DE10011932C1 - Einrichtung zum Zuführen von Luft in eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs - Google Patents
Einrichtung zum Zuführen von Luft in eine Fahrgastzelle eines FahrzeugsInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Zuführen von Luft in eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs mit einer ersten Luftausströmöffnung zur direkten Belüftung und einer zweiten Luftausströmöffnung zur diffusen Belüftung, denen Absperrorgane zugeordnet sind, und mit einem den beiden Luftaustrittsöffnungen vorgelagerten Luftverteilraum, dem über einen Lufteinlaß Luft zuführbar ist. Zur Erzielung einer guten Luftverteilung im Luftverteilraum bei allen Einstellphasen der Absperrorgane, die eine optimale Beströmung der Luftausströmöffnungen mit geringen Strömungsgeräuschen gewährleistet, ist die zweite Luftausströmöffnung in direkter Luftströmungsrichtung dem Lufteinlaß gegenüberliegend angeordnet und das der zweiten Luftaustrittsöffnung vorgeordnete Absperrorgan als Jalousieverschluß ausgebildet.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Zuführen von Luft
in eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Bei einer bekannten Einrichtung dieser Art (DE 43 38 099 A1)
ist das der zweiten Luftausströmöffnung zur Diffusbelüftung
vorgeordnete Absperorgan als perforierte Luftabschöpfklappe
ausgebildet, die in ihrer einen Schwenkendstellung die erste
Luftausströmöffnung vollständig absperrt und in ihrer zweiten
Schwenkendstellung in den Luftverteilraum so hineinragt, daß
sie einerseits die Luftausströmöffnung zur Direktbelüftung
abdeckt und andererseits die über den Luftzuführkanal in den
Luftverteilraum einströmende Luft zur zweiten
Luftausströmöffnung für die Diffusbelüftung hin ablenkt. In
ihrer erstgenannten Schwenkendstellung ist der zweiten
Luftausströmöffnung durch die perforierte Luftabschöpfklappe
ein hoher Luftwiderstand vorgeschaltet, so daß kaum Luft in
die zweite Luftausströmöffnung sondern die gesamte Luft zur
ersten Luftausströmöffnung für die Direktbelüftung strömt. In
der zweitgenannten Schwenkendstellung der Luftabschöpfklappe
wird ein großer Luftstrom zur zweiten Luftausströmöffnung hin
umgeleitet, während ein Teilluftstrom noch durch die
perforierte Luftabschöpfklappe hindurchtritt und zur ersten
Luftausströmöffnung für die Direktbelüftung gelangt.
Bei einer Einrichtung der vorgenannten Art ist bereits
vorgeschlagen worden, die
beiden Absperrorgane für die Luftausströmöffnungen als
Schwenkklappen auszubilden, wobei der der ersten
Luftausströmöffnung für die Direktbelüftung zugeordneten
Schwenkklappe die Funktion einer Absperrklappe und der der
zweiten Luftausströmöffnung für die Diffusbelüftung
zugeordneten Schwenkklappe die Funktion einer
Luftverteilklappe zugewiesen ist. Den Schwenkklappen sind
elektromotorische Stellantriebe zugeordnet, die über ein
gemeinsames, manuell einstellbares Wählrad zur getrennten
Einstellung der Schwenkstellungen der Schwenkklappen steuerbar
sind. Mit Betätigen des Wählrads aus seiner Grundstellung
heraus wird zunächst die Absperrklappe in Richtung ihrer die
erste Luftausströmöffnung maximal freigebenden Offenstellung
und anschließend die Verteilerklappe in Richtung ihrer die
zweite Luftauslaßöffnung maximal freigebende
Schwenkendstellung überführt und dadurch eine Luftaufteilung
zwischen den Luftausströmöffnungen erreicht. In weiterer
Ausgestaltung der Einrichtung ist zwischen der zweiten
Luftausströmöffnung für Diffusbelüftung und der sie
großflächig überspannenden, perforierten Abdeckung ein
Jalousie- oder Blendenverschluß mit einer Mehrzahl von
parallelen Schwenklamellen angeordnet, die synchron von einem
Stellantrieb schwenkbar sind und in ihrer einen
Schwenkendstellung bei gegenseitiger Überlappung die
perforierte Abdeckung vollständig verschließen. Der
Stellantrieb wird in Abhängigkeit von dem Ausgangssignal eines
Feuchtesensors so gesteuert, daß mit zunehmendem Feuchtegrad
der Jalousieverschluß zunehmend schließt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum
Zuführen von Luft in die Fahrgastzelle von Fahrzeugen der
eingangs genannten Art so zu verbessern, daß mit geringem
Bauteileaufwand bei allen Einstellphasen die Absperrorgane
eine gute Luftverteilung im Luftverteilraum erzielt wird, die
eine optimale Beströmung der beiden Luftausströmöffnungen mit
geringen Strömungsgeräuschen gewährleistet.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Einrichtung hat den Vorteil, daß durch
den Jalousieverschluß die zweite Luftausströmöffnung für die
Diffusbelüftung in Anpassung an die großflächige, perforierte
Abdeckung der zweiten Luftausströmöffnung ohne
Bauraumvergrößerung sehr viel größer ausgeführt werden kann
und damit eine Querschnittsverengung an der zweiten
Luftausströmöffnung vermieden wird. Die perforierte
Abdeckfläche wird gleichmäßiger angeströmt und damit eine gute
Diffuswirkung erzielt. Darüber hinaus wird mit dem
Jalousieverschluß eine größere Dichtheit der geschlossenen
Luftausströmöffnung erreicht, als dies mit einer einseitig
angelenkten Schwenkklappe möglich ist. Der Jalousieverschluß
wird komplett vormontiert und muß lediglich noch in die
Luftausströmöffnung eingesteckt werden.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Luftzuführeinrichtung mit zweckmäßigen Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Patentansprüchen angegeben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Luftausströmöffnungen zusammen mit dem Luftverteilraum in
einem Düsengehäuse ausgebildet, das mit einem den Einlaß
umschließenden Anschlußstutzen an den Luftzuführkanal
ansetzbar ist. Das Düsengehäuse wird paßgenau in eine
Aussparung in einem Armaturenbrett der Fahrgastzelle so
eingesetzt, daß die erste Luftausströmöffnung in einer
annähernd vertikalen Ebene liegt und die großflächige,
perforierte Abdeckung der zweiten Luftausströmöffnung von
einem Abschnitt des Armaturenbretts gebildet wird.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen jeweils in schematischer Darstellung:
Fig. 1 ausschnittweise einen Längsschnitt einer Einrichtung
zum Zuführen von Luft in eine Fahrgastzelle eines
Fahrzeugs,
Fig. 2 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 1 einer
modifizierten Einrichtung.
Die in Fig. 1 schematisiert im Längsschnitt dargestellte
Einrichtung zum Zuführen von Luft in eine Fahrgastzelle eines
Fahrzeugs weist eine erste Luftausströmöffnung 11 zur
Direktbelüftung und eine zweite Luftausströmöffnung 12 zur
Diffusbelüftung auf, wobei die Ebene der zweiten
Luftausströmöffnung 12 unter einem stumpfen Winkel zur Ebene
der ersten Luftausströmöffnung 11 angeordnet ist. Die beiden
Luftausströmöffnungen 11, 12 sind in einem Düsengehäuse 13
ausgebildet, das in eine Ausnehmung eines Armaturenbretts 14
der Fahrgastzelle paßgenau so eingesetzt ist, daß die
Luftausströmöffnung 11 zur Direktbelüftung etwa vertikal
ausgerichtet ist. Die zweite Luftausströmöffnung 12 für die
Diffusbelüftung ist von einer großflächigen, perforierten
Abdeckung 15 überspannt, die von einem Abschnitt des
Armaturenbretts 14 gebildet ist. Den beiden
Luftausströmöffnungen 11, 12 ist ein Luftverteilraum 16 mit
einem Lufteinlaß 17 vorgelagert. Der Lufteinlaß 17 ist von
einem Anschlußstutzen 19 umschlossen, auf den ein mit einer
Heizungs- oder Klimaanlage verbundener Luftzuführkanal 18
aufgeschoben ist. Die Anordnung von Lufteinlaß 17 und zweiter
Luftausströmöffnung 12 zur Diffusbelüftung ist dabei so
getroffen, daß die zweite Luftausströmöffnung 12 in direkter
Luftströmungsrichtung dem Lufteinlaß 17 gegenüberliegt. Die
Luftausströmöffnung 12, deren Ebene unter einem spitzen Winkel
zu der Normalen des Lufteinlasses 17 geneigt ist, ist mit
einem großen Durchmesser ausgeführt, so daß die über den
Lufteinlaß 17 einströmende Luftstrom nahezu vollständig und
auf direktem Weg durch die Luftausströmöffnung 12
hindurchtreten kann.
Jeder Luftausströmöffnung 11, 12 ist ein Absperrorgan 20
zugeordnet, das im Falle der ersten Luftausströmöffnung 11 als
eine zweiflügelige Schwenkklappe 21 und im Falle der zweiten
Luftausströmöffnung 12 als Blenden- oder Jalousieverschluß 22
ausgebildet ist, der eine Mehrzahl von parallel nebeneinander
angeordneten Schwenklamellen 23 aufweist, die in einem Rahmen
24 um ihre Längsachsen schwenkbar gehalten sind, wobei sie
sich in der Schließstellung des Jalousieverschlusses 22
überlappen. Die einzelnen Schwenklamellen 23 sind durch eine
Koppelstange 25 miteinander verbunden und werden synchron
geschwenkt, wozu die mittlere Schwenklamelle 23 mit einem
Schwenkhebel 26 starr verbunden ist, über den die
Verschwenkung der Schwenklamellen 23 erfolgt. Der
Jalousieverschluß 22 ist komplett vormontiert und wird mit
seinem Rahmen 24 direkt in die zweite Luftausströmöffnung 12
eingesetzt.
Die beiden den Luftausströmöffnungen 11, 12 zugeordneten
Absperrorgane 20 sind miteinander zwangsgekoppelt und werden
mittels eines Bedienrads 27 mechanisch betätigt. Die
mechanische Kopplung ist durch zwei strichliniert angedeutete
Verbindungsstangen 28, 29 zwischen dem Bedienrad 27, einem mit
der Schwenkklappe 21 starr verbundenen Schwenkhebel 30 und dem
Schwenkhebel 26 am Jalousieverschluß 22 symbolisiert. Je nach
Stellung des Bedienrads 27 strömt Luft ausschließlich über die
erste oder zweite Luftausströmöffnung 11 bzw. 12 aus oder wird
die Luft auf die beiden Luftausströmöffnungen 11, 12
aufgeteilt.
Zur Beeinflussung der Luftausströmrichtung der aus der ersten
Luftausströmöffnung 11 auströmenden Luft sind in bekannter
Weise der Luftausströmöffnung 11 schwenkbare Luftleitlamellen
31 bzw. 32 vorgeordnet. Ein Satz parallel zueinander
angeordnete Luftleitlamellen 31 ist dabei horizontal
ausgerichtet und ein Satz zueinander paralleler
Luftleitlamellen 32 vertikal angeordnet. Der aus der
Luftausströmöffnung 11 austretende Luftstrom läßt sich je nach
Stellung der Luftleitlamellen 31 vertikal nach oben oder unten
und je nach Stellung der Luftleitlamellen 32 horizontal nach
rechts oder links richten.
Das Ausführungsbeispiel der Luftzuführeinrichtung gemäß Fig. 2
ist dahingehend modifiziert, daß das der ersten
Luftausströmöffnung 11 zugeordnete Absperrorgan 20 ebenfalls
als Blenden- oder Jalousieverschluß 33 ausgebildet ist, der in
gleicher Weise ausgeführt ist wie der Jalousieverschluß 22 in
der zweiten Luftausströmöffnung 12. Die beiden
Jalousieverschlüsse 33,22 sind wiederum mechanisch miteinander
gekoppelt, was durch eine Verbindungsstange 34 zwischen dem
Schwenkhebel 26 des Jalousieverschlusses 22 und einem gleichen
Schwenkhebel 35 des Jalousieverschlusses 33 symbolisiert. Am
Schwenkhebel 26 des Jalousieverschlusses 22 greift die
Abtriebswelle eines Stellmotors 36 an, der von einer nicht
dargestellten Steuereinheit angesteuert wird und die beiden
Jalousieverschlüsse 22,33 in Abhängigkeit von der Stellung des
Bedienrads 27 einstellt, die von der Steuereinheit abgefragt
wird.
Claims (8)
1. Einrichtung zum Zuführen von Luft in eine Fahrgastzelle
eines Fahrzeugs mit einer ersten Luftausströmöffnung (11) zur
Direktbelüftung und einer zweiten Luftausströmöffnung (12) zur
Diffusbelüftung, die unter Winkellage zur ersten
Luftausströmöffnung (11) angeordnet und von einer
großflächigen, perforierten Abdeckung (15) überspannt ist, mit
zwei jeweils einer Luftausströmöffnung (11 bzw. 12)
vorgeordneten Absperrorganen (20) zum wahlweisen vollständigen
oder teilweisen Schließen und Öffnen der Luftausströmöffnungen
(11, 12) und mit einem die Luftausströmöffnungen (11, 12)
vorgelagerten Luftverteilraum (16), dem über einen Lufteinlaß
(17) Luft aus einem Luftzuführkanal (18) zuführbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Luftausströmöffnung (12) in direkter
Luftströmungsrichtung dem Lufteinlaß (17) gegenüberliegend
angeordnet und das der zweiten Luftausströmöffnung (12)
vorgeordnete Absperrorgan (20) als Jalousieverschluß (22)
ausgebildet ist, der eine Mehrzahl von in einem Rahmen (23) um
ihre Längsachsen schwenkbar gehaltenen, parallel nebeneinander
angeordneten Schwenklamellen (23), die sich in Schließstellung
einander überlappen, aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß der Jalousieverschluß (22) direkt in die zweite
Luftausströmöffnung (12) eingesetzt ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ebenen der beiden Luftausströmöffnungen (11, 12) in
einem stumpfen Winkel zueinander liegen.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftausströmöffnungen (11, 12) mit Luftverteilraum (16)
in einem Düsengehäuse (13) ausgebildet sind, das einen den
Lufteinlaß (17) umschließenden Anschlußstutzen (20) zum
Ansetzen des Luftzuführkanals (18) aufweist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Absperrorgan (20) für die erste Luftausströmöffnung
(11) als Jalousieverschluß (33) ausgebildet ist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Absperrorgane (20) miteinander zwangsgekoppelt und
mittels eines Bedienrads (27) mechanisch oder elektromotorisch
betätigbar sind.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß in Luftströmungsrichtung stromaufwärts der ersten
Luftausströmöffnung (11) zur Direktbelüftung schwenkbare
Luftleitlamellen (33, 32) zur Einstellung der
Luftausströmrichtung aus der ersten Luftausströmöffnung (11)
angeordnet sind und daß das der ersten Luftausströmöffnung
(11) zugeordnete Absperrorgan (20) stromaufwärts der
Luftleitlamellen (33, 32) angeordnet sind.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die großflächige, perforierte Abdeckung (15) von einem
Abschnitt eines Armaturenbretts (14) der Fahrgastzelle
gebildet ist in das das Düsengehäuse (13) formschlüssig
eingesetzt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000111932 DE10011932C1 (de) | 2000-03-11 | 2000-03-11 | Einrichtung zum Zuführen von Luft in eine Fahrgastzelle eines Fahrzeugs |
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- 2000-03-11 DE DE2000111932 patent/DE10011932C1/de not_active Expired - Fee Related
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