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DE10009702A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Schutz von Glasmalereien - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Schutz von Glasmalereien

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DE10009702A1 DE2000109702 DE10009702A DE10009702A1 DE 10009702 A1 DE10009702 A1 DE 10009702A1 DE 2000109702 DE2000109702 DE 2000109702 DE 10009702 A DE10009702 A DE 10009702A DE 10009702 A1 DE10009702 A1 DE 10009702A1
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Abstract

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, mit denen die Information Glasmalerei durch die Schutzglasebene nicht mehr zerstört oder störend beeinträchtigt wird. DOLLAR A Erfindungsgemäß gelingt die Lösung der Aufgabe dadurch, daß durch plastisches Verformen einer ebenen Glasscheibe ein Abbild der plastischen Form der historischen Verglasung mit ihren Bleiprofilen und den Strukturen der Originalgläser erzeugt wird und die Schutzscheibe danach in das Originalfenster von außen vor die historische Verglasung eingebaut wird. DOLLAR A Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Schutz von Glasmalereien, insbesondere zum Außenschutz historischer Glasmalereien, durch Anbringen einer Schutzscheibe aus Glas.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Schutz von Glasmalereien, insbesondere zum Außenschütz historischer Glasmalereien, durch Anbringen einer Schutzscheibe aus Glas.
Die Erfindung findet vorzugsweise Anwendung zum Außenschutz historischer Glasmalereien und zur Ergänzung geschädigter Teile davon.
Im Stand der Technik ist es seit den 1940-er Jahren bekannt, wertvolle histori­ sche Glasmalereien vor Wetter- und Umwelteinflüssen zu schützen, indem an der Außenseite der Fenster eine gesonderte Glasebene in einem eigenen Rahmen aus Metall oder Holz angebracht wurde. Es ist auch bekannt, Schutzglasschei­ ben in der Größe der Originalfelder direkt mit diesen zusammen in den Falz zu setzen. Nachteilig ist hierbei, dass der nicht oder wenig belüftete Zwischenraum zwischen historischem Glas und Schutzglas schädigenden Einfluss (durch Schwitzwasser in Verbindung mit Schadstoffen und Besiedelung von Mikroor­ ganismen) auf die zu schützenden Glasmalereien haben kann. Deshalb ging man im Verlauf der nächsten Jahrzehnte dazu über, den Zwischenraum zu belüften. Erst von außen, später aus Sorge vor Luftschadstoffen und besserer klimati­ scher Messergebnisse wegen von innen.
Für die Innenbelüftung ist es erforderlich, Lüftungsöffnungen im Bereich der Sohlbank und am oberen Fensterabschluß einzuarbeiten, um bei gleichzeitiger Abdichtung der äußeren Schutzglasebene eine raumseitige Luftzirkulation durch den Kamineffekt zu erreichen.
Um die nicht einheitlich definierbare Größe der Lüftungsschlitze sowie die Zer­ störung historischer Gewändeteile zu vermeiden, wurden die historischen Glas­ malereien aus ihrer Einbausituation (Fensterfalz) herausgenommen und hinterlüftet eingebaut, indem man sie mit geeigneten Halterungen (an den im Fenster befindlichen Sturmeisen), nach innen vor die ehemalige Glasebene setzte, die Schutzverglasung an die Position der historischen Glasmalereien (Originalfalz) rückte und abdichtete. Ein zusätzliches Rahmensystem für die Schutzglasscheiben entfiel.
Der Zustand der Originalverglasung verlangt bei dieser Art der Anbringung, dass ihre Einzelfelder mit einem geeigneten Messing- oder Kupferprofil einge­ fasst wurden, da ihre neue Position frei vor dem Fenster eine definierte Halte­ rung nur an den Ober- und Unterkanten ermöglichte.
Für diese Methode werden als Außenschutzglas Ganzglasscheiben aus verschie­ denen Gläsern, oder Kunststoff sowie Verbleiungsmuster (geteilt in Rechteck- oder Rautenform bzw. Bleiführungen die das Original kopieren oder imitieren u. a.) verwendet.
Der Einsatz von Verbleiungen in der Schutzglasebene versucht eine von außen sichtbare Auf- und Unterteilung der Fensterfläche zu erreichen, welche sich aber im Durchlicht als Schatten (oder doppelte Linie) auf dem Originalglas abzeich­ nen kann.
Alle bisherigen Verfahren blieben vor allem in optischer Hinsicht unbefriedigend, insbesondere ist die optische Unverträglichkeit von Original- und Schutzverglasung in ihrer äußeren und inneren Wirkung bzw. in einer schweren Beeinträchtigung der Außenansicht des Baues nachteilig.
Es treten ferner häufig an historischen Glasmalereien Schäden auf, die oft durch Umwelteinflüsse verursacht werden. Dabei gilt Vandalismus ebenso als Ursache wie Wind, Regen, Temperaturwechsel oder Schwitzwasser sowie schädliche Immissionen. Nach längerem Einwirken dieser Einflüsse kommt es zu geschä­ digten oder fehlenden Glasteilen und zu Bereichen mit abgewaschener oder abgeblätterter glasmalerischer Darstellung, bis zum Verlust der gestalteten Oberfläche. In der Vergangenheit wurden solche Probleme durch das Herauslö­ sen und Neuanfertigen des jeweiligen Teilbereichs unter Verlust der Original­ substanz gelöst. Erst die restauratorische Arbeitsweise entwickelte neue Methoden mit dem Ziel, das historische Glasstück zu erhalten. Die jeweilige Scheibe wurde als wertvolle Bildinformation erkannt und man begann, den feh­ lenden Bereich durch Malereiergänzungen bzw. Glasstücke zu schließen. Es war erkannt worden, dass sich fehlende Bemalungen auf dem Trägerglas häufig als Negativzeichnung noch ablesen ließen. Diese meist helleren Bereiche dienten als Vorlage zur Neuanfertigung von Teilbereichen oder zum Nachmalen auf der Originalglasscheibe. In der Folge dieser Handlung war es notwendig, ein histori­ sches Glasstück im Glasschmelzofen einer hohen Temperatur auszusetzen, um die neu aufgebrachten Glasmalfarben haltbar mit dem Untergrund zu verbinden. Nachteilig ist dabei, dass die Wärmebehandlung entweder die Scheibe zerstörte oder einen Jahre währenden Zerglasungsprozess in Gang setzte, so dass sich der Ausführende nie auf sein Ergebnis verlassen konnte. Um den Einbrennprozess zu vermeiden, versuchte man schließlich die aufgetragenen Farben/Retuschen anders auf der Glasoberfläche zu binden. Dies geschah einmal mit herkömmli­ chen Bindemitteln wie tierischen Leimen, Harzen und Ölen. Oder unter Ver­ wendung synthetischer Substanzen wie Wasserglas bzw. technisch hergestellter Bindemittel wie Paraloid B 72 oder mit Acrylfarben. Der Nachteil der Bindemit­ tel ist ihre physikalische Versprödung. Beim Abbinden oder unter Feuchteein­ fluß entstehen Risse und damit weitere Malschichtverluste. Übermalungen oder Retuschen auf den Originalgläsern, auch wenn chemisch hergestellte Substanzen materialtechnisch dem Trägerglas und der Glasmalfarbe nahe kamen, führen wegen ihrer nicht vollständig dichten Überdeckung gealterter Bereiche letztlich nicht den Stillstand des Schadprozesses herbei und entsprechen als substanziel­ ler Eingriff in die originale Oberfläche auch nicht heutigem konservatorischem Verständnis.
Um den Temperatur- und Feuchteeintrag in die gestalteten Oberflächen auszu­ schließen, wurde das Verfahren der Doublierung mit farblosen Gläsern entwic­ kelt. Die Einzelscheibe wird dabei mit einer gleich großen Klarglasscheibe versehen. Beide Scheiben werden dicht miteinander verklebt oder trocken auf­ gesetzt, ohne oder mit geringem Abstand.
Die vollständige Abdeckung des Originals, welche auf der Vorsatzscheibe die Möglichkeit schuf, fehlende Malereiteile aufzutragen, zeigt sich auf Grund der zur Verfügung stehenden Klebesubstanzen als nicht stabil. Die Verwendung von organischen Klebern führt zum Vergilben der einst unsichtbaren Zwischen­ schicht, zum Verspröden oder Ablösen unter Mitnahme von Originalsubstanz, sie kann nur mittels aufwendigster Restaurierungsmaßnahmen rückgängig gemacht werden.
Versuche, eine bemalte Scheibe mit Abstand vor ein geschädigtes Glasstück anzuordnen, werden selten angewendet, da die spiegelnde Wirkung der vorge­ setzten Glasebene und die bei wechselnden Betrachterpositionen sich verschie­ benden Malteile kein befriedigendes Ergebnis darstellen. Rückseitig aufgesetzte Ergänzungsgläser verzeichnen die Darstellung durch ihren größeren Abstand zur originalen Malfläche noch mehr.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein Verfahren der eingangs genann­ ten Art anzugeben, mit dem die Information Glasmalerei durch die Schutzglase­ bene nicht mehr zerstört oder störend beeinträchtigt wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen angegeben.
Es handelt sich hier um ein Verfahren, bei dem die plastische Verformbarkeit des Werkstoff Glas ausgenutzt wird, um aus einer ebenen Scheibe ein Abbild der plastischen Form der historischen Verglasung mit ihren Bleiprofilen und den Strukturen der Originalgläser herzustellen. Voraussetzung ist die Eigenschaft des eingesetzten, wärmebeständigen Trennmittels, die speziell eingedrückte Form des Originalfeldes nach dessen Abnahme (und auch unter dem Gewicht der danach aufgelegten Ganzglasscheibe) zu halten und während der geregelten Temperaturbehandlung im Glasschmelzofen der Schutzglasscheibe die Möglich­ keit zu geben, in die Struktur der Vertiefungen einzudringen.
Ausführungsbeispiel 1
Um aus einer ebenen Scheibe ein Abbild der plastischen Form der historischen Verglasung mit ihren Bleiprofilen und den Strukturen der Originalgläser herzu­ stellen, wird nach dem Abdruck des Originals eine Glasscheibe erzeugt, die mit netzartigen Erhöhungen (Bleilinenverlauf) und schwach strukturierten Binnen­ flächen (wellig bis noppenartig = Oberflächenstruktur der Originalgläser) auf einer Seite versehen ist, welche die zukünftige Außenseite der Schutzglas­ scheibe wird. Als günstige Temperaturkurve mit Berücksichtigung des Glas­ sprunges ergibt sich eine Endtemperatur von 770 Grad Celsius für eine 4 mm starke Glasscheibe.
Die Schutzglasscheibe ist neben den genannten Oberflächenerscheinungen auf ihrer Außenseite nach dem Abkühlen vollkommen farblos und durchsichtig. Sie lässt die Struktur und rückseitige Farbwerte einer dahinter liegenden Glasmale­ rei sichtbar und verhindert durch die plastische, dem Original nachgeformte Oberfläche störende Spiegelungen weitgehend. Da der Verlauf der Erhöhungen auf dem Glas identisch mit den dunklen Bleilinien des Originals ist, entstehen Teilflächen, die durch ihre Form den Hintergrund, d. h. die originale Glasmalerei, im Sinne einer optischen Vergrößerung hervorheben und im Zusammenspiel aller Bereiche das Original in die Schutzglasebene projizieren. Um diesen Effekt wirksam werden zu lassen, ist der Abstand zwischen Original- und Schutzglas­ scheibe nach dem Einbau des Fensters so gering wie klimatisch möglich zu hal­ ten (in der Regel 3 bis 5 cm). Durch das Einsetzen der historischen Glasmalerei in ihren Fensterfalz kann die Wirkung durch Unterstützung der Architekturrah­ mung noch gesteigert werden.
Mit diesen am gesamten Fenster zu vollziehenden Maßnahmen wird die Infor­ mation Glasmalerei durch die Schutzglasebene nicht mehr zerstört oder verän­ dert, sondern als wichtige inhaltliche Aussage des Bauwerks auch nach außen für den Betrachter erhalten und weitergereicht und im Inneren nicht störend beeinträchtigt, wie dies bei den bekannten Verfahren, welche die Schutzgläser gliedern, der Fall ist.
Ausführungsbeipiel 2
Das hier beschriebene Verfahren dient der Ergänzung fehlender Darstellungs­ teile oder von Farbverlusten an Glasmalereien.
Der Verlust der Ablesbarkeit einer Bildaussage ist dann gegeben, wenn Inhalte, Personen oder Formenverläufe nicht mehr als solche identifiziert werden können. An diesen Stellen macht es sich erforderlich, in genauer Kenntnis der Gestaltungstechnik restauratorisch-rekonstruktive Ergänzungen vorzunehmen, um nicht die Wirkung des gesamten Kunstwerks in Frage zu stellen. Besonders figürliche Teile und ihr Ausdruck haben in der Glasmalerei eine entscheidende bildprägende Wirkung. Ebenso können Gewandteile oder ein ornamentaler Rap­ port für die Bildaussage so wesentlich sein, dass sie in ihrem Formverlauf ergänzt werden müssen.
Die neue restauratorische Interpretation besteht darin, die Bildaussage des geschädigten Bereichs der Glasmalerei mittels einer Klarglasscheibe geringer Dicke, plastisch (körperhaft) nachzuformen. Hierfür wird eine plastisch gestal­ tete Negativform in ein trockenes oder feuchtes Trennmittel eingebracht. Diese Negativform trägt alle Charakteristika des entsprechenden Bildbereichs (z. B. die modellierende Formung eines Kopfes, einer Hand oder eines Gewands) bis zu einer bestimmten Aus- oder Einwölbung, also einer plastischen Interpretation. In ihr können konkave oder konvexe Bereiche einander abwechseln bzw. sich durchdringen, je nachdem, wonach die Bildaussage verlangt. Dies bezieht sich auch auf bestimmte Oberflächenstrukturen, z. B. Muster oder Materialdarstel­ lungen wie Haut, Fell, Federn, Wolken. Voraussetzung ist, dass eine Durchsich­ tigkeit der Vorsatzscheibe gewährleistet bleibt.
Ist diese Form in einem bestimmten Trennmittel (bei komplizierten Formen auch in geeigneten Gußmassen, z. B. Gips-Schamotte) angelegt, wird eine möglichst dünne (2-3 mm dicke) Glasscheibe in der Form und Größe des geschädigten Originalglasstücks und unter Berücksichtigung des Materialbedarfs für die pla­ stische Formung zugeschnitten. Diese Scheibe wird paßgenau über die Negativ­ form gelegt und im Glasschmelzofen erwärmt, bis sich die Scheibe in die Form hineinsenkt und die vorgegebene Oberflächenstruktur übernimmt (die Brenn­ temperaturkurve ist von der Formgebung und der Glasdicke und -sorte abhän­ gig, eine Endtemperatur um 770 Grad Celsius ist notwendig).
Nach dem definierten Abkühlen der Scheibe existiert eine farblose und durch­ sichtige, plastisch verformte Scheibe, welche die in der Glasmalerei angelegte zweidimensionale (im Bild aber plastisch gemeinte) Gestaltung in eine angedeu­ tete dreidimensionale Form überträgt. Sie gibt dadurch dem Auge die Informa­ tion der körperhaften Bildaussage wieder.
Diese Scheibe in einem Abstand von ca. 2-3 mm vor der Originalglasscheibe vorderseitig anzubringen (mittels auf das Bleigerüst aufgelöteter Klammern oder kleiner Verschraubungen) bedeutet, die eingeschränkt noch vorhandene Farb- und Konturwirkung einer gestalteten Scheibe im geschädigten Teilbereich zu verdeutlichen und zu vermitteln, so dass der Gesamtzusammenhang oder die Bildinformation wieder ablesbar werden.
In Bereichen mit stärkeren Malschichtverlusten - also stark geminderter Aus­ sage - ist diese Wirkung noch nicht ausreichend. Deshalb sind nun wichtigste Linienverläufe durch dünne Lasurbereiche (um Übergänge zu gestalten) als wei­ tere Bildinformation auf der dem Originalglas zugewandten Seite des geformten Deckglases aufzutragen. Dabei ist wichtig, dass die Wirkung des Originals nicht zu stark zurückgedrängt wird und die Linien sich genau an den noch vorhande­ nen Malereiteilen bzw. Negativformen orientieren. Ein freier Eintrag oder der Zusatz ungesicherter Linien ist ebenso zu vermeiden, wie eine Überladung der Vorsatzscheibe durch Anzahl und Dichte der Aufträge. Durch das spiegelbildliche Arbeiten auf der Deckglas-Rückseite wird gewährleistet, dass sich die neu aufgetragenen Informationen möglichst nah an der Originalglas-O­ berfläche befinden und dadurch aus verschiedenen Betrachterperspektiven die Linien und Lasuren dem Bildbereich richtig zugeordnet sind. Der plastischen Ausformung der Scheibe sind daraus in beiden Richtungen die erforderlichen Grenzen gesetzt. Die Projektion der vorhandenen Glasmalfarben des Original­ glases in die Ebene der vorgesetzten Scheibe ermöglicht aber einen gewissen Gestaltungsspielraum.
In gleicher Weise funktioniert die Anwendung durchgefärbter geformter Gläser, z. B. für Grautöne zur Simulierung von ehemaligen Lasurwerten, sowie der Gebrauch dünner Überzüge mit bestimmten Ton- oder Farbwerten auf farblosen Formgläsern.
Nach dem Auftragen der für die Ablesbarkeit des Originals notwendigen Linien und dünnen Schattierungen (der Gesamtzusammenhang zu benachbarten Glas­ scheiben ist zu beachten) wird die Scheibe erneut in den Glasschmelzofen gege­ ben und die aufgetragenen Glasmalfarben werden bei einer Temperatur um 620 Grad Celsius eingebrannt. Bei dieser Temperatur verformt sich die Scheibe nicht noch einmal, bei komplizierten Formen kann aber auch dieser Brennvorgang in der Negativform erfolgen, um einer möglichen Verformung vorzubeugen.
Nach dem Abkühlen wird die farblose und durchsichtige, mit der zeichnerischen Ergänzung versehene Scheibe vor das Originalglas mittels auf das Bleigerüst aufgelöteter Klammern oder kleiner Verschraubungen, im Abstand von 2-3 mm (Hinterlüftung muss in allen Bereichen der Originalglasoberfläche gewähr­ leistet sein) aufgebracht und schließlich mit dem Originalfeld in das Fenster eingebaut.
Die Maßnahme ist vollständig reversibel und erfüllt somit die grundsätzliche konservatorische Forderung. Sie ist im eingebauten Zustand, im Gegensatz zu herkömmlichen Applikationen, nicht oder bei hellen Räumen nur unauffällig sichtbar, bewirkt jedoch die Wiederablesbarkeit der geschädigten bildlichen Darstellung.

Claims (14)

1. Verfahren zum Schutz von Glasmalereien, insbesondere zum Außenschutz historischer Glasmalereien, durch Anbringen einer Schutzscheibe aus Glas, dadurch gekennzeichnet, dass durch plastisches Verformen einer ebenen Glas­ scheibe ein Abbild der plastischen Form der historischen Verglasung mit ihren Bleiprofilen und den Strukturen der Originalgläser erzeugt wird und die Schutz­ scheibe danach in das Originalfenster von außen vor die historische Verglasung eingebaut wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Originalform in ein wärmebeständiges Trennmittel eingedrückt wird, welches die Form des Originalfeldes nach dessen Abnahme enthält und in deren Struktur von Vertie­ fungen während einer anschließenden geregelten Temperaturbehandlung im Glasschmelzofen die Schutzglasscheibe eindringt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine 4 mm starke Glasscheibe verwendet wird, die bis auf eine Endtemperatur von 770 Grad Celsius erhitzt wird.
4. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Abstand zwischen Originalscheibe und Schutzscheibe nach dem Einbau des Fensters 3 bis 5 cm beträgt.
5. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die historische Glasmalerei in ihren Fensterfalz eingesetzt wird.
6. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildaussage eines geschädigten Bereichs der Glasma­ lerei auf eine Klarglasscheibe geringer Dicke plastisch nachgeformt und die Klarglasscheibe in einem geringen Abstand vor die Originalglasscheibe vorder­ seitig angebracht wird.
7. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Gestaltung von Übergängen wichtige Linienverläufe durch dünne Lasurbereiche als weitere Bildinformation auf der dem Originalglas zugewandten Seite des geformten Deckglases aufgetragen werden.
8. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen Klarglasscheibe und Originalglas­ scheibe 2 bis 3 mm beträgt.
9. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klarglasscheibe geformt wird indem sie paßgenau über eine Negativform gelegt und im Glasschmelzofen erwärmt wird, bis sich die Scheibe in die Negativform hineinsenkt und die vorgegebene Oberflächen­ struktur übernimmt, so dass nach definierten Abkühlen der Scheibe eine farblose und durchsichtige, plastisch verformte Scheibe entsteht, welche die in der Glas­ malerei angelegte zweidimensionale Gestaltung in eine angedeutete dreidimen­ sionale Form überträgt.
10. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Auftragen von für die Ablesbarkeit des Origi­ nals notwendigen Linien und dünnen Schattierungen die Klarglasscheibe erneut in den Glasschmelzofen gegeben wird und die aufgetragenen Glasmalfarben bei einer Temperatur um 620 Grad Celsius eingebrannt werden.
11. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klarglasscheibe mittels auf das Bleigerüst aufgelöte­ ter Klammern oder kleiner Verschraubungen vor der Originalglasscheibe ange­ bracht wird.
12. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klarglasscheibe mit dünnen Überzügen versehen ist, die bestimmte Ton- oder Farbwerte aufweisen, oder dass anstelle der Klarglas­ scheibe durchgefärbte Gläser verwendet werden.
13. Vorrichtung zum Schutz von Glasmalereien, insbesondere zum Außen­ schutz historischer Glasmalereien, mit einer vor einem Originalfenster angeord­ neten Schutzscheibe aus Glas, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzscheibe ein Abbild der plastischen Form des Originalfensters mit dessen Bleiprofilen und den Strukturen der Originalgläser enthält.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutz­ scheibe die Bildaussage eines geschädigten Bereichs des zu schützenden Origi­ nalfensters plastisch nachgeformt enthält und die Schutzscheibe in einem geringen Abstand vor der Originalglasscheibe vorderseitig angeordnet ist.
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