DE10006765B4 - Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem Aufbau - Google Patents
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Abstract
Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem
Aufbau,
mit einem auf einer Seite einen Einlaufschlitz (1) für einen Schließkloben aufweisenden Gehäuse (2),
mit Schließelementen wie Schloßfalle (6) und Sperrklinke (7) im Gehäuse (2) mit einer Schloßmechanik (9) mit schwenkbar und/oder verschiebbar gelagerten Hebeln (10–16) im Gehäuse (2),
wobei mindestens ein Hebel der Schloßmechanik (9), insbesondere ein Innensicherungshebel (10), mittels einer Überlastsicherung (35) mit einem anderen Hebel der Schloßmechanik (9), insbesondere einem Sicherungszentralhebel (14), gekuppelt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Überlastsicherung (35) integral in einem der gekuppelten Hebel ausgebildet ist.
mit einem auf einer Seite einen Einlaufschlitz (1) für einen Schließkloben aufweisenden Gehäuse (2),
mit Schließelementen wie Schloßfalle (6) und Sperrklinke (7) im Gehäuse (2) mit einer Schloßmechanik (9) mit schwenkbar und/oder verschiebbar gelagerten Hebeln (10–16) im Gehäuse (2),
wobei mindestens ein Hebel der Schloßmechanik (9), insbesondere ein Innensicherungshebel (10), mittels einer Überlastsicherung (35) mit einem anderen Hebel der Schloßmechanik (9), insbesondere einem Sicherungszentralhebel (14), gekuppelt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Überlastsicherung (35) integral in einem der gekuppelten Hebel ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem Aufbau mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
- Unter einem Kraftfahrzeug-Türschloß ist hier und im folgenden nicht nur ein Türschloß für die Seitentür eines Kraftfahrzeugs, sondern auch ein Türschloß für eine Hecktür oder eine Heckklappe zu verstehen.
- Ein Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem Aufbau mit einem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse mit einer steifen, aus Metall bestehenden Abdeckplatte ist bereits seit längerem aus dem Stand der Technik bekannt (
DE 38 32 952 C2 ). Bei diesem Kraftfahrzeug-Türschloß ist ein Zentralverriegelungsantrieb in das Gehäuse integriert. Dazu ist im Gehäuse ein entsprechender Abschnitt zur Aufnahme des Zentralverriegelungsantriebs integriert und mit einer Kunststoffabdeckung abgedeckt. Aus der Kunststoffabdeckung ragt eine Abtriebswelle abgedichtet durchgeführt heraus, die mit einem Innensicherungshebel der Schloßmechanik gekuppelt ist. Der elektrische Zentralverriegelungsantrieb ist gegen Feuchtigkeit geschützt im Gehäuse angeordnet, das Gehäuse insgesamt ist kompakt und erreicht einen zusätzlichen Feuchtigkeitsschutz dadurch, daß die Schließelemente auf der einen Seite des Gehäuses zwischen Zwischenwand und Abdeckplatte im Feuchtbereich liegend nur über wenige Durchführungen mit der Schloßmechanik auf der anderen Seite der Zwischenwand des Gehäuses im Trockenbereich verbunden sind. - Ferner ist das den Ausgangspunkt der Erfindung bildende Kraftfahrzeug-Türschloß bekannt (
DE 30 08 964 A1 ), bei dem zwischen zwei Hebeln der Schloßmechanik eine Überlastsicherung vorgesehen ist. Die Überlastsicherung wird dabei mittels eines verschiebbaren Hebels gebildet, der zu diesem Zweck eine Rastung aufweist. Der verschiebbare Hebel ist mittels einer Schenkelfeder vorgespannt. Eine solche Überlastsicherung ist hinsichtlich der Montage aufwendig, da zumindest ein zusätzlicher Hebel erforderlich ist. - Der Lehre liegt das Problem zugrunde, ein Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem Aufbau anzugeben, daß hinsichtlich des Aufbaus und der Funktionalität einer Überlastsicherung optimiert ist.
- Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist bei einem Kraftfahrzeug-Türschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 sowie bei einem Kraftfahrzeug-Türschloß mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 3 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 3 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
-
1 in einer perspektivischen Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Türschlosses, -
2 in einer Ansicht wie in1 das Kraftfahrzeug-Türschloß aus1 , die aus Metall bestehende Abdeckplatte jedoch abgenommen, -
3 in einer perspektivischen Ansicht das Kraftfahrzeug-Türschloß aus1 in einer Ansicht von der Rückseite her, -
4 in einer3 entsprechenden Ansicht das Kraftfahrzeug-Türschloß, die Abdeckung des Zentralverriegelungsantriebs jedoch entfernt, -
5 ein modifiziertes, weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Türschlosses, jedoch nur in einem Ausschnitt der Schloßmechanik dargestellt. -
1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem Aufbau, wobei zum besseren Verständnis sogleich2 und3 hinzugezogen werden sollten. Für den Einsatzbereich von Kraftfahrzeug-Türschlössern der in Rede stehenden Art darf auf die Beschreibungseinleitung verwiesen werden. - Für den kompakten Aufbau eines Kraftfahrzeug-Türschlosses ist u. a. wesentlich, daß die vorhandenen Bauteile und Komponenten möglichst optimal genutzt werden. Diesem Ziel dient die Lehre der Erfindung in allen hier aufgeführten Aspekten.
- Das in
1 ,2 und3 dargestellte Kraftfahrzeug-Türschloß weist zunächst ein aus Kunststoff bestehendes, auf einer Seite einen Einlaufschlitz1 für einen in den Zeichnungen nicht dargestellten Schließkloben aufweisendes Gehäuse2 auf. Das Gehäuse2 bezeichnet man auch als Fanglager, weil es als Kunststoffbauteil den Einlaufschlitz1 für den Schließkloben beherbergt und damit gewissermaßen als Lager zum Einfangen des Schließklobens beim Zuschlagen der Kraftfahrzeugtür dient. -
1 zeigt zu dem Kraftfahrzeug-Türschloß eine steife, aus Metall bestehende Abdeckplatte3 , wobei prinzipiell auch denkbar ist, daß mit modernen Werkstoffen die notwendigen Aufreißfestigkeiten auch mit verstärkten Kunststoffen erreicht werden können. Zwischen der Abdeckplatte3 und dem Gehäuse2 befinden sich auf Lagerachsen4 ,5 gelagerte Schließelemente, nämlich eine Schloßfalle6 und eine die Schloßfalle6 in üblicher Weise in Schließstellung, vorzugsweise in einer Vorrast und in einer Hauptrast haltende Sperrklinke7 . Diese beiden Elemente erkennt man in2 sehr gut, in1 ist im Einlaufschlitz1 nur die Schloßfalle6 zu sehen.2 läßt dabei erkennen, daß die Schließelemente6 ,7 auf einer Seite einer Zwischenwand8 des Gehäuses2 liegen. Diese Zwischenwand8 dient, in an sich bekannter Weise, der Trennung des von außen mit Feuchtigkeit beaufschlagten Raumes der Schließelemente6 ,7 von dem Raum der Schloßmechanik9 . Trennung meint hier eine nicht immer vollständige, aber den Umständen angepaßte, im wesentlichen hinreichende Trennung, durch die der Eintritt von Wasser oder Feuchtigkeit in die Schloßmechanik9 jedenfalls einigermaßen sicher verhindert wird. - Die Schloßmechanik
9 auf der anderen Seite der Zwischenwand8 des Gehäuses2 umfaßt eine Mehrzahl von schwenkbar und/oder verschiebbar gelagerten Hebeln, im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß3 einen Innensicherungshebel10 , einen Außensicherungshebel11 , einen Innenbetätigungshebel12 , einen Außenbetätigungshebel13 , einen Sicherungszentralhebel14 , einen Schalthebel15 und im dargestellten Ausführungsbeispiel auch noch ei nen mechanischen Kindersicherungshebel16 . Soweit wie notwendig wird auf diese Hebel10 –16 später noch bedarfsweise zurückgekommen. In einzelnen Ausführungen des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug-Türschlosses können auch einzelne Hebel fehlen, beispielsweise haben hintere Seitentürschlösser von Kraftfahrzeugen natürlich keinen Außensicherungshebel11 und vordere Seitentürschlösser keinen Kindersicherungshebel16 . Rein mechanisch arbeitende Seitentürschlösser haben natürlich auch keinen Schalthebel15 . - Man erkennt in
3 in Verbindung mit4 , daß die Lagerachse4 für die Schloßfalle6 gleichzeitig nicht nur die Lagerachse für den Schalthebel15 für einen Zentralverriegelungsantrieb20 ist, sondern auch den Innensicherungshebel10 lagert. Dieser ist allerdings drehfest mit dem Schalthebel15 verbunden (wie aus dem Stand der Technik für sich bekannt). Seitlich versetzt zu der Lagerachse4 bzw. dem Lagerzapfen28 des Schalthebels15 ist in3 und4 am Innensicherungshebel10 der Sicherungszentralhebel14 schwenkbar angelenkt.3 und4 zeigen gemeinsam die entsicherte, nicht betätigte Stellung der Schloßmechanik9 . Wird, beispielsweise durch Betätigen des Außensicherungshebels11 oder durch direktes Betätigen der Innensicherungshebel10 aus der in3 dargestellten Position um den Lagerzapfen28 entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht, so wird der Sicherungszentralhebel14 in3 und4 nach rechts verschoben. Eine Kupplungsnase34 kommt dabei außer Eingriff mit dem Außenbetätigungshebel13 , so daß dieser im Freilauf, funktionslos, bewegt werden kann. - Für das Zusammenwirken des Außenbetätigungshebels
13 mit dem Sicherungszentralhebel14 gibt es nun besondere Situationen, die in der Praxis berücksichtigt werden müssen und in die Konstruktion des Kraftfahrzeug-Türschlosses Eingang finden sollten. Eine erste Situation führt zur Funktion einer "Aussperrsicherung". Damit wird erreicht, daß bei geöffneter Kraftfahrzeugtür das Kraftfahrzeug-Türschloß nicht in die Funktionsstellung "gesichert" mittels des Schlüssels oder des Innensicherungsknöpfchens gebracht werden kann. Damit soll verhindert werden, daß bei noch im Zündschloß steckendem oder anderweit im Fahrzeug befindlichen Schlüssel die Tür in gesichertem Zustand zugeworfen wird. Diese "Aussperrsicherung" verwirklicht man zumindest an der Fahrertür. - Damit das Kraftfahrzeug-Türschloß keinen Schaden nimmt, ist es bei bekannten Kraftfahrzeug-Türschlössern üblich, an passender Stelle eine Überlastsicherung einzubauen. Es ist insoweit also bekannt, daß mindestens ein Hebel der Schloßmechanik
9 , insbesondere also der Innensicherungshebel10 , mittels einer Überlastsicherung35 mit einem anderen Hebel, insbesondere dem Sicherungszentralhebel14 , gekuppelt ist. - Eine weitere Funktion erfordert ebenfalls eine Überlastsicherung, jedoch in anderer Wirkungsrichtung. Bei dieser Funktion einer "Komfortschaltung" soll erreicht werden, daß man das Kraftfahrzeug-Türschloß von innen auch dann entsichern kann, wenn gleichzeitig von außen eine Betätigung erfolgt, der Außenbetätigungshebel
13 also gezogen worden ist. Trotzdem soll die Entsicherung möglich sein, wobei die Funktionsstellung "entsichert" mechanisch "gespeichert" wird und nach erneutem Loslassen des Außenbetätigungselementes (Türaußengriff) bei nochmaligem Ziehen dann ohne weiteres die Türöffnung möglich ist. Auch insoweit ist eine Überlastsicherung35 , jedoch in umgekehrter Wirkungsrichtung, in der Schloßmechanik9 vorzusehen. - Bei aus dem Stand der Technik bekannten Überlastsicherungen ist immer ein zusätzliches Bauteil, insbesondere ein zusätzlicher, evtl. mit einer Feder vorgespannter oder mit einer Rastung versehener Hebel vorgesehen. Nach einer ersten Lehre der Erfindung kann die Überlastsicherung so ausgestaltet sein, daß die Überlastsicherung
35 integral in einem der gekuppelten Hebel ausgebildet ist, insbesondere durch Gestaltung der Eigenelastizität des Hebels insgesamt oder in einem bestimmten Bereich. Dabei wirkt also einer der beteiligten Hebel gewissermaßen als Überlastsicherung35 , ohne daß gesonderte Bauteile zur Realisierung der Überlastsicherung35 vorhanden sein müssen. Das erfordert bestimmte werkstofftechnische Vorgaben für den betroffenen Hebel, die mit heutigen modernen Werkstoffen und Fertigungsmethoden aber durchaus realisierbar sind. - Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt nun in
6 eine besonders einfach aufgebaute Überlastsicherung35 , der auch für sich erfinderische Bedeutung zukommt. Diese Überlastsicherung35 ist nämlich als Langloch/Zapfen-Verbindung mit einem zwischen Zapfen36 und Langloch37 in Richtung der Relativbewegung beider Hebel10 ,14 angeordneten Federelement38 ausgeführt. Man erkennt in6 nur ausschnittweise den Bereich, in dem der Sicherungszentralhebel14 an den Innensicherungshebel10 angeschlossen ist. - Im dargestellten Ausführungbeispiel ist vorgesehen, daß die Überlastsicherung
35 gleich in doppelter Weise wirkt, nämlich dadurch, daß der Zapfen36 im Langloch37 zwischen zwei Federelementen38 ,39 eingespannt ist und die Federelemente38 ,39 unterschiedliche Federhärten aufweisen. Dadurch kann man in der einen Richtung erreichen, daß über das Federelement38 geringerer Federhärte eine Art "Speichereffekt" realisiert wird, der beispielsweise für die "Komfortschaltung" genutzt werden kann, während das in der anderen Richtung wirkende Federelement39 mit höherer Federhärte nur eine Überlastung verhindert und für eine Rückstellung sorgt, beispielsweise nutzbar für die "Aussperrsicherung". - Das dargestellte und bevorzugte Ausführungsbeispiel zeigt im übrigen jedes Federelement
38 ,39 als Elastomerelement, also als Gummifeder bestimmter Härte. Das ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das aber nicht ausschließt, daß an dieser Stelle auch andersartige Federelemente, insbesondere Stahlfedern eingesetzt werden.
Claims (8)
- Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem Aufbau, mit einem auf einer Seite einen Einlaufschlitz (
1 ) für einen Schließkloben aufweisenden Gehäuse (2 ), mit Schließelementen wie Schloßfalle (6 ) und Sperrklinke (7 ) im Gehäuse (2 ) mit einer Schloßmechanik (9 ) mit schwenkbar und/oder verschiebbar gelagerten Hebeln (10 –16 ) im Gehäuse (2 ), wobei mindestens ein Hebel der Schloßmechanik (9 ), insbesondere ein Innensicherungshebel (10 ), mittels einer Überlastsicherung (35 ) mit einem anderen Hebel der Schloßmechanik (9 ), insbesondere einem Sicherungszentralhebel (14 ), gekuppelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlastsicherung (35 ) integral in einem der gekuppelten Hebel ausgebildet ist. - Kraftfahrzeug-Türschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlastsicherung (
35 ) durch Gestaltung der Eigenelastizität des Hebels insgesamt oder in einem bestimmten Bereich integral ausgebildet ist. - Kraftfahrzeug-Türschloß mit kompaktem Aufbau, mit einem auf einer Seite einen Einlaufschlitz (
1 ) für einen Schließkloben aufweisenden Gehäuse (2 ), mit Schließelementen wie Schloßfalle (6 ) und Sperrklinke (7 ) im Gehäuse (2 ) mit einer Schloßmechanik (9 ) mit schwenkbar und/oder verschiebbar gelagerten Hebeln (10 –16 ) im Gehäuse (2 ), wobei mindestens ein Hebel der Schloßmechanik (9 ), insbesondere ein Innensicherungshebel (10 ), mittels einer Überlastsicherung (35 ) mit einem anderen Hebel der Schloßmechanik (9 ), insbesondere einem Sicherungszentralhebel (14 ), gekuppelt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlastsicherung (35 ) als Langloch/Zapfen-Verbindung mit einem zwischen dem Zapfen (36 ) und dem Langloch (37 ) in Richtung der Relativbewegung beider Hebel (10 ;14 ) angeordneten Federelement (38 ) ausgeführt ist. - Kraftfahrzeug-Türschloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (
36 ) im Langloch (37 ) zwischen zwei Federelementen (38 ,39 ) eingespannt ist und die Federelemente (38 ,39 ) vorzugsweise unterschiedliche Federhärten aufweisen. - Kraftfahrzeug-Türschloß nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (
38 ;39 ) als Elastomerelement bestimmter Härte ausgeführt ist. - Kraftfahrzeug-Türschloß nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Federhärte eines einer Komfortfunktion zugeordneten Federelementes (
38 ) niedrig ist und ein Stehenbleiben des Innensicherungshebels (10 ) erlaubt. - Kraftfahrzeug-Türschloß nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federhärte eines einer Überlastsicherung zugeordneten Federelementes (
39 ) hoch ist und eine Rückstellung des Innensicherungshebels (10 ) nach Wegfall der Kraftbeaufschlagung bewirkt. - Kraftfahrzeug-Türschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (
2 ) bzw. Fanglager aus Kunststoff besteht und die Schließelemente auf einer Seite einer Zwischenwand (8 ), die Schloßmechanik (9 ) auf der anderen Seite der Zwischenwand (8 ) des Gehäuses (2 ) bzw. Fanglagers angeordnet sind.
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