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DE10013304B4 - Leuchte - Google Patents

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DE10013304B4
DE10013304B4 DE10013304A DE10013304A DE10013304B4 DE 10013304 B4 DE10013304 B4 DE 10013304B4 DE 10013304 A DE10013304 A DE 10013304A DE 10013304 A DE10013304 A DE 10013304A DE 10013304 B4 DE10013304 B4 DE 10013304B4
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We-Ef Leuchten Wolfgang Fritzsche Elektroapparatebau & Co KG GmbH
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WE EF LEUCHTEN WOLFGANG FRITZS
We-Ef Leuchten Wolfgang Fritzsche Elektroapparatebau & Co KG GmbH
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Abstract

Leuchte,
mit einem einseitig offenen Gehäuse (4), in dem eine Lampe (6) mit einem Reflektor (8) angeordnet ist,
mit einer durchsichtigen Abdeckscheibe (12), die an der offenen Seite des Gehäuses angeordnet ist, und
mit Mitteln, die Wärme in Strahlungsrichtung vor der Lampe aus dem Bereich (18) der Strahlachse (7) der Leuchte in Bereiche (20, 22) seitlich von der Strahlachse der Leuchte verteilen,
wobei die Mittel, die Wärme in Strahlungsrichtung vor der Lampe aus dem Bereich (18) der Strahlachse (7) der Leuchte (2) in Bereiche (20, 22) seitlich von der Strahlachse (7) der Leuchte (2) verteilen, eine Streuscheibe (24) aufweisen, die in Strahlungsrichtung der Lampe (6) zwischen dieser und der Abdeckscheibe (12) angeordnet ist, wobei die Streuscheibe (24) die von der Lampe (6) ausgehende Strahlung wenigstens teilweise aus dem Bereich der Strahlachse (7) der Leuchte (2) in Bereiche (20, 22) seitlich von der Strahlachse der Leuchte...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchte der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art. Derartige Leuchten sind, beispielsweise in Form von Scheinwerfern oder Erdeinbauleuchten, allgemein bekannt. Sie weisen ein einseitig offenes Gehäuse auf, in dem eine Lampe mit einem Reflektor angeordnet ist. Um bei Verwendung der Leuchte als Außenleuchte einen Eintritt von Feuchtigkeit in das Gehäuse zu vermeiden, weisen die bekannten Leuchten eine durchsichtige Abdeckscheibe auf, die an der offenen Seite des Gehäuses angeordnet ist. Auf diese Weise ist zuverlässig vermieden, daß Feuchtigkeit in das Gehäuse eindringt und zu Störungen an den elektrischen Bauteilen der Leuchte führt.
  • Ein Nachteil der bekannten Leuchten besteht darin, daß an der Oberfläche der Abdeckscheibe hohe Temperaturen von über 120°C auftreten können. Aufgrund dieser hohen Temperaturen besteht beim Berühren der Abdeckscheibe große Verbrennungsgefahr.
  • Zur Vermeidung dieses Nachteiles ist es bekannt, zwischen der Lampe und der Abdeckscheibe ein Infrarotfilter anzuordnen, das die Wärmestrahlung reflektiert.
  • Ein Nachteil dieser bekannten Lösung besteht darin, daß sich die von dem Infrarotfilter reflek tierte Wärme im Bereich der Lampe und des Reflektors staut. Dies führt zu einer Verringerung der Lebensdauer der Lampe. Außerdem besteht die Gefahr, daß elektrische Bauteile der Leuchte, beispielsweise das Zündgerät der Lampe, überhitzt und infolge der Überhitzung zerstört werden.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Lösung besteht darin, daß das Infrarotfilter teuer ist, so daß sich der Preis der Leuchte entsprechend erhöht.
  • Aus der DE 1968112 U ist eine Reflektor-Leuchte bekannt, die ein einseitig offenes Gehäuse aufweist, in dem eine Lampe mit einem Reflektor angeordnet ist. Die offene Seite des Gehäuses ist mit einer durchsichtigen Abdeckscheibe abgedeckt. Ferner weist die Leuchte gemäß der DE 1968112 U eine Blende auf, die die Wärme in Strahlungsrichtung vor der Lampe aus dem Bereich der Strahlachse der Leuchte in Bereiche seitlich von der Strahlachse der Leuchte verteilt.
  • Aus der DE 29600945 U1 ist ein Strahler bekannt, der eine Halogen-Glühlampe aufweist und der zu Beleuchtungszwecken in ein Möbel zur Anstrahlung von Objekten eingebaut werden kann. Dieser Strahler weist gemäß der DE 29600945 U1 entweder einen IR-Sperrfilter und/oder Vorsatzreflektor oder eine Vorsatzblende auf.
  • Aus der DE 3122726 A1 ist ein Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge bekannt, der eine transparente Scheibe und einen Reflektor aufweist, wobei der Reflektor mit einer reflektierenden Metallbeschichtung versehen ist. Diese reflektierende Metallfläche ist mit Oberflächenunebenheiten versehen, um die Wärmestrahlung zu zerstreuen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, bei der eine übermäßige Erwärmung der Abdeckscheibe vermieden ist und die einfach und kostengünstig herstellbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Lehre geht von der Erkenntnis aus, daß die Temperatur der Abdeckscheibe im Bereich der Strahlachse der Leuchte am höchsten ist. Hiervon ausgehend liegt der Erfindung der Gedanke zugrunde, Wärme aus diesem Bereich in Bereiche seitlich von der Strahlachse der Leuchte zu verteilen. Auf diese Weise ist die Temperatur der Außenscheibe im bereich der Strahlachse der Leuchte wesentlich verringert, so daß insgesamt die Spitzentemperatur der Abdeckscheibe wesentlich verringert ist, so daß dementsprechend auch die Verbrennungsgefahr bei Berührung der Abdeckscheibe verringert ist. Zwar ergibt sich in den Bereichen seitlich von der Strahlachse der Leuchte, in die die Wärme verteilt wird, eine geringfügig höhere Temperatur, was jedoch nicht weiter von Nachteil ist.
  • Die erfindungsgemäße Leuchte ist einfach im Aufbau und damit kostengünstig herstellbar.
  • Die Mittel, die Wärme in Strahlungsrichtung vor der Lampe aus dem Bereich der Strahlachse der Leuchte in Bereiche seitlich von der Strahlachse der Leuchte verteilen, weisen Streumittel auf, die von der Lampe ausgehende Strahlung wenigstens teilweise aus dem Bereich der Strahlachse der Leuchte in Bereiche seitlich von der Strahlachse der Leuchte streuen. Durch die Streuung der Strahlung ergibt sich eine gleichmäßige Verteilung der Wärme in die seitlichen Bereiche.
  • Die Streumittel weisen eine Streuscheibe auf, die in Strahlungsrichtung der Lampe zwischen dieser und der Abdeckscheibe angeordnet ist. Derartige Streuscheiben stehen als Standardbauteile zur Verfügung und sind kostengünstig, so daß die erfindungsgemäße Leuchte insgesamt kostengünstig gestaltet ist.
  • Grundsätzlich kann die Streuscheibe in der Draufsicht den gesamten Reflektor abdecken. Nachteilig ist hierbei jedoch, daß das gesamte von dem Reflektor reflektierte Licht von der Streuscheibe gestreut wird. Dies beeinträchtigt die Lichtverteilungskurve der Leuchte, was jedoch je nach Anwendung der Leuchte nicht weiter von Nachteil sein muß. Daher ist die Fläche der Streuscheibe kleiner, vorzugsweise wesentlich kleiner als eine von dem freien Rand des Reflektors begrenzte Fläche, derart, daß Bereiche des Reflektors seitlich von der Lampe das Licht an der Streuscheibe vorbei reflektieren. Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform deckt die Streuscheibe in der Draufsicht nur einen Teil des Reflektors ab. Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform tritt daher beispielsweise von den seitlichen Bereichen des Reflektors reflektiertes Licht von der Streuscheibe ungehindert aus der Leuchte aus, so daß deren Lichtverteilungskurve und Wirkungsgrad nur geringfügig beeinträchtigt sind. Außerdem kommuniziert bei dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform ein zwischen der Streuscheibe und dem Reflektor gebildeter Raum mit einem zwischen der Streuscheibe und der Innenfläche der Abdeckscheibe gebildeten Raum, so daß sich die Wärme gleichmäßiger verteilt und die Gefahr eines Wärmestaus weiter verringert ist.
  • Um einen Durchtritt des reflektierten Lichtes zu ermöglichen, ist zwischen dem Rand der Streuscheibe und dem Reflektor ein Ringspalt gebildet ist. Reflektiertes Licht kann bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform ungehindert von der Streuscheibe durch den Ringspalt austreten.
  • Der Abstand zwischen der Streuscheibe und der Lampe ist entsprechend den jeweiligen Anforderungen in weiten Grenzen wählbar. Eine Ausführungsform sieht vor, daß die der Lampe zugewandte Fläche der Streuscheibe in einer Ebene liegt, die durch den freien Rand des Reflektors verläuft. Bei dieser Ausführungsform ist die Streuscheibe in Strahlungsrichtung unmittelbar vor der Lampe angeordnet, was zu einer wirksamen Streuung der von der Lampe herrührenden Wärmestrahlung führt.
  • Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß die Streuscheibe im wesentlichen zentrisch vor der Lampe angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform sind Unsymmetrien hinsichtlich der Beeinflussung des Lichtkegels der Leuchte verringert.
  • Zur weiteren Vermeidung möglicher Unsymmetrien in der Beeinflussung des Lichtkegels der Leuchte ist es zweckmäßig, wenn die Streuscheibe im wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist, insbesondere dann, wenn der Reflektor rotationssymmetrisch ausgebildet ist und der von der Leuchte ausgehende Lichtkegel somit ebenfalls im wesentlichen rotationssymmetrisch ist.
  • Eine andere Weiterbildung der Ausführungsform mit der Streuscheibe sieht vor, daß diese in einer ringförmigen Halterung aufgenommen ist, die sich mit schmalen Armen entfernt von dem Reflektor an einem Teil des Gehäuses abstützt. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und damit kostengünstig herstellbar. Durch die schmalen Arme wird die reflektierte Lichtstrahlung nur geringfügig beeinträchtigt.
  • Zweckmäßigerweise besteht die Streuscheibe aus einem durchsichtigen Material. Bei dieser Ausführungsform ist die Beeinflussung des Lichtkegels der Leuchte im Bereich der Streuscheibe gering gehalten.
  • Schließlich sieht eine Weiterbildung der Ausführungsform mit der Streuscheibe vor, daß diese auf ihrer der Lampe zugewandten Fläche und/oder ihrer der Lampe abgewandten Fläche strukturiert oder profiliert, insbesondere aufgerauht ist. Derartige Streuscheiben lassen sich einfach und kostengünstig herstellen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist.
  • Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte und
  • 2 in vergrößerter, schematischer Perspektivdarstellung eine Halterung für eine Streuscheibe der Leuchte gemäß 1.
  • In 1 ist eine Leuchte 2 dargestellt, die ein einseitig offenes, topfförmiges Gehäuse 4 aufweist, in dem eine Lampe 6 angeordnet ist, die von einem zu einer Strahlachse 7 der Leuchte 2 rotationssymmetrischen Reflektor 8 umgeben ist. Der Reflektor 8 ist in dem Gehäuse 4 gehalten und öffnet sich in einer in 1 durch einen Pfeil 10 gekennzeichneten Strahlungsrichtung der Leuchte 2. Die Lampe 6 ist in dem Fachmann bekannter Weise mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten Spannungsversorgung verbunden. Die hierzu erforderlichen elektrischen Bauteile sind hier nicht weiter von Interesse und werden daher nicht erläutert.
  • Um bei Verwendung der Leuchte 2 als Augenleuchte, insbesondere Erdeinbauleuchte, einen Eintritt von Feuchtigkeit in das Gehäuse 4 und damit verbundene Störungen an den elektrischen Bauteilen der Leuchte 2 zu vermeiden, weist die Leuchte 2 eine durchsichtige Abdeckscheibe 12 auf, die an der offenen Seite des Gehäuses 4 angeordnet ist und dieses abdeckt. Die Abdeckscheibe 12 ist mittels Schrauben 14, 16 klemmend an dem Gehäuse 4 gehalten.
  • Die Leuchte 2 weist erfindungsgemäß ferner Mittel auf, die Wärme in Strahlungsrichtung vor der Lampe 6 aus dem Bereich 18 der Strahlachse 7 der Leuchte 2 in Bereiche 20, 22 seitlich von der Strahlachse 7 der Leuchte 2 verteilen. Diese Mittel sind bei diesem Ausführungsbeispiel durch Streumittel gebildet, die von der Lampe 6 ausgehende Strahlung aus dem Bereich 18 der Strahlachse 7 der Leuchte 2 in die Bereiche 20, 22 seitlich von der Strahlachse 7 der Leuchte 2 streuen und eine optische Streuscheibe 24 aufweisen, die kreisförmig ausgebildet und mittels einer weiter unten anhand von 2 näher erläuterten Halterung zentrisch vor der Lampe 6 und mit Abstand zu dieser gehalten ist. Die Streuscheibe 24 besteht aus durchsichtigem Material und ist auf ihrer der Lampe 6 zugewandten Fläche 26 aufgerauht. Die Fläche 26 liegt bei diesem Ausführungsbeispiel in einer Ebene, die durch den freien Rand 28 des Reflektors 8 verläuft, so daß die Streuscheibe 24 unmittelbar vor der Lampe 6 gehalten ist.
  • Aus 1 ist ersichtlich, daß die Fläche der Streuscheibe 24 kleiner ist als eine von dem freien Rand 28 des Reflektors 8 begrenzte Fläche, wobei zwischen dem Rand 30 der Streuscheibe 24 und dem Reflek tor 8 ein Ringspalt 32 gebildet ist. Auf diese Weise reflektieren Bereiche des Reflektors 8 seitlich von der Lampe 6 das Licht an der Streuscheibe 24 vorbei, so daß der Lichtkegel der Leuchte 2 in diesem Bereich durch die Streuscheibe 24 nicht beeinträchtigt wird. Dadurch, daß die Streuscheibe 24 durchsichtig ausgebildet ist, wird der Lichtkegel der Leuchte 2 auch im Bereich der Streuscheibe 24 nur wenig beeinträchtigt, wobei durch die kreisförmige Ausbildung der Streuscheibe 24 und ihre zentrische Anordnung vor der Lampe 6 Unsymmetrien in der Beeinflussung des Lichtkegels der Leuchte 2 weitestgehend vermieden sind.
  • Bei Betrieb der Leuchte 2 trifft von der Lampe 6 ausgehende Strahlung auf die aufgerauhte Fläche 26 der Streuscheibe 24 auf und wird von dieser wenigstens teilweise aus dem Bereich der Strahlachse 7 in die Bereiche 20, 22 seitlich von der Strahlachse 7 der Leuchte 2 gestreut. Auf diese Weise ist die Temperatur der Außenscheibe im Vergleich zu den aus dem Stand der Technik bekannten Leuchten im zentralen Bereich der Abdeckscheibe 12 wesentlich verringert. So konnte beispielsweise die Spitzentemperatur der Abdeckscheibe 12 von einem Wert von etwa 90° ohne Verwendung einer Streuscheibe auf etwa 70° bei Verwendung einer Streuscheibe reduziert werden. Zwar erwärmt sich die Abdeckscheibe 12 in ihren Randbereichen etwas stärker als ohne Verwendung einer Streuscheibe; dies ist jedoch nicht weiter von Nachteil.
  • 2 zeigt eine Halterung 34 für die in 2 nicht dargestellte Streuscheibe 24. Die Halterung 34 ist ringförmig ausgebildet, wobei ihr Innendurchmesser im wesentlichen dem Außendurchmesser der Streuscheibe 24 entspricht. An ihrer radialen Innenfläche weist die Halterung 34 einen radialen Absatz 36 auf, auf dem die Streuscheibe 24 in Montageposition aufliegt, wie aus 1 ersichtlich. Die Halterung 34 weist zwei schmale Arme 38, 40 auf, mit denen sich die Halterung 34 in der in 1 dargestellten Montageposition entfernt von dem Reflektor 8 an einem Teil des Gehäuses 4 abstützt.

Claims (7)

  1. Leuchte, mit einem einseitig offenen Gehäuse (4), in dem eine Lampe (6) mit einem Reflektor (8) angeordnet ist, mit einer durchsichtigen Abdeckscheibe (12), die an der offenen Seite des Gehäuses angeordnet ist, und mit Mitteln, die Wärme in Strahlungsrichtung vor der Lampe aus dem Bereich (18) der Strahlachse (7) der Leuchte in Bereiche (20, 22) seitlich von der Strahlachse der Leuchte verteilen, wobei die Mittel, die Wärme in Strahlungsrichtung vor der Lampe aus dem Bereich (18) der Strahlachse (7) der Leuchte (2) in Bereiche (20, 22) seitlich von der Strahlachse (7) der Leuchte (2) verteilen, eine Streuscheibe (24) aufweisen, die in Strahlungsrichtung der Lampe (6) zwischen dieser und der Abdeckscheibe (12) angeordnet ist, wobei die Streuscheibe (24) die von der Lampe (6) ausgehende Strahlung wenigstens teilweise aus dem Bereich der Strahlachse (7) der Leuchte (2) in Bereiche (20, 22) seitlich von der Strahlachse der Leuchte (2) streut, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche der Streuscheibe (24) kleiner ist als eine von dem freien Rand (28) des Reflektors (8) begrenzte Fläche, derart, daß Bereiche des Reflektors (8) seitlich von der Lampe (6) das Licht an der Streuscheibe (24) vorbei reflektieren, wobei zwischen dem Rand (30) der Streuscheibe (24) und dem Reflektor (8) ein Ringspalt (32) gebildet ist.
  2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Lampe (6) zugewandte Fläche der Streuscheibe (24) in einer Ebene liegt, die durch den freien Rand (28) des Reflektors (8) verläuft.
  3. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streuscheibe (24) im wesentlichen zentrisch vor der Lampe (6) angeordnet ist.
  4. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streuscheibe (24) im wesentlichen kreisförmig ausgebildet ist.
  5. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streuscheibe (24) in einer ringförmigen Halterung aufgenommen ist, die sich mit schmalen Armen (38, 40) entfernt von dem Reflektor (8) an einem Teil des Gehäuses (4) abstützt.
  6. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streuscheibe (24) aus einem durchsichtigen Material besteht.
  7. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streuscheibe (24) auf ihrer der Lampe (6) zugewandten Fläche (26) und/oder ihrer der Lampe (6) abgewandten Fläche strukturiert oder profiliert, insbesondere aufgerauht ist.
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