DE19811452C1 - Klimaanlage - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage für eine einen
Frontraum und einen Fond mit jeweils einer linken und rechten
Sitzzone aufweisenden Fahrgastzelle eines Fahrzeugs der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung.
Eine solche Klimaanlage ist Gegenstand der nicht vor
veröffentlichten DE 198 04 287 C1,
wobei vorgeschlagen wurde, hinter dem Wärmetauscher
einen Warmluftraum auszubilden, an dem jede Luftmischkammer
durch eine separate Warmluftklappe angekoppelt ist, so daß
mittels der die Luftmischkammern zu dem Kaltluftraum hin
trennenden Kaltluftklappen die in jeder Sitzzone gewünschte
Lufttemperatur separat und völlig rückwirkungslos auf die
anderen Sitzzonen hochfein eingestellt werden kann. Soll eine
Sitzzone nicht belüftet oder beheizt werden, so kann durch
Schließen der entsprechenden Luftklappen in der dieser
Sitzzone zugeordneten Luftmischkammer die vom Wärmetauscher
insgesamt zur Verfügung gestellte Warmluft auf die
verbleibenden Sitzzonen aufgeteilt werden. Auf diese Weise
wird der Wärmetauscher unabhängig von der Anzahl der zu
beheizenden Sitzzone immer maximal genutzt. Der separate
Warmluftraum fordert aber ein Mindestvolumen im Klimakasten,
so daß dieser nicht so kompakt und bauraumsparend ausgeführt
werden kann, wie dies aus konstruktiven Gründen insbesondere
für sog. Compactcars gewünscht wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer
Klimaanlage der eingangs genannten Art mit der Möglichkeit der
getrennten Klimaeinstellung in den vier Sitzzonen der
Fahrgastzelle den Klimakasten kompakt zu gestalten, so daß ein
geringeres Einbauvolumen für den Klimakasten in der
Fahrgastzelle vorgehalten werden muß.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Klimaanlage hat den Vorteil, daß durch
die Anordnung der Warmluftklappen unmittelbar an der
Luftaustrittsfläche der Wärmetauschers die vier
Luftmischkammern direkt an der Warmluftseite des
Wärmetauschers abgegriffen werden und kein separater
Warmluftraum vorhanden ist, so daß das Bauvolumen des
Klimakastens insgesamt kleiner gemacht werden kann. Die
Absperr- und Trennklappen stellen dabei sicher, daß bei
abgesperrter Fondbelüftung die gesamte Wärmetauscherfläche zur
Belüftung und Temperierung des Frontraums herangezogen wird,
die Wärmeleistung des Wärmetauschers, also immer optimal
ausgenutzt wird.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Klimaanlage mit zweckmäßigen Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Ansprüchen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die Steuerschaltung so ausgebildet, daß sie auf ein die
Nichtbelegung des Fond charakterisierendes Signal der
Erkennungsvorrichtung hin die Warm- und Kaltluftklappen der
der linken und rechten Sitzzone im Fond zugeordneten
Luftmischkammern in die gleichen Schwenkpositionen überführt,
die die Luftklappen der der linken und rechten Sitzzone im
Frontraum zugeordneten Luftmischkammern einnehmen. Auf diese
Weise ist sichergestellt, daß beim automatischen Abschalten
der Fondbelüftung wegen Nichtbelegung des Fonds das in den
Sitzzonen des Frontraums eingestellte Temperaturniveau
unverändert bleibt und zur Änderung dieses Temperaturniveaus,
wie üblich, nur die Einstellorgane für die Frontraumbelüftung
betätigt werden müssen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Warmluftklappen der Luftmischräume als Jalousieverschlüsse
ausgebildet. Solche Jalousieverschlüsse, die aus einer
Vielzahl von nebeneinander angeordneten Schwenklamellen
bestehen, benötigen zum Öffnen und Schließen einer großen
Luftdurchtrittsfläche nur einen kleinen Schwenkweg und eignen
sich daher besonders dazu, das Bestreben nach Kompaktheit des
Klimakastens zu unterstützen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
einerseits die beiden Absperrklappen und andererseits die
beiden Trennklappen jeweils miteinander zwangsgekoppelt, so
daß die Absperrung des Fonds komplett bezüglich beider
Sitzzonen mittels eines einzigen Stellorgans für jedes
Klappenpaar möglich ist. Bei der Ausbildung als
Jalousieverschlüsse können die Absperrklappen und/oder die
Trennklappen einstückig miteinander ausgeführt werden.
In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung sind die
Absperrklappen und die Trennklappen durch zwei jeweils einem
Luftmischkammerpaar für die linke und rechte
Fahrgastzellenhälfte zugeordnete, schwenkbare Kombiklappen
ersetzt, die in dem Klimakasten so angeordnet sind, daß sie in
ihrer einen Schwenkendstellung die Ausgänge der dem Fond
zugeordneten Luftmischkammern schließen und die
Luftmischkammern miteinander verbinden und in ihrer anderen
Schwenkendstellung die Ausgänge der dem Fond zugeordneten
Luftmischkammern freigeben und die Luftmischkammern
voneinander trennen. Dadurch kann ein Teil der Luftklappen und
der für diese notwendigen Stellorgane eingespart und der
Klimakasten insgesamt kostengünstiger hergestellt werden.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen jeweils in schematischer Darstellung:
Fig. 1 einen Längsschnitt eines Klimakastens mit
angesetztem Gebläse einer Klimaanlage für
eine Fahrgastzelle eines Personenkraftwagens,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 1 eines
modifizierten Klimakastens.
Die Klimaanlage für eine Fahrgastzelle eines Kraftfahrzeugs,
insbesondere eines Personenkraftwagens, weist einen in Fig. 1
schematisch im Schnitt dargestellten Klimakasten 11 auf, an
dem eingangsseitig ein Gebläse 12 angeschlossen ist und der
ausgangsseitig eine Vielzahl von Luftaustrittsstutzen zum
Anschluß von in der Fahrgastzelle verteilt angeordneten
Austrittsöffnungen aufweist. Für die Klimatisierung der
Fahrgastzelle ist diese in vier Sitzzonen mit zwei Sitzzonen
links und rechts der Fahrgastzellenmitte im Frontraum und mit
zwei Sitzzonen links und rechts der Fahrgastzellenmitte im
Fond unterteilt. Die an der Klimaanlage angeschlossenen, mit
Luftaustrittsdüsen versehenen Luftaustrittsöffnungen sind auf
die vier Sitzzonen in der Fahrgastzelle verteilt und an
unterschiedlichen Luftaustrittsstutzen des Klimakastens 11
angeschlossen. Alle in Fig. 1 zu sehenden Luftaustrittsstutzen
14, 15, 16, 17 sind zweimal vorhanden, und zwar einmal für die
linke und rechte Fahrgastzellenhälfte. Dabei sind die beiden
Luftaustrittsstutzen 14 für den Anschluß der
Luftaustrittsdüsen links bzw. rechts in der Mittelebene des
Frontraums und das Paar Luftaustrittsstutzen 15 für den
Anschluß der Luftaustrittsdüsen links und rechts im Fußraum
des Frontraums bestimmt, während die beiden
Luftaustrittsstutzen 16 für den Anschluß der
Luftaustrittsdüsen links und rechts in der Mittelebene des
Fondraums und die Luftaustrittsstutzen 17 für den Anschluß der
Luftaustrittsdüsen links und rechts im Fußraum des Fonds
vorgesehen sind.
Im Klimakasten 11 sind in Luftströmungsrichtung gesehen
hintereinander ein Verdampfer 19 und ein Wärmetauscher 20 so
angeordnet, daß ihre Luftdurchtrittsflächen parallel
zueinander ausgerichtet sind und zwischen sich einen
Kaltluftraum 21 einschließen. Am Boden des Kaltluftraums 21
ist ein Wasserabfluß 22 zum Abfließen von sich
niederschlagendem Kondenswasser vorgesehen. In
Luftströmungsrichtung unmittelbar hinter dem Wärmetauscher 20
sind im Klimakasten 11 insgesamt vier Luftmischkammern
24, 24', 25, 25' ausgebildet, die paarweise neben- bzw.
übereinander angeordnet sind. Jede Luftmischkammer
24, 24', 25, 25' ist einer Sitzzone zugeordnet und dient zu deren
Luftversorgung mit individuell klimatisierter Luft. Dazu
zweigen die Luftaustrittsstutzen 14 und 15 für die linke Seite
des Frontraums von der Luftmischkammer 24, die
Luftaustrittsstutzen 14 und 15 für die rechte Seite des
Frontraums von der Luftmischkammer 24' (Fig. 2) die
Luftaustrittsstutzen 16 und 17 für die linke Sitzzone im Fond
von der Luftmischkammer 25 und die Luftaustrittsstutzen 16 und
17 für die rechte Sitzzone im Fond von dem Luftmischraum 25'
(Fig. 3) ab. Die Luftmischkammern 24, 24', 25, 25' sind dabei
unmittelbar an der warmluftseitigen Luftaustrittsfläche 201
des Wärmetauschers 20 abgegriffen und überdecken in ihrer
Gesamtheit die Luftaustrittsfläche 201. Jede Luftmischkammer
24, 24' bzw. 25, 25' ist mit einer Warmluftklappe 26, 26' bzw.
27, 27' zum Steuern der Warmluftzufuhr vom Wärmetauscher 20
sowie mit einer Kaltluftklappe 28, 28' bzw. 29, 29' zum Steuern
der Kaltluftzufuhr aus dem Kaltluftraum 21 ausgestattet. Die
Warmluftklappen 26, 26', 27, 27' sind dabei direkt an der
Luftaustrittsfläche 201 des Wärmetauschers 20 so angeordnet,
daß sie in ihrer Schließstellung die Luftaustrittsfläche 201
in ihrer Gesamtheit vollständig abdecken. Die Warmluftklappen
26, 26' und 27, 27' sind als sog. Jalousieverschlüsse mit einer
Mehrzahl von im Parallelabstand nebeneinander angeordneten
Schwenklamellen ausgebildet, während die Kaltluftklappen
28, 28' und 29, 29' als zweiflügelige starre Schwenkklappen
ausgeführt sind. Von dem Kaltluftraum 21 sind noch zwei
Kaltluftkanäle 23 abgezweigt, die jeweils mit einer
Absperrklappe 18 ausgerüstet sind und in den
Luftaustrittsstutzen 14 für die linke und rechte Mittelebene
des Frontraums der Fahrgastzelle münden. Durch mehr oder
weniger weites Öffnen der Absperrklappen 18 kann die von den
Luftmischkammern 24, 24' in die Sitzzonen des Frontraums
einströmende, konditionierte Luft in der Mittelebene gegenüber
dem Fußraum mehr oder weniger abgesenkt werden, was den
Klimakomfort für die Frontpassagiere verbessert.
Die vier paarweise neben- bzw. übereinanderliegenden
Luftmischkammern 24, 24', 25, 25' sind in Vertikalrichtung durch
eine vertikale Trennwand 30 (Fig. 2 und 3) und in
Horizontalrichtung durch zwei miteinander fluchtende
Trennklappen 31, 31' (Fig. 1 und 2) voneinander getrennt, wobei
die beiden Trennklappen 31, 31' jeweils als eine einflügelige
Schwenkklappe ausgebildet sind, die um eine Schwenkachse 32
schwenkbar im Klimakasten 11 festgelegt ist. Vorzugsweise sind
die beiden Trennklappen 31, 31' miteinander zwangsgekoppelt,
so daß die Trennung der Luftmischkammern 24, 24' für den
Frontraum von den Luftmischkammern 25, 25' für den Fond und
deren Verbindung jeweils gleichzeitig erfolgt, wobei die
Trennklappen 31, 31' um etwa 90° geschwenkt werden. Bei einer
Ausbildung der Trennklappen 31, 31' als Jalousieverschlüsse
können sie einstückig miteinander ausgeführt werden. In Fig. 1
und 2 sind die Trennklappen 31, 31' in ihrer die
Luftmischkammerpaare 24, 24' und 25, 25' voneinander trennenden
Schließstellung ausgezogen und ihrer die Luftmischkammerpaare
24, 24' und 25, 25' miteinander verbindenden Offenstellung
strichliniert dargestellt. Der Ausgang der Luftmischkammer 25
zu den beiden Luftaustrittsstutzen 15, 17 für die linke Seite
des Fonds und der Ausgang der Luftmischkammer 25' zu den
Luftaustrittsstutzen 16, 17 für die rechte Seite des Fonds ist
jeweils mit einer Absperrklappe 33 bzw. 33' versehen, die in
dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1-3 als Jalousieverschluß
ausgeführt ist. Diese Absperrklappen 33, 33' sperren die
Luftmischkammern 25, 25' gegenüber dem Fond hermetisch ab, so
daß die Fondbelüftung abgekoppelt ist. Bevorzugt werden auch
hier die beiden Absperrklappen 33, 33' miteinander
zwangsgekoppelt oder miteinander einstückig ausgebildet, so
daß mit Schließen der Absperrklappen 33, 33' gleichzeitig beide
Luftmischkammern 25, 25' gegenüber den an ihnen ansetzenden
Luftaustrittsstutzen 16, 17 für den Fond versperrt sind.
Wie hier nicht näher dargestellt ist, erfolgt die Einstellung
der Trennklappen 31, 31' und der Absperrklappen 33, 33' mittels
jeweils eines motorischen Stellorgans, das von einer hier
nicht dargestellten Steuerschaltung gesteuert wird und die
Trennklappen 31, 31' und die Absperrklappen 33, 33' entweder in
ihre Schließ- oder in ihre Offenstellung überführen. An dem
Eingang der Steuerschaltung ist eine hier ebenfalls nicht
dargestellte Vorrichtung zur Erkennung der Sitzbelegung im
Fond angeschlossen, die an die Steuerschaltung ein die
Belegung des Fonds charakterisierendes Steuersignal und ein
die Nichtbelegung des Fonds charakterisierendes Steuersignal
gibt. Diese beiden Steuersignale veranlassen die
Steuerschaltung, daß sie bei Nichtbelegung des Fond die
Absperrklappen 33, 33' in deren Schließstellung und die
Trennklappen 31, 31' in deren in Fig. 1 strichliniert
angedeuteten Offenstellung und bei Fondbelegung umgekehrt die
Absperrklappen 33, 33' in deren Offenstellung und die
Trennklappen 31, 31' in deren in Fig. 1 ausgezogen
dargestellten Schließstellung überführt. Gleichzeitig ist die
Steuerschaltung derart konfiguriert, daß sie auch auf die
motorischen Stellorgane für die Warmluftklappen 27, 27' und
Kaltluftklappen 29, 29' für die dem Fond zugeordneten
Luftmischräume derart einwirkt, daß diese Luftklappen in die
gleiche Schwenkposition überführt werden, in welchen die
Warmluftklappen 26, 26' und Kaltluftklappen 28, 28' der
Luftmischkammern 24, 24' für den Frontraum stehen. Durch die
Vorrichtung zur Erkennung der Sitzbelegung des Fonds und die
Steuerschaltung wird damit automatisch sichergestellt, daß bei
Nichtbelegung des Fonds der Fond von der Luftzufuhr abgesperrt
ist und die gesamte, den Wärmetauscher 20 durchströmende
Warmluft zur Belüftung des Frontraums zur Verfügung steht, so
daß die volle Wärmeleistung des Wärmetauschers 20
ausschließlich für die Frontraumbelüftung genutzt wird. Durch
das automatische Anpassen der Einstellung der Warmluftklappen
27, 27' und Kaltklappen 29, 29' der Luftmischkammern 25, 25' an
die entsprechende Einstellung der Luftklappen 26, 26', 28, 28'
der Luftmischkammern 24, 2.4' wird dabei gewährleistet, daß bei
Absperrung des Fond einerseits die in den Luftmischkammern
24, 24' eingestellte Luftmischung für den Frontraum sich nicht
ändert und daß andererseits bei Vorgabe einer
Temperatureinstellung in der einen oder anderen Sitzzone des
Frontraums und der dadurch bewirkten Einstellung der
Luftklappen 26, 26', 28, 28' der Luftmischkammern 24, 24'
automatisch auch die Luftklappen 27, 27', 29, 29' der
Luftmischkammern 25, 25' dieser Einstellung der Luftklappen
26, 26', 28, 28' nachgeführt wird.
Die in Fig. 4 skizzierte Klimaanlage ist gegenüber der zu
Fig. 1-3 beschriebenen Klimaanlage nur insoweit modifiziert,
als die Absperrklappen 33, 33' und Trennklappen 31, 31' gemäß
Fig. 1-3 hier ersetzt sind durch zwei schwenkbare
Kombiklappen 34, von denen jeweils eine einem
Luftmischkammerpaar 24, 25 für die linke Fahrgastzellenhälfte
und einem Luftmischkammerpaar 24', 25' für die rechte
Fahrgastzellenhälfte zugeordnet ist. In Fig. 4 ist von den
beiden Kombiklappen 34 nur die Kombiklappe 34 im
Luftmischkammerpaar 24, 25 zu sehen. Jede der beiden
Kombiklappen 34 ist als einarmiger Schwenkflügel ausgebildet,
der um eine im Klimakasten 11 festgelegte Schwenkachse 35
schwenkbar ist. Die Anordnung der Kombiklappen 34 im
Klimakasten 11 ist so getroffen, daß die Kombiklappen 34 in
ihrer einen Schwenkendstellung (in Fig. 4 strichliniert
dargestellt) die Ausgänge der dem Fond zugeordneten
Luftmischkammern 25, 25' schließen und die Luftmischkammern
25, 25' für den Fond mit den Luftmischkammern 24, 24' für den
Frontraum verbinden und ihrer anderen Schwenkendstellung (in
Fig. 4 ausgezogen dargestellt) die Ausgänge der dem Fond
zugeordneten Luftmischkammern 25, 25' freigeben und die
Luftmischkammern 24, 24' und 25, 25' voneinander trennen. Die
Kombiklappen 34 werden von der Steuerschaltung und der
Vorrichtung zur Erkennung der Sitzbelegung im Fond in gleicher
Weise gesteuert wie die Trennklappen 31, 31' und Absperrklappen
33, 33' in Fig. 1-3. Der Vorteil dieser Ausführung liegt in
der geringeren Anzahl von Klappen und entsprechend geringeren
Anzahl von Stellorganen für die Klappen. Bevorzugt werden auch
hier die beiden Kombiklappen 34 miteinander zwangsgekoppelt,
so daß sie jeweils immer die gleiche Schwenkstellung
einnehmen. Eine einstückige Ausführung der beiden Kombiklappen
34 verbietet sich hier wegen der zwischen den
Luftmischkammerpaaren 24, 25 und 24', 25' für die linke und
rechte Fahrgastzellenhälfte liegenden Trennwand 30 in Fig. 3.
Claims (9)
1. Klimaanlage für eine einen Frontraum und einen Fond mit
jeweils einer linken und rechten Sitzzone aufweisenden
Fahrgastzelle eines Fahrzeugs, mit einem Klimakasten, in dem
ein Verdampfer und ein Wärmetauscher angeordnet sowie ein
zwischen Verdampfer und Wärmetauscher liegender Kaltluftraum
und im Luftstrom dem Wärmetauscher nachgeordnete
Luftmischkammern ausgebildet sind, die jeweils mit einer
Kaltluftklappe zum Steuern der Kaltluftzufuhr aus dem
Kaltluftraum und mit einer Warmluftklappe zum Steuern der
Warmluftzufuhr vom Wärmetauscher versehen sind und von denen
jeweils eine eine der vier Sitzzonen mit durch die
Klappeneinstellung konditionierter Luft versorgt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vier Warmluftklappen (26, 26', 27, 27') unmittelbar an
der Luftaustrittsfläche (201) des Wärmetauschers (20) so
angeordnet sind, daß sie in ihrer Schließstellung die
Luftaustrittsfläche (201) vollständig abdecken, daß an jedem
der beiden Ausgänge (251, 251') der beiden Luftmischkammern
(25, 25') für den Fond eine schwenkbare Absperrklappe (33, 33'),
die den zugeordneten Ausgang (251, 251') in ihrer einen
Schwenkendstellung (Schließstellung) verschließt und in ihrer
anderen Schwenkendstellung (Offenstellung) vollständig
freigibt, und zwischen jeder Luftmischkammer (25, 25') für den
Fond und jeder Luftmischkammer (24, 24') für den Frontraum eine
Trennklappe (31, 31') angeordnet ist, die die beiden
Luftmischkammern (24, 25 bzw. 24', 25') in ihrer einen
Schwenkendstellung (Schließstellung) voneinander absperrt und
ihrer anderen Schwenkendstellung (Offenstellung) miteinander
verbindet, daß eine Steuerschaltung zur Einstellung der
Schwenkpositionen von Absperr- und Trennklappen (33, 33' und
31, 31') vorgesehen ist und daß eine Vorrichtung zur Erkennung
der Sitzbelegung im Fond der Fahrgastzelle derart auf die
Steuerschaltung einwirkt, daß diese bei Nichtbelegung des
Fonds die Absperrklappen (33, 33') in deren Schließstellung und
die Trennklappen (33, 33') in deren Offenstellung überführt.
2. Klimaanlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuerschaltung auf ein die Nichtbelegung des Fond
chararkterisierendes Signal der Erkennungsvorrichtung hin die
Warm- und Kaltluftklappen (27, 27' und 29, 29') der der linken
und rechten Sitzzone im Fond zugeordneten Luftmischkammern
(25, 25') in die gleiche Schwenkposition überführt, die die
Luftklappen (26, 26' und 28, 28') der der linken und rechten
Sitzzone im Frontraum zugeordneten Luftmischkammern (24, 24')
einnehmen.
3. Klimaanlage nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Warmluftklappen (26, 26', 27, 27') als
Jalousieverschlüsse ausgebildet sind.
4. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Absperrklappen (33, 33') und/oder die Trennklappen
(31, 31') als Jalousieverschlüsse ausgeführt sind.
5. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß einerseits die beiden Absperrklappen (33, 33') und
andererseits die beiden Trennklappen (31, 31') jeweils
miteinander zwangsgekoppelt sind.
6. Klimaanlage nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwangskopplung durch einstückige Ausbildung der
Absperrklappen (33, 33') einerseits und der Trennklappen
(31, 31') andererseits realisiert ist.
7. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß Absperrklappen und Trennklappen durch zwei jeweils einem
Luftmischkammerpaar (24, 25 und 24', 25') für die linke und
rechte Fahrgastzellenhälfte zugeordnete, schwenkbare
Kombiklappen ersetzt sind, die in dem Klimakasten (11) so
angeordnet sind, daß sie in ihrer einen Schwenkendstellung die
Ausgänge (251) der dem Fond zugeordneten Luftmischkammern
(25, 25') schließen und die Luftmischkammern (24, 24', 25, 25')
miteinander verbinden und in ihrer anderen Schwenkendstellung
die Ausgänge (251) der dem Fond zugeordneten Luftmischkammern
(25, 25') freigeben und die Luftmischkammern (24, 24', 25, 25')
voneinander trennen.
8. Klimaanlage nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungsöffnung zwischen den Luftmischkammerpaaren
(24, 25 und 24', 25') für die linke und rechte
Fahrgastzellenhälfte und die Ausgangsöffnungen (251) der
Luftmischkammern (25, 25') für den Fond jeweils in einer Ebene
liegen und daß die Kombiklappen (34) als einarmige
Schwenkflügel ausgebildet sind, deren Schwenkendstellungen in
jeweils einer der einen spitzen Winkel miteinander
einschließenden Ebenen liegen.
9. Klimaanlage nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Kombiklappen (34) miteinander zwangsgekoppelt
sind.
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|---|---|---|---|
| DE1998111452 DE19811452C1 (de) | 1998-03-17 | 1998-03-17 | Klimaanlage |
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|---|---|---|---|
| DE1998111452 DE19811452C1 (de) | 1998-03-17 | 1998-03-17 | Klimaanlage |
Publications (1)
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|---|---|
| DE19811452C1 true DE19811452C1 (de) | 1999-04-22 |
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|---|---|---|---|
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|---|---|
| DE (1) | DE19811452C1 (de) |
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