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DE10013703A1 - Vorrichtung zur Schaustellung von Produkten für das Bauwesen - Google Patents

Vorrichtung zur Schaustellung von Produkten für das Bauwesen

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Publication number
DE10013703A1
DE10013703A1 DE2000113703 DE10013703A DE10013703A1 DE 10013703 A1 DE10013703 A1 DE 10013703A1 DE 2000113703 DE2000113703 DE 2000113703 DE 10013703 A DE10013703 A DE 10013703A DE 10013703 A1 DE10013703 A1 DE 10013703A1
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stands
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Application number
DE2000113703
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DE10013703C2 (de
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Ulrich Hauff
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
U.H. SPEZIALMOEBEL UND LADENBAU GMBH, 23611 BAD SCH
Original Assignee
KARL HAUFF SPEZIALMOEBEL und L
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Publication date
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Priority to DE2000113703 priority Critical patent/DE10013703C2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/0042Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for flat articles, e.g. panels, tiles

Landscapes

  • Residential Or Office Buildings (AREA)
  • Panels For Use In Building Construction (AREA)

Abstract

Diese Vorrichtung umfaßt wenigstens zwei mit Abstand voneinander auf einer Bodenfläche aufstellbare Ständer und Mittel zum Verbinden der Ständer miteinander an ihrem Oberende, wobei die Ständer auf ihrer sich gegenüberliegenden Seite zur Aufnahme von Haltemitteln für eine Produkttrageinrichtung ausgebildet sind. Die Aufnahmeausbildung der Ständer besteht aus Formschlußmitteln für die Haltemittel, die rahmenartig aus Profilbauteilen zusammengesetzt sein können. An den rahmenartigen Haltemitteln ist eine tafelförmige Produkttrageeinrichtung für die zu präsentierenden Produkte einhängbar. Die Ständer können zu einem ebenen oder räumlichen Gebilde zusammengestellt werden, wobei solche Gebilde durch eine herkömmliche Balkenkonstruktion für die Präsentation weiterer Bauprodukte ergänzt sein kann. Eine derartige Vorrichtung gewährleistet eine sehr vielseitige Präsentation von Produkten für das Bauwesen und ist auf einfache und schnelle Weise zum wahlweisen Zeigen von Produkten wandelbar.

Description

Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur Schaustellung von Produkten für das Bauwesen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist in dem DE-Gebrauchsmuster 295 05 390 beschrie­ ben. Diese bekannte Vorrichtung umfaßt wenigstens zwei mit Abstand vonein­ ander auf einer Bodenflächen aufstellbare Ständer und Mittel zum Verbinden der Ständer miteinander an ihrem Oberende. Die Ständer sind auf ihrer sich gegen­ überliegenden Seite zur Aufnahme von Haltemitteln für eine Produkttragein­ richtung ausgebildet. Diese Aufnahmeausbildungen bestehen aus mehreren, in vorbestimmten Höhen in den Ständern vorgesehenen Gewindelöchern, in welche Gelenkhaltebänder eingeschraubt sind, die anderseits in die Produkttrageinrichtung eingeschraubt sind. Die Produkttrageinrichtung umfaßt einen aufwendigen Wand­ elementrahmen mit einer Wandplatte, welche einen relativ großen Durchbruch aufweist, um darin eine zu zeigende Innentür zu halten. Der Wandelementrahmen kann mit einem Sprossenteil zum Einhängen von Prospekthaltern versehen sein, die zur Aufnahme der Prospekte für die Produkterläuterung dienen. Die Nachteile dieser bekannten Vorrichtung bestehen insbesondere darin, dass sie nur in be­ grenztem Umfang wandelbar ist, um unterschiedliche Produkte für das Bauwesen zeigen zu können. So müssen zum Beispiel mehrere Wandplatten für den Wand­ elementrahmen mit unterschiedlich großem Durchbruch vorrätig gehalten werden, um Haustüren, Innentüren, Fenster und dergleichen Bauelemente unterschiedlicher Größe zeigen zu können. Des weiteren ist das Umrüsten einer solchen Vorrichtung zeitraubend und umständlich, da sehr viele Schraubverbindungen gelöst und wieder befestigt werden müssen. Ferner sind eine Reihe von Zwischenverbin­ dungsmitteln erforderlich, um die Ständer an ihrem Oberende lösbar miteinander zu verbinden, was relativ hohe Herstellungskosten für diese Schaustellvorrichtung zur Folge hat. Weiterhin ist nachteilig, dass es diese Vorrichtung nicht gestattet, Fenster und Türen oder dergleichen ohne Halterungsmittel daran zu befestigen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Verbesserung der ein­ leitend angeführten Vorrichtung dahingehend, dass sie mit einfachen konstruktiven Mitteln derart wandelbar ausgebildet ist, um die vielfältigsten Produkte für das Bauwesen in großer Anzahl insbesondere dem Fachpublikum im Zusammenhang zeigen zu können.
Die Lösung dieser Aufgabe ist in dem Patentanspruch 1 angegeben.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auf einfache Weise so konstruiert, dass sie in relativ kurzer Zeit im wesentlichen ohne Werkzeug aufgestellt und bei Bedarf schnell verändert werden kann, um sie bezüglich der Größe und Art der darzubie­ tenden Produkte umgestalten zu können. Weiterhin ist sie so aufgebaut, dass nur relativ wenig und einfache zusätzliche Bauteile erforderlich sind, um die unter­ schiedlichsten Produkte, die für das Bauwesen gehandelt werden, im Zusammen­ hang zeigen zu können. Zu diesen Produkten zählen nicht nur Türen, Fenster und andere Bauelemente, sondern auch Fliesen einschließlich Sanitärobjekte, Wandpa­ neele der unterschiedlichsten Ausführungen und Parkettbeläge sowie auch in Gebinden gehandelte Baustoffe, insbesondere in angewendeter Form, die in Verbindung mit den zugehörigen Anwendungsprodukten präsentiert werden können. Diese Aufzählung der Produkte ist nicht abschließend, sondern es kom­ men alle Produkte infrage, die sich mit einer Vorrichtung der hier fraglichen Art präsentieren lassen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in ihrer einfachsten Form auch ohne besondere Hilfsmittel wie beispielsweise Produkttrageinrichtun­ gen und die dafür vorgesehenen Haltemittel verwendet werden, da ihre Ständer derart eingerichtet sind, dass insbesondere Türen und Fenster allein mit ihrem Rahmen daran lösbar befestigt werden können. Aus der erfindungsgemäßen Ausbildung der Vorrichtung ergibt sich somit eine äußerst umfangreiche und universelle Darbietungsmöglichkeit für das Präsentieren von Produkten für das Bauwesen. Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung, die in ihrer einfachsten Aus­ führungsform aus einem ebenen Aufbau besteht, ist dadurch gegeben, dass dieser ebene Aufbau einfach und schnell zu einem räumlichen Aufbau erweitert werden kann.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Vorrichtung besteht die Formschlußausbildung der Hauptständer aus einer u-förmigen Aufnahmeprofilierung. Diese u-förmige Aufnahmeprofilierung kann durch gegenüber der betreffenden Seitenwand vor­ stehende Randteile der angrenzenden Seitenwandteile der Hauptständer gebildet sein.
In weiter Fortbildung können zusätzlich zu den Hauptständern auch Zwischen­ ständer mit einer u-förmigen Aufnahmeprofilierung vorgesehen sein. An ihrem Oberende sind die Hauptständer und gegebenenfalls auch Zwischenständer mit Hilfe von Sturzelementen miteinander verbunden mit dem Vorteil, dass die Stur­ zelemente nicht nur ein Verbindungsmittel sind, sondern auch gleichzeitig einen repräsentativen oberen Abschluß der Vorrichtung bilden.
In noch weiterer vorteilhafter Ausgestaltung sind Haltemittel aus wenigstens zwei sich gegenüberstehenden, formschlüssig in die Formschußausbildung der Ständer eingreifenden Vertikalprofilteilen und aus wenigstens einem den Abstand zwi­ schen den beiden Vertikalprofilteilen überbrückenden und mit diesen formschlüs­ sig zusammenwirkenden Horizontalprofilteil vorgesehen. Die Vertikalprofilteile können im Querschnitt u-förmig ausgebildet sein und je wenigstens einen Quersteg zum Einhängen des Horizontalprofilteils aufweisen. Das oder jedes Horizontal­ profilteil kann ebenfalls im Querschnitt u-förmig ausgebildet und an seinen beiden Enden mit einem Einhängehaken zum Einhängen dieses Profilteils in die beiden Vertikalprofilteile versehen sein.
Weitere Ausbildungen und Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Schaustellung der unterschiedlichsten Produkte für das Bauwesen sind in den Unteransprüchen angeführt.
Die Erfindung ist nachstehend anhand mehrerer, in den anliegenden Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel in Vorderansicht,
Fig. 2, 3 und 4 Schnittdarstellungen nach den Linien II-II, III-III und IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Hauptständer,
Fig. 6 u. 7 weitere Querschnittsformen von Hauptständern.
Fig. 8 einen Längsschnitt durch einen Hauptständer nach der Linie VIII-VIII in Fig. 5,
Fig. 9 eine Vorderansicht eines Vertikalprofilteiles,
Fig. 10 eine Aufsicht auf das Vertikalprofilteil nach Fig. 9,
Fig. 11 einen Seitenansicht des Profilteiles nach Fig. 9,
Fig. 12 die Einzelheit X in Fig. 11,
Fig. 13 eine Seitenansicht auf ein Horizontalprofilteil,
Fig. 14 eine Aufsicht auf das Horizontalprofilteil nach Fig. 13,
Fig. 15 eine Endansicht auf das Horizontalprofilteil nach Fig. 13,
Fig. 16 ein zweites Ausführungsbeispiel in Vorderansicht,
Fig. 17 u. 18 Querschnittsformen von Zwischenständern,
Fig. 19 einen Teilschnitt nach der Linie XIX-XIX in Fig. 16,
Fig. 20 eine Querschnittsdarstellung eines Hauptständers mit einem daran gehalterten Türfutter,
Fig. 21 ein Sturzelement in Aufsicht,
Fig. 22 einen Längsschnitt nach der Linie XX-XX in Fig. 21,
Fig. 23 eine teilweise Querschnittsdarstellung nach der Li­ nie XXI-XXI in Fig. 16,
Fig. 24 ein drittes Ausführungsbeispiel in perspektivischer Darstellung.
Das erste Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 umfaßt zwei sich gegenüberstehende Hauptständer 1, ein oberes, mit den beiden Hauptständern verschraubtes Sturzel­ ement 2 und eine Produkttrageinrichtung in Form einer Tafel 3, an welcher zum Beispiel Fliesen, Sanitärobjekte, Täfelbretter, Ziegelsteinimitationsplatten, Tapeten und dergleichen als beispielsweise Produkte für das Bauwesen anbringbar sind. Die dargestellte Tafel weist eine Breite auf, die den Abstand der beiden Ständer 1 voneinander überlappt, und erstreckt sich in der Höhe bis etwa zur halben Höhe der Ständer. Wie Fig. 1 zeigt, ist die Tafel 3 nur auf einer Seite der Ständer 1 vor­ gesehen. Auf deren anderer Seite kann ebenfalls eine Produkttrageinrichtung in Form einer Tafel 3 vorgesehen sein. Die Hauptständer 1 sind an ihrem Unterende mit einer Bodenfläche 4 verankerbar, wie noch erläutert ist. Des weiteren ist in Fig. 1 ein Fenster 5 als Schaustellprodukt zwischen den Hauptständern gehaltert.
Wie man aus den Fig. 1 bis 7, am deutlichsten jedoch aus Fig. 5, erkennen kann, sind die Hauptständer 1 auf ihrer sich gegenüberliegenden Seite mit einer Form­ schlußausbildung 6 versehen, die sich vorzugsweise über die gesamte Länge der Hauptständer erstreckt. Diese Formschlußausbildung ist vorzugsweise als vertiefte Aufnahmeprofilierung ausgebildet und weist zum Beispiel eine Nutform auf. In einer einfachen Ausführungsform kann die Nutform dadurch gebildet sein, dass Randteile 7 der Seitenwandteile 8 der Hauptständer 1 gegenüber dem Stegteil 9 zwischen den beiden Seitenwandteilen 8 nach außen vorstehen, wie dies besonders deutlich aus den Fig. 3 bis 7 zu erkennen ist.
In der einfachsten Querschnittsform des Hauptständers 1 ist diese Form ein regel­ mäßiges Viereck, und nur auf einer Seite dieses Vierecks ist die Formschlußaus­ bildung 6 vorgesehen (Fig. 2 bis 5). Es kann jedoch auch eine andere polygonale Querschnittsform gewählt werden, zum Beispiel eine Sechseckform. Weitere Querschnittsgestaltungen zeigen die Fig. 6 und 7. Diese Querschnittsformen der Hauptständer 1 wird man wählen, wenn Eckträger oder Mittelträger gewünscht werden. Während Fig. 6 einen Eckträger zeigt, ist in Fig. 7 ein Kreuzträger dar­ gestellt. Selbstverständlich kann auch t-förmige Querschnittsform gewählt werden, die auf einfache Weise durch Abwandlung der Querschnittsform nach Fig. 7 herstellbar ist, in dem ein kleiner Trägeranbau 1a fortgelassen wird. Die Träger­ querschnittsformen nach den Fig. 6 und 7 zeichnen sich dadurch aus, dass sie mehrere vertiefte Aufnahmeprofilierungen 6 in Nutform aufweisen.
Im übrigen weist der Hauptständer 1 mehrere innere Versteifungsplatten 10 auf, die in vorbestimmten axialen Abstand voneinander an den Seitenwandteilen 8 und 9 des Hauptständers befestigt sind und ein zentrales Loch für eine Zugstange 11 aufweisen (Fig. 8). Zur Verankerung des Hauptständers 1 an der Bodenfläche 4 kann so vorgegangen werden, dass an der Bodenfläche eine Gewindehülse 12 befestigt wird, in welche die Zugstange 11 eingeschraubt wird. Die Zugstange erstreckt sich beispielsweise über die Höhe des Ständers 1 und nimmt an ihrem Oberende ein Mutter 13 auf, die über ein Druckteil 14 den Ständer mit der Boden­ fläche 4 fest verspannt. Falls es erforderlich ist, kann im unteren Bereich des Ständers 1 eine Zentrierplatte 15 für den Ständer vorgesehen sein, die im Boden befestigt ist. In alternativer Bodenbefestigung des Ständers 1 kann so vorgegangen werden, dass die Zentrierplatte 15 oder dergleichen fest an der Bodenfläche 4 verankert ist und selbst die Gewindehülse 12 aufweist, in welche dann das Unter­ ende der Zugstange 11 eingreift.
Fig. 3 zeigt die Anbringung des Fensters 5 an den Ständern 1 im Einzelnen. Man erkennt, dass der Rahmen 5a des Fensters unmittelbar an dem Ständer 1 ange­ schraubt ist, und zwar innerhalb der nutförmigen Aufnahmeprofilierung 6 des Ständers. Falls es erforderlich ist, können in Abhängigkeit von der Dicke des Fensterrahmens zusätzlich Füllleisten 5b in der Aufnahmeprofilierung 6 eingesetzt sein.
Für die Anbringung der produkttragenden Tafel 3 an den Hauptständern 1 werden zugehörige Haltemittel in die vertiefte Aufnahmeprofilierung 6 der Hauptständer 1 eingesetzt. Solche Haltemittel sind beispielsweise im Einzelnen in den Fig. 9 bis 12 gezeigt. Diese Haltemittel umfassen wenigstens zwei sich gegenüberliegende Vertikalprofilteile 16 und wenigstens ein Horizontalprofilteil 17. Die Vertikal­ profilteile 16 bestehen vorteilhaft aus u-förmigen Metallprofilen, wobei die Breite dieser Profilteile vorteilhaft der lichten Weite der nutförmigen Aufnahmeprofilie­ rung der Hauptständer 1 entspricht und dies aus Fig. 4 klar erkennbar ist. Die Länge der Vertikalprofilteile 16 entspricht im wesentlichen derjenigen der Haupt­ ständer 1, kann jedoch auch nur eine Teillänge der Hauptständer aufweisen, wie es in Verbindung mit Fig. 1 ersichtlich ist, wenn nur eine halbhohe Tafel 3 gehaltert werden soll. Die Vertikalprofilteile 16 sind in den Nuten 6 der Ständer 1 der Fig. 1 der besseren Übersichtlichkeit wegen nicht gezeigt, wogegen die Horizontal­ profilteile 17 strichpunktiert angedeutet sind.
Die u-förmigen Vertikalprofilteile 16 sind mit mehreren Querstegen 18 versehen, an welchen das jeweilige Horizontalprofilteil 17 mit seinen Enden eingehängt wird, so dass das jeweilige Horizontalprofilteil formschlüssig an zwei sich gegen­ überliegenden Vertikalprofilteilen 16 gehalten wird, wie dies die Fig. 11 und 12 zeigen. Hierzu sind die beiden Enden des oder jedes Horizotalprofilteiles 17 mit einem Einhängehaken 19 versehen, der aus dem Stegteil des Horizontalprofilteils und mit einer Breite geformt ist, die der lichten Weite der U-Form der Vertikal­ profilteile 16 entspricht. Dadurch wird das Horizontalprofilteil im wesentlichen ohne seitliches Spiel an den Vertikalprofilteilen formschlüssig gesichert.
Die Länge der Horizontalprofilteile 17 entspricht im wesentlichen dem Abstand zwischen den jeweils verwendeten Ständern. Durch die Stege 18 der Vertikal­ profilteile 16 und die Einhängehaken 19 der Horizontalprofilteile 17 wird auch sichergestellt, dass die Vertikalprofilteile in den Aufnahmeprofilierungen 6 der Ständer 1 in Abstandsposition zueinander gehalten werden.
Wenn untere Horizontalprofilteile 17 nicht an den Vertikalprofilteilen 16 einge­ hängt werden sollen, weil sie für den gerade vorgesehenen Anwendungsfall nicht erforderlich sind, kann die untere Positionssicherung der Vertikalprofilteile auch mittels einer in den jeweiligen Ständer einschraubbaren Schraube erfolgen, wozu die Vertikalprofilteile unten mit einem Loch 16a versehen sein können.
Die Horizontalprofilteile 17 werden an den Vertikalprofilteilen 16 so eingehängt, dass ihre beiden Schenkel 17a nach oben zeigen. An diesen Schenkeln werden die Produkt tragenden Tafeln 3 angehängt, wie noch erläutert ist.
Die Horizontalprofilteile 17 sind in ihrer Formgestaltung klar aus den Fig. 13, 14 und 15 erkennbar. Die Breite der Horizontalprofilteile 17 ist vorzugsweise größer als diejenige der Vertikalprofilteile 16, wie es deutlich aus Fig. 4 erkennbar ist. Die Breite der Horizontalprofilteile entspricht der Dicke der Ständer 1, so dass sich eine gute Gesamtanlage der Tafel 3 sowohl an den Horizontalprofilteilen als auch an den Ständern ergibt.
Fig. 16 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Schaustellvorrichtung. Der Aufbau dieses Beispiels gleicht im Wesentlichen demjenigen des ersten Aus­ führungsbeispiels. Der hauptsächliche Unterschied besteht jedoch darin, dass zwischen den beiden Hauptständern 1 ein Zwischenständer 20 vorgesehen ist. Der Aufbau dieses Zwischenständers gleicht im Wesentlichen demjenigen eines Hauptständers, wie er in Fig. 5 gezeigt ist. Das heißt, auf wenigstens einer Seite ist der Zwischenständer ebenfalls mit einer Formschlußausbildung 21 versehen, wobei diese Seite derjenigen Seite eines Hauptständers gegenüberliegt, die ebenfalls mit einer Formschlußausbildung 6 versehen ist. Diese Formschlußausbildung sind ebenfalls als vertiefte oder zurückspringende Aufnahmeprofilierung ausgebildet und weisen vorzugsweise eine Nutform auf.
Da gemäß dem Beispiel nach Fig. 16 eine Haustür 22 präsentiert werden soll, kann ein Zwischenständer nach Fig. 17 verwendet werden, der nur auf einer Seite eine Formschlußausbildung 21 aufweist. Die dieser Formschlußausbildung gegen­ überliegende Seite des Zwischenständers 20 braucht keinerlei Befestigungsaus­ bildung aufzuweisen, da der Haustürrahmen unmittelbar mit dieser Seite des Zwischenständers verschraubt wird. Die gegenüberliegende Seite des Haupt­ ständers 1 weist in diesem Fall in seiner Nut 6 kein Vertikalprofilteil 16 auf, da auch an dieser Stelle der Rahmen der Haustür 22 direkt mit dem Hauptständer 1 verschraubt wird.
Gemäß Fig. 16 ist der Zwischenständer 20 so aufgestellt, dass seine Formschluß­ ausbildung 21 dem anderen Hauptständer 1, d. h. dem rechten Hauptständer 1, zugekehrt ist. In diesem Fall sind die Formschlußausbildung 21 des Zwischen­ ständers 20 und die Formschlußausbildung 6 des Hauptständers 1 je mit einem Vertikalprofilteil 16 versehen, wobei die beiden Vertikalprofilteile vorteilhaft mittels zweier Horizontalprofilteile 17 formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Vertikalprofilteile und die Horizontalprofilteile sind in Fig. 16 der besseren Übersicht wegen fortgelassen. Auch bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist an den Horizontalprofilteilen 17 eine Produkttrageinrichtung 23 in Form einer Tafel eingehängt. Wie die Einhängung der Tafel 23 im Einzelnen ausgebildet sein kann, zeigt Fig. 19. Auf der Rückseite ist die Tafel mit einem Einhängebeschlag 24, zum Beispiel in Form eines unten ausgesparten Klotzes, versehen. Dieser Beschlag 24 greift über den nach oben weisenden Schenkel 17a des u-profilförmigen Horizon­ talprofilteiles. Selbstverständlich kann auch an dem anderen Schenkel des Hori­ zontalprofilteiles 17 eine Produkttrageinrichtung in Form einer Tafel aufgehängt sein.
Auch bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel sind die beiden Hauptständer 1 oben mit wenigstens einem Sturzelement 2 miteinander verbunden. Ein Sturzel­ ement ist in den Fig. 21 und 22 gezeigt. Es ist ein kastenförmiges Bauteil, dessen Endseiten als vorstehende Feder 25 ausgebildet sind, die in die nutförmigen Formschlußausbildungen 6 der Hauptständer 1 eingreifen. Im Regelfall wird es so sein, dass Sturzelemente 2 unterschiedlicher Länge vorgesehen sind, je nachdem, welchen Abstand die beiden Hauptständer voneinander aufweisen. Aufgrund dessen sind die Zwischenständer 20 kürzer ausgebildet als die Hauptständer 1, und zwar um das Höhenmaß des Sturzelementes 2. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, das auch die Vertikalelemente 16 im Regelfall eine maximale Höhe aufweisen, die derjenigen eines Zwischenständers entspricht oder um die Sturzhö­ he kürzer ist als die Hauptständerhöhe.
Wenn bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 16 die Haustür 22 gegen eine Innen­ tür ausgetauscht werden soll, die in der Regel eine kleinere Breite aufweist als die Haustür, so kann der gezeigte Zwischenständer 20 nach links verschoben werden, sodass der Türrahmen der Innentür einerseits an dem linken Hauptständer 1 und gegenüberliegend an dem verschobenen Zwischenständer 20 anliegt. In diesem Fall werden dann längere Horizontalprofilteile 17 verwendet, um dem größeren Ab­ stand zwischen den Vertikalprofilteilen 16 zu überbrücken. An den längeren Horizontalprofilteilen wird dann eine breitere Tafel 23 eingehängt.
Da die Innentür eine geringere Höhe aufweist als eine Haustür, ist es vorteilhaft, einen Ergänzungssturz 2a vorzusehen, um die Lücke zwischen dem oberen Rah­ menbereich der Innentür und dem oberen Sturz 2 auszufüllen. Ein solcher Ergän­ zungssturz ist prinzipiell so aufgebaut, wie es in den Fig. 21 und 22 gezeigt ist, und allgemein eine kleinere Höhe aufweist als der obere Sturz 2.
Fig. 20 zeigt, wie die Seitenteile 26 eines Türfutters einer Innentür an dem Haupt­ ständer 1 und/oder an dem Zwischenständer 20 angebracht ist. Das jeweilige Futterteil 26 umgreift die Seitenwandteile 8 des betreffenden Ständers, so dass in diesem Anwendungsfall Vertikalprofilteile als zwischengeschaltetes Haltemittel nicht erforderlich sind. Sollen jedoch anstelle von Türen oder Fenstern tafelförmi­ ge Produkthaltereinrichtungen 3 und/oder 23 an denselben Ständern verwendet werden, so werden in die dann benutzten Formschlußausbildungen 6 bzw. 21 der Ständer die passenden Vertikalprofilteile 16 eingesetzt.
Um anstelle der Haustür 22 eine Innentür zu präsentieren, kann es auch ausreichen, bei dem Beispiel nach Fig. 16 einen weiteren Ständer 20 direkt gegen den linken Hauptständer 1 zu stellen, um dadurch das geringere innere Abstandsmaß für das Türfutter der Innentür zu schaffen. Gemäß Fig. 17 weist hierzu der Zwischen­ ständer 20 ein vorspringendes Federteil 27 auf, das in die Formschlußnut 6 des Ständers 1 eingreift.
Der oder die Zwischenständer 20 können jedoch auch eine Querschnittsform gemäß Fig. 18 aufweisen. In diesem Fall ist der rechten nutförmigen Formschluß­ ausbildung 21 gegenüberliegend eine linke Formschlußausbildung 21a des Zwi­ schenständers 20 zugeordnet. Ein solcher Zwischenständer wird verwendet, wenn mit dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 16 anstelle der Haustür 22 zusätzlich zu der rechten Tafel 23 eine weitere tafelförmige Produkttrageinrichtung links vom Zwischenständer 20 vorgesehen werden soll. In diesem Fall werden dann auch die nutförmigen Formschlußausbildungen 21a des Zwischenständer 20 und die nutför­ mige Formschlußausbildung 6 des linken Hauptständers 1 mit Vertikalprofilteilen 16 bestückt, an denen wiederum die erforderlichen Horizontalprofilteile 17 einge­ hängt werden. Wenigstens auf der einen Seite der Horizontalprofilteile wird dann eine weitere tafelförmige Produkttrageinrichtung eingehängt.
Als weitere alternative Ausgestaltungsmöglichkeit des Ausführungsbeispiels nach Fig. 16 kann auch so vorgegangen werden, dass zwei Zwischenständer 20 nach Fig. 18 zwischen den beiden Hauptständern 1 vorgesehen sind. Zwei Zwischen­ ständer gemäß Fig. 18 werden in der Regel dann angewendet, wenn zwischen den beiden Hauptständern 1 ein relativ großer Abstand voneinander vorgesehen ist, der für einen Umbau der Schaustellvorrichtung zum Präsentieren von anderen und/oder weiteren Produkten nicht geändert werden soll. Man wird dann mehrere Zwischenständer verwenden, wobei alle Ständer mit Vertikalprofilteilen und Horizontalprofilteilen ausgerüstet werden können, um daran tafelförmige Produkt­ trageinrichtungen zu haltern. Der mittlere Bereich einer solchen Schaustellvor­ richtung kann dann so ausgebildet sein, wie es in Fig. 1 gezeigt ist. Rechts und links daran kann sich eine hohe Produkttragtafel, wie sie mit 23 in Fig. 16 gezeigt ist, anschließen. Alternativ kann in der Mitte auch eine Innentür angeordnet wer­ den.
Die Hauptständer 1 und die Zwischenständer 20 sind vorzugsweise in Kastenbau­ weise gefertigt, wozu vorteilhaft Holz als Werkstoff verwendet wird. Die Profil­ teile 16 und 17 bestehen vorteilhaft aus Metall, insbesondere aus Stahlblechform­ teilen. Die Tafeln 3 und 23 sind vorzugsweise Holztafeln.
Wenn an den Produkttragtafeln 3 bzw. 23 auch relativ schwere Ausstellungproduk­ te gezeigt werden sollen, wie es zum Beispiel in Fig. 23 mit einem Sanitärwasch­ becken 28 angedeutet ist, kann eine innere Verstärkungsplatte 29 vorgesehen sein. Diese Verstärkungsplatte kann auf verschiedene Weise montiert werden. Einerseits ist es möglich, diese Platte 29 mit der Tafel 3 oder 23 zu verschrauben, anderer­ seits kann diese Platte aber auch nach der in Fig. 23 gezeigten Weise befestigt sein. Hierzu können die entsprechenden Horizontalprofilteile 17 mit mehreren Löchern 17b (Fig. 14) versehen sein. Mit Hilfe von Schrauben und/oder Stiften kann die oder jede Verstärkungsplatte 29 dann an den Horizontalprofilen 17 befestigt sein, wie es schematisch bei 30 angegeben ist. Danach können dann die Tafeln 3, 23 eingehängt werden.
Fig. 24 zeigt ein Ausführungsbeispiel dafür, wie die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen zu einer räumlich zusammenhängenden Konstruktion mitein­ ander verbunden werden können, und zwar unter zu Hilfenahme von Hauptstän­ dern 1, wie sie zum Beispiel in den Fig. 5. 6 und 7 gezeigt sind, und fallweise mit Zwischenständern 20. Gemäß den Pfeilen 31 und 32 erkennt man, dass die Aus­ führungsformen nach den Fig. 1 und 16 in zwei Richtungen, die vorzugsweise senkrecht zueinander verlaufen, zu einer räumlich zusammenhängenden Kon­ struktion 33 zusammengefügt, sind. Aus Gründen der Übersichtlichkeit der Fig. 24 sind bei dieser räumlichen Konstruktion 33 die Ständer 1 nur mit ihren Stürzen 2 gezeigt. Selbstverständlich sind an den Ständern alle diejenigen Teile in gewünsch­ ter Kombination montierbar, die in Verbindung mit den Fig. 1 und 16 gezeigt und beschrieben sind.
Des weiteren erkennt man aus Fig. 24 eine ergänzende, jedoch herkömmlich konzipierte Balkenkonstruktion 34 zur Präsentation von Bauelementen und Bau­ materialien, die üblicher Weise an Decken und Dächern verbaut werden.
Die gezeigte Balkenkonstruktion 34 setzt sich aus einem waagerechten Deckenbal­ kenaufbau 35 und aus einem schrägen Sparrenaufbau 36 für eine Dachdarstellung zusammen. Mit dem Deckenbalkenaufbau 35, der auf der Oberseite der erfindungs­ gemäßen Raumkonstruktion 33 angeordnet ist, können z. B. klappbare Boden­ treppen, aber auch andere Treppen wie auch Deckenverkleidungen wie Täfel­ bretter, Bodendielen und Isoliermaterial usw. zwischen den Balken präsentiert werden. In Verbindung mit dem schrägen Sparrenaufbau 36 können Dachfenster sowie alle Bauwerkstoffe, die in Verbindung mit einem Dachaufbau bzw. einer Dacheindeckung benötigt werden, gezeigt werden.
Die Größe und die Art des Aufbaus der Konstruktionen 33, 35 und 36 hängt von der Art und der Vielfalt der zu zeigenden Produkte ab. Selbstverständlich ist es auch möglich, nur den Deckenbalkenaufbau 35 oder nur den Sparrenaufbau 36 in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Konstruktion 33 zu verwenden. Dabei kann der Sparrenaufbau auch so konzipiert sein, dass er nur einen Teilbereich umfaßt, beispielsweise nur seine untere Hälfte, die sich seitlich an die Konstruk­ tion 33 anschließt, oder nur seine obere Hälfte, die sich oberhalb der Konstruktion 33 oder der Konstruktion 35 befindet.

Claims (15)

1. Vorrichtung zur Schaustellung von Produkten für das Bauwesen, umfas­ send wenigstens zwei mit Abstand voneinander auf einer Bodenfläche aufstellbare Ständer und Mittel zum Verbinden der Ständer miteinander an ihrem Oberende, wobei die Ständer auf ihrer sich gegenüberliegenden Seite zur Aufnahme von Haltemitteln für eine Produkttrageinrichtung ausgebildet sind, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Aufnahmeausbildung der Ständer (1), die als Hauptständer auf der Bodenfläche (4) verankerbar ausgebildet sind, aus einer Formschlußausbildung (6) zur Aufnahme der Haltemittel besteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ebene zwischen den Hauptständern (1) wenigstens ein mit der Bodenfläche (4) veranker­ bare Zwischenständer (20) vorgesehen ist, dessen wenigstens eine Seite, die einem Hauptständer (1) oder einem weiteren Zwischenständer (20) zugekehrt ist, mit einer Formschlußausbildung (21) zur Aufnahme eines Haltemittels (16) versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Formschlußausbildung der Hauptständer (1) und des oder der Zwischenständer (21) aus einer vertieften Ausnahmeprofilierung (6, 21) besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die vertiefte Aufnahmeprofilierung (6, 21) eine Nutform aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutform durch vorstehende Randteile (7) der Seitenwandteile (8) der Hauptständer (1) bzw. des oder der Zwischenständer (20) gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Ständer (1, 20) mittels einer auf der Bodenfläche (4) befestig­ baren Gewindehülse (12) und einer innerhalb der Ständer vertikal verlaufenden, in die Gewindehülse einschraubbaren Zugstange (11) verankerbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, weiter umfassend wenigstens eine Produkttrageinrichtung und Haltemittel, um die Produkttragein­ richtung an den Ständern in Position zu halten, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel aus wenigstens zwei sich gegenüberstehenden, formschlüssig in die Formschußausbildung (6, 21) der Ständer (1, 20) eingreifenden Vertikalprofilteile (16) und wenigstens einem den Abstand zwischen den beiden Vertikalprofilteilen (16) überbrückenden und mit diesen formschlüssig zusammenwirkenden Horizon­ talprofilteil (17) bestehen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertikal­ profilteile (16) im Querschnitt u-förmig ausgebildet sind und je wenigstens einen Quersteg (18) zum Einhängen des Horizontalprofilteils (17) aufweisen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Horizontalprofilteil (17) im Querschnitt u-förmig ausgebildet und seinen beiden Enden mit einem Einhängehaken (19) zum Einhängen dieses Profilteils in die beiden Vertikalprofilteile (16) versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhän­ gehaken (19) aus dem Stegteil des Horizontalprofilteils (17) und mit einer Breite geformt sind, die der lichten Weite des Vertikalprofilteils (16) entspricht.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, dass sie weiter wenigstens ein Sturzelement (2, 2a) umfaßt, das den oberen Abschluß zwei sich gegenüberstehender Ständer (1, 20) bildet.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Produkttrageinrichtung (3, 23) aus wenigstens einer Tafel mit einer rückseitigen Einhängeausbildung (24) besteht, die in wenigstens ein zugehöriges Horizontalprofilteil (17) einhängbar ist, und der eine innere Verstärkungsplatte (29) zugeordnet sein kann.
13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr solcher Vorrichtungen zur Bildung einer sich horizontal in zwei Richtungen erstreckenden, räumlich zusammenhängenden Konstruktion (33) zusammenfügbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die räumli­ che Konstruktion (33) durch eine herkömmliche Balkenkonstruktion (34) zur Aufnahme weiterer Schaustellprodukte ergänzt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die her­ kömmliche Balkenkonstruktion einen waagerechten Deckenbalkenaufbau (35) und /oder einen schrägen Dachsparrenaufbau (36) einschließt.
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