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DE10017582A1 - Modulares Arbeitsplatzsystem - Google Patents

Modulares Arbeitsplatzsystem

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Publication number
DE10017582A1
DE10017582A1 DE2000117582 DE10017582A DE10017582A1 DE 10017582 A1 DE10017582 A1 DE 10017582A1 DE 2000117582 DE2000117582 DE 2000117582 DE 10017582 A DE10017582 A DE 10017582A DE 10017582 A1 DE10017582 A1 DE 10017582A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
column
workstation system
additional unit
compartment
side wall
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2000117582
Other languages
English (en)
Inventor
Reiner Moll
Robert Brunner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mauser Office GmbH
Original Assignee
Mauser Office GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Mauser Office GmbH filed Critical Mauser Office GmbH
Priority to DE2000117582 priority Critical patent/DE10017582A1/de
Priority to EP01108719A priority patent/EP1142508A1/de
Publication of DE10017582A1 publication Critical patent/DE10017582A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B21/00Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B83/00Combinations comprising two or more pieces of furniture of different kinds
    • A47B83/04Tables combined with other pieces of furniture
    • A47B83/045Tables combined with cabinets

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule (1) mit mehreren im wesentlichen übereinander liegenden Flächen (4 bis 8), die zweckmäßigerweise derart ausgebildet und angeordnet sind, daß sie zur Gewährleistung eines individuellen Arbeitsablaufs teilweise zur Aufnahme von Ordnungs- und/oder Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von Bürotechnik und/oder EDV-Zubehör ausgebildet sind.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule mit mehreren im wesentlichen übereinander liegenden Fächern.
Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen versucht man durch die verschiedensten Maßnahmen eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Bisher hat man dies in der Regel durch entsprechende Tische, Tischkombinationen und Beistellcontainer bzw. -Elemente durchzusetzen versucht, beispielsweise in Form von Winkelkombinationen. Dabei werden Ordnungs- und/oder Registraturmittel, wie z. B. Ordner, Karteikarten oder dergleichen in Beistellelementen untergebracht, während die Bürotechnik, wie insbeson­ dere EDV-Zubehör unmittelbar auf einem Arbeitstisch und/oder einem Beistelltisch untergebracht ist. Eine derartige Arbeitsplatzausgestaltung sieht nicht nur unaufgeräumt aus, sondern erfordert wegen der technischen Geräte beim Arbeitstisch einen besonders hohen Aufwand für die Unterbringung der Verkabelung.
Es hat nicht an Versuchen gefehlt, die Organisation dadurch zu verbessern, daß unmittelbar in der Nähe eines Arbeitsplatzes bzw. eines Arbeitstisches turmartige Hochschränke angeordnet werden, wie sich das beispielsweise aus der EP 0 382 514 ergibt. Diese Hochschränke sind aber wohl erkennbar nicht zur Unterbrin­ gung von technischen Geräten und/oder EDV-Zubehör eingerichtet und würden bei der dargestellten Anordnung in bezug auf den eigentlichen Arbeitsplatz auch insofern keinen Sinn machen.
Ausgehend von diesen Überlegungen liegt der Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, ein modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule mit mehreren übereinander liegenden Fächern dahingehend zu verbessern, daß mit geringem Aufwand individuelle Arbeitsabläufe und je nach Ausgestaltung und/oder Aufstellung der Säule flexible Arbeitsplatzgestaltungen ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erforderlichenfalls austauschbar ausgebildeten Fächer teilweise zur Aufnahme von Ordnungs- und/oder Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von Bürotechnik und/oder EDV-Zubehör ausgebildet sind. Auf diese Weise hat man alle Mittel, die zu einem ordnungsgemäßen Arbeitsablauf notwendig sind, unmittelbar im Zugriff bzw. im Überblick, so daß trotz unterschiedlichster Anforderungen an individuelle Arbeitsabläufe diese in bestmöglicher Weise abgewickelt werden können. Durch die säulenartige Zusammenfassung der Arbeitsmittel steht mehr Arbeitsfreiraum zur Verfügung, insbesondere ist kein Aufwand für die Verkabelung eines seitlich neben der Säule angeordneten Arbeitstisches erforderlich, so daß dieser wesentlich preiswerter als bisher erstellt werden kann. Nicht mit techni­ schen Geräten belegte Arbeitstische tragen zu einer sich damit ergebenden Effizienzver­ besserung bei. Darüber hinaus können mit einer Säule gemäß der Erfindung, die sich je nach Bedarf durch eine offene oder teilweise geschlossene Struktur auszeichnet, unterschiedliche Blockbildungen erreicht werden, so daß eine Raumgliederung ohne feste Arbeits- und Gangzonen möglich ist, so daß sich trotz einer individuellen Bestückung ein homogenes Erscheinungsbild ergibt.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Säule ergibt sich dann, wenn im Bereich wenigstens eines Faches, vorzugsweise des am tiefsten gelegenen Faches der Säule eine Zusatzeinheit angeordnet ist, die gegenüber den Außenabmessungen der im Querschnitt im wesentlichen quadratisch ausgebildeten Säule an wenigstens einer Seite, vorzugsweise jedoch an zwei gegenüberliegenden Seiten über die Säulenabmessungen hervorsteht.
Diese Zusatzeinheit kann beispielsweise als mit einer ausziehbaren Schublade versehe­ nes Kastengehäuse ausgebildet sein und vorzugsweise in eine sich von der Vorderwand bis zur Rückwand der Säule durchgehend erstreckende Ausnehmung der Säule eingesetzt werden. Diese Zusatzeinheit, die beispielsweise zur Aufnahme von Hängeak­ ten geeignet ist, trägt aufgrund ihrer Größe und ihrer Lage zu einer merklichen Stabilität der Säule bei.
Weiterhin ist für die vorliegende Erfindung wichtig, daß ein im Bereich wenigstens eines Faches, vorzugsweise eines oberhalb der Ebene der Tischplatte eines Arbeitstisches befindlichen Faches gelegenes Teilstück einer Seitenwandung der Säule zusammen mit einem Tragelement aus der Säule heraus schwenkbar gelagert ist. In diesem verschwenkbar ausgebildeten Fach bzw. auf dem darin untergebrachten Tragelement, kann ein Monitor einer EDV-Einheit untergebracht sein. Der Monitor läßt sich somit in eine innerhalb der Säule liegende Nichtgebrauchstellung und in eine ausgeschwenkte Arbeitsstellung bringen. Durch entsprechende zusätzliche Ausgestaltungen der Tischplatte des Arbeitstisches, beispielsweise in Form einer ausschwenkbaren und eine Tastatur enthaltenden Klappe, lassen sich die ergonomisch geforderten Bedingungen in besonders einfacher Weise erreichen. Weitere technische Geräte, wie Drucker, CPU usw. lassen sich bequem in benachbart liegenden Fächern unterbringen.
Zur Schwenklagerung des Monitor-Faches ist am Eckbereich der Rückwand und der einen Seitenwand der Säule ein Tragrohr angeordnet, das zugleich als Kabelkanal und/oder als Träger für eine Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise eines Lichtsegels, ausgebildet ist. Ferner können die Rückwand und weitere Teilbereiche der Fächer als Kabelkanal ausgebildet sein bzw. mit Kabelöffnungen versehen sein, um die entspre­ chende Versorgung der technischen Geräte zu ermöglichen.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Fächer durch einen gemeinsamen Verschluß, beispielsweise eine Jalousie und eine gemeinsame Zentralverriegelung abschließbar ausgebildet werden, so läßt sich auf diese Weise ein besonders aufge­ räumter Arbeitsplatz erzielen und Geräte und Dokumentationen sind vor Zugriffen geschützt.
Darüber hinaus können beispielsweise auf der dem Arbeitstisch abgewandten Seite der Säule Zusatzeinrichtungen, wie z. B. ein Steharbeitsplatz und/oder eine Andockstation für z. B. eine Zusatz-EDV-Einheit, wie ein Laptop oder dergleichen anschließbar sein.
Es zeigen in jeweils schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine freistehende Säule eines modularen Arbeitsplatzsystems in der Vorderansicht, und zwar in einem verschlossenen Zustand,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung im geöffneten Zustand der Säule,
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung der Säule mit einem mit punktierten Linien angedeuteten Arbeitstisch,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Säule von der Seite des Arbeitstisches her,
Fig. 5 eine Aufsicht auf die Säule,
Fig. 6 die Säule in der Vorderansicht mit einem darin untergebrachten Monitor,
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung bei herausgeschwenktem Monitor,
Fig. 8 eine Aufsicht mit einer teilweisen Schnittdarstellung auf den herausgeklappten Monitor,
Fig. 9 eine der Fig. 7 weitgehend entsprechende Darstellung mit seitlich angeord­ netem Arbeitstisch,
Fig. 10 die zugehörige Draufsicht zu der Darstellung in Fig. 9,
Fig. 11 bis 13 Einzelheiten des Arbeitstisches,
Fig. 14 bis 19 verschiedene Darstellungen der Säule mit Einzelheiten bezüglich der Ausgestaltung der Säule.
Fig. 1 zeigt eine Säule 1 eines modularen Arbeitsplatzsystems. Die Säule ist auf einem stufenlos oder in Stufen höhenverstellbaren Sockelrahmen 2 und/oder eine Bodenplatte 3 aufgesetzt. In Verbindung mit Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Säule 1 mehrere übereinan­ der liegende Fächer 4, 5, 6, 7, 8 sowie eine weiter unten näher erläuterte Zusatzeinheit 9 mit einem Zusatzfach 11 aufweist. Die einzelnen Fächer der Säule dienen teilweise zur Aufnahme von Ordnungs- und/oder Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von Bürotechnik und/oder EDV-Zubehör. Die einzelnen Fächer können je nach Bedarf, d. h. entsprechend der individuell zu gestaltenden Arbeitsplatzsituation auch anders als dargestellt ausgebildet sein, insbesondere auch gegeneinander ausgetauscht werden. Dies ist besonders einfach, da die Bildung der Fächer modular ausgebildet ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel stellt das untere Fach 4 beispielsweise ein Ventilator- bzw. Technikfach dar. In der Zusatzeinheit 9, die an ihrer Vorderseite durch eine ausziehbare Schublade 12 verschließbar ist, läßt sich eine Registratur bzw. Hängeregi­ stratur unterbringen. In dem seitlich vorgesehenen Zusatzfach 11 kann eine nicht dargestellte Tastatur für eine Monitorbedienung untergebracht werden. Das Fach 5 ist beispielsweise zur Unterbringung eines Druckers geeignet. Das Fach 6 ist ein Monitor­ fach und ist in einer bestimmten, weiter unten näher erläuterten Weise ausgebildet. Das Fach 7 kann als Desktop- bzw. Privatfach ausgebildet sein und das Fach 8 ist ein Ordnerfach. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, lassen sich die Fächer 5 bis 8 an ihrer Vorder­ seite durch eine gemeinsame Jalousie 10 verschließen. Sowohl letztere als auch eine nicht dargestellte Verschlußeinheit für das Fach 4 sowie die Schublade 12 für die Zusatzeinheit 9 lassen sich durch eine nicht dargestellte Zentraleinheit verriegeln.
Aus Fig. 1 in Verbindung mit den Fig. 4 und 5 ist ersichtlich, daß die Säule im Querschnitt im wesentlichen quadratisch ausgebildet ist und daß die Zusatzeinheit 9 mit dem seitlichen Fach 11 sich beidseitig über die Abmessungen der Säule 1 erstreckt und in einer Ausnehmung am unteren Ende der Säule eingesetzt ist und zwar dergestalt, daß die innenliegende Seitenwandung 13 der Zusatzeinheit 9 im wesentlichen auf einer gedachten Mittelebene der Säule 1 liegt. Aus den genannten Figuren ergibt sich ferner, daß am hinteren Eckbereich zwischen der Rückwand 14 der Säule 1 und deren dem Arbeitstisch 15 zugeordneten Seitenwandung 16 ein im wesentlichen vertikales Tragrohr 17 angeordnet ist, das - wie aus Fig. 1 hervorgeht - sich über die Oberseite der Säule 1 erstreckt. Dieses Tragrohr 17 dient zur Zuführung von Versorgungsleitungen für die technischen Geräte und ist gleichzeitig als Träger einer Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise eines Lichtsegels 18 ausgebildet.
Die aus einem metallischen Werkstoff, vorzugsweise aus Stahlblech, hergestellte Säule, ist im Bereich des Faches 6 an der dem Arbeitstisch 15 zugewandten Seitenwandung 16 auf einem Teilstück 16' zusammen mit einer Tragplatte 19 schwenkbar ausgebildet, so wie das aus den Fig. 6 bis 8 schematisch angedeutet ist. In dem Fach 6 ist ein Monitor 21 untergebracht, der mit dem Ausschwenken des Seitenwandungsteilstück 16' und der Tragplatte 19 in die in Fig. 8 dargestellte Arbeitslage geschwenkt werden kann. Wie aus Fig. 9 ersichtlich, ist das Fach 6, das nach dem Herausschwenken der Tragplatte 19 mit dem Fach 5 in freier Verbindung steht, so angeordnet, daß die Tragplatte 19 geringfügig oberhalb der Tischplatte 20 des Arbeitstisches 15 angeordnet ist. Durch die mit Abstand zur Tragplatte 19 angeordnete Oberseite der Zusatzeinheit ist eine Ablagefläche 31, z. B. für ein Telefon, gebildet. Um ein ergonomisch richtiges Arbeiten am Bildschirm sicherzustellen, läßt sich - wie in Fig. 10 angedeutet - aus der Tischplatte 20 des Arbeitstisches 15 eine im wesentlichen dreieckförmige Klappe 22 herausschwenken, so daß die Vorderseite 23 der Klappe 22 mit der Bildschirmseite 23 des Monitors 21 im wesentlichen parallel verläuft. Die Ausgestaltung der Klappe 22 in dem Arbeitstisch 15 ist aus den Fig. 11 bis 13 deutlicher ersichtlich. Gemäß Fig. 11 befindet sich die Klappe 22 in ihrer eingeschwenkten Lage und in Fig. 13 in ihrer ausgeschwenkten Lage. Nicht dargestellt, jedoch zweckmäßig, ist bzw. sind die zur Bedienung des Monitors vorgesehene Tastatur und/oder eine Maus in die Klappe 22 integriert.
Aus Fig. 14 ist ersichtlich, daß das Zusatzfach 11 in eine ausgeschwenkte Lage gebracht werden kann, in der die Tastatur eingeführt bzw. herausgenommen werden kann.
Entsprechend Fig. 15 kann die Rückwand 14 der Säule 1 aus einer einzigen geschlos­ senen Blechwand bestehen. Denkbar sind aber auch Lösungen, wonach die Rückwand entsprechend Fig. 17 aus einem oberen feststehenden Teil 25 und einem durch Schraffur gekennzeichneten abnehmbaren Teil 26 besteht. Im Bereich des Monitorfaches kann die Rückwand 14 ausgespart bleiben.
In dem obersten Elektronikfach verlassen die Versorgungskabel den Kabelschacht in der doppelten Rückwand 14 der Säule und treten über eine nicht dargestellte Öffnung in das Tragrohr 17 ein.
In Fig. 18 sind durch Schraffur einzelne, innenliegende Rückwandblenden 27, 28, 29 angedeutet, die nicht dargestellte Kabelöffnungen aufweisen können.
Schließlich zeigt Fig. 19 im Bereich des obersten Faches 8 einen Stauraum 30 für die aufgerollte Jalousie 10.
Auf der dem Tisch abgewandten Seite der Säule 1 lassen sich Zusatzeinrichtungen, wie z. B. ein nicht dargestellter Steharbeitsplatz und/oder eine Andockstation für z. B. eine Zusatz-EDV-Einheit, wie ein Laptop oder dergleichen anschließen.
Anstelle aus metallischem Kunststoff kann die Säule 1 auch aus Holzwerkstoff hergestellt sein.

Claims (16)

1. Modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule mit mehreren im wesentlichen übereinander liegenden Fächern, dadurch gekennzeichnet, daß die erforderlichenfalls austauschbar ausgebildeten Fächer (4, 5, 6, 7, 8) teilweise zur Aufnahme von Ordnungs- und/oder Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von Bürotechnik und/oder EDV-Zubehör ausgebildet sind.
2. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich wenigstens eines Faches, vorzugsweise des am tiefsten gelegenen Faches (4) der Säule (1) eine Zusatzeinheit (9) angeordnet ist.
3. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzeinheit (9) gegenüber den Außenabmessungen der im Querschnitt im wesentlichen quadratisch ausgebildeten Säule an wenigstens einer Seite, vorzugsweise an zwei gegenüberliegen­ den Seiten hervorstehend angeordnet ist.
4. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzeinheit (9) als mit einer ausziehbaren Schublade (12) versehenes Kastengehäuse ausgebildet ist und vorzugsweise in eine sich von der Vorderwand bis zur Rückwand (14) der Säule (1) durchgehend erstreckende Ausneh­ mung der Säule (1) eingesetzt ist.
5. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine innenliegende Seitenwandung (13) des Kastengehäuses in etwa auf einer gedachten Mittelebene der Säule (1) angeordnet ist.
6. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein im Bereich wenigstens eines Faches, vorzugsweise eines oberhalb der Ebene einer Tischplatte (20) eines Arbeitstisches (5) befindlichen Faches (6) gelegenes Teilstück (16') einer Seitenwandung (16) der Säule (1) zusammen mit einem Tragelement (19) aus der Säule (1) herausschwenkbar gelagert ist.
7. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Schwenklage­ rung des Seitenwand-Teilstückes (16') und des Tragelementes (19) im Eckbereich zwischen der Seitenwand (16) und einer Rückwand (14) der Säule ein sich im wesentli­ chen vertikal nach oben und erforderlichenfalls über die Oberseite der Säule (1) hinaus erstreckendes Tragrohr (17) angeordnet ist.
8. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragrohr (17) als Kabelkanal und/oder als Träger für eine Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise eines Lichtsegels (18) dient.
9. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (14) zwecks Bildung eines Kabelkanals durch innenliegende Rückwandblenden (27, 28, 29) doppelwandig ausgebildet und letztlich mit Kabelöffnungen versehen ist.
10. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (14) zumindest in den Bereichen der die Bürotech­ nik und/oder EDV-Zubehör aufnehmenden Fächer entfernbar ausgebildet ist.
11. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 101 dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die oberhalb der Zusatzeinheit (9) gelegenen Fächer (5 bis 8) an ihrer Vorderseite durch ein gemeinsames Verschlußelement, vorzugsweise eine aufrollbare und im aufgerollten Zustand in einen Stauraum (30) untergebrachte Jalousie (10) verschließbar sind.
12. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch ein vorzugsweise aufklappbar ausgebildetes Zusatzfach (11) im Bereich einer außenliegenden Längsseite der Zusatzeinheit (9) und gegebenenfalls durch eine gemeinsame Zentralverriegelung für alle Fächer.
13. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (1) aus metallischem Werkstoff, vorzugsweise aus Stahlblech hergestellt und gegebenenfalls höhenverstellbar auf einem Sockelrahmen (2) und/oder einer Bodenplatte (3) aufgesetzt ist.
14. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (20) des Arbeitstisches (15) eine im wesentlichen dreieckförmig ausgebildete und ausschwenkbar gelagerte Klappe (22) aufweist, deren Vorderseite (23) bei ausgeschwenkter Lage im wesentlichen parallel zu einer Bildschirm­ fläche (24) eines im ausschwenkbaren Fach (6) der Säule (1) untergebrachten Monitors (21) verläuft.
15. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß in der Klappe (22) eine Tastatur und/oder eine Maus für die Monitorbedienung untergebracht bzw. integriert ist bzw. sind.
16. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Arbeitstisch (15) abgewandten Seite der Säule (1) Zusatzeinrichtungen, wie z. B. ein Steharbeitsplatz und/oder eine Andockstation für z. B. eine Zusatz-EDV-Einheit, wie ein Laptop oder dergleichen anschließbar sind.
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