DE10008868C2 - Verbindungsbrücke zur Verbindung von Glaswandsegmenten, die mit Solarpaneelen ausgestattet sind - Google Patents
Verbindungsbrücke zur Verbindung von Glaswandsegmenten, die mit Solarpaneelen ausgestattet sindInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine mittels eines zentralen Stützlagers an einer
Wand, einer Unterkonstruktion oder dergleichen angeschlossene Verbin
dungsbrücke zur Verbindung mit einem oder mehreren Glaswandsegmen
ten oder Plattensegmenten, die mit einem Solarpaneel ausgestattet sind
bzw. bei denen die einzelnen Solarzellen integriert sind, mit wenigstens
einem radial vom Stützlager verlaufenden Tragarm, an dessen dem Stütz
lager abgewandten freien Ende ein Anschlussgelenk für den Anschluss
eines das Glaswandsegment oder Plattensegment einspannenden
Klemmbeschlages angeordnet ist, wobei das zentrale Stützlager ein
Raumgelenklager ist und das Anschlussgelenk als Bolzengelenk ausge
bildet ist, wobei in axialer Richtung verlaufend an dem freien Ende des
Tragarmes eine Anschlusslasche vorhanden ist.
Bei gattungsgemäßen Vorrichtungen nach der DE 38 43 619 A1 und der
FR 2 676 768 A1 ist eine vierarmige Verbindungsbrücke über ein zen
trales Stützlager an eine Unterkonstruktion angeschlossen, während die
freien Enden der Tragarme über ein Bolzengelenk an eine Glasscheibe
angeschlossen sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, die erforderliche Anpassbarkeit und Monta
gefreundlichkeit der Verbindungsbrücke an Bautoleranzen der Unterkon
struktion oder dergleichen zu optimieren, dass heißt insbesondere die
zentrale Abstützung des Stützlagers der Verbindungsbrücke an einer
Unterkonstruktion oder dergleichen in Verbindung mit einer gelenkigen
Abstützung der einzelnen Tragarme der Verbindungsbrücke zu verbes
sern. Weiterhin wird eine einfache konstruktive Ausgestaltung der gesam
ten Verbindungsbrücke, insbesondere der Tragarme und der an die freien
Enden der Tragarme anschließenden Gelenke angestrebt, wobei auch
eine Möglichkeit der Führung der Anschlusskabel der Solarpaneele gege
ben sein muss.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit der Lehre nach Anspruch 1,
der zufolge der Bolzen des Bolzengelenkes parallel zur Ebene des Glas
wandsegmentes an der Anschlusslasche angeordnet ist, die mit einer An
schlussgabel des Klemmbeschlages zusammenwirkt und zwischen dem
Tragarm und dem Klemmbeschlag angeordnet ist. Gleichzeitig ist das
Stützlager so ausgebildet, dass es eine Durchführung eines Anschluss
kabels ermöglicht, wobei das Stützlager darüber hinaus eine Kabelauf
nahme beinhalten kann.
Nach der erfindungsgemäßen Lösung ist nur eine einzige raumgelenkige
Abstützung im zentralen Stützlager vorgesehen, die eine Anpassung des
zentralen Stützlagers und damit der Verbindungsbrücke an die Unterkon
struktion oder dergleichen ermöglicht, während über einfache Bolzenge
lenke zwischen den freien Enden der Tragarme und der Klemmbeschläge
eine Anpassung der Klemmbeschläge an die anzuschließenden Glas
wandsegmente oder Plattensegmente mit den Solarpaneelen ermöglicht.
Dabei finden bevorzugt - wie noch zu erläutern sein wird - Klemmbe
schläge Verwendung, die in sich begrenzt verformbar, das heißt in sich
begrenzt raumgelenkig ausgebildet sind.
Zur Weiterleitung der Anschlusskabel, die von den einzelnen Solarpanee
len abgehen, wird im Anschluss an das zentrale Stützlager eine Vorrich
tung z. B. in Form eines Rohres vorgeschlagen, in welche die Anschluss
kabel eintauchen und weiter durch eine zentrale Bohrung eines Befesti
gungsgliedes zu einer Unterkonstruktion und damit verdeckt zu einem
Wechselrichter geführt werden. Die so verlegten Kabel sind vandalismus
sicher und stören auch nicht den Blick eines Betrachters auf die gesamte
Konstruktion der Glaswandsegmente mit ihren Solarpaneelen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind durch die Unteransprüche gekenn
zeichnet.
Verbindungsbrücken für den vorgenannten Zweck werden im Regelfall
aus Edelstahl oder Guss gefertigt. Mit Bezug auf die konstruktive Gestal
tung der Tragarme der Verbindungsbrücke wird vorgeschlagen, diese
vollwandig oder hohl und im Querschnitt kreisförmig oder oval auszubil
den, wobei sie von dem zentralen Stützlager ausgehend gegen das Glaswandsegment
oder Plattensegment verlaufend konvex gekrümmt sein
können. Aus Fertigungsgründen hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
dass der Tragarm der Verbindungsbrücke in einer radialen Bohrung des
zentralen Stützlagers verlötet ist oder einstückig als Gussteil hergestellt
wird und an seinem freien Ende eine Anschlusslasche des Anschlussge
lenkes aufweist, an die eine Anschlussgabel eines Klemmbeschlages an
schließt, wobei die Anschlusslasche und die Anschlussgabel das An
schlussgelenk bilden. Das Anschlussgelenk ist nicht verstarrbar, es dient
zur spannungsfreien Montage und wirkt nur kraftübertragend.
In konstruktiver Ausgestaltung der technischen Lehre nach Anspruch 1
wird mit der Erfindung ferner vorgeschlagen, dass das durch das zentrale
Stützlager gebildete Raumgelenklager aus einem topfartigen Grundkörper
besteht, dessen gegen die Unterkonstruktion oder dergleichen gerichteter
Topfboden eine Durchtrittsöffnung für eine die Durchtrittsöffnung mit Spiel
durchfassenden Befestigungsschraube aufweist, wobei an der der Unter
konstruktion oder dergleichen zugewandten Fläche des Topfbodens eine
konkav gemuldete Lagerfläche für die Aufnahme einer eine konkave Kom
plementärfläche aufweisenden Linse angeordnet ist, dass ferner an der
dem Glassegment oder Plattensegment zugewandten Fläche des Topf
bodens eine plane Lagerfläche für die Abstützung einer eine plane Lager
fläche aufweisenden plankonvexen Linse angeordnet ist, an deren kon
kaven Fläche eine plankonvexe Linse mit ihrer konvexen Fläche anliegt
und dass das Raumgelenk mittels einer mit der Befestigungsschraube
verschraubbaren Kontermutter justierbar ist, und gleichzeitig alle vorer
wähnten auf einer Achse liegenden Bauteile eine zentrale Bohrung auf
weisen, durch die die Anschlusskabel sicher geführt werden können, wo
bei gleichzeitig die Beweglichkeit und Justierbarkeit des Raumgelenkla
gers erhalten bleibt.
Bei einer derartigen Ausbildung des Raumgelenkes im zentralen Bereich
der Verbindungsbrücke kann die Befestigungsschraube problemlos mit
der Unterkonstruktion verbunden werden, wobei sie einen gewissen Win
kel zu der durch die Erstreckung der Arme gegebenen Ebene einschlie
ßen kann. Dabei verschieben sich die vorerwähnten Linsen zueinander
bzw. gegenüber den entsprechenden Anlageflächen des topfartigen
Grundkörpers. Nach dem Anschluss der Befestigungsschraube an der
Unterkonstruktion kann die Kontermutter angezogen und somit das
Raumgelenk verstarrt werden.
Die dem Glassegment oder Plattensegment zugewandte offene Seite des
topfartigen Grundkörpers nimmt das Rohr zur Sammlung der Anschluss
kabel auf. Das Rohr kann angeformt sein, oder mittels eines Gewindes
aufgeschraubt werden. Zur besseren Einführung der Anschlusskabel kann
das Rohr eine Innenfase bzw. ein trichterförmiges offenes Ende auswei
sen.
Bei einem möglichen Anschluss der Verbindungsbrücke an einer Wand
kann die dem Stützlager raumgelenkig gelagerte Befestigungsschraube
mittels einer Querbohrungen aufweisenden Befestigungshülse mit der
Wand verbunden werden, wobei die Befestigungshülse der Wand anlie
gende Stützplatten aufweist, die eine flächige Auflage der Befestigungs
hülse an der Ebene der Wand gewährleisten.
Die Anschlussgelenke an den Enden der Tragarme sind so ausgebildet,
dass die vorhandenen Anschlusslaschen an den Tragarmen sich in
axialer Richtung der Tragarme erstrecken. Hierdurch wird eine unter 45°
mögliche Krafteinleitung aus dem flächigen Bauteil des Glaswandseg
mentes mit den Solarpaneelen über die Tragarme in das zentrale Stütz
lager der Verbindungsbrücke möglich.
Die Verbindung der Anschlusslaschen und Anschlussgabeln der Klemm
beschläge in Form eines Anschlussgelenkes ist nur kraftschlüssig, das
heißt das Anschlussgelenk wird nicht verstarrt. Die Verbindung zwischen
Anschlusslasche und Anschlussgabel kann durch einen Bolzen, Niet,
Schraube usw. realisiert werden.
Wie vorerwähnt finden bei der Erfindung bevorzugt Klemmbeschläge Ver
wendung, deren innerer Aufbau so ausgebildet ist, dass zwischen den die
Glasscheibe oder dergleichen einspannenden Klemmelementen des
Klemmbeschlages und dem Anschlusspunkt an eine Halterung, beispiels
weise auch an das Anschlussgelenk einer Verbindungsbrücke eine be
grenzte Beweglichkeit gegeben ist, um unmittelbar in die Glasscheibe
(Solarpaneel) eingeleitete Spannungen bereits im Bereich des Klemmbe
schlages aufnehmen und eliminieren zu können.
In Ausgestaltung der Erfindung kennzeichnet sich der Klemmbeschlag
somit dadurch aus, dass er ein innnenseitiges Klemmelement und ein au
ßenseitiges Klemmelement aufweist, wobei das innenseitige Klemmele
ment an seiner dem Glaswandsegment abgewandten Mantelfläche eine
durch ein dauerelastisches Federglied gebildete kegelige oder ballige
Fläche (Mantelfläche) aufweist, gegen die eine Komplementärfläche eines
Innenmantels einer Überwurfglocke mit einstellbarer Vorspannung anstell
bar ist, wobei die Überwurfglocke an ihrer der Unterkonstruktion zuge
wandten Seite einen mit einem Gewinde versehenen, von einer Überwurf
mutter überfassten zylindrischen Fortsatz aufweist und zwischen der
Überwurfglocke und der Überwurfmutter ein mit radialem Spiel geführter
Flansch einer Anschlussgabel des Bolzengelenkes (Anschlussgelenk)
einspannbar ist. Der so ausgebildete Klemmbeschlag lässt neben der
vorbeschriebenen durch das dauerelastische Federglied gegebenen Aus
gleichsmöglichkeit einen zusätzlichen Ausgleich des Klemmbeschlages
gegenüber dem Anschlussgelenk dadurch zu, dass der Flansch der An
schlussgabel mit radialem Spiel im Klemmbeschlag geführt ist. Dieses
Merkmal gewährleistet zusätzlich beispielsweise eine Anpassung an bau
lich bedingte Toleranzen der Bohrlöcher in den einzelnen Glaswandseg
menten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann ein Klemmbeschlag der
grundsätzlich gleichen Bauart zwischen der Überwurfglocke und der
Überwurfmutter ein teilweise Bestandteil der Anschlussgabel bildendes
Raumgelenk aufweisen, das beispielsweise durch einen linsenförmigen
Fortsatz der Anschlussgabel und eine entsprechende, zwischen Über
wurfglocke und Überwurfmutter gelagerte zweite Linse gebildet wird. Auch
mittels dieses zusätzlichen Raumgelenkes ist eine gute Anpassung des
Klemmbeschlages an Bohrlochtoleranzen eines Glaswandsegmentes
möglich, wodurch deutlich wird, dass bei der Montage der Glaswandseg
mente mit Solarpaneelen keinerlei Spannungen in den Solarzellen und
auch damit in den Glaswandsegmenten entstehen.
Die konstruktive Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Verbindungs
brücke ist nicht auf die Verwendung der aus dem Stand der Technik be
kannten vier Tragarme beschränkt; sie kann drei, zwei oder nur einen je
weils radial zum Stützlager verlaufenden Tragarm aufweisen. Zur Weiter
führung der Anschlusskabel der Solarzellen befindet sich an dem Stützla
ger jeweils eine Vorrichtung, die eine saubere, vandalismussichere und
montagefreundliche Verlegung dieser Anschlusskabel sicherstellt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von verschiedenartigen Ausfüh
rungsbeispielen einer Verbindungsbrücke, zwei Ausführungsbeispiele
eines Klemmbeschlages und einem Ausführungsbeispiel eines Stützla
gers näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine vierarmige Verbindungsbrücke in der Vorderansicht.
Fig. 2 Die Verbindungsbrücke nach Fig. 1 in der Draufsicht.
Fig. 3 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 1 und 2 als
perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 4 Die Draufsicht auf eine dreiarmige Verbindungsbrücke.
Fig. 5 Eine Kabelaufnahme im Schnitt.
Fig. 5 Eine Kabelaufnahme im Schnitt mit einem trichterförmigen
Endbereich.
Fig. 6 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke in der Vorderansicht.
Fig. 7 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke in der Draufsicht.
Fig. 8 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 6 und 7 als
perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 9 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke mit Wandanschluss in
der Vorderansicht.
Fig. 10 Eine zweiarmige Verbindungsbrücke mit Wandanschluss in
der Draufsicht.
Fig. 11 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 9 und 10 als
perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 12 Eine einarmige Verbindungsbrücke in der Vorderansicht.
Fig. 13 Eine einarmige Verbindungsbrücke in der Draufsicht.
Fig. 14 Die Verbindungsbrücke nach den Fig. 12 und 13 als
perspektivische Explosionszeichnung.
Fig. 15 Ein erstes Ausführungsbeispiel eines Klemmbeschlages in
der Vorderansicht.
Fig. 16 Einen Klemmbeschlag nach Fig. 15 in einer Schnittdarstel
lung A-A.
Fig. 17 Ein zweites Ausführungsbeispiel eines Klemmbeschlages in
der Vorderansicht.
Fig. 18 Einen Klemmbeschlag nach Fig. 17 in einer Schnittdarstel
lung A-A.
Fig. 19 Einen Klemmbeschlag nach Fig. 17 in einer Schnittdarstel
lung A-A, jedoch in Darstellung der Verstellmöglichkeiten.
Fig. 20 Einen Vertikalschnitt durch ein zentrales Stützlager mit an
geschlossenem Klemmbeschlag einer zweiarmigen Verbin
dungsbrücke.
Fig. 21 Einen Vertikalschnitt durch ein zentrales Stützlager mit an
geschlossenem Klemmbeschlag einer zweiarmigen Verbin
dungsbrücke, jedoch mit verstelltem Befestigungsglied und
Glaswandsegment und Kabelführung.
Fig. 22 Ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Verbindungsbrücke
nach Fig. 1 im montierten Zustand an vier Glaswandsegmenten,
mit einer modifizierten Kabelaufnahme in perspek
tivischer Darstellung.
Fig. 23 Eine Verbindungsbrücke nach Fig. 22 in der Seitenansicht
mit geschnittenem Mittelteil (Befestigungsglied, zentrales
Stützlager).
Fig. 24 Eine perspektivische Explosionszeichnung nach Fig. 22.
Eine allgemein mit 1 bezeichnete Verbindungsbrücke besitzt ein als
Raumgelenklager ausgebildetes zentrales Stützlager 2 an das nach den
Fig. 1 bis 3 vier Tragarme 4 angeschlossen sind. Die Tragarme 4
werden dabei mit ihren zylindrischen Enden in radiale Bohrungen 44 ei
nes topfartigen Grundkörpers 8 eingesetzt und verlötet oder verschweißt;
es ist auch möglich die Verbindungsbrücke 1 bestehend aus Grundkörper
8 und Tragarmen 4 als Gussteil zu fertigen. An den freien Enden der
Tragarme 4 sind Anschlussgelenke 5 ausgebildet, die jeweils aus einer
am Tragarm 4 angeordneten Anschlusslasche 7 und einer am Klemmbe
schlag 6 angeordneten Anschlussgabel 41 bestehen. Die Anschluss
laschen 7 an den freien Enden der Tragarme 4 erstrecken sich bei allen
Ausführungsformen, d. h. einarmige, zweiarmige, dreiarmige und vier
armige Ausführungen einer Verbindungsbrücke 1, stets in axialer Rich
tung der Tragarme 4, so dass bei einer Befestigung bezogen auf eine
Ecke eines Glaswandsegmentes 3 die Anschlusslaschen stets unter 45°
verlaufen. Hierdurch wird eine bessere Kraftverteilung und Krafteinleitung
über den Klemmbeschlag 6 in die Verbindungsbrücke 1 realisiert, wobei
das Anschlussgelenk 5 mittels einer Schraube 46 beweglich gehalten
wird. Statt der Schraube 46 kann auch ein Niet, Hohlniet, Bolzen oder ein
anderes äquivalentes Bauteil verwendet werden, welches nur einen Kraft
schluss realisiert. Die Anschlussgabel 41 ist Bestandteil des jeweiligen
ein Glaswandsegment 3, 57 einspannenden Klemmbeschlages 6. In dem
zentralen Stützlager 2 ist im Ausführungsbeispiel ein Befestigungsglied
11 gelagert, das eine zentrale Bohrung 54 zur Aufnahme eines Kabels 53
aufweist.
Bezugnehmend auf die Fig. 3 in Verbindung mit Fig. 20 besitzt das
zentrale Stützlager 2 den topfartigen Grundkörper 8, dessen gegen eine
Unterkonstruktion 43 (siehe Fig. 21) gerichteter Topfboden 9 eine
Durchtrittsöffnung 10 für das die Durchtrittsöffnung 10 mit Spiel durchfas
sende Befestigungsglied 11 aufweist. An einer der Unterkonstruktion 43
zugewandten Fläche 12 des Topfbodens 9 ist eine konkav gemuldete
Lagerfläche 13 für die Aufnahme einer Linse 15 angeordnet, die eine kon
vexe Komplementärfläche 14 aufweist. An einer dem Glassegment 3, 57
zugewandten Fläche 16 des Topfbodens 12 ist ferner eine plane Lager
fläche für die Abstützung einer plankonkaven Linse 19 angeordnet,
welche eine plane Lagerfläche 18 aufweist. An einer konkaven Fläche 20
liegt eine plankonvexe Linse 21 mit ihrer konvexen Fläche 22 an. Mittels
einer mit dem Befestigungsglied 11 verschraubbaren Kontermutter 23
kann das so gebildete Raumgelenk verstellt und verstarrt werden, ohne
dass die Kabelführung des Kabels 53 in der zentralen Bohrung 54 beein
trächtigt wird.
Fig. 21 zeigt eine Situation bei der das Befestigungsglied 11 um einen
Schwenkpunkt 45 um einen Betrag X zwecks Anpassung an die Unter
konstruktion 43 geschwenkt ist. Der gegen das Glassegment gerichtete
Bereich des topfartigen Grundkörpers 8 weist eine Bohrung mit einem
Innengewinde auf, in das eine Kabelaufnahme 52 mit ihrem Außenge
winde 25 eingeschraubt wird. Die Kabelaufnahme 52 ist als beidseitiges
Rohr (Bohrung 55) ausgeführt. Das nicht eingeschraubte freie Ende der
Kabelaufnahme 52 kann z. B. eine innenliegende Fase 24 oder einen
nach außen verlaufenden trichterförmigen Endbereich 28 aufweisen.
Durch diese Ausgestaltung wird eine einwandfreie Führung der durch die
Bohrung 55 und die in dem Befestigungsglied 11 enthaltene Bohrung 54
verlaufenden Kabel 53 gewährleistet.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine dreiarmige Ausbildung einer Ver
bindungsbrücke 1.
Fig. 6 zeigt eine Vorderansicht einer zweiarmigen Ausführungsform ei
ner Verbindungsbrücke 1; Fig. 7 die zugehörige Draufsicht. Fig. 8 die
perspektivische Darstellung der Ausführungsform nach den Fig. 6 und
7. Im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 6 bis 8 kann das Befestigungsglied
11 in einer nicht dargestellten Decke oberhalb einer Wand 47
oder einer Unterkonstruktion befestigt werden.
Das Ausführungsbeispiel nach den Fig. 9 bis 11 entspricht im wesent
lichen dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 6 bis 8; im Gegensatz
hierzu erfolgt der Anschluss des Befestigungsgliedes 11 jedoch nicht an
einer Deckenkonstruktion, sondern an einer nicht dargestellten Wand.
Hierzu ist auf das Befestigungsglied 11 eine Befestigungshülse 26 aufge
setzt, welche zwecks flächiger Anlage an der Wand mit Stützplatten 27
versehen ist. Mittels einer Kontermutter 48 kann die Befestigungshülse 26
auf dem Befestigungsglied 11 gesichert werden.
Die Fig. 12 bis 14 zeigen die Ausbildung einer einarmigen Verbin
dungsbrücke 1, die im Eckbereich einer Wand 47 an einer nicht darge
stellten Deckenkonstruktion mittels dem Befestigungsglied 11 ange
schlossen ist.
Fig. 15 zeigt die Ansicht eines Klemmbeschlages 6; Fig. 16 den Schnitt
nach der Linie A-A gemäß Fig. 15. Die Fig. 16 (siehe auch Fig. 18)
lässt erkennen, dass der Klemmbeschlag 6 ein innenseitiges Klemmele
ment 30 und ein außenseitiges Klemmelement 31 aufweist, wobei das in
nenseitige Klemmelement 30 an seiner dem Glaswandsegment 3, 57 ab
gewandten Mantelfläche 32 eine durch ein dauerelastisches Federglied
33 gebildete kegelige oder ballige Fläche (Mantelfläche 34) aufweist. Das
dauerelastische Federglied 33 kann durch ein Gummikissen oder derglei
chen gebildet sein. Gegen die kegelige oder ballige Mantelfläche 34 ist
mit einstellbarer Vorspannung eine Komplementärfläche 35 eines Innen
mantels einer Überwurfglocke 36 anstellbar. Die Überwurfglocke 36 weist
an ihrer der Unterkonstruktion 43 zugewandten Seite einen mit einem Ge
winde 37 versehenen zylindrischen Fortsatz 39 auf, welcher von einer
Überwurfmutter 38 überfasst wird. Zwischen der Überwurfglocke 36 und
der Überwurfmutter 38 ist ein mit radialem Spiel geführter Flansch 40 ei
ner Anschlussgabel 41 einspannbar. Die Anschlussgabel 41 ist Bestand
teil des Anschlussgelenkes 5.
Fig. 17 zeigt ebenfalls die Ansicht eines Klemmbeschlages 6; Fig. 18
den zugehörigen Schnitt nach der Linie A-A gemäß Fig. 17. Fig. 18
unterscheidet sich von Fig. 16 lediglich dadurch, dass an Stelle des
Flansches 40 nach Fig. 16 ein Raumgelenk 42 vorgesehen ist, welches
im wesentlichen aus einem linsenförmigen Fortsatz 50 eines hier als An
schlussmutter 49 ausgebildeten Anschlussgliedes und einer zwischen
dem linsenförmigen Fortsatz 50 und der Überwurfglocke 36 einspann
baren Linse 51 besteht.
Fig. 19 zeigt die raumgelenkige Ausbildung des Klemmbeschlages 6 bei
erforderlicher Anpassung an Bautoleranzen vor der Verstarrung des
Raumgelenkes 42. Eine Winkelabweichung des Raumgelenkes ist hier
mit Y bezeichnet; die Verschwenkungsmöglichkeit aufgrund des dauer
elastischen Federgliedes 33 beträgt im dargestellten Ausführungsbeispiel
5°.
In der Fig. 21 wird der Anschluss eines Kabels 53, das durch die Kabel
aufnahme 52 und anschließend durch die Bohrung 54 des Anschlussglie
des 11 von dem Glaswandsegment 3 ausgeht, dargestellt. Das Kabel 53
geht dabei von einem Anschlussstück 56 aus weg. Das Anschlussstück
56 bildet dabei die Schnittstelle zwischen dem Kabel 53 und einer in oder
an einem Glaswandsegment befindlichen solaraktiven Schicht 57. Die
solaraktive Schicht 57 wird durch einzelne untereinander zu einem Solar
paneel verschaltete Solarzelle gebildet.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird in der Fig. 22 eine Verbin
dungsbrücke 1 wiedergegeben, die in perspektivischer Darstellung an vier
Glaswandsegmente 3, 57 über die Klemmbeschläge 6 in Verbindung mit
den Anschlussgelenken und sich daran anschließenden Tragarmen 4,
wobei die Tragarme in dem zentralen Stützlager enden, angeschlossen
ist. In diesem Ausführungsbeispiel weist die Verbindungsbrücke 1 eine
modifizierte Kabelaufnahme 58 auf. Die aus der Kabelaufnahme 58
heraustretenden Kabel 53 sind über Anschlussstücke 56 mit den Glas
wandsegmenten und den darin befindlichen voltaischen Einrichtungen
verbunden.
Zum besseren Verständnis wird auf die Fig. 23 verwiesen, die einen
Ausschnitt und damit eine Schnittdarstellung der Fig. 22 hier insbeson
dere des Befestigungsgliedes 11 und des zentralen Stützlagers mit der
daran angeschlossenen Kabelaufnahme 58 wiedergibt. Die Befestigung
des Befestigungsgliedes 11 mit dem Stützlager 2 ist in gleicher Weise wie
bereits vorbeschrieben ausgeführt worden. Als Modifizierung zeigt sich
eine Kabelaufnahme 58, die eine mittlere Einschnürung 59 aufweist. Zu
ihrem freien Ende hat die Kabelaufnahme 58 einen trichterförmigen End
verlauf 61, um ein sicheres Einführen der Kabel 53, die an den Verbin
dungsstücken 56 angeschlossen sind, zu gewährleisten. Durch die mitt
lere Einschnürung 59 kann bei einer entsprechenden maßlichen Abstim
mung mit den verwendeten Kabeln 53 gleichzeitig eine Zugentlastung für
die Kabel 53 geschaffen werden. Das anderer Ende der Kabelaufnahme
58 weist ebenfalls einen trichterförmigen Verlauf 60 auf, an dessen Ende
ein Gewinde 62 vorhanden ist, welches in das zentrale Stützlager einge
schraubt wird. Somit ist eine Vormontage der Kabel mit der Kabelauf
nahme möglich und anschließend wird die gesamte Einheit an das zen
trale Stützlager 2 geschraubt, wobei zuvor die Kabel 53 durch das Befe
stigungsglied 11 geführt werden müssen.
Zur einzelnen Montage wird auf die Fig. 24 verwiesen, in der die Verbin
dungsbrücke 1 mit ihren Einzelteilen wie Befestigungsglied 11, zentrales
Stützlager 2 mit angeschlossenen Tragarmen 4, Klemmbeschlägen 6 so
wie der Kabelaufnahme 58 und der Kontermutter 23 dargestellt ist.
1
Verbindungsbrücke
2
zentrales Stützlager
3
Glaswandsegment
4
Tragarm
5
Anschlußgelenk
6
Klemmbeschlag
7
Anschlußlasche
8
topfartiger Grundkörper
9
Topfboden
10
Durchtrittsöffnung
11
Befestigungsglied
12
Außenfläche des Topfbodens
13
Lagerfläche
14
Komplementärfläche
15
Linse
16
Innenfläche des Topfbodens
18
Lagerfläche
19
Linse
20
konkave Fläche
21
Linse
22
konvexe Fläche
23
Kontermutter
24
Fase
25
Gewinde
26
Befestigungshülse
27
Stützplatten
28
trichterförmiger Endbereich
29
Gewinde
30
Klemmelement
31
Klemmelement
32
Mantelfläche
33
dauerelastisches Federglied
34
Mantelfläche
35
Komplementärfläche
36
Überwurfglocke
37
Gewinde
38
Überwurfmutter
39
zylindrischer Fortsatz
40
Flansch
41
Anschlußgabel
42
Raumgelenk
43
Unterkonstruktion
44
radiale Bohrung
45
Schwenkpunkt
46
Schraube
47
Wand
48
Kontermutter
49
Anschlußmutter
50
linsenförmiger Fortsatz
51
Linse
52
Kabelaufnahme
53
Kabel
54
Bohrung
55
Bohrung
56
Anschlußstück
57
solaraktive Schicht
58
Kabelaufnahme
59
mittlere Einschnürung
60
trichterförmiger Verlauf
61
trichterförmiger Endverlauf
62
Gewinde
X Winkelabweichung
Y Winkelabweichung
X Winkelabweichung
Y Winkelabweichung
Claims (22)
1. Mittels eines zentralen Stützlagers (2) an einer Wand (47), einer
Unterkonstruktion oder dergleichen angeschlossene Verbin
dungsbrücke (1) zur Verbindung mit einem oder mehreren Glas
wandsegmenten (3, 57) oder Plattensegmenten mit Solarzellen,
mit wenigstens einem radial zum Stützlager (2) verlaufenden
Tragarm (4), an dessen dem Stützlager (2) abgewandten freien
Ende ein Anschlussgelenk (5) für den Anschluss eines das Glas
wandsegment (3, 57) oder Plattensegment einspannenden
Klemmbeschlages (6) angeordnet ist, wobei das zentrale Stütz
lager (2) ein Raumgelenklager ist und das Anschlussgelenk (5)
als Bolzengelenk ausgebildet ist, wobei in axialer Richtung ver
laufend an dem freien Ende des Tragarmes (4) eine Anschluss
lasche (7) vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Bol
zen des Bolzengelenkes parallel zur Ebene des Glaswandseg
mentes an der Anschlusslasche (7) angeordnet ist, die mit einer
Anschlussgabel (41) des Klemmbeschlages (6) zusammenwirkt
und zwischen dem Tragarm (4) und dem Klemmbeschlag (6) an
geordnet ist, und von dem zentralen Stützlager (2) zu den Glas
wandsegmenten (3, 57) mit den Solarzellen weisend eine Kabel
aufnahme (52, 58) vorhanden ist.
2. Verbindungsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Tragarm (4) der Verbindungsbrücke (1) vollwandig oder
teilweise hohl und im Querschnitt kreisförmig oder in einer ande
ren geometrischen Form ausgebildet ist.
3. Verbindungsbrücke nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass der Tragarm (4) der Verbindungsbrücke (1) von
dem zentralen Stützlager (2) ausgehend gegen das Glaswand
segment (3) oder Plattensegment verlaufend gerade oder konvex
gekrümmt ist.
4. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Tragarm (4) der Verbindungsbrücke (1)
in einer radialen Bohrung (44) des zentralen Stützlagers (2) verlö
tet oder verschweißt ist.
5. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass das zentrale Stützlager (2) und die Trag
arme (4) einstückig gegossen werden.
6. Verbindungsbrücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Bolzengelenk (Anschlussgelenk) (5) auf Kraftschluss
beansprucht wird.
7. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass das Raumgelenklager des zentralen Stütz
lagers (2) aus einem topfartigen Grundkörper (8) besteht, dessen
gegen die Unterkonstruktion (43) oder dergleichen gerichteter
Topfboden (9) eine Durchtrittsöffnung (10) für ein die Durchtritts
öffnung (10) mit Spiel durchfassendes Befestigungsglied (11)
aufweist, wobei an der der Unterkonstruktion (43) oder derglei
chen zugewandten Fläche (12) des Topfbodens (9) eine konkav
gemuldete Lagerfläche (13) für die Aufnahme einer eine konvexe
Komplementärfläche (14) aufweisenden Linse (15) angeordnet ist,
dass an der dem Glassegment (3, 57) oder Plattensegment zuge
wandten Fläche (16) des Topfbodens (12) eine plane Lagerfläche
(17) für die Abstützung einer eine plane Lagerfläche (18) aufwei
senden plankonkaven Linse (19) angeordnet ist, an deren konka
ven Fläche (20) eine plankonvexe Linse (21) mit ihrer konvexen
Fläche (22) anliegt und dass das Raumgelenk mittels einer mit
dem Befestigungsglied (11) verschraubbaren Kontermutter (23)
justierbar ist.
8. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch ge
kennzeichnet, dass die dem Glassegment (3) oder Plattenseg
ment zugewandte Seite des topfartigen Grundkörpers (8) ein Ge
winde aufweist, in welches ein Gewinde (25, 62) der Kabelauf
nahme (52, 58) eingeschraubt wird.
9. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass das im Stützlager (2) raumgelenkig gela
gerte Befestigungsglied (11) mittels aufweisender Befestigungs
hülse (26) mit der Wand (47) verbunden ist.
10. Verbindungsbrücke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungshülse (26) der Wand (47) anliegende Stütz
platten (27) aufweist.
11. Verbindungsbrücke nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass das Befestigungsglied (11) eine durchgehende axiale Boh
rung (54) aufweist.
12. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Klemmbeschlag (6) ein innenseitiges
Klemmelement (30) und ein außenseitiges Klemmelement (31)
aufweist, wobei das innenseitige Klemmelement (30) an seiner
dem Glaswandsegment (3, 57) abgewandten Mantelfläche (32)
eine durch ein dauerelastisches Federglied (33) gebildete kege
lige oder ballige Fläche (Mantelfläche 34) aufweist, gegen die
eine Komplementärfläche (35) eines Innenmantels einer Über
wurfglocke (36) mit einstellbarer Vorspannung anstellbar ist, wo
bei die Überwurfglocke (36) an ihrer der Unterkonstruktion (43)
zugewandten Seite einen mit einem Gewinde (37) versehenen,
von einer Überwurfmutter (38) überfassten zylindrischen Fortsatz
(39) aufweist und zwischen der Überwurfglocke (36) und der
Überwurfmutter (38) ein mit radialem Spiel geführter Flansch (40)
der Anschlussgabel (41) des Bolzengelenkes (Anschlussgelenk 5)
einspannbar ist.
13. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Klemmbeschlag (6) ein innenseitiges
Klemmelement (30) und ein außenseitiges Klemmelement (31)
aufweist, wobei des innenseitige Klemmelement (30) an seiner
dem Glaswandsegment (3) abgewandten Mantelfläche (32) eine
durch ein dauerelastisches Federglied (33) gebildete kegelige
oder ballige Fläche (Mantelfläche 34) aufweist, gegen die eine
Komplementärfläche (35) eines Innenmantels einer Überwurf
glocke (36) mit einstellbarer Vorspannung anstellbar ist, wobei die
Überwurfglocke (36) an ihrer der Unterkonstruktion (43) zuge
wandten Seite einen mit einem Gewinde (37) versehenen, von
einer Überwurfmutter (38) überfassten zylindrischen Fortsatz (39)
aufweist und zwischen der Überwurfglocke (36) und der Überwurf
mutter (38) ein Raumgelenk (42) der Anschlussgabel (41) ange
ordnet ist.
14. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) vier radial zum
Stützlager (2) verlaufende Tragarme (4) aufweist, die jeweils ei
nen Winkel von 90° zwischen sich einschließen.
15. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) drei radial zum
Stützlager (2) verlaufende Tragarme (4) aufweist, die jeweils ei
nen Winkel von 90° zwischen sich einschließen.
16. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) zwei radial zum
Stützlager (2) verlaufende Tragarme (4) aufweist, die einen Win
kel von 90° zwischen sich einschließen.
17. Verbindungsbrücke nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) einen radial zum
Stützlager (2) verlaufenden Tragarm (4) aufweist.
18. Verbindungsbrücke nach den vorhergehenden Ansprüchen, da
durch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (1) aus Edel
stahl, einer Titanlegierung oder Aluminiumlegierung besteht.
19. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (52, 58) an ihrem freien
Ende eine innenliegende Fase (24) aufweist.
20. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 1 und 8, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (52, 58) einen trichter
förmigen Endbereich (28, 61) aufweist.
21. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (52) aus einem gerade
verlaufenden Rohr besteht.
22. Verbindungsbrücke nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Kabelaufnahme (58) in ihrem mittleren Be
reich eine Einschnürung (59) aufweist, die zum freien Ende einen
trichterförmigen Verlauf (61) beinhaltet und die mittlere Einschnü
rung (59) anderenends einen trichterförmigen Verlauf (60) bein
haltet, an dessen Ende ein Gewinde (62) vorhanden ist.
Priority Applications (8)
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|---|---|---|---|
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