneten Seitenteilen, zwei Endteilen (1, 2) und mindestens einem Mitteilteil (3), die durch Querträger (5) aus rechteckförmigem Kastenprofil verbunden sind, und mit mindestens einer darauf befestigten durchgehenden Tischplatte (6) oder mindestens zwei darauf befestigten, zusammengesetzten Tischplatten (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Querträger (5) über ein Schwenkgelenk (10) mit senkrechter Schwenkachse mit dem Mittelteil (3) verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein modulares Tischsystem, mit mindestens drei im Abstand voneinander angeordneten Seitenteilen, zwei Endteilen und mindestens einem Mitteilteil, die durch Querträger aus rechteckförmigem Kastenprofil verbunden sind, und mit mindestens einer darauf befestigten durchgehenden Tischplatte oder mindestens zwei darauf befestigten, zusammengesetzten Tischplatten.
  • Solche Tischsysteme sind allgemein bekannt. Durch entsprechende Kombination von Seitenteilen, Mittelteilen und Querträgern lassen sich dann Einzeltische und miteinander verkettete Tischsysteme zusammensetzen, wobei jedoch die Verschraubung der miteinander zu verbindenden Teile verhältnismäßig umständlich ist und praktisch nur von Fachleuten vorgenommen werden kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein modulares Tischsystem der eingangs genannten Art zu schaffen, dass sich durch eine Viel seitigkeit der aus wenigen Teilen zu kombinierenden Varianten auszeichnet, und bei dem die Montage verhältnismäßig einfach ist.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird bei einem modularen Tischsystem der eingangs genannten Art vorgeschlagen, dass die Querträger über ein Schwenkgelenk mit senkrechter Schwenkachse mit dem Mittelteil verbunden sind.
  • Dadurch, dass die nebeneinanderliegenden Tischelemente um eine senkrechte Schwenkachse schwenkbar miteinander verkuppelt sind, können die Querträger nebeneinanderliegender Tischelemente um einen beliebigen Winkel gegeneinander verschwenkt werden, so dass eine sehr große Anzahl von verschiedenen Konfigurationen mit verketteten Tischelementen aufgebaut werden kann. Die darauf aufgesetzten Tischplatten können dann entsprechend der gewählten Winkelstellung ausgesucht oder zugeschnitten werden, oder aber als eine durchgehende Tischplatte vorgesehen werden.
  • Zwar offenbart die DE 693 01 237 T2 ebenfalls ein modulares Tischsystem mit drei im Abstand voneinander angeordneten Seitenteilen, nämlich zwei Endteilen und einem Mittelteil, die durch Querträger aus rechteckförmigem Kastenprofil verbunden sind, und mit einer darauf befestigten zweiteiligen Tischplatte. Jedoch lehrt dieser Stand der Technik nicht, die Querträger über ein Schwenkgelenk mit senkrechter Schwenkachse mit dem Mittelteil zu verbinden. Vielmehr sind bei diesem Stand der Technik die Querträger mit dem Mitteilteil über ein einstückiges Verbindungselement verbunden, wodurch die Querträger sowie ein Querelement des Mittelteils in einem festen Winkel zueinander angeordnet werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Mittelteil mit einer Kufe und/oder Stütze ausgestattet, da die Seitenstabilität bereits durch die Endteile gewährleistet ist.
  • Die Schwenkgelenke zwischen zwei miteinander gekuppelten Tischabschnitten werden gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform in der Weise dargestellt, dass es zwei Schwenkelemente mit je einem Zapfen aufweist, der jeweils in das Ende der Querträger eingesteckt ist. Vorzugsweise erfolgt die Befestigung bzw. Lagerung des Schwenkgelenkes an dem Mittelteil derart, dass im oberen Bereich des Mittelteils zwei Schwenkachsenaufnahmen nebeneinander vorgesehen sind, in denen je ein Schwenkelement um je eine senkrechte Achse schwenkbar gelagert ist. Die Zapfen sind an den Schwenkelementen dabei zweckmäßigerweise gegenüber der Schwenkachse derart seitlich versetzt, dass sie bei gleicher Ausrichtung der Querträger miteinander fluchten.
  • Dadurch, dass das erfindungsgemäße modulare Tischsystem aus Seitenteilen und verbindenden Querträgern besteht, ist es vorteilhaft, dass auf dem Querträger Plattenträger aufgesetzt und mit Schellen befestigt sind, die den Querträger umgreifen. Hierdurch ist ein besonders einfacher Aufbau in variabler Form möglich.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung sind beim einem modularen Tischsystem der eingangs genannten Art die Seitenteile mit einer oder zwei Kufen versehen und ist mindestens eine Kufe gegenüber dem Seitenteil in der horizontalen Ebene verschwenkbar. Die Schwenkbarkeit der mindestens einen Kufe gegenüber dem Seitenteil hat den Vorteil, dass bei entsprechender Konfiguration des Tischsystems die eventuell störenden Kufen aus dem Fussbereich der an dem Tischsystem sitzenden Personen herausgeschwenkt werden können, wobei jedoch auf die Standqualität des Tischsystems Rücksicht genommen werden muss.
  • Zwar ist die Verwendung von Kufen bereits aus der DE 38 35 365 A1 bekannt; jedoch ist diesem Stand der Technik nirgends ein Hinweis zu entnehmen, mindestens eine Kufe gegenüber einem Seitenteil in der horizontalen Ebene verschwenkbar anzuordnen.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist bei einem modularen Tischsystem der eingangs genannten Art die Ausbildung der Seitenteile derart, dass sie zwei nebeneinander angeordnete und miteinander verbundene Rohre aufweisen. Auf diese Weise ist es möglich, eine hohe Seitenstabilität zu erreichen, ohne dass die Rohre, wie es bei einem einzigen Rohr notwendig wäre, zu klobig wirken.
  • Zwar offenbart die DE 38 35 365 A1 ebenfalls die Ausbildung der Seitenteile als zwei nebeneinander angeordnete Rohre; jedoch lässt dieser Stand der Technik keine Hinweise erkennen, diese Rohre erfindungsgemäß miteinander zu verbinden.
  • Um eine Höhenverstellbarkeit des Tischsystems zu erreichen, weisen gemäß einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung bei einem modularen Tischsystem der eingangs genannten Art die Seitenteile zwei Teleskopgliedern auf, die für die Höhenverstellung gegeneinander verschiebbar sind. Die Verstellung der Teleskopglieder gegeneinander erfolgt dabei vorzugsweise durch einen Spindelantrieb. Für den Fall, dass die Seitenteile jeweils zwei nebeneinander angeordnete und miteinander verbundene Rohre aufweisen, besitzen die Teleskopglieder ebenfalls zwei nebeneinanderliegende innere und äußere Rohre. Dies hat auf die Stabilität der Führung erheblichen positiven Einfluss. Bei einer solchen Konstruktion sind die äußeren Rohre miteinander verbunden und bilden das obere Teleskopglied, während die inneren Rohre im unteren Bereich miteinander verbunden sind und das untere Teleskopglied bilden. Der Spindelantrieb lässt sich dann auf Platz sparende Weise außen im Verbindungsbereich der inneren Rohre anordnen und vorzugsweise durch eine aufgeschobene Abdeckblende abdecken.
  • Für den Fall, dass die Kufen gegenüber dem Seitenteil verschwenkbar ausgebildet sind, erfolgt die Befestigung der Kufen im unteren Bereich der unteren Rohre des Seitenteils, und die Kufen sind dann stufenlos verschwenkbar verschraubt.
  • Bei einem modularen Tischsystem mit gegeneinander verschwenkbaren Tischelementen und mit Seitenteilen, die zwei nebeneinander angeordnete und miteinander verbundene Rohre aufweisen, sind die Schwenkachsenaufnahmen der beiden Schwenkelemente vorzugsweise im oberen Bereich der oberen Rohre angeordnet.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des modularen Tischsystems ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Linearverbinderelement vorgesehen ist, dass in die Enden zweier Querträger eingeschoben ist, hierin fixiert ist und beide miteinander verlängernd verbindet. Auf diese Weise ist es möglich, bei vorhandenen Querträgern eine Verlängerung einzelner Tischelemente auf einfache Weise durchzuführen, ohne extra lange Querträger vorsehen zu müssen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines aus zwei miteinander verketteten Einzeltischen bestehenden Tisches, wobei die verketteten Einzeltische gegeneinander verschwenkt sind, mit angedeuteten Tischplatten;
  • 2 eine perspektivische, auseinandergezogene Detaildarstellung eines Endteils mit Höhenverstellung;
  • 3 eine Detaildarstellung in auseinandergezogener Form eines Schwenkgelenkes zwischen zwei Tischelementen in perspektivischer Darstellung;
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Linearverbinderelementes; und
  • 5 eine Endansicht des Linearverbinderelementes nach 4.
  • Der in 1 dargestellte Einzeltisch weist zwei Seitenteile 1 und 2 auf, die Endteile sind, vgl. hier auch die Detaildarstellung eines Seitenteils nach 2. Jedes Seitenteil 1 bzw. 2 weist zwei Kufen 15 und eine nach oben stehende rohrförmige Säule 30 auf. An der rohrförmigen Säule 30 ist eine Aufnahmemuffe 7 befestigt (vgl. 2), in die ein Querträger 5 in Form eines Kastenprofils einge steckt und darin befestigt werden kann. Hierzu müssen die Außenmaße des Querträgers 5 den Innenmaßen der Aufnahmemuffe 7 entsprechen. Es ist umgekehrt jedoch auch möglich, den Querträger 5 mit größeren Maßen auszubilden und von außen auf die Aufnahmemuffe aufzustecken und auf entsprechende Weise zu befestigen. Auf dem Querträger 5 sind in entsprechenden Abständen Plattenträger 8 befestigt, und zwar erfolgt dies durch den Querträger 5 von unten umgreifende Schellen 9. Die Plattenträger 8 können hierbei in einem festgelegten Raster oder aber auch stufenlos verschiebbar befestigt sein. Oben auf den Plattenträgern 8 können dann eine durchgehende Tischplatte 6 oder mindestens zwei entsprechend zusammengesetzte Tischplatten 6 befestigt werden.
  • Die Seitenteile bzw. Endteile 1 und 2 können entweder eine festgelegte Höhe aufweisen, wenn eine Höhenverstellung nicht erforderlich ist. In 2 ist ein Seitenteil höhenverstellbar gezeigt und weist statt eines festen Rohrelementes 30 zwei Teleskopelemente 31 und 32 auf, die gegeneinander verschiebbar gelagert sind. Im vorliegenden Beispiel bestehen die Teleskopelemente 31 und 32 aus jeweils zwei miteinander verbundenen Einzelrohren 31a, 31b bzw. 32a, 32b. Die unteren Rohre 31a und 31b bilden die inneren Rohre und sind im unteren Bereich miteinander verbunden. Außerdem sind die Kufen 15 mit den Enden dieser Rohre verschraubt. Die oberen Rohre 32a, 32b bilden die äußeren Rohre, sind ebenfalls miteinander verschweißt und an ihnen ist die bereits erwähnte Aufnahmemuffe 7, vorzugsweise durch Schweißen, befestigt. Die Verbindung der unteren Rohre 31a, 31b erfolgt im vorliegenden Beispiel durch angeschweißte Verbindungselemente 26, die gleichzeitig Lager für eine Hubspindel 24 des Teleskopmechanismus bilden. Diese Hubspindel 24 greift in eine Spindelmutter 25 ein, die in ein Abschlussteil am unteren Ende eines der oberen Rohre 32a integriert ist. Die Hubspindel 24 ist am unteren Ende mit einem Sechskantloch oder dergleichen versehen, so dass sie von unten her zwecks Verstellung mit einem Inbusschlüssel verdreht werden kann. Schließlich ist der gesamte Teleskopmechanismus mit den Teleskopelementen 31, 32 durch eine Abdeckblende 34 abgedeckt, die vor dem Anschrauben der unteren Kufen 15 von unten her aufgeschoben wird.
  • Auch wenn gemäß 2 beide Seitenteile bzw. Endteile 1, 2 mit einem Teleskopmechanismus höhenverstellbar ausgebildet sind, so ist es selbstverständlich auch möglich, die Seitenteile mit fester Höhe ohne Verstellmechanismus auszubilden. Auch in einem solchen Fall besteht das Rohr 30 vorzugsweise aus zwei nebeneinanderliegenden, miteinander verschweißten Einzelrohren, um bei einer schlanken Form eine bessere Querstabilität zu erreichen.
  • 1 zeigt die Tischanordnung ferner mit zwei verketteten Tischelementen, wobei die Tischelemente um einen Winkel gegenüber der gestreckten Lage verschwenkt sind; im vorliegenden Beispiel beträgt der Winkel der beiden Tischelemente statt 180° (gestreckte Lage) nur 135°. In der Mitte zwischen beiden Endteilen 1 und 2 befindet sich ein Mittelteil 3, das im vorliegenden Beispiel nur eine Kufe 15 und zusätzlich eine Stütze 16 aufweist. Dies reicht für eine ausreichende Querstabilität aus. Auf die Plattenträger 8 sind im vorliegenden Beispiel zwei entsprechend zugeschnittene Tischplatten 6 aufgelegt und befestigt, es ist jedoch auch möglich, eine einzige, entsprechend zugeschnittene Tischplatte 6 zu verwenden.
  • Das wesentliche an dem Ausführungsbeispiel nach 1 besteht darin, dass die beiden Tischelemente im Bereich des Mittelteils 3 über ein Schwenkgelenk 10 gegeneinander verschwenkbar ausgebildet sind, so dass sich vor dem Anschrauben der Tischplatten 6 die beiden Tischelemente beliebig gegeneinander und gegenüber dem Mittelteil 3 verschwenken lassen, um jede beliebige Aufstellkonfiguration darzustellen. Da auch das Mittelteil 3 zwei miteinander verbundene Rohre 32a, 32b aufweist, sind diese im oberen Bereich mit Schwenkachsenaufnahmen 21, 22 versehen. In diesen Schwenkachsenaufnahmen 21, 22 sind je ein Schwenkelement 11, 12 um senkrechte Achsen schwenkbar gelagert und werden durch Schraubbolzen 17 festgelegt. Die Schwenkgelenke 10, 11 sind jeweils mit einem Zapfen 13 ausgerüstet, der in das Innere des angrenzenden Querträgers 5 eingesteckt und darin befestigt werden kann. Die Schwenkelemente 11, 12 bestehen vorzugsweise aus Aluminium-Druckguss. Der Zapfen 13 ist gegenüber der Schwenkachse (Bolzen 14) des jeweiligen Schwenkelementes 11 bzw. 12 seitlich derart versetzt, dass die Zapfen 13 zweier Gelenke eines Mittelteils 3 miteinander fluchten, wenn der Winkel zwischen beiden Zapfen auf 180° eingestellt ist, also die damit verbundenen Querträger ebenfalls miteinander fluchten.
  • Aus der vergrößerten Darstellung des Schwenkgelenkes 10 in 3 geht hervor, wie die Zapfen 13 in die Enden der Querträger 5 eingesteckt sind, und wie die Schwenkgelenke 10 und 11 in Schwenkzapfenaufnahmen 21, 22 der oberen Enden der äußeren Rohre 32a, 32b eingesteckt, gelagert und durch Schraubbolzen 17 arretiert sind.
  • Die Verschwenkbarkeit der Kufen 15 gegenüber den Seitenteilen 1, 2 oder 3 erfolgt dadurch, dass die Kufen 15 mit entsprechenden Schrauben (nicht dargestellt) im unteren Ende der Rohre 31a, 31b verschraubt sind. Auf diese Weise kann die Verschraubung gelöst, und die Kufen können stufenlos in einer horizontalen Ebene verschwenkt und anschließend wieder festgelegt werden. Auch die Kufen 15 und die Stützen 16 bestehen vorzugsweise aus Aluminium-Druckguss.
  • Die Abdeckblende 34 kann entweder aus lackiertem Blech hergestellt werden, oder aber aus Kunststoff mit einer Ummantelung aus mattverchromter Kunststofffolie, insbesondere aus einer Doppelfolie.
  • In den 4 und 5 ist nun ein Linearverbinderelement 40 dargestellt. Es besteht aus einem Distanzrohr 41, das die Maße der Querträger 5 aufweist. Innerhalb des Distanzrohres sind Klemmstücke 42 angeordnet, die als L-förmige Winkelstücke ausgebildet sind. Die L-förmigen Winkelstücke liegen Rücken an Rücken aneinander, und ihre Schenkel verlaufen etwa diagonal zum Querschnitt der Querträger 5. Die Klemmstücke 42 werden durch Langmuttern 43 und Schrauben 44 innerhalb der Querträger verspannt und gespreizt, wodurch eine feste Verbindung mit den Querträgern 5 hergestellt wird. Auf diese Weise lassen sich die Querträger 5 durch Ansetzen weiterer Querträgerelemente verlängern.

Claims (20)

  1. Modulares Tischsystem, mit mindestens drei im Abstand voneinander angeordneten Seitenteilen, zwei Endteilen (1, 2) und mindestens einem Mitteilteil (3), die durch Querträger (5) aus rechteckförmigem Kastenprofil verbunden sind, und mit mindestens einer darauf befestigten durchgehenden Tischplatte (6) oder mindestens zwei darauf befestigten, zusammengesetzten Tischplatten (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Querträger (5) über ein Schwenkgelenk (10) mit senkrechter Schwenkachse mit dem Mittelteil (3) verbunden sind.
  2. Modulares Tischsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mitteilteil (3) mit einer Kufe (15) und/oder Stütze (16) ausgestattet ist.
  3. Modulares Tischsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkgelenk (10) zwei Schwenkelemente (11, 12) mit je einem Zapfen (13) aufweist, der in das Ende der Querträger (5) eingesteckt ist.
  4. Modulares Tischsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich des Mitteilteils (3) zwei Schwenkachsenaufnahmen (21, 22) nebeneinander vorgesehen sind, in denen je ein Schwenkelement (11, 12) um je eine senkrechte Achse schwenkbar gelagert ist.
  5. Modulares Tischsystem nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (13) an den Schwenkelementen (11, 12) gegenüber der Schwenkachse derart seitlich versetzt sind, dass sie bei gleicher Richtung der Querträger (5) miteinander fluchten.
  6. Modulares Tischsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Querträger (5) Plattenträger (8) aufgesetzt und mit Schellen (9) befestigt sind, die die Querträger (5) umgreifen.
  7. Modulares Tischsystem nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, bei welchem die Seitenteile (1, 2, 3) mit einer oder zwei Kufen (15) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Kufe (15) gegenüber dem Seitenteil (1, 2, 3) in der horizontalen Ebene vierschwenkbar ist.
  8. Modulares Tischsystem nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, bei welchem die Seitenteile (1, 2, 3) zwei nebeneinander angeordnete Rohre (30) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohre (30) miteinander verbunden sind.
  9. Modulares Tischsystem nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, bei welchem die Seitenteile (1, 2, 3) zwei Teleskopglieder (31, 32) aufweisen, die zwecks Höhenverstellung gegeneinander verschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopglieder (31, 32) durch einen Spindelantrieb (2426) verstellbar sind.
  10. Modulares Tischsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopglieder (31, 32) je zwei nebeneinanderliegende innere und äußere Rohre (31a, 31b; 32a, 32b) aufweisen.
  11. Modulares Tischsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die äußeren Rohre (32a, 32b) miteinander verbunden sind und das obere Teleskopglied (32) bilden, dass die inneren Rohre (31a, 31b) im unteren Bereich miteinander verbunden sind und das untere Teleskopglied (31) bilden, und dass der Spindelantrieb (2426) außen im Verbindungsbereich der inneren Rohre (31a, 31b) angeordnet ist.
  12. Modulares Tischsystem nach Anspruch 2 oder 7 in Verbindung mit Anspruch 8, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufen (15) mit dem unteren Bereich der unteren Rohre (31a, 31b) lösbar und stufenlos verschwenkbar verschraubt sind.
  13. Modulares Tischsystem nach Anspruch 4 oder 7 in Verbindung mit Anspruch 8, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachsenaufnahmen (21, 22) der beiden Schwenkelemente (11, 12) im oberen Bereich der oberen Rohre (32a, 32b) angeordnet sind.
  14. Modulares Tischsystem nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopglieder (31, 32) und der Spindelantrieb (2426) durch eine aufgeschobene Abdeckblende (34) abgedeckt sind.
  15. Modulares Tischsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckblende (34) aus mattverchromtem Kunststoff besteht.
  16. Modulares Tischsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch ein Linearverbinderelement (40), das in die Enden zweier Querträger (5) eingeschoben ist, hierin fixiert ist und beide miteinander verlängernd verbindet.
  17. Modulares Tischsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Linearverbinderelement (40) ein Distanzrohr (41) mit dem gleichen Querschnitt wie die Querträger (5) sowie zwei hierin angeordnete, nach beiden Seiten herausstehende Klemmstücke (42) aufweist, die mittels Langmuttern (43) und Schrauben (44) innerhalb der Querträger (5) verspannt und hierdurch fixiert werden.
  18. Modulares Tischsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmstücke (42) L-förmige Winkelstücke sind, die Rücken an Rücken aneinander und mit ihren Schenkeln etwa diagonal zum Querschnitt der Querträger (5) angeordnet sind.
  19. Modulares Tischsystem nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkelemente (11, 12) aus Aluminium-Druckguss gefertigt sind.
  20. Modulares Tischsystem nach Anspruch 2, 7 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kufen (15) bzw. Stützen (16) aus Aluminium-Druckguss bestehen.
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