DE10013432C1 - Mikrofonanordnung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Mikrofonanordnung nahe einer Windschutzscheibe vor einem Fahrerplatz im Innenraum eines Kraftfahrzeuges. Dabei ist zumindest ein Mikrofon nahe des Unterbereiches der Windschutzscheibe oberhalb einer Instrumententafel oder dgl. in Hauptblickrichtung des Fahrers angeordnet, wobei die Sensitivitäts-Hauptsache des Mikrofons auf die Windschutzscheibe gerichtet sein kann, derart, daß vom Fahrer ausgehender Sprechschall von der Windschutzscheibe nach abwärts in Richtung des Mikrofons reflektiert wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Mikrofonanordnung nahe einer
Windschutzscheibe vor einem Fahrerplatz im Innenraum eines
Kraftfahrzeuges.
Telefonanlagen in Kraftfahrzeugen sollten eine
Freisprechanlage aufweisen, so daß der Fahrer während eines
Telefonates seine Hände für die Bedienung des Kraftfahrzeuges
frei zur Verfügung hat. Bei im Fahrzeug stationär eingebauten
Freisprechanlagen ist das Mikrofon üblicherweise oberhalb der
Windschutzscheibe etwa in deren Mitte angeordnet, und zwar in
der Regel an bzw. in der Halterung eines im Fahrzeuginnenraum
angeordneten Rückspiegels zur Beobachtung des
Verkehrsgeschehens hinter dem jeweiligen Fahrzeug.
Beispielsweise ist aus der WO 98/00926 ein an einem Rückspiegel
angeordnetes Mikrofon bekannt.
Gegebenenfalls kann vorgesehen sein, das vorgenannte Mikrofon
nicht nur zur Sprachübermittlung bei einem Telefonat zu
nutzen. Vielmehr kann das Mikrofon auch zur Sprachbedienung
der Telefonanlage, beispielsweise zur Anwahl eines
Telefonanschlusses eines gewünschten Gesprächspartners,
und/oder zur Sprachbedienung weiterer Geräte im Fahrzeug
verwendet werden, beispielsweise zur Bedienung eines
Navigationssystems oder eines Radios od. dgl. Dazu ist
beispielsweise aus der DE 43 20 976 A1 bekannt, ein Mikrofon
im Gesprächsbereich des Fahrers direkt gegenüber nahe der
Windschutzscheibe, z. B. am Lenkrad oder am Armaturenbrett,
anzuordnen.
Der Einbau des Mikrofons am bzw. im Spiegelhalter ist insofern
vorteilhaft, als der Spiegelhalter bei heutigen Fahrzeugen
regelmäßig mit einer Innenraumbeleuchtung bzw. zugehörigen,
manuell zu betätigenden Schaltern kombiniert ist, so daß bei
der Verlegung der für die Leuchten bzw. Schalter notwendigen
elektrischen Verdrahtung auch die elektrischen Leitungen des
Mikrofons verlegt werden können und das Mikrofon ein Element
einer Spiegelhalterbaugruppe bildet.
Gleichwohl ist es Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte
Mikrofonanordnung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale. Vorteilhaft ist ein nahe des
Unterbereiches der Windschutzscheibe oberhalb einer
Instrumentenanordnung in Hauptblickrichtung des Fahrers
angeordnetes Mikrofon, welches dabei in einem von
Strukturteilen der Fahrzeugkarosserie gesonderten, aus
schlecht schalleitendem Material bestehenden Tragteil der
Instrumentenanordnung bzw. in einem entsprechenden
Instrumententräger angeordnet ist.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei der
Positionierung des Mikrofons eine gute Annäherung an die Zone
maximalen Sprechschalls bei normaler Haltung des Fahrers zu
erreichen. Dadurch ergibt sich am Mikrofon ein verbessertes
Signal-Rausch-Verhältnis, da sich das durch den Sprechschall
gebildete Signal stärker vom Hintergrundgeräusch in einem
Fahrzeug abhebt. Zusätzlich ist vorteilhaft, daß der das
Mikrofon halternde bzw. aufnehmende Instrumententräger bei
heute üblichen Fahrzeugen aus Gründen der Unfallsicherheit
regelmäßig aus einem relativ nachgiebigen und den Schall
schlecht leitenden Material besteht und dementsprechend das
Mikrofon geräuschmäßig von der Karosserie trennt.
Darüber hinaus sind im Instrumententräger eine Vielzahl von
Meß- und Elektronikelementen vereinigt. Die zur Installation
dieser Elemente bei der Vormontage des Instrumententrägers
notwendigen Arbeiten ähneln den Installationsarbeiten für das
Mikrofon, so daß insofern eine "Harmonisierung" der
durchzuführenden Montagearbeiten gegeben ist, wobei auch die
räumliche Nähe des Mikrofons zu zugeordneten,
zweckmäßigerweise im Instrumententräger angeordneten
Elektronikmodulen vorteilhaft ist.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung sind mehrere Mikrofone in Fahrzeugquerrichtung
voneinander beabstandet am oberen Rand des Instrumententrägers
od. dgl. angeordnet. Auch bei Blickwendungen des Fahrers liegt
damit immer zumindest ein Mikrofon optimal zur Intensitäts-
Hauptachse des Sprechschalls.
Vorzugsweise sind das Mikrofon bzw. die Mikrofone mit ihrer
Sensitivitäts-Hauptachse auf die Windschutzscheibe
ausgerichtet, derart, daß vom Fahrer ausgehender Sprechschall
von der Windschutzscheibe nach abwärts in Richtung des bzw.
eines Mikrofons reflektiert wird.
Üblicherweise besitzt der Instrumententräger in heutigen
Kraftfahrzeugen eine mehr oder weniger große, unterhalb der
Windschutzscheibe in den Fahrzeuginnenraum erstreckte
Horizontal- oder Schrägfläche, die zur Anordnung von visuell
zu beobachtenden Anzeigen und Instrumenten praktisch
ungeeignet ist und dementsprechend eine große Freiheit bei der
Anordnung des Mikrofons bzw. der Mikrofone bietet. Durch die
übliche Wölbung der Windschutzscheibe wird bei der Reflektion
des Sprechschalls eine gewisse Schallbündelung zum Mikrofon
hin erreicht.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung ist vorgesehen, das Mikrofon bzw. die Mikrofone mit
digitalen Signalausgängen zu versehen bzw. mit Analog-Digital-
Wandlern zu versehen, so daß die Sprachsignale als digitale
Signale elektronisch weitergeleitet und gegebenenfalls auch
aufbereitet werden können.
Im Rahmen der digitalen Signalverarbeitung können prinzipiell
alle Maßnahmen getroffen werden, die bereits für Hörgeräte von
Hörbehinderten entwickelt wurden.
Beispielsweise kann der vom Mikrofon aufgenommene Schall
ausgeprägt frequenzselektiv ausgewertet werden, indem z. B.
Schallfrequenzen außerhalb des üblichen
Sprechfrequenzbereiches ausgefiltert werden. So liegt der
Frequenzbereich von Musik, die über ein Autoradio im
Fahrzeuginnenraum hörbar wird, zu einem erheblichen Anteil
unterhalb des Frequenzbereichs der menschlichen Sprache. Diese
Störgeräusche lassen sich dadurch leicht unterdrücken.
Darüber hinaus kann bei Anordnung mehrerer Mikrofone die
Phasenlage des aufgenommenen Schalls ausgewertet werden. Auch
bei großen Unterschieden der Körpergrößen verschiedener Fahrer
bleibt der Kopf des jeweiligen Fahrers innerhalb einer
vergleichsweise kleinen Raumzone, weil der Fahrer das Fahrzeug
nur dann gut und leicht führen kann, wenn er in seiner
üblichen Sollposition sitzt. Dies ist aber gleichbedeutend
damit, daß der Sprechschall des Fahrers bei mehrfach
angeordneten Mikrofonen zu gleichartigen Signalstrukturen
führt, die in charakterischer Weise phasenverschoben sind.
Diese Phasenverschiebung kann als selektierendes Merkmal zur
Unterdrückung bzw. Nichtbeachtung anderer Schallsignale
ausgenutzt werden, welche zwar ebenfalls zu gleichartigen
Signalstrukturen an den Mikrofonen, jedoch zu Signalstrukturen
mit deutlich anderen Phasenverschiebungen führen.
Beispielsweise ist die Position des Kopfes des Fahrers
vergleichsweise weit entfernt von Lautsprechern einer
gegebenenfalls im Fahrzeug angeordneten Radioanlage. Dies ist
gleichbedeutend damit, daß die vom Sprechschall des Fahrers
verursachten Mikrofonsignale eine deutlich andere
Phasenverschiebung als die vom Lautsprecherschall bewirkten
Mikrofonsignale haben.
Schließlich kann die dem Mikrofon bzw. den Mikrofonen
zugeordnete Signalverarbeitungselektronik mit elektrischen
bzw. elektronischen Steuersystemen des Fahrzeuges für einen
Datenaustausch vernetzt sein, so daß die vorgenannte
Signalverarbeitungselektronik "wissen" kann, ob bzw. in
welcher Weise geräuscherzeugende Systeme des Fahrzeuges
arbeiten. So kann der Signalverarbeitungselektronik
beispielsweise "mitgeteilt" werden, ob bzw. auf welche
Arbeitsstufe eine Scheibenwischeranlage des Fahrzeuges
geschaltet ist, ob bzw. mit welcher Leistung ein
Lüftungsgebläse arbeitet, ob bzw. unter welcher Last der Motor
des Fahrzeuges arbeitet usw. Damit "kennt" dann die
Signalverarbeitungselektronik auch das jeweilige
Schallspektrum der zu erwartenden Hintergrundgeräusche, so daß
diese bei der Signalverarbeitung unterdrückt werden können.
Gegebenenfalls kann die Signalverarbeitungsanlage adaptiv oder
adaptierbar ausgebildet sein, um eine optimale Anpassung an
unterschiedliche Fahrzeugtypen oder wechselnde
Einsatzbedingungen bieten zu können.
Im übrigen wird hinsichtlich bevorzugter Merkmale der
Erfindung auf die Ansprüche sowie die nachfolgende Erläuterung
der Zeichnung verwiesen, anhand der besonders bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung näher beschrieben werden.
Dabei zeigt,
Fig. 1 eine ausschnittsweise, schematisierte Seitenansicht
eines Fahrzeuginnenraumes,
Fig. 2 eine stark schematisierte Ansicht eines im
Fahrzeuginnenraum angeordenten Instrumententrägers aus
der Sicht des Fahrers, wobei die Positionen
verschiedener Mikrofone angedeutet sind,
Fig. 3 ein Blockschaltbild für die mit den Mikrofonen
kombinierte Signalauswerteschaltung und
Fig. 4 ein Blockschaltbild einer besonders bevorzugten
Ausführungsform.
Ein in Fig. 1 nur ausschnittsweise dargestelltes Kraftfahrzeug
besitzt einen Innenraum 1, der in Vorwärtsfahrtrichtung nach
vorn durch eine Windschutzscheibe 2 abgeschlossen wird, unter
der in üblicher Weise ein Instrumententräger 3 mit einer
horizontalen bzw. leicht geneigten, der Windschutzscheibe 2
zugewandten Oberseite 3' angeordnet ist.
Des weiteren zeigt die Fig. 1 die Köpfe und Oberkörper 4, 4'
zweier unterschiedlich großer Fahrer in typischer Sitzposition
mit Blickrichtung auf die Windschutzscheibe 2. Wenn der Fahrer
4 bzw. 4' in der dargestellten Position mittels einer nicht
näher dargestellten Freisprecheinrichtung im Fahrzeug
telefoniert, wird der Sprechschall von der Windschutzscheibe 2
zur Oberseite 3' des Instrumententrägers 3 reflektiert, wie
durch Linien 5, 5' verdeutlicht ist, die die Zonen maximaler
Schallintensität des vom Fahrer 4 bzw. 4' ausgehenden
Sprechschall verdeutlichen.
Ein erfindungsgemäß auf der Oberseite 3' des
Instrumententrägers 3 angeordnetes Mikrofon 6 liegt bei
Anordnung etwa in Blickrichtung des Fahrers 4 bzw. 4' im
Bereich sehr hoher Sprechschallintensität.
Gemäß Fig. 2 ist das Mikrofon 6 im Instrumententräger 3
oberhalb eines in Blickrichtung des Fahrers vorgesehenen
Anzeige-Kombiinstrumentes 7 angeordnet, wobei seitlich des
Mikrofons 6 auf der Oberseite 3' des Instrumententrägers 3
vorzugsweise weitere Mikrofone 8 vorgesehen sind.
Durch die Mehrfachanordnung der Mikrofone 6 bzw. 8 wird
einerseits gewährleistet, daß auch bei Blickwendungen des
Fahrers zumindest eines dieser Mikrofone in der Richtung des
Intensitätsmaximums des Sprechschalls liegt. Andererseits
besteht bei Mehrfachanordnung der Mikrofone 6 und 8 die
Möglichkeit, die Phasenverschiebungen zwischen den
Mikrofonsignalen auszuwerten. Da der Kopf des Sprechenden bzw.
Fahrers von den Mikrofonen 6 und 8 unterschiedliche Abstände
hat, erreichen die Worte des Sprechenden die verschiedenen
Mikrofone 6 und 8 zu unterschiedlichen Zeitpunkten, d. h. es
treten zwangsläufig Phasenverschiebungen auf, wobei diese
Phasenverschiebungen von der Blickrichtung des Sprechenden
weitestgehend unabhängig sind. Des weiteren ist vorteilhaft,
daß diese Phasenverschiebungen sich von den
Phasenverschiebungen unterscheiden, die beispielsweise für
Musik oder Sprachnachrichten aus dem Autoradio
charakteristisch sind.
Gemäß Fig. 3 ist gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, den Mikrofonen 6
bzw. 8 einen Analog-Digital-Wandler nachzuschalten, so daß der
Sprechschall in digitale elektronische Signale umgesetzt
werden kann.
Im Beispiel der Fig. 3 sind die Mikrofone 6 und 8 parallel an
einen Multiplexer 9 angeschlossen, der seinerseits dem Analog-
Digital-Wandler 10 vorgeschaltet ist. Dem Analog-Digital-
Wandler 10 ist eine Schaltung 11 zur Signalaufbereitung
nachgeschaltet.
Diese Signalaufbereitung 11 kann beispielsweise die
Signalsequenzen der verschiedenen Mikrofone 6 und 8 auf
gleichartige Strukturen untersuchen, die an den Mikrofonen 6
und 8 mit für den Sprechenden charakteristischer
Phasenverschiebung auftreten. Signalstrukturen mit anderen
Phasenverschiebungen können dagegen mehr oder weniger stark
unterdrückt werden.
Des weiteren kann die Signalaufbereitung 11 über einen Eingang
12 Informationen darüber erhalten, welche Geräuschquellen im
Fahrzeug eingeschaltet sind.
Beispielsweise kann der Signalaufbereitung 11 gemeldet werden,
ob ein (nicht dargestellter) Scheibenwischer eingeschaltet ist
bzw. auf welcher Betätigungsstufe der Scheibenwischer
arbeitet.
Darüber hinaus kann die Signalaufbereitung 11 Betriebsdaten
über den Arbeitszustand des Fahrzeugmotors und die
eingeschaltete Getriebestufe erhalten. Damit kann die
Signalaufbereitung 11 die entsprechend zu erwartenden
Geräusche, d. h. die von den zu erwartenden Geräuschen
produzierten Signale, mehr oder weniger stark unterdrücken.
Außerdem können die durch Schallbeaufschlagung der Mikrofone 6
und 8 erzeugten Signale nach der Frequenz des aufgenommenen
Schalls selektiv verarbeitet werden. Beispielsweise liegt das
Frequenzspektrum des Sprechschalls eines Menschen in der Regel
deutlich oberhalb des mittleren Frequenzspektrums von
Musikdarbietungen im Radio, so daß die Sprachsteuerung von
Geräten im Kraftfahrzeug auch bei eingeschaltetem Radio
erleichtert werden kann.
Sobald die Signalaufbereitung 11 "erkennt", daß ein Befehl
gesprochen wurde, kann darüber hinaus das Radio vorübergehend
stummgeschaltet oder auf sehr geringe Lautstärke gebracht
werden.
Die Signalaufbereitung 11 ist mit einer Steuereinheit 13
verbunden, die die Signale über verschiedene Ausgänge
weiterleiten kann, z. B. an eine Telefon-Sendeanlage, ein
sprachgesteuertes Radio oder Navigationssystem od. dgl.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 ist den Mikrofonen 6 und 8
wiederum ein Multiplexer 9 sowie ein damit synchronisierter
Analog-Digital-Wandler 10 nachgeschaltet.
Nachfolgend werden dann die digitalen Ausgangssignale des
Wandlers 10 auf einem in Fig. 4 oberen Verarbeitungspfad zu
einem Führungssignal F zur Klangoptimierung von Audio-Systemen
im Fahrzeug und/oder auf einem in Fig. 4 unteren
Verarbeitungspfad zu einem optimierten Sprachsignal S
weiterverarbeitet, welches beispielsweise einer Telefonanlage
zugeführt wird.
Zur Erzeugung der Führungsgröße F werden die Ausgangssignale
des Wandlers 10 einem als adaptives Filter arbeitenden Signal-
Konditionierkreis 15 zugeführt, dem ein inverses adaptives
Filter 16 und eine Normiereinheit 17 nachgeschaltet sind. Die
Signal-Konditioniereinheit 15 kann mit einem Bussystem 18
verbunden sein, über das unterschiedliche Steuersysteme des
Fahrzeuges miteinander in Datenaustausch stehen. Über dieses
Bussystem 18 "erkennt" die Signal-Konditioniereinheit 15
beispielsweise, welche Aggregate im Fahrzeug eingeschaltet
sind bzw. in welchem Betriebszustand sich diese Aggregate
befinden. Damit "weiß" die Signal-Konditioniereinheit 15,
welche Geräusche von diesen Aggregaten erzeugt werden.
Das nachfolgende inverse adaptive Filter 16 ist ebenfalls mit
dem Bussystem 18 verbunden und erhält zusätzlich,
beispielsweise von einem Audio-Bus 19, Busdaten od. dgl. eines
im Fahrzeug befindlichen Audiosystems. Nach der Normierung in
der Normiereinheit 17 stehen dann die Störgeräusche des
Fahrzeuges als normierte Führungsgröße für einen optimierten
Betrieb von Audiogeräten zur Verfügung. Diese Führungsgröße,
welche eine Wertebereich von Null Prozent bis 100% abdecken
soll, diese Größe kann dann bei den Audioeinheiten dazu
genutzt werden, mittels automatischer Stellglieder die
Lautstärke von Audiogeräten zu adaptieren bzw. das Equalizing
sowie die Loudneskurven der jeweiligen Situation optimal
anzupassen.
Auf dem in Fig. 4 unteren Verarbeitungspfad werden die
Ausgangssignale des Wandlers 10 zunächst in einer Einheit 20
einer schnellen Fouriertransformation unterzogen und sodann
einer Signal-Estimationseinheit 21 zugeleitet, welche auch die
Daten der Bussysteme 18 und 19 auswertet. Die Ausgangssignale
der Einheit 21 werden dann einer Kompensationseinheit
zugeführt, um zeitliche Signalverzögerungen zu kompensieren
und nachfolgend in einer eine inverse Fouriertransformation
ausführenden Subtraktionseinheit 23 zusammen mit den von der
Signal-Konditioniereinheit 15 kommenden Daten subtraktiv
verarbeitet werden, die der Einheit 23 über eine
Fouriertransformationseinheit 20 zugeleitet werden. Auf diese
Weise kann das Signal-Rausch-Verhältnis der Signale, die die
von den Mikrofonen 6 und 8 aufgenommene Sprache
repräsentieren, unter sehr verschiedenartigen
Betriebsbedingungen des Fahrzeuges ganz wesentlich werden.
Bei allen vorangehend erläuterten Signalverarbeitungen kann
das Bussystem 18 Daten bereitstellen, die beispielsweise den
Fahrzeugtyp, die Variante des Lenksystems des Fahrzeuges, die
augenblickliche Fahrzeuggeschwindigkeit, den Betriebszustand
von Schlupfregelsystemen und/oder Antiblockiersystemen oder
den Öffnungszustand der Fenster oder des Verdeckes
wiedergeben.
Die über die Mikrofone 6 und 8 bzw. die Busleitungen 18 und 19
erfaßten Geräusche können auch beim Betrieb von
Signaltongeneratoren berücksichtigt werden, um gegebenenfalls
notwendige akustische Warnsignale im Fahrzeug bei
unterschiedlichen Betriebssituationen einerseits gut hörbar
und andererseits ohne unangemessene Lautstärke erzeugen zu
können, wobei gegebenenfalls auch unterschiedlich plazierte
Signaltongeneratoren unterschiedlich angesteuert werden
können.
Claims (8)
1. Mikrofonanordnung mit mindestens einem Mikrofon (6) nahe
eines Unterbereiches einer Windschutzscheibe (2) vor einem
Fahrerplatz im Innenraum eines Kraftfahrzeuges,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Mikrofon (6) oberhalb einer Instrumentenanordnung (7)
angeordnet und mit seiner Sensitivitäts-Hauptachse auf die
Windschutzscheibe (3) derart ausgerichtet ist, daß vom Fahrer
(4) ausgehender Sprechschall von der Windschutzscheibe (3)
nach abwärts in Richtung des Mikrofons (6) reflektiert ist.
2. Mikrofonanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Mikrofon (6) in einem von Strukturteilen einer
Karosserie gesonderten, aus schlecht schalleitendem Material
bestehenden Tragteil (3) der Instrumentenanordnung (7) bzw. in
einem Instrumententräger (3) angeordnet ist.
3. Mikrofonanordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Mikrofone (6, 8) in Fahrzeugquerrichtung
voneinander beabstandet am oberen Rand eines
Instrumententrägers (3) od. dgl. angeordnet sind.
4. Mikrofonanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrofone (6, 8) mit ihrer Sensitivitäts-Hauptachse auf
die Windschutzscheibe (3) ausgerichtet sind, derart, daß vom
Fahrer ausgehender Sprechschall von der Windschutzscheibe nach
abwärts in Richtung mindestens eines der Mikrofone reflektiert
wird.
5. Mikrofonanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Mikrofon (6, 8) digitale Signale
erzeugen oder mit Analog-Digital-Wandlern zur Erzeugung
derartiger Signale kombiniert sind.
6. Mikrofonanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Anordnung mehrerer Mikrofone (6, 8)
Phasenverschiebungen zwischen den Mikrofonsignalen auswertbar
sind.
7. Mikrofonanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß Signale zu vorgegebenen Sprechfrequenzen bevorzugt
verarbeitet werden.
8. Mikrofonanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Signalaufbereitung (11) mit elektrischen bzw.
elektronischen Steuersystemen des Fahrzeuges für einen
Datenaustausch vernetzt ist, so daß zu erwartende Geräusche
von geräuscherzeugenden Systemen, z. B. Scheibenwischer,
Motor oder Getriebe, bei der Signalverarbeitung kompensierbar
sind.
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Publications (1)
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