DE10017582A1 - Modulares Arbeitsplatzsystem - Google Patents
Modulares ArbeitsplatzsystemInfo
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- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule (1) mit mehreren im wesentlichen übereinander liegenden Flächen (4 bis 8), die zweckmäßigerweise derart ausgebildet und angeordnet sind, daß sie zur Gewährleistung eines individuellen Arbeitsablaufs teilweise zur Aufnahme von Ordnungs- und/oder Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von Bürotechnik und/oder EDV-Zubehör ausgebildet sind.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule
mit mehreren im wesentlichen übereinander liegenden Fächern.
Bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen versucht man durch die verschiedensten
Maßnahmen eine größtmögliche Flexibilität zu erreichen. Bisher hat man dies in der
Regel durch entsprechende Tische, Tischkombinationen und Beistellcontainer bzw.
-Elemente durchzusetzen versucht, beispielsweise in Form von Winkelkombinationen.
Dabei werden Ordnungs- und/oder Registraturmittel, wie z. B. Ordner, Karteikarten oder
dergleichen in Beistellelementen untergebracht, während die Bürotechnik, wie insbeson
dere EDV-Zubehör unmittelbar auf einem Arbeitstisch und/oder einem Beistelltisch
untergebracht ist. Eine derartige Arbeitsplatzausgestaltung sieht nicht nur unaufgeräumt
aus, sondern erfordert wegen der technischen Geräte beim Arbeitstisch einen besonders
hohen Aufwand für die Unterbringung der Verkabelung.
Es hat nicht an Versuchen gefehlt, die Organisation dadurch zu verbessern, daß
unmittelbar in der Nähe eines Arbeitsplatzes bzw. eines Arbeitstisches turmartige
Hochschränke angeordnet werden, wie sich das beispielsweise aus der
EP 0 382 514 ergibt. Diese Hochschränke sind aber wohl erkennbar nicht zur Unterbrin
gung von technischen Geräten und/oder EDV-Zubehör eingerichtet und würden bei der
dargestellten Anordnung in bezug auf den eigentlichen Arbeitsplatz auch insofern keinen
Sinn machen.
Ausgehend von diesen Überlegungen liegt der Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, ein
modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule mit mehreren übereinander
liegenden Fächern dahingehend zu verbessern, daß mit geringem Aufwand individuelle
Arbeitsabläufe und je nach Ausgestaltung und/oder Aufstellung der Säule flexible
Arbeitsplatzgestaltungen ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erforderlichenfalls
austauschbar ausgebildeten Fächer teilweise zur Aufnahme von Ordnungs- und/oder
Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von Bürotechnik und/oder EDV-Zubehör
ausgebildet sind. Auf diese Weise hat man alle Mittel, die zu einem ordnungsgemäßen
Arbeitsablauf notwendig sind, unmittelbar im Zugriff bzw. im Überblick, so daß trotz
unterschiedlichster Anforderungen an individuelle Arbeitsabläufe diese in bestmöglicher
Weise abgewickelt werden können. Durch die säulenartige Zusammenfassung der
Arbeitsmittel steht mehr Arbeitsfreiraum zur Verfügung, insbesondere ist kein Aufwand für
die Verkabelung eines seitlich neben der Säule angeordneten Arbeitstisches erforderlich,
so daß dieser wesentlich preiswerter als bisher erstellt werden kann. Nicht mit techni
schen Geräten belegte Arbeitstische tragen zu einer sich damit ergebenden Effizienzver
besserung bei. Darüber hinaus können mit einer Säule gemäß der Erfindung, die sich je
nach Bedarf durch eine offene oder teilweise geschlossene Struktur auszeichnet,
unterschiedliche Blockbildungen erreicht werden, so daß eine Raumgliederung ohne feste
Arbeits- und Gangzonen möglich ist, so daß sich trotz einer individuellen Bestückung ein
homogenes Erscheinungsbild ergibt.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung der Säule ergibt sich dann, wenn im Bereich
wenigstens eines Faches, vorzugsweise des am tiefsten gelegenen Faches der Säule
eine Zusatzeinheit angeordnet ist, die gegenüber den Außenabmessungen der im
Querschnitt im wesentlichen quadratisch ausgebildeten Säule an wenigstens einer Seite,
vorzugsweise jedoch an zwei gegenüberliegenden Seiten über die Säulenabmessungen
hervorsteht.
Diese Zusatzeinheit kann beispielsweise als mit einer ausziehbaren Schublade versehe
nes Kastengehäuse ausgebildet sein und vorzugsweise in eine sich von der Vorderwand
bis zur Rückwand der Säule durchgehend erstreckende Ausnehmung der Säule
eingesetzt werden. Diese Zusatzeinheit, die beispielsweise zur Aufnahme von Hängeak
ten geeignet ist, trägt aufgrund ihrer Größe und ihrer Lage zu einer merklichen Stabilität
der Säule bei.
Weiterhin ist für die vorliegende Erfindung wichtig, daß ein im Bereich wenigstens eines
Faches, vorzugsweise eines oberhalb der Ebene der Tischplatte eines Arbeitstisches
befindlichen Faches gelegenes Teilstück einer Seitenwandung der Säule zusammen mit
einem Tragelement aus der Säule heraus schwenkbar gelagert ist. In diesem verschwenkbar
ausgebildeten Fach bzw. auf dem darin untergebrachten Tragelement, kann
ein Monitor einer EDV-Einheit untergebracht sein. Der Monitor läßt sich somit in eine
innerhalb der Säule liegende Nichtgebrauchstellung und in eine ausgeschwenkte
Arbeitsstellung bringen. Durch entsprechende zusätzliche Ausgestaltungen der
Tischplatte des Arbeitstisches, beispielsweise in Form einer ausschwenkbaren und eine
Tastatur enthaltenden Klappe, lassen sich die ergonomisch geforderten Bedingungen in
besonders einfacher Weise erreichen. Weitere technische Geräte, wie Drucker, CPU
usw. lassen sich bequem in benachbart liegenden Fächern unterbringen.
Zur Schwenklagerung des Monitor-Faches ist am Eckbereich der Rückwand und der
einen Seitenwand der Säule ein Tragrohr angeordnet, das zugleich als Kabelkanal
und/oder als Träger für eine Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise eines Lichtsegels,
ausgebildet ist. Ferner können die Rückwand und weitere Teilbereiche der Fächer als
Kabelkanal ausgebildet sein bzw. mit Kabelöffnungen versehen sein, um die entspre
chende Versorgung der technischen Geräte zu ermöglichen.
Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Fächer durch einen gemeinsamen
Verschluß, beispielsweise eine Jalousie und eine gemeinsame Zentralverriegelung
abschließbar ausgebildet werden, so läßt sich auf diese Weise ein besonders aufge
räumter Arbeitsplatz erzielen und Geräte und Dokumentationen sind vor Zugriffen
geschützt.
Darüber hinaus können beispielsweise auf der dem Arbeitstisch abgewandten Seite der
Säule Zusatzeinrichtungen, wie z. B. ein Steharbeitsplatz und/oder eine Andockstation für
z. B. eine Zusatz-EDV-Einheit, wie ein Laptop oder dergleichen anschließbar sein.
Es zeigen in jeweils schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine freistehende Säule eines modularen Arbeitsplatzsystems in der
Vorderansicht, und zwar in einem verschlossenen Zustand,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung im geöffneten Zustand der Säule,
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung der Säule mit einem mit
punktierten Linien angedeuteten Arbeitstisch,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Säule von der Seite des Arbeitstisches her,
Fig. 5 eine Aufsicht auf die Säule,
Fig. 6 die Säule in der Vorderansicht mit einem darin untergebrachten Monitor,
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung bei herausgeschwenktem
Monitor,
Fig. 8 eine Aufsicht mit einer teilweisen Schnittdarstellung auf den herausgeklappten
Monitor,
Fig. 9 eine der Fig. 7 weitgehend entsprechende Darstellung mit seitlich angeord
netem Arbeitstisch,
Fig. 10 die zugehörige Draufsicht zu der Darstellung in Fig. 9,
Fig. 11
bis 13 Einzelheiten des Arbeitstisches,
Fig. 14
bis 19 verschiedene Darstellungen der Säule mit Einzelheiten bezüglich der
Ausgestaltung der Säule.
Fig. 1 zeigt eine Säule 1 eines modularen Arbeitsplatzsystems. Die Säule ist auf einem
stufenlos oder in Stufen höhenverstellbaren Sockelrahmen 2 und/oder eine Bodenplatte 3
aufgesetzt. In Verbindung mit Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Säule 1 mehrere übereinan
der liegende Fächer 4, 5, 6, 7, 8 sowie eine weiter unten näher erläuterte Zusatzeinheit 9
mit einem Zusatzfach 11 aufweist. Die einzelnen Fächer der Säule dienen teilweise zur
Aufnahme von Ordnungs- und/oder Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von
Bürotechnik und/oder EDV-Zubehör. Die einzelnen Fächer können je nach Bedarf,
d. h. entsprechend der individuell zu gestaltenden Arbeitsplatzsituation auch anders als
dargestellt ausgebildet sein, insbesondere auch gegeneinander ausgetauscht werden.
Dies ist besonders einfach, da die Bildung der Fächer modular ausgebildet ist. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel stellt das untere Fach 4 beispielsweise ein Ventilator-
bzw. Technikfach dar. In der Zusatzeinheit 9, die an ihrer Vorderseite durch eine
ausziehbare Schublade 12 verschließbar ist, läßt sich eine Registratur bzw. Hängeregi
stratur unterbringen. In dem seitlich vorgesehenen Zusatzfach 11 kann eine nicht
dargestellte Tastatur für eine Monitorbedienung untergebracht werden. Das Fach 5 ist
beispielsweise zur Unterbringung eines Druckers geeignet. Das Fach 6 ist ein Monitor
fach und ist in einer bestimmten, weiter unten näher erläuterten Weise ausgebildet. Das
Fach 7 kann als Desktop- bzw. Privatfach ausgebildet sein und das Fach 8 ist ein
Ordnerfach. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, lassen sich die Fächer 5 bis 8 an ihrer Vorder
seite durch eine gemeinsame Jalousie 10 verschließen. Sowohl letztere als auch eine
nicht dargestellte Verschlußeinheit für das Fach 4 sowie die Schublade 12 für die
Zusatzeinheit 9 lassen sich durch eine nicht dargestellte Zentraleinheit verriegeln.
Aus Fig. 1 in Verbindung mit den Fig. 4 und 5 ist ersichtlich, daß die Säule im
Querschnitt im wesentlichen quadratisch ausgebildet ist und daß die Zusatzeinheit 9 mit
dem seitlichen Fach 11 sich beidseitig über die Abmessungen der Säule 1 erstreckt und
in einer Ausnehmung am unteren Ende der Säule eingesetzt ist und zwar dergestalt, daß
die innenliegende Seitenwandung 13 der Zusatzeinheit 9 im wesentlichen auf einer
gedachten Mittelebene der Säule 1 liegt. Aus den genannten Figuren ergibt sich ferner,
daß am hinteren Eckbereich zwischen der Rückwand 14 der Säule 1 und deren dem
Arbeitstisch 15 zugeordneten Seitenwandung 16 ein im wesentlichen vertikales Tragrohr
17 angeordnet ist, das - wie aus Fig. 1 hervorgeht - sich über die Oberseite der Säule 1
erstreckt. Dieses Tragrohr 17 dient zur Zuführung von Versorgungsleitungen für die
technischen Geräte und ist gleichzeitig als Träger einer Beleuchtungseinrichtung,
beispielsweise eines Lichtsegels 18 ausgebildet.
Die aus einem metallischen Werkstoff, vorzugsweise aus Stahlblech, hergestellte Säule,
ist im Bereich des Faches 6 an der dem Arbeitstisch 15 zugewandten Seitenwandung 16
auf einem Teilstück 16' zusammen mit einer Tragplatte 19 schwenkbar ausgebildet, so
wie das aus den Fig. 6 bis 8 schematisch angedeutet ist. In dem Fach 6 ist ein
Monitor 21 untergebracht, der mit dem Ausschwenken des Seitenwandungsteilstück 16'
und der Tragplatte 19 in die in Fig. 8 dargestellte Arbeitslage geschwenkt werden kann.
Wie aus Fig. 9 ersichtlich, ist das Fach 6, das nach dem Herausschwenken der
Tragplatte 19 mit dem Fach 5 in freier Verbindung steht, so angeordnet, daß die
Tragplatte 19 geringfügig oberhalb der Tischplatte 20 des Arbeitstisches 15 angeordnet
ist. Durch die mit Abstand zur Tragplatte 19 angeordnete Oberseite der Zusatzeinheit ist
eine Ablagefläche 31, z. B. für ein Telefon, gebildet. Um ein ergonomisch richtiges
Arbeiten am Bildschirm sicherzustellen, läßt sich - wie in Fig. 10 angedeutet - aus der
Tischplatte 20 des Arbeitstisches 15 eine im wesentlichen dreieckförmige Klappe 22
herausschwenken, so daß die Vorderseite 23 der Klappe 22 mit der Bildschirmseite 23
des Monitors 21 im wesentlichen parallel verläuft. Die Ausgestaltung der Klappe 22 in
dem Arbeitstisch 15 ist aus den Fig. 11 bis 13 deutlicher ersichtlich. Gemäß Fig. 11
befindet sich die Klappe 22 in ihrer eingeschwenkten Lage und in Fig. 13 in ihrer
ausgeschwenkten Lage. Nicht dargestellt, jedoch zweckmäßig, ist bzw. sind die zur
Bedienung des Monitors vorgesehene Tastatur und/oder eine Maus in die Klappe 22
integriert.
Aus Fig. 14 ist ersichtlich, daß das Zusatzfach 11 in eine ausgeschwenkte Lage
gebracht werden kann, in der die Tastatur eingeführt bzw. herausgenommen werden
kann.
Entsprechend Fig. 15 kann die Rückwand 14 der Säule 1 aus einer einzigen geschlos
senen Blechwand bestehen. Denkbar sind aber auch Lösungen, wonach die Rückwand
entsprechend Fig. 17 aus einem oberen feststehenden Teil 25 und einem durch
Schraffur gekennzeichneten abnehmbaren Teil 26 besteht. Im Bereich des Monitorfaches
kann die Rückwand 14 ausgespart bleiben.
In dem obersten Elektronikfach verlassen die Versorgungskabel den Kabelschacht in der
doppelten Rückwand 14 der Säule und treten über eine nicht dargestellte Öffnung in das
Tragrohr 17 ein.
In Fig. 18 sind durch Schraffur einzelne, innenliegende Rückwandblenden 27, 28, 29
angedeutet, die nicht dargestellte Kabelöffnungen aufweisen können.
Schließlich zeigt Fig. 19 im Bereich des obersten Faches 8 einen Stauraum 30 für die
aufgerollte Jalousie 10.
Auf der dem Tisch abgewandten Seite der Säule 1 lassen sich Zusatzeinrichtungen, wie
z. B. ein nicht dargestellter Steharbeitsplatz und/oder eine Andockstation für z. B. eine
Zusatz-EDV-Einheit, wie ein Laptop oder dergleichen anschließen.
Anstelle aus metallischem Kunststoff kann die Säule 1 auch aus Holzwerkstoff hergestellt
sein.
Claims (16)
1. Modulares Arbeitsplatzsystem als freistehende Säule mit mehreren im wesentlichen
übereinander liegenden Fächern, dadurch gekennzeichnet, daß die erforderlichenfalls
austauschbar ausgebildeten Fächer (4, 5, 6, 7, 8) teilweise zur Aufnahme von Ordnungs-
und/oder Registraturmittel und teilweise zur Unterbringung von Bürotechnik und/oder
EDV-Zubehör ausgebildet sind.
2. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
wenigstens eines Faches, vorzugsweise des am tiefsten gelegenen Faches (4) der Säule
(1) eine Zusatzeinheit (9) angeordnet ist.
3. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzeinheit
(9) gegenüber den Außenabmessungen der im Querschnitt im wesentlichen quadratisch
ausgebildeten Säule an wenigstens einer Seite, vorzugsweise an zwei gegenüberliegen
den Seiten hervorstehend angeordnet ist.
4. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zusatzeinheit (9) als mit einer ausziehbaren Schublade (12)
versehenes Kastengehäuse ausgebildet ist und vorzugsweise in eine sich von der
Vorderwand bis zur Rückwand (14) der Säule (1) durchgehend erstreckende Ausneh
mung der Säule (1) eingesetzt ist.
5. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine innenliegende
Seitenwandung (13) des Kastengehäuses in etwa auf einer gedachten Mittelebene der
Säule (1) angeordnet ist.
6. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein im Bereich wenigstens eines Faches, vorzugsweise eines
oberhalb der Ebene einer Tischplatte (20) eines Arbeitstisches (5) befindlichen Faches (6)
gelegenes Teilstück (16') einer Seitenwandung (16) der Säule (1) zusammen mit einem
Tragelement (19) aus der Säule (1) herausschwenkbar gelagert ist.
7. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Schwenklage
rung des Seitenwand-Teilstückes (16') und des Tragelementes (19) im Eckbereich
zwischen der Seitenwand (16) und einer Rückwand (14) der Säule ein sich im wesentli
chen vertikal nach oben und erforderlichenfalls über die Oberseite der Säule (1) hinaus
erstreckendes Tragrohr (17) angeordnet ist.
8. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Tragrohr (17) als Kabelkanal und/oder als Träger für eine
Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise eines Lichtsegels (18) dient.
9. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rückwand (14) zwecks Bildung eines Kabelkanals durch
innenliegende Rückwandblenden (27, 28, 29) doppelwandig ausgebildet und letztlich mit
Kabelöffnungen versehen ist.
10. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rückwand (14) zumindest in den Bereichen der die Bürotech
nik und/oder EDV-Zubehör aufnehmenden Fächer entfernbar ausgebildet ist.
11. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 101 dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest die oberhalb der Zusatzeinheit (9) gelegenen Fächer (5
bis 8) an ihrer Vorderseite durch ein gemeinsames Verschlußelement, vorzugsweise eine
aufrollbare und im aufgerollten Zustand in einen Stauraum (30) untergebrachte Jalousie
(10) verschließbar sind.
12. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet
durch ein vorzugsweise aufklappbar ausgebildetes Zusatzfach (11) im Bereich einer
außenliegenden Längsseite der Zusatzeinheit (9) und gegebenenfalls durch eine
gemeinsame Zentralverriegelung für alle Fächer.
13. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Säule (1) aus metallischem Werkstoff, vorzugsweise aus
Stahlblech hergestellt und gegebenenfalls höhenverstellbar auf einem Sockelrahmen (2)
und/oder einer Bodenplatte (3) aufgesetzt ist.
14. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tischplatte (20) des Arbeitstisches (15) eine im wesentlichen
dreieckförmig ausgebildete und ausschwenkbar gelagerte Klappe (22) aufweist, deren
Vorderseite (23) bei ausgeschwenkter Lage im wesentlichen parallel zu einer Bildschirm
fläche (24) eines im ausschwenkbaren Fach (6) der Säule (1) untergebrachten Monitors
(21) verläuft.
15. Arbeitsplatzsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß in der Klappe (22)
eine Tastatur und/oder eine Maus für die Monitorbedienung untergebracht bzw. integriert
ist bzw. sind.
16. Arbeitsplatzsystem nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der dem Arbeitstisch (15) abgewandten Seite der Säule (1)
Zusatzeinrichtungen, wie z. B. ein Steharbeitsplatz und/oder eine Andockstation für z. B.
eine Zusatz-EDV-Einheit, wie ein Laptop oder dergleichen anschließbar sind.
Priority Applications (2)
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| DE2000117582 DE10017582A1 (de) | 2000-04-08 | 2000-04-08 | Modulares Arbeitsplatzsystem |
| EP01108719A EP1142508A1 (de) | 2000-04-08 | 2001-04-06 | Arbeitsplatzsystem |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000117582 DE10017582A1 (de) | 2000-04-08 | 2000-04-08 | Modulares Arbeitsplatzsystem |
Publications (1)
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| DE2000117582 Withdrawn DE10017582A1 (de) | 2000-04-08 | 2000-04-08 | Modulares Arbeitsplatzsystem |
Country Status (2)
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| DE (1) | DE10017582A1 (de) |
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