DE10015208A1 - Warneinrichtung an Kraftfahrzeugen - Google Patents
Warneinrichtung an KraftfahrzeugenInfo
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Abstract
Um im Straßenverkehr Fahrer von Fahrzeugen 1 auf in ihrer Fahrtrichtung drohenden Gefahren aufmerksam zu machen, wird vorgeschlagen, im Bereich der Vorderfläche 3 eines Kraftfahrzeuges 1 eine optische Warneinrichtung 4 vorzusehen, die bei Bestehen einer derartigen Gefahr aktiviert werden kann. Die Warneinrichtung hat vorzugsweise eine Form, DOLLAR A insbesondere eines Piktogrammes, die auf die Art der drohenden Gefahr hinweist. Die Warneinrichtung soll ferner beleuchtbar sein, um auch nachts erkannt werden zu können.
Description
Die Erfindung betrifft eine Warneinrichtung an Kraftfahrzeugen für den entgegenkommenden Verkehr.
Derartige Warneinrichtungen waren früher bspw. für Anhänger führende Kraftfahrzeuge
vorgeschrieben und bestanden aus einem auf dem Dach des Führerhauses angeordneten,
abklappbaren, nachts beleuchteten, gelben Dreieck. Mit ihnen wurde der entgegenkommende Verkehr
auf den Anhänger hingewiesen.
Auch die derzeit vorgeschriebenen Warnblinkleuchten blinken ringsum, weisen also auch den
entgegenkommenden Verkehr auf eine Gefahr hin. Ihre Betätigung ist jedoch nur bei unmittelbar
drohender Gefahr, bspw. drohendem Auffahren auf ein Stauende oder an einem am Fahrbahnrand
stehenden Fahrzeug zulässig.
Es wäre jedoch sehr hilfreich und könnte sicherlich manchen Unfall vermeiden helfen, wenn
Fahrzeuglenker den ihnen entgegenkommenden Verkehr auf Gefahrenmomente aufmerksam machen
könnten, die sie passiert haben und die in Fahrtrichtung des ihnen entgegenkommenden Verkehrs
liegen wie bspw. einen Unfall, Glatteis, eine Nebelbank oder dergleichen.
Der Erfindung war demgemäß die Aufgabe gestellt, eine Einrichtung anzugeben, mittels deren
Fahrzeuglenker diejenigen des entgegenkommenden Verkehrs auf Gefahrenmomente aufmerksam
machen können, die sie erkannt hatten und mit denen diese entgegenkommenden Fahrzeuglenker
konfrontiert sein würden. Sie löst diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des Hauptanspruches
angegebenen Merkmale.
Unter der Vorderfläche des Kraftfahrzeuges sind hier diejenigen Flächen verstanden, die der
entgegenkommende Verkehr sehen kann. Insofern zählt hierzu auch die Fläche hinter der
Windschutzscheibe. Dieser Bereich hinter der Windschutzscheibe ist für die vorliegende Erfindung
insofern von besonderem Vorteil, als die Warneinrichtung dort vor Witterungseinflüssen und vor
zufälliger oder mutwilliger Beschädigung geschützt ist und sie dort durch die Insassen besonders
leicht aktiviert werden kann.
Unter dem Aktivieren der Warneinrichtung ist zu verstehen, daß ihre Warnfunktion dem
entgegenkommenden Verkehr erkennbar gemacht wird. So kann sie aus einer verdeckten oder
weggeklappten Stellung, in der sie für den entgegenkommenden Verkehr nicht sichtbar ist, in eine
sichtbare Stellung gebracht werden. Wenn sie stets sichtbar ist, kann ihre Aktivierung darin bestehen,
daß sie beleuchtet wird und damit den entgegenkommenden Verkehr aufmerksam macht. Die
Variante der Beleuchtbarkeit ist insofern von besonderem Vorteil, als die Warneinrichtung dann auch
bei Dunkelheit erkennbar ist. Selbstverständlich kann auch eine wegklappbare Warneinrichtung
wahlweise beleuchtbar sein.
Das Kriterium der Erkennbarkeit auch bei Dunkelheit spricht auch dafür, die Warneinrichtung nicht im
Bereich der Scheinwerfer anzubringen, die sie überstrahlen würden. Auch dies spricht für ihre
Anordnung hinter der Windschutzscheibe, insbesondere in deren oberem Bereich.
Als geometrische Form der Warneinrichtung kann das übliche Warndreieck dienen. Da seine Aussage
aber undifferenziert ist, d. h. keinen Hinweis auf die Art der Gefahr gibt, vor der gewarnt werden soll,
erscheinen sich selbst erklärende Piktogramme zweckmäßiger. Wenn Absprachen über die
Bedeutung der Anzeige getroffen worden sind, können aber bspw. auch in einem etwa
handspannengroßen Kreis oder sonstwie angeordnete Lichtemmitenden verwendet werden, die
darüber hinaus zyklisch, bspw. umlaufend aufleuchten können. Eine solche Anzeige wirkt
erfahrungsgemäß besonders auffallend.
Solche Lichtemmitenden können auch farbiges Licht abstrahlen, um ihre Aussage weiter
differenzieren zu können. Da Warneinrichtung dieser Form nicht mit sonstigen Verkehrszeichen
verwechselbar sein dürften, können möglicherweise auch Farben verwendet werden, die ansonsten
bestimmten Anwendungsfällen vorbehalten sind.
In den Figuren der Zeichnung sind einige Ausführungsformen der Erfindung schematisch dargestellt.
Es zeigen
Fig. 1 die Ansicht eines mit der erfindungsgemäßen Warneinrichtung ausgestatteten
Kraftfahrzeuges, wie es vom Gegenverkehr gesehen wird;
Fig. 2 eine Variante des Gegenstandes der Fig. 1;
Fig. 3 bis 5 bevorzugte Darstellungsweisen der erfindungsgemäßen Warneinrichtung.
Kraftfahrzeuge 1 weisen in der Regel einen Innen-Rückspiegel 2 auf, der in der Mitte oben hinter der
Windschutzscheibe 3 angeordnet ist. Die erfindungsgemäße Warneinrichtung 4 wird vorteilhafterweise
in dem Raum zwischen dem Innen-Rückspiegel 2 und der Windschutzscheibe 3 angeordnet, da sie in
diesem Bereich den Ausblick nicht weiter einschränkt als dies durch den Innen-Rückspiegel ohnehin
der Fall ist und da sie leicht an diesem befestigt werden kann.
Damit die Warneinrichtung 4 nur dann tatsächlich warnt, wenn auf eine Gefahr hingewiesen werden
soll, muß sie unsichtbar gemacht werden können. Dazu muß sie bei Tage wegklappbar sein - nachts
genügt ihr Ausschalten. Um wegklappbar zu sein, kann sie - wie nicht näher dargestellt - am oberen
Rand der Windschutzscheibe oberhalb des Rückspiegels 2 ähnlich wie eine Sonnenblende
abklappbar befestigt sein.
Aber auch eine Anordnung der Warneinrichtung 4 im - vom Gegenverkehr aus gesehen - rechten
unteren Eck der Windschutzscheibe am Rande des üblichen Durchblickbereiches gemäß Fig. 2
erscheint zweckmäßig und vorteilhaft. Auch in diesem Falle muß sie zurückklappbar gelagert sein,
damit sie bei Tage unsichtbar gemacht werden kann.
Die bevorzugte Form der Warneinrichtung 4 gemäß Fig. 3 entspricht dem bekannten Warndreieck 5
und weist auch dessen Farbgebung auf. Es kann aus einer durchscheinenden Platte bestehen, die
zumindest nachts von hinten beleuchtbar ist. Das Warndreieck kann aber auch aus Lichtelementen
gebildet werden, bspw. Glühbirnchen oder Leuchtdioden, die in Form des Warndreiecks angeordnet
sind und auch dessen Farbgebung entsprechen: Am Rande rot, das Innenfeld weiß, wobei
gegebenenfalls ein senkrechter Strich ausgespart sein kann. Die Beleuchtung kann blinkend sein, um
die Auffälligkeit zu erhöhen.
Das Warndreieck 5 der Fig. 3 macht nur allgemein auf eine Gefahr irgend einer Art aufmerksam, ohne
es dem entgegenkommenden Verkehr zu ermöglichen, sich auf eine bestimmte Gefahr einzustellen,
bspw. auf Glatteis. Ein solcher Hinweis könnte durch ein Warndreieck mit einem Piktogramm 6
gemäß Fig. 4 erfolgen, wie es bspw. im Wetterbericht des Fernsehens bei Glatteisgefahr eingeblendet
wird. Bei einer Ausführung der Warneinrichtung mit schaltbaren Leuchtelementen entsprechend hoher
Dichte könnte auch dieses Warndreieck oder auch Warndreiecke mit weiteren Piktogrammen
wiedergegeben werden.
Es sind jedoch auch andere, nicht in einem Warndreieck angeordnete, selbstredende Piktogramme
denkbar, wie etwa das auf einen Unfall hinweisende Piktogramm 7 gemäß Fig. 5, das ebenfalls durch
Leuchtelemente wiedergegeben werden kann.
Claims (5)
1. Warneinrichtung an Kraftfahrzeugen für den entgegenkommenden Verkehr, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich der Vorderfläche (3) des Kraftfahrzeuges (1) eine optische
Warneinrichtung (4) vorgesehen ist, die bei Bedarf aktiviert werden kann und durch deren Merkmale
der entgegenkommende Verkehr auf in seiner Fahrtrichtung liegende Gefahrenmomente aufmerksam
gemacht werden kann.
2. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warneinrichtung (4)
in für den Gegenverkehr unsichtbare Stellung bringbar ist.
3. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Warneinrichtung (4) durch ein-
bzw. ausschaltbare Beleuchtung für den Gegenverkehr als aktiviert bzw. nicht aktiviert erkennbar
gemacht werden kann.
4. Warneinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Warneinrichtung (4) eine auf unterschiedliche Gefahrenmomente
hinweisende Form hat.
5. Warneinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Warneinrichtung (4) eine auf Gefahrenmomente hinweisende zyklische
Veränderung seiner Erscheinungsform aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10015208A DE10015208A1 (de) | 2000-03-27 | 2000-03-27 | Warneinrichtung an Kraftfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10015208A DE10015208A1 (de) | 2000-03-27 | 2000-03-27 | Warneinrichtung an Kraftfahrzeugen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10015208A1 true DE10015208A1 (de) | 2001-10-04 |
Family
ID=7636583
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10015208A Withdrawn DE10015208A1 (de) | 2000-03-27 | 2000-03-27 | Warneinrichtung an Kraftfahrzeugen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10015208A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102019206410A1 (de) * | 2019-05-03 | 2020-11-05 | Audi Ag | Verfahren zum Bereitstellen von Gefahrenhinweisen sowie Computerprogramm |
-
2000
- 2000-03-27 DE DE10015208A patent/DE10015208A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102019206410A1 (de) * | 2019-05-03 | 2020-11-05 | Audi Ag | Verfahren zum Bereitstellen von Gefahrenhinweisen sowie Computerprogramm |
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