DE10018005A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Pulverisieren von spanartigem Material - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Pulverisieren von spanartigem MaterialInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Pilverisieren von spanförmigem Material, bei welchem zu bearbeitendes Material in eine Prozeßkammer (1) durch eine in die äußere Wand (2) der Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3) eingeführt wird, und in welcher Kammer das Material durch Mittel eines Rotors (4) bearbeitet wird, besonders vorteilhaft zum Drehen in einer axialen Stellung im Inneren der Kammer angepaßt, wobei der Rotor auf ihm befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweist. DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, daß das Material auch in eine im wesentlichen axiale Bewegung während seines Bearbeitens in der Prozeßkammer (1) gebracht wird. DOLLAR A Ferner betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Pulverisieren von Ligno-Zellulosematerial, speziell von Holzspänen, wobei die Vorrichtung eine Prozeßkammer (1) umfaßt, in die das zu verarbeitende Material über eine in die äußere Wand (2) der Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3) zuführbar ist, einen in dem Inneren der Prozeßkammer zum Drehen angepaßten Rotor (4), wobei der Rotor an ihm befestigte Zerkleinerungselemente (5) aufweist, die das Material zumindest während seiner Bearbeitung radial auswärts vom Rotor zur äußeren Wand (2) werfen, um einen Pulverisierungsspalt (6) zwischen den Zerkleinerungselementen und der Wand zu verlassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittel zum Bringen des Materials auch in eine im wesentlichen axiale Bewegung während seines Bearbeitens in der Prozeßkammer (1) einschließt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Die vorliegende Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 12.
Es sind Verfahren und Vorrichtungen zum Pulverisieren von spanartigem Material
bekannt, insbesondere Ligno-Zellulosematerial wie Holzspäne durch Mahlen in
Vorrichtung des Typs Hammermühle. In konventionellen Anordnungen wird das zu
zersetzende Material zur Prozeßkammer typisch über das Oberteil über die
gesamte Breite des Inneren der Vorrichtung zugeführt. In der Prozeßkammer wird
das Material mit Hilfe von Vorzerkleinerern zerkleinert, die mit einem
Hochgeschwindigkeitsrotor zum Drehen des Inneren der Prozeßkammer
verbunden sind. Das zu zersetzende Material wird durch Vorzerkleinerer durch
wiederholtes Zusammenpressen zerkleinert und/oder durch Stöße gegen die
Wände der Prozeßkammer und durch Stöße zwischen den Partikeln gemahlen.
Die Wand der Prozeßkammer ist zumindest teilweise von einem Siebblech
gebildet, dessen Sieböffnungen es dem Material ermöglichen, typisch in radialer
Richtung aus der Prozeßkammer herauszutreten, sobald das Material eine
befriedigend kleinen Grad der Zerkleinerung erreicht hat. Der Grad der
Zerkleinerung kann durch ein genaues Sieb des Blechs, durch die
Geschwindigkeit der zerkleinernden Mahldrehung und durch die Form der
Vorzerkleinerer gesteuert werden. Bei diesen Vorrichtungstypen wird ein externer,
kontinuierlich arbeitender Hochleistungslüfter benötigt, um einen Luftstrom durch
die Vorrichtung zu drücken, damit die Bleche sauber bleiben und um die
Vorrichtung vor Verstopfen zu schützen. Folglich führt die Verwendung der
Vorrichtungen zu extrem hohen Energieverbrauch, der die Betriebskosten des
Systems erhöht. Ferner muß diese Art der Vorrichtung zusätzlich mit
Hochleistungs-Staubfilter-Ausrüstungen versehen sein. Das Entfernen von Staub
ist kompliziert, wenn feuchte Materialien verarbeitet werden. Zudem führt die
Zuführung des Materials über die gesamte Breite zu komplizierten
Zuführanordnungen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein vollständig neues Verfahren
und eine Vorrichtung zum Zerkleinern von spanförmigen Material wie Holzspäne
zu schaffen, mit dem die Nachteile des Stands der Technik überwunden werden.
Das Ziel der Erfindung wird durch virtuelles Einführen des Materials über eine
relativ schmale Zuführöffnung zur Prozeßkammer und anschließendes
Unterziehen einer axialen Bewegung während des Prozesses erreicht.
Die Erfindung ist gekennzeichnet durch das, was in den angehängten Ansprüchen
beansprucht wird.
Die Anordnung gemäß der Erfindung bietet eine Zahl von signifikanten Vorteilen.
Mit Hilfe des vorliegenden Verfahrens und der Vorrichtung kann die Erfordernis
von Vakuumausrüstungen wesentlich reduziert werden. Die Einrichtung zum
Einstellen der Geschwindigkeit der axialen Bewegung des Materials und der
daraus resultierenden Speicherzeit kann verwendet werden, um den
Zerkleinerungeffekt und den Grad der Zerkleinerung zu verbessern. Eine
einfachere Einspeiseanordnung als die bekannten kann verwendet werden, wenn
das Material über eine relativ schmale Zuführöffnung eingeführt wird. Ferner kann
ein genaues Formen der Zerkleinererelemente zum Steuern der Amplitude der
axialen Bewegung des Materials und damit der sich daraus ergebenden
Speicherzeit in der Prozeßkammer eingesetzt werden.
Im Folgenden wird die Erfindung mit weiteren Einzelheiten unter Bezug auf die
angehängten Zeichnungen beschrieben, in denen
Fig. 1 schematisch eine Ausschnittsansicht einer Vorrichtung zum Verwenden
des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt;
Fig. 2 einen Schnitt einer Vorrichtung gemäß der Erfindung entlang einer Linie
II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine Vorrichtung angepaßt zum Verwenden einer anderen Ausgestaltung
der Erfindung zeigt;
Fig. 4 die gleiche Vorrichtung geschnitten entlang einer Linie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zeigt;
Fig. 6 eine andere bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zeigt und
Fig. 7(a), (b), (c) ein Zerkleinerungselement geeignet für die Verwendung in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Das Verfahren gemäß der Erfindung zum Zerkleinern von spanförmigen Material
insbesondere Ligno-Zellulosematerial wie Holzspäne, basiert auf den Sehritten
des Einführens des in einer Prozeßkammer 1 zu verarbeitenden Materials M durch
eine Einführöffnung 3 der äußeren Wand 2 der Prozeßkammer, anschließendem
Bearbeiten des Materials in der Kammer 1 mit Hilfe des Rotors 4, besonders
vorteilhaft drehbar in einer axialen Stellung im Inneren der Kammer ausgeführt,
wobei der Rotor an ihm befestigte Zerkleinererelemente 5 aufweist. Der
Materialfluß in der Prozeßkammer ist durch Pfeile M in Fig. 1 gekennzeichnet,
während Pfeile M0 entsprechend den Ausstrom des Materials aus der
Prozeßkammer kennzeichnen. Das Material ist in die Prozeßkammer über eine
relativ kleine Fläche von ihr über eine Einführöffnung 3 eingelassen. Das Material
wird mit Hilfe der am Rotor 4 befestigten Zerkleinererelemente 5 zerkleinert. In der
Prozeßkammer ist das Material auch einer axialen Bewegung während seiner
Bearbeitung ausgesetzt. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel wird das
zu bearbeitende Material während der Bearbeitung im wesentlichen in zwei axiale
Unterströme geteilt. Das bearbeitete Material wird im wesentlichen in axialer
Richtung aus der Prozeßkammer 1 ausgebracht, besonders vorteilhaft von deren
Enden wie durch die Pfeile M0 gekennzeichnet, die die Material-
Ausströmungsrichtung zeigen.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ist zumindest ein Teil des
Materials aus der Prozeßkammer über zumindest eine Öffnung in ihrer Wand 2
ausgebracht, wobei der Materialausstrom aus der Prozeßkammer hauptsächlich in
radialer Richtung stattfindet. Eine Vorrichtung basierend auf diesem zweiten Typ
der Ausgestaltung ist in den Fig. 3 und 4 gezeigt. Hierzu ist ein Bereich der
Prozeßkammerwand 2 mit Ausführöffnungen versehen. Die mit den Öffnungen
ausgerüsteten Wandbereiche sind mit dem Bezugszeichen 18 gekennzeichnet.
Folglich wird ein Teil M0R des zerkleinerten Materials über dieses Öffnungen
zurückgeführt. Der andere Teil des Materials M0 wird in axialer Richtung über die
Enden der Prozeßkammer aus der Prozeßkammer ausgebracht.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird die Speicherzeit des
Materials in der Prozeßkammer 1 gesteuert. Typisch ist die Speicherzeit durch im
Inneren der Prozeßkammer angeordnete Mittel von Drosselelementen 7, 8
gesteuert. Die Drosselelemente sind ausgelegt, um sich bei gegebenem Abstand
radial einwärts von der inneren Oberfläche der Wand 2 zu erstrecken. Die
Drosselelemente 7, 8 können als ununterbrochene Elemente geformt sein, oder
alternativ können sie eine Anzahl von getrennten Drosselelementen umfassen,
beispielsweise montiert in einer Zick-Zack-Weise über den inneren Umfang der
Wandoberfläche. Die Prozeßkammer 1 ist typisch als rotationssymmetrische Form
um die Zentrumsachse des Rotors ausgebildet. Folglich ist sie, wenn die
Drosselelemente 7, 8 als ein ununterbrochenes Element eingebracht werden,
näherungsweise ringförmig.
Die Materialspeicherzeit kann auch durch Versehen des inneren Umfangs der
Prozeßkammerwand 2 mit gerichteten Pulverisierungselementen 9 wie Schaufeln
oder Rippen gesteuert werden. Ferner kann die Speicherzeit durch Formen eines
Bereichs der Prozeßkammer in nichtzylindrische Formen wie einen konischen
Raum gesteuert werden. Hierzu können die Endbereiche der Prozeßkammer
durch auswärts sich verschmälernd gestutzte Konusse geformt werden.
Genaues Formen der Zerkleinererelemente 5 kann auch ein Beeinflussen der
Speicherzeit des Materials, welches in der Prozeßkammer bearbeitet wird,
bewirken. Fig. 7(a), (b), (c) zeigen eine mögliche Konstruktion des
Zerkleinererelements. Das Zerkleinererelement weist eine auf seiner
zusammenpressenden Oberfläche 52 gebildeten Fase 51 auf, mit dem Zweck ein
stärkeres axiales Zusammendrücken auf der angefasten Seite zu bewirken. Das
Zerkleinererelement kann mit dem Rotor durch eine Bohrung 53 verbunden
werden, die in dem Element gebildet ist, so daß es einem Befestigungselement
wie einem Stift 15 ermöglicht wird, dadurch gesteckt zu werden.
Beispielsweise kann der Axialstrom gemäß der Erfindung auch durch genaues
Profilieren der Zerkleinererelemente reduziert werden. Daher ist es möglich, durch
Anordnen von Zerkleinererelementen mit verschiedenen Formen auf dem Rotor an
verschiedenen Punkten entlang seiner axialen Länge, axiale Zonen mit
unterschiedlichen Eigenschaften zu bilden, die beispielsweise verschiedene
Materialspeicherzeiten aufweisen.
Bei dem Verfahren gemäß der Erfindung, ist Material M über eine in die Wand 2
der Prozeßkammer 1 eingebrachte Einlaßöffnung 3 besonders vorteilhaft in
dessen Zentrumsbereich bezüglich seiner axialen Richtung eingeführt. Wenn die
mit dem Rotor 4 verbundenen Zerkleinererelemente 5 die zu bearbeitenden
Materialpartikel schlagen, werden die Partikel pulverisiert und gleichzeitig
zusammengedrückt, wodurch die Partikel auch in axialer Richtung bewegt werden.
Zusätzlich tragen die auf der inneren Peripherie der Prozeßwand 2 angeordneten
Pulverisierungselemente 9 zum Splittern der Materialpartikel bei. In einer
bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens der Erfindung wird das zu
bearbeitende Material durch zumindest ein an der Prozeßkammerwand 2
angeordnetes Sieb 18 gesiebt.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung zum Pulverisieren von spanförmigem
Material, insbesondere einem Ligno-Zellulosematerial wie Holzspäne, umfaßt eine
im wesentlichen zylindrische Prozeßkammer 1, in die zu verarbeitendes Material
M über eine in die äußere Wand 2 der Kammer eingebrachte Einlaßöffnung 3
eingeführt wird, einen zum Drehen in einer axialen Stellung der Prozeßkammer
angepaßten Rotor 4, wobei der Rotor an ihm befestigte Zerkleinererelemente 5
aufweist, die Material zumindest während des Bearbeitens vom Rotor gegen die
Wand 2 nach außen werfen, wobei ein Pulverisierungsspalt 6 zwischen den
Zerkleinererelementen und der Wand und zumindest eine Ausbringöffnung zum
Entfernen des bearbeiteten Materials M0 aus der Prozeßkammer bleibt. Die
Vorrichtung schließt auch Mittel zum Bringen des bearbeiteten Materials in eine
axiale Bewegung im inneren der Prozeßkammer 1 ein.
Zusätzlich schließt die Vorrichtung Mittel zum Steuern der Materialspeicherzeit in
der Prozeßkammer ein. In die Prozeßkammer ist zumindest ein Drosselelement 7,
8 eingepaßt, das sich radial einwärts in das Innere der Prozeßkammer erstreckt.
Typisch ist das Drosselelement 7 zum Betrieb in Verbindung mit den Enden der
Prozeßkammer 1 angeordnet. Das Drosselelement 7, 8 ist mit einer geeigneten
radialen Breite versehen, die einen Abstand bildet, durch den sich das
Drosselelement von der zylindrischen äußeren Wand der Prozeßkammer einwärts
erstreckt. Diese Breite des Wandelements hängt unter anderem von der Natur des
zu verarbeitenden Materials und seiner Eigenschaften als auch von dem
gewünschten Ausstoß des Prozesses ab. Vorteilhaft ist die Prozeßkammer mit
zumindest einem angepaßten, in radialer und/oder axialer Richtung einstellbaren
Drosselelement 7 versehen. Diese Art der Einstellungseinrichtung kann
beispielsweise mit Hilfe einer am Rahmen der Vorrichtung befestigten
Einstellschraube 10 oder durch Verwenden irgendwelcher anderen
konventionellen Mittel ausgeführt sein.
Die Einlaßöffnung 3 der Vorrichtung ist im wesentlichen zentrisch an die äußere
Wand 2 der Prozeßkammer 1 angepaßt. Eine Zuführvorrichtung 11 ist mit der
Einlaßöffnung 3 zum Zuführen des Materials in das Innere der Prozeßkammer 1
verbunden. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Zuführvorrichtung 11
ein Schneckenförderer, der beides die Prozeßkammer 1 abdichtet und das
Material zuführt. Bei den in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausgestaltungen ist die
Welle der Zuführvorrichtung 11 zur Welle des Rotors ausgerichtet. Der Zuführ-
Schneckenförderer wird durch ein Antriebsmittel 19 gedreht. Bei dem in Fig. 6
gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Führungselement 12 an der Einlaßöffnung
oder in Zusammenwirkung hiermit zum Führen des Zuführens des Materials in
eine gewünschte Richtung im Inneren der Prozeßkammer befestigt.
Der Rotor 4 ist durch auf einer Welle 13 radial befestigte Schaufeln 14 mit einem
gegenseitigen Abstand gebildet, so daß Zerkleinererelemente 5 zwischen
benachbarten Rotorblättern vorteilhaft in schwenkbarer Weise verbunden sind.
Bei den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen sind die
Zerkleinererelemente 5 gleichverteilt um den Rotorumfang angeordnet. Die
Zerkleinererelemente sind durch ein Bolzenteil 15 haltend befestigt, welches axial
durch die Rotorschaufeln reicht. Typisch sind die Zerkleinererelemente 5 in ihrer
Rotationsrichtung schmal im Vergleich zu ihrer Abmessung rechtwinklig zu ihrer
Rotationsrichtung ausgeführt. Das Zerkleinererelement 5 ist dem Körper so
angepaßt, daß es typisch zumindest teilweise die Stärke der Partikelbewegung in
axialer Richtung und/oder die Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer
beeinflußt. Wie in Fig. 7 gezeigt, weist das Zerkleinererelement eine auf seiner
zusammendrückenden Oberfläche 52 gebildete Fase 51 auf, mit dem Zweck eines
stärkeren axialen Zusammendrückens auf der angefasten Seite, wobei auch die
Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer kürzer wird. Der Rotor wird durch ein
Antriebsmittel 16 gedreht. Die Welle 13 ist durch Lagermittel 17 in konventioneller
Weise drehbar gehalten. Die Richtung der Drehung ist reversibel ausgeführt,
damit das Intervall zwischen dem Ersatz der Zerkleinererelemente 5 bezüglich des
Verschleißes verlängert werden kann.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel ist die Prozeßkammer 1 zum Aufnehmen von
Drosselelementen 7, 8 ausgeführt, die sich radial einwärts in das Innere der
Prozeßkammer erstrecken, welche so die Prozeßkammer 1 axial in eine Vielzahl
von Zonen aufteilen. Die Form und die Abmessung der Drosselelemente 7, 8 kann
nach Bedarf verändert werden. Dies ergibt eine Vorkehrung zum Steuern unter
anderem der Speicherzeit des Materialstroms in jeder Zone.
Für die Fachmänner ist es naheliegend, daß die Erfindung nicht durch die oben
beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern ziemlich im Rahmen
und im Geist der angehängten Ansprüche verändert werden kann.
Claims (21)
1. Verfahren zum Pulverisieren von spanförmigen Material, bei welchem
Verfahren zu bearbeitendes Material in eine Prozeßkammer (1) durch eine in
die äußere Wand (2) der Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3)
eingeführt wird, und in welcher Kammer das Material durch Mittel eines
Rotors (4) bearbeitet wird, besonders vorteilhaft zum Drehen in einer axialen
Stellung im Inneren der Kammer angepaßt, wobei der Rotor auf ihm
befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Material auch in eine im wesentlichen axiale Bewegung während
seines Bearbeitens in der Prozeßkammer (1) gebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zu
verarbeitende Material während des Bearbeitens in zwei im wesentlichen
axiale Unterströme aufgeteilt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zu
verarbeitende Material im wesentlichen axial aus der Prozeßkammer (1)
entfernt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest ein Teil des bearbeiteten Materials über zumindest eine in die
Wand der Prozeßkammer eingebrachte Ausführöffnung entfernt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer (1) gesteuert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer (1) durch Mittel von
Drosselelementen (7, 8) angepaßt auf das Innere der Prozeßkammer (1)
gesteuert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer (1) durch auf dem inneren
Umfang der Prozeßkammer angeordnete Mittel von
Pulverisierungselementen (9) gesteuert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bereich der
Prozeßkammer (1) eine nichtzylindrische Form wie einen Konus aufweist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Material in die Prozeßkammer (1) über eine in die zylindrische Wand der
Prozeßkammer 1 eingebrachte Einlaßöffnung (3) zugeführt wird, die
ungefähr in axialer Richtung in deren Zentrumsbereich angeordnet ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das zu bearbeitende Material durch ein an die Wand (2) der Prozeßkammer
angepaßtes Sieb (18) gesiebt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Materialspeicherzeit durch Verwenden von profilierten
Zerkleinererelementen (5) beeinflußt wird.
12. Vorrichtung zum Pulverisieren von Ligno-Zellulosematerial, speziell von
Holzspänen, wobei die Vorrichtung eine Prozeßkammer (1) umfaßt, in die
das zu verarbeitende Material über eine in die äußere Wand (2) der
Prozeßkammer eingebrachte Einlaßöffnung (3) zuführbar ist, einen in dem
Inneren der Prozeßkammer zum Drehen angepaßten Rotor (4), wobei der
Rotor an ihm befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweist, die das Material
zumindest während seiner Bearbeitung radial auswärts vom Rotor zur
äußeren Wand (2) werten, um einen Pulverisierungsspalt (6) zwischen den
Zerkleinererelementen und der Wand zu verlassen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Mittel zum Bringen des Materials auch
in eine im wesentlichen axiale Bewegung während seines Bearbeitens in der
Prozeßkammer (1) einschließt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
auch Mittel zum Steuern der Materialspeicherzeit in der Prozeßkammer
einschließt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Prozeßkammer (1) mit zumindest einem Drosselelement (7, 8) angepaßt, um
sich von der Kammerwand radial einwärts zu erstrecken, versehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Prozeßkammer (1) mit zumindest einem Drosselelement (7)
versehen ist, welches in axialer Richtung einstellbar ausgelegt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialeinlaßöffnung (3) in die Kammerwand (2) in der Nähe ihres
Zentrumsbereichs bezüglich ihrer axialen Richtung eingebracht ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Zuführvorrichtung (11) zum Betrieb in direkter Nähe zur
Materialeinlaßöffnung (3) zum Zuführen von Material in die Prozeßkammer
ausgelegt ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß das Zerkleinererelement (5) vorteilhaft so profiliert ist, daß es zumindest
zu der axialen Bewegungsstärke des Materials und/oder der Speicherzeit
dazu in der Prozeßkammer beiträgt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Rotor (4) durch an einer Welle (13) mit axialem Abstand zueinander
befestigte Rotorplatten (14) gebildet ist, wobei die Rotorplatten dazwischen
vorteilhaft schwenkbar befestigte Zerkleinererelemente (5) aufweisen.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Führungselement (12) an der Einlaßöffnung (3) oder in direkter
Zusammenwirkung mit diesem zum Zuführen des Materials befestigt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Prozeßkammer zur Aufnahme einer Anzahl von Drosselelementen
(7, 8) ausgelegt ist, die sich von der inneren Wand (2) der Prozeßkammer
radial einwärts erstrecken, so daß die Prozeßkammer axial in eine Vielzahl
von Zonen aufgeteilt ist.
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