DE10013597A1 - Kombinationsanlage mit einer Brennstoffzelle und einem Verbrennungsmotor und/oder Brenner - Google Patents
Kombinationsanlage mit einer Brennstoffzelle und einem Verbrennungsmotor und/oder BrennerInfo
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Abstract
Anlage zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und einer weiteren Energieform, nämlich mechanischer Energie und/oder extren nutzbarer Wärme, aus einem Ausgangsbrennstoff (2) auf Kohlenwasserstoffbasis, aufweisend: DOLLAR A (a) einen Reformer (4), der für ein partielles Reformieren eines ihm zugeführten Ausgangsbrennstoff-Stroms (2a) unter Entstehung von Wasserstoff ausgebildet ist; DOLLAR A (b) eine mit dem Reformer (4) in Strömungsverbindung stehende Trenneinrichtung (10), mit der sich Wasserstoff von dem partiell reformierten Brennstoffstrom (8) abtrennen läßt; DOLLAR A (c) eine mit der Trenneinrichtung (10) in Strömungsverbindung stehende Brennstoffzelle (16), mit der sich Strom (20) aus von der Trenneinrichtung (10) zugeführtem Wasserstoff (14) und einem zugeführten Oxidationsmittel (18) erzeugen läßt; DOLLAR A (d1) einen Verbrennungsmotor (6), dem sich an Wasserstoffatomen reduzierter, von der Trenneinrichtung (10) stammender Brennstoff (12) zuführen läßt und mit dem sich mechanische Energie (22) erzeugen läßt; DOLLAR A und/oder DOLLAR A (d2) einen Brenner (6), der sich an Wasserstoffatomen reduzierter, von der Trenneinrichtung (10) stammender Brennstoff (12) zuführen läßt und mit dem sich extern nutzbare Wärme (22) erzeugen läßt.
Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Anlage zur gleichzeitigen Erzeugung
von Strom und einer weiteren Energieform, nämlich mechanischer
Energie und/oder extern nutzbarer Wärme, aus einem
Ausgangsbrennstoff auf Kohlenwasserstoffbasis, aufweisend:
- a) einen Reformer, der für ein partielles Reformieren eines ihm zugeführten Ausgangsbrennstoff-Stroms unter Entstehung von Wasserstoff ausgebildet ist;
- b) eine mit dem Reformer in Strömungsverbindung stehende Trenneinrichtung, mit der sich Wasserstoff von dem partiell reformierten Brennstoffstrom abtrennen läßt;
- c) eine mit der Trenneinrichtung in Strömungsverbindung stehende Brennstoffzelle, mit der sich Strom aus von der Trenneinrichtung zugeführtem Wasserstoff und einem zugeführten Oxidationsmittel erzeugen läßt;
- d) einen Verbrennungsmotor, dem sich an Wasserstoffatomen reduzierter, von der Trenneinrichtung stammender Brennstoff zuführen läßt und mit dem sich mechanische Energie erzeugen läßt;
und/oder
- 1. einen Brenner, dem sich an Wasserstoffatomen reduzierter, von der Trenneinrichtung stammender Brennstoff zuführen läßt und mit dem sich extern nutzbare Wärme erzeugen läßt.
Es ist bekannt, eine Brennstoffzelle mit Wasserstoff zu betreiben, der in
einem Reformer aus Ausgangsbrennstoff auf Kohlenwasserstoffbasis
erzeugt worden ist. Hierbei war man bestrebt, das Reformieren
möglichst weit zu treiben, d. h. einen möglichst hohen Anteil der im
Ausgangsbrennstoff enthaltenen Wasserstoffatome als Wasserstoff zu
gewinnen, welcher der Brennstoffzelle zugeführt werden kann. Dies hat
zu kompliziert aufgebauten, aufwendigen Reformern geführt, die sich
überdies nicht bequem auf sich ändernde Betriebsbedingungen der
Brennstoffzelle (z. B. sich ändernde Stromerzeugungsanforderung)
steuern lassen.
Als weiterer Stand der Technik sei erwähnt, daß in Kraftfahrzeugen, die
von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, normalerweise ein
von dem Verbrennungsmotor mechanisch angetriebener Stromgenerator
vorhanden ist, so daß außer der mechanischen Antriebsenergie auch
Strom erzeugt wird. Diese Stromerzeugung erfolgt jedoch mit einem
recht schlechten Wirkungsgrad, weil in der ersten Stufe die Erzeugung
mechanischer Energie schon mit dem schlechten, thermodynamischen
Wirkungsgrad behaftet ist und weil überdies in der zweiten Stufe der
Wirkungsgrad des Stromgenerators ins Spiel kommt.
Gegenüber der angesprochenen, bekannten Brennstoffzellenanlage
zeichnet sich die erfindungsgemäße Anlage insbesondere dadurch aus,
daß der Reformer bewußt für ein nur partielles Reformieren des
Ausgangsbrennstoffs ausgelegt ist und daß der nach Abtrennung des
Wasserstoffs verbleibende, an Wasserstoffatomen reduzierte Brennstoff
noch energiereich ist und nutzbringend in dem Verbrennungsmotor
und/oder dem Brenner verbrannt werden kann. Die Ausdrucksweise
"extern nutzbare Wärme" soll zum Ausdruck bringen, daß nicht etwa nur
intern in der Anlage (insbesondere im Reformer) eingesetzte Wärme
erzeugt wird, sondern Nutzwärme für Zwecke extern von der Anlage.
Konkrete Beispiele hierfür werden später gegeben.
Gegenüber dem angesprochenen, bekannten Kraftfahrzeug zeichnet sich
die erfindungsgemäße Anlage insbesondere dadurch aus, daß Strom auf
grundlegend anderem Weg erzeugt wird, nämlich in einer
Brennstoffzelle, und daß demzufolge die Stromerzeugung mit deutlich
besserem Wirkungsgrad möglich ist.
Die Größe des Reformers und der für den Reformer erforderliche
Bauaufwand hängen einerseits selbstverständlich von der Leistung ab, für
welche die Anlage ausgelegt ist. Andererseits spielt es aber eine sehr
wesentliche Rolle, welchen Anteil die Stromerzeugung am Gesamt-
Energieoutput der Anlage haben soll. Je kleiner dieser Anteil ist, desto
unperfekter und damit kleiner und preisgünstiger kann der Reformer
ausgeführt sein.
An dieser Stelle seien tpyische Beispiele für bei der Erfindung
brauchbare Ausgangsbrennstoffe auf Kohlenwasserstoffbasis genannt:
Methan, Erdgas, Methanol, Benzin, Dieselöl.
Die bei der erfindungsgemäßen Anlage ermöglichte Vereinfachung des
Aufbaus und des Betriebs des Reformers zeigt sich insbesondere daran,
daß die bisher übliche CO-Shift-Stufe in der Regel entbehrlich ist. Aber
auch andere Einsparungen sind möglich, z. B. Arbeiten bei geringeren
Temperaturen, geringeres Apparatevolumen, geringere mit Katalysator
besetzte Fläche und dergleichen.
Reformer für Brennstoffe auf Kohlenwasserstoffbasis sind wohlbekannte
Apparate, so daß hier keine detailliertere Beschreibung erforderlich ist.
In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist die Anlage mit einer
derartigen Auslegung vorgesehen, daß sich dem Verbrennungsmotor
und/oder dem Brenner zusätzlich Ausgangsbrennstoff, der nicht durch
den Reformer geleitet worden ist, zuführen läßt. Dabei kann der
zusätzliche Ausgangsbrennstoff entweder mit dem an Wasserstoffatomen
reduzierten, von der Trenneinrichtung stammenden Brennstoff gemischt
werden, oder es kann mit zwei getrennten Zuführungen, z. B. zwei
Düsen im Brenner, gearbeitet werden. Auf diese Weise muß nicht der
gesamte Ausgangsbrennstoff-Strom durch den Reformer geleitet werden,
und es ergibt sich eine optimale Anpassung der Reformergröße an den
Anteil der elektrischen Energie an dem Gesamt-Energieoutput der
Anlage.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Ausbildung der Anlage in vielen
Fällen so sein wird, daß man den an Wasserstoffatomen reduzierten, von
der Trenneinrichtung stammenden Brennstoff über eine Leitung
kontinuierlich dem Verbrennungsmotor und/oder dem Brenner zuführt.
Andererseits ist es jedoch möglich und bei einer Reihe von Fällen
praktischer, den an Wasserstoffatomen reduzierten, von der
Trenneinrichtung stammenden Brennstoff zunächst einem Zwischentank
zuzuführen, von wo dann je nach aktuellem Bedarf der
Verbrennungsmotor und/oder der Brenner gespeist werden kann.
Für den Reformer kommen grundsätzlich alle bekannten Bauarten in
Betracht. Konkret sind bevorzugt die mit Dampfreformierung arbeitende
Bauweise, die mit katalytischer Reformierung arbeitende Bauweise, die
mit partieller Oxidation arbeitende Bauweise, und Mischformen dieser
Bauweisen. Auch die mit Dampfreformierung und die mit partieller
Oxidation (d. h. Einblasen von Luft/Sauerstoff in den
Ausgangsbrennstoff) arbeitenden Reformertypen arbeiten in der Regel
mit dem Einsatz eines Katalysators. Das Reformieren wird in der Regel
bei erhöhter Temperatur durchgeführt.
Ein erster bevorzugter konkreter Typ der eingesetzten Trenneinrichtung
ist der mit einer wasserstoffselektiven Membran aufgebaute Typ.
Besonders bevorzugt wird eine Palladiummembran, d. h. bestehend aus
Palladium oder hauptsächlich aus Palladium, aber einem oder mehreren
Zusätzen, eingesetzt. Membran-Trenneinrichtungen sind an sich bekannt,
so daß hier keine detailliertere Beschreibung erfolgen muß.
Ein weiterer bevorzugter Typ von Trenneinrichtung ist eine
elektrochemische Wasserstoffpumpe. Hierbei handelt es sich um eine
Elektrolysezelle, die mit Strom betrieben wird und anodisch selektiv
Wasserstoff oxidiert bzw. ionisiert, eine protonenleitende Membran
aufweist und kathodisch Protonen reduziert. Der benötigte Strom kann,
muß aber nicht, von der Brennstoffzelle bezogen werden.
Elektrochemische Wasserstoffpumpen sind an sich bekannt, so daß hier
keine detailliertere Beschreibung erforderlich ist.
Die Brennstoffzelle ist vorzugsweise eine Polymerelektrolytmembran-
Brennstoffzelle.
Die Brennstoffzelle ist vorzugsweise für Luft als Oxidationsmittel
und/oder für Betrieb bei Umgebungsdruck und/oder für Kühlung durch
die zugeführte Luft ausgelegt. Diese Vorzugsmerkmale führen zu einer
besonders einfach aufgebauten und unkompliziert zu betreibenden
Brennstoffzelle. Derartige Brennstoffzellen sind an sich bekannt.
Es ist ein Charakteristikum der erfindungsgemäßen Anlage, daß sie sich
so auslegen läßt (z. B. durch Leistung des Verbrennungsmotors und/oder
des Brenners in Relation zur Größe der Brennstoffzelle, durch Größe und
Auslegungs-Wasserstoffausbeute des Reformers, durch Wahl des
Verhältnisses der Ausgangsbrennstoff-Ströme durch den Reformer und
im Bypass am Reformer vorbei), daß ein relativ großer Anteil des
Gesamt-Energieoutputs der Anlage an dem Verbrennungsmotor und/oder
dem Brenner anfallen. Vorzugsweise sind das mindestens 20%, stärker
bevorzugt mindestens 30%, noch stärker bevorzugt mindestens 50%, und
noch stärker bevorzugt mindestens 80%.
Die erfindungsgemäße Anlage läßt sich besonders günstig überall dort
einsetzen, wo sowohl Bedarf an Strom als auch Bedarf an Wärme
und/oder mechanischer Energie besteht. Als erste besonders bevorzugte
Verwendung sei die Kombination von Hausheizung mit Haus-
Stromerzeuger genannt. Als zweite besonders bevorzugte Verwendung
sei die Kombination von Heizung mit Stromerzeuger für Fahrzeuge
genannt, z. B. Omnibus im Winter auf einem Parkplatz stehend,
Wohnmobil im Winter auf einem Standplatz stehend, Wohnwagen im
Winter auf einem Standplatz stehend (wobei man für "Heizung" auch
"heizen und/oder kochen" setzen kann). Als dritte besonders bevorzugte
Verwendung sei ein Kraftfahrzeug genannt, wobei der
Verbrennungsmotor als Fahrzeug-Antriebsmotor vorgesehen ist und der
in der Brennstoffzelle erzeugte Strom für einen zusätzlich vorgesehenen
Antriebs-Elektromotor und/oder für das Bordnetz des Kraftfahrzeugs
genutzt wird.
Es wird darauf hingewiesen, daß der Anlage ein Speicher für von der
Brennstoffzelle erzeugten Strom zugeordnet sein kann, vorzugsweise ein
elektrochemischer Speicher (z. B. des Typs, wie er als "Akkumulator"
mit einer Reihe unterschiedlicher Elektrodenmaterialien und Elektrolyten
bekannt ist), ein elektrochemischer Doppelschichtspeicher (das ist
praktisch ein Hochleistungskondensator), ein kapazitiver Speicher, oder
ein induktiver Speicher. Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen wird
besonders auf die bevorzugte Möglichkeit hingewiesen, aus dem Speicher
einen zusätzlichen Antriebs-Elektromotor als kurzzeitigen Booster-Motor
zu speisen. Dies ist ganz besonders günstig und bevorzugt, wenn das
Kraftfahrzeug einen elektrischen Anlasser-Generator, z. B. zugeordnet
dem Abtriebs-Kurbelwellenende, aufweist; der Anlasser-Generator kann
ideal als Booster-Motor benutzt werden.
Ganz generell ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Anlage immer dann
besonders vorteilhaft, wenn für den benötigten Strom kein Stromnetz zur
Verfügung steht oder nur mit großem Aufwand eine Verbindung zu
einem Stromnetz hergestellt werden kann. Zur Veranschaulichung seien
die folgenden, besonders bevorzugten Situationen genannt:
- - Forschungsstation in kalter, einsamer Umgebung, wo man viel Beheizungswärme, aber auch Strom für elektrische Geräte, Meßgeräte, Informationsübertragung etc. benötigt;
- - "Expeditionssituation", wo man den Verbrennungsmotor z. B. zum Betreiben eines Bohrgeräts oder einer Wasserpumpe oder einer Erdölförderpumpe benötigt, aber auch Strom für den Komfort der dort lebenden Menschen;
- - Pipeline-Pumpenstation in einsamer Umgebung, wo man Strom zumindest für die Steuerung der Pumpe und Informationsübertragung benötigt;
- - Erdölraffinerie in einsamer Gegend, wo einerseits hoher Wärmebedarf besteht, aber andererseits zumindest für das Feld Messen-Steuern-Regeln Strom vorhanden sein muß.
Es versteht sich, daß bei Vorhandensein eines Verbrennungsmotors
dessen Abwärme, insbesondere im Kühlwasser und im Abgas, bei Bedarf
nutzbar ist, z. B. für Heizzwecke. Der Begriff "Verbrennungsmotor" ist
in der vorliegenden Anmeldung umfassend als "Maschine zum Erzeugen
mechanischer Energie aus der Verbrennung von Brennstoff" zu
verstehen. Bevorzugte Typen sind Hubkolbenmotor mit innerer
Verbrennung, Stirling-Motor, Gasturbine.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Verfahren zur kombinierten
Erzeugung von Strom und einer weiteren Energieform, nämlich
mechanische Energie und/oder extern nutzbarer Wärme, aus einem
Ausgangsbrennstoff auf Kohlenwasserstoffbasis, welches die eingangs
offenbarten technischen Maßnahmen, gegebenenfalls eines oder mehrere
der vorstehend offenbarten Vorzugsmerkmale, aufweist.
Die Erfindung und bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung werden
nachfolgend anhand eines schematisiert als Blockdiagramm dargestellten
Ausführungsbeispiels noch näher erläutert. Das einzige Zeichnungsblatt
zeigt ein Blockdiagramm einer erfindungsgemäßen Anlage.
Ein Ausgangs-Brennstoffstrom 2 wird zunächst aufgeteilt in einen ersten
Strom 2a zu einem Reformer 4 und einen zweiten Strom 2b direkt zu
einem Verbrennungsmotor und/oder einem Brenner 6. Das
Aufteilungsverhältnis der Ströme 2a und 2b kann per Auslegung in
weiten Bereichen unterschiedlich sein, z. B. zwischen 100% : 0%
(überhaupt kein Strom 2b direkt zu dem Verbrennungsmotor und/oder
Brenner 6 vorhanden) und 3% : 97%. Es kann aber auch so sein, daß
das Aufteilungsverhältnis bei einer bestehenden, bzw. betriebenen Anlage
variierbar ist, z. B. wenn man bei konstantem Strombedarf einen
erhöhten Antriebsleistungsbedarf oder einen erhöhten Wärmebedarf hat
oder wenn man bei ungeändertem Antriebsleistungsbedarf oder
Wärmebedarf einen höheren Strombedarf hat (es versteht sich, daß bei
diesen Beispielen die Gesamt-Brennstoffzufuhr erhöht werden muß).
Der Reformer 4 ist ein Reformer, der bewußt nur für ein partielles
Reformieren des als Strom 2a zugeführten Ausgangsbrennstoffs ausgelegt
ist. Es handelt sich also um einen Reformer, der gerade nicht auf hohe
Wasserstoffausbeute abzielt. Bevorzugt sind eine Wasserstoffausbeute
unter 50%, stärker bevorzugt unter 20%, noch stärker bevorzugt unter
10%, noch stärker bevorzugt unter 5%. Unter "Wasserstoffausbeute"
wird hier der Anteil an gewonnenen Wasserstoffatomen bzw. Molekülen
aus zwei Wasserstoffatomen in Relation zu allen im Reformer an der
Reaktion beteiligten Wasserstoffatomen, also einschließlich der
Wasserstoffatome aus etwaig zugeführtem Wasser, verstanden.
Von dem Reformer 4 wird ein Strom 8 aus partiell reformiertem
Brennstoff einer Trenneinrichtung 10 zugeführt. Während die Ströme 2a
und 2b zumindest dann Flüssigkeitsströme sind, wenn man mit bei
Raumtemperatur flüssigem Ausgangsbrennstofef arbeitet, ist der Strom 8
häufig ein Gasstrom. Die Trenneinrichtung 10 kann man sich konkret
insbesondere als Membrantrenneinrichtung (wobei die Membran selektiv
praktisch nur Wasserstoff hindurchtreten läßt, alle anderen Atome und
Moleküle nicht) oder als elektrochemische Wasserstoffpumpe vorstellen.
Von der Trenneinrichtung 10 wird ein Strom 12 aus an Wasserstoff
reduziertem Brennstoff, gasförmig oder flüssig oder nach Abkühlung
flüssig, dem Verbrennungsmotor und/oder Brenner 6 zugeführt. Der
Verbrennungsmotor 6 oder der Brenner 6 müssen keine besonders
spezielle Auslegung haben. Es sind Verbrennungsmotoren verfügbar, die
problemlos mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden können, und
für Brenner gilt dies erst recht.
Der in der Trenneinrichtung 10 abgetrennte Wasserstoff wird als Strom
14 einer Brennstoffzelle, vorzugsweise Polymerelektrolytmembran-
Brennstoffzelle 16, zugeführt, ebenso ein Luftstrom 18. Die Abgabe des
erzeugten elektrischen Stroms von der Brennstoffzelle 16 ist mit einem
Pfeil 20 symbolisiert. Bei dem Verbrennungsmotor und/oder Brenner 6
ist mit einem Pfeil 22 die Abgabe von mechanischer Energie und/oder
die Abgabe von extern nutzbarer Wärme (aus dem Brenner, ggf. auch
aus dem Verbrennungsmotor) angedeutet. Mit einem Pfeil 24 ist ein
Abgasstrom aus dem Verbrennungsmotor und/oder Brenner angedeutet.
Mit einem Pfeil 26 ist ein Strom von durch "kalte Verbrennung" in der
Brennstoffzelle 16 gebildeten Wasser angedeutet.
Außerdem ist ein vorzugsweise elektrochemischer Speicher 28 oder
kapazitiver Speicher 28 eingezeichnet, der elektrisch mit der
Brennstoffzelle 16 verbunden ist.
Der Ausgangsbrennstoff-Strom 2b ist in unterbrochener Linie gezeichnet,
um anzudeuten, daß ein derartiger Bypass des Reformers 4 und der
Trenneinrichtung 10 zwar bevorzugt, aber zur Ausführung der Erfindung
nicht zwingend erforderlich ist. Der Ausgangsbrennstoff-Strom 2b kann,
wie als erste Möglichkeit eingezeichnet, gleichsam parallel zu dem Strom
12 aus an Wasserstoffatomen reduziertem Brennstoff dem
Verbrennungsmotor und/oder Brenner zugeführt werden. Außerdem ist
als zweite Möglichkeit ein Ausgangsbrennstoff-Strom 2b' eingezeichnet,
um anzudeuten, daß man diesen Strom 2b' alternativ auch mischend mit
dem Strom 12 aus an Wasserstoffatomen reduziertem Brennstoff
zusammenführen kann, ehe der gemischte Strom dem
Verbrennungsmotor und/oder Brenner 6 zugeführt wird.
Abwärme des Verbrennungsmotors 6 und/oder einen Teil der im Brenner
6 erzeugten Wärme kann man zur Deckung des Wärmebedarfs des
Reformers 4 einsetzen.
Vorstehend sind die Verbindungslinien zwischen den Bestandteilen der
Anlage als Fluidströme 2, 2a, 2b, 2b', 8, 12, 14 beschrieben worden.
Diese Verbindungslinien kann man sich naturgemäß auch konkret als
Leitungen vorstellen. Weiter vorn ist schon darauf hingewiesen worden,
daß in der Leitung 12 und/oder in den Leitungen 2b, 2b' wahlweise auch
jeweils ein Zwischentank vorgesehen sein kann. Das gleiche gilt
selbstverständlich für die Leitungen 2 und 2a.
Claims (20)
1. Anlage zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und einer weiteren
Energieform, nämlich mechanischer Energie und/oder extern
nutzbarer Wärme, aus einem Ausgangsbrennstoff (2) auf
Kohlenwasserstoffbasis, aufweisend:
- a) einen Reformer (4), der für ein partielles Reformieren eines ihm zugeführten Ausgangsbrennstoff-Stroms (2a) unter Entstehung von Wasserstoff ausgebildet ist;
- b) eine mit dem Reformer (4) in Strömungsverbindung stehende Trenneinrichtung (10), mit der sich Wasserstoff von dem partiell reformierten Brennstoffstrom (8) abtrennen läßt;
- c) eine mit der Trenneinrichtung (10) in Strömungsverbindung stehende Brennstoffzelle (16), mit der sich Strom (20) aus von der Trenneinrichtung (10) zugeführtem Wasserstoff (14) und einem zugeführten Oxidationsmittel (18) erzeugen läßt;
- d) einen Verbrennungsmotor (6), dem sich an Wasserstoffatomen reduzierter, von der Trenneinrichtung (10) stammender Brennstoff (12) zuführen läßt und mit dem sich mechanische Energie (22) erzeugen läßt;
- 1. einen Brenner (6), dem sich an Wasserstoffatomen reduzierter, von der Trenneinrichtung (10) stammender Brennstoff (12) zuführen läßt und mit dem sich extern nutzbare Wärme (22) erzeugen läßt.
2. Anlage nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch eine derartige Auslegung, daß sich dem
Verbrennungsmotor (6) und/oder dem Brenner (6) zusätzlich
Ausgangsbrennstoff (2b), der nicht durch den Reformer (4) geleitet
worden ist, zuführen läßt.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Reformer (4) ein mit
Dampfreformierung arbeitender Reformer ist.
4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Reformer (4) ein mit katalytischer
Reformierung arbeitender Reformer ist.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Reformer (4) ein mit partieller
Oxidation arbeitender Reformer ist.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 4 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (10) mit einer
wasserstoffselektiven Membran aufgebaut ist.
7. Anlage nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Palladiummembran vorgesehen
ist.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (10) eine
elektrochemische Wasserstoffpumpe ist.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brennstoffzelle (16) eine
Polymerelektrolytmembran-Brennstoffzelle ist.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brennstoffzelle (16) für Luft (18)
als Oxidationsmittel ausgelegt ist.
11. Anlage nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brennstoffzelle (16) für Betrieb bei
Umgebungsdruck ausgelegt ist.
12. Anlage nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brennstoffzelle (16) für Kühlung
durch die zugeführte Luft (18) ausgelegt ist.
13. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
gekennzeichnet durch eine Auslegung, bei der mindestens 20% des
Energieoutputs der Anlage an dem Verbrennungsmotor (6) und/oder
dem Brenner (6) anfallen.
14. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
gekennzeichnet durch eine Auslegung, bei der mindestens 30% des
Energieoutputs der Anlage an dem Verbrennungsmotor (6) und/oder
dem Brenner (6) anfallen.
15. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
gekennzeichnet durch eine Auslegung, bei der mindestens 50% des
Energieoutputs der Anlage an dem Verbrennungsmotor (6) und/oder
dem Brenner (6) anfallen.
16. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
gekennzeichnet durch eine Auslegung, bei der mindestens 80% des
Energieoutputs der Anlage an dem Verbrennungsmotor (6) und/oder
dem Brenner (6) anfallen.
17. Verwendung der Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16 als
Kombination von Hausheizung mit Haus-Stromerzeuger.
18. Verwendung der Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16 als
Kombination von Heizung mit Stromerzeuger für Fahrzeuge.
19. Verwendung der Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16 in
einem Kraftfahrzeug, wobei der Verbrennungsmotor als
Fahrzeugantriebsmotor vorgesehen ist und der in der Brennstoffzelle
erzeugte Strom für einen zusätzlich vorgesehenen Antriebs-
Elektromotor und/oder für das Bordnetz des Kraftfahrzeugs genutzt
wird.
20. Verwendung nach Anspruch 18 oder 19, wobei ein Speicher (28) für
von der Brennstoffzelle (16) gelieferten Strom vorgesehen ist.
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