DE10013645A1 - Aufhänger zur Befestigung von Gegenständen an ebenen Flächen - Google Patents
Aufhänger zur Befestigung von Gegenständen an ebenen FlächenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Aufhänger zur Befestigung von Gegenständen an ebenen Flächen. Der Aufhänger besteht aus flächigen Stanzteilen, die mindestens eine fensterförmige Ausstanzung mit einer in das Fenster vorspringenden beweglichen Zunge aufweisen und zusammensteckbar sind, wobei die Zunge eine Rückfläche des anderen Stanzteils hinterfasst. Erfindungsgemäß sind die fensterförmigen Ausstanzungen an den Stanzteilen identisch ausgebildet und sind eine Mehrzahl von Stanzteilen entlang vorgegebener Schnittlinien zu einem Streifen verbunden. Nach Maßgabe der Größe eines aufzuhängenden Gegenstandes sind Anordnungen aus mehreren zusammenhängenden Stanzteilen abtrennbar und aufhängerbildend zusammensteckbar.
Description
Die Erfindung betrifft einen Aufhänger zur Befestigung von
Gegenständen an ebenen Flächen bestehend aus flächigen
Stanzteilen, die mindestens eine fensterförmige Ausstanzung
mit einer in das Fenster vorspringenden beweglichen Zunge
aufweisen und zusammensteckbar sind, wobei die Zunge eine
Rückfläche des anderen Stanzteils hinterfasst.
Ein aus DE-U 29 72 1981 bekannter Aufhänger besteht aus
zwei metallischen Stanzteilen, die unterschiedlich aus
gebildet sind. Eines der Stanzteile weist eine fenster
förmige Ausstanzung mit einer in das Fenster vorspringenden
Zunge auf. Das andere Stanzteil ist mit einer formstabilen
Aufnahmetasche für die Zunge ausgebildet. Die den Aufhänger
bildenden Stanzteile müssen paarweise abgepackt werden. Je
nach Größe und Gewicht des aufzuhängenden Gegenstandes sind
Stanzteile mit unterschiedlichen Abmessungen und ins
besondere unterschiedlicher Wandstärke erforderlich. Für
vielfältige Anwendungen, z. B. im Haushalt, müssen die
zweiteiligen Aufhänger in unterschiedlichen Größen bevor
ratet werden. Nachteilig ist ferner, dass die Aufhänger aus
relativ aufwendigen und teueren metallischen Formstanz
teilen bestehen.
Die Aufgabe besteht darin, Aufhänger für Bilder, Kalender,
Karten und leichte Gebrauchsgegenstände anzugeben, die bei
einer Konfektionierung oder Verpackung in großen Stück
zahlen nur einen äußerst kleinen Platzbedarf beanspruchen
und in Bezug auf ihre Tragfähigkeit variabel auf das
Gewicht und die Größe der aufzuhängenden Gegenstände abge
stimmt werden können.
Ausgehend von einem Aufhänger mit den eingangs
beschriebenen Merkmalen wird die Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass die fensterförmigen Ausstanzungen an
den Stanzteilen identisch ausgebildet sind und dass eine
Mehrzahl von Stanzteilen entlang vorgegebener Schnittlinien
zu einem Streifen verbunden sind, wobei nach Maßgabe der
Größe eines aufzuhängenden Gegenstandes Anordnungen aus
mehreren zusammenhängenden Stanzteilen abtrennbar und auf
hängerbildend zusammensteckbar sind. Auf diese Weise ist
die kraftübertragende Fläche des Aufhängers an die Größe
bzw. das Gewicht des aufzuhängenden Gegenstandes anpassbar,
ohne dass Aufhänger in unterschiedlichen Größen bevorratet
werden müssen. Es versteht sich, dass die Schnittlinien
auch als Knicklinien oder Perforationslinien ausgebildet
sein können. Die Stanzteile bestehen zweckmäßig aus Karton
oder aus einem biegsamen Kunststoff und können z. B. als
Rollenware konfektioniert werden. Die Handhabung von der
Rolle trägt den Anforderungen der Praxis in besonderer
Weise Rechnung.
Im Rahmen der Erfindung liegt es auch, dass die Stanzteile
von einem Schnittbogen abtrennbar sind, der in einem vor
gegebenen Raster eine Mehrzahl der Ausstanzungen enthält
und in Quer- und Längsrichtung verlaufende Schnittlinien
aufweist. Es können Längsstreifen und Querstreifen aus
jeweils mehreren zusammenhängenden Stanzteilen abgetrennt
werden.
Die Ausstanzungen an den Stanzteilen sind zweckmäßig als im
wesentlichen rechteckförmige Fenster ausgebildet. Im Umfang
der Fensteröffnungen sind die ineinander gesteckten Stanz
teile quer zueinander verschiebbar, so dass an dem Auf
hänger Positionskorrekturen möglich sind. Vorzugsweise sind
die Rückflächen der Stanzteile außerhalb des von einer
Zunge hinterfassbaren Abschnitts mit einer klebeaktiven
Fläche versehen. Es versteht sich, dass die klebeaktive
Fläche fabrikmäßig von einer Schutzfolie überdeckt ist, die
bei Gebrauch des Aufhängers abgezogen wird. Vorzugsweise
sind Randabschnitte beidseits der fensterförmigen Aus
stanzungen mit einer von einer Schutzfolie abgedeckten
klebeaktiven Fläche versehen. Die fensterförmigen Aus
stanzungen sind bei dieser Ausführung in einem klebefreien
Mittelbereich angeordnet.
In einer weiteren Ausgestaltung lehrt die Erfindung, dass
die Stanzteile am Ende des von einer Zunge hinterfassbaren
Flächenabschnitts eine taschenförmige Ausformung aufweisen,
in welche die Zungenspitze des anderen Stanzteils ein
greift, wenn die Stanzteile aufhängerbildend zusammen
gesteckt sind. Die Ausformung verhindert ein mögliches Auf
biegen der Zunge unter Last und stellt insofern eine
zusätzliche Sicherung dar. Die Ausformung kann aus einer
zungenartigen Ausstanzung bestehen.
Eine weitere, vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungs
gemäßen Lehre sieht vor, dass die Stanzteile auf einem
Folienträger angeordnet und an Randabschnitten beidseits
der fensterförmigen Ausstanzungen mit dem Folienträger ver
bunden sind, wobei sich zwischen dem Folienträger und dem
Stanzteil eine Tasche zur Aufnahme der Zunge des Gegen
elementes bildet. Der Folienträger kann aus einer Kunst
stofffolie, Papier oder Karton bestehen und an seiner Rück
seite eine von einer Schutzfolie abgedeckte klebeaktive
Fläche aufweisen. Auch diese Ausführung verhindert wirksam
ein mögliches Aufbiegen der Zunge unter Last.
Die Stanzteile können Zentrierungslöcher aufweisen, die als
Positionierungshilfen bei der Festlegung der Stanzteile an
der Wandfläche bzw. der Rückseite der zu befestigen Gegen
ständen hilfreich sind.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung erläutert. Es
zeigen schematisch
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein aufhängerbildendes
Stanzteil,
Fig. 2 zu einem Aufhänger vereinigte Stanzteile, eben
falls in der Draufsicht,
Fig. 3 im Schnitt die Seitenansicht eines Aufhängers
im Zuge der Montage,
Fig. 4 und 5 Konfektionierungsmöglichkeiten der Stanzteile,
Fig. 6-9 weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Teile.
Der Aufhänger zur Befestigung von Gegenständen an ebenen
Flächen besteht aus flächigen Stanzteilen 1, von denen
eines in der Draufsicht in der Fig. 1 dargestellt ist. Die
Stanzteile weisen jeweils mindestens eine Ausstanzung in
Form eines rechteckförmigen Fensters 2 mit einer in das
Fenster vorspringenden beweglichen Zunge 3 auf. Die
fensterartigen Ausstanzungen der zu einem Aufhänger
gefügten Stanzteile sind identisch ausgebildet. Dadurch
können die Stanzteile 1 derartig zusammengesteckt werden,
dass die Zungen 3 an dem anderen Stanzteil eine dort an die
Zunge angrenzende Rückfläche 4 hinterfassen. Die Fig. 3
zeigt den Montagevorgang. In der Fig. 2 ist die Endposition
der zu einem Aufhänger ineinander gesteckten Stanzteile 1
dargestellt.
Die Stanzteile bestehen aus einem biegsamen Kunststoff oder
Karton. Die Zungen 3 sind, wie in Fig. 3 dargestellt,
leicht abwinkelbar. Die Rückflächen 4 der Stanzteile sind
außerhalb des von einer Zunge 3 hinterfassbaren Abschnittes
mit einer klebeaktiven Fläche 5 versehen. Ferner können die
Stanzteile als Montagehilfen Zentrierungslöcher 6 auf
weisen. Anstelle der dargestellten runden Löcher 6 können
auch halbkreisförmige Randausnehmungen vorgesehen sein.
Diese sollten jeweils mittig am oberen und unteren Rand
verwirklicht sein.
Der Montagevorgang wird aus einer vergleichenden
Betrachtung der Fig. 2 und 3 verständlich. Zum Aufhängen
eines Gegenstandes, im Ausführungsbeispiel eines Bildes B
oder Kalenders, an einer ebenen Wandfläche W werden zwei
Stanzteile 1 benötigt. Das erste Teil wird mittels seiner
Klebefläche 5 an der gewünschten Stelle der Wandfläche
befestigt. Die Klebefläche 5 ist oberhalb der Ausstanzung 2
vorgesehen. Das korrespondierende, zweite Stanzteil wird
nunmehr auf das erste Stanzteil aufgesteckt, wobei die vor
springenden Zungen 3 jeweils an dem unteren Stanzteil eine
dort an die Zunge angrenzende Rückfläche hinterfassen, bis
die in Fig. 2 dargestellte Position erreicht ist.
Anschließend kann das aufzuhängende Bild B gegen die außen
seitige Klebefläche 5 des zweiten Stanzteiles gedrückt
werden. Es versteht sich, dass das Bild B mit dem rück
seitig angeklebten Stanzteil 1 anschließend jederzeit aus-
und eingehängt werden kann. Seitliche Positionskorrekturen
sind möglich, soweit dies die Breite der Fensteröffnungen 2
zulässt.
Der Fig. 4 entnimmt man, dass eine Mehrzahl von Stanzteilen
entlang vorgegebener Schnittlinien zu einem Streifen S ver
bunden sind, wobei nach Maßgabe der Größe eines auf
zuhängenden Gegenstandes B Anordnungen aus mehreren
zusammenhängenden Stanzteilen 1 abtrennbar und aufhänger
bildend zusammensteckbar sind. Der Streifen kann als
Rollenware konfektioniert werden.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführung sind die Stanz
teile 1 von einem Schnittbogen 7 abtrennbar, der in einem
vorgegebenen Raster eine Mehrzahl der Ausstanzungen 2 ent
hält und in Quer- und Längsrichtung verlaufende Schnitt
linien 8 aufweist. An der Rückseite des Schnittbogens sind
in Randbereichen beidseits der fensterförmigen Aus
stanzungen 2 klebeaktive Flächen 5 vorgesehen, die von
einer Schutzfolie abgedeckt sind. Von dem Schnittbogen 7
können nunmehr Streifen aus zusammenhängenden Stanzteilen 1
in Längsrichtung und/oder Querrichtung abgetrennt werden.
Auf diese Weise ist die kraftübertragende Fläche des Auf
hängers an die Größe, das Gewicht und die Form des auf
zuhängenden Gegenstandes anpassbar, ohne dass Aufhänger in
unterschiedlichen Größen bevorratet werden müssen.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform sind die zu
einem Streifen S vereinigten Stanzteile auf einem Folien
träger 9 angeordnet und an Randabschnitten 10 beidseits der
fensterförmigen Ausstanzungen 2 mit dem Folienträger 9 ver
bunden. Dadurch bildet sich zwischen dem Folienträger 9 und
den Stanzteilen 1 eine Tasche zur Aufnahme der Zunge 3 des
Gegenelementes. Die Tasche verhindert ein mögliches Auf
biegen der die Rückfläche des Stanzteiles hinterfassenden
Zunge unter Last und stellt insofern eine zusätzliche
Sicherung dar bzw. erhöht die Tragfähigkeit des Aufhängers.
Der Fig. 6 entnimmt man ferner, dass die Ausstanzungen 2
von einem linienförmigen Stanzwerkzeug hergestellt werden
können, so dass die Zungen und die zugeordneten fenster
förmigen Ausstanzungen annähernd dieselben Abmessungen auf
weisen. Die fensterförmigen Ausstanzungen sind ebenso wie
die Zungen annähernd rechteckförmig ausgebildet, wobei die
Ecken jedoch bogenförmig gerundet sein können, ohne dass
dies Einfluss auf die Funktion hat.
Die Fig. 7 bis 9 zeigen weitere Ausgestaltungen der
erfindungsgemäßen Lehre. Die Schnittlinien 8, z. B. Per
forationsreihen, des Streifens sind in den Bereich der
fensterförmigen Ausstanzungen 2 verlegt. Randbereiche des
Streifens S. von dem Stanzteile 1 bzw. Anordnungen aus
mehreren zusammenhängenden Stanzteilen abtrennbar sind,
sind rückseitig mit einer von einer Schutzfolie abgedeckten
Klebefläche 5 versehen. In den Ausführungsbeispielen der
Fig. 8 und 9 weisen die fensterförmigen Ausstanzungen 2 und
die Zungen 3 annähernd dieselben Abmessungen auf. Die Aus
stanzungen sind durch linienförmige Stanzmesser her
gestellt, wobei am Fuß der zungenförmigen Abschnitte nach
innen oder außen gerichtete Einschnitte 11 vorgesehen sind.
Diese bewirken, dass zu einem Aufhänger zusammengefügte
Elemente in Querrichtung korrigierbar sind. Die Verschieb
barkeit ist in Fig. 9 durch gestrichelt dargestellte
Umrisse eines Stanzteiles dargestellt.
Claims (7)
1. Aufhänger zur Befestigung von Gegenständen (B) an
ebenen Flächen (W) bestehend aus flächigen Stanzteilen (1),
die mindestens eine fensterförmige Ausstanzung (2) mit
einer in das Fenster vorspringenden beweglichen Zunge (3)
aufweisen und zusammensteckbar sind, wobei die Zunge (3)
eine Rückfläche (4) des anderen Stanzteils hinterfasst,
dadurch gekennzeichnet, dass die fensterförmigen
Ausstanzungen (2) an den Stanzteilen (1) identisch aus
gebildet sind und dass eine Mehrzahl von Stanzteilen (1)
entlang vorgegebener Schnittlinien zu einem Streifen (S)
verbunden sind, wobei nach Maßgabe der Größe eines auf
zuhängenden Gegenstandes (B) Anordnungen aus mehreren
zusammenhängenden Stanzteilen (1) abtrennbar und aufhänger
bildend zusammensteckbar sind.
2. Aufhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rückflächen (4) der Stanzteile außerhalb des von
einer Zunge (3) hinterfassbaren Abschnittes mit einer
klebeaktiven Fläche (5) versehen sind.
3. Aufhänger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Stanzteile (1) am Ende des von einer
Zunge (3) hinterfassbaren Flächenabschnitts eine taschen
förmige Ausformungen aufweisen, in welche die Zungenspitze
des anderen Stanzteiles eingreift.
4. Aufhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stanzteile Zentrierungslöcher (6)
aufweisen.
5. Aufhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stanzteile (1) von einem Schnitt
bogen (7) abtrennbar sind, der in einem vorgegebenen Raster
eine Mehrzahl der Ausstanzungen (2) enthält und in Quer-
und Längsrichtung verlaufende Schnittlinien (8) aufweist.
6. Aufhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stanzteile (1) auf einem Folien
träger (9) angeordnet und an Randabschnitten (10) beidseits
der fensterförmigen Ausstanzungen (2) mit dem Folienträger
(9) verbunden sind, wobei sich zwischen dem Folienträger
(9) und dem Stanzteil (1) eine Tasche zur Aufnahme der
Zunge (3) des Gegenelementes bildet.
7. Aufhänger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rückseite des Folienträgers (9) eine von einer
Schutzfolie abgedeckte klebeaktive Fläche (5) aufweist.
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