DE10015518A1 - Verfahren zur Oximierung organischer Carbonylverbindungen und/oder CH-acider Verbindungen - Google Patents
Verfahren zur Oximierung organischer Carbonylverbindungen und/oder CH-acider VerbindungenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Oximierung organischer Carbonylverbindungen und/oder CH-acider Verbindungen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Oximierung organischer
Carbonylverbindungen und/oder CH-acider Verbindungen.
Die Oximierung organischer Carbonylverbindungen und/oder CH-acider
Verbindungen ist ein in der chemischen Industrie sehr häufig durchgeführtes
Verfahren, dessen große Bedeutung sich auch in zahlreichen
Veröffentlichungen zu diesem Thema widerspiegelt.
Die Durchführung von Oximierungen organischer Carbonylverbindungen
und/oder CH-acider Verbindungen im technischen Maßstab bringt jedoch
Sicherheitsprobleme und Gefahren mit sich. Zum einen werden häufig größere
Mengen hochgiftige chemische Substanzen eingesetzt, die für sich allein
bereits ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt darstellen und zum
anderen verlaufen Oximierungen häufig sehr stark exotherm, so daß bei der
Durchführung dieser Reaktionen im technischen Maßstab eine erhöhte
Explosionsgefahr besteht. Die Erlangung einer behördlichen Genehmigung
nach dem BimschG für das Betreiben von Anlagen zur Oximierung organischer
Carbonylverbindungen und/oder CH-acider Verbindungen im technischen
Maßstab ist daher mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren zur
Oximierung organischer Carbonylverbindungen und/oder CH-acider
Verbindungen zur Verfügung zu stellen, das die oben genannten Nachteile
vermeidet. Dieses Verfahren soll insbesondere in einfacher, reproduzierbarer
Weise mit erhöhter Sicherheit für Mensch und Umwelt sowie mit guten
Ausbeuten durchführbar sein und die Reaktionsbedingungen sollen sehr gut
kontrollierbar sein.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt überraschenderweise durch das
erfindungsgemäße Verfahren zur Oximierung organischer
Carbonylverbindungen und/oder CH-acider Verbindungen, bei dem wenigstens
eine organische Carbonylverbindung und/oder CH-acide Verbindung in
flüssiger oder gelöster Form mit wenigstens einem Oximierungsmittel in
flüssiger oder gelöster Form in wenigstens einem Mikroreaktor vermischt wird,
während einer Verweilzeit reagiert und das gebildete organische Oxim
gegebenenfalls aus dem Reaktionsgemisch isoliert wird.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in
den Unteransprüchen beschrieben.
Erfindungsgemäß werden einzelne organische Carbonylverbindungen, CH-
acide Verbindungen oder Gemische dieser Verbindungen nach dem
beanspruchten Verfahren oximiert. In einer bevorzugten Ausführungsform wird
jeweils nur eine organische Carbonylverbindung oder CH-acide Verbindung bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt.
Ein Mikroreaktor im Sinne der Erfindung ist ein Reaktor mit einem Volumen ≦
1000 µl in dem die Flüssigkeiten und/oder Lösungen wenigstens einmal innig
vermischt werden. Vorzugsweise beträgt das Volumen des Reaktors ≦ 100 µl,
besonders bevorzugt ≦ 50 µl.
Der Mikroreaktor wird bevorzugt aus dünnen, miteinander verbundenen
Siliziumstrukturen hergestellt.
Vorzugsweise ist der Mikroreaktor ein miniaturisierter Durchflußreaktor,
besonders bevorzugt ein statischer Mikromischer. Ganz besonders bevorzugt
ist der Mikroreaktor ein statischer Mikromischer, wie er in der
Patentanmeldung mit der internationalen Veröffentlichungsnummer WO 96/30113
beschrieben ist, die hiermit als Referenz eingeführt wird und als Teil
der Offenbarung gilt.
Ein solcher Mikroreaktor weist kleine Kanäle auf, in denen Flüssigkeiten
und/oder in Lösungen vorliegende, chemische Verbindungen durch die
kinetische Energie der strömenden Flüssigkeiten und/oder Lösungen
miteinander vermischt werden.
Die Kanäle des Mikroreaktors weisen vorzugsweise einen Durchmesser von
10 bis 1000 µm, besonders bevorzugt 20 bis 800 µm und ganz besonders
bevorzugt 30 bis 400 µm auf.
Vorzugsweise werden die Flüssigkeiten und/oder Lösungen so in den
Mikroreaktor gepumpt, daß sie diesen mit einer Durchflußgeschwindigkeit von
0,01 µl/min bis 100 ml/min. besonders bevorzugt 1 µl/min bis 1 ml/min
durchströmen.
Der Mikroreaktor ist erfindungsgemäß vorzugsweise temperierbar.
Erfindungsgemäß ist der Mikroreaktor vorzugsweise über einen Auslaß mit
wenigstens einer Verweilstrecke, vorzugsweise einer Kapillare, besonders
bevorzugt einer temperierbaren Kapillare verbunden. In diese Verweilstrecke
bzw. Kapillare werden die Flüssigkeiten und/oder Lösungen nach ihrer
Durchmischung im Mikroreaktor zur Verlängerung ihrer Verweilzeit geführt.
Die Verweilzeit im Sinne der Erfindung ist die Zeit zwischen der
Durchmischung der Edukte und der Aufarbeitung der resultierenden
Reaktionslösung zur Analyse bzw. Isolierung der (des) gewünschten
Produkte(s).
Die erforderliche Verweilzeit bei dem erfindungsgemäßen Verfahren hängt von
verschiedenen Parametern ab, wie z. B. der Temperatur oder der Reaktivität
der Edukte. Dem Fachmann ist es möglich, die Verweilzeit an diese
verschiedenen Parameter anzupassen und so einen optimalen
Reaktionsverlauf zu erzielen.
Die Verweilzeit der Reaktionslösung in dem zum Einsatz kommenden System
aus wenigstens einem Mikroreaktor und gegebenenfalls einer Verweilstrecke
kann auch durch die Wahl der Durchflußgeschwindigkeit der eingesetzten
Flüssigkeiten und/oder Lösungen eingestellt werden.
Ebenfalls bevorzugt wird das Reaktionsgemisch durch zwei oder mehr in
Reihe geschaltete Mikroreaktoren geführt. Hierdurch wird erreicht, daß auch
bei erhöhter Durchflußgeschwindigkeit die Verweilzeit verlängert wird und die
eingesetzten Komponenten der Oximierungsreaktion so umgesetzt werden,
daß eine optimale Produktausbeute des (der) gewünschten organischen
Oxims (Oxime) erreicht wird.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird das Reaktionsgemisch
durch zwei oder mehr parallel angeordnete Mikroreaktoren geleitet, um den
Durchsatz zu erhöhen.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Zahl und die Anordnung der Kanäle in einem oder
mehreren Mikroreaktor(en) so variiert, daß die Verweilzeit verlängert wird, so
daß auch hier bei erhöhter Durchflußgeschwindigkeit eine optimale Ausbeute
an dem (den) gewünschten organischen Oxim(en) erreicht wird.
Vorzugsweise beträgt die Verweilzeit der Reaktionslösung im Mikroreaktor,
gegebenfalls im Mikroreaktor und der Verweilstrecke ≦ 15 Stunden, besonders
bevorzugt ≦ 3 Stunden und ganz besonders bevorzugt ≦ 1 Stunde.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in einem sehr breiten
Temperaturbereich durchgeführt werden, der im wesentlichen durch die
Temperaturbeständigkeit der zum Bau des Mikroreaktors, gegebenenfalls der
Verweilstrecke, sowie weiterer Bestandteile, wie z. B. Anschlüsse und
Dichtungen, eingesetzten Materialien und durch die physikalischen
Eigenschaften der eingesetzten Lösungen und/oder Flüssigkeiten beschränkt
ist. Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren bei einer Temperatur
von -100 bis +250°C, besonders bevorzugt von -78 bis +150°C und ganz
besonders bevorzugt von 0 bis +40°C durchgeführt.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl kontinuierlich als auch
diskontinuierlich durchgeführt werden. Vorzugsweise wird es kontinuierlich
durchgeführt.
Für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Oximierung
organischer Carbonylverbindungen und/oder CH-acider Verbindungen ist es
erforderlich, daß die Oximierungsreaktion möglichst in homogener flüssiger
Phase, die keine oder nur sehr kleine Feststoffpartikel aufweist, durchgeführt
wird, da sonst die in den Mikroreaktoren vorhandenen Kanäle verstopft
werden.
Der Reaktionsverlauf der Oximierung in dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann mit verschiedenen dem Fachmann bekannten analytischen Methoden
verfolgt und gegebenenfalls geregelt werden. Vorzugsweise wird der
Reaktionsverlauf chromatographisch, besonders bevorzugt durch
Hochdruckflüssigkeitschromatographie verfolgt und gegebenenfalls geregelt.
Die Kontrolle der Reaktion ist dabei bei dem erfindungsgemäßen Verfahren im
Vergleich zu bekannten Verfahren deutlich verbessert.
Nach der Reaktion werden die gebildeten organischen Oxime gegebenenfalls
isoliert. Vorzugsweise wird (werden) das (die) gebildete(n) Produkt(e) durch
Extraktion und/oder Fällung aus dem Reaktionsgemisch isoliert.
Als organische Carbonylverbindungen oder CH-acide Verbindungen können
alle dem Fachmann bekannten organischen Verbindungen der vorstehend
genannten Substanzklassen eingesetzt werden, die sich als Substrat für
Oximierungen eignen. Vorzugsweise werden die organischen
Carbonylverbindungen oder CH-aciden Verbindungen aus aliphatischen,
aromatischen oder heteroaromatischen Aldehyden, Ketonen oder CH-aciden
Verbindungen ausgewählt.
Als aliphatische(s) Aldehyd, Keton oder CH-acide Verbindung können alle dem
Fachmann bekannten aliphatischen Verbindungen der vorstehend
aufgeführten Substanzklassen eingesetzt werden, die sich als Substrat für
Oximierungen eignen. Dabei sind auch geradkettige, verzweigte, cyclische,
gesättigte und ungesättigte Verbindungen umfaßt.
Als aromatische(s) Aldehyd, Keton oder CH-acide Verbindung können alle
dem Fachmann bekannten aromatischen Verbindungen der vorstehend
aufgeführten Substanzklassen eingesetzt werden, die sich als Substrat für
Oximierungen eignen. Im Sinne der Erfindung werden damit Verbindungen
und/oder Derivate umfaßt, die ein monocyclisches und/oder polycyclisches
homoaromatisches Grundgerüst oder eine entsprechende Teilstruktur, z. B. in
Form von Substituenten, aufweisen.
Als heteraromatische(s) Aldehyd, Keton oder CH-acide Verbindung können
alle dem Fachmann bekannten heteroaromatischen Verbindungen der
vorstehend aufgeführten Substanzklassen eingesetzt werden, die sich als
Substrat für Oximierungen eignen und die wenigstens ein Heteroatom
enthalten. Heteroaromatische Verbindungen im Sinne der Erfindung umfassen
heteroaromatische Verbindungen und/oder deren Derivate, die wenigstens ein
monocyclisches und/oder polycyclisches heteroaromatisches Grundgerüst
oder eine entsprechende Teilstruktur, z. B. in Form von Substituenten,
aufweisen. Heteroaromatische Grundgerüste oder Teilstrukturen umfassen
bevorzugt wenigstens ein Sauerstoff-, Stickstoff- und/oder Schwefelatom.
Als Oximierungsmittel können in dem erfindungsgemäßen Verfahren
sämtliche, dem Fachmann bekannten, für Oximierungen von organischen
Carbonylverbindungen und/oder CH-aciden Verbindungen geeigneten
Oximierungsmittel oder eine Mischung aus mindestens zwei Komponenten
eingesetzt werden. Vorzugsweise wird jeweils nur ein Oximierungsmittel
eingesetzt.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird wenigstens ein
Oximierungsmittel ausgewählt aus Hydroxylamin, Hydroxylamin-O-Ethern,
Salzen der salpetrigen Säure, organischen Nitriten oder ein Gemisch aus
wenigstens zwei dieser Oximierungsmittel eingesetzt.
Beispiele für bevorzugte organische Nitrite umfassen tert.-Butylnitrit, n-
Pentylnitrit, iso-Pentylnitrit, iso-Propylnitrit oder ein Gemisch aus wenigstens
zwei dieser Nitrite.
Das molare Verhältnis von eingesetzter organischer Carbonylverbindung
und/oder CH-acider Verbindung zu eingesetztem Oximierungsmittel hängt in
dem erfindungsgemäßen Verfahren von der Reaktivität der eingesetzten
organischen Carbonylverbindungen, CH-aciden Verbindungen und der
Oximierungsmittel ab. Vorzugsweise ist das molare Verhältnis von
Oximierungsmittel zu organischer Carbonylverbindung und/oder CH-acider
Verbindung äquimolar. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird
das Oximierungsmittel in einem 1,2fachen bis 2fachen molaren Überschuß,
besonders bevorzugt in einem 1,3fachen bis 1,9fachen, ganz besonders
bevorzugt in einem 1,4fachen bis 1,8fachen Überschuß bezogen auf die
organische Carbonylverbindung und/oder die CH-acide Verbindung verwendet.
Die Selektivität der Reaktion selbst hängt außer von der Konzentration der
eingesetzten Reagenzien von einer Reihe weiterer Parameter, wie z. B. der
Temperatur, der Art des verwendeten Oximierungsmittels oder der Verweilzeit,
ab. Dem Fachmann ist es möglich, die verschiedenen Parameter auf die
jeweilige Oximierungsreaktion so abzustimmen, daß das (die) gewünschte(n)
oximierte(n) Produkt(e) erhalten wird (werden).
Für das erfindungsgemäße Verfahren ist es wesentlich, daß die eingesetzten
organischen Carbonylverbindungen, CH-aciden Verbindungen und
Oximierungsmittel entweder selbst flüssig sind oder in gelöster Form vorliegen.
Sofern diese Verbindungen nicht schon selbst in flüssiger Form vorliegen,
müssen sie daher vor der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in
einem geeigneten Lösungsmittel gelöst werden. Als Lösungsmittel werden
bevorzugt Wasser, Ether, besonders bevorzugt Diethylether, Methyl-tert.-
butylether, Tetrahydrofuran oder Dioxan, aromatische Lösungsmittel,
besonders bevorzugt Toluol, Xylole, Ligroin oder Phenylether, halogenierte
Lösungsmittel, besonders bevorzugt Dichlormethan, Chloroform, 1,2-
Dichlorethan oder 1,1,2,2-Tetrachlorethan oder deren Gemische eingesetzt.
Es ist auch möglich, die durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellten
Oxime in wenigstens einem Mikroreaktor zu Nitriloxiden zu oxidieren, die in
situ in intra- oder intermolekularen 1,3-dipolaren Cycloadditionen mit
geeigneten Dipolarophilen oder dipolarophilen Gruppen unter Bildung von
Heterocyclen weiterreagieren.
Als Dipolarophile können alle dem Fachmann bekannten Dipolarophile, die
sich für 1,3-dipolare Cycloadditionen eignen, umgesetzt werden.
Im erfindungsgemäßen Sinne ist auch umfaßt, daß sämtliche dem Fachmann
bekannten organischen Carbonylverbindungen und/oder CH-aciden
Verbindungen zu Nitriloxiden umgesetzt werden können, die wenigstens eine
dipolarophile funktionelle Gruppe, die in 1,3-dipolaren Cycloadditionen
reagieren kann, enthalten. Dabei kann nur eine dipolarophile Gruppe bzw. 1,3-
dipolare Gruppe oder eine Kombination aus mindestens zwei dipolarophilen
bzw. dipolarophilen Gruppen, die jeweils gleich oder verschieden sein können,
in der betreffenden organischen Verbindung vorhanden sein. Vorzugsweise ist
nur eine 1,3-dipolare und nur eine dipolarophile funktionelle Gruppe
vorhanden.
Diese Gruppen können in intramolekularen 1,3-dipolaren Cycloadditionen oder
falls die intramolekulare Reaktion z. B. aus sterischen Gründen nicht möglich
ist, in intermolekularen Cycloadditionen unter Bildung von Heterocyclen
reagieren.
Verschiedene der auf diesem Weg gebildeten Heterocyclen können in der
Synthese organischer Verbindungen, die sich sehr gut als Ausgangsstoffe für
die Suche nach neuen pharmazeutischen Wirkstoffen mittels kombinatorischer
Chemie eignen, eingesetzt werden.
Als Oxidationsmitteln zur Überführung der Oxime in Nitriloxide sind alle dem
Fachmann bekannten Verbindungen, die als Oxidationsmittel in der vorstehend
genannten Reaktion verwendet werden können, umfaßt. Die Oxidationsmittel
können sowohl in reiner Form als auch in Form von Gemischen eingesetzt
werden. Bevorzugt wird jeweils nur ein Oxidationsmittel bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren verwendet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden als Oxidationsmittel
der Oxime N-halogenierte Succinimide, besonders bevorzugt solche
Succinimide, die mit Cl-, Br- oder J-Atomen substituiert sind, freie Halogene,
besonders bevorzugt Cl2, Br2 oder J2 oder Salze der unterhalogenigen Säuren,
besonders bevorzugt Natriumhypochlorit oder ein Gemisch der vorstehend
genannten Verbindungen eingesetzt.
Desweiteren kann (können) der (die) Mikroreaktor(en), in dem die
Oximierungsreaktion durchgeführt wurde, direkt mit wenigstens einem
Mikroreaktor verbunden werden, in dem die Oxidation des gebildeten Oxims zu
dem entsprechenden Nitriloxid und die 1,3-dipolare Cycloaddition unter
Bildung der Heterocyclen erfolgt ohne daß das intermediär gebildete Oxim
isoliert wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist die Gefahr für Mensch und Umwelt
durch austretende Chemikalien erheblich verringert, so daß die Sicherheit
beim Umgang mit Gefahrstoffen erhöht wird. Die Oximierung aliphatischer,
aromatischer oder heteroaromatischer organischer Carbonylverbindungen
und/oder CH-acider Verbindungen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
ermöglicht ferner eine bessere Kontrolle der Reaktionsbedingungen, wie z. B.
Reaktionsdauer und Reaktionstemperatur, als dies in den herkömmlichen
Verfahren möglich ist. Weiterhin ist die Gefahr von Explosionen bei sehr stark
exothermen Oximierungsreaktionen bei Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens deutlich vermindert. Die Temperatur kann in jedem
Volumenelement des Systems individuell gewählt und konstant gehalten
werden. Der Reaktionsverlauf der Oximierungen ist in dem
erfindungsgemäßen Verfahren sehr schnell und genau regelbar. Die
resultierenden oximierten Produkte lassen sich so in sehr guten und
reproduzierbaren Ausbeuten erhalten.
Besonders vorteilhaft ist auch, daß das erfindungsgemäße Verfahren
kontinuierlich durchgeführt werden kann. Hierdurch ist es im Vergleich zu
herkömmlichen Verfahren schneller und kostengünstiger und es ist ohne
großen Meß- und Regelungsaufwand möglich, beliebige Mengen der
oximierten organischen Verbindungen herzustellen. Die Oxime lassen sich in
wenigstens einem weiteren Mikromischer entweder nach Isolierung des im
ersten Reaktionsschritt gebildeten Oxims oder durch direkte Umsetzung dieses
Oxims ohne zwischenzeitliche Isolierung sehr effektiv und mit hoher Reinheit in
Heterocyclen überführen. Verschiedene dieser Heterocyclen sind wichtige
Vorstufen für die Synthesen von Verbindungen, die sich sehr gut für die Suche
nach neuen Wirkstoffen mittels kombinatorischer Chemie eignen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen erläutert. Diese
Beispiele dienen lediglich der Erläuterung der Erfindung und schränken den
allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
Die Oximierung von 5-Brom-2-allyloxybenzaldehyd mittels
Hydroxylaminhydrochlorid erfolgte in einem statischen Mikromischer
(Technische Universität Ilmenau, Fakultät Maschinenbau, Dr.-Ing. Norbert
Schwesinger, Postfach 100565, D-98684, Ilmenau) mit einer Baugröße von 40 mm
× 25 mm × 1 mm, der insgesamt 11 Mischstufen mit einem Volumen von
jeweils 0,125 µl aufwies. Der Gesamtdruckverlust betrug circa 1000 Pa.
Der statische Mikromischer war über einen Auslaß und eine Omnifit
Mitteldruck-HPLC-Verbindungskomponente (Omnifit, Großbritannien) an eine
Teflon-Kapillare mit einem Innendurchmesser von 0,49 mm und einer Länge
von 0,5 m verbunden. Die Reaktion wurde bei Raumtemperatur durchgeführt
oder bei 10°C. Im letzteren Fall wurde der statische Mikromischer und die
Teflon-Kapillare in einem mit Ethanol gefüllten auf 10°C thermostatisierten
Doppelmantelgefäß temperiert.
Es wurde eine 2 ml Einweginjektionsspritze mit einem Teil einer Lösung aus
0,8 g (12 mmol) Hydroxylaminhydrochlorid und 75 ml 1 N
Natriumhydroxidlösung und eine weitere 2 ml Spritze mit einem Teil einer
Lösung von 2,2 g (9 mmol) 5-Brom-2-allyloxybenzaldehyd in 75 ml Dioxan
befüllt. Anschließend wurde der Inhalt beider Spritzen mit einer Dosierpumpe
(Harvard Apparatus Inc., Pump 22, South Natick, Massachussets, USA) in den
statischen Mikromischer überführt. Die Versuchsanordnung wurde vor der
Durchführung der Reaktion in Bezug auf die Abhängigkeit der Verweilzeit von
der Pumpenflußrate kalibriert. Die Pumprate wurde so eingestellt, daß eine
Verweilzeit von 5, 10 oder 20 Minuten erreicht wurde. Die Reaktionen wurden
mit Hilfe eines Merck Hitachi LaChrom HPLC-Instruments verfolgt. Das durch
diese Reaktion erhaltene Verhältnis von Edukt zu Produkt wurde ebenfalls mit
Hilfe der HPLC auf dem vorstehenden Gerät bestimmt.
Das in Beispiel 1 hergestellte 5-Brom-2-allyloxybenzaldoxim wurde in einem
Mikroreaktor mit den in Beispiel 1 angegebenen Charakteristika jeweils bei
Raumtemperatur, 10°C und 0°C mit einer Natriumhypochloritlösung oxidiert
und in einer intramolekularen 1,3-dipolaren Cycloaddition umgesetzt. Bei den
beiden letzteren Temperaturen wurde der statische Mikromischer und die
Teflon-Kapillare in einem mit Ethanol gefüllten, auf 10°C oder 0°C
thermostatisierten Doppelmantelgefäß temperiert.
Es wurde eine 2 ml Einweginjektionsspritze mit einem Teil einer Lösung aus
0,5 g (2 mmol) 5-Brom-2-allyloxybenzaldoxim und 10 ml Dichlormethan und
eine weitere 2 ml Spritze mit einer circa 10%-igen wäßrigen
Natriumhypochloritlösung befüllt. Anschließend wurde der Inhalt beider
Spritzen mit einer Dosierpumpe (Harvard Apparatus Inc., Pump 22, South
Natick, Massachussets, USA) in den statischen Mikromischer überführt. Eine
Bestimmung der Ausbeute in Abhängigkeit von der Verweilzeit war im Falle der
vorliegenden Reaktion nicht möglich, da die Oxidation des Aldoxims zu dem
entsprechenden Nitriloxid extrem schnell verlief. Die Ausbeute und die Reinheit
des gewünschten Produktes wurde mittels HPLC auf einem Merck Hitachi
LaChrom HPLC-Instrument bestimmt.
Die Oximierung wurde wie in Beispiel 1 angegeben bei Raumtemperatur
durchgeführt. Die Pumprate wurde so eingestellt, daß eine Verweilzeit von 25
Minuten resultierte. Die mit dem Reaktor verbundene Auslaßkapillare wurde
mit dem ersten Einlaß eines zweiten statischen Mikromischers verbunden. Der
zweite Einlaß wurde mit einer Spritze verbunden, die wie in Beispiel 2
beschrieben mit Natriumhypochoritlösung befüllt war. Diese Lösung wurde mit
einer weiteren Pumpe vom vorstehend genannten Typ in den zweiten Reaktor
überführt. Deren Pumprate wurde auf einen Wert eingestellt, der um einen
Faktor zwei höher war als die Pumprate der ersten Pumpe. Die technischen
Daten der beiden hintereinandergeschalteten Reaktoren waren wie in Beispiel
1.
Die Ausbeute und die Reinheit des gewünschten Produktes wurde mittels
HPLC auf einem Merck Hitachi LaChrom HPLC-Instrument bestimmt.
Claims (16)
1. Verfahren zur Oximierung organischer Carbonylverbindungen und/oder
CH-acider Verbindungen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine
organische Carbonylverbindung und/oder wenigstens eine CH-acide
Verbindung in flüssiger oder gelöster Form mit wenigstens einem
Oximierungsmittel in flüssiger oder gelöster Form in wenigstens einem
Mikroreaktor vermischt wird, während einer Verweilzeit reagiert und das
gebildete organische Oxim gegebenenfalls aus dem Reaktionsgemisch
isoliert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mikroreaktor ein miniaturisierter Durchflußreaktor ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mikroreaktor ein statischer Mikromischer ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mikroreaktor über einen Auslaß mit einer Kapillare, vorzugsweise
einer temperierbaren Kapillare verbunden ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Volumen des Mikroreaktors ≦ 100 µl, vorzugsweise ≦ 550 µl
beträgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mikroreaktor temperierbar ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mikroreaktor Kanäle mit einem Durchmesser von 10 bis 1000 µm,
bevorzugt 20 bis 800 µm, besonders bevorzugt 30 bis 400 µm aufweist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Reaktionsgemisch den Mikroreaktor mit einer
Durchflußgeschwindigkeit von 0,01 µl/min bis 100 ml/min, vorzugsweise 1 µl/min
bis 1 ml/min durchströmt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verweilzeit der eingesetzten Verbindungen im Mikroreaktor,
gegebenenfalls im Mikroreaktor und der Kapillaren ≦ 15 Stunden,
vorzugsweise 3 Stunden, besonders bevorzugt ≦ 1 Stunde beträgt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß es bei einer Temperatur von -100 bis +250°C, vorzugsweise von -78
bis +150°C, besonders bevorzugt von 0 bis +40°C durchgeführt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Reaktionsverlauf chromatographisch, vorzugsweise durch
Hochdruckflüssigkeitschromatographie verfolgt und gegebenenfalls
geregelt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die organischen Carbonylverbindungen aus aliphatischen,
aromatischen oder heteroaromatischen Aldehyden oder Ketonen
ausgewählt werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die CH-aciden Verbindungen aus aliphatischen, aromatischen oder
heteroaromatischen Verbindungen ausgewählt werden.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß als Oximierungsmittel wenigstens eine Verbindung ausgewählt aus
Hydroxylamin, Hydroxylamin-O-Ethern, Salzen der salpetrigen Säure,
organischen Nitriten oder ein Gemisch dieser Oximierungsmittel verwendet
wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß als
organisches Nitrit tert.-Butylnitrit, n-Pentylnitrit, iso-Pentylnitrit, iso-
Propylnitrit oder ein Gemisch daraus verwendet wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das molare Verhältnis von Oximierungsmittel zu organischer
Carbonylverbindung und/oder CH-acider Verbindung äquimolar ist, oder
daß das Oximierungsmittel in einem 1,2fachen bis 2fachen molaren
Überschuß, besonders bevorzugt in einem 1,3fachen bis 1,9fachen, ganz
besonders bevorzugt in einem 1,4fachen bis 1,8fachen Überschuß
bezogen auf die organische Carbonylverbindung und/oder die CH-acide
Verbindung eingesetzt wird.
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