DE10016042A1 - Ernte-bzw. Rodefahrzeug - Google Patents
Ernte-bzw. RodefahrzeugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine neuartige Ausbildung eines Ernte- oder Rodefahrzeugs zum Roden von Wurzelfrüchten, insbesondere Zuckerrüben mit einer an der Vorderseite eines Fahrzeugrahmens vorgesehenen Rodeeinrichtung und mit einer an die Rodeeinrichtung anschließenden Förderstrecke für die geernteten Wurzelfrüchte.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Ernte- oder Rodefahrzeug zum Ernten von
Wurzelfrüchten, insbesondere Zuckerrüben gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Ernte-Fahrzeug aufzuzeigen, welches das Ernten und
die spätere Verarbeitung von Wurzelfrüchten vereinfacht und/oder auch als
Parzellenernter zur Ertrags-Messung usw. geeignet ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Ernte-Fahrzeug entsprechend dem Patentanspruch 1
ausgebildet.
Das Ernte-Fahrzeug gemäß der Erfindung eignet sich insbesondere für den Einsatz beim
Ernten von Zuckerrüben, auch als Parzellenernter. Das erfindungsgemäße Fahrzeug
kann aber auch zum Ernten von anderen Wurzelfrüchten, beispielsweise Kartoffeln,
eingesetzt werden, insbesondere hierbei auch als Parzellenernter.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung
wird im folgenden anhand der Figur, die in vereinfachter Darstellung und in
Seitenansicht ein selbstfahrendes Ernte- oder Rodefahrzeug für Zuckerrüben
(Zuckerrübenerntemaschine) gemäß der Erfindung.
Das Ernte- oder Rodefahrzeug, das in der Fig. 1 allgemein mit 1 bezeichnet ist, besitzt
einen Fahrzeugrahmen 2, der bei der dargestellten Ausführungsform zwei Achsen 3
und 4 mit jeweils zugehörigen Rädern 3' und 4' aufweist. Beide Achsen 3 und 4 sind
angetrieben und wenigstens eine Achse ist lenkbar. An der Vorderseite des Rahmens 2
sind in bekannter Weise das Fahrerhaus 5 sowie eine Rodeeinrichtung 6 zum
mehrreihigen Roden der Zuckerrüben 7 vorgesehen. Die Vorwärts-Fahrtrichtung des
Ernte- oder Rodefahrzeugs 1 ist in der Figur mit dem Pfeil A angegeben.
Entgegen der Vorwärtsfahrtrichtung A schließt sich an die Rodeeinrichtung 6, die die
übliche, dem Fachmann bekannte Ausbildung aufweist, und die einen vorauseilenden
Schlegler 6' zum Abtrennen der Blätter der Zuckerrüben 7 besitzt, ein von wenigstens
einem Siebband gebildeter Transporteur 8 an, mit welchem die gerodeten bzw.
geernteten Zuckerrüben 7 unter der vorderen Achse 3 hindurch an eine am Rahmen 2
vorgesehene Waschstrecke 9 gefördert werden, und zwar in der Förderrichtung B
entgegen der Fahrtrichtung A.
An der Waschstrecke 9 erfolgt das Waschen bzw. Reinigen der Zuckerrüben 7 mit
Hilfe von Wasser. Die Waschstrecke 9 ist bei der dargestellten Ausführungsform von
einem Transporteur in Form einer Vorderschnecke 10 gebildet. Oberhalb des
Transporteurs 10 ist entlang der Waschstrecke 9 eine Vielzahl von
Wasseraustrittsdüsen 9' vorgesehen, die Wasserstrahlen unter Druck liefern, und zwar
zum Reinigen der entlang der Waschstrecke 9 geförderten Zuckerrüben 7. Unterhalb
der Waschstrecke 9 bzw. des dortigen Transporteurs 10 befindet sich ein Grobsieb
bzw. Grobfilter 11, welches von den Zuckerrüben 7 beim Waschen entfernte grobe
Bestandteile zurückhält. Da die Waschstrecke 9 in Förderrichtung B ansteigend
angeordnet ist und auch das Grobfilter 11 eine entsprechende Neigung aufweist,
gelangen diese groben Bestandteile an einen Auslaß 12, über den sie beispielsweise
auf den Ackerboden 13 ausgebracht werden.
Unter dem Grobfilter 11 ist eine Einrichtung 14 zum Sammeln und zum Aufbereiten
des Waschwassers vorgesehen. Das aufbereitete Waschwasser wird dann über eine
Pumpe 15 und eine Leitung 16 an einen Tank 17 zurückgeführt, aus dem die Düsen 9'
der Waschstrecke 9 über eine Druckpumpe 18 gespeist werden.
An die Waschstrecke 9 schließt sich in Förderrichtung B eine Schnitzelmaschine oder -
einrichtung 19 an, in der die gereinigten Zuckerrüben 7 zu Schnitzeln verarbeitet
werden, die dann an eine an den Ausgang der Schnitzelvorrichtung 19 angeschlossene
Saftpresse 20 übergeben werden. Der in der Saftpresse 20 anfallende Zuckerrübensaft
wird mittels der Pumpe 21 in einen Sammel- oder Saftcontainer 22 gepumpt. Die an
der Saftpresse 20 ebenfalls anfallenden, ausgepreßten Zuckerrübenrückstände werden
entweder zum späteren Unterpflügen direkt auf den Ackerboden 13 ausgeworfen oder
aber an ein mitgeführtes, nicht dargestelltes Fahrzeug überladen.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Anordnung so getroffen, daß ausgehend
von dem Fahrerhaus 5 entgegen der Fahrtrichtung A auf dieses Fahrerhaus zunächst
der Wassertank 17 und daran anschließend der Saftcontainer 22 folgen. Unter dem
Wassertank 17 und dem Saftcontainer 22 befinden sich die Waschstrecke 9 und die
Schneidvorrichtung 19. Zur Fahrzeugrückseite hin folgen dann auf die
Schneidvorrichtung 19 sowie auch auf den Saftcontainer 22 die Saftpresse 20, hinter
der Saftpresse 20 ist zur Fahrzeugrückseite hin der Antriebsmotor 23 (Dieselmotor) des
Ernte-Fahrzeugs 1 vorgesehen.
Mit 24 ist eine Heizeinrichtung bezeichnet, die in der Verbindungsleitung zwischen
der Saftpresse 20 und dem Saftcontainer 22 vorgesehen und die bei der dargestellten
Ausführungsform als Durchlauferhitzer ausgeführt ist. Mit der Heizeinrichtung wird der
Rübensaft auf eine Temperatur gebracht, die ausreicht, um im Rübensaft vorhandenen
Keime abzutöten. Die Heizeinrichtung 24 wird beispielsweise zumindest teilweise von
der Abwärme des Antriebsmotors 23 betrieben. Anstelle der Heizeinrichtung 24 oder
aber zusätzlich zu dieser kann auch eine entsprechende Heizeinrichtung im
Saftcontainer 22 vorgesehen sein, wie dies in der Figur mit 25 allgemein angedeutet
ist.
Am Saftcontainer 22 ist selbstverständlich ein Auslaß vorgesehen, über den der im
Container gesammelte Rübensaft für die weitere Verwendung abgelassen bzw.
abgepumpt werden kann, beispielsweise auch durch Überladen an ein
nichtdargestelltes Tankfahrzeug usw..
Eine Besonderheit des Ernte-Fahrzeugs 1 besteht auch noch darin, daß der im System
befindliche Waschwasservorrat ergänzt wird, um damit die insbesondere durch
Verschleppen mit den gewaschenen Zuckerrüben 7 verloren gegangenen
Waschwassermengen zu ergänzen. Hierfür ist am Schlegler 6' eine Einrichtung 26,
beispielsweise eine Presse oder Zentrifuge vorgesehen, mit der die entfernten
Zuckerrübenblätter ausgepreßt werden. Der hierbei anfallende, hauptsächlich aus
Wasser bestehende Blätter-Saft wird über eine Pumpe 27 und eine Leitung 28 dem
Tank 17 zugeführt.
Das beschriebene Ernte-Fahrzeug 1 hat u. a. den Vorteil, daß an diesem Ernte-Fahrzeug
bereits eine erste Stufe der üblichen Verarbeitung geernteter Zuckerrüben 7
durchgeführt wird, nämlich das Waschen, Schnitzeln Schneiden und Pressen, und daß
die hierbei anfallenden Zuckerrübenrückstände vor Ort anfallen, d. h. dort, wo
geerntet wird und diese Rückstände üblicherweise als Dünger durch Unterpflügen oder
als Futtermittel verwertet werden, und somit u. a. auch zusätzliche Transportwege
entfallen. Das erfindungsgemäße Ernte-Fahrzeug hat weiterhin u. a. auch den Vorteil,
daß das Transportvolumen vom Ernte- oder Rodeort an eine Zuckerfabrik nur noch den
Zuckerrübensaft umfaßt und somit wesentlich reduziert wird.
Das beschriebene Ernte-Fahrzeug 1 kann auch als sogenannter Parzellenernter
ausgebildet sein, mit dem dann beispielsweise die auf einer bestimmten Fläche oder
Parzelle geerntete bzw. gerodete Menge an Zuckerrüben, deren Zuckergehalt sowie
Gehalt an weiteren Inhalt-Stoffen erfaßt werden. Hierfür ist das Ernte-Fahrzeug mit
einer entsprechenden, in der Figur allgemein mit 29 bezeichneten Meß- und/oder
Auswertelektronik 29 verbunden, die ihrerseits beispielsweise mit einer GPS (Global
Positioning System)-Einheit 30 zusammenwirkt, um den jeweiligen genauen Standort
des Ernte-Fahrzeugs 1 zu erfassen. Weiterhin wirkt die Elektronik 29 mit Sensoren
zusammen, die an geeigneten Stellen des vorbeschriebenen Systems vorgesehen sind
und u. a. das Gewicht der geernteten Zuckerrüben 7, insbesondere auch bezogen auf
die jeweils abgeerntete Fläche, die gewonnene Menge an Zuckerrübensaft, den
Zuckergehalt sowie eventuell der Gehalt an weiteren Inhaltsstpoffen der geernteten
Zuckerrüben 7 bzw. des Zuckerrübensaftes erfassen.
Das Rübengewicht wird beispielsweise durch eine Wiegeeinrichtung 31 erfaßt, die am
Übergang zwischen dem Siebband 8 und der Waschstrecke 9 vorgesehen ist. Die
gewonnene Menge an Zuckerrübensaft wird beispielsweise mit einem Sensor 32 in der
Verbindungsleitung zwischen der Saftpresse 20 und dem Container 22 erfaßt, wobei
der Sensor 32 beispielsweise ein Durchflußmesser ist, z. B. ein induktiv arbeitender
Durchflußmesser ohne bewegliche Elemente. Die Erfassung des Gehalts an Zucker
sowie an weiteren Bestandteilen erfolgt beispielsweise ebenfalls durch einen Sensor in
der Verbindungsleitung zwischen der Saftpresse 20 und dem Container 22, und zwar
bezogen auf die der Schneidmaschine zugeführte Menge an Zuckerrüben. Bei der
dargestellten Ausführungsform weist die Schneidvorrichtung 19 einen zweiten Ausgang
auf, der eine gewisse Menge an sehr fein zerkleinerter Zuckerrübe liefert und der mit
einer Sensor- oder Meßeinrichtung 33 verbunden ist, in der dann der Gehalt an Zucker
sowie an weiteren Bestandteilen dieser Zuckerrübenmasse unter Berücksichtigung
auch des Gewichts dieser Masse gemessen werden. Die Sensoren 31-33 wirken
selbstverständlich mit der Elektronik 29 zusammen.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es
versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Ergänzungen möglich sind, ohne daß
dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So ist
es beispielsweise auch möglich, das Ernte-Fahrzeug so auszubilden, daß der Container
zum Sammeln des Rübensaftes austauschbar ist, so daß ein jeweils voller Container
vom Ernte-Fahrzeug abgenommen und durch einen leeren Container ersetzt werden
kann und damit ein Umladen oder Umpumpen des gesammelten Rübensaftes vor Ort
nicht erforderlich ist.
Weiterhin ist es auch möglich, anstelle eines Saftcontainers 22 mehrere Container
vorzusehen. Anstelle der Wiege-Einrichtung 31 können auch andere Mittel zum
Erfassen des Rübengewichtes vorgesehen sein, beispielsweise durch Messung der von
der geförderten Rübenmenge abhängigen Antriebsleistung für den Transporteur 10.
1
Ernte-Fahrrzeug
2
Fahrzeugrahmen
3
,
4
Achse
3
',
4
' Rad
5
Fahrerhaus
6
Rodevorrichtung
6
' Schlegler
7
Zuckerrübe
8
Siebwand
9
Waschstrecke
9
' Wasseraustrittsdüsen
10
Transporteur
11
Grobfilter
12
Auslaß
13
Ackerboden
14
Wasseraufbereitungseinrichtung
15
Pumpe
16
Leitung
17
Wassertank
18
Pumpe
19
Schneidvorrichtung
20
Saftpresse
21
Saftpumpe
22
Saftcontainer
23
Antriebsmotor
24
,
25
Heizeinrichtung
26
Blattpresse
27
Pumpe
28
Leitung
29
Elektronik
30
GPS-Einrichtung
31
Wiege-Einrichtung
32
,
33
Sensor
Claims (11)
1. Ernte- oder Rodefahrzeug zum Roden von Wurzelfrüchten, insbesondere
Zuckerrüben (7) mit einer an der Vorderseite eines Fahrzeugrahmens (2)
vorgesehenen Rodeeinrichtung (6) und mit einer an die Rodeeinrichtung (6)
anschließenden Förderstrecke (8) für die geernteten Wurzelfrüchte, dadurch
gekennzeichnet, daß am Fahrzeugrahmen (2) wenigstens eine Einrichtung (19, 20)
zum Gewinnen eines Wurzelfruchtsaftes aus den gerodeten Wurzelfrüchten (7)
vorgesehen ist, und daß in Förderrichtung der Wurzelfrüchte (7) vor der Einrichtung
zur Gewinnung des Wurzelfruchtsaftes eine Wascheinrichtung (9) zum Reinigen der
geernteten Wurzelfrüchte (7) mit wenigstens einem Reinigungs-Medium,
vorzugsweise mit Wasser, vorgesehen ist.
2. Ernte-Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wascheinrichtung eine Waschstrecke (9) ist.
3. Ernte-Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zur Gewinnung des Wurzelfruchtsaftes wenigstens eine
Schneidvorrichtung (19) zum Zerkleinern oder Zerschneiden der Wurzelfrüchte (7)
und/oder wenigstens eine Saftpresse (20) aufweist.
4. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine Einrichtung (14) zur Aufbereitung des Reinigungsmediums.
5. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einen geschlossenen Kreislauf für das Reinigungsmedium.
6. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einen Vorratstank (17), vorzugsweise durch einen in dem
Reinigungsmediumkreislauf enthaltenen Vorratstank für das Reinigungsmedium.
7. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
wenigstens einen Container (22) am Fahrzeugrahmen (2) zur Aufnahme des
Wurzelfruchtsaftes.
8. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
wenigstens eine Heizeinrichtung (24, 25) zum Erhitzen, vorzugsweise zum
Sterilisieren des gewonnenen Wurzelfruchtsaftes.
9. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine Einrichtung (26) zur Ergänzung der Reinigungsflüssigkeit aus der Blattflüssigkeit
der beim Roden entfernten Blätter der Wurzelfrüchte (7).
10. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
Sensoren (31, 32, 33) zur Erfassung des Gewichtes der geernteten Wurzelfrüchte
und/oder der Menge an erzeugtem Wurzelfruchtsaft und/oder der Inhaltsstoffe
und/oder deren Menge vorgesehen sind.
11. Ernte-Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
seine Ausbildung als Parzellenernter.
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