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DE10014583A1 - Trampolin-Anlage - Google Patents

Trampolin-Anlage

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Publication number
DE10014583A1
DE10014583A1 DE10014583A DE10014583A DE10014583A1 DE 10014583 A1 DE10014583 A1 DE 10014583A1 DE 10014583 A DE10014583 A DE 10014583A DE 10014583 A DE10014583 A DE 10014583A DE 10014583 A1 DE10014583 A1 DE 10014583A1
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DE
Germany
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frame
trampoline
mobile
trampoline system
support
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10014583A
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English (en)
Inventor
Kurt Hack
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eurotramp Trampoline Kurt Hack GmbH
Original Assignee
Eurotramp Trampoline Kurt Hack GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Eurotramp Trampoline Kurt Hack GmbH filed Critical Eurotramp Trampoline Kurt Hack GmbH
Priority to DE10014583A priority Critical patent/DE10014583A1/de
Publication of DE10014583A1 publication Critical patent/DE10014583A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63BAPPARATUS FOR PHYSICAL TRAINING, GYMNASTICS, SWIMMING, CLIMBING, OR FENCING; BALL GAMES; TRAINING EQUIPMENT
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Trampolin-Anlage mit zusammenklappbaren Baugruppen, die mittels einer Hilfseinrichtung auf- bzw. abgebaut und, als mobile Trampolin-Anlage ausgebildet, schnell von einem Ort zu einem anderen Ort transportiert werden kann. Die Hilfseinrichtung ist dabei auf einem Kfz-Anhänger angeordnet, der im Transportzustand auch die zusammengelegten, im wesentlichen eingeschwenkten Baugruppen aufnimmt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Trampolin-Anlage, oft auch einfach Trampolin-Bahn genannt, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und findet insbesondere für den mobilen Einsatz Anwendung.
Es sind Trampolin-Anlagen bekannt, die aus mehreren Baugruppen bestehen und bei denen seitwärts von einem stationären Mittelsteg ein oder mehrere Trampoline zu einer sogenannten Sprunganlage aufgebaut sind. Umgeben wird diese Trampolin-Anlage von einem mehrteiligen Gestell, wobei zwischen den einzeln anzubringenden Pfosten dieses Gestells Gitter oder Netze angeordnet sind, die einen Schutzzaun bilden. Die Auf- oder Abbauzeit dieser Trampolin-Anlage dauert mindestens 4 bis 6 Stunden.
Diese umfangreiche Auf- bzw. Abbauzeit ist vor allem dann besonders unvorteilhaft, wenn die Trampolin-Anlage für Klein- bzw. Tagesveranstaltungen zum Einsatz kommen soll. Auch bei länger dauernden Veranstaltungen ist dies hinderlich, wenn beispielsweise bei aufkommendem schlechtem Wetter die in der Regel im Freien stehende Trampolin-Anlage plötzlich und schnell abgebaut werden muß.
Weiterhin ist eine einzelne Trampolin-Bahn aus der DE 195 35 693 A1 bekannt die, vorzugsweise in Hallen eingesetzt, eingeschränkt mobil ist. Mittels einer Hilfsvorrichtung wird diese zusammenklappbare Trampolin-Bahn auf- bzw. abgebaut, wobei diese Hilfsvorrichtung nicht dauernd mit der Trampolin-Bahn verbunden, sondern beim Sportbetrieb an die Seite zu fahren ist.
Für einen Wechsel zu einem außerhalb des derzeitigen Standortes liegendem Gebäude (Halle), kann diese Hilfsvorrichtung mitsamt der eingeklappten Trampolin-Bahn nicht direkt an einem KFZ angehängt werden, sondern muß, z. B. über eine Laderampe, auf ein Transportmittel verladen werden, um die teils weiten Transportwege zwischen Aufbewahrungs- und Einsatzort zu bewältigen.
Diese vorgenannte Trampolin-Bahn ist zudem nicht für die Bildung einer Trampolin-Anlage gedacht und daher auch nicht dementsprechend gestaltet.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße Trampolin-Anlage zu finden, welche die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik nicht mehr aufweist, insbesondere sehr mobil ist und kurze Auf- und Abbauzeiten benötigt.
Die Aufgabe wird durch eine Trampolin-Anlage mit den Merkmalen des Patentanspruches 1, insbesondere durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles, vollständig gelöst. Die nachgeordneten Patentansprüche 2 bis 14 offenbaren Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltung des erfinderischen Grundgedankens.
Wesentlich ist unter anderem die Verwendung eines fahrbaren Grundkörpers, vorzugsweise eines für den Straßenbereich zugelassenen Fahrgestells, als Teil einer Hilfsvorrichtung. Wegen der Anordnung der weiteren Teile der Hilfsvorrichtung auf diesem fahrbarem Grundkörper können auch zu beiden Seiten seiner Symmetrieachse oder quer dazu Trampoline angeordnet werden. Generell ist diese neuartige Hilfsvorrichtung grundsätzlich auf der Straße und mit einer höheren Geschwindigkeit zu bewegen. Ein weiterer Vorteil ist zudem, daß der fahrbare Grundkörper nicht von den aufgebauten Trampolinen weggefahren werden muß. Die weiteren Teile der Hilfsvorrichtung können, sowohl fest auf der Ladefläche des fahrbaren Grundkörpers, als auch dort wahlweise lösbar angeordnet sein.
Diese weiteren Teile der Hilfsvorrichtung bestehen vorzugsweise aus zwei Masten, die in einem geringfügig größeren Abstand zueinander stehen, als die Trampoline in ihrem zusammengelegten Zustand an Breite einnehmen, wobei sich an diesen Masten mindestens eine Winde, Umlenkrollen und Zugmittel, die an Gelenkpunkte des Rahmens der Trampoline geführt werden, befinden.
Mindestens auf der dem fahrbaren Grundkörper abgewandten und von letzterem entferntesten Seite des Rahmens befindet sich mindestens eine Bodenstütze für denselben. Diese Bodenstützen sind vorzugsweise höhenverstellbar, damit Geländeunebenheiten ausgeglichen werden können und somit die Trampoline (Sprungtuch bzw. Sprungtücher) exakt waagerecht ausgerichtet sind.
An der Oberseite des Rahmens eines jeden Trampolins sind aufrichtbare, mit Netzen bespannte, Netzrahmen vorgesehen, die aufgerichtet einen Schutzzaun bilden. Die Netzrahmen sind für den Transport der Trampolin-Anlage zum Sprungtuch hin umklappbar. Für den kopfseitigen Netzrahmen, der dem fahrbaren Grundkörper abgewandt ist, gibt es eine Besonderheit. Dieser besitzt vorzugsweise an seinem unteren Ende mindestens eine Klemmlasche. Die ein- bzw. ausschwenkbaren Bodenstützen weisen ebenfalls eine korrespondierende Klemmlasche auf.
Nachdem der kopfseitige Netzrahmen aufgestellt ist, werden die Bodenstützen in ihre senkrechte Position gebracht. Die Klemmlaschen der Bodenstützen pressen nun gegen die Klemmlaschen des kopfseitigen Netzrahmens. Dadurch wird dem kopfseitigen Netzrahmen eine erhöhte Stabilität gegeben.
Ein Weiterung der Erfindung besteht in einer fahrbaren Stütze, die an dem kopfseitigen Ende des Rahmens angreift. Diese Stütze findet Anwendung, wenn sich das kopfseitige Ende des Rahmens eines jeden Trampolins beim Auf- oder Abbau desselben im wesentlichen parallel zur Standfläche bewegt und die Bodenstützen sich noch nicht oder nicht mehr in ihrer senkrechten Position befinden; die Zugmittel Umlenkrollen und die Winde/-en werden weniger beansprucht und der fahrbare Grundkörper mit den relativ weit ausladenden Trampolinen wird am Kippen gehindert. Diese fahrbare Stütze ist vorzugsweise gelenkig am Rahmen angeordnet und weist mindestens zwei, hintereinander angeordnete, bodenseitige Laufrollen auf.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht noch vor, daß diese Stütze in einfacher Weise, beispielsweise mittels einer Bolzensteckverbindung, am Rahmen wahlweise abnehmbar angeordnet ist.
In weiterer spezieller Ausgestaltung sind insbesondere an den seitlichen Rahmenteilen Hülsen vorgesehen, in die zusätzliche Bodenstützen 11a bei Bedarf einsteckbar sind. Dies ist insbesondere dann von Vorteil und erfolgt, wenn mit einer extremen Beanspruchungen des jeweiligen Trampolins gerechnet wird.
In einer anderen Weiterung der Erfindung ist vorgesehen, dass die fahrbare Stütze eine ganz spezielle Ausgestaltung erfährt. Die mit Rollen versehene fahrbare Stütze ist mit einer Hebeeinrichtung ausgestattet. Nach Einstecken eines Teiles der Hebeeinrichtung in ein Rahmenteil des Rahmens des Trampolins, vorteilhaft in eine Hülse, kann der Trampolinkörper (Rahmen) durch Betätigung besagter Hebeeinrichtung angehoben bzw. abgesetzt werden, so dass das Ein- und Ausschwenken der Bodenstützen wesentlich erleichtert wird.
Vorteil dieser speziellen fahrbaren Stütze ist unter anderem auch, dass sie nicht nur beim Auf- und Abbau der zu einer Trampolin-Anlage gehörenden Trampoline eingesetzt werden kann, sondern auch für einzeln stehende Trampoline, welche an ihren Rahmen ein Rahmenteil besitzen, in welches eine Achse in Form eines Bolzens einsteckbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen, die schematisch in den Zeichnungen dargestellt sind, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer aufgebauten erfindungsgemäßen Trampolin-Anlage;
Fig. 2 eine Draufsicht zu Fig. 1;
Fig. 3 in Seitenansicht einen Ausschnitt am Kopfende eines aufgeklappten Trampolins der Trampolin-Anlage;
Fig. 4 in Stirnansicht einen Ausschnitt auf das Kopfende des ausgeklappten Trampolins;
Fig. 5 eine spezielle, fahrbare Stütze (Zubehör für den Auf- und Abbau);
Fig. 5a Details aus Fig. 5 und
Fig. 6 eine mögliche Anordnung von Trampolinen an der neuen Trampolin-Anlage im aufgebauten Zustand.
In der Fig. 1 sind wesentliche Elemente einer neuen Trampolin-Anlage TA zu sehen. Rechtsseitig ist ein aufgeklapptes Trampolin 1 gezeigt. Ein möglicherweise auch linksseitig angeordnetes Trampolin ist mit Strichpunktlinien angedeutet. Ein mit seinen Rädern 5 auf der Standfläche 19 stehender fahrbarer Grundkörper 4 weist eine Ladefläche 6 auf. Auf der Ladefläche 6 befindet sich ein zweipfostiger Mast 8 mit je einer Winde 10 und einer Umlenkrolle 9 für jede Seite, selbige bilden zusammen mit dem fahrbaren Grundkörper 4 und dem Zugmittel 17 die Hilfsvorrichtung 16. Das Zugmittel 17 kann ein Seil, eine Kette oder ein Band sein und ist mit mindestens einem, jedoch nicht mit dem am fahrbaren Grundkörper 4 direkt vorgesehenen, Gelenkpunkt 18' des Rahmens 3 verbunden. Am linken Ende des Rahmens 3 befindet sich mindestens ein weiterer Gelenkpunkt 18, welcher mit dem fahrbaren Grundkörper 4 verbunden ist und auch hier ein Einschwenken des Rahmens 3 ermöglicht. Der fahrbare Grundkörper 4 ist, als für den Straßenbereich zugelassenes Fahrgestell ausgebildet; bei Bedarf kann dieses Fahrgestell auch ein Kfz-Anhänger sein.
An der Oberseite des Rahmens 3 sind Netzrahmen 21 und 22 gelenkig angeordnet. An den Netzrahmen 21, 22 befinden sich Netze 13. Am rechten Ende (= kopfseitiges Ende) des Rahmens des Trampolins 1 ist mindestens eine Bodenstütze 11 an dem äußeren Rahmenteil 3b angeordnet, vorzugsweise zwei Bodenstützen 11, so wie in Fig. 4 gezeigt. Wenn die Trampolin-Anlage 1 zusammengeklappt werden soll, werden zuerst die seitlichen Netzrahmen 21 auf das, in der Fig. 1 nicht dargestellte, Sprungtuch 2 mitsamt dem Rahmen 3 hin umgelegt. Erst danach wird der kopfseitige Netzrahmen 22 zum Sprungtuch 2 hin umgeschwenkt.
Mit der Fig. 2 wird ein ergänzendes Bild zu Fig. 1 gegeben. Zwischen dem Rahmen 3 und dem Sprungtuch 2 befinden sich Zugfedern 14. Es versteht sich, daß in dem Rahmen 3 auch zwei Sprungtücher 2 angeordnet werden können. In diesem Fall wären entlang der Verbindungslinie zwischen den Gelenkpunkten 18' ebenfalls Zugfedern 14 erforderlich.
In der Fig. 2 ist auch erkennbar, daß zwei Masten 8 vorhanden sind. Die Verwendung von zwei, beidseitig des Rahmens 3 angeordneten, Masten 8 und zweier Zugmittel 17 verhindert ein Verwinden des Rahmens 3 beim Auf- bzw. Abbau der Trampoline 1 der Trampolin-Anlage TA.
Die Fig. 2 zeigt zudem, daß sich die Bodenstützen 11 vorzugsweise in den äußeren Eckpunkten des Rahmens 3 befinden. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Anordnung der Trampoline 1 beidseits der Symmetrieachse des fahrbaren Grundkörpers 4; durch die räumliche Zuordnung des Zugmaules 7 wird dies deutlich.
Zwischen den beiden inneren Rahmenteilen 3c befindet sich auf der Ladefläche 6 der Mittelgang 30. Mindestens einer der hier vorgesehenen beiden Masten 8 besitzt zwischen seinen beiden seitlichen, nicht weiter bezeichneten Pfosten, eine Tür 39, die den Ein- und Auslaß der aufgestellten Trampolin-Anlage TA bildet (s. Fig. 6).
Gemäß Fig. 3 ist der Netzrahmen 22 mittels eines Gelenkes 25 am Rahmen 3 gehalten und nach links, d. h. zum Sprungtuch 2 hin, umlegbar.
Die Bodenstütze 11 ist mittels des Gelenkes 26 am selben Rahmen 3 befestigt und ebenfalls in diese Richtung, jedoch von unten her, schwenkbar.
Am Netzrahmen 22 befindet sich zudem beiderseits eine Klemmlasche 23. An den Bodenstützen 11 sind zur Klemmlasche 23 korrespondierende Klemmlaschen 24 angeordnet. Durch diese Anordnung preßt eine ausgefahrene Bodenstütze 11 mit ihrer Klemmlasche 24 auf die Klemmlasche 23 des Netzrahmen 22, wodurch der Netzrahmen 22 in aufgeklappter Position zusätzlich stabilisiert und das Gelenk 25 entlastet wird.
Eine besondere Ausgestaltung stellt die Höhenverstellbarkeit der Bodenstütze 11 gegenüber dem Fuß 29 dar. Der Doppelpfeil veranschaulicht die Einstellmöglichkeit der Bodenstütze 11.
Eine andere Weiterung der Erfindung ist in der Fig. 4 gezeigt. In der Mitte des äußeren Rahmenteiles 3b des Rahmens 3, also am kopfseitigen Ende des Trampolins 1, ist eine fahrbare Stütze 12 mittels eines Gelenkes 20 befestigt. Die fahrbare Stütze 12 läuft auf zwei, in dieser Figur hintereinander befindlichen Laufrollen 28. Diese zwei Laufrollen 28 sind deshalb erforderlich, weil sonst, wegen des Gelenkes 20 und der Schwenkbewegung des Rahmens 3, diese Stütze 12 beim Auf- und Abbauen des jeweiligen Trampolins 1 umkippen würde. Zur geometrischen Verdeutlichung gegenüber Fig. 3 sind in der Fig. 4 auch wieder der Netzrahmen 22, die Klemmlaschen 23, 24 und die Schweißnähte 15 gezeigt.
Eine spezielle Ausführung der fahrbaren Stütze 12 ist in den Fig. 5 und 5a gezeigt und dort mit 31 bezeichnet. Diese spezielle Stütze 31 besteht aus einem Grundkörper, der aus einem auf den Kopf gestellten T-förmigen Körper besteht, einem mit Rädern versehenen Balken 32 und einem von diesem aufwärtsstrebenden Pfosten 33. Im Pfosten 33 ist ein Hebeelement 34 mit seiner Welle 35 drehbar gelagert. Diese Welle 35 ist an einer ihrer Enden zur Befestigung einer Handkurbel 38 ausgebildet und zum anderen Ende hin einmal gekröpft, so dass ein Steg 36 und eine Achse 37 entstehen. Die Achse 37 ist bolzenförmig ausgebildet, für das zeitweise Einstecken in eine am Rahmen des Trampolins 1 vorgesehene Hülsen 27. Während der Phase des Aufbaus der Trampolin-Anlage TA wird nach Ausschwenken des jeweiligen Trampolins 1 zum Beispiel diese spezielle Stütze 31 an Stelle der fahrbaren Stütze 12 in eine besagte am äußeren Rahmen 3, 3b vorgesehene Hülse 27 mit der bolzenartigen Achse 37 eingesteckt. Für das Ausschwenken der Stützen 11 wird die Handkurbel 38 der speziellen Stütze 31 in die Position P1 gebracht, damit wird der Rahmen 3/3b des Trampolins 1 soweit angehoben, dass die Stützen 11 ungehindert ausgeschwenkt und positioniert werden können.
Danach wird die Handkurbel 38 der speziellen Stütze 31 in die Position P2 bewegt. Während dieser Bewegung von der Position P1 in die Position P2 wird der Rahmen 3/3b des Trampolins 1 in Richtung Standfläche 19 abgesenkt, bis die Bodenstützen 11 letztere 19 berühren. Die Achse 37 der speziellen Stütze 31 kann danach leicht aus der Hülse 27 gezogen werden.
Für das nachträgliche Anbringen der Bodenstütze 11a an einem der seitlichen Rahmenteile 3a des Rahmens 3 wird die Achse 37 der speziellen Stütze 31 von der einen Seite in die jeweilige Hülse 27 gesteckt, in die 27 dann die Bodenstütze 11a von der anderen Seite eingesteckt wird. Durch Betätigen der Handkurbel 38 von der Position P1 in die Position P2 bzw. von der Position P2 in die Position P1 wird das betreffende Rahmenteil des betreffenden Rahmens angehoben bzw. gesenkt, so dass die wahlweise anbringbare Bodenstütze 11a leicht eingesetzt bzw. wieder entnommen werden kann.
In der Fig. 5a ist in Schnittdarstellung ein Detail aus der Fig. 5 gezeigt, die Anordnung der Welle 35 im Pfosten 33 und die aufgesteckte Handkurbel 38.
In der Fig. 6 ist noch eine weitere mögliche Variante der Ausbildung einer Trampolin-Anlage TA gezeigt. Bei der seitwärts des fahrbaren Grundkörpers 4 beidseits jeweils nebeneinander zwei Trampoline 1 angeordnet sind, so dass eine sogenannte "4-er Anlage" entsteht. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Trampoline 1 jeweils nur an ihrem äußeren Rahmenteil 3b sowie an einem der seitlichen Rahmenteile 3a mit einem Netzrahmen 22 bzw. 21 versehen, so dass an den aneinander anliegenden seitlichen Rahmenteilen 3a der zwei benachbarten Trampoline 1 kein Netzrahmen 21 angeordnet ist.
Eine solche Trampolin-Anlage ist nicht auf eine in der Fig. 6 dargestellte "4-er Anlage " beschränkt, sondern kann auch sechs, acht oder weitere Trampoline umfassen. Die Trampoline 1 können dabei auf beiden Seiten oder nur auf einer Seite der Hilfseinrichtung 16 am fahrbaren Grundkörper 4 angeordnet sein.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder den Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinations­ merkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Bezugszeichenliste
1
Trampoline
2
Sprungtuch
3
Rahmen
3
a seitliches Rahmenteil
3
b äußeres Rahmenteil
3
c inneres Rahmenteil
4
Grundkörper, fahrbar Kfz-Anhänger
5
Räder
6
Ladefläche
7
Zugmaul
8
Mast
9
Umlenkrolle
10
Winde
11
,
11
a Bodenstützen
12
fahrbare Stütze
13
Netz
14
Zugfeder
15
Schweißnaht
16
Hilfsvorrichtung
17
Zugmittel
18
,
18
' Gelenkpunkte
19
Standfläche
20
Gelenk (für fahrbare Stütze)
21
Netzrahmen (seitlich)
22
Netzrahmen (am Kopfende des Rahmens)
23
,
24
Klemmlaschen
25
,
26
Gelenke
27
Hülse
28
Laufrolle
29
Fuß
30
Mittelgang
31
spezielle fahrbare Stütze
32
Balken
33
Pfosten
34
Hebeelement
35
Welle
36
Steg
37
Achse (Bolzen)
38
Handkurbel
39
Tür
P1 Position "Heben"
P2 Position "Senken"
TA Trampolin-Anlage

Claims (14)

1. Trampolin-Anlage, bestehend aus mehreren, zusammenstellbaren und teils miteinander lösbar verbundenen Baugruppen, umfassend mindestens ein Trampolin (1) und einen das bzw. die Trampoline (1) im aufgebauten Zustand umgebenden mehrteiligen Schutzzaun, gekennzeichnet durch
  • - zusammenklappbare Elemente aufweisende Trampoline (1), mit mindestens einem zusammenklappbaren, Gelenkpunkte (18 und 18') aufweisenden Rahmen (3), mindestens einer Bodenstütze (11), die dem Rahmen (3) zugeordnet ist, sowie mindestens einem im Rahmen (3) mittels Zugfedern (14) gespannten Sprungtuch (2), und
  • - einen fahrbaren Grundkörper (4), wobei mindestens einer der Gelenkpunkte (18) des Rahmens (3) jedes Trampolins (1) mit dem Grundkörper (4) verbunden ist.
2. Trampolin-Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
dem fahrbaren Grundkörper (4) und dem/den Trampolinen (1) Hilfsmittel für den Auf- und Abbau zugeordnet sind, wobei die Hilfsmittel mindestens ein Zugmittel (17), Umlenkrollen (9) und mindestens eine Winde (10) umfassen,
dass diese Hilfsmittel (9, 10, 17) und der fahrbare Grundkörper (4) gemeinsam eine Hilfsvorrichtung (16) bilden, wobei die Hilfsmittel (9, 10, 17) an mindestens einem auf oder an dem fahrbaren Grundkörper (4) angeordneten Mast (8) gehalten sind und wobei die Zugmittel (17) an mindestens einem Gelenkpunkt (18') jedes Rahmens (3) angreifen.
3. Trampolin-Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens an dem vom fahrbaren Grundkörper (4) entferntesten Rahmenteil jedes Rahmens (3), dem äußeren Rahmenteil (3b), je eine schwenkbare Bodenstütze (11) angeordnet ist.
4. Trampolin-Anlage Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Bodenstützen (11) höhenverstellbar ist.
5. Trampolin-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Netzrahmen (21, 22) in Richtung auf das Sprungtuch (2) klappbar ist.
6. Trampolin-Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im zusammengeklappten Zustand des/der Trampoline (1), die seitlichen Netzrahmen (21) direkt auf dem Sprungtuch (2) bzw. dem Rahmen (3) sowie die kopfseitigen Netzrahmen (22) auf den seitlichen Netzrahmen (21) auf bzw. anliegen.
7. Trampolin-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an dem unteren Ende des kopfseitigen Netzrahmens (22), einem Gelenk (25) gegenüberliegend, eine Klemmlasche (23) und am oberen Ende der Bodenstütze (11), einem Gelenk (26) gegenüberliegend, eine Klemmlasche (24) derart angeordnet sind, daß im aufgebauten Zustand des Trampolins (1) die Klemmlasche (24) an der Klemmlasche (23) anliegt.
8. Trampolin-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem vom fahrbaren Grundkörper (4) entferntesten Rahmenteil (3b) des Rahmens (3), vorzugsweise mittig, eine fahrbare Stütze (12) angeordnet ist.
9. Trampolin-Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die fahrbare Stütze (12) wahlweise lösbar am betreffenden Rahmenteil (3b) befestigt ist.
10. Trampolin-Anlage nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die fahrbare Stütze (12) an einem Gelenk (20) befestigt ist.
11. Trampolin-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfsmittel (8, 9, 10, 17) der Hilfsvorrichtung (16) fest auf der Ladefläche (6) des fahrbaren Grundkörpers (4) installiert sind.
12. Trampolin-Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfsmittel (9, 10, 17) der Hilfsvorrichtung (16) auf der Ladefläche (6) des fahrbaren Grundkörpers (4) wahlweise lösbar befestigt sind.
13. Trampolin-Anlage nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die fahrbare Stütze (12) eine spezielle fahrbare Stütze (31) ist, die einen von einem Balken (32) aufwärtsragenden Pfosten (33) aufweist, wobei in diesem Pfosten (33) ein drehbares Hebeelement (34) gelagert ist.
14. Trampolin-Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Hebeelement (34) aus einer gekröpften Welle (35) besteht, die an einem ihrer Enden als bolzenförmige Achse (37) und an ihrem anderen Ende für das Anbringen einer Handkurbel (38) ausgebildet ist.
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