DE10008874C1 - Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen und anderen Behältern mit Nahrungs- und Genußmitteln, wie mit dünnflüssigen bis pasteusen Molkerei- und Fettprodukten, Säften, Wässern od. dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen und anderen Behältern mit Nahrungs- und Genußmitteln, wie mit dünnflüssigen bis pasteusen Molkerei- und Fettprodukten, Säften, Wässern od. dgl.Info
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Abstract
Bei einer Vorrichtung (10) zum Befüllen von Flaschen und anderen Behältern (B) mit Nahrungs- und Genußmitteln, wie mit dünnflüssigen bis pasteusen Molkerei- und Fettprodukten, Säften, Wässern o. dgl. ist mindestens ein über Umlenkbereiche (20-23), insbesondere über Umlenkräder (24-27), endlos umlaufend geführtes Fördermittel (19) vorgesehen, welches ein Obertrum (OT) und ein Untertrum (UT) bildet und welches Tragelemente (41) mit Behälteraufnahmen (A) aufweist. DOLLAR A Eine vorteilhafte Umgestaltung der Vorrichtung (10) wird dadurch erzielt, daß das Fördermittel (19) zwei an entgegengesetzten Stirnseiten der Vorrichtung (10) angeordnete, Untertrum (UT) und Obertrum (OT) miteinander verbindende Seitentrümer (ST1, ST2) aufweist, daß Arbeitsstationen (31-37) in dem von den Trümern (UT, OT, ST1, ST2) umgrenzten Raum (52) angeordnet und mit ihren Wirkseiten den Innenseiten (IS) der Tragelemente (41) des Untertrums (UT) und den dortigen Behälteraufnahmen (A) zugewandt sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen und
anderen Behältern mit Nahrungs- und Genußmitteln, wie mit dünnflüssigen bis
pasteusen Molkerei- und Fettprodukten, Säften, Wässern od. dgl. entsprechend
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine als Flaschenfüllwerk ausgebildete Vor
richtung dieser Gattung ist u. a. in der DE 196 42 987 A1 beschrieben.
Bei dem bekannten Flaschenfüllwerk ist das Fördermittel über endseitig
angeordnete Umlenkräder endlos umlaufend geführt. An der Fördermittelaußen
seite sind quer zur Förderrichtung angeordnete Tragelemente befestigt, welche
mit etwa korbartig ausgebildeten Becheraufnahmen versehen sind, deren Längs
mittelachsen sich orthogonal zur Umlaufrichtung des Fördermittels erstrecken. Die
korbartig ausgebildeten Becheraufnahmen dienen gemäß der DE 196 42 987 A1
der Aufnahme von PET-Flaschen, welche sämtlich die ausschließlich im Obertrum
angeordneten einzelnen Arbeitsstationen aufrecht und mit nach oben weisenden
Flaschenhälsen durchlaufen. Das Untertrum der Vorrichtung durchfahren die
korbartigen Behälteraufnahmen beim Rücklauf leer. Beim Rücklauf erst unmittel
bar vor den Umlenkrädern, welche die korbartigen Behälteraufnahmen in das
Obertrum umleiten, werden acht leere Flaschen (bei dem Flaschenfüllwerk gemäß
der DE 196 42 987 A1 handelt es sich um eine achtbahnige Maschine) von unten
her mit den Flaschenböden voran in die korbartigen Behälteraufnahmen einge
setzt.
Ausgehend vom Gegenstand der DE 196 42 987 A1, liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu entwickeln, die mit einem neue vorteilhafte
Anwendungsmöglichkeiten bietenden geänderten Aufbau versehen und die für die
Verarbeitung unterschiedlicher Behälter, insbesondere für die Verarbeitung von
Flaschen unterschiedlicher Flaschenvolumen, geeignet ist.
Entsprechend der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das
Fördermittel zwei an entgegengesetzten Stirnseiten der Vorrichtung angeordnete,
Untertrum und Obertrum miteinander verbindende, Seitentrümer aufweist, daß Ar
beitsstationen in dem von den Trümern umgrenzten Raum angeordnet und mit
ihren Wirkseiten den Innenseiten der Trageelemente des Untertrums und den dor
tigen Behälteraufnahmen zugewandt sind.
Im Unterschied zur Vorrichtung gemäß der DE 196 42 987 A1 hat die Erfin
dung eine Anordnung geschaffen, bei welcher wesentliche Arbeitsstationen, z. B.
die Sterilmittelstation, die Füllstation, die Deckel-Entkeimungsstation und die De
ckel-Siegelstation, nicht außen am Obertrum angeordnet sind. Vielmehr befinden
sich entsprechend der Erfindung nahezu alle wesentlichen Arbeitsstationen in
einem eigens geschaffenen Raum, welcher in einem durch das Untertrum, das
Obertrum sowie durch die Untertrum und Obertrum miteinander verbindenden
beiden Seitentrümer umrahmt ist. Dieser Raum ist zweckmäßig von außen zu
gänglich, so dass auch die einzelnen Aggregate der Arbeitsstationen bedient, be
stückt und gewartet werden können.
Wenn man nun das Untertrum in einer gewählten Arbeitshöhe anordnet, kann im
Unterschied zum Bekannten der Raum unterhalb des Untertrums einer nahezu
ungehinderten Raumausnutzung, wie z. B. für Hilfsaggregate in Form Sterilluftbe
reitern, Schaltschränken etc., zugeführt werden. Das vom Obertrum gebildete
Leertrum hingegen ist in die Höhe hinein verlagert, in welcher regelmäßig ohnehin
keine besondere apparative Ausnutzung erfolgt.
Von einer nicht zur erfindungsgemäßen Gattung zählenden, in der
DE 24 60 175 A1 (s. dort Fig. 6) beschriebenen Reinigungsvorrichtung zum Ent
fernen von Flaschenetiketten ist es bekannt, eine Dampfzuleitung und Wasserdü
sen zwischen Ober- und Untertrum sowie Überschwalldüsen unterhalb des Un
tertrums eines endlos umlaufend geführten Greiferförderers anzuordnen, der die
Flaschen an ihren Hälsen erfasst. Die mit den erfindungsgemäßen Arbeitsstatio
nen nicht vergleichbaren Fluidaustritte der bekannten Vorrichtung sind, da sie aus
Funktionsgründen nicht ohne weiteres zugänglich sein dürfen, von einem Ge
häuse umgeben. Schließlich weist das Fördermittel der bekannten Reinigungsvor
richtung keine Ober- und Untertrum miteinander verbindenden Seitentrümer auf.
Einen besonderen Vorteil hat die Erfindung dadurch geschaffen, daß unter
halb des Untertrums ein sich in Förderrichtung und senkrecht dazu erstreckender
Bewegungsraum für aus den Behälteraufnahmen von den Trageelementen herab
ragende Behälter gebildet ist. Eine derart gestaltete erfindungsgemäße Vorrich
tung ist also nicht nur für kleinvolumige, sondern besonders auch für großvolumige
hohe Flaschen geeignet.
Derartig hohe Flaschen können mit ihren Mündungsbereichen in den Behäl
teraufnahmen gewissermaßen "aufgehängt" werden, während die voluminösen
hohen Flaschenkörper ungehindert in den sich in Förderrichtung und senkrecht
dazu erstreckenden Bewegungsraum hineinragen können.
Ein zweckmäßiger Aufbau ist erfindungsgemäß durch ein Gehäuse mit ei
nem das Untertrum aufnehmenden unteren Rahmenschenkel, mit einem das
Obertrum aufnehmenden oberen Rahmenschenkel und mit die Seitentrümer auf
nehmenden Rahmenstegen geschaffen worden.
Dabei ergibt sich für die Vorrichtung eine günstige Statik, wenn der obere
Rahmenschenkel mittels mindestens einer Stütze auf dem unteren Rahmen
schenkel abgestützt ist.
Zur Sterilluftführung, zur Inertgasführung und/oder zur Führung von
Sterilmittel können in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Rahmenschenkel,
die Rahmenstege und gegebenenfalls die Stütze kanalartig ausgebildet sein.
Die Stützen können ein Stützportal bilden, in dessen von den Stützen
und/oder von der Portalöffnung gebildetem Raum Aggregate bzw. Aggregatteile,
wie z. B. Produktdoseure, angeordnet sein können.
Eine vorteilhafte Erfindungsvariante besteht darin, daß jeweils an den durch
die Rahmenschenkel sowie durch die Rahmenstege gebildeten Eckbereichen des
Gehäuses ein Umlenkrad für das Fördermittel angeordnet ist. Dabei bildet min
destens eines der Umlenkräder ein Antriebrad, während die übrigen Umlenkräder
antriebslos mitlaufende Umlenkräder sind.
Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform, bei welcher der Antrieb
das eigentliche Abfüll- und Fördergeschehen der Vorrichtung in keiner Weise
beeiträchtigt, ist erfindungsgemäß dadurch gegeben, daß das angetriebene Um
lenkrad in einem Eckbereich zwischen dem oberen Rahmenschenkel und einem
Rahmensteg angeordnet ist.
Zweckmäßig ist der Antrieb so ausgestaltet, daß dem angetriebenen
Umlenkrad ein Servo-Antrieb, insbesondere ein elektrischer Servo-Antrieb, zuge
ordnet ist. Ein solcher Servo-Antrieb gestattet, bedingt durch unterschiedliche Pro
dukte und Behältervolumina, variabel anpaßbare Taktzeiten.
In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Auführungsbeispiel entsprechend
der Erfindung dargestellt, es zeigt,
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zum Befüllen von
Behältern, beim gezeigten Ausführungsbeispiel von Flaschen,
Fig. 2-7 etwa entsprechend dem in Fig. 1 mit II-VII bezeichneten
eingekreisten Detail in schematischer Darstellung eine Behälter-Zuführstation in
ihren verschiedenen Arbeitsphasen,
Fig. 8 ein vergrößertes Detail etwa entsprechend der mit VIII bezeichneten
Einkreisung in Fig. 7 und
Fig. 9 eine teilweise Draufsicht auf eine Folge von länglichen Platten, etwa
entsprechend der in Fig. 7 mit IX bezeichneten Blickrichtung.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung zum Befüllen von Behältern B, beim gezeigten
Ausführungsbeispiel von Flaschen, insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Das Gehäuse 11 der Vorrichtung 10 ist über Stützfüße 12 auf einer Gebäudeauf
stellfläche 13 aufgeständert.
Das Gehäuse 11 ist im wesentlichen rahmenförmig ausgebildet und weist
demnach einen unteren Rahmenschenkel 14, einen oberen Rahmenschenkel 15
sowie unteren und oberen Rahmenschenkel miteinander verbindende Rahmen
stege 16, 17 auf. Der obere Rahmenschenkel 15 stützt sich mit seinem mittleren
Bereich über ein Stützportal 18 auf dem unteren Rahmenschenkel 14 ab.
Die Rahmenschenkel 14, 15, die Rahmenstege 16, 17 und gegebenenfalls
die Stützen 18 können kanalartig ausgebildet sein und der Führung von Fluiden,
wie z. B. von Sterilluft, Inertgas oder anderem Sterilmittel, dienen.
Durch den Rahmen des Gehäuses 11 ist ein Fördermittel 19 (Zugmittel)
endlos umlaufend über etwa an den Rahmenenden angeordnete Umlenkbereiche
20, 21, 22, 23 geführt. Zwischen den Umlenkbereichen 20, 21 erstreckt sich das
Obertrum OT und zwischen den Umlenkbereichen 22, 23 das Untertrum UT des
Fördermittels 19.
Das Fördermittel 19 kann von beliebiger zweckmäßiger Art z. B. als Kette,
als Seil oder Zahnriemen ausgebildet sein. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
ist das Fördermittel 19 von zwei Laschenketten gebildet. Das Fördermittel 19 ist
demnach paarig vorhanden, besteht beim Ausführungsbeispiel also aus zwei in
Förderrichtung x verlaufenden Einzelketten.
Der Antrieb des Fördermittels 19 erfolgt über das im Umlenkbereich 20
enthaltene Kettenantriebsrad 24 in Drehrichtung U, während in den anderen Um
lenkbereichen 21, 22, 23 jeweils nur antriebslose mitlaufende Kettenumlenkräder
25, 26, 27 vorhanden sind. Demgemäß sind die Fördermittel-Rücklaufrichtung mit
z und die Förderrichtung des Fördermittels mit x bezeichnet. Die Achsen (Umlenk
achsen) der Umlenkbereiche 20-23 bzw. der Umlenkräder 24-27 tragen einheitlich
jeweils die Bezugsziffer 39.
Die Räder 24-27 sind jeweils an den durch die Rahmenschenkel 14, 15
sowie durch die Rahmenstege 16, 17 gebildeten Eckebereichen des Gehäuses 11
angeordnet.
Das angetriebene Umlenkrad bzw. Kettenrad 24 ist in einem Eckbereich
zwischen dem oberen Rahmenschenkel 15 und dem Rahmensteg 17 angeordnet.
Auf diese Weise stört der Antrieb das Förder- und Füllgeschehen der Vorrichtung
in keiner Weise. Dem Kettenantriebsrad 24 kann ein Servo-Antrieb, insbesondere
an elektrischer Servo-Antrieb, zugeordnet sein, welcher sich sowohl hinsichtlich
der Fördergeschwindigkeit als auch hinsichtlich der Taktzeiten relativ einfach ein
stellen läßt.
Außen am Umlenkbereich 22 werden die zu befüllenden Behälter B, und
zwar im vorliegenden Fall PET-Flaschen, über eine Behälter-Aufgabevorrichtung
28 herangeführt und schließlich mittels einer eine Schwenkkonsole 29
aufweisenden Behälter-Zuführstation 30 in der im folgenden noch eingehend zu
beschreibenden Weise den Tragelementen 41, und zwar länglichen langrecht
eckigen Platten 41, zugeführt, so daß die Behälter B mittelbar über diese Platten
41 im Untertrum UT des Fördermittels, an letzterem hängend, eine Behandlungs
strecke durchlaufen können. Die länglichen Platten 41 sind mit ihren Längsachsen
L quer zur Förderrichtung x angeordnet.
Zu der dem Untertrum UT zugeordneten Behandlungsstrecke gehören, ent
sprechend dem Förderstrom in Richtung x hintereinander genannt, folgende Ar
beitsstationen: stromabwärts hinter der Behälter-Zuführstation 30 eine Sensorsta
tion 31 zum Auffinden von nicht mit Behältern B besetzten Behälteraufnahmen A,
32 eine Sterilmittel-Station, 33 eine erste Füllstation zur Zuführung eines ersten
Produkts, der Produktunterlage, in die Behälter B, 34 eine zweite Füllstation zur
Zuführung eines zweiten Produkts in die Behälter B, 35 eine Deckelentkeimungs-
und zugleich Deckelzuführstation, 36 eine Deckel-Siegelstation, 37 eine Deckel-
Bördelstation und 38 eine Behälter-Entnahmestation.
Aus Fig. 1 wird deutlich, daß die Arbeitsstationen 31-37 in dem von den
Trümern, also vom Untertrum UT, vom Obertrum OT sowie von den beiden Sei
tentrümern ST1 und ST2 umgrenzten Raum 51 angeordnet sind. Dabei sind die
Wirkseiten der Arbeitsstationen den Innenseiten IS der im Untertrum UT befind
lichen Platten 41 und den dortigen Behälteraufnahmen A zugewandt.
Aus Fig. 1 wird auch deutlich, daß unterhalb des Untertrums UT ein sich in
Förderrichtung x und senkrecht dazu erstreckender Bewegungsraum 52 für aus
den Behälteraufnahmen A von den Platten 41 herunterragende Behälter B gebil
det ist.
Zur Zuführung der Behälter B ist benachbart des Umlenkbereichs 22 die
bereits erwähnte Behälter-Zuführstation 30 mit der Schwenkkonsole 29 vorgese
hen, die eine zur Umlenkachse 39 des Umlenkbereichs 22 bzw. des Ketten-Um
lenkrades 26 parallele Schwenkachse 40 aufweist.
Außen am Fördermittel 19 sind, quer zur Förderrichtung x angeordnet, die
länglichen Platten 41 vorgesehen, welche jeweils aus zwei einander komplemen
tären Teilplatten 42, 43 bestehen, die durch eine Trennfuge T geteilt sind, welche
zugleich die aus Aussparungen bestehenden Behälteraufnahmen A teilt. Die Be
hälteraufnahmen A setzen sich jeweils aus zwei zueinander offenen halbkreisför
migen Aussparungen 48, 49 zusammen.
Aus Fig. 2 wird deutlich, daß sich die Fuge T beim Passieren des
Umlenkbereichs 22 infolge der Winkelstellung zueinander der beiden korrespon
dierendern komplementären Teilplatten 42, 43 geöffnet hat, so daß der Haltebe
reich H des Behälters B in die Behälteraufnahme A eingeführt werden kann, wie
Fig. 3 zu entnehmen ist.
Die Schwenkkonsole 29 stellt eine Winkelkonsole mit einer etwa sekantial
bezüglich der Schwenkachse 40 angeordneten Behälter-Aufstandsfläche 44 und
mit einer sich etwa parallel zum zugeordneten Schwenkradius SR erstreckenden
Behälter-Stützfläche 45 dar.
Beim Übergang von der in Fig. 2 dargestellten Arbeitsposition zur
Arbeitsposition gemäß Fig. 3 ist die Schwenkkonsole 29 in Schwenkrichtung a
vorgeschwenkt worden.
Diese Schwenkbewegung in Richtung a wird als Mitführbewegung so lange
fortgeführt, bis sich entsprechend den Zwischenpositionen gemäß den Fig. 4, 5
und 6 die Trennfuge T, und damit die Behälteraufnahme A, entgültig geschlossen
hat, so daß der jeweilige Behälter B gemäß Fig. 7 sicher in der jeweiligen Behäl
teraufnahme A hängt.
Im übrigen zeigt Fig. 7, daß die Schwenkkonsole 29 in der entgegengesetz
ten Schwenkrichtung b zurückgeschwenkt ist, so daß erneut Behälter B entlang
der Zuförderrichtung y von oben her entlang der Behälter-Stützfläche 45 zur Be
hälter-Aufstandsfläche 44 hin gefördert werden können.
Da es sich im vorliegenden Fall (vgl. Fig. 9) um eine dreibahnige Vorrich
tung 10 handelt, wird immer eine drei Behälter B enthaltende Behälterreihe R der
Schwenkkonsole 29 zugeführt und es werden immer drei Behälter B mit ihren
Haltebereichen H zugleich in die Behälteraufnahmen A eingeführt.
In Fig. 9 sind die von den Aufnahmen A gebildeten Bahnen mit S und die
Reihen mit R bezeichnet.
Nachdem die Behälter B die einzelnen Arbeitsstationen des Untertrums UT
durchlaufen haben, werden die gefüllten und mit umgebörtelten Deckeln versehe
nen Behälter B mittels der im wesentlichen ein Kurzförderband darstellenden Be
hälter-Entnahmestation 38 am Umlenkbereich 23 entnommen, da sich an dem
Umlenkbereich 23 die Trennfugen T mit den Behälteraufnahmen A analog zur
Darstellung gemäß Fig. 2 geöffnet und so die Haltebereiche H der Behälter B frei
gegeben haben.
Die Trennfugen T öffnen sich also in den Umlenkbereichen, z. B. bei 22 und
23 und schließen sich, sobald sie bei Förderrichtung x in die gerade gestreckte
Anordnung des Fördermittels 19 und der länglichen Platten 41 übergehen, wobei
letzteres z. B. eingangs des Untertrums UT der Fall ist.
Um die Öffnungsweite der Trennfuge T an den Umlenkbereichen 22, 23 zu
vergrößern, sind die bezüglich der Förderrichtung x im Abstand und unabhängig
voneinander am Fördermittel 19 befestigten komplementären Teilplatten 42, 43
von der Außenseite des Fördermittels 19 distanziert. Dies geschieht im einzelnen
mittels der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Winkellaschen 46, welche radial zu
den Umlenkbereichen 22, 23 angeordnete Distanzstege 47 bilden.
In den Fig. 8 und 9 ist zu erkennen, wie sich PET-Flaschen B mit dem
unterhalb ihrer Außengewinde-Mündung 51 angeordneten Halteflansch 50 oben
auf den die Behälteraufnahmen A bildenden Teilplatten 42, 43 abstützen. Anhand
der Fig. 8 und 9 ist vorstellbar, dass auch Flaschen oder andere Behälter gleich
viel aus welchem Werkstoff, abgewandelte Mündungsformen aufweisen können,
die ebenso vorteilhaft im vorbeschriebenen Sinne verwendbar sind.
Claims (10)
1. Vorrichtung (10) zum Befüllen von Flaschen und anderen Behältern (B)
mit Nahrungs- und Genußmitteln, wie mit dünnflüssigen bis pasteusen Molkerei-
und Fettprodukten, Säften, Wässern od. dgl., mit mindestens einem über Umlenk
bereiche (20-23), insbesondere über Umlenkräder (24-27), endlos umlaufend ge
führten Fördermittel (19), welches ein Obertrum (OT) und ein Untertrum (UT) bil
det und welches an seiner Außenseite mit ihren Längsachsen (L) quer zur Förder
richtung (x) angeordnete Tragelemente (41) trägt, welche jeweils eine quer zur
Förderrichtung (x) angeordnete Reihe (R) von Behälteraufnahmen (A) aufweisen,
die zudem in Förderrichtung (x) angeordnete Bahnen (S) bilden, wobei in den Be
hälteraufnahmen (A) gehaltene Behälter (B) nacheinander Arbeitsstationen (30-
38), wie eine Behälter-Zuführstation (30), eine Produkt-Füllstation (33, 34), eine
Deckel-Auflegestation (35), eine Deckel-Verschließstation (36) sowie eine Behäl
ter-Entnahmestation (38), durchlaufen, dadurch gekennzeichnet, daß das Förder
mittel (19) zwei an entgegengesetzten Stirnseiten der Vorrichtung (10) angeord
nete, Untertrum (UT) und Obertrum (OT) miteinander verbindende, Seitentrümer
(ST1, ST2) aufweist, daß Arbeitsstationen (31-37) in dem von den Trümern (UT,
OT, ST1, ST2) umgrenzten Raum (51) angeordnet und mit ihren Wirkseiten den
Innenseiten (IS) der Tragelemente (41) des Untertrums (UT) und den dortigen Be
hälteraufnahmen (A) zugewandt sind.
2. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß unterhalb des Untertrums (UT) ein sich in Förderrichtung (x)
und senkrecht dazu erstreckender Bewegungsraum (53) für aus den Behälterauf
nahmen (A) von den Tragelementen (41) herunterragende Behälter (B) gebildet
ist.
3. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach Anspruch 1 oder nach An
spruch 2, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (11) mit einem das Untertrum (UT)
aufnehmenden unteren Rahmenschenkel (14), mit einem das Obertrum (OT)
aufnehmenden oberen Rahmenschenkel (15) und mit die Seitentrümer (ST1, ST2)
aufnehmenden Rahmenstegen (16, 17).
4. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der obere Rahmenschenkel (15) mittels mindestens einer
Stütze (18) auf dem unteren Rahmenschenkel (14) abestützt ist.
5. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach Anspruch 3 oder nach An
spruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rahmenschenkel (14, 15), die Rah
menstege (16, 17) und gegebenenfalls die Stütze (18) kanalartig ausgebildet sind.
6. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach Anspruch 4 oder nach An
spruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (18) ein Stützportal (18, 18)
bilden.
7. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach einem der Ansprüche 3 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils an den durch die Rahmenschenkel (14,
15) sowie durch die Rahmenstege (16, 17) gebildeten Eckbereichen des Gehäu
ses (11) ein Umlenkrad für das Fördermittel angeordnet ist.
8. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eines der Umlenkräder (24-27) ein Antriebsrad
(24) bildet, während die übrigen Umlenkräder lose Umlenkräder (25-27) sind.
9. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach Anspruch 7 oder nach An
spruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das angetriebene Umlenkrad (24) in ei
nem Eckbereich zwischen dem oberen Rahmenschenkel (15) und einem Rah
mensteg (17) angeordnet ist.
10. Vorrichtung zum Befüllen von Flaschen nach einem der Ansprüche 7
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem angetriebenen Umlenkrad (24) ein
Servo-Antrieb, insbesondere ein elektrischer Servo-Antrieb, zugeordnet ist.
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