DE10016407C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Ernte und Aufbereitung von Fruchtständen und Restpflanzen zu Silagefutter - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Ernte und Aufbereitung von Fruchtständen und Restpflanzen zu SilagefutterInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Ernte und Aufbereitung
von Fruchtständen und Restpflanzen, nämlich Mais und anderen Körnerpflanzen, als
Silagefutter. Im Vordergrund steht dabei die individuelle Anpassung (Steuerung) und bessere
Erschließung des Nährstoffgehaltes des Tierfutters entsprechend dem Bedarf des jeweiligen
landwirtschaftlichen Betriebes. Daraus resultierend soll eine Steigerung der Fleisch- und
Milchproduktion bei gleichzeitiger prophylaktischer Stabilisierung der Tiergesundheit und
Erhöhung der Lebendleistung bei Nutzvieh, vorzugsweise von Wiederkäuern, nämlich
Milchkühen, erreicht werden.
Die Nutzung der schwer pansenverdaulichen (Mais-)Stärke durch den Wiederkäuer gewinnt
bei der heutigen Leistungsveranlagung der Milchkühe vermehrt an Bedeutung. Begünstigt
durch neue Maissorten, insbesondere solche mit Stay Green-Effekt, d. h. die Abreife des
Maiskolbens ist im Vergleich zur Restpflanze, verglichen mit konventionellen Sorten, früher.
Die Stärke kann dadurch leichter erschlossen werden und hat die Eigenschaft in einem
beträchtlichem Umfang bis in den Labmagen und Dünndarm zu gelangen. Dadurch steigt die
Glukoseverfügbarkeit mit verringertem Energieverlust, der sonst durch mikrobielle
Umwandlung im Pansen entsteht. Damit wird der Stoffwechsel der Milchkuh entlastet und die
Stoffwechselstabilität und damit die Tiergesundheit verbessert.
Um den Nährstoffgehalt des Tierfutters zu steuern, wird beispielsweise bei der Ganzpflanzen-
und Maissilage Kraftfutter und/oder Ergänzungsfutter zugesetzt. Wenn nur die
Pflanzenfrüchte gehäckselt wurden, wird der hohe Nährstoffgehalt der Silage durch Zugabe
von Stengeln vermindert.
Mit der DE 195 28 817 A1 wurde ein Verfahren zum Ernten von landwirtschaftlichem
Erntegut vorgeschlagen, beispielsweise für Körnerfrüchte, bei dem die Ernte der Frucht und
der Restpflanze mit der Erntemaschine gleichzeitig erfolgt. Der Erntegutstrom wird getrennt
nach Frucht und Restpflanze zerkleinert und gebunkert. Hinsichtlich des Nährstoffgehaltes
ergeben sich unterschiedliche, im Einzelnen nicht weiter definierte Fraktionen, die für sich
siliert und als Futter individuell den Bedürfnissen des jeweiligen landwirtschaftlichen
Betriebes entsprechend gemischt werden.
Bei dieser Verfahrensweise erfolgt ausschließlich eine quantitative Aufbereitung des
Erntegutes. Die Früchte und Restpflanzen werden unabhängig von der vorgesehenen
individuellen Futterqualität und des jeweiligen Reifegrades zerkleinert und getrennt
eingelagert. Konkrete Aussagen zur Aufbereitungsqualität wie Schnittlänge, Partikelgröße
oder Struktur als auch über den Anteil von Lieschblättern oder bei anderem Getreide von
Grannen oder Spelzen, werden nicht gemacht.
Erst nach der Entnahme aus dem Futterstock werden die Silagen entsprechend des
Nährstoffbedarfs gemischt. Da die Fraktionen undefinierbar aufbereitet wurden, können die
Nährstoffe und Strukturwirkungen der einzelnen Fraktionen durch die Milchkuh nur zum Teil
genutzt werden. Wertvolle Futterreserven, Synergie- und Energienutzungseffekte gehen
verloren bzw. der Stoffwechsel der Kuh wird unnötig belastet. Im Verhältnis zur quantitativen
Milchleistung erhöht sich Zugleich der Futterbedarf und damit auch der Bedarf an
Futterflächen. Damit kann das genetische Potential des Tieres nicht, oder nur mit
gesundheitlichen Nachteilen genutzt werden. Letzlich gehen biologisch nicht verwertete
Futterbestandteile mit den Exkrementen verloren.
Mit DE OS 31 06 589 wurde vorgeschlagen, Frucht und Restpflanze gleichzeitig zu ernten, in
einem Feldhäcksler zu zerkleinern und anschließend dieses Gemisch je nach zulässigem
Fasergehalt einer Trennvorrichtung zum Abscheiden eines Teiles der fasrigen Bestandteile
zuzuführen. Das restliche Gut wird von einem Gebläse in den mitgeführten Laderaum
gefördert oder die Frucht bzw. Fruchteile werden direkt einem weiteren Gebläse zugeleitet
und, soweit erforderlich, weiter zerkleinert und nachfolgend im Laderaum gebunkert. Die
abgeschiedenen fasrigen Bestandteile werden entweder gesondert gesammelt oder auf dem
Feld verteilt.
Dieses Verfahren ist durch die nachträgliche Trennung eines Teiles der fasrigen Bestandteile
umständlich und aufwendig. Insbesondere ist ein erheblich größerer Energieaufwand
erforderlich, da der gesamte eingezogene Erntegutstrom bearbeitet werden muß.
Angaben zur qualitativen Differenzierung der strukturellen Bestandteile, nämlich der
Ausgrenzung der verholzten Stengel, zum Zerkleinerungsgrad und damit zur Silagequalität
(Futterqualität) werden nicht gemacht.
Für den Einsatz im Feldversuchswesen wurde mit DE OS 40 04 998 eine Erntemaschine
vorgeschlagen, bei der die Lieschen und Restpflanze zusammengeführt und in einem Häcksler
undefiniert zerkleinert, gewogen und zurück auf das Versuchsfeld verbracht werden. Eine
Bergung der Maiskolben zur Futtererzeugung ist hierbei nicht vorgesehen.
Zerkleinerungswerkzeuge für die Maiskolben fehlen, so dass dieses Maschinensystem zur
Silageaufbereitung nicht verwendbar ist.
Mit US 3,680,291 wird eine Maiserntemaschine vorgeschlagen, bei der nach dem Schnitt die
Fruchtkolben von der Restpflanze getrennt werden. Über Preßwalzen wird die Restpflanze
einem Häcksler zugeführt. Parallel dazu werden die Fruchtkolben entliescht und anschließend
in einem Quetschwerk zerkleinert. Die abgesonderten Lieschen werden vor den Preßwalzen
der Restpflanze zugeführt und gemeinsam mit dieser gehäckselt. Beide Substratströme
werden getrennt gebunkert oder der nicht benötigt Teil des Restpflanzen- und
Lieschenhäcksels wird auf dem Feld abgeworfen.
Dieses Verfahren schließt eine qualitative Verarbeitung der Lieschen als Strukturmasse aus.
Die gehäckselten Lieschen fallen regelmäßig zu groß aus und besitzen eine ungleichförmig
fasrige Schnittstruktur.
Ursache für diese qualitativen Mängel ergibt sich aus der Tatsache, dass die Lieschen
gemeinsam mit der Restpflanze zerkleinert werden und das Häckselwerk auf die
Häckselgröße der Restpflanze eingestellt ist.
Da zu groß gehäckselte Lieschen einen Rückdehnungseffekt besitzen, hat das zur Folge, dass
sich beim Silageprozess qualitative Mängel einstellen, indem durch den Rückdehnungseffekt
Hohlräume entstehen, die Ausgangspunkt für Fäulnis und Fehlgärung sind.
Ein weiterer Mangel zeigt sich auch darin, dass ungleichförmige fasrige Schnittstrukturen
zum Verbreien neigen. Eine solche Silagemasse ist für das Tier schwer bis unvollständig
verdaulich. Im Verdauungstrakt verklebt sie die Darmzotten, was zu Verdauungsstörungen
führt und langzeitlich Darmgeschwüre verursachen kann. Nicht zuletzt kann eine solche
Silagemasse auch Grund für Störungen im Maschinensystem der Erntemaschine sein.
Nach dem bisherigen Stand der Technik wird prinzipiell die Pflanze geschnitten, zerkleinert
und nach der Zerkleinerung nachbereitet, indem der gesamte Substratstrom durch ein
Quetschwerk geleitet wird und dabei ein Verschroten des Korns erfolgt.
Allgemein ist zu beobachten, dass mit zunehmendem Reifegrad der Zerschrotungsvorgang
unzureichend ist, da im ausgeworfenen Erntegut vielfach ganze Körner verbleiben. Diese
Körner werden bei der Verdauung nicht aufgeschlossen und vom Tier unverdaut
ausgeschieden. Aus diesem Futterverlust resultieren Energieverluste, die durch ein höheres
Futteraufkommen kompensiert werden müssen. Das ist aber nur begrenzt möglich, da die
Aufnahmefähigkeit an Futter vom Tier beschränkt ist. Letztendlich wird die
Leistungsfähigkeit des Tieres eingeschränkt und Stoffwechselstörungen (z. B. Ketose) können
nicht ausgeschlossen werden.
Wie der Stand der Technik weiterhin belegt, bleibt der Strukturanteil der Restpflanze bei der
Ernte unberücksichtigt. Aus der landwirtschaftlichen Praxis ist bekannt, die Schitthöhe bei
Maisstroh entsprechend dem Verholzungsgrad des unteren Pflanzenstockes einzustellen. Aus
der DE 25 01 455 A1 ist auch bekannt, das stehengebliebene Maisstroh je nach Bodenlage mit
Hilfe eines in seiner Höhe variierbaren Unterbodenhäckslers zu zerkleinern, um es so leichter
unterpflügen zu können.
Auch ist bisher nicht bekannt, übermäßig pilzbelastete Lieschen bei der Ernte aus dem
Erntegut auszusondern.
Das Ziel der Erfindung ist es, eine bessere Ausnutzung des Nährstoffgehaltes der
Futterpflanze zu erreichen, indem bereits bei der Ernte eine individuelle Einstellung
(Steuerung) der Futterqualität entsprechend dem späteren Bedarf ermöglicht wird.
Die Frucht und Restpflanze sollen zur Silierung so aufbereitet werden, dass nach dem
Silierungsprozeß ein auf den Bedarf des landwirtschaftlichen Betriebes, also ein individuell
auf den Viehbestand dieses Betriebes, abgestimmtes Futter zur Verfügung steht, das vom
Futterverwerter (Wiederkäuer) ohne größere Belastung des Stoffwechselprozesses weitgehend
ausnutzbar ist. Damit soll die Verdaulichkeit der Frucht, vorzugsweise des Maiskorns
verbessert werden. Besonders bei fortgeschrittener Fruchtreife soll für wesentliche Teile der
Nährstofffraktionen beim Wiederkäuer der Verdauungsort zum Labmagen und Dünndarm
verschoben werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen ist es wünschenswert, den von seiner Energiedichte als
Kraftfutter zu bezeichnenden Kornanteil der Maispflanze bei der Ernte mechanisch soweit
aufzuschließen, dass ein großer Anteil der Stärke für die Nichtpansenverdauung erhalten
bleibt und die bisherigen Nährstoff und Energieverluste bei der Verdauung (im Pansen)
verringert werden.
Die Umsetzung dieser Zielstellung soll maschinenseitig mit dem geringstmöglichen Aufwand
bei einem Erntedurchgang erfolgen.
Aufgabe der Erfindung besteht in der Entwicklung eines Verfahrens und einer Vorrichtung
zur Ernte und qualitativen Aufbereitung von Fruchtstand und Restpflanze, nämlich von Mais
oder anderen Körnerfrüchten, in der Art, dass aus der Erntemaschine line für den jeweils
vorgegebenen Viehbestand fertige und zerkleinerte Rohsilage als Silageeinlage vorliegt, die
nach der Silierung mit oder ohne Kraftfutterzusatz verfüttert werden kann.
Insbesondere sollen die als Kraftfutter zu betrachtenden Fruchtstände, bestehend aus Korn,
Spindel und Lieschen, intensiv aufgeschlossen, dass trotz verringerter Verweildauer im
Verdauungskanal, nämlich Vormägen (Pansen) und Darmtrakt des Wiederkäuers, die Stärke
(Nährstoffe) optimal ausgenutzt wird. Dabei soll die für die Tiergesundheit unverzichtbare
Strukturwirkung der Futtermasse durch angepasste Anteile der Restpflanze gesichert werden.
Im weiteren soll die Effizienz der Maschine durch die maschinentechnischen Bedingungen so
verbessert werden, dass ohne Umrüstung, ausgenommen dem vorgesetzten Mäh- und
Pflückwerk, neben Fruchtständen von langstieligen Pflanzen auch Gras für die Silage geerntet
werden kann.
Weiterhin soll die Maschine so konzipiert sein, dass je nach Bedarf und Gegebenheit, wie
beispielsweise bei erhöhtem witterungsbedingten Pilzbefall, eine getrennte Ernte der
Fruchtstände, Lieschen und Restpflanze erfolgen kann.
Die erfindungsgemäßen Merkmale sind in den Ansprüchen 1 bis 9 zusammengefaßt.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise gemäß der Ansprüche 1 bis 4 besteht darin, daß das
Erntegut durch die Erntemaschine nach Fruchtstand und Restpflanze getrennt geborgen wird.
Die geborgen Fruchtkolben (Spindel, Körner und Lieschen) werden über einen Entliescher
gefördert, entliescht und dann in einer separaten Bearbeitungsstation, vorzugsweise einer
Mühle, zerkleinert. Die Körner sollen dabei soweit zerkleinert werden, daß sich eine
maximale Oberfläche einstellt und die in den porösen Spindeln eingeschlossene Luft im
Mahlgut gelöst und gleichmäßig verteilt wird.
Parallel zu diesem Prozeß werden abgelöste Lieschblätter bei einem möglichen Pilzbefall
selektiert. Hoch pilzbefallene Lieschblätter werden über einen separaten Tunnel aus der
Maschine ausgestoßen und auf das Feld zurück verbracht. Bei keinem oder vertretbar
geringem Pilzbefall werden die geborgenen Lieschen über eine Vorpresse einem separaten
Häcksler zugeführt und soweit zerkleinert, dass ihre Rückdehnungsfähigkeit
(Rückdehnungseffekt) bei der späteren Einlagerung und Silierung hinreichend aufgehoben ist.
Das zerkleinerte Lieschensubstrat wird anschließend als Strukturbestandteil der von der
Maschine erzeugten und ausgestoßenen Rohsilage beigfügt.
Das Entlieschen erfolgt in einem Walzenentliescher, der direkt in das Transportsystem für die
Fruchtstände integriert ist.
Als Mühle für die entlieschten Fruchtkörper (Spindel mit Körnern) ist vorzugsweise eine
Hammer- oder Schlagmessermühle mit austauschbaren, großflächigen, segmentierten Sieben
(Siebmantel) oder eine Vielmesserhäckseltrommel in Verbindung mit Reibboden und/oder
Nachbereitungseinheit (z. B. Walzenaufbereiter) vorgesehen.
Eine ausreichende Zerkleinerung der Frucht zu Schrot im Mahlwerk ist dann erreicht, wenn
mindestens 80% des Schrotes kleiner als 3 mm, vorzugsweise aber 70-80% kleiner 2 mm und
Null % größer als 5 mm ist.
Als Häcksler für die Lieschen kommt vorzugsweise ein Häckselrotor zum Einsatz.
Um die Rückdehnungseigenschaften der Lieschblätter zu unterdrücken soll das Häckselgut in
Flußrichtung 30 mm und im Häckselquerschnitt 4-6 mm nicht überschreiten.
Die parallel geborgenen Restpflanzen werden getrennt vom Frucht-Substratstrom zerkleinert.
Für die Zerkleinerung ist ein Häckselrotor vorgesehen.
Das erzeugte Häckselgut soll scharfkantig und, in Abhängigkeit vom Reifestadium und
Strukturbedarf, 5 bis 30 mm, vorzugsweise aber 10 bis 20 mm betragen.
Zur Herstellung der individuell gewünschten Futterqualität bezüglich des Nährstoffgehaltes
wird verfahrensgemäß der quantitativ für die Tiergesundheit erforderliche Strukturanteil an
der gehäckselten Restpflanze vor dem Ausstoß aus der Maschine den zerkleinerten
Fruchtständen zugemischt.
Das Vermischen der Fraktionen Fruchtstand und Restpflanze zum vorbestimmten
Rohfuttergemisch erfolgt in einem gemeinsamen zentralen Auswurfschacht und durch
Unterstützung eines integrierten Auswurfbeschleunigers. Die so erzeugte Rohsilage wird
danach dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb zur Silierung übergeben.
Der strukturgemäße erforderliche Anteil der Restpflanzen an der Gesamtmenge der Rohsilage
wird entsprechend ernährungsphysiologischen und betriebswirtschaftlichen Bedingungen
durch Variation der Grundschnitthöhe des Mäh- und Pflückwerkes bestimmt (gesteuert). Die
Rationsmischung selbst bestimmt sich wiederum durch den Anteil der eingearbeiteten
Restpflanze an der Gesamtmenge des erzeugten Rohfuttergemisches.
Nach dem Silageprozess steht dem landwirtschaftlichen Betrieb eine individuell eingestellte
Futterkomponente (vorzugsweise für Wiederkäuer) zur Verfütterung bereit, wobei zur
Aufwertung der Futterration die Zugabe von Silage anderer Pflanzen, von Ergänzungs- und
Kraftfutter erfolgen kann.
Verfahrens- und vorrichtungsgemäß werden nach dem Schnitt mittels der Erntemaschine die
Fruchtstände mit Lieschen vom Stengel abgestreift und über eine zwischengeschaltete
Lieschen-Ausfällstufe transportiert und getrennten Zerkleinerungseinrichtungen zugeführt.
In einer ersten Stufe werden die Fruchtkolben über eine Transporteinrichtung mit integriertem
Walzenentliescher von den Lieschblättern getrennt. Je nach dem Grad eines
witterungsbedingten Pilzbefalles werden entweder die Lieschen über einen zuschaltbaren
Auswurftunnel und Rotationsverteiler auf das Feld ausgestoßen, aber ansonsten für den
Futterstock aufbereitet. Diese Selektion ist zum Erhalt einer hohen Futterqualität zwingend
notwendig, da sich ein überhöhter Anteil an Mikroorganismen und Pilzsporen ungünstig auf
den Silierungsprozeß auswirkt (Fehlgärung). Die dadurch entstehenden Stoffwechselprodukte
(Mycotoxine), die im Gärungsprozeß nicht abgebaut werden, gefährden nachhaltig die
Tiergesundheit.
Die Lieschblätter, eventuell auch mittransportierte Teile der Restpflanze, werden über
Vorpresswalzen einem Zerkleinerungsaggregat, vorzugsweise einem Häckselrotor zugeführt
und entsprechend den oben angeführten Qualitätsmerkmalen gehäckselt. Das Häckselgut wird
anschließend in den zentralen Auswurfschacht verbracht und mit den gehäckselten
Restpflanzen gemischt.
In einer zweiten Verarbeitungsstufe gelangen die entlieschten Fruchtkolben (Spindeln und
Körner) in einen Pufferbehälter. Eine Dosiertransportschnecke nimmt die Fruchkolben auf
und fördert sie in das einstellbare Mahlwerk. Hier erfolgt der Mahlvorgang (Verschroten)
gemäß den oben genannten Qualitätsmerkmalen. Als Hauptfraktion wird das erzeugte Schrot
vor dem Auswurfbeschleuniger in den zentralen Auswurfschacht gefördert und mit dem
Häckselgut der Restpflanze und der Lieschen gemischt. Durch den nachgeordneten
Auswurfbeschleuniger wird dieser Mischvorgang intensiviert.
Die parallel und anteilmäßig (entsprechend der eingestellten Schnitthöhe) geborgene Menge
an Restpflanzen wird nach dem Schnitt als selbständiger Substratstrom kontinuierlich vom
Mäh- und Pflückwerk mittels Kegeltrommelwalzen und Schrägförderer zur Einzugsschnecke
abgezogen. Eine Vorpressaggregat fördert die Restpflanzen in einen Häckselrotor, wo sie
entsprechend den oben aufgeführten Qualitätsparametern gehäckselt werden. Anschließend
gelangt das Häckselgut in den zentralen Auswurfschacht und zum Auswurfbeschleuniger.
Vor dem Auswurfbeschleuniger wird, wie oben beschrieben, das Mahlgut der Fruchtstände
mit dem Häckselgut der Lieschen und Restpflanze zu einer Rohsilage zusammengeführt und
im Auswurfbeschleuniger intensiv gemischt und nachfolgend über den schwenkbaren
Auswurfarm aus der Maschine ausgestoßen.
Die individuell eingestellte, vom jeweiligen Landwirtschaftsbetrieb übernommene Rohsilage
kann dann siliert werden. Nach dem Silageprozesses steht diesem Betrieb ein hochwertiges,
seinen Bedürfnissen entsprechend eingestelltes und gut verdauliches, leistungsbezogenes
Wiederkäuerfutter zur Verfügung.
Die Silage ist durch den individuellen Aufschluß der einzelnen Fraktionen nährstoffseitig
vom Tier leichter aufschließbar und gleichmäßig von dem Strukturanteil der Restpflanze
durchsetzt. Das intensiviert die Kaubewegung und Speichelbildung bei der Futteraufnahme.
Insbesondere bei einer Milchkuh kann so die Futterstärke bis in den Bereich des Dünndarmes
hinein sehr gut aufgeschlossen werden. Zugleich wird die Verweildauer im Pansen reduziert
und das Verdauungssystem des Tieres physisch wie energetisch entlastet. Es verringert sich
der Stoffwechsel des Tieres und damit der Energieverbrauch im Pansen selbst. Insgesamt
verbesserte sich damit die Stoffwechselstabilität und die Tiergesundheit wird gefestigt.
Langwirkend führt das zu einem höheren Lebendleistungsvermögen (Milchleistung) des
Tieres.
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel wird der schematische Aufbau einer Erntemaschine
zur Durchführung des vorgeschlagenen Verfahrens beschrieben.
Die Abbildung zeigt schematisch den Aufbau einer selbstfahrenden Erntemaschine in der
Seitenansicht.
An der Vorderseite der Erntemaschine befindet sich der für die Maisernte höheneinstellbare
mehrreihige Mäh- und Pflückvorsatz 1 mit den Messerscheiben 3 und den
Kegeltrommelwalzen 4 für den Einzug der Pflanze. Hinter den Kegeltrommelwalzen 4 liegt
die Einzugsschnecke 2 für die geborgenen Fruchtstände. Unterhalb der Kegeltrommelwalze 4
ist verfahrensgemäß ein klappbarer Schrägförderer 5 angeordnet.
Die abgezogenen und abgepflückten Restpflanzen (Stiele/Blätter) werden vom Schrägförderer
5 aufgenommen und zur Einzugsschnecke 6 transportiert. Über die Einzugsschnecke 6
gelangen die Restpflanzen in die Vorpresswalzen 7, von wo sie als Substratstrom gleichmäßig
in den Häckselrotor 8 geschoben werden. Auf der Aufwurfseite des Häckselrotors 8 wird das
erzeugte Häckselgut von einem tangential aufsteigenden Auswurfschacht 26 aufgenommen
und von dem Auswurfbeschleuniger 27 über einen schwenkbarer Auswurfarm 28
ausgestoßen.
Für den Transport der Fruchtstände ist hinter der Einzugsschnecke 2 ein Elevator 9
angeordnet. Auf der Abwurfseite des Elevators 9 werden die Fruchtstände von einer
Transportschnecke 10 übernommen. Die Transportschnecke 10 ist in zwei Teilabschnitte
unterteilt. Zwischen diesen befindet sich ein Walzenentliescher 11 zum Entlieschen der
Fruchtstände. Die geborgenen Lieschblätter werden vom Lieschenschacht 12 aufgenommen
und über die Vorpresswalzen 16 dem Häckselwerk 17 zugeführt. Werden die Lieschblätter
mit erhöhtem Pilzbefall erkannt, werden sie ausselektiert, in dem sie über einen am
Lieschenschacht 12 angesetzten Auswurftunnel 13, der über eine Klappe 14 geöffnet wird,
durch Schwerkraft auf das Feld zurück verbracht und dabei am Tunnelaustritt durch einen
rotierenden Lieschenverteiler 15 großflächig verteilt werden.
Um die entsprechende Häckselgröße der Lieschen auch in der Breite einzuhalten, wird als
Häckselmesser vorzugsweise ein mehrfach u-förmig abgestuftes Häckselmesser eingesetzt.
Auch Häckselmesser mit Schneidkämmen sind verwendbar.
Das so hergestellte Häckselgut wird vom Häckselwerk 17 in der vorgegebenen Strukturgröße
durch den Auswurfkanal 18 in den zentralen aufsteigenden Auswurfschacht 26 geschleudert.
Am Austritt des Auswurfkanals 18 befinden sich quer zur Kanalöffnung und quer zum
Auswurfschacht 26 zwei getrennt wirkende Sperrschieber 19 und 29. Diese Sperrschieber
können mittels eines nicht weiter dargestellten Stellmotors wahlweise geschlossen werden, je
nachdem ob mit der Erntemaschine nur Fruchtstände zu ernten sind oder z. B. Grünschnitt
erfolgen soll.
Am Ende der zweiten Hälfte der Transportschnecke 10 befindet sich unter der Abwurfstelle
ein Pufferbehälter 20 für die entlieschten Maiskolben. Eine im Pufferbehälter 20 integrierte
Dosiertransportschnecke 21 fördert dann die Fruchtkörper zum Mahlwerk 22. Als Mahlwerk
eignet sich eine Hammer- und Schlagmessermühle oder eine Vielmesserhäckseltrommel mit
segmentierten Fangsieben 23. Vom Mahlwerk gelangt das gemahlene Schrot über die Siebe
23 in den Förderschacht 24 und aus diesem unmittelbar vor dem Auswurfbeschleuniger 27 in
den Auswurfschacht 26. Am Ende des Förderschachtes 24 befindet sich eine schwenkbare
Sperrklappe 25 mit der ein Verschluß desselben erfolgen kann. Dies erfolgt dann, wenn die
Erntemaschine z. B. zur Bergung von Gras zu Einsatz kommt. In diesem Fall wird auch der
Sperrschieber 19 geschlossen und das Mahlwerk 22 und das Häckslwerk 17 für die Lieschen
abgeschaltet. Werden nur Fruchtstände geborgen, so wird der Auswurfschacht 26 mit dem
Sperrschieber 29 geschlossen und der Häckselrotor 8 abgeschaltet. Zugleich wird der
Schrägförderer 5 zur freien Ablage der Restpflanze auf dem Feld zur Seite bzw.
zurückgeklappt.
Das Antriebsaggregat der Erntemaschine befindet sich im Motorraum 30 über der Lenkachse
24. Vor dem Motorraum 30 befindet sich über der Antriebsachse 31 die Fahrkabine 33. Auf
eine Darstellung der Antriebssysteme für die einzelnen Verarbeitungsaggregate wurde im
Interesse der Übersichtlichkeit verzichtet. Ihr Antrieb kann durch einzelne E- oder
Hydraulikmotoren als auch über kombinierte Riemen- oder Kettenantriebe erfolgen. Derartige
Antriebe sind allgemein bekannt.
Verfahrensgemäß werden vom Mäh- und Pflückvorsatz 1 die Erntepflanzen reihenweise
erfaßt und entsprechend der eingestellten Schnitthöhe von den Messerscheiben 3 vom Strunk
getrennt, von den Kegeltrommelschnecken 4 erfasst und nach unten abgezogen. Dabei werden
die Fruchtstände, nämlich Maiskolben mit Lieschen, vom Stengel getrennt. Die Fruchtstände
gelangen in die quer laufende Einzugsschnecke 2 und von dieser in den Elevator 9. Dieser
fördert sie zur Transportschnecke 10.
In der Transportschnecke 10 passiert der Fruchtstrom den Walzenentliescher 11. Hier werden
die Lieschen abgezogen und fallen in den Lieschenschacht 12. Bei Pilzbefall wird die Klappe
14 über dem Auswurftunnel 13 geöffnet und die ausselektierten Lieschen fallen unter der
Erntemaschine auf das Feld zurück. Am Tunnelausgang sorgt ein rotierender
Lieschenverteiler 15 für eine gleichmäßige Verteilung der Lieschen auf dem Feld. Beim
Entsorgen der befallenen Lieschen schottet die Klappe 14 den Lieschenschacht 12 und damit
die Vorpresswalzen 16 und das Mahlwerk 22 ab.
Nicht pilzbelastete Lieschen werden über den Lieschenschacht 12 zu den Vorpresswalzen 16
gelenkt, verdichtet und in den Häckselrotor 17 vorgeschoben. Hier werden sie auf die
gewünschte Substratgröße auf die geforderte Häcksellänge von maximal 4-6 mm zerschnitten
und über den Auswurfkanal 18 in den Auswurfschacht 26 gefördert. Die erforderliche
Schnittbreite gewährleistet ein Häckselmesser, das sich mehrgliedrig zusammensetzt und eine
wechselseitig u-förmig abgestufte Schneide besitzt. An Stelle einer solcher Messerform
können auch Messer mit Schneidkämmen vorgesehen sein.
Parallel zum Fruchtstrom wird die abgepflückte Restpflanze (Stengel/Blattwerk) unterhalb
des Mäh- und Pflückvorsatzgerätes 1 von einem Schrägförderer 5 aufgenommen und zur
Einzugsschecke 6 für das Häckselaggregat 8 transportiert. Von hier wird diese Fraktion über
die Vorpresswalzen 7 in den Häckselrotor 8 geschoben und zerstückelt. Verfahrensgemäß soll
das Häckselgut bei einer einstellbaren Stücklung von 10 bis 20 mm eine scharfkantige
Schittflächen besitzen. Diese Bedingung wird über die Anzahl der Schnittmesser im
Häckselrotor 8, dem Gutvorschub oder der Trommeldrehzahl gesteuert.
Mit einer solchen Stücklung wird die Strukturwirkung der Silage am effektivsten wirksam,
was dem Schutz des Wiederkäuers durch gute Speichelbildung dient.
Das Häckselgut der Restpflanze wird von dem Häckselrotor 8 in den tangential aufsteigenden
Auswurfschacht 26 geschleudert. Vor dem Auswurfbeschleuniger 27 wird das
Häckselsubstrat der Restpflanze mit dem Lieschenhäcksel und dem Fruchtsubstrat aus dem
Mahlwerk 22 zusammengeführt und gemischt. Die endgültige und intensive Vermischung
erfolgt anschließend im Auswurfbeschleuniger 27. Die erzeugte Rohsilage wird über den
Auswurfarm 28 ausgestoßen. Sie entspricht qualitativ dem individuell vorbestimmten
Futternährstoffgehalt des landwirtschaftlichen Betriebes. Der für die gesunde Tierernährung
im Futter mengenmäßige erforderliche Strukturanteil der Restpflanzenfraktion wird bei dieser
Verfahrensweise grundsätzlich über die Schnitthöhe ausgesteuert, indem diese Schnitthöhe
mit dem Mäh- und Plückgerät 1 variiert wird.
Wie verfahrensgemäß erkannt wurde, ist entsprechend den ernährungsphysiologischen
Erkenntnissen in der Tierfütterung ein optimal pansengeschützter Stärkeaufschluss erreichbar,
wenn das zerkleinerte Korn eine Körnung von weniger als 5 mm, vorzugsweise 2 mm bei
einem Anteil der zerkleinerten Substratmenge von 10 bis 80% beträgt. Bei einer solchen
Körnungsgröße ist sichergestellt, dass sowohl die Spindeln als auch die Körner in ihrer
Struktur soweit aufgeschlossen werden, dass sie nicht verbreien und dass die eingebundene
Luft herausgelöst wird. Damit werden im Silageprozeß schädliche Verrottungserscheinungen
unterbunden.
Das vorgeschlagene und beschriebene Verfahren und die technische Ausstattung der
Erntemaschine schafft die Möglichkeit einer großen Variabilität und Effizienz der
Erntemaschine durch ihre Nutzung auch außerhalb der Maisernte, aber in ganz besonderem
Maße durch die Erzeugung eines qualitativ hochwertigen Silagefutters, eine gesunde,
leistungsbezogene und leistungsfördernde Tierernährung zu ermöglichen.
1
Mäh-, Pflückvorsatz
2
Einzugsschnecke
3
Messer
4
Kegeltrommelschnecke
5
Schrägförderer
6
Einzugsschnecke
7
Vorpresswalzen
8
Häckselrotor
9
Elevator
10
Transportschnecke
11
Walzenentliescher
12
Lieschenschacht
13
Auswurftunnel
14
Klappe
15
Lieschenverteiler
16
Vorpresswalzen
17
Häckselwerk (Häckselrotor)
18
Auswurfkanal
19
Sperrschieber
20
Pufferbehälter
21
Dosiertransportschnecke
22
Mahlwerk
23
Fangsieb
24
Förderschacht
25
Sperrklappe
26
Auswurfschacht
27
Auswurfbeschleuniger
28
Auswurfarm
29
Sperrschieber
30
Motorraum
31
Antriebsachse
32
Lenkachse
33
Fahrkabine
Claims (9)
1. Verfahren zur Ernte und Aufbereitung von Fruchtständen und Restpflanzen, nämlich Mais
und anderen Körnerpflanzen, zu Silagefutter, zur individuellen Anpassung (Steuerung) an
den Bedarf des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes und zur besseren Erschließung
des Nährstoffgehaltes des Tierfutters durch verbesserte Verdaulichkeit, wobei die
Fruchtstände (Körner, Spindeln, Lieschen) und Restpflanze (Stengel und Blattwerk) von
einer Erntemaschine gemeinsam geerntet, die Fruchstände entliescht und die Spindeln mit
Körnern (Fruchtkolben) und Restpflanze (Stengel und Blattwerk) getrennt zerkleinert
werden, dadurch gekennzeichnet, dass die abgesonderten Lieschen bei abnormem
Pilzbefall ausselektiert werden, ansonsten die Lieschen vorgepresst und separat gehäckselt,
mit dem Fruchtschrot und dem Restpflanzenhäcksel zusammengeführt, gemischt und als
Rohsilage aus der Erntemaschine ausgestoßen werden, wobei der Mengenanteil der
Restpflanzen, bezogen auf die Gesamtmasse der Rohsilage, in Abhängigkeit der
ernährungsphysiologischen und betriebswirtschaftlichen Bedingungen über die Variation
der Schnitthöhe der Restpflanze gesteuert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausselektierung der
Lieschen bei abnormem Pilzbefall vor einem Häckselwerk (17) für die Lieschen über einen
zuschaltbaren Auswurftunnel (13) auf das Feld erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammenführung der
getrennt zerkleinerten Substratströme, nämlich Fruchtschrot, Lieschenhäcksel und
Restpflanzenhäcksel, vor einem Auswurfbeschleuniger (27) erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, vorzugsweise zur Ernte der Fruchtstände zur Herstellung von
Lieschen- oder Maiskolbenschrot oder zur Gewinnung von Grassilage, dadurch
gekennzeichnet, dass die dazu erforderlichen Aufbereitungsstufen, nämlich
Lieschenhäcksler (17), Mahlwerk (22) und Restpflanzenhäcksler (8), ab- und zuschaltbar,
ein Auswurfschacht (26) und/oder ein Auswurfkanal (18) und/oder ein Förderschacht (24)
sperrbar und ein Schrägförderer (5) einer Pflückeinrichtung (5) abstellbar sind.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer
Erntemaschine, die ein Mäh- und Pflückvorsatzgerät, einen Elevator und eine
Transportschnecke, einen Entliescher, ein Mahlwerk für die Fruchtkolben und ein
Häckselwerk für die Restpflanzen umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass für die Lieschen
als Einzelfraktion eine Selektiereinrichtung, ein separates Zerkleinerungsaggregat mit
Vorpresswalze, vorzugsweise ein Häckselwerk (17) mit Vorpresswalze (16), das an einem
zentralen Auswurfschacht (26) mit Auswurfbeschleuniger (27) angeschlossen ist,
vorgesehen ist und dass der Förderschacht (24) des
Mahlwerkes (22) eine Sperrklappe (25), der Auswurfkanal (18) des Häckselwerkes (17)
für die Lieschen und der Auswurfschacht (26) vor der Einmündung des Auswurfkanals
(18) Sperrschieber (19, 29) aufweisen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Häckselmesser des
Häckselwerkes (17) u-förmig abgestufte Schneidkanten aufweisen oder als Schneidkamm
ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Entliescher (11) zwischen
einer geteilten Transportschnecke (10) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Selektiereinrichtung
unterhalb vom Entliescher (11) angeordnet ist und am Lieschenschacht (12) ein
Auswurftunnel (13) angeschlossenen ist, der im Freien endet und durch eine Klappe (14)
gegenüber dem Lieschenschacht (12) sperrbar ist und austrittseitig von einem
Lieschenverteiler (15) überdeckt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Auskopplung des
Häckselwerkes (8) für die Restpflanze ein unter einer Kegeltrommelschnecke (4) des
Pflückvorsatzgeräts (1) angeordneter Schrägförderer (5) seitwärts klappbar ist.
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