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DE10007932C1 - Höhenverstellbarer Sockel für Geldautomaten und dgl. - Google Patents

Höhenverstellbarer Sockel für Geldautomaten und dgl.

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DE10007932C1
DE10007932C1 DE10007932A DE10007932A DE10007932C1 DE 10007932 C1 DE10007932 C1 DE 10007932C1 DE 10007932 A DE10007932 A DE 10007932A DE 10007932 A DE10007932 A DE 10007932A DE 10007932 C1 DE10007932 C1 DE 10007932C1
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Abstract

Höhenverstellbarer Sockel für sicherheitsrelevante Geräte, wie Geldautomaten, mit einer bodenbefestigbaren Bodenrahmenbaugruppe und einer Trägerbaugruppe, die miteinander teleskopartig zusammenwirkende Seitenwände (12, 24) sowie miteinander höhenverstellbar zusammenwirkende Tragelemente (13, 23, 26) aufweisen, und mit einer Deckelbaugruppe (3) zum Verschließen einer Zugangsöffnung der übrigen Baugruppen, wobei die Deckelbaugruppe eine nur durch das Geräteinnere zugängliche Verschraubung mit dem Gerät und der Trägerbaugruppe hat.

Description

Die Erfindung betrifft einen höhenverstellbaren Sockel für sicherheitsrelevante Geräte wie beispielsweise Geldautomaten und andere Bankterminalgeräte, Tresore, und ähnliches.
Bei derartigen Geräten, wobei im folgenden beispielshalber auf Geldautomaten Bezug genommen wird, kommt es zunächst darauf an, das Gerät diebstahlsicher zu montieren. Des weiteren müssen aber die notwendigen Anschlußleitungen zum und vom Gerät geführt werden, die im Bedarfsfall zugänglich sein müssen und die ebenfalls gegen unbefugte Zugriffe irgendwelcher Art geschützt sind. Dabei handelt es sich um elektrische Speiseleitung und Datenleitungen. Ferner muß das Gerät in aller Regel nach bestimmten Vorgaben positioniert sein. Geldautomaten stehen beispielsweise häufig innerhalb von Bankgebäuden, wobei jedoch der Bedienungsteil in einer Mauer- oder Wandöffnung sitzt. Damit das Gerät dann mit der vor der Geräteaufstellung hergestellten Maueröffnung auch genau zusammenpaßt, wird es regelmäßig notwendig sein, die exakte Höhenposition des Geräts im Zuge der Aufstellung zu justieren. Bei der Aufstellung des Geräts muß es freilich auch möglich sein, die notwendigen Leitungsanschlüsse herzu­ stellen, die Befestigungsarbeiten vorzunehmen usw. und nach Abschluß muß das Ganze gegen unbefugten äußeren Zugriff zu­ verlässig geschützt sein und dennoch von befugter Seite im Bedarfsfall den Zugriff wieder ermöglichen. Schließlich muß auch noch berücksichtigt werden, daß derartige sicherheits­ relevante Geräte von Haus aus in der Regel immer sehr schwer gebaut werden, weil sie ja aus Sicherheitsgründen eine ent­ sprechende Stabilität und Panzerung haben, und daß deswegen Transport, Aufstellen und Handhabung auch mit entsprechenden Schwierigkeiten verbunden sind, was ebenfalls bei der Ausbil­ dung des Sockels schon berücksichtigt werden sollte.
Die in Bezug auf derartige Gerätesockel schon existierenden Vorschläge sind aber im Hinblick auf die dargestellten Kri­ terien wenig befriedigend.
Bekannt ist aus der GB 2 268 541 A ein diebstahlsicherer Sockel für Bankautomaten, wobei dieser Sockel aus einem über­ aus komplizierten, aus Pfosten und einer Vielzahl verschach­ telter Platten, Winkel und Beschläge besteht. Die Pfosten sind als Teleskoppfosten ausgebildet, die in einem Höhen­ raster entsprechend einem vorgegebenen Lochabstand mit einer bestimmten Höhe montiert werden können. Eine individuelle Höhenjustierung ist jedoch nicht möglich.
Aus der DE 296 02 195 U1 ist eine Sockelkonstruktion für Geldautomaten bekannt, die mit relativ niedriger Bauhöhe aus­ gelegt ist und eine beschränkte Höhenverstellung dadurch er­ möglicht, daß Querstreben in vertikalen Stirnwänden mit ver­ tikal verlaufenden Langlöchern versehen sind, so daß mittels horizontal durch diese hindurchlaufenden Schrauben ein Fest­ spannen in variabler Höhenposition möglich ist. Auch diese Konstruktion kann in vieler Hinsicht nicht befriedigen und sie ermöglicht beispielsweise auch kein höhenmäßiges Justie­ ren des Geldautomaten auf dem Sockel.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Sockel zu schaffen, der zum einen von der Konstruktion her einfach aufgebaut ist, der alle Sicherheitskriterien erfüllt, die oben umrissen sind, der ein einfaches Aufstellen auf dem Sockel ermöglicht und dann auch noch eine Höhenjustierung zu­ läßt, und der im Bedarfsfall auch ohne großen Montageaufwand das Öffnen des Sockelraums ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch den im Anspruch 1 angegebenen Sockel gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Der erfindungsgemäße Sockel kann in seinen drei Baugruppen vorgefertigt werden und ist dann leicht zu handhaben. Die Bodenrahmenbaugruppe kann als Ganzes am Boden montiert wer­ den, die Stützbaugruppe kann samt dem darauf schon vormon­ tierten Geldautomaten oder sonstigem Gerät auf den Boden­ rahmen aufgestellt und nach Bedarf höhenjustiert werden, und sodann kann mit einem Handgriff die Frontplattenbaugruppe montiert und damit der Sockelraum verschlossen werden. Die Stützbaugruppe des erfindungsgemäßen Sockels ist so ausge­ staltet, daß sie zugleich als Transportpalette für den Geld­ automaten oder das sonstige Gerät dienen kann und mit dem darauf bereits vormontierten oder fertig montierten Gerät mit einem Staplerfahrzeug zu dem montierten Bodenrahmen trans­ portiert und auf diesem abgesenkt werden kann.
An der Baustelle muß also nicht mit einer Vielzahl von Platten, Winkeln und Beschlägen gearbeitet werden, die erst zusammenmontiert werden müssen, sondern die drei fertigen Baugruppen erleichtern die Handhabung, den Transport und die Montage, verhindern zugleich, daß Teile verlorengehen oder vergessen werden, und ermöglichen eine wirtschaftliche Ferti­ gung, indem die drei Baugruppen im Werk fix und fertig zu­ sammengebaut werden können.
Damit unterscheidet sich der erfindungsgemäße Sockel ganz erheblich von den oben erwähnten bekannten Konstruktionen, die einen Zusammenbau vieler Einzelteile an der Baustelle mit all den damit verbundenen Problemen notwendig machen. Die bekann­ ten Konstruktionen können auch bei weitem nicht das leisten, was der erfindungsgemäße Sockel leisten kann, insbesondere in Bezug auf die Vormontierbarkeit des Geräts auf der Stützbau­ gruppe und die dadurch geschaffene Montage- und Transporter­ leichterung, sowie in Bezug auf die Höhenjustierbarkeit und des unkomplizierten, aber diebstahlsicheren Verschlusses der Sockelöffnung durch die Frontplattenbaugruppe.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der anliegenden Zeichnung schematisch dargestellt, nämlich in auseinanderge­ zogener Darstellung, und wird im folgenden in den Einzelhei­ ten beschrieben.
Die in der isometrischen Zeichnung dargestellte Sockelkon­ struktion besteht aus drei Baugruppen, nämlich einer Boden­ rahmenbaugruppe 1, einer Trägerbaugruppe 2 und einer Deckel­ baugruppe 3. Über der Trägerbaugruppe ist ein auf dem Sockel zu montierender Geldautomat G dargestellt, wobei dieser schräg von hinten mit geöffneter Tresortür G1 dargestellt ist; an der gegenüberliegenden Seite des Geldautomaten sieht man den als Vorsprung in Erscheinung tretenden Bedienungsteil G2, der dafür ausgebildet ist, eine Maueröffnung zu durch­ setzen.
Die Bodenrahmenbaugruppe 1 besteht aus einer Bodenplatte 11, einer dreiseitigen Seitenwandanordnung 12 und Tragelementen 13. Die Sockelrahmenbaugruppe 1 ist zweckmäßigerweise als Schweißkonstruktion ausgeführt, wobei Bodenplatte 11, Seiten­ wandanordnung 12 und Tragelemente 13 miteinander verschweißt sind. Die Bodenplatte 11 weist eine Aussparung 14, die zur Durchführung von Anschlußkabeln dient, und eine Anzahl von Montagelöchern 15 zum Durchführen von Bodenschrauben oder Bodenankern zur Verankerung der Sockelbaugruppe im Boden auf. Die Tragelemente 13 sind an den Seitenwänden angebracht und haben die Form kleiner horizontaler Stützplatten, die jeweils eine zur offenen Rahmenseite hin ausmündende Schlitzöffnung haben.
Die Trägerbaugruppe 2 besteht aus einer Tragplatte 21, die eine Aussparung 22 zur Kabeldurchführung an passender Stelle aufweist, weiter aus einer Anzahl von an der Unterseite der Tragplatte 21 angeordneten und mit dieser fest verbundenen Stützfüßen 23, einer die Anordnung dreiseitig umschließenden Seitenwandschürze 24, und einer Anzahl von beispielsweise zwei stabilen Querstreben 25 in entsprechender Höhe, die von der Staplergabel eines Staplerfahrzeugs unterfahren werden können und zum Abstützen der Trägerbaugruppe 2 gegebenenfalls mit bereits aufgesetztem Geldautomaten G auf der Staplergabel dienen.
Die Seitenwandschürze 24 der Trägerbaugruppe 2 ist so ausge­ bildet, daß sie teleskopartig über die Seitenwandanordnung 12 der Bodenrahmenbaugruppe 1 aufsetzbar ist. Die beim vorlie­ genden Ausführungsbeispiel vier Stützfüße 23 sind als Gewindestangen ausgebildet und beispielsweise durch Ver­ schweißen mit der Trägerplatte 21 verbunden. Die Tragelemente 13 der Bodenrahmenbaugruppe 1 und die Stützfüße 23 der Trä­ gerbaugruppe 2 sind so aufeinander abgestimmt positioniert, daß beim Aufsetzen der Trägerbaugruppe zwei auf die Boden­ rahmenbaugruppe 1 die Seitenwandschürze 24 der Trägerbau­ gruppe 2 die Seitenwandanordnung 12 der Bodenrahmenbaugruppe 1 außen übergreift und die Stützfüße 23 der Trägerbaugruppe 2 jeweils in den Schlitz einer der Tragelemente 13 der Boden­ rahmenbaugruppe 1 eingreifen.
Auf jedem der als Gewindestange ausgebildeten Stützfüße 23 sitzt eine Tragmutter 26, beispielsweise in Form einer Ge­ windehülse, die gegebenenfalls durch eine Kontermutter zur Positionsfixierung ergänzt sein kann. Diese Stützmutter 26 dient jeweils zum Abstützen des betreffenden Stützfußes 23 auf dem jeweiligen Tragelement 13 der Sockelrahmenbaugruppe 1. Durch Einstellen der Stützmutter 26 auf dem als Gewinde­ stange ausgebildeten Stützfuß 23 kann die Höhe der Tragplatte 21 und damit des darauf stehenden Geldautomaten G also einge­ stellt werden. Die Höhenposition kann selbstverständlich nach Aufsetzen der Trägerbaugruppe 2 mit dem Geldautomaten G auf die Sockelrahmenbaugruppe 1 mit Hilfe eines Schraubenschlüs­ sels noch beliebig korrigiert werden. Eine dann jeweils von unten her auf den betreffenden Stützfuß 23 aufgeschraubte (nicht dargestellte) Befestigungsmutter wird dann gegen die Unterseite des jeweiligen Tragelements 23 gespannt. Damit sind dann Bodenrahmenbaugruppe 1 und Trägerbaugruppe 2 fest miteinander verbunden. Die so gebildete Sockelanordnung um­ schließt nun einen Sockelinnenraum, der nur noch an der Seite offen ist, an welcher Sockelrahmenbaugruppe 1 und Trägerbau­ gruppe 2 keine Seitenwand haben.
Die Deckelbaugruppe 3 dient zum Verschluß der offenen Seite der Sockelanordnung und besteht aus einer Deckelplatte 31 und einem Tragarm 32. Der Tragarm 32 greift in den Sockelinnen­ raum hinein und liegt an der Unterseite der Tragplatte 21 an. Mit Hilfe von Schrauben 33, die durch entsprechende Bohrungen im Boden des Geldautomaten G und entsprechende Bohrungen 27 der Tragplatte 21 von oben hindurchgesteckt werden und in Ge­ windebohrungen 34 des Tragarms 32 eingeschraubt werden, wird die Deckelbaugruppe mit der übrigen Anordnung fest ver­ schraubt. Die Schrauben 33 zur Befestigung der Deckelbau­ gruppe sind nur durch die geöffnete Tresortür G1 des Geld­ automaten zugänglich. Damit ist also, solange die Tresortür G1 geschlossen ist, die Anordnung gegen jeden unbefugten Zu­ griff gesichert.
Es versteht sich, daß Anzahl und Anordnung von Fußstützen 23 und Tragelementen 13 variabel sind und je nach Bedarf gewählt werden können. Es versteht sich auch, daß die Anordnung von Tragelementen und Stützfüßen umkehrbar ist, d. h. Stützfüße in Form von Gewindestangen können an der Bodenplatte 11 der Bo­ denrahmenbaugruppe 1 angebracht sein, während Tragelemente 13 an der Trägerbaugruppe 2, beispielsweise an entsprechenden Bügeln an der Unterseite der Tragplatte 21 angebracht sein können. Die Tragplatte 21 braucht keine geschlossene Platte zu sein, sie kann auch durch funktionsgleiche andere Kon­ struktionselemente ersetzt werden, welche die Abstützung des Geldautomaten ermöglichen. Auch die Bodenplatte 11 braucht keine Platte zu sein, sondern könnte beispielsweise durch zwei die gegenüberliegenden Seitenwände 12 verbindende Stre­ ben oder Bügel ersetzt sein. Sowohl bei der Bodenwandbau­ gruppe 1 als auch bei der Tragbaugruppe 2 kann auf die dritte hintere Seitenwand verzichtet werden, wenn der Sockel dort an eine Mauer oder Wand angrenzt. In diesem Fall würden zwei gegenüberliegende Seitenwände genügen. Die beim dargestellten Ausführungsbeispiel an der hinteren Seitenwand der Boden­ rahmenbaugruppe 1 angeordneten Tragelemente 13 wären dann an den gegenüberliegenden Seitenwänden anzuordnen.

Claims (10)

1. Höhenverstellbarer Sockel für sicherheitsrelevante Geräte wie beispielsweise Geldautomaten oder dergl., bestehend aus
  • a) einer Bodenrahmenbaugruppe (1), die am Boden des Aufstell­ orts montierbar ist und an mindestens zwei gegenüberlie­ genden Seiten Seitenwände (12) aufweist sowie eine Anzahl von Tragelementen (13) aufweist,
  • b) einer Trägerbaugruppe (2), die ein Trägerbauteil (21) zum Unterstützen des Geräts, weiter Seitenwände (24), die mit den Seitenwänden (12) der Bodenrahmenbaugruppe (1) teles­ kopartig zusammenwirken, und an einer Seite eine Zugangs­ öffnung aufweist, und die Tragelemente (23, 26) auf­ weist, die mit den Tragelementen (13) der Bodenrahmenbau­ gruppe (1) höhenverstellbar zusammenwirken,
  • c) einer Deckelbaugruppe (3) mit einer Deckelplatte (31) zum Verschließen der Zugangsöffnung an der einen Seite der Trägerbaugruppe (2), und mit einem mit der Deckelplatte (31) verbundenen Haltebauteil (32), das nur vom Inneren des Geräts her mit dessen Boden und einem Gegenelement der Trägerbaugruppe (2) verschraubbar ist.
2. Sockel nach Anspruch 1, wobei die Bodenrahmenbaugruppe (1) und die Trägerbaugruppe (2) jeweils an drei Seiten mit Sei­ tenwänden (12 bzw. 24) versehen sind und die vierte Seite of­ fen ist und die Zugangsöffnung bildet.
3. Sockel nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Bodenrahmenbau­ gruppe (1) eine Bodenplatte (11) mit einem Durchbruch (14) zur Kabeldurchführung sowie mit Bohrungen (15) zum Durch­ stecken von Bodenschrauben oder Bodenankern aufweist.
4. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Trä­ gerbaugruppe (2) mindestens zwei tragfähige Querstreben (25) aufweist, die ein Unterfahren mit einer durch die Zugangsöff­ nung eingefahrenen Staplergabel und ein Abstützen der Träger­ baugruppe mit oder ohne aufgesetztem Gerät (G) ermöglichen.
5. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Träger­ baugruppe (2) als Trägerbauteil (21) eine Tragplatte mit einer Öffnung (22) zur Kabeldurchführung und Schraubenlöchern (27) zur Montage des Geräts und der Deckelbaugruppe (3) auf­ weist.
6. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Trag­ elemente (13) der Bodenrahmenbaugruppe (1) Plattenelemente und die Tragelemente (23, 26) der Trägerbaugruppe eine ent­ sprechende Anzahl vertikaler Gewindestangen mit darauf ver­ stellbar aufgeschraubten Tragmuttern (26) sind, wobei die Ge­ windestangen (23) in Öffnungen der Tragelemente (13) der Bo­ denrahmenbaugruppe (1) aufgenommen werden und die Tragmuttern (26) dann auf den Tragelementen (13) der Bodenrahmenbaugruppe aufsitzen, und wobei Befestigungsmuttern von unten auf die Gewindestangen aufschraubbar und gegen die Tragelemente (13) der Bodenrahmenbaugruppe (1) spannbar sind.
7. Sockel nach Anspruch 6, wobei die Öffnungen in den Trag­ elementen (13) der Bodenrahmenbaugruppe als zur Zugangsöff­ nung hin offene Schlitze ausgebildet sind.
8. Sockel nach Anspruch 6 oder 7, wobei die Tragelemente (13) der Bodenrahmenbaugruppe (1) an den Seitenwänden (12) ange­ schweißt sind.
9. Sockel nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei die Gewin­ destangen (23) an der Unterseite des Trägerbauteils (21) an­ geschweißt sind.
10. Sockel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das Halte­ element der Deckelbaugruppe ein mit der Deckelplatte (31) verbundener Tragarm (32) ist, der Gewindebohrungen (34) auf­ weist, in welche Montageschrauben (33) durch den Boden des Geräts (G) und durch Bohrungen (27) bzw. Öffnungen des Trä­ gerbauteils (21) der Trägerbaugruppe (2) einschraubbar sind.
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