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DE10006995A1 - Polsteraufbau für Sitze in Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen - Google Patents

Polsteraufbau für Sitze in Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen

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DE10006995A1
DE10006995A1 DE10006995A DE10006995A DE10006995A1 DE 10006995 A1 DE10006995 A1 DE 10006995A1 DE 10006995 A DE10006995 A DE 10006995A DE 10006995 A DE10006995 A DE 10006995A DE 10006995 A1 DE10006995 A1 DE 10006995A1
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DE
Germany
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upholstery
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seat
voluminous
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SANDLER C H GmbH
Christian Heinrich Sandler GmbH and Co KG
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Abstract

Es wird ein Polsteraufbau für Sitze in Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen für den Personentransport beschrieben, bestehend aus einer Gebrauchsseite und einer hinteren Seite, wobei zumindest die Gebrauchsseite dreidimensional geformte Stellen aufweist und zumindest aus einem standardisierten Polsterträger, einem individuellen Polsteraufsatz und einer Gebrauchsschicht besteht, und wobei der individuelle Polsteraufsatz als formgebendes Element ausgebildet ist, welches aus einem verformten, thermisch verfestigten voluminösen Polyestervliesstoff bestehen kann.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein neuartiges Konzept für einen Polsteraufbau, welcher bei Sitzen in Kraftfahrzeugen, in Flugzeugen und in Schiffen, welche für den Personentransport vorgesehen sind, eingesetzt werden kann. Ungeachtet der vielfältigen Einsatzmöglichkeit eines derartigen Polsteraufbaues wird in der vorliegenden Beschreibung der betreffende Sitz der Einfachheit halber als "Fahrzeugsitz" bezeichnet.
Der Begriff "Fahrzeugsitz" bezeichnet die Gesamtheit einer Sitzeinheit im Fahrzeug und besteht aus einem Sitzteil und aus einem Lehnenteil. Sitzteil und Lehnenteil unterscheiden sich in der Polstercharakteristik erheblich. Üblicherweise ist der Sitzteil des Fahrzeugsitzes auf höhere Belastung ausgelegt als der Lehnenteil.
Der Polsteraufbau für Fahrzeugsitze, welcher Gegenstand der vorliegenden Beschreibung ist, ist sowohl für den Sitzteil als auch für den Lehnenteil von Fahrzeugsitzen geeignet. Der Polsteraufbau besteht bei Sitz und Lehne meist aus einem Formpolsterkörper.
Der Fahrzeugsitz im Sinne dieser Erfindung kann neben dem erfindungsgemäßen Polsteraufbau zusätzlich noch weitere nützliche Einrichtungen beinhalten, auf die in dieser Beschreibung nicht näher eingegangen wird, da sie nicht Gegenstand der Erfindung sind. Zu derartigen nützlichen Einrichtungen gehören beispielsweise Seitenairbags, elektrische Sitzverstellung, Sitzheizung, Sitzbelegungserkennung, Kopfstützen und dergleichen.
Fahrzeugsitze sind nach dem Stand der Technik zumindest aus den Elementen "Sitzgestell", "Formpolsterkörper" und "Gebrauchsschicht" welche durch den Sitzbezug gebildet wird, aufgebaut.
Das Sitzgestell besteht üblicherweise aus einem Metallrahmen und dient als Gerüst zur Aufnahme des Polsteraufbaus mit der Gebrauchsschicht und weiterer nützlicher Einrichtungen des Fahrzeugsitzes.
Der Formpolsterkörper besteht nach dem Stand der Technik aus Schaumstoff, beispielsweise beschrieben in der US Patentschrift 5,743,979, oder aus Gummihaar. Nach dem Stand der Technik besitzt jeder Typ eines Fahrzeugsitzes seinen individuell geformten Formpolsterkörper, d. h., daß die Formgebung des Fahrzeugsitzes durch die individuelle Gestaltung dieses Formpolsterkörpers erfolgt. Aufgrund der Vielzahl verschiedener Fahrzeugsitztypen, ist es dementsprechend auch notwendig, eine Vielzahl unterschiedlicher Form-Polsterkörper zu fertigen.
Die Fertigung von Formpolsterkörpern ist aufwendig, da für jede individuelle Form eines Form-Polsterkörpers, also für jeden Sitztyp, ein eigenes Werkzeug, zumindest bestehend aus einer Oberform, einer Unterform, einer Schließeinrichtung, einer Ausstoßeinrichtung, einer Heizeinrichtung, einer Kühleinrichtung sowie ggf. einer Einrichtung zur Applikation eines Trennmittels notwendig ist.
Die Aufwendigkeit der Konstruktion derartiger Formen beispielsweise zur Fertigung von Formpolsterkörpern aus Schaumstoff, geht aus der US-Patentschrift 5,743,979 hervor.
Zur aufwendigen Gestaltung der Formen von Formpolsterkörpern aus Schaumstoff kommt noch eine hohe Taktzeit, welche für die chemische Reaktion bzw. die Vulkanisierung bei der Bildung des Schaumstoffes benötigt wird.
Die Herstellung von Formpolsterkörpern aus Gummihaar ist kaum weniger aufwendig, da in diesem Falle beispielsweise dreidimensional geformte Stellen durch Auflegen zusätzlicher Gummihaarstücke bzw Herausfräsen überschüssiger Stellen erzeugt werden. Das Verformen geschieht dann wiederum durch einen langwierigen Heizprozeß in einer für jeden Sitztyp individuellen, aufwendig konstruierten Form.
Der Aufwand der Konstruktion einer Form, die Vielzahl an benötigten Formen und eine hohe Taktzeit führen zu einem enormen Kosten- Energie- und Zeitaufwand bei der Herstellung von Formpolsterkörpern für Fahrzeugsitze nach dem Stand der Technik.
Die Gebrauchsschicht besteht meist aus gewebten oder gestrickten Stoffen oder aus Leder, und stellt hohe Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit. Die Gebrauchsschicht bedeckt häufig nur die Vorderseite des Fahrzeugsitzes, also die Gebrauchsseite, während in den Wangenbereichen oder auf der Rückseite Stoffe mit weniger hohen Anforderungen eingesetzt werden können. Allerdings kann die für die Vorderseite vorgesehene Gebrauchsschicht auch für die Wangen und die Rückseite verwendet werden.
Zwischen Formpolsterkörper und Gebrauchsschicht ist zur Erzielung einer guten Optik sowie zur Erreichung eines guten Griffes üblicherweise eine Unterpolsterung angebracht. Eine derartige Unterpolsterung wird beispielsweise in der DE 198 04 418 beschrieben.
Die Unterpolsterung wird in der Regel in einem separaten Arbeitsgang mit der Gebrauchsschicht kaschiert und zwischengewickelt. Durch diesen Arbeitsgang besteht die Gefahr von Verschmutzungen der Gebrauchsschicht sowie von Kaschierfehlern in Form von Querfalten, Wickelfalten etc.
Das durch die Kaschierung erhaltene Laminat wird zu einer Hülle vernäht mit welcher der Formpolsterkörper in einem sehr aufwendigen Arbeitsgang bezogen und verspannt wird.
Die nach dem Stand der Technik am häufigsten aus Schaumstoff hergestellten Formpolsterkörper haben weiterhin den Nachteil eines schlechten Sitzklimas, da der an sich die Luftzirkulation behindernde Formpolsterkörper aus Schaumstoff, nur durch die relativ dünne Lage Unterpolsterung von der Gebrauchsschicht getrennt ist. Ein derartiger Sitzaufbau bewirkt bei lang andauerndem Sitzen, wie dies bei Fahrzeugsitzen durchaus üblich ist, einen Flüssigkeitsstau, welcher einen schlechten Sitzkomfort bewirkt, der wiederum auf den Fahrer streßerzeugend und ermüdend wirkt.
Ziel der Erfindung ist es, einen vereinfachten Polsteraufbau für Sitze in Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen für den Personentransport vorzuschlagen, welcher die genannten Nachteile der aufwendigen Fertigung sowie des schlechten Sitzkomforts nicht zeigt.
Die Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Kurze Erläuterung der Zeichnungen
Fig. 1 zeigt einen Fahrzeugsitz, bei der die Gebrauchsseite dreidimensional geformte Konturen aufweist.
Fig. 2 zeigt die Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Polsteraufbau entlang der Schnittlinie A-A.
Fig. 3 zeigt die Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Polsteraufbaus entlang der Schnittlinie A-A.
Fig. 4 zeigt die Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Polsteraufbau, welcher mit der Gebrauchsschicht verbunden ist, wobei die Gebrauchsschicht Zugaben für die Seitenwangen sowie für die Rückseite enthält.
Bei dem erfindungsgemäßen Polsteraufbau handelt es sich um einen zweiteilig aufgebauten Formpolsterkörper, welcher im Gegensatz zum Stand der Technik, zumindest aus einem standardisierten Polsterträger als ersten Teil und einem individuellen Polsteraufsatz als zweiten Teil zusammengesetzt ist, welcher beispielsweise aus einem verformten, thermisch verfestigten voluminösen Polyestervliesstoff bestehen kann.
Standardisierter Polsterträger und individueller Polsteraufsatz können je nach den Erfordernissen in einer Art Baukastensystem miteinander kombiniert werden. Der Polsteraufbau wird von der Gebrauchsschicht abgedeckt.
Dadurch, daß die Form des den ersten Teil des erfindungsgemäßen Polsteraufbaues bildenden Polsterträgers standardisiert ist, ist dieser nicht, wie nach dem Stand der Technik lediglich für einen einzigen Sitz- oder Fahrzeugtyp verwendbar, sondern ein- und derselbe standardisierte Polsterträger kann für Polsteraufbaue der unterschiedlichsten Sitz- und Fahrzeugtypen verwendet werden. Dadurch ist eine Fertigung des standardisierten Polsterträgers in hohen Stückzahlen und daher entsprechend preisgünstig möglich.
Die individuelle, dem jeweiligen Sitz- bzw. Fahrzeugtyp entsprechende Kontour, wird durch den zweiten Teil des Formpolsterkörpers erreicht, nämlich dem individuellen Polsteraufsatz, welcher je nach Sitz- oder Fahrzeugtyp eine individuelle Form besitzt.
Der standardisierte Polsterträger besitzt im wesentlichen keine, dem jeweiligen individuellen Sitztyp zugeordneten dreidimensional geformten Stellen. Er kann beispielsweise aus den Materialien Schaumstoff, Gummihaar oder Polyestervlies bestehen und wird von der Kontur her so ausgelegt, daß er für eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeug- und Sitztypen verwendet werden kann. Hierbei eignen sich Standardformen, wie zum Beispiel Rechteckformen, ovale Formen, Rechteckformen mit abgerundeten Kanten oder Formen mit weiteren geeigneten Konturen, wobei die Formen in ihrer Fläche in sich wiederum konvex oder konkav gewölbt sein können, um einen optimalen Sitzaufbau zu ermöglichen. Der standardisierte Polsterträger kann je nach Anforderung über seinen gesamten Querschnitt eine einheitliche Dicke, oder unterschiedliche Dicken besitzen.
Ein derartiger standardisierter Polsterträger, in einer bevorzugten Ausführungsform aus Schaumstoff hergestellt, kann in großen Stückzahlen, relativ preiswert, hergestellt werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besteht der standardisierte Polsterträger aus Gummihaar. Es handelt sich hierbei um latexverfestigte, meist sehr grobe Fasern, beispielsweise aus Polyamid oder aus Pflanzenfasern, wie z. B. Kokosfasern und ist dem Fachmann für diesen Einsatzzweck gut bekannt. Auch in diesem Falle zeigt sich der Vorteil eines standardisierten, einheitlichen Polsterträgers für eine Vielzahl von Sitztypen, durch Erhöhung der Stückzahlen, Vereinfachung der Formwerkzeuge und bessere Ausnutzung der Werkzeuge.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besteht der standardisierte Polsterträger aus einem thermisch verfestigten Vliesstoff, überwiegend aus Polyesterfasern, wie er beispielsweise in der europäischen Patentschrift 483368, oder in der europäischen Patentanmeldung 469309 oder in der WO 88/00258 beschrieben wird. Ein derartiger Polsterträger bietet den Vorteil, daß er in Abstimmung mit den weiteren Schichten, polymereinheitlich ausgebildet werden kann und deshalb einer Wiederverwertung sehr leicht zugänglich gemacht werden kann.
Da der standardisierte Polsterträger eine Standardform, ohne für den Sitztyp charakteristische dreidimensional geformte Stellen aufweist, wird erfindungsgemäß der individuelle Polsteraufsatz als formgebendes Element ausgebildet, welches dem Polsteraufbau dreidimensional geformte Stellen verschafft.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht der individuelle Polsteraufsatz aus einem thermisch verfestigten voluminösen Polyestervliesstoff.
Der thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoff besteht aus einer Mischung aus gekräuselten Polyester-Matrixfasern und aus Polyester-Bindefasern, welche als Mantel-Kern-Bikomponentenfasern ausgebildet sind, und deren Mantel eine um mindestens 20°C niederere Schmelztemperatur aufweist, als deren Kern. Derartige thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoffe und Beispiele, wie solche Vliesstoffe hergestellt werden, werden z. B. in der WO 88/00258, oder in der EP 483 386, oder in EP 372572, oder in der DE 198 40 050 beschrieben.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann der thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoff eine geringe Menge funktioneller Substanzen entweder in Pulverform, oder in Faserform oder in flüssiger Form enthalten. Beispiele für solche, durch diese Substanzen erreichten Funktionen sind die Abführung statischer Elektrizität, die Aufnahme von Feuchtigkeit, die Abstoßung von Wasser, die Regulierung der Weichheit, bzw. der Stablität des Vliesstoffes und anderes mehr. Im folgenden werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit Beispiele für geeignete Substanzen erwähnt: Cellulose in Form von Naturfasern, Cellulose in Form von chemisch aufbereiteten Polymeren, Polyacrylsäure, Polyamid, Polyacrylnitril, Polypropylen, Polyethylen, Ethylenvinylacetat, Polyvinylalkohol, Oberflächenaktive Substanzen. Derartige Substanzen können in einem maximalen Prozentsatz von 30% dem thermisch verfestigten voluminösen Polyestervliesstoff zugemischt sein, ohne dessen mechanische Eigenschaften in negativer Weise wesentlich zu beeinflussen.
Derartige thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoffe sind in einer Flächenmasse von 150-1500 g/qm und einer Dicke von 5-150 mm für den Einsatz als der individueller Polsteraufsatz für den erfindungsgemäßen Polsteraufbau geeignet.
Der thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoff kann in ungenadeltem Zustand oder in genadeltem Zustand zur Herstellung des individuellen Polsteraufsatzes verwendet werden, wobei im Falle einer Vernadelung im Hinblick auf den durch diese Prozedur zu erwartenden Dickenverlust, sich eine nur leichte Vernadelung anbietet.
Der thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoff kann in einer weiteren Ausführungsform aus mehreren Lagen thermisch verfestigter voluminöser Polyestervliesstoffe bestehen, welche übereinander angeordnet sind und durch die in den Vliesstoffen vorhandene Bindefaser miteinander verbunden sein können. Diese Vliesstoffe können in ihrer Zusammensetzung identisch sein, sie können sich aber auch beispielsweise in Faserstärke, Faserlänge, Bindefaseranteile, Anteile und Art der funktionellen Substanzen, der Vorverfestigung in Form von Vernadelung oder Nicht-Vernadelung voneinander unterscheiden.
Da es sich bei der Verformung der für den individuelle Polsteraufsatz vorgesehenen thermisch verfestigten voluminösen Polyestervliesstoffe um eine Umformung von thermoplastischen Materialien handelt, ist dieser Vorgang mit wesentlich geringerem Aufwand an Kosten, Zeit, Energie und mit wesentlich weniger aufwendigen Formen durchführbar, als die Herstellung von Formpolsterkörpern nach dem Stand der Technik.
Durch den zweiteiligen Aufbau ist es möglich, eine hohe Stückzahl, standardisierter Polsterträger mit gleicher Form für unterschiedlichste Sitztypen in einem weitgehend standardisierten Herstellungsprozeß zu produzieren um diesen dann durch anfügen des nach den Anforderungen des jeweiligen Sitz- oder Fahrzeugtypes gefertigten individuellen Polsteraufsatzes die individuelle Form des jeweiligen Sitztypes zu verleihen. Dadurch ist es auf einfache und kostengünstige Weise möglich, mit geringem Aufwand unterschiedlichste Sitzformen zu fertigen.
Im erfindungsgemäßen Polsteraufbau weist der individuelle Polsteraufsatz zumindest auf der Gebrauchsseite des Polsterausbaus meist dreidimensional geformte Stellen, wie z. B. hervorstehende Seitenwangen, oberschenkelunterstützende Kissen, und/oder flächig eingebrachte Wölbungen bzw. Längs- und/oder Querwülste auf. Die Maßdifferenz zwischen "Berg" und "Tal" der dreidimensional geformte Stellen kann bis zu 30 mm betragen, so daß es auch möglich ist, stark geformte Fahrzeugsitze herzustellen.
In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt der individuelle Polsteraufsatz über seine gesamte Fläche hinweg eine einheitliche Flächenmasse, so daß die "Berge" der dreidimensional geformten Stellen eine geringere Dichte und somit größere Weichheit aufweisen als deren "Täler".
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besitzt der individuelle Polsteraufsatz über seine Fläche hinweg eine unterschiedliche Flächenmasse, wobei beispielsweise die "Berge" der dreidimensional geformten Stellen eine höhere Flächenmasse besitzen können als deren "Täler". Hierbei tritt eine Stabilisierung der "Berge" der dreidimensional geformten Stellen ein.
Der individuelle Polsteraufsatz kann in einer bevorzugten Ausführungsform nicht nur an der Gebrauchsseite des Polsteraufbaues angeordnet sein, sondern kann sowohl die Wangenbereiche als auch die hintere Seite des erfindungsgemäßen Polsteraufbaues bedecken. In dieser Ausführungsform kann der, für die Bedeckung der Wangen und der hinteren Seite vorgesehene Teil des der individuellen Polsteraufsatzes bereits mit der für diese Teile vorgesehenen Gebrauchsschicht verbunden sein.
Der individuelle Polsteraufsatz kann in einer bevorzugten Ausführungsform mit der Gebrauchsschicht fest verbunden sein. Für diese Verbindung sind bevorzugt entsprechende Polsterklebestoffe, auf Latexbasis, bzw. auf Hotmelt-Basis, wie sie dem Fachmann geläufig sind, geeignet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Gebrauchsschicht mit dem individuellen Polsteraufsatz über die Bindefaser des thermisch verfestigten voluminösen Polyestervliesstoffes, deren Mantel aus einem als Schmelzkleber wirkenden Thermoplasten bestehen kann, thermisch verbunden.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird auf eine Unterpolsterung zwischen individuellem Polsteraufsatz und Gebrauchsschicht verzichtet, da sich die Oberfläche des individuellen Polsteraufsatzes derart weich und gleichmäßig darstellt.
Einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist zwischen individuellem Polsteraufsatz und Gebrauchsschicht eine Unterpolsterung eingebracht, welche mit Zwischenschicht und Gebrauchsschicht fest verbunden ist. Die Verbindung kann, wie vorher beschrieben, auf einer, dem Fachmann geläufigen Weise hergestellt werden.
Im allgemeinen kann auf eine feste Verbindung zwischen standardisiertem Polsterträger und dem individuellen Polsteraufsatz verzichtet werden, da aufgrund einer guten Materialfriktion die Teile gut aneinander haften. Sollte sich eine Verklebung dennoch als notwendig erweisen, kann diese wiederum durch geeignete Klebstoffe, auf dem Fachmann geläufige Weise, durchgeführt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform, ist der individuelle Polsteraufsatz mit der Gebrauchsschicht derart verbunden, daß die Gebrauchsschicht in Verbindung mit einer Materialzugabe vorliegt, so daß die Gebrauchsschicht zusätzlich noch die Wangen, sowie die hintere Seite des Polsteraufbaus bedecken kann. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die hintere Seite des Polsteraufbaus mit einem textillaminierten Vliesstoff-Formteil, beispielsweise aus thermisch verfestigtem Polyestervliesstoff, versehen sein.
Der erfindungsgemäße Polsteraufbau ermöglicht es, durch Standardisierung des ansonsten aufwendig und kostenintensiv herzustellenden Polsterträgers und durch die Verlagerung der Formgebung in den vergleichsweise einfach herzustellenden individuellen Polsteraufsatz die Herstellung von Fahrzeugsitzen zu vereinfachen und effektiver zu gestalten.
Der erfindungsgemäße Polsteraufbau bringt zudem noch Vorteile, was das Sitzklima anbelangt. Die aus einem thermisch verfestigten Polyestervliesstoff hergestellte Zwischenschicht sorgt aufgrund ihrer aus gekräuselten Textilfasern bestehenden offenen Struktur, in Verbindung mit den dreidimensionalen geformten Stellen für eine gute Luftzirkulation im Sitz- und im Lehnenbereich des Fahrzeugsitzes. Diese Luftzirkulation wird durch eine, bei der Benutzung des Sitzes übliche Verlagerung der Sitzposition, welche eine Art Pumpbewegung erzeugt, noch verstärkt. Die offene Struktur des aus einem thermisch verfestigten Polyestervliesstoff hergestellten individuellen Polsteraufsatzes sorgt weiterhin für eine sichere Abführung der bei der Benutzung des Fahrzeugsitzes auftretenden Feuchtigkeit aus dem Sitzbereich.
Das folgende Ausführungbeispiel soll den Kerngedanken der Erfindung näher erläutern:
Der erste Teil des erfindungsgemäß zweiteilig aufgebauten Formpolsterkörpers besteht gewissermaßen aus einem Basisbaustein A, nämlich dem standardisierten Polsterträger.
Für den zweiten Teil des erfindungsgemäßen Formpolsterkörpers existieren die, für die unterschiedlichen Sitz- und Fahrzeugtypen gefertigten individuellen Polsteraufsätze B1 für Sitztyp 1, B2 für Sitztyp 2, B3 für Sitztyp 3 usw.
Für die Fertigung eines bestimmten Sitztypes 1 muß nun lediglich der Basisbaustein A mit B1 kombiniert werden, so daß der Formpolsterkörper für Sitz 1 aus AB1 aufgebaut ist.
Für die Fertigung eines bestimmten Sitztypes 3 muß nun lediglich der Basisbaustein A mit B3 kombiniert werden, so daß der Formpolsterkörper für Sitz 3 aus AB3 aufgebaut ist.
Die Erfindung soll weiterhin anhand der Zeichnungen näher erläutert werden:
Fig. 1 zeigt einen Fahrzeugsitz 1 mit einem Polsteraufbau 13 (Fig. 2), welcher auf der Gebrauchsseite 15 beispielsweise einen ersten dreidimensional geformten Bereich 3 und einen zweiten dreidimensionale geformten Bereich 5 aufweist. Der Fahrzeugsitz 1 besteht aus einer Lehne 2, sowie aus einem Sitz 4, sowie aus einer Gebrauchsseite 15 und aus einer Rückseite des Fahrzeugsitzes 16.
Die Fig. 2 zeigt die Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Polsteraufbau 13 entlang der Schnittlinie A-A. Der Polsteraufbau besteht aus einer Gebrauchsschicht 6, aus einer hinteren Seite 11 und dazwischen angeordnet, den standardisierten Polsterträger 8 sowie de individuellen Polsteraufsatz 7, welche einen ersten dreidimensional geformten Bereich 3 besitzt. In der Zeichnung ist vereinfacht der individuelle Polsteraufsatz 7 von der Gebrauchsschicht 6 beabstandet dargestellt. Wie vorstehend erläutert, können diese beiden Schichten fest miteinander verbunden sein.
Seitlich wird der Polsteraufbau von den Wangen 10 begrenzt, die hintere Seite 11 kann durch einen überstehenden Teil der Gebrauchsschicht 6 bedeckt sein, die Gebrauchsschicht 6 kann an dieser Stelle auch durch ein anderes Textil, bzw. durch ein textillaminiertes Vliesstoff-Formteil ersetzt sein.
Die Fig. 3 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform mit dem individuellen Polsteraufsatz 7 und einem, im Gegensatz zur Fig. 2 anders geformten dreidimensional geformten Bereich 9. Die Figur macht deutlich, daß bei identischem Polsterträger 8, lediglich durch Auflage des individuellen Polsteraufsatzes 7 mit einen anders geformten dreidimensional geformten Bereich 9, ein anders geformter Fahrzeugsitztyp hergestellt werden kann.
Die Fig. 4 zeigt in Draufsicht eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Polsteraufbaus 13, (Fig. 2) bei dem die Gebrauchsschicht 6 mit dem individuellen Polsteraufsatz 7 fest verbunden ist, und die Gebrauchsschicht 6 eine Zugabe 14, 12 für die Wangen 10 (Fig. 2) und eine weitere Zugabe 12 für die hintere Seite 11 besitzt, so daß das Material der Gebrauchsschicht 6 zum Bezug der hinteren Seite 11 verwendet werden kann.

Claims (11)

1. Polsteraufbau für Sitze in Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen für den Personentransport, bestehend aus einem Formpolsterkörper und einer, diesen zumindest partiell abdeckenden Gebrauchsschicht, dadurch gekennzeichnet, daß der Formpolsterkörper zweiteilig aufgebaut ist, wobei der tragende Teil ein standardisierter Polsterträger ist und der formgebende Teil als individueller Polsteraufsatz ausgebildet ist.
2. Polsteraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Polsterträger aus einem Schaumstoff, einem thermisch verfestigten voluminösem Vliesstoff, Gummihaar oder aus einer Kombination dieser Stoffe besteht.
3. Polsteraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gebrauchsschicht mit dem Polsteraufsatz fest verbunden ist.
4. Polsteraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gebrauchsschicht und Polsteraufsatz eine Unterpolsterung angebracht ist.
5. Polsteraufbau nach den Ansprüchen 1 und 3 dadurch gekennzeichnet, daß Gebrauchsschicht, Polsteraufsatz und Unterpolsterung fest miteinander verbunden sind.
6. Polsteraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Polsteraufsatz eine einheitliche Flächenmasse aufweist.
7. Polsteraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsteraufsatz Stellen mit unterschiedlichen Flächenmassen aufweist.
8. Polsteraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Polsteraufsatz aus einem thermisch verfestigten voluminösen Polyestervliesstoff mit eine Dicke von 5 bis 150 mm und einer Flächenmasse von 150 bis 1500 g/m2 besteht.
9. Polsteraufbau nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoff aus einer Mischung aus gekräuselten Polyester-Matrixfasern und aus Polyester-Bindefasern besteht, welche als Mantel-Kern-Bikomponentenfasern ausgebildet sind, und deren Mantel eine um mindestens 20°C niederere Schmelztemperatrur aufweist, als deren Kern.
10. Polsteraufbau nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der thermisch verfestigte voluminöse Polyestervliesstoff maximal 30% funktioneller Substanzen in Pulverform, oder in Faserform oder in flüssiger Form enthält.
11. Polsteraufbau nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die funktionellen Substanzen Stoffe der folgenden Zusammensetzung bzw. der folgenden Stoffklassen sind:
Cellulose in Form von Naturfasern, Cellulose in Form von chemisch aufbereiteten Polymeren, Polyacrylsäure, Polyamid, Polyacrylnitril, Polypropylen, Polyethylen, Ethylenvinylacetat, Polyvinylalkohol, Oberflächenaktive Substanzen.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102009006985A1 (de) 2009-01-31 2010-08-05 Volkswagen Ag Bezug für ein Ausstattungsteil
DE102020119703A1 (de) 2020-07-27 2022-01-27 Jürgen Vauth Strukturteil für einen Fahrzeugsitz, insbesondere Flugzeugsitz und Fahrzeugsitz, insbesondere Flugzeugsitz

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