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Eisenbahnsicherungssystem mit vorzugsweise selbsttätiger Meldung des
Zuges und des Ortes an eine zentrale Stelle Die Erfindung bezieht sich auf Eisenbahnsicher-ungssysteme,
bei denen eine selbsttätige Meldung des Zuges und. Ortes an eine zentrale Stelle
erfolgt. Das Hauptpatent sieht zu diesem Zweck vor, daß verschiedenen Zügen verschiedene
Kennzeichen (Frequenzen, Frequenzkombinationen, Impulskombinationen) zugeordnet
sind und auch bestimmten Entfernungspunkten, daß in Abhängigkeit vorn Durchfahren
der Entfernungspunkte eine Aussendung der Kennzeichen des Zuges und des Ortes durch
einen auf dem Zuge befindlichen Sender veranlaßt wird, daß diese Meldungen, in einer
zentralen Stelle empfangen und vorzugsweise selbsttätig in ein Gleisbild od. dgl.
übertragen und nach erfolgtem Empfang vom Sender der zentralen Stelle Quittungszeichen
gesendet werden, die für die verschiedenen Züge verschieden sind und dem Empfänger
des jeweiligen Zuges den Meldungsempfang bestätigen.
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Die hiermit gegebene Möglichkeit, den jeweiligen Standort des Zuges
in der Leitstelle zu jeder Zeit verfolgen zu können., ist für die Steuerung und
für flüssigen Ablauf des Zugbetriebes von großem Wert. Aber es fehlt hierbei ein
für die praktischen Bedürfnisse sehr wesentlicher Punkt, die Zugschlußmeldung. Darunter
ist die laufende Kontrolle darüber zu verstehen, ob der als letztes Fahrzeug vorgesehene
Wagen ordnungsgemäß vom Zuge mitgeführt wird und gegebenenfalls auch, wann der letzte
Wagen einen bestimmten Streckenpunkt passiert hat. Hierfür sind zwar auch Vorschläge
bekanntgeworden. Diese weisen jedoch entweder den Nachteil auf, daß sie von Einrichtungen
an vorbereiteten Stellen der Fahrstrecke abhängig sind und daß somit die Zugschlußmeldung
nicht kontinuierlich durchgeführt werden kann; oder es handelt sich um Vorschläge,
die Ungenauigkeiten und Fehlermöglichkeiten enthalten, wie z. B. bei Heranziehen
der Luftdruckbremsanlage des Zuges für diesen Zweck.
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Die Erfindung ergänzt das System nach dem Hauptpatent durch eine laufende
zuverlässige Zugschlußmeldung, die von Einrichtungen an der Strecke unabhängig ist.
Gemäß der Erfindung erhält die Meldung vom Zuge und Ort an eine zentrale Stelle
zusätzlich ein Kennzeichen dafür, ob der als Schlußwagen vorgesehene Wagen mitgeführt
wird, und gegebenenfalls, wann dieser Wagen eine bestimmte Stelle der Strecke passiert.
Dieses__Kennzei en für
die Zugschlußmeldung wird gemäß, -,weiterer Erfindün9
durch ein fiückstrählmeßgerät, vorzugsweise ein gadargerät, gewonnen, das auf dem
Führungsfahrzeug (Lok) angebracht und ungefähr in die Richtung zum Zugende hin eingestellt
ist. Der Schlußwagen erhält vorteilhaft eine aktive oder passive Rückstrahlvorrichtung,
die zweckmäßig mechanisch so ausgebildet ist, daß sie nur an einem freien Wagenende
(z. B. nur beim Vorhandensein von freien Puffern) anbringbar ist.
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Um Störungen durch Rückstrahlungen zu vermeiden, die von verschiedenen
anderen Rückstrahlstellen (z. B. Wagenstoßstellen u. dgl:) herrühren, wird in weiterer
Plusgestaltung der Erfindung der Rückstrahler so durchgebildet, daß die zur Messung
dienende Rückstrahlung besonders kenntlich gemacht wird, was z. B. durch eine Verlängerung
der Laufzeit möglich ist. Eine Laufzeitverlängerung kann beispielsweise so erreicht
werden, daß die Rückstrahlvorrichtung aus der Kombination einer Richtantenne mit
einer Laufzeitkette ausgebildet wird. Wind dabei als Rückstrahlgerät ein Radargerät
benutzt, so kann man mit an sich bekannten Mitteln erreichen, daß Nahechos nicht
zur Auswirkung kommen und daß nur diejenigen Rückstrahlimpulse, die einem bestimmten
Laufzeitbereich entsprechen, bewertet werden.
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Um das Passieren von besonderen Streckenpunkten durch den Schlußwagen
kenntlich zu machen, sieht die Erfindung weiter vor, daß die besondere Kennzeichnung
der Rückstrahlung (z. B. durch Änderung der Laufzeit) durch an diesen Streckenpunkten
vorhandene Einwirkstellen (z. B. Gleismagnete) kurzzeitig oder für eine bestimmte
Zeitdauer definiert geändert wird. Diese Änderung der Kennzeichnung kann dann vorn
Rückstrahlge.rät so ausgewertet werden, daß damit das Passieren bestimmter Streckenpunkte
kenntlich ist.
Die Gewinnung eines Kennzeichens als Zugschlußmeldung
aus denn Rückstrahlgerät kann mit an sich bekannten Mitteln erfolgen und kann dann
dazu benutzt werden, um sowohl-auf-dem Führungsfahrzeug (Lok) als auch nach Übertragung
mit dem.` Zugsender in der Leitstelle angezeigt zu werden. Die Anzeige der
Zugschlußmeldung in -der Lok kann beispielsweise durch Signallämpchen geschehen,
die Zugschlußmeldung in der Leitstelle - kann entweder ebenfalls durch Signallämpchen-
oder durch Löschung der Standortzanzeige, durch: Flackern der Standortanzeige u.
dgl. kenntlich gemacht werden.
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Die Anwendung der Erfindung beschränkt sich nicht nur auf schienengebundene
Systeme, sie kann vielmehr auch vorteilhaft auf andere Fahrzeugkombinationen, insbesondere
auf Schleppzüge auf Wasserstraßen, Anwendung finden.
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Die Erfindung soll in .der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
erläutert werden, das sich mit an sich bekannten Mitteln- in vielen Einzelheiten
abändern läßt. Der aus der Lok 1 und. den Wagen 2, 3, 4, 5 bestehende Zug ist mit
einer Lokanlage 6 und .einer auf dem letzten Wagen 5 angebrachten Rückstiahlvorrichtung
7 ausgerüstet. Das Ergebnis der Standort- und Zugschlußmeldung wird zur Leit- und
Überwachungsstelle 8 übertragen.
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Die Lokanlage 6 besteht aus einer der laufenden Funkverbindung zwischen
Lok und Leitstelle dienenden Zugfunkstation 9, ;aus einer Radar-Sender-Empfängeranlage
10, einem dazugehörigen Richtstrahler 11, einem Auswertgerät 12 zur Auswertung der
von der Radar-Empfangsanlage aufgenommenen rückgestrahlten Echos und einer aus dem
Kilometerzähler 13 und der Speichervorrichtung 14 bestehenden Entfernungsmeßeinrichtung.
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Die am letzten Wagen 5 angebrachte Rückstrahlvorrichtung 7 enthält
den Richtstrahler 15, das Laufzeitglied1 16, die Laufzeitgliedverstellung 17 und
den Aufnahmekopf 18 zum Empfang der Impulse von Gleismagneten.
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Die Leit- und Überwachungsstelle 8 enthält als Gegenstelle zur Funkstation
9 auf der Lok eine Funkanlage 19, ein Auswahlgerät 20 für die verschiedenen auf
dem- Funkwege übertragenen Signale und Kennzeichen und ein Anzeigesystem, das aus
dem Licht-Punktanzeiger 21, und der Skalenanordnung 22 besteht.
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Die Wirkungsweise dieser Anlage ist folgende: Die Radar-SenderEmpfänger-Anlage
10 strahlt über den Richtstrahler 11 hochfrequente Impulse in Richtung auf das Zugende
aus. In der am Zugende angebrachten Rückstrahlvörrichtung 7 werden die Impulse durch
den Richtstrahler 15 aufgenommen, durchlaufen das Laufzeitglied 16 und die Laufzeitgliedverstellung
17, weiden am Ende derselben reflektiert und laufen über den Richtstrahler 15 zurück,
so daß die reflektierten Impulse- mittels des Richtstrahlers 11 von der Radaranlage
10 aufgenommen und die zurückkehrenden Impulse in befug auf ihre zeitliche Lage
im Auswertegerät 12 ausgewertet werden. Die Auswerteanlage 12 soll in an sich bekannter
Weise so ausgebildet sein, daß alle von dem Zug und seinen Einheiten selbst reflektierten
Impulse nicht wirksam werden, sondern daß nur diejenigen reflektierten Impulse zur
Auswertung kommen, die das Laufzeitglied der Reflektionsvorrichtung 7 durchlaufen
haben.
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Die Laufzeitverlängerung in der Reflektionsvorrichtung 7 kann durch
Umschaltung verändert wer-.den. Diese Umschaltung findet statt, wenn in dem zugehörigen
. Aufnahmekopf 18 ein Schaltimpuls aufgenommen wird., der z. B. von einem Gleismagnet
herrührt. Diese Gleismagnete sind an bestimmten Stellen des Schienenblockabschnittes
angebracht. .Durch die Veränderung der Laufzeit infolge eines Schaltimpulses beim
Passieren eines Gleismagnets kommen kurzzeitig die von der Reflektionsvorrichtung
7 reflektierten Impulse auf der Lok mit einem anderen Zeitunterschied als im Normalfall
an.
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Die Auswertevorrichtung des Radar-Sender-Empfangs-Gerätes auf der
Lok spricht auf die von der Rückstrahlvorrichtung reflektierten Impulse derart an,
daß eine Signallampe 23 aufleuchtet. Fällt aus irgendeinem Grund die Wirkung der
Rückstrahlvor-" richtung aus, z. B. dadurch; daß der sie tragende Zugteil- abgekuppelt
wird, so kommen die reflektierten Impulse mit der durch die Laufzeitverlängerung
bedingten ' Laufzeit nicht mehr an. Die Auswertevorrichtüng löst dann eine zweite
Signallampe 24 aus, die .dadurch anzeigx, daß die Zugschlußmeldung nicht vorhanden
ist oder/und setzt die -Bremsvorrichtung. in Tätigkeit.
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Die Lokanlage enthält ferner den Kilometerzähler 13 in Verbindung
mit einer Zähl- oder Speichereinrichtung 14. Das Auswertegerät 12 spricht auf die
durch einen Gleismagnet in der Reflektionsvorrichtung 7 kurzzeitig auftretende Laufzeitveränderung
so, an, daß in dem- Moment des Passierens eines Gleismagnets die Speichervorrichtung
in Tätigkeit gesetzt wird. Gleichzeitig wird dieses kurzzeitige Signal, das dem
Passieren eines Gleismagnets durch den letzten Wagen -entspricht, über die Zugfunkstation
9 zur Leitstelle 8 übertragen. Dieser Vorgang läuft so lange; bis ein am Ende .des
Blockabschnittes angebrachtes.,Einwirksignal diesen Prozeß unterbricht und denselben
Vorgang für den neuen Streckenabschnitt einleitet.
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Das aus dem Lichtpünktzeiger 21 und der Skalenanordnung 22 bestehende
Anzeigesystem arbeitet so, däß der Lichtpunkt beim Passieren eines Gleismagnets
durch den letzten Wagen vom Werte 0 anfangend bis zum Endpunkt der Skala wandert.
Dabei werden zweckmäßig die elektrischen Werte so abgestimmt, daß der Vollausschlag
auf dem Lichtpunktzeiger erreicht ist, wenn die Lok mit ihrem Zug den gesamten Streckenabschnitt
durchfahren hat.
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Die Zugschlußmeldung kann in der Leitstelle in der Weise angezeigt
werden, daß z. B. wie in der Lokanlage zwei Signallämpchen vorgesehen sind, von
deren eines das ordnungsgemäße Vorhandensein der Zugschlußmeldung und das andere
den Ausfall der Zugschlußmeldung anzeigt. Die Anzeige für die Zugschlußmeldung in
der Leitstelle ist auch in anderer Form möglich, z. B. so, daß die Standortsineldung
beim Ausfall der Zugschlußmeldung flackert oder erlischt od. dgl.
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Die hier beschriebene Anlage gestattet dem Fahrpersonal auf der Lok
den Zusammenhalt des Zuges und das Passieren des letzten Wagens an bestimmten Streckenpunkten
zu kontrollieren, außerdem erhält die Leitstelle sowohl den genauen Standort des
Zuges als auch eine Meldung über den ordnungsgemäßen Zusammenhalt der ganzen Wagenkombination.