DE10017217A1 - Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung - Google Patents
Elektrisch verriegelbare SchwenkhebelbetätigungInfo
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Abstract
Beschrieben wird eine elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung (10), bestehend aus einer auf ein Türblatt o. dgl. (12) aufsetzbaren Mulde (14), in der ein Betätigungshebel (16) für einen Verschluß, wie Vorreiber- oder Stangenverschluß (80) derart gelagert ist, daß er aus einer aus der Mulde ausgeschwenkten Stellung, in der er eine Verschlußbetätigung ermöglicht, in eine in die Mulde eingeschwenkte Stellung gebracht werden kann, in der er eine Verschlußbetätigung nicht ermöglicht und in der er durch eine elektro-mechanische Verriegelungseinrichtung (28) arretierbar ist, wobei erfindungsgemäß die elektro-mechanische Verriegelungseinrichtung (28) eine in die Mulde (14) einsetzbare Baueinheit (26) darstellt, von der ein Stift (28) oder Vorsprung zur Verriegelung des Betätigungshebels (16) eines elektrischen Ansteuersignals des Betätigungshebels (16) mittels eines elektrischen Ansteuersignals ausfahrbar oder ausschwenkbar ist (Fig. 1A, 1B, 1C).
Description
Die Erfindung betrifft eine elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung,
bestehend aus einer auf ein Türblatt oder dgl. aufsetzbaren Mulde, in der ein
Betätigungshebel für einen Verschluß, wie Vorreiber- oder Stangenverschluß derart
gelagert ist, daß er aus einer aus der Mulde ausgeschwenkten Stellung, in der er eine
Verschlußbetätigung ermöglicht, in eine in die Mulde eingeschwenkte Stellung
gebracht werden kann, in der er eine Verschlußbetätigung nicht ermöglicht und in der
er durch eine elektromechanische Verriegelungseinrichtung arretierbar ist.
Eine derartige Schwenkhebelbetätigung ist bereits bekannt, siehe z. B. die EP 0 824 624 B1.
Die bekannte Schwenkhebelbetätigung benötigt eine besondere
Anordnung auf dem Türrahmen, damit sie korrekt arbeitet. Das ist für viele
Anwendungsfälle zu aufwendig, so daß es Aufgabe der Erfindung ist, die elektrisch
verriegelbare Schwenkhebelbetätigung der eingangs genannten Art dahingehend
abzuwandeln, daß sie einfach aufgebaut ist und insbesondere keine besondere
Einrichtungen erfordert, die statt auf dem Türblatt oder dgl. auf dem Türrahmen oder
dgl. aufgebaut sind.
Insbesondere soll die Anordnung so ausgestaltet werden können, daß sie bei im
wesentlichen herkömmlichen Schwenkhebelverschlüssen eingesetzt werden kann.
Noch eine Aufgabenstellung ist, den bisher verwendeten, auch beim Stand der
Technik vorhandenen Schlüssel für ein Zylinderschloß oder dgl. entbehrlich zu
machen.
Gelöst wird die Aufgabe dadurch, daß die elektromechanische
Verriegelungseinrichtung eine in die Mulde einsetzbare oder integrierte
Baueinheit darstellt, von der ein Stift oder Vorsprung zur Verriegelung des
Betätigungshebels mittels eines elektrischen Ansteuersignals ausfahr- oder
ausschwenkbar ist.
Durch diese Merkmale wird erreicht, daß zum einen die erfindungsgemäße
Schwenkhebelbetätigung mit bisher verwendeten Schwenkhebelbetätigungen ohne
elektrische Verriegelung ausgestattet werden können, beispielsweise dadurch, daß
diese Baueinheit in herkömmliche Betätigungshebel - ggf. unter geringfügiger
Bearbeitung - einsetzbar sind, zum anderen die Möglichkeit besteht, bisherige
Schwenkhebelbetätigungen einfach durch Austausch auf die erfindungsgemäße
Version umzustellen.
Durch die vorgesehene elektrische Verriegelung wird der bisher beim Stand der
Technik verwendete Zylinder mit zugehörigem Zylinderschlüssel entbehrlich, was den
Vorteil hat, daß ein Schlüssel, der bisher notwendig war, nicht mehr benötigt wird, also
auch nicht verloren gehen kann oder in falsche Hände geraten kann. Besonders
günstig ist es, wenn gemäß einer Weiterbildung der Griff auf seiner Oberseite im
Bereich der Baueinheit eine Öffnung aufweist, durch die hindurch bei
eingeschwenktem Betätigungshebel die in der Mulde eingesetzte Baueinheit
zugänglich ist. Das hat den Vorteil, daß keine elektrische Verbindung zum
Betätigungshebel geschaffen werden muß, so daß die Konstruktion vereinfacht und
betriebssicher gemacht werden kann.
Insbesondere entfallen flexibel verlegte Leitungen und Steckkontaktkonstruktionen, die
sehr störanfällig sind.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf die Baueinheit zuzugreifen. Eine besonders
günstige Ausführungsform ergibt sich dann, wenn die Öffnung die Größe und Form
eines Fingerabdrucks aufweist, und wenn die zugängliche Fläche der Baueinheit eine
Fingerabdruck-Sensorfläche (auch als biometrisch Sensoreinrichtung zu bezeichnen)
aufweist. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich die Möglichkeit, mit Hilfe des Daumens
einer Bedienungsperson, der auf die Öffnung des Betätigungshebels gelegt wird und
dabei die Fingerabdruck-Sensorfläche der Baueinheit berührt, durch entsprechende
elektronische Einrichtungen innerhalb der Baueinheit dessen Fingerabdrucklinien zu
analysieren, um festzustellen, ob die zu dem Fingerabdruck gehörende Person
Zugangsberechtigung zu dem Schaltschrank genießt. Ist dies der Fall, kann die
Baueinheit so reagieren, daß sie ein Ansteuersignal für den Antrieb ihres Vorsprungs
oder Stiftes ausgibt und ihn einschwenkt oder einfährt und dadurch die Verriegelung
öffnet, woraufhin dann die Bedienungsperson den Betätigungshebel ausschwenken
und den Verschluß öffnen kann.
Eine andere Möglichkeit ist die, die Öffnung in dem Betätigungshebel so
auszugestalten, daß Licht (sei es sichtbar oder unsichtbar) hindurchtreten kann, und
wenn auf der dem Licht zugängliche Fläche der Baueinheit eine optische Sensorfläche
aufgebracht ist, die auf das Lichtsignal in bestimmter Weise reagiert, sofern das Licht
eine zeitliche oder örtliche Modulation (Muster) aufweist, die eine Kennung darstellen
mag, die der der Sensorfläche nachgeschalteten elektromechanischen
Verriegelungseinrichtung signalisiert, daß durch das Licht erzeugende Signalmuster
von einer Bedienungsperson stammt, die berechtigt ist, den Schaltschrank oder dgl. zu
öffnen. Eine noch andere Alternative ist die, auf der Baueinheit eine Tastatur
anzuordnen, die durch die Öffnung zugänglich ist. Dann kann mit Hilfe beispielsweise
eines einfachen Stiftes oder mit einem spitzen Finger die Tastatur betätigt und eine
z. B. codierte Nachricht eingegeben werden, die wiederum dazu dienen kann, die
Verriegelungseinrichtung zu entriegeln.
Eine noch andere Alternative ist, durch diese Öffnung hindurch auf eine in der
Baueinheit angeordnete Schlüsselbetätigung zuzugreifen, die durchaus in der Form
der bisherigen Zylinderschlüsselanordnung sein kann, aber hier nicht im Handgriff
gelagert ist, wie beim Stand der Technik, sondern statt dessen in der von der Mulde
getragenen Baueinheit. Der Betätigungshebel ist also schlanker und leichter
handhabbar.
Mittels des Schlüssels ist wiederum eine Impulsauslösung oder sonstige Erzeugung
eines Signals möglich, die wiederum in der bereits geschildeten Weise dazu führt, daß
die Verriegelungseinrichtung elektrisch entriegelt wird.
Baut man in der Baueinheit eine Transpondereinrichtung ein, kann möglicherweise
sogar auf die Öffnung in dem Handhebel verzichtet werden, da die elektromagnetische
Welle, mittels der die Transpondereinrichtung betätigt werden kann, durch das
Material eines Handhebels, wenn es z. B. aus Kunststoff besteht, ohne große
Probleme hindurchdringen kann.
Die Transpondereinrichtung hat den weiteren Vorteil, daß sie von der
Außeneinrichtung Energie aufnehmen kann, um beispielsweise mit dieser Energie den
Öffnungsvorgang auszulösen, ohne daß z. B. Batterieeinrichtungen vorhanden sein
müßten.
Eine andere Möglichkeit, eine Batterie entbehrlich zu machen, oder deren Aufladung
zu vereinfachen, ist dadurch zu erreichen, daß im Bereich der Öffnung auf der
Baueinheit eine photovoltaische Anordnung vorgesehen ist, wobei die Öffnung diese
Einrichtung für das Außenlicht zugänglich macht.
Zur Erleichterung der Erkennungsvorgänge, insbesondere bei höheren
Sicherheitsstufen, ist es günstig, wenn die Baueinheit einen Mikroprozessor-Chip
umfaßt, der ausreichend komplizierte Berechnungsvorgänge durchführen kann, um
hohe Sicherheitsgrade, beispielsweise bei der Eingabe von Codes oder bei der
Fingerabdruckabtastung, zu ermöglichen.
Der Chip hat den weiteren Vorteil, daß eine Ausgestaltung möglich ist, bei der die
Gesamtanordnung mit einem Netzwerk in Verbindung steht, beispielsweise mit einem
internen Netzwerk, das den Zustand des Verschlusses an eine ferne Leitstelle meldet.
Umgekehrt kann von der einen Leitstelle ggf. auch eine Entriegelung des Verschlusses
ermöglicht werden, beispielsweise im Falle eines Notfalls oder dgl.
Eine derartige Schnittstelle zum Anschluß an ein Datennetz oder dgl. kann durch
Verdrahtung erfolgen oder vorteilhafterweise durch eine drahtlose Verbindung, wie
beispielsweise durch eine Infrarot-Schnittstelle, an die beispielsweise ein mit einer
entsprechenden Gegenschnittstelle versehenes Mobiltelefon angeschlossen werden
kann.
Gemäß einer noch anderen Weiterbildung der Erfindung kann der Bedienungshebel
auf seiner Oberseite eine verschiebliche oder verschwenkbare Abdeckung für den
Durchbruch tragen. Damit ist es möglich, die unter diesem Durchbruch angeordnete
Einrichtung, wie beispielsweise Sensoreinrichtung, vor Beschädigung und
Verschmutzung geschützt wird.
Als mechanisch besonders günstig hat sich herausgestellt, wenn die Baueinheit ein
becherförmiges Gehäuse umfaßt, dessen Boden einen von außen zugänglichen
Aufnahmeraum für durch den Durchbruch im Handhebel zugreifbare
Sensoreinrichtungen oder dgl. aufweist. Wenn die Baueinheit ein becherförmiges
Gehäuse umfaßt, ist es günstig, wenn dessen Seitenwand einen Durchbruch zum
Durchtritt des Verriegelungsstiftes oder -vorsprungs aufweist. Vorzugsweise weist eine
derartige Baueinheit mit becherförmigen Gehäuse einen flanschartigen Rand auf,
welcher Rand Bohrungen zum Durchtritt von Klemmschrauben aufweist, mit denen der
Becher (zusammen beispielsweise mit einem Deckel) in einen entsprechenden
Rücksprungbereich der Mulde untergebracht und festgelegt werden kann. Die
Befestigungsschrauben könnten gleichzeitig dazu dienen, die Mulde innerhalb eines
Türblatts oder dgl. zu verklemmen.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Baueinheit einen elektromotorischen
Antrieb umfaßt, der bei Ansteuerung den Verriegelungsstift oder den
Verriegelungsvorsprung abwechselnd aus- oder einfährt. Ein Betätigungsimpuls kann
beispielsweise dazu führen, daß der Verriegelungsstift oder Verriegelungsvorsprung
ausfährt und den eingeschwenkten Hebel in der Mulde verriegelt, während ein
nochmaliger Impuls dann zu einem Einfahren des Stiftes oder des Vorsprunges führt,
und somit den Betätigungshebel freigibt.
Diese Art der Betätigung des Verriegelungsstiftes oder Verriegelungsvorsprunges ist
besonders betriebssicher und stromsparend.
Gemäß einer noch anderen Weiterbildung der Erfindung kann der Bedienungshebel
auf seiner Oberseite eine verschiebliche oder verschwenkbare Abdeckung für den
Durchbruch tragen. Damit ist es möglich, die unter diesem Durchbruch angeordnete
Einrichtung, wie beispielsweise Sensoreinrichtung, vor Beschädigung und
Verschmutzung geschützt wird.
Der Mikroprozessor kann auch dazu verwendet werden, stromverbrauchende
Schaltkreisbereiche nach eine bestimmten Ruhezeit abzuschalten. Sobald dann
irgendein Auslösesignal von der Sensoroberfläche eintrifft, schaltet der Mikroprozessor
die Stromversorgung dann augenblicklich wieder ein. Auf diese Weise wird ein
eventuell in der Einrichtung vorgesehener (wiederaufladbarer Stromenergiespeicher)
Akku geschont.
Die Einschaltung kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß ein vorhandener
Abdeckschieber oder dgl. weggeschoben wird, so daß die Sensorfläche beispielsweise
von Licht getroffen wird. Alternativ kann aber auch der Schieber selbst einen Kontakt
aufweisen, der bei Betätigung einen Impuls an die Mikroelektronikeinrichtung liefert,
um diese dann in Betrieb zu setzen.
Auf diese Weise ist es möglich, die Anordnung über Monate ungewartet zu betreiben,
d. h., daß mit einer Batterie oder einer Akkuladung lange Betriebszeiten überbrückt
werden können.
Die erfindungsgemäße Schwenkhebelbetätigung läßt sich bei ganz unterschiedlichen
Verschlüssen einsetzen, beispielsweise bei Vorreiberverschlüssen, bei
Stangenverschlüssen, usw.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die
in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1A eine Längsschnittansicht durch eine erfindungsgemäß ausgestaltete
Schwenkhebelbetätigung in Verbindung mit einer dünnen Wand;
Fig. 1B den erfindungsgemäß ausgestalteten Becher für die Baueinheit in einer
Schnittansicht;
Fig. 1C die in den Becher einzubringenden Einheiten, wie Antrieb und Batterie
und Mikroprozessoreinrichtung und schließlich die Abdeckkappe für die
Gesamtanordnung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Mulde der Anordnung gemäß Fig. 1A;
Fig. 3 eine Schnittansicht durch den Betätigungshebel gemäß Fig. 1A;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Betätigungshebel gemäß Fig. 3;
Fig. 5 ein Blockschaltbild zur Erläuterung der Funktion der erfindungsgemäßen
Schwenkhebelbetätigung; und
Fig. 6 einen Schlüssel für Transponderbetrieb.
In Fig. 1A ist eine elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung 10 dargestellt,
bestehend aus einer auf einem Türblatt 12 oder dgl. aufsetzbaren Mulde 14, in der ein
Betätigungshebel 16 derart gelagert ist, daß er aus einer aus der Mulde
ausgeschwenkten Stellung, siehe die Ausschwenkachse 18, in der eine
Verschlußbetätigung ermöglicht wird, z. B. durch Drehen des ausgeschwenkten
Handhebels 16 um die Achse 20 z. B. eines Flachbandstangenschloßkastens 22, bei
welcher Drehung beispielsweise in dem Schloßkasten 22 gelagerte Flachbandstangen
24 jeweils nach außen geschoben werden, bei welchem Ausschieben in an sich
bekannter Weise, siehe den Stand der Technik, ein Türblatt beispielsweise in einem
Rahmen entriegelt wird. Wenn umgekehrt sich der Betätigungshebel 16 in der Fig. 1A
dargestellten eingeschwenkten Stellung befindet, wird eine Verschlußbetätigung nicht
ermöglicht. Um in dieser Stellung den Handhebel und damit den Verschluß
abzusichern, dient eine elektromechanische Verriegelungseinrichtung, die den
Schwenkhebel 16 in seiner eingeschwenkten Stellung festhält.
Erfindungsgemäß umfaßt die elektromechanische Verriegelungseinrichtung 10 eine in
die Mulde 14 einsetzbare Baueinheit 26, von der ein Stift oder Vorsprung 28 zur
Verriegelung des Betätigungshebels 16 mittels eines elektrischen Einstellsignals
ausfahrbar oder ausschwenkbar ist. Beim Ausfahren des Stiftes 28 in Richtung des
Pfeiles 30 drängt der Stift 28 in eine Bohrung 32 ein, die von einem Ansatz bzw. einer
Zwischenwand 34 gebildet wird, die von den einen Trog bildenden Boden und
Seitenwänden 36, 38 des Betätigungshebels 16, siehe Fig. 3, gebildet werden. Der
Stift hält somit den Betätigungshebel 16 in seiner eingeschwenkten Stellung fest, wenn
er ausgefahren ist. Wie weiterhin aus den Fig. 3 und 4 hervorgeht, siehe aber auch die
Fig. 1A, weist der Betätigungshebel 16 auf seiner Oberseite, die von der Bodenwand
des trogförmigen Profils 38 gebildet wird, im Bereich der Baueinheit 26 eine Öffnung
40 auf, durch die hindurch bei eingeschwenktem Betätigungshebel, wie in Fig. 1A zu
erkennen, die in der Mulde 14 eingesetze Baueinheit 26 zugänglich ist. Die in den
Figuren dargestellte Ausführungsform zeigt eine Öffnung 40, die an Größe und Form
so ausgestaltet ist, daß ein Daumen oder Finger bequem aufgenommen werden kann,
derart, daß ein größerer Teil der Fingerkuppe oder des Daumens auf der unter der
Öffnung 40 zugänglichen Fläche 42 der Baueinheit 26 zu liegen kommt. Diese Fläche
42 ist in diesem Falle eine sogenannte biometrische Sensorfläche, die die individuell
von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Fingerabdrucklinien erfassen kann und ein
entsprechendes Bildsignal an eine Verarbeitungseinrichtung, wie Mikroprozessor-Chip
44 verarbeitet und mit bei einem eingegebenen Vergleichsmuster verglichen wird, um
bei Übereinstimmung einen Steuerimpuls oder ein Steuersignal zu erzeugen, das
einen Elektrolinearantrieb 46 ansteuert, der daraufhin beispielsweise den Stift 28 aus
der verriegelten Stellung in Richtung des Pfeiles 48 zurückzieht und dadurch den
Betätigungshebel 16 zum Ausklappen um die Welle 18 freigibt. Die Öffnung 40 in dem
Betätigungshebel 16 hat die Form der Fingerkuppe eines Daumens oder Zeigefingers
mit daran angepaßten Abschrägungen 50, 52, so daß die Oberfläche der Fingerkuppe
nicht unnötig verzerrt wird, wenn der Daumen in die Öffnung 40 eingedrückt wird, was
die Genauigkeit der Erfassung der Fingerabdrucklinien vergrößert.
Von Vorteil ist, daß die Verriegelungsöffnung 32 allseitig umschlossen ist, so daß
Manipulationen von unautorisierten Personen an der Verriegelungseinrichtung
erschwert sind.
Anstelle einer biometrischen Sensoreinrichtung, wie sie vorstehend beschrieben
worden ist, ist auch eine alternative Ausführungsform denkbar, beispielsweise in der
Form, daß die unterhalb der Öffnung 40 liegende Fläche 42 eine optische
Sensorfläche darstellt. Durch Bestrahlen dieser Fläche mit einem Licht bestimmter
örtlicher Schwankung oder Musterung (örtlich moduliertes Licht) oder gepulstes Licht
bestimmter Codierung (zeitlich moduliertes Licht), kann ebenfalls ein
Sensorausgangssignal erzeigt werden, das entsprechend verarbeitet zu einer Öffnung
der Verriegelungseinrichtung führt. Bei gepulstem Licht spielen Streueinflüsse keine
Rolle, so daß dann die Öffnung 40 auch durch ein nicht klar durchscheinendes,
sondern opalisiertes Glas oder Plexiglas verschlossen werden könnte, während bei
einer flächig modulierten Lichtstrahlung es wichtig wäre, daß eine derartige
schützende Wand glasklar durchscheinend ist, um diese räumliche Verteilung des
Lichtes unbeeinflußt von Streueinflüssen auf der Sensoroberfläche abzubilden.
Die Fläche 42 könnte auch eine Tastatur tragen, beispielsweise eine Tastatur aus vier
Tasten, die die Eingabe von codierten Daten ermöglichen würde, indem auf diese
Tasten gedrückt wird, beispielsweise mit einem Stift, ober bei ausreichender Größe
der einzelnen Tasten auch mit einer Fingerkuppe.
Auch eine normale Schlüsselbetätigung ist denkbar, obwohl diese den Nachteil hat,
daß ein Schlüssel vorgehalten werden muß, der verloren gehen kann, außerdem ist
eine normale Schlüsselbetätigung z. B. mit einem Zylinder verbunden, der relativ viel
Platz einnimmt.
Bei der Fläche 42 kann es sich auch um einen sogenannten Transponder handeln,
das ich eine Spule, die von einer zweiten in der Nähe des Betätigungshebels 16
vorbeigeführten Spule Energie aufnimmt, um beispielsweise den Linearmotor 28 zum
Verschieben des Stiftes 30 mit Energie zu versorgen, und gleichzeitig auch
Digitalinformation zu übertragen, die beispielsweise angibt, ob die
Transpondereinrichtung außerhalb des Betätigungshebels 16 von einem zugelassenen
Bediener getragen wird. Eine Transpondereinrichtung hat den Vorteil, daß sie auch
Informationen in den Speicherchip der Mikroprozessoreinrichtung der
Schwenkhebelbetätigung einschreiben kann, um beispielsweise die
Zulassungscodierung zu ändern und Betätigungszeiten und Betätigungshäufigkeiten
abzulesen und später wieder auszulesen und in einer Datenverarbeitungseinrichtung
zu verarbeiten.
So könnten beispielsweise die Uhrzeit und der Tag der Öffnung des Schaltschrankes
protokolliert werden.
Ein derartiger Transponder 111 kann auch an einem Schlüssel 110 eingebaut sein,
wie in Fig. 6 bei einem aus z. B. Kunststoff gespritzten Schlüssel 110 dargestellt ist.
Besonders günstig ist es dann, wenn der Schlüssel auch noch neben dem
Transponder 111 einen Magneten 112 aufweist.
Der Schlüssel 110 könnte dann mit der elektrisch verriegelbaren
Schwenkhebelbetätigung derart zusammenwirken, daß der am Schlüssel 110
angeordnete Magnet 112 bei Annäherung des Schlüssels 110 an die
Schwenkhebelbetätigung die Spannungsversorgung für diese
Schwenkhebelbetätigung (z. B. über einen in der Schwenkhebelbetätigung
untergebrachten Riedkontakt) einschaltet.
Insbesondere könnte der Schlüssel mit einem magnetfeldauslösbaren Kontakt, wie
Riedkontakt, der sich in einem in der elektrisch verriegelbaren
Schwenkhebelbetätigung angeordneten Transponder-Lesegerät befindet, derart
zusammenwirken, daß bei Näherung des Magneten der Kontakt die
Spannungsversorgung zumindest des Lesegeräts einschaltet.
Anstatt dem Schaltkreis und dem Motorantrieb oder Akku über einem Transponder
Energie zuzuführen, kann diese auch durch eine photovoltaische Einrichtung geliefert
werden, sofern die Öffnung 40 eine auf der Baueinheit angeordnete photovoltaische
Einrichtung für Außenlicht zugänglich macht, so diese z. B. Photodioden umfassende
Einrichtung aufgrund des auffallenden Lichtes Energie erzeugen kann.
Eine andere Alternative zur Stromversorgung ist die Anordnung eines Akkumulators 54
oder einer austauschbaren Batterie.
Um die Sensorfläche 42 gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen, kann
es je nach Anwendungsfall günstig sein, den Betätigungshebel auf seiner Oberseite
mit einer verschieblichen oder verschwenkbaren Abdeckung für den Durchbruch 40 zu
versehen, welche Abdeckung 56 beispielsweise um eine Achse 58 wegschwenkbar
oder entlang der Hebelachse verschiebbar ist.
Wie Fig. 1B erkennen läßt, umfaßt die Baueinheit ein becherförmiges Gehäuse 60,
dessen Boden 62 einen von außen zugänglichen Aufnahmeraum 64 für durch den
Durchbruch 40 im Handhebel 16 zugreifbare Sensoreinrichtungen 42 oder dgl.
aufweist. Des weiteren weist das Gehäuse 60 einen flanschartigen Rand 66 auf,
welcher Rand Bohrungen 68 besitzt, durch die Befestigungs- oder Klemmschrauben
70 hindurchgeführt werden können, mit denen das Gehäuse 60 nach Einschieben in
einen entsprechenden Aufnahmeraum 72 der Mulde 14, siehe Fig. 2, dadurch
festgelegt werden kann, daß, nach Aufsetzen eines Deckels 72 mit
korrespondierenden Bohrungen 74 Kopfschrauben durch diese Bohrungen 74, 68, und
den Bohrungen 78, 76 eingeführt werden können, die einerseits den Becher mit seiner
Ringschulter 78 auf den Flansch 66 des Bechers 60 pressen, andererseits mit einem
Rand 80 das Türblatt zwischen sich und der Mulde 14 einklemmt, so daß die gesamte
Anordnung an dieser Stelle klemmend festgehalten wird. Gestrichelt ist dargestellt,
siehe Fig. 1A, daß auch das andere Ende der Mulde 14 in ähnlicher Weise klemmend
befestigt werden kann, indem ein Schloßkasten oder Getriebegehäuse 80 in solcher
Form vorgesehen wird, daß auch dort mit Hilfe von Schrauben 170 die dünne Wand
12 zwischen der Mulde 14 einerseits und dem Kasten 80 andererseits eingeklemmt
wird. Gestrichelt dargestellt sind auch aus dem Kasten 80 herausragende
Verriegelungsstangen 24 sowie eine Verschlußantriebswelle 82, die einerseits mit
einem innerhalb des Gehäuses 80 angeordneten Ritzel, nicht dargestellt, verbunden
ist, andererseits an ihrem freien Ende den Schwenkhebel 16 mittels der Stiftachse 18
lagert.
Siehe dazu auch die Konstruktion gemäß dem Stand der Technik.
Von dem Deckel 72 umschlossen ist auch noch eine elektronische Verriegelung des
Gehäuses, 84, die sicherstellen soll, daß nicht unbemerkt und undokumentiert das
Gehäuse demontiert wird. Fig. 5 zeigt eine Schemadarstellung der Wirkungsweise der
erfindungsgemäßen Schwenkhebelbetätigung. Blockartig dargestellt ist der
Betätigungshebel 16, der innerhalb der Mulde 14 durch einen Stift 28 festgehalten
wird, wenn der Linearantrieb 46 ihn in die Verriegelungsstellung geschoben hat. Die
Stellung des Motors oder des Antriebs kann durch einen Mikroprozessor MY überprüft
werden, der auch seinerseits den Antrieb 46 mit einer Batterie 54 verbindet, um ihm
ein Stromimpuls zu liefern. Zur Aufladung der Batterie 54, wenn es sich um ein
Akkumulator handelt, könnte ein Generator G dienen, alternativ eine photovoltaische
Einrichtung 5, oder alternativ eine Transpondereinrichtung T. Der Mikroprozessor MY
wiederum wird angesteuert beispielsweise durch die biometrische Sensoreinrichtung
42, die mittels Daumen durch die Öffnung 40 ausgelöst Signale liefert, und die durch
eine Schutzdeckeleinrichtung 56 abgedeckt werden kann, wobei durch Aufschieben
oder Öffnen der Öffnung 40 mittels der Schutzdeckeleinrichtung 56 ein Schalter
betätigt werden mag, der den Betriebsbeginn der Gesamtanordnung auslösen mag.
Alternativ mit dem Mikroprozessor MY verbunden ist eine hier mit neun Tasten
dargestellte Tastatur oder Keypadeinrichtung 142, des weiteren ist dargestellt eine
Transpondereinrichtung 242, gesteuert durch einen externen Sendeempfänger 243.
Ebenfalls angedeutet ist die Erzeugung von elektrischer Energie zum Laden einer
Batterie 54 mit Hilfe einer photovoltaischen Einrichtung V. Ebenfalls dargestellt ist
noch eine optische Sensoreinrichtung 342 sowie eine Schnittstelle 86, die entweder
mittels Steckeinrichtungen oder vorzugsweise mittels Infrarotverbindung 87 arbeitet,
um mit einer Netzeinrichtung 88, z. B. einem Mobiltelefonnetz in Verbindung zu treten.
Claims (21)
1. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung (10), bestehend aus einer auf
ein Türblatt od. dgl. (12) aufsetzbaren Mulde (14), in der ein Betätigungshebel (16) für
einen Verschluß, wie Vorreiber- oder Stangenverschluß derart gelagert ist, daß er aus
einer aus der Mulde (14) ausgeschwenkten Stellung, in der er eine
Verschlußbetätigung ermöglicht, in eine in die Mulde (14) eingeschwenkte Stellung
gebracht werden kann, in der er eine Verschlußbetätigung nicht ermöglicht und in der
er durch eine elektro-mechanische Verriegelungseinrichtung (24) arretierbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektro-mechanische Verriegelungseinrichtung (24)
eine in die Mulde (14) einsetzbare Baueinheit (26) darstellt, von der ein Stift (28) oder
Vorsprung zur Verriegelung des Betätigungshebels (16) mittels eines elektrischen
Ansteuersignals ausfahrbar oder ausschwenkbar ist.
2. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (16) auf seine Oberseite im Bereich der
Baueinheit (26) eine Öffnung (40) aufweist, durch die hindurch bei eingeschwenktem
Betätigungshebel (16) die in der Mulde (14) eingesetzte Baueinheit (26) zugänglich ist.
3. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (40) die Größe und Form eines Fingerabdrucks
aufweist, und daß die zugängliche Fläche (42) der Baueinheit (26) eine Fingerabdruck-
Sensorfläche trägt,
4. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (40) einen, vorzugsweise ungestreuten Durchtritt von
Licht ermöglicht und die dem Licht zugängliche Fläche der Baueinheit eine optische
Sensorfläche trägt.
5. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (40) eine auf der Baueinheit (26) angeordnete
Tastatur (142) zugänglich macht.
6. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (40) eine auf der Baueinheit (26) angeordnete
Schlüsselbetätigung zugänglich macht.
7. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (40) eine auf der Baueinheit (26) angeordnete
Transpondereinrichtung (242) zugänglich macht.
8. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung (40) eine auf der Baueinheit angeordnetes
lichtempfindliches Element (342) zugänglich macht.
9. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit (26)einen Mikroprozessor-Chip
umfaßt.
10. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit (26) einen Energiespeicher (54) für
elektrische Energie umfaßt.
11. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Energiespeicher oder andere energieverbrauchende
Einrichtungen von einer photovoltaischen Zelle (V) versorgt werden.
12. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Energie durch einen Transponder
zugeführt wird (243, T).
13. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit mit einer Schnittstelle (86, 88)
zum Anschluß an ein Datennetz oder dgl. in Verbindung steht oder aufweist.
14. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (16) auf seiner Oberseite
eine verschiebliche oder verschwenkbare Abdeckung für den Durchbruch (40) trägt
(56).
15. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1
bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit ein becherförmiges Gehäuse (60)
umfaßt, dessen Seitenwand (90) einen Durchbruch (92) zum Durchtritt des
Verriegelungsstiftes oder -vorsprungs (28) aufweist.
16. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem der Ansprüche 1
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit einen elektromotorischen Antrieb
(46) umfaßt, der bei Ansteuerung den Verriegelungsstift (28) oder -vorsprung
abwechselnd aus- oder einfährt.
17. Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach Anspruch 2 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit von einem Deckel gehalten wird, der
gleichzeitig die die Schwenkhebelbetätigung tragende Wand, wie Türblatt zwischen
sich und der Mulde einklemmt.
18. Verwendung der elektrisch verriegelbaren Schwenkhebelbetätigung nach einem
der Ansprüche 1 bis 17 bei einem Stangenverschluß, Vorreiberverschluß,
Riegelverschluß.
19. Schlüssel für eine elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem
der Ansprüche 1, 2, 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (110) die
Kombination aus einem Magneten (112) und einem Transponder (111) aufweist.
20. Schlüssel für eine elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem
der Ansprüche 1, 2, 6 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (110) mit der
elektrisch verriegelbaren Schwenkhebelbetätigung derart zusammenwirkt, daß ein am
Schlüssel (110) angeordneter Magnet (111) bei Annäherung des Schlüssels an die
Schwenkhebelbetätigung die Spannungsversorgung für diese
Schwenkhebelbetätigung (z. B. über einen in der Schwenkhebelbetätigung
untergebrachten Riedkontakt) einschaltet.
21. Schlüssel für eine elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung nach einem
der Ansprüche 1, 2, 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (110) mit
einem magnetfeldauslösbarem Kontakt, wie Riedkontakt, der sich in einem in der
elektrisch verriegelbaren Schwenkhebelbetätigung angeordneten Transponder-
Lesegerät befindet, derart zusammenwirkt, daß bei Näherung des Magneten (111) der
Kontakt die Spannungsversorgung zumindest des Lesegeräts einschaltet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000117217 DE10017217A1 (de) | 2000-04-06 | 2000-04-06 | Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000117217 DE10017217A1 (de) | 2000-04-06 | 2000-04-06 | Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10017217A1 true DE10017217A1 (de) | 2001-10-18 |
Family
ID=7637848
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000117217 Ceased DE10017217A1 (de) | 2000-04-06 | 2000-04-06 | Elektrisch verriegelbare Schwenkhebelbetätigung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10017217A1 (de) |
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- 2000-04-06 DE DE2000117217 patent/DE10017217A1/de not_active Ceased
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8181 | Inventor (new situation) |
Inventor name: PETERSEN, VOLKHARD, 42859 REMSCHEID, DE Inventor name: RAMSAUER, DIETER, 58332 SCHWELM, DE |
|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8131 | Rejection |