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DE10018005A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Pulverisieren von spanartigem Material - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Pulverisieren von spanartigem Material

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DE10018005A1
DE10018005A1 DE10018005A DE10018005A DE10018005A1 DE 10018005 A1 DE10018005 A1 DE 10018005A1 DE 10018005 A DE10018005 A DE 10018005A DE 10018005 A DE10018005 A DE 10018005A DE 10018005 A1 DE10018005 A1 DE 10018005A1
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DE
Germany
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wall
rotor
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DE10018005A
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Aarne Laatikainen
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Metso Paper Valkeakoski Oy
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Valmet Panelboard Oy
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Pilverisieren von spanförmigem Material, bei welchem zu bearbeitendes Material in eine Prozeßkammer (1) durch eine in die äußere Wand (2) der Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3) eingeführt wird, und in welcher Kammer das Material durch Mittel eines Rotors (4) bearbeitet wird, besonders vorteilhaft zum Drehen in einer axialen Stellung im Inneren der Kammer angepaßt, wobei der Rotor auf ihm befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweist. DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, daß das Material auch in eine im wesentlichen axiale Bewegung während seines Bearbeitens in der Prozeßkammer (1) gebracht wird. DOLLAR A Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Pulverisieren von Ligno-Zellulosematerial, speziell von Holzspänen, wobei die Vorrichtung eine Prozeßkammer (1) umfaßt, in die das zu verarbeitende Material über eine in die äußere Wand (2) der Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3) zuführbar ist, einen in dem Inneren der Prozeßkammer zum Drehen angepaßten Rotor (4), wobei der Rotor an ihm befestigte Zerkleinerungselemente (5) aufweist, die das Material zumindest während seiner Bearbeitung radial auswärts vom Rotor zur äußeren Wand (2) werfen, um einen Pulverisierungsspalt (6) zwischen den Zerkleinerungselementen und der Wand zu verlassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittel zum Bringen des Materials auch in eine im wesentlichen axiale Bewegung während seines Bearbeitens in der Prozeßkammer (1) einschließt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
Es sind Verfahren und Vorrichtungen zum Pulverisieren von spanartigem Material bekannt, insbesondere Ligno-Zellulosematerial wie Holzspäne durch Mahlen in Vorrichtung des Typs Hammermühle. In konventionellen Anordnungen wird das zu zersetzende Material zur Prozeßkammer typisch über das Oberteil über die gesamte Breite des Inneren der Vorrichtung zugeführt. In der Prozeßkammer wird das Material mit Hilfe von Vorzerkleinerern zerkleinert, die mit einem Hochgeschwindigkeitsrotor zum Drehen des Inneren der Prozeßkammer verbunden sind. Das zu zersetzende Material wird durch Vorzerkleinerer durch wiederholtes Zusammenpressen zerkleinert und/oder durch Stöße gegen die Wände der Prozeßkammer und durch Stöße zwischen den Partikeln gemahlen. Die Wand der Prozeßkammer ist zumindest teilweise von einem Siebblech gebildet, dessen Sieböffnungen es dem Material ermöglichen, typisch in radialer Richtung aus der Prozeßkammer herauszutreten, sobald das Material eine befriedigend kleinen Grad der Zerkleinerung erreicht hat. Der Grad der Zerkleinerung kann durch ein genaues Sieb des Blechs, durch die Geschwindigkeit der zerkleinernden Mahldrehung und durch die Form der Vorzerkleinerer gesteuert werden. Bei diesen Vorrichtungstypen wird ein externer, kontinuierlich arbeitender Hochleistungslüfter benötigt, um einen Luftstrom durch die Vorrichtung zu drücken, damit die Bleche sauber bleiben und um die Vorrichtung vor Verstopfen zu schützen. Folglich führt die Verwendung der Vorrichtungen zu extrem hohen Energieverbrauch, der die Betriebskosten des Systems erhöht. Ferner muß diese Art der Vorrichtung zusätzlich mit Hochleistungs-Staubfilter-Ausrüstungen versehen sein. Das Entfernen von Staub ist kompliziert, wenn feuchte Materialien verarbeitet werden. Zudem führt die Zuführung des Materials über die gesamte Breite zu komplizierten Zuführanordnungen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vollständig neues Verfahren und eine Vorrichtung zum Zerkleinern von spanförmigen Material wie Holzspäne zu schaffen, mit dem die Nachteile des Stands der Technik überwunden werden.
Das Ziel der Erfindung wird durch virtuelles Einführen des Materials über eine relativ schmale Zuführöffnung zur Prozeßkammer und anschließendes Unterziehen einer axialen Bewegung während des Prozesses erreicht.
Die Erfindung ist gekennzeichnet durch das, was in den angehängten Ansprüchen beansprucht wird.
Die Anordnung gemäß der Erfindung bietet eine Zahl von signifikanten Vorteilen. Mit Hilfe des vorliegenden Verfahrens und der Vorrichtung kann die Erfordernis von Vakuumausrüstungen wesentlich reduziert werden. Die Einrichtung zum Einstellen der Geschwindigkeit der axialen Bewegung des Materials und der daraus resultierenden Speicherzeit kann verwendet werden, um den Zerkleinerungeffekt und den Grad der Zerkleinerung zu verbessern. Eine einfachere Einspeiseanordnung als die bekannten kann verwendet werden, wenn das Material über eine relativ schmale Zuführöffnung eingeführt wird. Ferner kann ein genaues Formen der Zerkleinererelemente zum Steuern der Amplitude der axialen Bewegung des Materials und damit der sich daraus ergebenden Speicherzeit in der Prozeßkammer eingesetzt werden.
Im Folgenden wird die Erfindung mit weiteren Einzelheiten unter Bezug auf die angehängten Zeichnungen beschrieben, in denen
Fig. 1 schematisch eine Ausschnittsansicht einer Vorrichtung zum Verwenden des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt;
Fig. 2 einen Schnitt einer Vorrichtung gemäß der Erfindung entlang einer Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine Vorrichtung angepaßt zum Verwenden einer anderen Ausgestaltung der Erfindung zeigt;
Fig. 4 die gleiche Vorrichtung geschnitten entlang einer Linie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt;
Fig. 6 eine andere bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt und
Fig. 7(a), (b), (c) ein Zerkleinerungselement geeignet für die Verwendung in der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Das Verfahren gemäß der Erfindung zum Zerkleinern von spanförmigen Material insbesondere Ligno-Zellulosematerial wie Holzspäne, basiert auf den Sehritten des Einführens des in einer Prozeßkammer 1 zu verarbeitenden Materials M durch eine Einführöffnung 3 der äußeren Wand 2 der Prozeßkammer, anschließendem Bearbeiten des Materials in der Kammer 1 mit Hilfe des Rotors 4, besonders vorteilhaft drehbar in einer axialen Stellung im Inneren der Kammer ausgeführt, wobei der Rotor an ihm befestigte Zerkleinererelemente 5 aufweist. Der Materialfluß in der Prozeßkammer ist durch Pfeile M in Fig. 1 gekennzeichnet, während Pfeile M0 entsprechend den Ausstrom des Materials aus der Prozeßkammer kennzeichnen. Das Material ist in die Prozeßkammer über eine relativ kleine Fläche von ihr über eine Einführöffnung 3 eingelassen. Das Material wird mit Hilfe der am Rotor 4 befestigten Zerkleinererelemente 5 zerkleinert. In der Prozeßkammer ist das Material auch einer axialen Bewegung während seiner Bearbeitung ausgesetzt. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel wird das zu bearbeitende Material während der Bearbeitung im wesentlichen in zwei axiale Unterströme geteilt. Das bearbeitete Material wird im wesentlichen in axialer Richtung aus der Prozeßkammer 1 ausgebracht, besonders vorteilhaft von deren Enden wie durch die Pfeile M0 gekennzeichnet, die die Material- Ausströmungsrichtung zeigen.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist zumindest ein Teil des Materials aus der Prozeßkammer über zumindest eine Öffnung in ihrer Wand 2 ausgebracht, wobei der Materialausstrom aus der Prozeßkammer hauptsächlich in radialer Richtung stattfindet. Eine Vorrichtung basierend auf diesem zweiten Typ der Ausgestaltung ist in den Fig. 3 und 4 gezeigt. Hierzu ist ein Bereich der Prozeßkammerwand 2 mit Ausführöffnungen versehen. Die mit den Öffnungen ausgerüsteten Wandbereiche sind mit dem Bezugszeichen 18 gekennzeichnet. Folglich wird ein Teil M0R des zerkleinerten Materials über dieses Öffnungen zurückgeführt. Der andere Teil des Materials M0 wird in axialer Richtung über die Enden der Prozeßkammer aus der Prozeßkammer ausgebracht.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Speicherzeit des Materials in der Prozeßkammer 1 gesteuert. Typisch ist die Speicherzeit durch im Inneren der Prozeßkammer angeordnete Mittel von Drosselelementen 7, 8 gesteuert. Die Drosselelemente sind ausgelegt, um sich bei gegebenem Abstand radial einwärts von der inneren Oberfläche der Wand 2 zu erstrecken. Die Drosselelemente 7, 8 können als ununterbrochene Elemente geformt sein, oder alternativ können sie eine Anzahl von getrennten Drosselelementen umfassen, beispielsweise montiert in einer Zick-Zack-Weise über den inneren Umfang der Wandoberfläche. Die Prozeßkammer 1 ist typisch als rotationssymmetrische Form um die Zentrumsachse des Rotors ausgebildet. Folglich ist sie, wenn die Drosselelemente 7, 8 als ein ununterbrochenes Element eingebracht werden, näherungsweise ringförmig.
Die Materialspeicherzeit kann auch durch Versehen des inneren Umfangs der Prozeßkammerwand 2 mit gerichteten Pulverisierungselementen 9 wie Schaufeln oder Rippen gesteuert werden. Ferner kann die Speicherzeit durch Formen eines Bereichs der Prozeßkammer in nichtzylindrische Formen wie einen konischen Raum gesteuert werden. Hierzu können die Endbereiche der Prozeßkammer durch auswärts sich verschmälernd gestutzte Konusse geformt werden.
Genaues Formen der Zerkleinererelemente 5 kann auch ein Beeinflussen der Speicherzeit des Materials, welches in der Prozeßkammer bearbeitet wird, bewirken. Fig. 7(a), (b), (c) zeigen eine mögliche Konstruktion des Zerkleinererelements. Das Zerkleinererelement weist eine auf seiner zusammenpressenden Oberfläche 52 gebildeten Fase 51 auf, mit dem Zweck ein stärkeres axiales Zusammendrücken auf der angefasten Seite zu bewirken. Das Zerkleinererelement kann mit dem Rotor durch eine Bohrung 53 verbunden werden, die in dem Element gebildet ist, so daß es einem Befestigungselement wie einem Stift 15 ermöglicht wird, dadurch gesteckt zu werden.
Beispielsweise kann der Axialstrom gemäß der Erfindung auch durch genaues Profilieren der Zerkleinererelemente reduziert werden. Daher ist es möglich, durch Anordnen von Zerkleinererelementen mit verschiedenen Formen auf dem Rotor an verschiedenen Punkten entlang seiner axialen Länge, axiale Zonen mit unterschiedlichen Eigenschaften zu bilden, die beispielsweise verschiedene Materialspeicherzeiten aufweisen.
Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung, ist Material M über eine in die Wand 2 der Prozeßkammer 1 eingebrachte Einlaßöffnung 3 besonders vorteilhaft in dessen Zentrumsbereich bezüglich seiner axialen Richtung eingeführt. Wenn die mit dem Rotor 4 verbundenen Zerkleinererelemente 5 die zu bearbeitenden Materialpartikel schlagen, werden die Partikel pulverisiert und gleichzeitig zusammengedrückt, wodurch die Partikel auch in axialer Richtung bewegt werden. Zusätzlich tragen die auf der inneren Peripherie der Prozeßwand 2 angeordneten Pulverisierungselemente 9 zum Splittern der Materialpartikel bei. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung wird das zu bearbeitende Material durch zumindest ein an der Prozeßkammerwand 2 angeordnetes Sieb 18 gesiebt.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung zum Pulverisieren von spanförmigem Material, insbesondere einem Ligno-Zellulosematerial wie Holzspäne, umfaßt eine im wesentlichen zylindrische Prozeßkammer 1, in die zu verarbeitendes Material M über eine in die äußere Wand 2 der Kammer eingebrachte Einlaßöffnung 3 eingeführt wird, einen zum Drehen in einer axialen Stellung der Prozeßkammer angepaßten Rotor 4, wobei der Rotor an ihm befestigte Zerkleinererelemente 5 aufweist, die Material zumindest während des Bearbeitens vom Rotor gegen die Wand 2 nach außen werfen, wobei ein Pulverisierungsspalt 6 zwischen den Zerkleinererelementen und der Wand und zumindest eine Ausbringöffnung zum Entfernen des bearbeiteten Materials M0 aus der Prozeßkammer bleibt. Die Vorrichtung schließt auch Mittel zum Bringen des bearbeiteten Materials in eine axiale Bewegung im inneren der Prozeßkammer 1 ein.
Zusätzlich schließt die Vorrichtung Mittel zum Steuern der Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer ein. In die Prozeßkammer ist zumindest ein Drosselelement 7, 8 eingepaßt, das sich radial einwärts in das Innere der Prozeßkammer erstreckt. Typisch ist das Drosselelement 7 zum Betrieb in Verbindung mit den Enden der Prozeßkammer 1 angeordnet. Das Drosselelement 7, 8 ist mit einer geeigneten radialen Breite versehen, die einen Abstand bildet, durch den sich das Drosselelement von der zylindrischen äußeren Wand der Prozeßkammer einwärts erstreckt. Diese Breite des Wandelements hängt unter anderem von der Natur des zu verarbeitenden Materials und seiner Eigenschaften als auch von dem gewünschten Ausstoß des Prozesses ab. Vorteilhaft ist die Prozeßkammer mit zumindest einem angepaßten, in radialer und/oder axialer Richtung einstellbaren Drosselelement 7 versehen. Diese Art der Einstellungseinrichtung kann beispielsweise mit Hilfe einer am Rahmen der Vorrichtung befestigten Einstellschraube 10 oder durch Verwenden irgendwelcher anderen konventionellen Mittel ausgeführt sein.
Die Einlaßöffnung 3 der Vorrichtung ist im wesentlichen zentrisch an die äußere Wand 2 der Prozeßkammer 1 angepaßt. Eine Zuführvorrichtung 11 ist mit der Einlaßöffnung 3 zum Zuführen des Materials in das Innere der Prozeßkammer 1 verbunden. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Zuführvorrichtung 11 ein Schneckenförderer, der beides die Prozeßkammer 1 abdichtet und das Material zuführt. Bei den in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausgestaltungen ist die Welle der Zuführvorrichtung 11 zur Welle des Rotors ausgerichtet. Der Zuführ- Schneckenförderer wird durch ein Antriebsmittel 19 gedreht. Bei dem in Fig. 6 gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Führungselement 12 an der Einlaßöffnung oder in Zusammenwirkung hiermit zum Führen des Zuführens des Materials in eine gewünschte Richtung im Inneren der Prozeßkammer befestigt.
Der Rotor 4 ist durch auf einer Welle 13 radial befestigte Schaufeln 14 mit einem gegenseitigen Abstand gebildet, so daß Zerkleinererelemente 5 zwischen benachbarten Rotorblättern vorteilhaft in schwenkbarer Weise verbunden sind. Bei den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen sind die Zerkleinererelemente 5 gleichverteilt um den Rotorumfang angeordnet. Die Zerkleinererelemente sind durch ein Bolzenteil 15 haltend befestigt, welches axial durch die Rotorschaufeln reicht. Typisch sind die Zerkleinererelemente 5 in ihrer Rotationsrichtung schmal im Vergleich zu ihrer Abmessung rechtwinklig zu ihrer Rotationsrichtung ausgeführt. Das Zerkleinererelement 5 ist dem Körper so angepaßt, daß es typisch zumindest teilweise die Stärke der Partikelbewegung in axialer Richtung und/oder die Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer beeinflußt. Wie in Fig. 7 gezeigt, weist das Zerkleinererelement eine auf seiner zusammendrückenden Oberfläche 52 gebildete Fase 51 auf, mit dem Zweck eines stärkeren axialen Zusammendrückens auf der angefasten Seite, wobei auch die Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer kürzer wird. Der Rotor wird durch ein Antriebsmittel 16 gedreht. Die Welle 13 ist durch Lagermittel 17 in konventioneller Weise drehbar gehalten. Die Richtung der Drehung ist reversibel ausgeführt, damit das Intervall zwischen dem Ersatz der Zerkleinererelemente 5 bezüglich des Verschleißes verlängert werden kann.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist die Prozeßkammer 1 zum Aufnehmen von Drosselelementen 7, 8 ausgeführt, die sich radial einwärts in das Innere der Prozeßkammer erstrecken, welche so die Prozeßkammer 1 axial in eine Vielzahl von Zonen aufteilen. Die Form und die Abmessung der Drosselelemente 7, 8 kann nach Bedarf verändert werden. Dies ergibt eine Vorkehrung zum Steuern unter anderem der Speicherzeit des Materialstroms in jeder Zone.
Für die Fachmänner ist es naheliegend, daß die Erfindung nicht durch die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern ziemlich im Rahmen und im Geist der angehängten Ansprüche verändert werden kann.

Claims (21)

1. Verfahren zum Pulverisieren von spanförmigen Material, bei welchem Verfahren zu bearbeitendes Material in eine Prozeßkammer (1) durch eine in die äußere Wand (2) der Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3) eingeführt wird, und in welcher Kammer das Material durch Mittel eines Rotors (4) bearbeitet wird, besonders vorteilhaft zum Drehen in einer axialen Stellung im Inneren der Kammer angepaßt, wobei der Rotor auf ihm befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Material auch in eine im wesentlichen axiale Bewegung während seines Bearbeitens in der Prozeßkammer (1) gebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zu verarbeitende Material während des Bearbeitens in zwei im wesentlichen axiale Unterströme aufgeteilt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zu verarbeitende Material im wesentlichen axial aus der Prozeßkammer (1) entfernt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des bearbeiteten Materials über zumindest eine in die Wand der Prozeßkammer eingebrachte Ausführöffnung entfernt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer (1) gesteuert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer (1) durch Mittel von Drosselelementen (7, 8) angepaßt auf das Innere der Prozeßkammer (1) gesteuert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer (1) durch auf dem inneren Umfang der Prozeßkammer angeordnete Mittel von Pulverisierungselementen (9) gesteuert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bereich der Prozeßkammer (1) eine nichtzylindrische Form wie einen Konus aufweist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Material in die Prozeßkammer (1) über eine in die zylindrische Wand der Prozeßkammer 1 eingebrachte Einlaßöffnung (3) zugeführt wird, die ungefähr in axialer Richtung in deren Zentrumsbereich angeordnet ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zu bearbeitende Material durch ein an die Wand (2) der Prozeßkammer angepaßtes Sieb (18) gesiebt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialspeicherzeit durch Verwenden von profilierten Zerkleinererelementen (5) beeinflußt wird.
12. Vorrichtung zum Pulverisieren von Ligno-Zellulosematerial, speziell von Holzspänen, wobei die Vorrichtung eine Prozeßkammer (1) umfaßt, in die das zu verarbeitende Material über eine in die äußere Wand (2) der Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3) zuführbar ist, einen in dem Inneren der Prozeßkammer zum Drehen angepaßten Rotor (4), wobei der Rotor an ihm befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweist, die das Material zumindest während seiner Bearbeitung radial auswärts vom Rotor zur äußeren Wand (2) werten, um einen Pulverisierungsspalt (6) zwischen den Zerkleinererelementen und der Wand zu verlassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittel zum Bringen des Materials auch in eine im wesentlichen axiale Bewegung während seines Bearbeitens in der Prozeßkammer (1) einschließt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung auch Mittel zum Steuern der Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer einschließt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßkammer (1) mit zumindest einem Drosselelement (7, 8) angepaßt, um sich von der Kammerwand radial einwärts zu erstrecken, versehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßkammer (1) mit zumindest einem Drosselelement (7) versehen ist, welches in axialer Richtung einstellbar ausgelegt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialeinlaßöffnung (3) in die Kammerwand (2) in der Nähe ihres Zentrumsbereichs bezüglich ihrer axialen Richtung eingebracht ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zuführvorrichtung (11) zum Betrieb in direkter Nähe zur Materialeinlaßöffnung (3) zum Zuführen von Material in die Prozeßkammer ausgelegt ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Zerkleinererelement (5) vorteilhaft so profiliert ist, daß es zumindest zu der axialen Bewegungsstärke des Materials und/oder der Speicherzeit dazu in der Prozeßkammer beiträgt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor (4) durch an einer Welle (13) mit axialem Abstand zueinander befestigte Rotorplatten (14) gebildet ist, wobei die Rotorplatten dazwischen vorteilhaft schwenkbar befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweisen.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein Führungselement (12) an der Einlaßöffnung (3) oder in direkter Zusammenwirkung mit diesem zum Zuführen des Materials befestigt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßkammer zur Aufnahme einer Anzahl von Drosselelementen (7, 8) ausgelegt ist, die sich von der inneren Wand (2) der Prozeßkammer radial einwärts erstrecken, so daß die Prozeßkammer axial in eine Vielzahl von Zonen aufgeteilt ist.
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