DE10014875A1 - Ausgleichsgetriebe mit einem Anlaufscheibenverbund und Verfahren zur Herstellung eines Anlaufverbundes - Google Patents
Ausgleichsgetriebe mit einem Anlaufscheibenverbund und Verfahren zur Herstellung eines AnlaufverbundesInfo
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Abstract
Ein Ausgleichsgetriebe mit einem Anlaufscheibenverbund (10), das insbesondere für ein Kraftfahrzeug vorgesehen ist, ist mit einem Ausgleichsgehäuse, mehreren Ausgleichsrädern und zwei Abtriebswellenrädern versehen, wobei der Anlaufscheibenverbund (10) mehrere über mindestens ein Brückenbauteil (11) fest miteinander verbundene Anlaufscheiben (12, 12') umfassst. Die Anlaufscheiben (12, 12') weisen ein verschleißfestes Material auf, und das Brückenbauteil (11) besteht im wesentlichen aus einem flexiblen Material. DOLLAR A Ein Verfahren zur Herstellung eines Anlaufscheibenverbundes (10), der mehrere über mindestens ein Brückenbauteil (11) fest miteinander verbundene Anlaufscheiben (12, 12') umfasst, sieht vor, dass in einem ersten Arbeitsschritt das Brückenbauteil (11) aus einem flexiblen Kunststoffmaterial unter Verwendung einer Spritzgussform in einem Spritzgussverfahren hergestellt wird, und dass in einem zweiten Arbeitsschritt die Anlaufscheiben (12, 12') mit dem Brückenbauteil (11) verbunden werden, wobei für die Anlaufscheiben (12, 12') ein verschleißfestes Material zur Anwendung kommt. DOLLAR A Ein alternatives Verfahren zur Herstellung eines Anlaufscheibenverbundes (10), der mehrere über mindestens ein Brückenbauteil (11) fest miteinander verbundene Anlaufscheiben (12, 12') umfasst, sieht vor, dass als Ausgangsmaterial des Brückenbauteiles (11) eine im wesentlichen aus einem flexiblen Material bestehende Folie verwendet wird, dass in einem ersten Arbeitsschritt das Brückenbauteil ...
Description
Die Erfindung betrifft ein Ausgleichsgetriebe mit einem Anlaufscheibenverbund,
insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Ausgleichsgehäuse, mehreren
Ausgleichsrädern und zwei Abtriebswellenrädern, wobei der Anlaufscheibenverbund
mehrere über mindestens ein Brückenbauteil fest miteinander verbundene Anlaufscheiben
umfasst.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung eines
Anlaufscheibenverbundes, der mehrere über mindestens ein Brückenbauteil fest miteinander
verbundene Anlaufscheiben umfasst.
Ausgleichsgetriebe ermöglichen Kraftfahrzeugen das Befahren von Kurven und
ungleichmäßigen Fahrbahnoberflächen unter Vermeidung von Verspannungen des
Antriebsstranges. Dabei gleicht ein Ausgleichsgetriebe bei einer Verwendung als
Achsdifferential unterschiedliche Drehzahlen der beiden Räder einer angetriebenen Achse
und bei einer Verwendung als Zentraldifferential unterschiedliche mittlere Drehzahlen von
zwei angetriebenen Achsen aus. Als Bauarten von Ausgleichsgetrieben sind das Kegelrad-,
das Stirnrad- und das Schneckenradausgleichsgetriebe bekannt, wobei das
Kegelradausgleichsgetriebe in Kraftfahrzeugen am häufigsten zur Anwendung kommt.
Aufgrund steigender Antriebsdrehmomente erfahren die Ausgleichsgetriebe eine
zunehmende Leistungsverdichtung bei weitgehend konstantem Bauvolumen. Daraus
resultiert eine erhöhte Beanspruchung einzelner Bauteile des Ausgleichsgetriebes.
Ein Kegelradausgleichsgetriebe besteht im wesentlichen aus einem Antriebsrad, einem mit
diesem fest verbundenen Ausgleichsgehäuse, zwei in dem Ausgleichsgehäuse drehbar
gelagerten und mit jeweils einer Abtriebswelle verbundenen Abtriebskegelrädern, und
mehreren, zumeist zwei, ebenfalls in dem Ausgleichsgehäuse drehbar gelagerten und mit
den Abtriebskegelrädern in Eingriff befindlichen Ausgleichskegelrädern. Auf den
Abtriebswellen und auf entsprechenden Lagerachsen der Ausgleichskegelräder werden
häufig Anlaufscheiben zwischen den Kegelrädern und den Innenflächen der
Ausgleichsgehäuse angeordnet, um ein Anlaufen der Kegelräder an das Ausgleichsgehäuse
und einen damit verbundenen Verschleiß zu vermeiden.
Aus der DE 24 54 067 A1 ist bekannt, mehrere Anlaufscheiben untereinander durch Stege
zu verbinden und auf diese Weise zu einem Anlaufscheibenverbund zusammenzufassen.
Durch eine derartige Verbindung mehrerer Anlaufscheiben zu einem
Anlaufscheibenverbund, der bevorzugt aus einem verschleißfesten Kunststoff, wie
beispielsweise faserhaltigem Polyamid, besteht, wird die Montage des betreffenden
Ausgleichsgetriebes wesentlich erleichtert und ein Mitdrehen der Anlaufscheiben zuverlässig
verhindert. Nachteilig ist jedoch, dass das Material des Anlaufscheibenverbundes aufgrund
steigender Anforderungen an seine Verschleißfestigkeit zunehmend steifer und spröder
ausgebildet wird. Daher kann es bei der Montage eines betreffenden Ausgleichsgetriebes,
speziell beim Einsetzen des Anlaufscheibenverbundes in das Ausgleichsgehäuse, zu
Schwierigkeiten kommen. Der Anlaufscheibenverbund kann bei der Montage lokal gestaucht,
gedehnt, geknickt oder in anderer Weise plastisch verformt und beschädigt werden. Eine
exakte Positionierung der Anlaufscheiben ist dann deutlich erschwert oder u. U. nicht mehr
möglich, so dass der betreffende Anlaufscheibenverbund gegen ein neues Exemplar
ausgewechselt werden muss.
Es ergibt sich daher das Problem, ein mit einem Ausgleichsgehäuse, mehreren
Ausgleichsrädern und zwei Abtriebswellenrädern versehenes Ausgleichsgetriebe mit einem
derart verbesserten Anlaufscheibenverbund auszustatten, dass die bekannten Vorteile
beibehalten, jedoch die vorgenannten Nachteile vermieden werden können.
Ein weiteres Problem besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen
Anlaufscheibenverbundes aufzuzeigen.
Das das Ausgleichsgetriebe betreffende Problem wird erfindungsgemäß in Verbindung mit
dem Oberbegriff des Anspruches 1 dadurch gelöst, dass die Anlaufscheiben ein
verschleißfestes Material aufweisen, und dass das Brückenbauteil im wesentlichen aus
einem flexiblen Material besteht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 19 angegeben.
Durch die Verwendung unterschiedlicher, den jeweiligen Anforderungen angepasster
Materialien ergibt sich ein Anlaufscheibenverbund mit optimaler Verschleißfestigkeit im
Bereich der Anlaufscheiben und guter elastischer Verformbarkeit im restlichen Bereich des
Anlaufscheibenverbundes, d. h. im Bereich des Brückenbauteiles. Somit ist sowohl eine
mechanische und thermische Überbeanspruchung der Anlaufscheiben im Ausgleichsbetrieb
als auch eine unerwünschte Beschädigung des Brückenbauteiles bei der Montage
weitgehend ausgeschlossen. Die Vorteile eines Anlaufscheibenverbundes, wie eine geringe
Zahl von Einzelteilen, eine einfache Positionierung der Anlaufscheiben bei der Montage, und
eine Verdrehsicherung der Anlaufscheiben im Ausgleichsbetrieb, bleiben aber
uneingeschränkt erhalten. Aufgrund der Flexibilität des Brückenbauteiles wird die Montage,
d. h. das Einsetzen des Anlaufscheibenverbundes in das Ausgleichsgehäuse, insbesondere
bei Verwendung eines kugelförmigen Ausgleichsgehäuses, sogar wesentlich erleichtert. Die
Verwendung eines verschleißfesten Materials für die Anlaufscheiben bedeutet nicht, dass
diese zwangsläufig zu 100% und homogen aus dem betreffenden Material bestehen
müssen. Vielmehr kann es ausreichend sein, das verschleißfeste Material nur an den mit
den Ausgleichs- und Abtriebswellenrädern in Kontakt befindlichen Oberflächen anzuordnen
oder es in Verbindung mit einem anderen Material zu verwenden.
Als Material für die Anlaufscheiben kommen besonders verschleißfeste Kunststoffe oder
verschleißfeste metallische Werkstoffe in Frage. Während Kunststoffe, wie beispielsweise
Polyamid PA 6.6, leicht verarbeitbar und durch geeignete Beimengungen, wie z. B. mit 20%
bis 30% Glasfaseranteil, verschleißfest gemacht werden können, haben metallische
Werkstoffe den Vorteil einer hohen Temperaturfestigkeit. Bei hoher Beanspruchung der
Anlaufscheiben sind metallische Werkstoffe zu bevorzugen, da diese bei hohen
Betriebstemperaturen keine Gefügeveränderungen erfahren.
Die Anlaufscheiben können ein poröses Material aufweisen, das ein Kunststoff, ein
metallischer oder ein anderer Werkstoff sein kann. Denkbar ist z. B. die Verwendung eines
keramischen Werkstoffes. Die Verwendung eines porösen Materials hat den Vorteil, dass ein
Schmiermittel, z. B. ein Anteil eines in dem Ausgleichsgehäuse befindlichen Schmieröles, in
den Poren gespeichert wird und bedarfsweise austreten kann, wodurch die Reibung und der
Verschleiß zwischen den Anlaufscheiben und den Ausgleichs- bzw. Abtriebswellenrädern
deutlich gemindert werden.
Eine ähnliche Wirkung ist erzielbar, wenn die Anlaufscheiben an mindestens einer Wirk-
bzw. Reibfläche Ausnehmungen zur Aufnahme und/oder Führung des Schmiermittels
aufweisen. Dabei ist u. U. durch eine geeignete Ausbildung und Anordnung der
Ausnehmungen erreichbar, dass sich im Ausgleichsbetrieb, ähnlich einem Gleitlager,
zwischen den Anlaufscheiben und den Ausgleichs- bzw. Abtriebswellenrädern ein tragfähiger
Gleitfilm ausbildet.
Zur Vermeidung von größerem Verschleiß während des Einlaufvorganges können die
Anlaufscheiben an mindestens einer Wirkfläche mit einer Einlaufschicht versehen sein. Die
Einlaufschicht wird während des Einlaufvorganges abgetragen, so dass das Kernmaterial der
betreffenden Anlaufscheiben mit entsprechend höherer Lebensdauer erst dann zur Wirkung
kommt.
Zur Vermeidung einer Beschädigung des Brückenbauteiles können die Anlaufscheiben
gegenüber dem Brückenbauteil erhaben ausgebildet sein. Somit ist im Rahmen der
vorgesehenen Betriebsdauer erreichbar, dass Reibung der Ausgleichs- und
Abtriebswellenräder nur mit den Anlaufscheiben und nicht mit dem Brückenbauteil auftritt.
Die Anlaufscheiben können form- und/oder kraftschlüssig in das Brückenbauteil eingebettet
sein oder auf einer Fläche, d. h. auf einer den Ausgleichs- und Abtriebswellenrädern
zugewandten Innenfläche oder einer der Innenwand des Ausgleichsgehäuses zugewandten
Außenfläche, des Brückenbauteiles aufgebracht und mit diesem form- und/oder
kraftschlüssig verbunden sein.
Beispielsweise können die Anlaufscheiben ringförmig ausgebildet sein und an ihrem äußeren
Umfang Zähne aufweisen, die zum Eingriff in entsprechende Ausnehmungen in
kreisförmigen Öffnungen des Brückenbauteiles vorgesehen sind. Zur Montage des
Anlaufscheibenverbundes werden die Anlaufscheiben in die entsprechenden Öffnungen
eingedrückt oder eingepresst und sind dann zuverlässig gegen Verdrehung gesichert. Dies
ist jedoch auch erreichbar, indem vorgefertigte ringförmige Anlaufscheiben in das
Brückenbauteil eingegossen werden. Des weiteren können vorgefertigte ringförmige
Anlaufscheiben in entsprechende Öffnungen des Brückenbauteiles eingeklebt bzw.
scheibenförmige Anlaufscheiben auf das Brückenbauteil aufgeklebt werden. So können
einige der Anlaufscheiben jeweils auf einer Innenfläche des Brückenbauteiles angeordnet
sein und weisen dann vorteilhaft einen niedrigen Reibungskoeffizienten auf. Zur
Unterstützung der formschlüssigen Verdrehsicherung durch das Brückenbauteil ist es jedoch
auch möglich, einige der Anlaufscheiben jeweils auf einer Außenfläche des Brückenbauteiles
anzuordnen, wobei diese dann vorteilhaft einen hohen Reibungskoeffizienten aufweisen. In
einer weiteren Variante können die Anlaufscheiben auf dem Brückenbauteil aufgespritzt sein.
Entscheidend ist dabei jeweils, dass die Anlaufscheiben bei der Montage des
Ausgleichsgetriebes in ihrer vorgesehenen Position in dem Anlaufscheibenverbund fixiert
und im Ausgleichsbetrieb gegen Verdrehung gesichert sind.
Da das Brückenbauteil aus einem flexiblen Material besteht und somit in gewissen Grenzen
dehnbar und stauchbar ist, ist es von Vorteil, wenn das Brückenbauteil zur Stabilisierung ein
Matrixmaterial enthält. Durch das Matrixmaterial erhöht sich die Zug- und Druckfestigkeit des
Brückenbauteiles ohne dass sich seine Biegeflexibilität wesentlich verringert. Somit können
Veränderungen der Positionierung der Anlaufscheiben zueinander, die z. B. durch plastische
Verformungen des Brückenbauteiles beim Einsetzen des Anlaufscheibenverbundes in das
Ausgleichsgehäuse entstehen könnten, zuverlässig verhindert werden. Zur Stabilisierung
und Erhöhung der Verschleißfestigkeit können auch die Anlaufscheiben ein Matrixmaterial
enthalten.
Als Matrixmaterial kommen Glas-, Aramid-, und Kohlefasern in Frage, die bei Verwendung
eines gieß- oder spritzbaren Kunststoffes diesem entsprechend konfektioniert beigemengt
oder in Form eines Fasergewebes oder eines Faservlieses zuvor in eine Form eingelegt
werden können. Bei Verwendung einer Mehrschichtfolie kann das Matrixmaterial als eine
Schicht vorhanden sein. Im Falle des Fasergewebes werden die Fasern vorteilhaft
entsprechend den auftretenden Belastungen lokal gerichtet und entsprechend verdichtet
oder verdünnt angeordnet.
Die Kontur der Anlaufscheiben und/oder des Brückenbauteiles sollte weitgehend der
Außenkontur der Ausgleichs- und Abtriebswellenräder bzw. der Innenkontur des
Ausgleichsgehäuses angepaßt sein. Beispielsweise sind die Anlaufscheiben bei
Verwendung eines kugelförmigen Ausgleichsgehäuses und entsprechend
kugelkalottenförmig ausgebildeten Ausgleichs- und Abtriebswellenrädern am besten
ebenfalls kugelkalottenförmig ausgebildet, um einen optimalen Reibkontakt mit den
Ausgleichs- und Abtriebswellenrädern und eine gleichmäßige Abstützung an der Innenwand
des Ausgleichsgehäuses zu erreichen. Eine entsprechende Konturierung des
Brückenbauteiles ist zwar nicht unbedingt erforderlich, ein enges Anliegen an den
Innenwänden des Ausgleichsgehäuses vermeidet jedoch eine mögliche Beschädigung des
Brückenbauteiles durch einen Kontakt mit den Ausgleichs- und Abtriebswellenrädern und
eine Behinderung des Ölflusses in dem Ausgleichsgetriebe. Bei Verwendung eines
kastenförmigen Ausgleichsgehäuses sind die Anlaufscheiben vorteilhaft plan ausgeführt, um
eine optimale Wirkung zu erzielen.
Zur Unterstützung der durch die Verbindung der Anlaufscheiben durch das Brückenbauteil
gegebenen Verdrehsicherung können das Brückenbauteil und/oder die Anlaufscheiben
zusätzlich mindestens eine formschlüssige Verdrehsicherung aufweisen. Die formschlüssige
Verdrehsicherung kann als hervorstehende Nase ausgebildet sein, die zum Eingriff in eine
Vertiefung in der Innenwand des Ausgleichsgehäuses vorgesehen ist. Alternativ kann sie
jedoch auch als Ausnehmung ausgebildet sein, in die ein hervorstehendes und mit dem
Ausgleichsgehäuse verbundenes Element in Eingriff bringbar ist.
Da das Brückenbauteil aufgrund einer einfacheren Herstellung und Montage zumeist eine
Lücke aufweist, ist es für die Stabilität des Anlaufscheibenverbundes im montierten Zustand
von Vorteil, wenn das Brückenbauteil zur Schließung der Lücke mit mindestens einem
Schließelement versehen ist. Es ergibt sich somit ein weitgehend geschlossener Ring hoher
Stabilität. Das Schließelement kann formschlüssig und/oder reibschlüssig wirksam
ausgebildet sein.
Das Problem betreffend das Verfahren wird erfindungsgemäß in Verbindung mit dem
Oberbegriff des Anspruches 20 dadurch gelöst, dass in einem ersten Arbeitsschritt das
Brückenbauteil aus einem flexiblen Kunststoffmaterial unter Verwendung einer
Spritzgussform in einem Spritzgussverfahren hergestellt wird, und dass in einem zweiten
Arbeitsschritt die Anlaufscheiben mit dem Brückenbauteil verbunden werden, wobei für die
Anlaufscheiben ein verschleißfestes Material zur Anwendung kommt.
Im Spritzgussverfahren sind Bauteile mit hoher Genauigkeit und in großer Stückzahl
preiswert herstellbar. Teuer ist lediglich die Herstellung der Spritzgussform, die sich jedoch
bei großen Stückzahlen schnell amortisiert. Durch die Verwendung eines flexiblen
Kunststoffmaterials für das Brückenbauteil und eines verschleißfesten Materials für die
Anlaufscheiben ergeben sich für den Anlaufscheibenverbund die schon erwähnten Vorteile
einer hohen Flexibilität für die Montage und einer hohen Verschleißfestigkeit für den
Ausgleichsbetrieb des betreffenden Ausgleichsgetriebes.
Zur Stabilisierung des Brückenbauteiles kann dem flexiblen Kunststoffmaterial vor dem
Spritzgussvorgang ein spritzbares Matrixmaterial beigemischt werden. Bei dem
Matrixmaterial kann es sich beispielsweise um Glas-, Aramid, oder Kohlefasern handeln, die
eine für den Spritzgussvorgang geeignete Länge aufweisen.
Alternativ kann das Matrixmaterial auch in Form eines Fasergewebes oder eines
Faservlieses vor dem Spritzgussvorgang in die Spritzgussform eingelegt werden. Durch die
Einbringung des Matrixmaterials wird die Zug- und Druckfestigkeit des Brückenbauteiles
erhöht ohne dessen Biegeflexibilität wesentlich zu verringern.
Die Anlaufscheiben können formgebunden hergestellt werden. Dabei ist es bei der
Anwendung eines Spritzgussverfahrens für das Brückenbauteil von Vorteil, wenn die
Anlaufscheiben unter Verwendung einer einzigen Spritzgussform in Koinjektion hergestellt
werden. In diesem Fall wird der Anlaufscheibenverbund als ein einziges Bauteil durch ein
nacheinander erfolgendes Spritzgießen unterschiedlicher Materialen in ein und dieselbe, mit
entsprechenden Einspritzkanälen versehenen Spritzgussform produziert. Aufgrund
eingesparter Arbeitsschritte zur Montage und Verbindung von Bauteilen ergibt sich eine
deutliche Kosteneinsparung.
Durch ein zweites Verfahren wird das Problem erfindungsgemäß in Verbindung mit dem
Oberbegriff des Anspruches 25 dadurch gelöst, dass als Ausgangsmaterial des
Brückenbauteiles eine im wesentlichen aus einem flexiblen Material bestehende Folie
verwendet wird, dass in einem ersten Arbeitsschritt das Brückenbauteil durch ein
Konfektionieren der Folie hergestellt wird, und dass in einem zweiten Arbeitsschritt die
Anlaufscheiben mit dem Brückenbauteil verbunden werden, wobei für die Anlaufscheiben ein
verschleißfestes Material zur Anwendung kommt.
Entsprechende Folien sind ebenfalls preiswert herstellbar und von Zulieferern beziehbar.
Unter Konfektionieren wird in diesem Zusammenhang ein Ausschneiden und 1 oder
Ausstanzen der Außenkontur und von Öffnungen des Brückenbauteiles aus der Folie
verstanden.
Dabei kann auch eine Mehrschichtfolie zur Herstellung des Brückenbauteiles verwendet
werden, wobei die Mehrschichtfolie zur Stabilisierung eine Schicht aus Fasermaterial
aufweisen kann.
Nach dem Konfektionieren der Folie kann das Brückenbauteil vor oder nach der Verbindung
mit den Anlaufscheiben plastisch in eine der Innenkontur eines zugeordneten
Ausgleichsgehäuses entsprechende Form gebracht werden. Je nach Ausbildung des
Anlaufscheibenverbundes kann dies in einem Pressverfahren, in einem Vakuumverfahren,
oder auf andere Weise, mit oder ohne Wärmezufuhr erfolgen. Dabei können auch erhabene
und vertiefte Bereiche, Biegelinien, sowie kugelkalottenförmige Bereiche ausgeformt werden.
Die im folgenden erläuterten Verfahrensvarianten gemäß den Ansprüchen 28 bis 31
beziehen sich auf alle bisherigen Verfahrensvarianten mit Ausnahme der Koinjektion nach
Anspruch 24.
Im Falle der Herstellung des Brückenbauteiles in einfacher Spritzgusstechnik oder unter
Nutzung einer Folie im Flachformverfahren können die Anlaufscheiben vorgefertigt werden
und in dem zweiten Arbeitsschritt in entsprechende Bohrungen des Brückenbauteiles
eingepresst werden oder adhäsiv mit diesem verbunden werden, was z. B. durch ein Ein-
oder Aufkleben erfolgen kann.
Alternativ dazu können die Anlaufscheiben auch auf das Brückenbauteil aufgedampft werden
oder in Pulverform auf das Brückenbauteil aufgebracht und unter Druck- und/oder
Wärmezufuhr auf dem Brückenbauteil aufgeschmolzen werden.
Die letztgenannten Verfahrensvarianten sind besonders für die Verwendung metallischer
Werkstoffe geeignet. Durch die entsprechenden Verfahrensschritte ist eine hohe
Verschleißfestigkeit der Anlaufscheiben und eine feste Verbindung mit dem Material des
Brückenbauteiles erreichbar.
Schließlich ist noch erwähnenswert, dass entweder schon in dem ersten Arbeitsschritt oder
in einem weiteren separaten Arbeitsschritt eine Verdrehsicherung und/oder ein
Schließelement ausgeformt bzw. angeformt werden können. Die Verdrehsicherung besteht
vorteilhaft aus mindestens einer Öffnung, Vertiefung oder hervorstehenden Nase, die mit
einer entsprechenden Kontur des Ausgleichsgehäuses zusammenwirkt. Das Schließelement
kann form- und oder reibschlüssig ausgebildet sein, beispielsweise als eine
Laschenverbindung, und sorgt für einen geschlossenen ringförmigen Anlaufscheibenverbund
hoher Stabilität.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen
Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung beispielsweise veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Eine Draufsicht eines Anlaufscheibenverbundes entlang der Linie I-I von
Fig. 3 geschnitten,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Anlaufscheibenverbundes von Fig. 1 aus Richtung II,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Anlaufscheibenverbundes von Fig. 1 aus Richtung III,
und
Fig. 4 ein Ausgleichsgetriebe mit einem Anlaufscheibenverbund nach den Fig. 1
bis 3.
In der Fig. 4 ist ein als Kegelradausgleichsgetriebe ausgebildetes Ausgleichsgetriebe 1
abgebildet. Das Ausgleichsgetriebe 1 besteht im wesentlichen aus einem Antriebsrad 2,
einem mit diesem über Befestigungselemente 3 (Schrauben) fest verbundenen
Ausgleichsgehäuse 4, zwei in dem Ausgleichsgehäuse 4 drehbar gelagerten und mit jeweils
einer Abtriebswelle 5 verbundenen Abtriebswellenkegelrädern 6, und zwei ebenfalls in dem
Ausgleichsgehäuse 4 auf einer gemeinsamen Ausgleichsachse 7 drehbar gelagerten und mit
den Abtriebswellenkegelrädern 6 in Eingriff befindlichen Ausgleichskegelrädern 8. Zwischen
der kugelförmig ausgebildeten Innenwand 9 des Ausgleichsgehäuses 4 einerseits und den
Ausgleichs- und Abtriebswellenkegelrädern 8, 6 andererseits ist ein Anlaufscheibenverbund
10 angeordnet.
Bei einer Verwendung des Ausgleichsgetriebes 1 als Achsdifferential eines Kraftfahrzeuges
wird ein von einem Antriebsmotor erzeugtes und von einem nachgeschalteten Getriebe
entsprechend dem dort eingestellten Übersetzungsverhältnis gewandelt über ein
Abtriebsritzel in das Antriebsrad 2 eingeleitet. Fährt das Kraftfahrzeug auf einer ebenen
Fahrbahn geradeaus, so wird das wirksame Drehmoment über das Ausgleichsgehäuse 4,
die Ausgleichsachse 7, die Ausgleichskegelräder 8, und die Abtriebswellenkegelräder 6 in
die Abtriebswellen 5 eingeleitet und von diesen an die zugeordneten Antriebsräder
übertragen. In diesem Fall drehen sich beide Abtriebswellen 5 mit gleicher Drehzahl, d. h. die
Ausgleichskegelräder 8 stehen gegenüber dem Ausgleichsgehäuse 4 still und sind als
Mitnehmer wirksam. Befährt das Kraftfahrzeug dagegen eine Kurve, werden die
unterschiedlichen Drehzahlen zwischen dem inneren und dem äußeren Antriebsrad bzw. der
jeweils zugeordneten Abtriebswelle 5 dadurch ausgeglichen, dass die
Abtriebswellenkegelräder 6 gegenüber dem Ausgleichsgehäuse 4 gegensinnig über die
Ausgleichskegelräder 8 abrollen. Infolgedessen dreht sich die kurvenäußere Abtriebswelle 5
um dieselbe Drehzahldifferenz schneller als das Ausgleichsgehäuse 4 wie sich die
kurveninnere Abtriebswelle 5 langsamer dreht. Dabei sorgt der Anlaufscheibenverbund 10
dafür, dass die Ausgleichs- und Abtriebswellenkegelräder 8, 6 nicht an der Innenwand 9 des
Ausgleichsgehäuses 4 anlaufen und die auftretenden Relativbewegungen verschleißarm
aufgenommen werden.
Der Anlaufscheibenverbund 10 ist detailliert in der Fig. 1 in einer geschnittenen Draufsicht
nach Schnitt I-I, in der Fig. 2 in einer Seitenansicht gemäß Blickrichtung II, und in der
Fig. 3 in einer Seitenansicht gemäß Blickrichtung III dargestellt. Der Anlaufscheibenverbund
ist einteilig ausgebildet und besteht aus einem Brückenbauteil 11, zwei Anlaufscheiben 12
für die Abtriebswellenkegelräder 6 und zwei Anlaufscheiben 12' für die Ausgleichskegelräder
8. Während das Brückenbauteil 11 weitgehend aus einem flexiblen Material 13 besteht,
weisen die Anlaufscheiben 12, 12' ein verschleißfestes Material 14 auf. Entsprechend den
Abmessungen der Abtriebswellen 5 und der Abtriebswellenkegelräder 6 weisen die
Anlaufscheiben 12 größere Innen- und Außendurchmesser di, da auf als die Anlaufscheiben
12', deren Innen- und Außendurchmesser di', da' an die Abmessungen der Ausgleichsachse
7 und der Ausgleichskegelräder 8 angepaßt sind. Aufgrund der kugelförmigen Ausbildung
der Innenwand 9 des Ausgleichsgehäuses 4 und einer entsprechenden Gestaltung der
Kegelräder 6, 8 sind auch das Brückenbauteil 11 kugelförmig und die Anlaufscheiben 12, 12'
kugelkalottenförmig ausgebildet. Der Anlaufscheibenverbund weist somit einen
Innendurchmesser Di und eine Materialstärke dM auf. Aufgrund eines nicht vollständig
geschlossenen Querschnitts ergibt sich eine Lücke 15.
Durch die Verwendung des flexiblen Materials 13 für das Brückenbauteil 11 und des
verschleißfesten Materials 14 für die Anlaufscheiben 12, 12' ergeben sich für den
Anlaufscheibenverbund 10 die Vorteile einer hohen Flexibilität für die Montage und einer
hohen Verschleißfestigkeit für den Ausgleichsbetrieb des Ausgleichsgetriebes 1. Durch die
kugelkalottenförmige Ausbildung der Anlaufscheiben 12, 12' wird ein optimaler Reibkontakt
mit den Ausgleichs- und Abtriebswellenkegelrädern 8, 6 und eine gleichmäßige Abstützung
an der Innenwand 9 des Ausgleichsgehäuses 4 erreicht.
1
Ausgleichsgetriebe
2
Antriebsrad
3
Befestigungselement
4
Ausgleichsgehäuse
5
Abtriebswelle
6
Abtriebswellenkegelrad
7
Ausgleichsachse
8
Ausgleichskegelrad
9
Innenwand
10
Anlaufscheibenverbund
11
Brückenbauteil
12
Anlaufscheibe
12
' Anlaufscheibe
13
flexibles Material
14
verschleißfestes Material
15
Lücke
da
da
Außendurchmesser
da
da
' Außendurchmesser
di
di
Innendurchmesser
di
di
' Innendurchmesser
dM
dM
Materialstärke
Di
Di
Innendurchmesser
Claims (33)
1. Ausgleichsgetriebe mit einem Anlaufscheibenverbund, insbesondere für ein
Kraftfahrzeug, mit einem Ausgleichsgehäuse (4), mehreren Ausgleichsrädern und zwei
Abtriebswellenrädern, wobei der Anlaufscheibenverbund (10) mehrere über
mindestens ein Brückenbauteil (11) fest miteinander verbundene Anlaufscheiben (12,
12') umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlaufscheiben (12, 12') ein
verschleißfestes Material (14) aufweisen, und dass das Brückenbauteil (11) im
wesentlichen aus einem flexiblen Material (13) besteht.
2. Ausgleichsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Material (14)
der Anlaufscheiben (12, 12') ein verschleißfester Kunststoff vorgesehen ist.
3. Ausgleichsgetriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Material (14)
der Anlaufscheiben (12, 12') ein verschleißfester metallischer Werkstoff vorgesehen ist.
4. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') ein poröses Material aufweisen.
5. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') an mindestens einer Wirkfläche Ausnehmungen zur
Aufnahme und I oder Führung eines Schmiermittels aufweisen.
6. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') an mindestens einer Wirkfläche mit einer
Einlaufschicht versehen sind.
7. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') gegenüber dem Brückenbauteil (11) erhaben
ausgebildet sind.
8. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') form- und/oder kraftschlüssig in das Brückenbauteil
(11) eingebettet sind.
9. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') jeweils auf einer Fläche des Brückenbauteiles (11)
aufgebracht und mit diesem form- und/oder kraftschlüssig verbunden sind.
10. Ausgleichsgetriebe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass einige der
Anlaufscheiben (12, 12') jeweils auf einer Innenfläche des Brückenbauteiles (11)
angeordnet sind und einen niedrigen Reibungskoeffizienten aufweisen.
11. Ausgleichsgetriebe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass einige der
Anlaufscheiben (12, 12') jeweils auf einer Außenfläche des Brückenbauteiles (11)
angeordnet sind und einen hohen Reibungskoeffizienten aufweisen.
12. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') auf dem Brückenbauteil (11) aufgespritzt sind.
13. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Anlaufscheiben (12, 12') auf dem Brückenbauteil (11) aufgeklebt sind.
14. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass das Brückenbauteil (11) und/oder die Anlaufscheiben (12, 12') zur Stabilisierung
ein Matrixmaterial enthalten.
15. Ausgleichsgetriebe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das
Matrixmaterial als Fasergewebe ausgebildet ist.
16. Ausgleichsgetriebe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das
Matrixmaterial als Faservlies ausgebildet ist.
17. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontur der Anlaufscheiben (12, 12') und/oder des Brückenbauteiles (11)
weitgehend der Außenkontur der Ausgleichs- und Abtriebswellenräder bzw. der
Innenkontur des Ausgleichsgehäuses (4) angepaßt ist.
18. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass das Brückenbauteil (11) und/oder die Anlaufscheiben (12, 12') mindestens eine
formschlüssige Verdrehsicherung aufweisen.
19. Ausgleichsgetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass das Brückenbauteil (11) eine Lücke (15) aufweist und zur Schließung der Lücke
(15) mit mindestens einem formschlüssig und/oder reibschlüssig wirksamen
Schließelement versehen ist.
20. Verfahren zur Herstellung eines Anlaufscheibenverbundes, der mehrere über
mindestens ein Brückenbauteil (11) fest miteinander verbundene Anlaufscheiben (12,
12') umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Arbeitsschritt das
Brückenbauteil (11) aus einem flexiblen Kunststoffmaterial unter Verwendung einer
Spritzgussform in einem Spritzgussverfahren hergestellt wird, und dass in einem
zweiten Arbeitsschritt die Anlaufscheiben (12, 12') mit dem Brückenbauteil (11)
verbunden werden, wobei für die Anlaufscheiben (12, 12') ein verschleißfestes Material
(14) zur Anwendung kommt.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass dem flexiblen
Kunststoffmaterial zur Stabilisierung des Brückenbauteiles (11) vor dem
Spritzgussvorgang ein spritzbares Matrixmaterial beigemischt wird.
22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zur Stabilisierung des
Brückenbauteiles (11) vor dem Spritzgussvorgang ein Matrixmaterial in die
Spritzgussform eingelegt wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die
Anlaufscheiben (12, 12') formgebunden hergestellt werden.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Herstellung der
Anlaufscheiben (12, 12') unter Verwendung der Spritzgussform in Koinjektion erfolgt.
25. Verfahren zur Herstellung eines Anlaufscheibenverbundes, der mehrere über
mindestens ein Brückenbauteil (11) fest miteinander verbundene Anlaufscheiben (12,
12') umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass als Ausgangsmaterial des
Brückenbauteiles (11) eine im wesentlichen aus einem flexiblen Material (13)
bestehende Folie verwendet wird, dass in einem ersten Arbeitsschritt das
Brückenbauteil (11) durch ein Konfektionieren der Folie hergestellt wird, und dass in
einem zweiten Arbeitsschritt die Anlaufscheiben (12, 12') mit dem Brückenbauteil
verbunden werden, wobei für die Anlaufscheiben (12, 12') ein verschleißfestes Material
(14) zur Anwendung kommt.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung des
Brückenbauteiles (11) eine Mehrschichtfolie verwendet wird, wobei die
Mehrschichtfolie zur Stabilisierung eine Schicht aus Fasermaterial aufweist.
27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass das
Brückenbauteil (11) vor oder nach der Verbindung mit den Anlaufscheiben (12, 12')
plastisch in eine der Innenkontur eines zugeordneten Ausgleichsgehäuses (4)
entsprechende Form gebracht wird.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 23 oder 25 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anlaufscheiben (12, 12') vorgefertigt werden und in dem
zweiten Arbeitsschritt in entsprechende Bohrungen des Brückenbauteiles (11)
eingepresst werden.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 23 oder 25 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anlaufscheiben (12, 12') vorgefertigt werden und in dem
zweiten Arbeitsschritt adhäsiv mit dem Brückenbauteil (11) verbunden werden.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22 oder 25 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anlaufscheiben (12, 12') in dem zweiten Arbeitsschritt auf
das Brückenbauteil (11) aufgedampft werden.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22 oder 25 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anlaufscheiben (12, 12') in dem zweiten Arbeitsschritt in
Pulverform auf das Brückenbauteil (11) aufgebracht und unter Druck- und/oder
Wärmezufuhr auf dem Brückenbauteil (11) aufgeschmolzen werden.
32. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass in
dem ersten Arbeitsschritt eine Verdrehsicherung und/oder ein Schließelement
ausgeformt wird.
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verdrehsicherung und/oder das Schließelement in einem weiteren Arbeitsschritt
angeformt wird.
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|---|---|---|---|
| DE2000114875 DE10014875B4 (de) | 2000-03-24 | 2000-03-24 | Ausgleichsgetriebe mit einem Anlaufscheibenverbund und Verfahren zur Herstellung eines Anlaufverbundes |
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