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DE10008727A1 - Umspannstation - Google Patents

Umspannstation

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DE10008727A1
DE10008727A1 DE10008727A DE10008727A DE10008727A1 DE 10008727 A1 DE10008727 A1 DE 10008727A1 DE 10008727 A DE10008727 A DE 10008727A DE 10008727 A DE10008727 A DE 10008727A DE 10008727 A1 DE10008727 A1 DE 10008727A1
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DE
Germany
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door
substation according
wall
strip
insert
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Application number
DE10008727A
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English (en)
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DE10008727B4 (de
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Illo-Frank Primus
Heinz Sprenger
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Betonbau GmbH
Original Assignee
Betonbau GmbH
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Publication date
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    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H5/00Buildings or groups of buildings for industrial or agricultural purposes
    • E04H5/02Buildings or groups of buildings for industrial purposes, e.g. for power-plants or factories
    • E04H5/04Transformer houses; Substations or switchgear houses

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  • Architecture (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)
  • Patch Boards (AREA)

Abstract

Bei einer Umspannstation mit einem Raum für wenigstens einen Transformator - mit zumindest einer Mittelspannungsschaltanlage sowie einer Niederspannungsverteilung in einem Wände und eine diese verbindende Platte aufweisenden, monolithisch quaderartig gegossenen Bauwerk - ist in wenigstens einer der Wände eine Lüftertüre mit mindest einem Durchgangsspalt als Strömungsweg für Luft angeordnet. Der den Transformator aufnehmende Traforaum ist einerseits durch Außenwandungen der Umspannstation sowie andererseits durch eine Innenwandung begrenzt, über der die Mittelspannungs- sowie die Niederspannungsteile angeordnet sind. Die Innenwandung besteht aus drei Zwischenwänden, deren mittlere von der Frontwand ausgeht und etwa parallel zu den Seitenwänden verläuft, wobei ihre Oberkante etwa in Höhe der Türschwelle vorgesehen ist. Die mittlere Zwischenwand bildet mit einer den Mittelspannungsteil untergreifenden, etwa parallel zur Frontwand verlaufenden und an sie angrenzenden Zwischenwand Stützelement für eine Auflagefläche des Mittelspannungsteils.

Description

Die Erfindung betrifft eine Umspannstation mit einem Raum für wenigstens einen Transformator, mit zumindest einer Mittelspannungsschaltanlage sowie einer Niederspannungsver­ teilung in einem - Wände und eine diese verbindende Platte aufweisenden - monolithisch quaderartig gegossenen Bau­ werk, bei dem in wenigstens einer der Wände eine Lüftertüre mit wenigstens einem Durchgangsspalt als Strömungsweg für Luft angeordnet ist.
Derartige Umspannstationen bestehen üblicherweise aus einem seiner Kontur nach quaderförmigen, monolithisch aus Wänden und Bodenplatte gegossenen Bauwerk, das auf die Rasenkante aufgesetzt und mit einer Betonplatte als Dach versehen wird. Hierzu sei beispielhaft auf die Schrift zum DE-U-92 14 978 verwiesen.
In der DE-A-198 21 592 sind elektrische Umschaltstationen beschrieben, die mit ihrem unteren Bereich in das Erdreich eingelassen werden und einen Transformator, ein Hochspan­ nungsteil sowie ein Niederspannungsteil aufnehmen.
Eine Lüftertüre mit einem etwa parallel zur Türunterkante in deren Nachbarschaft verlaufenden Durchgangsspalt als Strömungsweg für Luft ist der Schrift zu DE-U-19 74 231 zu entnehmen; diese Lüftertür besteht aus einer einen hohlen Metallprofilrahmen überspannenden Blechplatte als Tür­ füllung, deren Sockelbereich aus der Türebene nach außen abgewinkelt ist und eine Art von Haube mit geneigter Pult­ fläche bildet. Diese Haube ist seitlich durch am unteren Türende gesondert anzubringende Metallwinkel als Abblendung begrenzt, und ihre bodenwärts gerichtete - also rechtwinkelig zur Türebene stehende - Öffnung wird von einem in Einbaulage horizontalen Lochblech überspannt.
Nach der DE-U-88 04 820 wird die Frontwand einer monolithisch geformten Umschaltstation von einer zweiflügeligen Lüftertür mit horizontalen Luftschlitzen gebildet. Diese Luftschlitze sind zwischen schräggestellten, endwärts an einem Rahmen festgelegten Türstreifen vorgesehen.
Durch die DE-U-92 06 780 ist eine Lüftertür mit einem von Lamellen gebildeten Türblatt bekannt geworden, bei dem die Lamellen durch flächige Front- und Rückenabschnitte die Tiefe der Lüftertür bestimmen sowie zwei jeweils benachbarte Lamellen - mittels von den Front- und Rückenabschnitten abgewinkelten Querschnittsteilen - mäan­ derartige Strömungswege begrenzen.
In Kenntnis dieses Standes der Technik hat sich der Erfin­ der das Ziel gesetzt, eine Umspannstation der eingangs erwähnten Art mit besonders günstiger Belüftung und Inspektionsmöglichkeit zu schaffen, die also zur Bedienung leicht zugänglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt die Lehre des unabhängigen Anspruches; die Unteransprüche geben günstige Weiterbildun­ gen an. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kom­ binationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, der Zeichnung und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale.
Erfindungsgemäß ist der den Transformator aufnehmende Traforaum einerseits durch Außenwandungen der Umspannstation sowie anderseits durch eine Innenwandung begrenzt, welche die Mittelspannungs- sowie die Niederspannungsteile untergreift; diese Innenwandung soll bevorzugt aus drei Zwischenwänden bestehen, deren mittlere von der Frontwand ausgeht und etwa parallel zu den Seitenwänden verläuft; ihre Oberkante ist etwa in Höhe der Türschwelle - unter dieser - vorgesehen.
Nach einem anderen Merkmal der Erfindung bildet die mittlere Zwischenwand mit einer weiteren, den Mittelspannungsteil untergreifenden sowie etwa parallel zur Frontwand verlaufenden und an sie angrenzenden Zwischenwand ein Stützelement für eine Auflagefläche des Mittelspannungsteils; diese Auflagefläche umfasst einen Grundrahmen, der die parallel zur Frontwand stehende Zwischenwand zur Rückwand des Bauwerks hin überragt und zumindest in dem so überragenden Abschnitt mit einem Kühlgitter od. dgl. Kühleinrichtung für durchströmende Gase versehen ist. Dazu hat es sich als günstig erwiesen, das Kühlgitter aus mehreren Gitterlagen zusammenzufügen, bevorzugt aus mehr als fünf solcher Lagen.
Erfindungsgemäß überspannt das Kühlgitter einen Teil eines Unterraumes, in dem wenigstens eine Kabelabfangeinrichtung angeordnet ist und zu dem die Oberkante der parallel zur Frontwand verlaufenden Zwischenwand abwärts geneigt ist.
An die zu den Seitenwänden parallele Zwischenwand grenzt erfindungsgemäß an der dem Unterraum abgekehrten Seite eine weitere Zwischenwand mit einer Schmalkante an. Diese dritte Zwischenwand ist andernends an eine Seitenwand des Bauwerks angefügt, und ihre Höhe soll geringer sein als die Höhen der beiden vorab beschriebenen anderen Zwischenwände.
Der dritten Zwischenwand liegt vorteilhafterweise - an die dazu rechtwinkelige Zwischenwand angrenzend - eine sich zur Türschwelle erstreckende begehbare Platte auf, dank deren der Traforaum zwischen den beiden Spannungsteilen zu erreichen ist.
Außerdem hat es sich als günstig erwiesen, dass die Frontwand oder ein an sie anschließender geneigter Frontstreifen mit Durchgangsöffnungen für Kabel - also nicht mit üblichen Kabeldurchführungen - versehen ist; die Frontwand begrenzt mit dem Frontstreifen, der Bodenplatte sowie den Zwischenwänden zumindest einen die Kabel aufnehmenden Vorraum für die von einem Teil der Bodenplatte, der Gebäuderückwand, Abschnitten der Gebäudeseitenwände sowie den Zwischenwänden gebildete flüssigkeitsdichte Bodenwanne des Bauwerks. Dieser Dichtigkeit halber sollen die Zwischenwände wasserdicht zueinander und zur Bodenplatte isoliert, gegebenenfalls monolithisch angegossen werden.
Im Rahmen der Erfindung liegt zudem eine Lüftertür dieser Umspannstation; in dieser Lüftertür ist innerhalb eines von der Querschnittslänge eines Türrahmens oder Rahmenprofils bestimmten Türinnenraumes ein Türeinsatz mit einer von einem Sockelstreifen ausgehenden, zu diesem in einem Winkel von der äußeren Türfläche weg geneigten Pultfläche angeordnet; der Sockelstreifen begrenzt dabei mit der Unterkante einer in Abstand verlaufenden Frontplatte der Lüftertür einen in deren äußeren Türfläche bestehenden Durchgangsspalt für Abluft. Zudem soll dieser Türeinsatz den Sockelstreifen mit anschließender Pultfläche sowie - als deren andere Begrenzung - einen zum Sockelstreifen parallelen Endstreifen aufweisen, wobei letzterer in Einbaustellung der Innenkante des Rahmenprofils zugeordnet ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung soll beidends des Sockelstreifens des Türeinsatzes von diesem jeweils ein den Durchgangsspalt flankierender Steck- oder Federstreifen aufragen; die durch die abgewinkelte Pultfläche gebildete Oberkante des Sockelstreifens verläuft zwischen den beiden Steckstreifen, die zur Festlegung des Türeinsatzes in Stecknuten des Türrahmens dienen. Dazu sitzt der Steckstreifen mit wenigstens einem Teil seiner Breite in einem etwa vertikalen Schlitz bzw. einer Aufnahmenut des Türrahmens oder Rahmenprofils. Besonders günstig ist es, wenn der Sockelstreifen und die Steckstreifen in drei einander U-förmig zugeordneten Aufnahmenuten des Rahmenprofils angebracht sind.
In einer anderen Ausgestaltung ist der Sockelstreifen an eine vom Rahmenprofil abragende, als Anschlagsteg dienende Außenrippe angefügt; letztere kann mit dem ihr innenseitig anliegenden Sockelstreifen verschraubt oder verklebt sein. Das Rahmenprofil weist bevorzugt einen Hohlprofilabschnitt mit einem an der Rahmenflankenseite abragenden Winkelsteg auf, der eine zum Gebäudeinneren offene Rinnenanformung des Rahmenprofils zur Aufnahme eines Dichtungselementes bilden kann. Dieses soll in Dichtstellung einer Anschlagrippe od. dgl. Gegenelement einer die Lüftertür wenigstens teilweise umgebenden Zarge anliegen.
Um gegen Flugpartikel einen Schutz zu haben und Stochersicherheit gewährleisten zu können, soll sich zwischen dem inneren Endstreifen des Türeinsatzes und der Frontplatte ein Einsatz aus einer perforierten Platte erstrecken, bevorzugt aus einem Lochblech; letzteres soll so gebogen sein, dass es zwischen parallelen Endstreifen seinerseits eine zu diesen geneigte Pultfläche anbietet.
Vorteilhafterweise können die Pultflächen des Türeinsatzes sowie des perforierten Einsatzes zueinander gegenläufig gerichtet werden.
Dank dieser Erfindung entsteht eine Umspann- oder Trafostation mit einer besonders ausgestalteten Innentrennwand im Sockelbereich, sowie mit einer betretbaren Platte im Abstandsraum zwischen MS- und NS-Teil zur besseren Kontrolle des Transformators. Der Grundrahmen für den MS-Teil ragt über die Innentrennwand hinaus zum Transformatorenraum hin und enthält dort das mehrlagige Kühlgitter, so dass nach unten aus der MS-Anlage austretende heiße Gase gekühlt in den Traforaum gelangen und dann über die Türlüftung nach außen abgeleitet werden. Dazu ist auch die beschriebene Abschrägung der zur Front parallel laufenden Innenwand im Bereich der MS-Anlage wichtig mit dem vorgelagerten Kabelabfangeisen für ausreichende Kabelradien bei der Kabelzuführung der MS- Anlage.
Als weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Umspannstation sind die folgenden Gegebenheiten anzusehen:
  • - die Abschrägung der Stations-Frontwand und die Durchbrüche in dieser Abschrägung dienen zum Einführen von MS- und NS-Kabeln, was einbetonierte Kabeldurchführungen ersetzen hilft;
  • - der gesamte Körper ist mit der Z-förmigen Innentrennwand aus einem Guss fertigbar;
  • - trotz des Verzichts auf Kabeldurchführungen wird das Wasserhaushaltsgesetz eingehalten, da die Trafowanne aus einem Guss durch die einbetonierte und nicht durchbrochene Innentrennwand geschlossen ist und bis in eine Höhe von 10 cm über Rasenkante aufragt;
  • - die Umformstation ist sehr kompakt wegen der versetzten Anordnung von Transformator einerseits und Spannungsteilen anderseits.
Von Bedeutung ist auch die besondere Untertürbelüftung, die insbesondere in der Fertigung - aber auch bei der Nutzung - wesentliche Vorteile mit sich bringt; es müssen nicht mehr seitliche Abblendungen hergestellt und einmontiert werden, da das Türrahmenprofil selbst die seitliche Begrenzung bildet. Auch wird Straßenstaub besser zurückgehalten als bei vorbekannten Lösungen. Da es in der Lüftertüre selbst keinen Vorsprung mehr gibt, entsteht ein größerer Öffnungswinkel in der in der Türlaibung zurückgesetzten Anordnung von Türzarge/Türblatt. Hier lassen sich die abgekanteten Bleche mit doppelklebender Folie oder anderen Klebetechniken einfach aufkleben.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine Frontansicht einer teilweise un­ terirdischen Transformatorenstation;
Fig. 2 eine Seitenansicht zu Fig. 1;
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch Fig. 2;
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch Fig. 1;
Fig. 5 einen horizontalen Querschnitt durch die Transformatorenstation der Fig. 1 bis 4;
Fig. 6 einen der Fig. 5 etwa entsprechenden anderen Horizontalschnitt durch eine Transformatorenstation;
Fig. 7 einen der Fig. 6 zugeordneten Verti­ kalschnitt durch eine Transformato­ renstation;
Fig. 8, 9 zwei der Darstellung in Fig. 3 etwa entsprechende Vertikalschnitte durch die Transformatorenstation nach den Linien VIII-VIII bzw. IX-IX der Fig. 6;
Fig. 10 die Draufsicht auf einen in Fig. 6 angedeuteten Grundrahmen für eine Mittelspannungs- oder MS-Anlage;
Fig. 11 einen Querschnitt durch Fig. 10;
Fig. 12 eine Seitenansicht eines Kabelabfang­ eisens;
Fig. 13 den Schnitt durch Fig. 12 nach deren Linie XIII-XIII;
Fig. 14 vergrößerte Ausschnitte aus Fig. 6 nach deren Pfeilen XIV;
Fig. 15 eine Teilansicht aus Fig. 8 nach de­ ren Pfeil XV;
Fig. 16 den linken Bereich der Fig. 14 mit einer darin angeordneten, teilweise wiedergegebenen Lüftertür;
Fig. 17 einen Teillängsschnitt eines Einbau­ teils für die Lüftertür;
Fig. 18 einen Teillängsschnitt durch eine Ausgestaltung der Lüftertür;
Fig. 19, 21, 23 jeweils eine Seitenansicht unter­ schiedlicher Zwischenwände;
Fig. 20, 22, 24 Stirnansichten zu den Fig. 19, 21, 23.
Eine quaderförmige Umspann- oder Transformatorenstation 10 der Länge a von hier 260 cm sowie der Breite b von 150 cm weist nach Fig. 1 bis 5 monolithisch an eine Bodenplatte 12 gegossene Seitenwände 14 sowie eine Rückwand 15 und eine Frontwand 16 auf, zudem eine aufgesetzte Dachplatte 18. Die Gesamthöhe h des monolithischen Körpers 12 bis 16 misst etwa 240 cm bei einer maximalen Dicke e der Dachplatte 18 von 10 cm.
Die mittels eines geneigten - Ausnehmungen als Kabeldurch­ gänge 17 anbietenden - Frontstreifens 13 an die Boden­ platte 12 angegossene Frontwand 16 ist über ihre lichte Weite hinweg mit einer zweiteiligen Flügeltür 20 ausgestat­ tet, deren Höhe i die Einbautiefe der Transformatorensta­ tion 10 im Baugrund bestimmt; in diesen ist die Transforma­ torenstation 10 mit einer Einbautiefe 11 unter der Rasen­ kante B eingelassen. Über letzterer erhebt sich das Bauwerk 10 mit einer freien Höhe h1 von beispielsweise 150 cm.
Die Flügeltüre 20 umfasst im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 einen linken Türflügel 22 mit bodennaher Lüftungseinrichtung 24 sowie einen rechten Türflügel 22 a mit zwei Feldern 26 aus - Durchgangsspalte begrenzenden - horizontalen Lamellen.
Vor allem aus den Fig. 16 bis 18 gehen besondere Ausgestal­ tungen des Türflügels 22 hervor, dessen Öffnungsstellung in Fig. 16 bei 22e angedeutet ist. An die Seitenwand 14 ist eine Betonrippe 28 angeformt, die eine Ausnehmung des Bau­ werks 10 für die Flügeltür 20 bestimmt. Deren i. w. von stranggepressten Hohlprofilen gebildeter Zargenrahmen 30 ist mehrseitig an diese Betonrippen 28 angeschlossen sowie an seiner türwärtigen Innenwand 31 mit einer querschnittlich L-förmigen Anschlagrippe 32 versehen; die Längskante seines parallel zur Innenwand zur Stationsaußenseite gerichteten Schenkels 33 bildet einen Anschlag für ein Dichtprofil 36 der Flügeltür 20.
Der Türflügel 22 weist einen ihn begrenzenden - ebenfalls aus einem Strangpressprofil gefertigten - Türrahmen 38 auf, der einen Hohlprofilabschnitt oder Flankenkasten 39 sowie einen an diesen einends angeformten Winkelsteg 40 umfasst; letzterer ist Teil einer Rinnenanformung, die jenes einwärts gerichtete, querschnittlich rechteckige Dichtungsprofil 36 aufnimmt. Der lange Schenkel des Winkel­ stücks oder Winkelsteges 40 begrenzt als Boden der Rinnen­ anformung mit einem zu ihm parallelen Formsteg des Winkel­ stücks 40 eine Aufnahmenut 42 für einen Steck- oder Feder­ streifen 44 eines aus Blech der Dicke f von etwa 2 mm ge­ formten Türeinsatzes 46.
Der Türeinsatz 46 bietet zwischen den beidends von einem Sockelstreifen 48 - der Höhe c von bevorzugt 20 bis 30 mm - aufragenden Steckstreifen 44 der Breite n von etwa 22 mm eine aus ihrer Ebene in einem Neigungswinkel t von 30° ein­ wärts geneigte Pultfläche 49 an, deren Länge etwa der Höhe der Steckstreifen 44 entspricht. Der in Fig. 17 hintere Ab­ schluss der Pultfläche 49 wird von einem aufgekanteten, parallel zum Sockelstreifen 48 gerichteten Endstreifen 50 der Höhe c1 von 20 mm gebildet, an den nach oben hin ein zu ihm geneigter Kopfstreifen 50 a ebenfalls einer Höhe c1 anschließen kann. In Einbaulage verläuft die Pultfläche 49 des Türeinsatzes 46 in einem Abstand r von etwa 25 cm zur Unterkante 52 eines oberen Frontbleches 54 der Lüftertür bzw. des Flügels 22. Letzteres begrenzt mit der Oberkante 47 des Sockelstreifens 48 einen Luftdurchgangsspalt 56. In den Fig. 1, 7 ist allerdings ein Flügel 22 mit einfachem Durchgangsspalt 56 dargestellt, über den sich ein Hauben­ teil 23 der Lüftungseinrichtung 24 erstreckt.
Die Lüftertüre bzw. der Türflügel 22 der Figur. 18 wird von einem Türrahmen oder Rahmenprofil 38 bestimmt, dessen um­ laufendes Hohlprofil 39 a einen etwa quadratischen Quer­ schnitt einer Außenbreite r von hier 44 mm hat, von dem der Winkelsteg 40, also die Rinnenanformung für das Dichtungs­ profil 36, absteht. Dieser Winkelsteg 40 ragt rundum vor die vordere Frontwand 41 des Hohlprofils 39 a mit einem Breitenmaß r1 von hier 5 mm. Die Frontwand 41 wird durch eine Außenrippe 58 verlängert, die einen Außenanschlag für den Türeinsatz 46 bildet; dieser Außenrippe 58 liegt innenseitig der Sockelstreifen 48 des Türeinsatzes 46 an. An der raumwärtigen Türinnenseite verläuft eine Randleiste 60, die mit jener Außenrippe 58 den Türinnenraum 21 einer Breite x von etwa 38 mm bestimmt. Die Randleiste 60 lagert in einem in Fig. 18 verdeutlichten Schulterabsatz des Hohl­ profils 39 a. Der Endstreifen 50 ist hier mit einem anlie­ genden parallelen Endstreifen 62 eines Lochblecheinsatzes 64 verklebt oder vernietet.
Der Lochblecheinsatz 64 besteht aus zwei zueinander paral­ lelen Endstreifen 62 und einer zwischen ihnen verlaufenden, jeweils zu ihnen in einem Winkel w von 45° geneigten Pultfläche 63 der Länge p von 50 mm. Alternativ kann auch ein winkelförmig gehaltener Lochblecheinsatz mit einem am horizontalen Schenkel vorgesehenen Endstreifen eingebaut werden; anderseits ist der vertikal verlaufende Schenkel eines solchen - nicht gezeigten - Lochblecheinsatzes an der Innenfläche des oberen Frontbleches 54 angeschlagen.
Fig. 14 zeigt den Anschlag des Zargenrahmens 30 an die Be­ tonrippen der Seitenwände 14, Fig. 15 die entsprechende Paarung an der Frontwand 16. Die Innenfläche der Wände 14, 16 im Bereich des Bauwerksinneren ist der besseren Über­ sicht halber mit 19 kenntlich gemacht.
Auf der Bodenplatte 12 ist nahe der Rückwand 15 in einem sog. Traforaum 11 ein Transformator 66 aufgestellt, dem eine Mittelspannungsschaltanlage bzw. ein (MS-) Mittelspan­ nungsteil 68 sowie eine Niederspannungsverteilung, also ein (NS-) Niederspannungsteil 70, zugeordnet und beide in Ab­ stand zur Bodenplatte 12 festgelegt sind. Von letzterer ra­ gen zur Auflage jener Spannungsteile 68, 70 drei Zwischen­ wände 72, 74, 76 auf, die eine in Draufsicht gestufte - gegebenenfalls an die Bodenplatte 12 angegossene - Innenwandung bilden und deren mittlere rechtwinkelig von der Frontwand 16 ausgeht sowie mit einer zu dieser in Ab­ stand q1 von beispielsweise 45 cm parallelen Zwischenwand 72 unter dem Mittelspannungsteil 68 verläuft. In geringerem Abstand q1 von beispielsweise 30 cm zur Frontwand 16 steht die dritte Zwischenwand 76.
Die erstgenannten beiden Zwischenwände 72, 74 der Höhe y von etwa 74 cm tragen einen über die frontwandparallele Zwischenwand 72 hinausragenden Grundrahmen 78 für den MS- Teil 68 mit die Fläche des Grundrahmens 78 teilweise überspannendem - hier sechslagigem - Kühlgitter 79; dank dessen können aus dem MS-Teil 68 nach unten in einem Unterraum 80 austretende heiße Gase gekühlt in den Traforaum 11 gelangen und dann über die Türlüftung nach außen. Im frontwandnahen Bereich des Unterraumes 80 verläuft eine Halfenschiene 82 als Kabelabfangeisen; dieses ist beidends mit einer Konsole 83 in Form eines Winkeleisens ausgestattet. Die Oberkante 73 der Zwischen­ wand 72 - einer Länge z von hier 94 cm - ist zur Front­ wand 16 hin pultartig abwärts geneigt und endet - wie in Fig. 19 zu erkennen - unter Bildung einer Randausnehmung 71 in Abstand zur benachbarten Seitenwandung 14. Die Oberkanten 75, 77 der beiden anderen Zwischenwände 74, 76 verlaufen horizontal etwa in Höhe der Türschwellenkante 29 (Fig. 15).
Die Höhe y1 der dritten mit einer Schmalseite 77 s an die mittlere Zwischenwand 74 anstoßenden Zwischenwand 76 misst 67 cm, ihre Länge z1 etwa 128 cm bei einer Dicke d aller Zwischenwände 72, 74, 76 von 100 mm. Auf dieser NS-Zwi­ schenwand 76 liegt nahe der querverlaufenden Zwischenwand 74 - in der Gebäudemittellinie M - eine Trittplatte 84 quadratischer Draufsicht.

Claims (28)

1. Umspannstation mit einem Raum für wenigstens einen Transformator, mit zumindest einer Mittelspannungs­ schaltanlage sowie einer Niederspannungsverteilung in einem Wände und eine diese verbindende Platte aufwei­ senden, monolithisch quaderartig gegossenen Bauwerk, bei dem in wenigstens einer der Wände eine Lüftertüre mit wenigstens einem Durchgangsspalt als Strömungsweg für Luft angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der den Transformator (66) aufnehmende Traforaum (11) einerseits durch Außenwandungen (14, 15) der Um­ spannstation (10) sowie anderseits durch eine Innen­ wandung (72, 74, 76) begrenzt ist, über der die Mit­ telspannungs- sowie die Niederspannungsteile (68, 70) angeordnet sind.
2. Umspannstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, dass die Innenwandung aus drei Zwischenwänden (72, 74, 76) besteht, deren mittlere von der Front­ wand (16) ausgeht und etwa parallel zu den Seitenwän­ den (14) verläuft, wobei ihre Oberkante (75) etwa in Höhe der Türschwelle (29) vorgesehen ist.
3. Umspannstation nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, dass die mittlere Zwischenwand (74) mit einer den Mittelspannungsteil (68) untergreifenden, etwa parallel zur Frontwand (16) verlaufenden und an sie angrenzenden Zwischenwand (72) Stützelement für eine Auflagefläche (78) des Mittelspannungsteils bildet.
4. Umspannstation nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, dass die Auflagefläche einen Grundrahmen (78) enthält, der die parallel zur Frontwand (16) verlaufende Zwischenwand (72) zur Rückwand (15) des Bauwerks (10) hin überragt und zumindest in dem so überragenden Abschnitt mit einem Kühlgitter (79) od. dgl. Kühleinrichtung versehen ist.
5. Umspannstation nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, dass das Kühlgitter (79) mehr als fünf Gitterla­ gen erfasst.
6. Umspannstation nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kühlgitter (79) einen Teil eines Unterraumes (80) überspannt, in dem wenigstens eine Kabelabfangeinrichtung (82) angeordnet ist.
7. Umspannstation nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, dass die Oberkante (73) der parallel zur Front­ wand (16) verlaufenden Zwischenwand (72) zur Ka­ belabfangeinrichtung (82) hin abwärts geneigt ist.
8. Umspannstation nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, dass an der zu den Seitenwänden (14) parallelen Zwischenwand (74) an der dem Unterraum (80) abgekehrten Seite eine weitere Zwischenwand (76) mit einer Schmalkante (77 s) angrenzt und andernends an eine Seitenwand (14) des Bauwerks (10) angefügt ist.
9. Umspannstation nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, dass die Höhe (y1) der weiteren Zwischenwand (76) geringer ist als die jeweilige Höhe (y) der beiden anderen Zwischenwände (72, 74).
10. Umspannstation nach Anspruch 8 oder 9, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der weiteren Zwischenwand (76) eine sich zur Türschwelle (29) erstreckende begehbare Platte (84) aufliegt.
11. Umspannstation nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwand (72, 74, 76) an die Bodenplatte (12) des Bauwerks (10) angegossen ist.
12. Umspannstation nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwände (72, 74, 76) miteinander wasserdicht verbunden sind.
13. Umspannstation nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, dass die Frontwand (16) oder ein an sie anschließender geneigter Frontstreifen (13) mit Durchgangsöffnungen (17) für Kabel versehen ist.
14. Umspannstation nach Anspruch 11 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontwand (16) mit dem Frontstreifen (13), der Bodenplatte (12) sowie den Zwischenwänden (72, 74, 76) wenigstens einen Vorraum für eine von den Zwischenwänden, der Bodenplatte und Bereichen der Außenwände (14, 15) gebildete flüssigkeitsdichte Bodenwanne des Bauwerks (10) begrenzt.
15. Umspannstation mit einer von einem Rahmen wenigstens teilweise umgebenen Lüftertür (22) nach einem der An­ sprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftertür (22) innerhalb eines von der Querschnitts­ länge eines Türrahmens oder Rahmenprofils (38) be­ stimmten Türinnenraumes (21) einen Türeinsatz (46) aufweist, der mit einer von einem Sockelstreifen (48) ausgehenden, zu diesem in einem Winkel (t) von der äußeren Türfläche weg geneigten Pultfläche (49) versehen ist, wobei der Sockelstreifen mit der Unterkante (52) einer in Abstand verlaufenden Frontplatte (54) der Lüftertür einen in deren äußeren Türfläche bestehenden Durchgangsspalt (56) begrenzt.
16. Umspannstation nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Türeinsatz (46) den Sockelstrei­ fen (48) mit anschließender Pultfläche (49) sowie als deren andere Begrenzung einen zum Sockelstreifen parallelen Endstreifen (50) aufweist, wobei letzte­ rer in Einbaustellung der Innenkante des Rahmenpro­ fils (38) zugeordnet ist.
17. Umspannstation nach Anspruch 15 oder 16, dadurch ge­ kennzeichnet, dass beidends des Sockelstreifens (48) des Türeinsatzes (46) von diesem jeweils ein den Durchgangsspalt (56) flankierender Steck- oder Fe­ derstreifen (44) aufragt, wobei die an die Pultflä­ che (49) grenzende Oberkante des Sockelstreifens zwischen den beiden Steckstreifen verläuft.
18. Umspannstation nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Steckstreifen (44) mit wenigstens einem Teil seiner Breite (n) in einem etwa vertika­ len Schlitz bzw. einer Aufnahmenut (42) des Türrah­ mens oder Rahmenprofils (38) sitzt.
19. Umspannstation nach Anspruch 17 oder 18, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der Sockelstreifen (48) und die Steckstreifen (44) in drei einander U-förmig zuge­ ordneten Aufnahmenuten (42) des Rahmenprofils (38) verlaufen.
20. Umspannstation nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Sockelstreifen (48) an eine vom Rahmenprofil (38) abragende, als An­ schlagsteg dienende Außenrippe angefügt ist, die mit dem ihr innenseitig anliegenden Sockelstreifen ver­ schraubt oder verklebt ist.
21. Umspannstation nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenprofil (38) einen Hohlprofilabschnitt (39) mit einem an der Rah­ menflankenseite abragenden Winkelsteg (40) aufweist.
22. Umspannstation nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Winkelsteg (40) eine zum Gebäu­ deinneren offene Rinnenanformung des Rahmenprofils (38) zur Aufnahme eines Dichtungselements (36) bil­ det.
23. Umspannstation nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Dichtungselement (36) in Dicht­ stellung an eine Anschlagrippe (32, 33) od. dgl. Ge­ genelement einer die Lüftertür (22) wenigstens teil­ weise umgebenden Zarge (30) anlegbar angeordnet ist.
24. Umspannstation nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (g) der Un­ terkante (52) der Frontplatte (54) zur Pultfläche (49) des Türeinsatzes (46) kürzer ist als die lichte Weite (x) des Türinnenraumes (21).
25. Umspannstation nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwischen dem inne­ ren Endstreifen (50) des Türeinsatzes (46) und der Frontplatte (54) ein Einsatz (64) aus einer perfo­ rierten Platte erstreckt.
26. Umspannstation nach Anspruch 25, dadurch gekenn­ zeichnet, dass der Einsatz (64) aus einem Lochblech mit zwischen parallelen Endstreifen (62) verlaufen­ der, zu diesen geneigter Pultfläche (63) besteht.
27. Umspannstation nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Pultfläche (49, 63) des Türeinsatzes (46) und des perforierten Einsatzes (64) zueinander gegenläufig gerichtet sind.
28. Umspannstation nach Anspruch 26 oder 27, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der innere Endstreifen (50, 62) von Türeinsatz (46) und Lochblecheinsatz (64) zusam­ mengefügt sind (Fig. 18).
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