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DE10016883B4 - Kraftfahrzeug - Google Patents

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DE10016883B4
DE10016883B4 DE2000116883 DE10016883A DE10016883B4 DE 10016883 B4 DE10016883 B4 DE 10016883B4 DE 2000116883 DE2000116883 DE 2000116883 DE 10016883 A DE10016883 A DE 10016883A DE 10016883 B4 DE10016883 B4 DE 10016883B4
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Germany
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front structure
motor vehicle
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connection points
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DE2000116883
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Christian Senger
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Bayerische Motoren Werke AG
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Bayerische Motoren Werke AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Kraftfahrzeug mit einem Vorderbau (2) und mit einer Karosserie (11), die sich an den Vorderbau (2) anschließt, wobei der Vorderbau (2) und die Karosserie (11) jeweils separate Bauteile sind, wobei an dem Vorderbau (2) und an der Karosserie (11) Verbindungsstellen (13a–13g, 14a–14g) so ausgebildet sind, dass der Vorderbau (2) durch eine Zusammenfügung in senkrechter Richtung an der Karosserie (11) montierbar ist, wobei die Verbindung zwischen dem Vorderbau (2) und der Karosserie (11) an den dafür vorgesehenen Verbindungsstellen (13a–13g, 14a–14g) über eine Verschraubung (20) erfolgt, durch die ein Toleranzausgleich möglich ist, wobei obere Verbindungsstellen (13a, 13b) des Vorderbaues (2) sich in Höhe eines an der Karosserie (11) ausgebildeten Türgelenks befinden, wobei untere Verbindungsstellen (13c , 13d) des Vorderbaues (2) in Höhe eines Schwellers (17) der Karosserie (11) vorgesehen sind, wobei Verbindungsstellen (13e, 13f, 13g) des Vorderbaues (2) jeweils an Längsträgern (15, 16) des Vorderbaues (2) ausgebildet sind, wobei die jeweilige Verschraubung (20) über jeweils einen Kegel (24) und eine dazu passende kegelförmige Aufnahmeöffnung (23) erfolgt und wobei der Kegel (24) ein Innengewinde (26) aufweist, in das eine Schraube (27) eingreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bereits ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem der Vorderbau an der Karosserie integriert ist. Dies hat den Nachteil, dass der Bauraum zur Montage der einzelnen Bauteile, wie beispielsweise des Antriebes, festgelegt ist.
  • Aus DE 37 02 619 C2 ist bereits ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem in einer Vormontagestufe an einer Karosserie ein Vorderrahmen angeordnet ist, der die seitlichen Kotflügel mit den Radhäusern, Aufnahmen für die Feder- und Dämpfermittel für die Vorderachskonstruktion sowie vordere und hintere, in Höhe eines Unterbaus ausgebildete Querträger aufweist. Der Vorderrahmen umschließt einen Motorraum, der durch zwei Seitenwände, eine den Fahrzeuginnenraum abschließende Stirnwand und die Querträger begrenzt ist. Bei der Herstellung des Kraftfahrzeuges wird ein Unterbau mit montierten Sitzen, einem Bodenbelag und einer Hinterachskonstruktion mit der vormontierten Karosserie über einen am Unterbau befindlichen Klebekanal verklebt. Anschließend wird eine aus einem Unterrahmen und einem Antriebsaggregat bestehende Funktionseinheit separat mit dem Unterboden und dem Vorderrahmen verbunden. Die Funktionseinheit wird dazu von unten in den durch den Vorderrahmen ausgebildeten Motorraum eingefügt. Danach wird die Funktionseinheit mit dem Vorderrahmen und mit Längsträgern des Unterbaus verschraubt.
  • Aus der DE 33 15 646 A1 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem eine vormontierte Baueinheit für den Cockpit-Bereich von oben in den Bereich zwischen dem Vorderbau und dem Fahrgastinnenraum eingesetzt wird.
  • Aus der DE 4330559 A1 ist ein Kraftfahrzeug in Modulbauweise bekannt. Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Fahrgastzelle und einem Frontmodul. Das Frontmodul hat ein sich über die gesamte Breite des Fahrzeugbodens erstreckendes Bodenteil. Dieses Bodenteil hat zwei Querträger und zwei Längsträger. Ferner weist das Frontmodul zum Beispiel einen Motor, eine Armaturentafel, einen Fahrersitz und eine Vorderachse auf. Die Befestigung des Frontmoduls mit der Fahrgastzelle erfolgt durch eine Klebeverbindung.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug anzugeben, dessen Bauweise im Bereich des Vorderbaus veränderbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug ist der Vorderbau als ein separates Bauteil ausgebildet, so dass unterschiedliche Vorderbauten an die gleiche Karosserie befestigbar sind. Dadurch ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten in der Wahl unterschiedlich großer Antriebe, das heißt Motoren und damit verbundene Getriebe-Kupplungseinheiten.
  • Ferner kann der jeweilige Vorderbau aus einem anderen Material als die damit zu verbindende Karosserie bestehen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der erfindungsgemäße Vorderbau mit den entsprechenden Bauteilen vormontierbar ist. Vorteilhafterweise sind die Verbindungsstellen zwischen dem Vorderbau und der Karosserie so ausgebildet, dass der Vorderbau mit der Karosserie in senkrechter Richtung montierbar ist.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform sind an dem Vorderbau ein Achsträger und/oder ein Motorträger, beispielsweise durch eine Schweißverbindung, befestigt. Die Verbindung zwischen dem Vorderbau und dem Kraftfahrzeug erfolgt in einer vorteilhaften Ausführungsform durch Schraubverbindungen, die einen Toleranzausgleich ermöglichen. Dies ist vorteilhafterweise durch eine Kegelbuchsen-Verschraubung möglich.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Vorderbau elastisch an der Karosserie gelagert.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen beispielshalber beschrieben. Dabei zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines vormontierten, separaten Vorderbaus vor der Verbindung mit einer Karosserie eines Kraftfahrzeuges,
  • 2 eine perspektivische Ansicht von vorne des in der 1 gezeigten Vorderbaus vor der Montage an der oberhalb des Vorderbaus angeordneten Karosserie,
  • 3 eine perspektivische Ansicht von oben auf die Struktur des in der 1 gezeigten Vorderbaus, bei dem jeweils ein Querträger für den Motor und für die Vorderachse integriert ist und
  • 4 eine Schnittansicht von der Seite einer Kegelbuchsen-Schraubverbindung.
  • Die 1 zeigt einen Vorderbau 2 eines Kraftfahrzeuges 1, der komplett mit einer Vorderachse 3, daran angeordneten Rädern 4, einem Antrieb 5, der aus einem Motor 6, einem Getriebe 7 und einer Kupplung 8 besteht, einem Kühler 9 und einem Stoßfänger 10 vormontiert ist. Oberhalb des Vorderbaus 2 ist eine Karosserie 11 angeordnet.
  • Zur Montage des Vorderbaus 2 an die Karosserie 11 wird in der gezeigten Ausführungsform der Vorderbau 2 entsprechend dem Pfeil 12 senkrecht in z-Richtung angehoben, bis der Vorderbau 2 zumindest an den dafür vorgesehenen Verbindungsstellen 13a bis 13g am Vorderbau bzw. an den Verbindungsstellen 14a bis 14g an der Karosserie 11 anliegt. Danach erfolgt in der gezeigten Ausführungsform die Verschraubung des Vorderbaus 2 an der Karosserie 11.
  • Aus der Darstellung der 2 geht hervor, dass die Verbindungsstellen 13a bis 13g am Vorderbau 2 und die Verbindungsstellen 14a bis 14g an der Karosserie 11 symmetrisch zu einer Fahrzeuglängsachse x angeordnet sind.
  • Die 3 zeigt die Struktur des in den 1 und 2 gezeigten Vorderbaus 2. Der Vorderbau 2 weist zwei Längsträger 15, 16 auf, an denen die Verbindungsstellen 13e und 13f sowie 13g ausgebildet sind. Weitere Verbindungsstellen 13a, 13b befinden sich in Höhe eines oberen, nicht dargestellten, an der Karosserie 11 ausgebildeten Türgelenks, während die unteren Verbindungsstellen 13c und 13d in Höhe eines Schwellers 17 vorgesehen sind. An dem Vorderbau 2 sind als Querträger ein Vorderachsträger 18 sowie ein Motorträger 19 in die Struktur des Vorderbaus 2 integriert. Durch die Querträger 18, 19 erfolgt eine Versteifung des Vorderbaus 2, so dass in einem Crash-Fall eine hohe Energieabsorption möglich ist.
  • Die 4 zeigt eine Ausführungsform einer Verschraubung 20 zwischen der Karosserie 11 und dem Vorderbau 2. Die Verschraubung 20 weist in der in der Karosserie 11 ausgebildeten Verbindungsstelle 14 eine in der Karosserie 11, beispielsweise in einem Träger, befestigte Buchse 21 auf. In der gezeigten Ausführungsform ist an dem unteren Ende 22 der Buchse 21, das einer im Vorderbau 2 ausgebildeten Verbindungsstelle 13 gegenüberliegt, eine kegelförmige Aufnahmeöffnung 23 ausgebildet.
  • In dem Vorderbau 2 ist an der dazu gegenüberliegenden Verbindungsstelle 13 ein Kegel 24, beispielsweise in einem Träger 15, 16 des Vorderbaus 2 befestigt. Der Kegel 24 weist ein überstehendes Ende 25 auf, das der Form der Aufnahmeöffnung 23 der Verbindungsstelle 14 angepaßt ist. In der vorliegenden Ausführungsform ist das überstehende Ende 25 konusförmig, so dass ein Toleranzausgleich möglich ist.
  • Der Kegel 24 weist ein Innengewinde 26 auf, in das eine Schraube 27 verschraubbar ist.

Claims (4)

  1. Kraftfahrzeug mit einem Vorderbau (2) und mit einer Karosserie (11), die sich an den Vorderbau (2) anschließt, wobei der Vorderbau (2) und die Karosserie (11) jeweils separate Bauteile sind, wobei an dem Vorderbau (2) und an der Karosserie (11) Verbindungsstellen (13a13g, 14a14g) so ausgebildet sind, dass der Vorderbau (2) durch eine Zusammenfügung in senkrechter Richtung an der Karosserie (11) montierbar ist, wobei die Verbindung zwischen dem Vorderbau (2) und der Karosserie (11) an den dafür vorgesehenen Verbindungsstellen (13a13g, 14a14g) über eine Verschraubung (20) erfolgt, durch die ein Toleranzausgleich möglich ist, wobei obere Verbindungsstellen (13a, 13b) des Vorderbaues (2) sich in Höhe eines an der Karosserie (11) ausgebildeten Türgelenks befinden, wobei untere Verbindungsstellen (13c , 13d) des Vorderbaues (2) in Höhe eines Schwellers (17) der Karosserie (11) vorgesehen sind, wobei Verbindungsstellen (13e, 13f, 13g) des Vorderbaues (2) jeweils an Längsträgern (15, 16) des Vorderbaues (2) ausgebildet sind, wobei die jeweilige Verschraubung (20) über jeweils einen Kegel (24) und eine dazu passende kegelförmige Aufnahmeöffnung (23) erfolgt und wobei der Kegel (24) ein Innengewinde (26) aufweist, in das eine Schraube (27) eingreift.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorderbau (2) aus einem unterschiedlichen Material wie die Karosserie (11) hergestellt ist.
  3. Kraftfahrzeug nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorderbau (2) durch am Vorderbau (2) befestigte Querträger (18, 19) für eine Vorderachse (3) und/oder einen Motor (6) versteift ist.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorderbau (2) vor der Montage mit der Karosserie (11) vollständig mit den erforderlichen Bauteilen und Aggregaten (Vorderachse (3), Rädern (4), Motor (6), Getriebe (7), Kupplung (8), Kühler (9), Stoßfänger (10)) vormontierbar ist.
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