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DE10008868C2 - Verbindungsbrücke zur Verbindung von Glaswandsegmenten, die mit Solarpaneelen ausgestattet sind - Google Patents

Verbindungsbrücke zur Verbindung von Glaswandsegmenten, die mit Solarpaneelen ausgestattet sind

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Publication number
DE10008868C2
DE10008868C2 DE10008868A DE10008868A DE10008868C2 DE 10008868 C2 DE10008868 C2 DE 10008868C2 DE 10008868 A DE10008868 A DE 10008868A DE 10008868 A DE10008868 A DE 10008868A DE 10008868 C2 DE10008868 C2 DE 10008868C2
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DE
Germany
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connecting bridge
bridge according
bearing
support bearing
joint
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DE10008868A
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Hubert Elmer
Lothar Ginzel
Peter Leitgeb
Elmar Mueller
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Dorma Deutschland GmbH
Original Assignee
Dorma Deutschland GmbH
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    • E06B3/5436Fixing of glass panes or like plates involving holes or indentations in the pane
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Description

Die Erfindung betrifft eine mittels eines zentralen Stützlagers an einer Wand, einer Unterkonstruktion oder dergleichen angeschlossene Verbin­ dungsbrücke zur Verbindung mit einem oder mehreren Glaswandsegmen­ ten oder Plattensegmenten, die mit einem Solarpaneel ausgestattet sind bzw. bei denen die einzelnen Solarzellen integriert sind, mit wenigstens einem radial vom Stützlager verlaufenden Tragarm, an dessen dem Stütz­ lager abgewandten freien Ende ein Anschlussgelenk für den Anschluss eines das Glaswandsegment oder Plattensegment einspannenden Klemmbeschlages angeordnet ist, wobei das zentrale Stützlager ein Raumgelenklager ist und das Anschlussgelenk als Bolzengelenk ausge­ bildet ist, wobei in axialer Richtung verlaufend an dem freien Ende des Tragarmes eine Anschlusslasche vorhanden ist.
Bei gattungsgemäßen Vorrichtungen nach der DE 38 43 619 A1 und der FR 2 676 768 A1 ist eine vierarmige Verbindungsbrücke über ein zen­ trales Stützlager an eine Unterkonstruktion angeschlossen, während die freien Enden der Tragarme über ein Bolzengelenk an eine Glasscheibe angeschlossen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, die erforderliche Anpassbarkeit und Monta­ gefreundlichkeit der Verbindungsbrücke an Bautoleranzen der Unterkon­ struktion oder dergleichen zu optimieren, dass heißt insbesondere die zentrale Abstützung des Stützlagers der Verbindungsbrücke an einer Unterkonstruktion oder dergleichen in Verbindung mit einer gelenkigen Abstützung der einzelnen Tragarme der Verbindungsbrücke zu verbes­ sern. Weiterhin wird eine einfache konstruktive Ausgestaltung der gesam­ ten Verbindungsbrücke, insbesondere der Tragarme und der an die freien Enden der Tragarme anschließenden Gelenke angestrebt, wobei auch eine Möglichkeit der Führung der Anschlusskabel der Solarpaneele gege­ ben sein muss.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit der Lehre nach Anspruch 1, der zufolge der Bolzen des Bolzengelenkes parallel zur Ebene des Glas­ wandsegmentes an der Anschlusslasche angeordnet ist, die mit einer An­ schlussgabel des Klemmbeschlages zusammenwirkt und zwischen dem Tragarm und dem Klemmbeschlag angeordnet ist. Gleichzeitig ist das Stützlager so ausgebildet, dass es eine Durchführung eines Anschluss­ kabels ermöglicht, wobei das Stützlager darüber hinaus eine Kabelauf­ nahme beinhalten kann.
Nach der erfindungsgemäßen Lösung ist nur eine einzige raumgelenkige Abstützung im zentralen Stützlager vorgesehen, die eine Anpassung des zentralen Stützlagers und damit der Verbindungsbrücke an die Unterkon­ struktion oder dergleichen ermöglicht, während über einfache Bolzenge­ lenke zwischen den freien Enden der Tragarme und der Klemmbeschläge eine Anpassung der Klemmbeschläge an die anzuschließenden Glas­ wandsegmente oder Plattensegmente mit den Solarpaneelen ermöglicht. Dabei finden bevorzugt - wie noch zu erläutern sein wird - Klemmbe­ schläge Verwendung, die in sich begrenzt verformbar, das heißt in sich begrenzt raumgelenkig ausgebildet sind.
Zur Weiterleitung der Anschlusskabel, die von den einzelnen Solarpanee­ len abgehen, wird im Anschluss an das zentrale Stützlager eine Vorrich­ tung z. B. in Form eines Rohres vorgeschlagen, in welche die Anschluss­ kabel eintauchen und weiter durch eine zentrale Bohrung eines Befesti­ gungsgliedes zu einer Unterkonstruktion und damit verdeckt zu einem Wechselrichter geführt werden. Die so verlegten Kabel sind vandalismus­ sicher und stören auch nicht den Blick eines Betrachters auf die gesamte Konstruktion der Glaswandsegmente mit ihren Solarpaneelen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind durch die Unteransprüche gekenn­ zeichnet.
Verbindungsbrücken für den vorgenannten Zweck werden im Regelfall aus Edelstahl oder Guss gefertigt. Mit Bezug auf die konstruktive Gestal­ tung der Tragarme der Verbindungsbrücke wird vorgeschlagen, diese vollwandig oder hohl und im Querschnitt kreisförmig oder oval auszubil­ den, wobei sie von dem zentralen Stützlager ausgehend gegen das Glaswandsegment oder Plattensegment verlaufend konvex gekrümmt sein können. Aus Fertigungsgründen hat es sich als zweckmäßig erwiesen, dass der Tragarm der Verbindungsbrücke in einer radialen Bohrung des zentralen Stützlagers verlötet ist oder einstückig als Gussteil hergestellt wird und an seinem freien Ende eine Anschlusslasche des Anschlussge­ lenkes aufweist, an die eine Anschlussgabel eines Klemmbeschlages an­ schließt, wobei die Anschlusslasche und die Anschlussgabel das An­ schlussgelenk bilden. Das Anschlussgelenk ist nicht verstarrbar, es dient zur spannungsfreien Montage und wirkt nur kraftübertragend.
In konstruktiver Ausgestaltung der technischen Lehre nach Anspruch 1 wird mit der Erfindung ferner vorgeschlagen, dass das durch das zentrale Stützlager gebildete Raumgelenklager aus einem topfartigen Grundkörper besteht, dessen gegen die Unterkonstruktion oder dergleichen gerichteter Topfboden eine Durchtrittsöffnung für eine die Durchtrittsöffnung mit Spiel durchfassenden Befestigungsschraube aufweist, wobei an der der Unter­ konstruktion oder dergleichen zugewandten Fläche des Topfbodens eine konkav gemuldete Lagerfläche für die Aufnahme einer eine konkave Kom­ plementärfläche aufweisenden Linse angeordnet ist, dass ferner an der dem Glassegment oder Plattensegment zugewandten Fläche des Topf­ bodens eine plane Lagerfläche für die Abstützung einer eine plane Lager­ fläche aufweisenden plankonvexen Linse angeordnet ist, an deren kon­ kaven Fläche eine plankonvexe Linse mit ihrer konvexen Fläche anliegt und dass das Raumgelenk mittels einer mit der Befestigungsschraube verschraubbaren Kontermutter justierbar ist, und gleichzeitig alle vorer­ wähnten auf einer Achse liegenden Bauteile eine zentrale Bohrung auf­ weisen, durch die die Anschlusskabel sicher geführt werden können, wo­ bei gleichzeitig die Beweglichkeit und Justierbarkeit des Raumgelenkla­ gers erhalten bleibt.
Bei einer derartigen Ausbildung des Raumgelenkes im zentralen Bereich der Verbindungsbrücke kann die Befestigungsschraube problemlos mit der Unterkonstruktion verbunden werden, wobei sie einen gewissen Win­ kel zu der durch die Erstreckung der Arme gegebenen Ebene einschlie­ ßen kann. Dabei verschieben sich die vorerwähnten Linsen zueinander bzw. gegenüber den entsprechenden Anlageflächen des topfartigen Grundkörpers. Nach dem Anschluss der Befestigungsschraube an der Unterkonstruktion kann die Kontermutter angezogen und somit das Raumgelenk verstarrt werden.
Die dem Glassegment oder Plattensegment zugewandte offene Seite des topfartigen Grundkörpers nimmt das Rohr zur Sammlung der Anschluss­ kabel auf. Das Rohr kann angeformt sein, oder mittels eines Gewindes aufgeschraubt werden. Zur besseren Einführung der Anschlusskabel kann das Rohr eine Innenfase bzw. ein trichterförmiges offenes Ende auswei­ sen.
Bei einem möglichen Anschluss der Verbindungsbrücke an einer Wand kann die dem Stützlager raumgelenkig gelagerte Befestigungsschraube mittels einer Querbohrungen aufweisenden Befestigungshülse mit der Wand verbunden werden, wobei die Befestigungshülse der Wand anlie­ gende Stützplatten aufweist, die eine flächige Auflage der Befestigungs­ hülse an der Ebene der Wand gewährleisten.
Die Anschlussgelenke an den Enden der Tragarme sind so ausgebildet, dass die vorhandenen Anschlusslaschen an den Tragarmen sich in axialer Richtung der Tragarme erstrecken. Hierdurch wird eine unter 45° mögliche Krafteinleitung aus dem flächigen Bauteil des Glaswandseg­ mentes mit den Solarpaneelen über die Tragarme in das zentrale Stütz­ lager der Verbindungsbrücke möglich.
Die Verbindung der Anschlusslaschen und Anschlussgabeln der Klemm­ beschläge in Form eines Anschlussgelenkes ist nur kraftschlüssig, das heißt das Anschlussgelenk wird nicht verstarrt. Die Verbindung zwischen Anschlusslasche und Anschlussgabel kann durch einen Bolzen, Niet, Schraube usw. realisiert werden.
Wie vorerwähnt finden bei der Erfindung bevorzugt Klemmbeschläge Ver­ wendung, deren innerer Aufbau so ausgebildet ist, dass zwischen den die Glasscheibe oder dergleichen einspannenden Klemmelementen des Klemmbeschlages und dem Anschlusspunkt an eine Halterung, beispiels­ weise auch an das Anschlussgelenk einer Verbindungsbrücke eine be­ grenzte Beweglichkeit gegeben ist, um unmittelbar in die Glasscheibe (Solarpaneel) eingeleitete Spannungen bereits im Bereich des Klemmbe­ schlages aufnehmen und eliminieren zu können.
In Ausgestaltung der Erfindung kennzeichnet sich der Klemmbeschlag somit dadurch aus, dass er ein innnenseitiges Klemmelement und ein au­ ßenseitiges Klemmelement aufweist, wobei das innenseitige Klemmele­ ment an seiner dem Glaswandsegment abgewandten Mantelfläche eine durch ein dauerelastisches Federglied gebildete kegelige oder ballige Fläche (Mantelfläche) aufweist, gegen die eine Komplementärfläche eines Innenmantels einer Überwurfglocke mit einstellbarer Vorspannung anstell­ bar ist, wobei die Überwurfglocke an ihrer der Unterkonstruktion zuge­ wandten Seite einen mit einem Gewinde versehenen, von einer Überwurf­ mutter überfassten zylindrischen Fortsatz aufweist und zwischen der Überwurfglocke und der Überwurfmutter ein mit radialem Spiel geführter Flansch einer Anschlussgabel des Bolzengelenkes (Anschlussgelenk) einspannbar ist. Der so ausgebildete Klemmbeschlag lässt neben der vorbeschriebenen durch das dauerelastische Federglied gegebenen Aus­ gleichsmöglichkeit einen zusätzlichen Ausgleich des Klemmbeschlages gegenüber dem Anschlussgelenk dadurch zu, dass der Flansch der An­ schlussgabel mit radialem Spiel im Klemmbeschlag geführt ist. Dieses Merkmal gewährleistet zusätzlich beispielsweise eine Anpassung an bau­ lich bedingte Toleranzen der Bohrlöcher in den einzelnen Glaswandseg­ menten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann ein Klemmbeschlag der grundsätzlich gleichen Bauart zwischen der Überwurfglocke und der Überwurfmutter ein teilweise Bestandteil der Anschlussgabel bildendes Raumgelenk aufweisen, das beispielsweise durch einen linsenförmigen Fortsatz der Anschlussgabel und eine entsprechende, zwischen Über­ wurfglocke und Überwurfmutter gelagerte zweite Linse gebildet wird. Auch mittels dieses zusätzlichen Raumgelenkes ist eine gute Anpassung des Klemmbeschlages an Bohrlochtoleranzen eines Glaswandsegmentes möglich, wodurch deutlich wird, dass bei der Montage der Glaswandseg­ mente mit Solarpaneelen keinerlei Spannungen in den Solarzellen und auch damit in den Glaswandsegmenten entstehen.
Die konstruktive Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verbindungs­ brücke ist nicht auf die Verwendung der aus dem Stand der Technik be­ kannten vier Tragarme beschränkt; sie kann drei, zwei oder nur einen je­ weils radial zum Stützlager verlaufenden Tragarm aufweisen. Zur Weiter­ führung der Anschlusskabel der Solarzellen befindet sich an dem Stützla­ ger jeweils eine Vorrichtung, die eine saubere, vandalismussichere und montagefreundliche Verlegung dieser Anschlusskabel sicherstellt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von verschiedenartigen Ausfüh­ rungsbeispielen einer Verbindungsbrücke, zwei Ausführungsbeispiele eines Klemmbeschlages und einem Ausführungsbeispiel eines Stützla­ gers näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine vierarmige Verbindungsbrücke in der Vorderansicht.
Fig. 2 Die Verbindungsbrücke nach Fig. 1 in der Draufsicht.
Fig. 3 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 1 und 2 als perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 4 Die Draufsicht auf eine dreiarmige Verbindungsbrücke.
Fig. 5 Eine Kabelaufnahme im Schnitt.
Fig. 5 Eine Kabelaufnahme im Schnitt mit einem trichterförmigen Endbereich.
Fig. 6 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke in der Vorderansicht.
Fig. 7 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke in der Draufsicht.
Fig. 8 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 6 und 7 als perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 9 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke mit Wandanschluss in der Vorderansicht.
Fig. 10 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke mit Wandanschluss in der Draufsicht.
Fig. 11 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 9 und 10 als perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 12 Eine einarmige Verbindungsbrücke in der Vorderansicht.
Fig. 13 Eine einarmige Verbindungsbrücke in der Draufsicht.
Fig. 14 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 12 und 13 als perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 15 Ein erstes Ausführungsbeispiel eines Klemmbeschlages in der Vorderansicht.
Fig. 16 Einen Klemmbeschlag nach Fig. 15 in einer Schnittdarstel­ lung A-A.
Fig. 17 Ein zweites Ausführungsbeispiel eines Klemmbeschlages in der Vorderansicht.
Fig. 18 Einen Klemmbeschlag nach Fig. 17 in einer Schnittdarstel­ lung A-A.
Fig. 19 Einen Klemmbeschlag nach Fig. 17 in einer Schnittdarstel­ lung A-A, jedoch in Darstellung der Verstellmöglichkeiten.
Fig. 20 Einen Vertikalschnitt durch ein zentrales Stützlager mit an­ geschlossenem Klemmbeschlag einer zweiarmigen Verbin­ dungsbrücke.
Fig. 21 Einen Vertikalschnitt durch ein zentrales Stützlager mit an­ geschlossenem Klemmbeschlag einer zweiarmigen Verbin­ dungsbrücke, jedoch mit verstelltem Befestigungsglied und Glaswandsegment und Kabelführung.
Fig. 22 Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Verbindungsbrücke nach Fig. 1 im montierten Zustand an vier Glaswandsegmenten, mit einer modifizierten Kabelaufnahme in perspek­ tivischer Darstellung.
Fig. 23 Eine Verbindungsbrücke nach Fig. 22 in der Seitenansicht mit geschnittenem Mittelteil (Befestigungsglied, zentrales Stützlager).
Fig. 24 Eine perspektivische Explosionszeichnung nach Fig. 22.
Eine allgemein mit 1 bezeichnete Verbindungsbrücke besitzt ein als Raumgelenklager ausgebildetes zentrales Stützlager 2 an das nach den Fig. 1 bis 3 vier Tragarme 4 angeschlossen sind. Die Tragarme 4 werden dabei mit ihren zylindrischen Enden in radiale Bohrungen 44 ei­ nes topfartigen Grundkörpers 8 eingesetzt und verlötet oder verschweißt; es ist auch möglich die Verbindungsbrücke 1 bestehend aus Grundkörper 8 und Tragarmen 4 als Gussteil zu fertigen. An den freien Enden der Tragarme 4 sind Anschlussgelenke 5 ausgebildet, die jeweils aus einer am Tragarm 4 angeordneten Anschlusslasche 7 und einer am Klemmbe­ schlag 6 angeordneten Anschlussgabel 41 bestehen. Die Anschluss­ laschen 7 an den freien Enden der Tragarme 4 erstrecken sich bei allen Ausführungsformen, d. h. einarmige, zweiarmige, dreiarmige und vier­ armige Ausführungen einer Verbindungsbrücke 1, stets in axialer Rich­ tung der Tragarme 4, so dass bei einer Befestigung bezogen auf eine Ecke eines Glaswandsegmentes 3 die Anschlusslaschen stets unter 45° verlaufen. Hierdurch wird eine bessere Kraftverteilung und Krafteinleitung über den Klemmbeschlag 6 in die Verbindungsbrücke 1 realisiert, wobei das Anschlussgelenk 5 mittels einer Schraube 46 beweglich gehalten wird. Statt der Schraube 46 kann auch ein Niet, Hohlniet, Bolzen oder ein anderes äquivalentes Bauteil verwendet werden, welches nur einen Kraft­ schluss realisiert. Die Anschlussgabel 41 ist Bestandteil des jeweiligen ein Glaswandsegment 3, 57 einspannenden Klemmbeschlages 6. In dem zentralen Stützlager 2 ist im Ausführungsbeispiel ein Befestigungsglied 11 gelagert, das eine zentrale Bohrung 54 zur Aufnahme eines Kabels 53 aufweist.
Bezugnehmend auf die Fig. 3 in Verbindung mit Fig. 20 besitzt das zentrale Stützlager 2 den topfartigen Grundkörper 8, dessen gegen eine Unterkonstruktion 43 (siehe Fig. 21) gerichteter Topfboden 9 eine Durchtrittsöffnung 10 für das die Durchtrittsöffnung 10 mit Spiel durchfas­ sende Befestigungsglied 11 aufweist. An einer der Unterkonstruktion 43 zugewandten Fläche 12 des Topfbodens 9 ist eine konkav gemuldete Lagerfläche 13 für die Aufnahme einer Linse 15 angeordnet, die eine kon­ vexe Komplementärfläche 14 aufweist. An einer dem Glassegment 3, 57 zugewandten Fläche 16 des Topfbodens 12 ist ferner eine plane Lager­ fläche für die Abstützung einer plankonkaven Linse 19 angeordnet, welche eine plane Lagerfläche 18 aufweist. An einer konkaven Fläche 20 liegt eine plankonvexe Linse 21 mit ihrer konvexen Fläche 22 an. Mittels einer mit dem Befestigungsglied 11 verschraubbaren Kontermutter 23 kann das so gebildete Raumgelenk verstellt und verstarrt werden, ohne dass die Kabelführung des Kabels 53 in der zentralen Bohrung 54 beein­ trächtigt wird.
Fig. 21 zeigt eine Situation bei der das Befestigungsglied 11 um einen Schwenkpunkt 45 um einen Betrag X zwecks Anpassung an die Unter­ konstruktion 43 geschwenkt ist. Der gegen das Glassegment gerichtete Bereich des topfartigen Grundkörpers 8 weist eine Bohrung mit einem Innengewinde auf, in das eine Kabelaufnahme 52 mit ihrem Außenge­ winde 25 eingeschraubt wird. Die Kabelaufnahme 52 ist als beidseitiges Rohr (Bohrung 55) ausgeführt. Das nicht eingeschraubte freie Ende der Kabelaufnahme 52 kann z. B. eine innenliegende Fase 24 oder einen nach außen verlaufenden trichterförmigen Endbereich 28 aufweisen. Durch diese Ausgestaltung wird eine einwandfreie Führung der durch die Bohrung 55 und die in dem Befestigungsglied 11 enthaltene Bohrung 54 verlaufenden Kabel 53 gewährleistet.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine dreiarmige Ausbildung einer Ver­ bindungsbrücke 1.
Fig. 6 zeigt eine Vorderansicht einer zweiarmigen Ausführungsform ei­ ner Verbindungsbrücke 1; Fig. 7 die zugehörige Draufsicht. Fig. 8 die perspektivische Darstellung der Ausführungsform nach den Fig. 6 und 7. Im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 6 bis 8 kann das Befestigungsglied 11 in einer nicht dargestellten Decke oberhalb einer Wand 47 oder einer Unterkonstruktion befestigt werden.
Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 9 bis 11 entspricht im wesent­ lichen dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 6 bis 8; im Gegensatz hierzu erfolgt der Anschluss des Befestigungsgliedes 11 jedoch nicht an einer Deckenkonstruktion, sondern an einer nicht dargestellten Wand. Hierzu ist auf das Befestigungsglied 11 eine Befestigungshülse 26 aufge­ setzt, welche zwecks flächiger Anlage an der Wand mit Stützplatten 27 versehen ist. Mittels einer Kontermutter 48 kann die Befestigungshülse 26 auf dem Befestigungsglied 11 gesichert werden.
Die Fig. 12 bis 14 zeigen die Ausbildung einer einarmigen Verbin­ dungsbrücke 1, die im Eckbereich einer Wand 47 an einer nicht darge­ stellten Deckenkonstruktion mittels dem Befestigungsglied 11 ange­ schlossen ist.
Fig. 15 zeigt die Ansicht eines Klemmbeschlages 6; Fig. 16 den Schnitt nach der Linie A-A gemäß Fig. 15. Die Fig. 16 (siehe auch Fig. 18) lässt erkennen, dass der Klemmbeschlag 6 ein innenseitiges Klemmele­ ment 30 und ein außenseitiges Klemmelement 31 aufweist, wobei das in­ nenseitige Klemmelement 30 an seiner dem Glaswandsegment 3, 57 ab­ gewandten Mantelfläche 32 eine durch ein dauerelastisches Federglied 33 gebildete kegelige oder ballige Fläche (Mantelfläche 34) aufweist. Das dauerelastische Federglied 33 kann durch ein Gummikissen oder derglei­ chen gebildet sein. Gegen die kegelige oder ballige Mantelfläche 34 ist mit einstellbarer Vorspannung eine Komplementärfläche 35 eines Innen­ mantels einer Überwurfglocke 36 anstellbar. Die Überwurfglocke 36 weist an ihrer der Unterkonstruktion 43 zugewandten Seite einen mit einem Ge­ winde 37 versehenen zylindrischen Fortsatz 39 auf, welcher von einer Überwurfmutter 38 überfasst wird. Zwischen der Überwurfglocke 36 und der Überwurfmutter 38 ist ein mit radialem Spiel geführter Flansch 40 ei­ ner Anschlussgabel 41 einspannbar. Die Anschlussgabel 41 ist Bestand­ teil des Anschlussgelenkes 5.
Fig. 17 zeigt ebenfalls die Ansicht eines Klemmbeschlages 6; Fig. 18 den zugehörigen Schnitt nach der Linie A-A gemäß Fig. 17. Fig. 18 unterscheidet sich von Fig. 16 lediglich dadurch, dass an Stelle des Flansches 40 nach Fig. 16 ein Raumgelenk 42 vorgesehen ist, welches im wesentlichen aus einem linsenförmigen Fortsatz 50 eines hier als An­ schlussmutter 49 ausgebildeten Anschlussgliedes und einer zwischen dem linsenförmigen Fortsatz 50 und der Überwurfglocke 36 einspann­ baren Linse 51 besteht.
Fig. 19 zeigt die raumgelenkige Ausbildung des Klemmbeschlages 6 bei erforderlicher Anpassung an Bautoleranzen vor der Verstarrung des Raumgelenkes 42. Eine Winkelabweichung des Raumgelenkes ist hier mit Y bezeichnet; die Verschwenkungsmöglichkeit aufgrund des dauer­ elastischen Federgliedes 33 beträgt im dargestellten Ausführungsbeispiel 5°.
In der Fig. 21 wird der Anschluss eines Kabels 53, das durch die Kabel­ aufnahme 52 und anschließend durch die Bohrung 54 des Anschlussglie­ des 11 von dem Glaswandsegment 3 ausgeht, dargestellt. Das Kabel 53 geht dabei von einem Anschlussstück 56 aus weg. Das Anschlussstück 56 bildet dabei die Schnittstelle zwischen dem Kabel 53 und einer in oder an einem Glaswandsegment befindlichen solaraktiven Schicht 57. Die solaraktive Schicht 57 wird durch einzelne untereinander zu einem Solar­ paneel verschaltete Solarzelle gebildet.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird in der Fig. 22 eine Verbin­ dungsbrücke 1 wiedergegeben, die in perspektivischer Darstellung an vier Glaswandsegmente 3, 57 über die Klemmbeschläge 6 in Verbindung mit den Anschlussgelenken und sich daran anschließenden Tragarmen 4, wobei die Tragarme in dem zentralen Stützlager enden, angeschlossen ist. In diesem Ausführungsbeispiel weist die Verbindungsbrücke 1 eine modifizierte Kabelaufnahme 58 auf. Die aus der Kabelaufnahme 58 heraustretenden Kabel 53 sind über Anschlussstücke 56 mit den Glas­ wandsegmenten und den darin befindlichen voltaischen Einrichtungen verbunden.
Zum besseren Verständnis wird auf die Fig. 23 verwiesen, die einen Ausschnitt und damit eine Schnittdarstellung der Fig. 22 hier insbeson­ dere des Befestigungsgliedes 11 und des zentralen Stützlagers mit der daran angeschlossenen Kabelaufnahme 58 wiedergibt. Die Befestigung des Befestigungsgliedes 11 mit dem Stützlager 2 ist in gleicher Weise wie bereits vorbeschrieben ausgeführt worden. Als Modifizierung zeigt sich eine Kabelaufnahme 58, die eine mittlere Einschnürung 59 aufweist. Zu ihrem freien Ende hat die Kabelaufnahme 58 einen trichterförmigen End­ verlauf 61, um ein sicheres Einführen der Kabel 53, die an den Verbin­ dungsstücken 56 angeschlossen sind, zu gewährleisten. Durch die mitt­ lere Einschnürung 59 kann bei einer entsprechenden maßlichen Abstim­ mung mit den verwendeten Kabeln 53 gleichzeitig eine Zugentlastung für die Kabel 53 geschaffen werden. Das anderer Ende der Kabelaufnahme 58 weist ebenfalls einen trichterförmigen Verlauf 60 auf, an dessen Ende ein Gewinde 62 vorhanden ist, welches in das zentrale Stützlager einge­ schraubt wird. Somit ist eine Vormontage der Kabel mit der Kabelauf­ nahme möglich und anschließend wird die gesamte Einheit an das zen­ trale Stützlager 2 geschraubt, wobei zuvor die Kabel 53 durch das Befe­ stigungsglied 11 geführt werden müssen.
Zur einzelnen Montage wird auf die Fig. 24 verwiesen, in der die Verbin­ dungsbrücke 1 mit ihren Einzelteilen wie Befestigungsglied 11, zentrales Stützlager 2 mit angeschlossenen Tragarmen 4, Klemmbeschlägen 6 so­ wie der Kabelaufnahme 58 und der Kontermutter 23 dargestellt ist.
Bezugszeichen
1
Verbindungsbrücke
2
zentrales Stützlager
3
Glaswandsegment
4
Tragarm
5
Anschlußgelenk
6
Klemmbeschlag
7
Anschlußlasche
8
topfartiger Grundkörper
9
Topfboden
10
Durchtrittsöffnung
11
Befestigungsglied
12
Außenfläche des Topfbodens
13
Lagerfläche
14
Komplementärfläche
15
Linse
16
Innenfläche des Topfbodens
18
Lagerfläche
19
Linse
20
konkave Fläche
21
Linse
22
konvexe Fläche
23
Kontermutter
24
Fase
25
Gewinde
26
Befestigungshülse
27
Stützplatten
28
trichterförmiger Endbereich
29
Gewinde
30
Klemmelement
31
Klemmelement
32
Mantelfläche
33
dauerelastisches Federglied
34
Mantelfläche
35
Komplementärfläche
36
Überwurfglocke
37
Gewinde
38
Überwurfmutter
39
zylindrischer Fortsatz
40
Flansch
41
Anschlußgabel
42
Raumgelenk
43
Unterkonstruktion
44
radiale Bohrung
45
Schwenkpunkt
46
Schraube
47
Wand
48
Kontermutter
49
Anschlußmutter
50
linsenförmiger Fortsatz
51
Linse
52
Kabelaufnahme
53
Kabel
54
Bohrung
55
Bohrung
56
Anschlußstück
57
solaraktive Schicht
58
Kabelaufnahme
59
mittlere Einschnürung
60
trichterförmiger Verlauf
61
trichterförmiger Endverlauf
62
Gewinde
X Winkelabweichung
Y Winkelabweichung

Claims (22)

1. Mittels eines zentralen Stützlagers (2) an einer Wand (47), einer Unterkonstruktion oder dergleichen angeschlossene Verbin­ dungsbrücke (1) zur Verbindung mit einem oder mehreren Glas­ wandsegmenten (3, 57) oder Plattensegmenten mit Solarzellen, mit wenigstens einem radial zum Stützlager (2) verlaufenden Tragarm (4), an dessen dem Stützlager (2) abgewandten freien Ende ein Anschlussgelenk (5) für den Anschluss eines das Glas­ wandsegment (3, 57) oder Plattensegment einspannenden Klemmbeschlages (6) angeordnet ist, wobei das zentrale Stütz­ lager (2) ein Raumgelenklager ist und das Anschlussgelenk (5) als Bolzengelenk ausgebildet ist, wobei in axialer Richtung ver­ laufend an dem freien Ende des Tragarmes (4) eine Anschluss­ lasche (7) vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Bol­ zen des Bolzengelenkes parallel zur Ebene des Glaswandseg­ mentes an der Anschlusslasche (7) angeordnet ist, die mit einer Anschlussgabel (41) des Klemmbeschlages (6) zusammenwirkt und zwischen dem Tragarm (4) und dem Klemmbeschlag (6) an­ geordnet ist, und von dem zentralen Stützlager (2) zu den Glas­ wandsegmenten (3, 57) mit den Solarzellen weisend eine Kabel­ aufnahme (52, 58) vorhanden ist.
2. Verbindungsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (4) der Verbindungsbrücke (1) vollwandig oder teilweise hohl und im Querschnitt kreisförmig oder in einer ande­ ren geometrischen Form ausgebildet ist.
3. Verbindungsbrücke nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Tragarm (4) der Verbindungsbrücke (1) von dem zentralen Stützlager (2) ausgehend gegen das Glaswand­ segment (3) oder Plattensegment verlaufend gerade oder konvex gekrümmt ist.
4. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragarm (4) der Verbindungsbrücke (1) in einer radialen Bohrung (44) des zentralen Stützlagers (2) verlö­ tet oder verschweißt ist.
5. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Stützlager (2) und die Trag­ arme (4) einstückig gegossen werden.
6. Verbindungsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bolzengelenk (Anschlussgelenk) (5) auf Kraftschluss beansprucht wird.
7. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Raumgelenklager des zentralen Stütz­ lagers (2) aus einem topfartigen Grundkörper (8) besteht, dessen gegen die Unterkonstruktion (43) oder dergleichen gerichteter Topfboden (9) eine Durchtrittsöffnung (10) für ein die Durchtritts­ öffnung (10) mit Spiel durchfassendes Befestigungsglied (11) aufweist, wobei an der der Unterkonstruktion (43) oder derglei­ chen zugewandten Fläche (12) des Topfbodens (9) eine konkav gemuldete Lagerfläche (13) für die Aufnahme einer eine konvexe Komplementärfläche (14) aufweisenden Linse (15) angeordnet ist, dass an der dem Glassegment (3, 57) oder Plattensegment zuge­ wandten Fläche (16) des Topfbodens (12) eine plane Lagerfläche (17) für die Abstützung einer eine plane Lagerfläche (18) aufwei­ senden plankonkaven Linse (19) angeordnet ist, an deren konka­ ven Fläche (20) eine plankonvexe Linse (21) mit ihrer konvexen Fläche (22) anliegt und dass das Raumgelenk mittels einer mit dem Befestigungsglied (11) verschraubbaren Kontermutter (23) justierbar ist.
8. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die dem Glassegment (3) oder Plattenseg­ ment zugewandte Seite des topfartigen Grundkörpers (8) ein Ge­ winde aufweist, in welches ein Gewinde (25, 62) der Kabelauf­ nahme (52, 58) eingeschraubt wird.
9. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das im Stützlager (2) raumgelenkig gela­ gerte Befestigungsglied (11) mittels aufweisender Befestigungs­ hülse (26) mit der Wand (47) verbunden ist.
10. Verbindungsbrücke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungshülse (26) der Wand (47) anliegende Stütz­ platten (27) aufweist.
11. Verbindungsbrücke nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsglied (11) eine durchgehende axiale Boh­ rung (54) aufweist.
12. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmbeschlag (6) ein innenseitiges Klemmelement (30) und ein außenseitiges Klemmelement (31) aufweist, wobei das innenseitige Klemmelement (30) an seiner dem Glaswandsegment (3, 57) abgewandten Mantelfläche (32) eine durch ein dauerelastisches Federglied (33) gebildete kege­ lige oder ballige Fläche (Mantelfläche 34) aufweist, gegen die eine Komplementärfläche (35) eines Innenmantels einer Über­ wurfglocke (36) mit einstellbarer Vorspannung anstellbar ist, wo­ bei die Überwurfglocke (36) an ihrer der Unterkonstruktion (43) zugewandten Seite einen mit einem Gewinde (37) versehenen, von einer Überwurfmutter (38) überfassten zylindrischen Fortsatz (39) aufweist und zwischen der Überwurfglocke (36) und der Überwurfmutter (38) ein mit radialem Spiel geführter Flansch (40) der Anschlussgabel (41) des Bolzengelenkes (Anschlussgelenk 5) einspannbar ist.
13. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmbeschlag (6) ein innenseitiges Klemmelement (30) und ein außenseitiges Klemmelement (31) aufweist, wobei des innenseitige Klemmelement (30) an seiner dem Glaswandsegment (3) abgewandten Mantelfläche (32) eine durch ein dauerelastisches Federglied (33) gebildete kegelige oder ballige Fläche (Mantelfläche 34) aufweist, gegen die eine Komplementärfläche (35) eines Innenmantels einer Überwurf­ glocke (36) mit einstellbarer Vorspannung anstellbar ist, wobei die Überwurfglocke (36) an ihrer der Unterkonstruktion (43) zuge­ wandten Seite einen mit einem Gewinde (37) versehenen, von einer Überwurfmutter (38) überfassten zylindrischen Fortsatz (39) aufweist und zwischen der Überwurfglocke (36) und der Überwurf­ mutter (38) ein Raumgelenk (42) der Anschlussgabel (41) ange­ ordnet ist.
14. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) vier radial zum Stützlager (2) verlaufende Tragarme (4) aufweist, die jeweils ei­ nen Winkel von 90° zwischen sich einschließen.
15. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) drei radial zum Stützlager (2) verlaufende Tragarme (4) aufweist, die jeweils ei­ nen Winkel von 90° zwischen sich einschließen.
16. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) zwei radial zum Stützlager (2) verlaufende Tragarme (4) aufweist, die einen Win­ kel von 90° zwischen sich einschließen.
17. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) einen radial zum Stützlager (2) verlaufenden Tragarm (4) aufweist.
18. Verbindungsbrücke nach den vorhergehenden Ansprüchen, da­ durch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) aus Edel­ stahl, einer Titanlegierung oder Aluminiumlegierung besteht.
19. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (52, 58) an ihrem freien Ende eine innenliegende Fase (24) aufweist.
20. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (52, 58) einen trichter­ förmigen Endbereich (28, 61) aufweist.
21. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (52) aus einem gerade verlaufenden Rohr besteht.
22. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (58) in ihrem mittleren Be­ reich eine Einschnürung (59) aufweist, die zum freien Ende einen trichterförmigen Verlauf (61) beinhaltet und die mittlere Einschnü­ rung (59) anderenends einen trichterförmigen Verlauf (60) bein­ haltet, an dessen Ende ein Gewinde (62) vorhanden ist.
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