DE10008076A1 - Chipkarte - Google Patents
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Abstract
Chipkarte, umfassend einen Kartenkörper (14), mit einer Tragplatte, die als Schaltungsfolie (1) ausgebildet ist und zumindest einen integrierten Schaltkreis (2) und zumindest ein Signalübertragungsmittel (3) aufweist, wobei die Schaltungsfolie (1) mit zumindest einem Funktionsmodul (15) elektrisch leitend verbunden ist, wobei der integrierte Schaltkreis (2) mittels zumindest einem an der Schaltungsfolie (1) angebrachten Taster (6) betätigbar ist und wobei der integrierte Schaltkreis (2), der Taster (6), das Funktionsmodul (15) und das Signalübertragungsmittel (3) mittels der Schaltungsfolie (1) jeweils signalleitend miteinander und jeweils elektrisch leitend mit einer Energiequelle (7) verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Chipkarte.
Solche Chipkarten sind allgemein bekannt, beispielsweise aus der DE 196 09 149 A1.
Ein Überblick über Chipkarten und deren Anwendung ist in
der "Elektronik"-Zeitschrift, Heft 26/1993, gegeben. Chipkarten gelangen
beispielsweise als Telefonkarten, Krankenkassenkarten oder
Zutrittskontrollkarten zur Anwendung. Weit verbreitet sind reine Kontakt-
Chipkarten, die aus einem Kartenkörper und einem mit Kontaktflächen
versehenden Modul bestehen. Diese Karten können über ihre Kontakte
Energie und Daten mit einem Schreib-/Lesegerät austauschen. Weiterhin
sind demnach kontaktlose Chipkarten bekannt, die durch induktive oder
kapazitive Kopplung Energie und Daten mit dafür geeigneten Schreib-/
Lesegeräten austauschen. Eine dritte Ausführungsform ist durch sogenannte
Kombinationschipkarten gebildet, die Energie und Daten sowohl über
Kontakte als auch kontaktlos mit Schreib-/Lesegeräten austauschen
können. Gespeicherte Daten können an der Chipkarte selbst nicht abgelesen
werden. Bei vorbekannten kontaktlosen Karten besteht außerdem die
Gefahr, dass Daten von unbefugten Dritten in der Karte unbemerkt verändert
oder unbemerkt gelesen werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Chipkarte derart
weiterzuentwickeln, dass zumindest ein Teil der gespeicherten Daten auf der
Karte selbst abgelesen werden kann und Befehle oder Daten in die Karte
eingegeben werden können und ein größtmöglicher Schutz vor Missbrauch
gegeben ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen von Anspruch 1
gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die Unteransprüche Bezug.
Zur Lösung der Aufgabe ist eine aktive Multifunktions-Chipkarte vorgesehen,
umfassend einen Kartenkörper, mit einer Tragplatte, die als Schaltungsfolie
ausgebildet ist und zumindest einen integrierten Schaltkreis und zumindest
ein Signalübertragungsmittel aufweist, wobei die Schaltungsfolie mit
zumindest einem Funktionsmodul elektrisch leitend verbunden ist, wobei der
integrierte Schaltkreis mittels zumindest einem an der Schaltungsfolie
angebrachten Taster betätigbar ist und wobei der integrierte Schaltkreis, der
Taster, das Funktionsmodul und das Signalübertragungsmittel mittels der
Schaltungsfolie jeweils signalleitend miteinander und jeweils elektrisch
leitend mit einer Energiequelle verbunden sind. Hierbei ist von Vorteil, dass
der Benutzer der Chipkarte durch ein als Signalanzeige ausgebildetes
Funktionsmodul über Daten informiert wird, die in der Chipkarte gespeichert
sind. Wird die Chipkarte beispielsweise als bargeldloses Zahlungsmittel
verwendet, kann der Zahlenwert der Signalanzeige dem auf der Chipkarte
gespeicherten Geldwert entsprechen. Es besteht beispielsweise die
Möglichkeit, einen bestimmten Betrag mittels eines Schreib-/Lesegeräts, wie
beispielsweise einem Bankautomat, auf die Karte einzuzahlen, wobei der
Betrag anschließend durch die Signalanzeige angezeigt wird. Wird die
Chipkarte als bargeldloses Zahlungsmittel eingesetzt und beispielsweise von
einem externen Lesegerät gebucht, dann wird der zu zahlende Geldbetrag
mittels Tastern eingegeben und kann erst dann von einem externen
Lesegerät gebucht werden. Mit der Buchung wird der Betrag vom Zahlenwert
der Signalanzeige subtrahiert und der verbleibende Geldwert auf der
Signalanzeige angezeigt. Im Gegensatz zu Chipkarten, die als herkömmliche
Kreditkarten zur Anwendung gelangen, gibt der Benutzer der
erfindungsgemäßen Chipkarte also den abzubuchenden Betrag über die
Taster selbst ein. Von der Chipkarte kann nicht mehr Geld abgebucht
werden, als der mittels Taster eingegebene Geldwert. Derartige Chipkarten
sind besonders sicher, da der Benutzer den abzubuchenden Betrag selbst
eingibt, und von der Karte nur das abgebucht werden kann, was eingegeben
und angezeigt wird, so dass er stets Klarheit über den Geldtransfer und den
Geldwert auf der Karte hat. Die Sicherheit kann noch erhöht werden, wenn
vor einer Abbuchung immer ein Pin-Code eingegeben werden muss oder
durch einen biometrischen Sensor als Funktionsmodul auf der Chipkarte
selbst der rechtmäßige Besitzer der Karte erkannt und die Karte nur dann zur
Benutzung freigegeben wird. Ungewolltes Lesen oder Verändern der
Chipkartendaten kann auch in der Form verhindert werden, dass die Karte
für eine Transaktion durch Tastendruck benutzbar gemacht und danach
wieder automatisch gesperrt wird.
Die Schaltungsfolie ist als Systemträgerfolie ausgebildet und das zentrale
Element, um alle Bauteile und Funktionselemente der Chipkarte zu
integrieren, die erforderlich sind, um eine Vielzahl von Funktionen mit der
Chipkarte ausführen zu können. Die Schaltungsfolie für eine solche
Multifunktions-Chipkarte erfüllt dabei mehrere Aufgaben. Erstens ist sie
Verbindungselement zu allen elektronischen Bauteilen und zur
Energiequelle. Zweitens sind auf ihr Antennen- und Spulenstrukturen für die
Funkübertragung von Energie und Daten ausgebildet. Drittens besitzt sie
Anschlüsse für die in den Kartenkörper integrierten Funktionsblöcke, wie
beispielsweise Signalübertragungs-/Signalverarbeitungselemente, ein
Display mit der entsprechenden Displayansteuerung, einen
Verstärkerbaustein und/oder einen Controllerbaustein. Viertens ist die
Schaltungsfolie mit Tastern signalleitend verbunden. Außerdem besteht die
Möglichkeit, Sensoren, Schnittstellen und/oder Solarzellen auf der
Schaltungsfolie zu platzieren.
Die Signalübertragungselemente sind zum Generieren von Signalen
vorgesehen. Für den Fall, dass die Displayansteuerung eine Bestandteil des
Displays bildet, ist von Vorteil, dass insgesamt nur wenige Leitungen
vorzusehen sind. Ein HF-Verstärkerbaustein kann für eine Antennenver
stärkung vorgesehen sein, um eine bessere Übertragungsqualität und
größere Reichweite sicherzustellen. Der Controllerbaustein ist für die
Überwachung des Zusammenwirkens der auf der Schaltungsfolie
angeordneten elektronischen Bausteine vorgesehen.
Die Schaltungsfolie ermöglicht es daher, Multifunktions-Chipkarten modular
aufzubauen. Vorstellbar ist also, dass je nach bestimmter Funktion und
Anwendung der Chipkarte nur eine Teilmenge der genannten
Funktionselemente integriert wird und dadurch eine Auslegung der
Schaltungsfolie für viele unterschiedliche Ausgestaltungen ermöglicht wird.
Bevorzugt besteht die Schaltungsfolie aus dem Kunststoff, aus dem der
Kartenkörper selbst aufgebaut ist, wie z. B. aus PVC, ABS, PET, PEN,
papierverstärktem Laminat, wobei die Trägerdicke 50 bis 400 µm beträgt.
Wird ein sehr biegesteifer Kartenkörper benötigt, zum Beispiel für rauhen
Einsatz, so kann die Schaltungsfolie aus faser- oder gewebeverstärktem
Laminat, z. B. Epoxidglashartgewebe hergestellt sein und eine Dicke von 50
bis 400 µm aufweisen. Ein solches Material ist vergleichsweise biegesteif, so
dass auch bei häufiger Betätigung des Tasters eine lange Lebensdauer
gewährleistet ist.
Das Signalübertragungsmittel für kontaktlose Übertragung wird bevorzugt
durch eine Antenne gebildet, die sich ringförmig entlang des Außenumfangs
der Schaltungsfolie erstreckt. Die Antenne ist als Induktionsspule
ausgebildet. Hierbei ist von Vorteil, dass die Antenne durch mehrere
Windungen der Induktionsspule gebildet sein kann und sich dadurch eine
vergleichsweise große Umfangslänge und demzufolge eine große
Reichweite der Funksignale ergibt.
Taster, die ohne Hilfsmittel von Hand betätigt werden sollen, müssen in Form
und Größe im wesentlichen der Fingerkuppe eines menschlichen
Zeigefingers entsprechen. Durch eine solche Ausgestaltung ist einerseits
eine leichte und sichere Bedienbarkeit mit den Fingern gewährleistet.
Andererseits nimmt ein aus solchen Tasten gebildetes Tastenfeld mit zum
Beispiel zehn Bedienoberflächen eine Größe ein, die auf Chipkarten mit
genormten Abmessungen nur schwer bedienerfreundlich unterzubringen
sind.
Folientastaturen, wie sie zum Beispiel in Taschenrechnern benutzt werden,
sind nur als zusammenhängendes Tastaturfeld bekannt und außerdem
aufgrund ihres Aufbaus und der erforderlichen Gesamtdicke nicht für den
Einsatz in Chipkarten mit genormter Dicke und die an sie gestellten
Anforderungen bezüglich Biege-Torsionsfestigkeit geeignet.
Die vorteilhafte Weiterentwicklung der Schaltungsfolie als Teil der Tastatur
erlaubt es nun, einzelne oder mehrere Taster an beliebigen Stellen der
Chipkarte auszubilden. Dazu wird auf der der Bedieneroberfläche
zugewandten Schaltungsseite der Schaltungsfolie ein Teil des
Schaltungsmusters als Schaltkontaktfläche ausgelegt.
Bevorzugt bilden mehrere Taster ein Tastenfeld, wobei sich die Tasten
entlang des umfangsseitigen Rands der Schaltungsfolie erstrecken. Die
Kennzeichnung der Taster kann beispielsweise durch beschriftete und/oder
geprägte Ziffern erfolgen. Eine Kennzeichnung der Taster mit Ziffern ist
besonders dann vorteilhaft, wenn die Chipkarte als bargeldloses
Zahlungsmittel zur Anwendung gelangt. Eine davon abweichende
Kennzeichnung ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Anwendungsfall ebenfalls
möglich. Im Hinblick auf eine leichte, sichere Bedienbarkeit der leicht
biegbaren Chipkarte in der Hand sind die Taster bevorzugt gleichmäßig in
Umfangsrichtung auf der Tragplatte verteilt angeordnet. So kann die Karte
mit einer Hand festgehalten und mit den Fingern der anderen Hand betätigt
werden, ohne dass die Karte dabei verbogen wird.
Zum Korrigieren der Eingabe kann ein Korrekturtaster auf der Tragplatte
angebracht sein. Fehlerhafte Eingaben durch die Taster in den
Signalverarbeitungschip können dadurch annulliert werden. Im Anschluss an
das Löschen der fehlerhaften Eingabe besteht die Möglichkeit der richtigen
Eingabe.
Ein weiterer Taster kann vorgesehen sein, zum Ein- oder Ausschalten der
Signalanzeige. Hierbei ist von Vorteil, dass die Signalanzeige nur dann
eingeschaltet ist, wenn tatsächlich Informationen abgelesen werden sollen.
Der Energieverbrauch ist dadurch auf ein Minimum begrenzt, was im Hinblick
auf eine möglichst lange Haltbarkeit, beispielsweise einer in den
Kartenkörper eingebauten und mit der Schaltungsfolie verbundenen Batterie,
von hervorzuhebendem Vorteil ist. Davon abweichende Energiequellen,
beispielsweise Solarzellen, die elektrische Energie für die Signalanzeige
liefern, sind ebenfalls denkbar.
Die Signalanzeige kann durch Segmente für alphanummerische Anzeigen
oder durch eine matrixförmige Darstellung gebildet sein. In Abhängigkeit vom
jeweiligen Anwendungsfall besteht die Möglichkeit, dass das Display zur
Darstellung von Zahlen zumindest drei Stellen vor einem Komma und zwei
Nachkommastellen aufweist.
Gelangt die erfindungsgemäße Chipkarte als bargeldloses Zahlungsmittel
zur Anwendung, entspricht der Zahlenwert auf der Signalanzeige dem
gespeicherten Geldwert auf der Chipkarte und/oder dem zu transferierenden
Betrag. Der zu transferierende Betrag wird mittels der Taster eingegeben,
von einem externen Lesegerät gebucht und anschließend vom Zahlenwert
der Signalanzeige subtrahiert. Dadurch ist eine gute Kontrolle der Ausgaben
gegeben und ein unbeabsichtigtes Überziehen des auf der Chipkarte
gespeicherten Geldwerts ausgeschlossen.
Bei den Verwendungen der Chipkarte kann ein Pin-Code zur Aktivierung
eines Datentransfers mittels des Tastenfelds eingebbar sein. Der Pin-Code
kann als Eingangsberechtigung, als elektronische Unterschrift in Form einer
Bestätigung oder als Einverständnis zu dem durchgeführten Transfer
gewertet werden.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Chipkarte wird nachfolgend
anhand der Fig. 1 und 2 näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel einer Chipkarte;
transparente Folien erlauben dabei die Sicht auf die einlaminierte
Schaltungsfolie.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die Chipkarte aus Fig. 1
Die Chipkarte umfasst einen Kartenkörper 14 mit einer Tragplatte, die als
Schaltungsfolie 1 ausgebildet ist. Die Schaltungsfolie 1 weist in diesem
Ausführungsbeispiel drei integrierte Schaltkreise 2 und ein Signalüber
tragungsmittel 3 auf. Das Signalübertragungsmittel 3 ist als Antenne 8 und
als Kontaktfeld 20 des Chipmoduls 2 ausgebildet.
Der integrierte Schaltkreis 2 besteht aus einem üblichen Chip und kann
beispielsweise durch ein genormtes Kontaktmodul mit Kontaktflächen 20
gebildet sein, wobei die Kontakte Energie und Daten mit einem Schreib-
Lesegerät austauschen. Ein Signalverarbeitungschip 4 ist ebenfalls auf der
Schaltungsfolie angeordnet und elektrisch leitend mit den übrigen
elektronischen Bauteilen auf der Schaltungsfolie 1 verbunden. Der
Signalverarbeitungschip 4 ist signalleitend mit der Signalanzeige 5
verbunden, wobei die als Funktionsmodul 15 ausgebildete Signalanzeige 5
durch die Taster 6 des Tastenfelds 22 betätigbar ist. Die Taster 6 des
Tastenfelds 22 sind entlang des umfangsseitigen Rands des Kartenkörpers
14 platziert, damit sie leicht uns sicher ohne Auflage auf eine ebene Fläche
in der Hand des Benutzers sicher und leicht betätigt werden können. Mit
einem Finger kann die Betätigungskraft auf den Taster 6 und mit einem
anderen Finger die Gegenkraft zur Auslösung des Schaltkontakts des
Tasters 6 aufgebracht werden.
In diesem Ausführungsbeispiel wird die Chipkarte als bargeldloses
Zahlungsmittel verwendet, wobei der abzubuchende Betrag über die Taster 6
auf der Chipkarte eingegeben und anschließend durch den Signalverarbei
tungschip 4 und den integrierten Schaltkreis 2 abgebucht sowie mittels des
Signalverarbeitungschip 4 von der Signalanzeige 5 subtrahiert wird.
Im Kartenkörper 14 sind Kavitäten 19 angeordnet, um Funktionsmodule 15,
wie beispielsweise die Signalanzeige 5 oder das Chipmodul 2 von außen in
den Kartenkörper 14 integrieren zu können. Kavitäten innerhalb des
Kartenkörpers werden genutzt, um weitere Funktionsbauteile, wie
beispielsweise den Ansteuerchip 16, den Verstärkerbaustein 17, einen
Controllerbaustein 18 oder die Signalanzeige 5 in die Chipkarte zu
integrieren oder Schaltkammern für die Taster 6 auszubilden.
In diesem Ausführungsbeispiel ist es vorgesehen, dass das Display 11 zur
Darstellung von Zahlen drei Stellen 12 vor dem Komma und zwei
Nachkommastellen 13 aufweist.
In Fig. 2 ist ein Querschnitt aus Fig. 1 gezeigt und der schichtweise Aufbau
der erfindungsgemäßen Chipkarte dargestellt. Die Energiequelle 7 ist als
Batterie ausgebildet und vollständig in den Kartenkörper 14 und die
Schaltungsfolie 1 integriert, ebenso wie die Kontaktelemente der jeweiligen
Taster 6. Jede Schicht der Chipkarte richtet sich nach den Anforderungen an
ihre Funktion in der Karte unter der Maßgabe, dass die Gesamtdicke des
Kartenaufbaus innerhalb des genormten Dickenbereichs liegt und die
Schaltungsfolie 1 möglichst nahe in der neutralen Faser der Karte liegt. Der
integrierte Schaltkreis 2 ist als Kontaktmodul ausgebildet und bildet einen
Teil der Oberfläche der Chipkarte und ist ebenso wie die Signalanzeige 5 an
der Außenseite 21 des Kartenkörpers 14 angeordnet. Die Schaltungsfolie 1
besteht in diesem Ausführungsbeispiel aus einer Trägerfolie von etwa 100 µm
Dicke.
Claims (15)
1. Chipkarte, umfassend einen Kartenkörper (14), mit einer Tragplatte, die
als Schaltungsfolie (1) ausgebildet ist und zumindest einen integrierten
Schaltkreis (2) und zumindest ein Signalübertragungsmittel (3) aufweist,
wobei die Schaltungsfolie (1) mit zumindest einem Funktionsmodul (15)
elektrisch leitend verbunden ist, wobei der integrierte Schaltkreis (2)
mittels zumindest einem an der Schaltungsfolie (1) angebrachten
Taster (6) betätigbar ist und wobei der integrierte Schaltkreis (2), der
Taster (6), das Funktionsmodul (15) und das Signalübertragungsmittel
(3) mittels der Schaltungsfolie (1) jeweils signalleitend miteinander und
jeweils elektrisch leitend mit einer Energiequelle (7) verbunden sind.
2. Chipkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
integrierte Schaltkreis (2) Funktionsblöcke umfasst, die als Signalver
arbeitungschip (4) und/oder als Signalübertragungschip (23) und/oder
Ansteuerchip (16) für das Funktionsmodul (15) und/oder Verstärker
baustein (17) und/oder Controllerbaustein (18) ausgebildet sind.
3. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Funktionsmodul (15) in einer Kavität (19) des
Kartenkörpers (14) montierbar und mit der Schaltungsfolie (1)
kontaktierbar ist.
4. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das Funktionsmodul (15) als Signalanzeige (5) ausgebildet ist.
5. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schaltungsfolie (1) aus faser- oder gewebeverstärktem
Laminat besteht.
6. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schaltungsfolie (1) einen Bestandteil des Tasters (6) bildet.
7. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das Signalübertragungsmittel (3) durch eine Antenne (8) gebildet
ist, die sich ringförmig entlang des Außenumfangs der Schaltungsfolie
(1) erstreckt.
8. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Antenne (8) einen Bestandteil der Schaltungsfolie (1) bildet.
9. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das Signalübertragungsmittel (3) durch galvanische Kontakte (20)
gebildet ist, die auf der Außenseite (21) Kartenkörpers (14) angeordnet
sind.
10. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass der Taster (6) in Form und Größe im wesentlichen der
Fingerkuppe eines menschlichen Zeigefingers entspricht.
11. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass mehrere Taster (6) ein Tastenfeld (22) bilden,
wobei sich die Tasten (6) entlang des umfangsseitigen Rands der
Schaltungsfolie (1) erstrecken.
12. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, dass zum Ein- oder Ausschalten der Signalanzeige (5) ein
weiterer Taster (10) an der Schaltungsfolie (1) angebracht ist.
13. Chipkarte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Signalanzeige (5) eine matrixförmige Darstellung
aufweist.
14. Verwendung einer Chipkarte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche als bargeldloses Zahlungsmittel, wobei der Zahlenwert auf
der Signalanzeige (5) dem gespeicherten Geldwert auf der Chipkarte
und/oder dem zu transferierenden Betrag entspricht.
15. Verwendung einer Chipkarte nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei der ein Pin-Code zur Aktivierung eines Datentransfers
mittels des Tastenfelds (22) eingebbar ist.
Priority Applications (1)
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ID=7631855
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| DE2000108076 Expired - Fee Related DE10008076B4 (de) | 2000-02-22 | 2000-02-22 | Chipkarte und deren Verwendung |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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