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DE102011006630A1 - Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug nebst Verwendung - Google Patents

Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug nebst Verwendung Download PDF

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DE102011006630A1
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electric cable
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electric
electric vehicle
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Dr. Kordowski Bernhard
Michael Scholz
Dipl.-Ing. Westerwick Volker
Uwe Reddmann
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Kiekert AG
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Abstract

Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gegenüber dem Stand der Technik weiter entwickelte Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug zu schaffen.
Zur Lösung der Aufgabe weist die Ladeeinrichtung ein Elektrokabel auf. Erfindungsgemäß sind mit dem Elektrofahrzeug beweglich verbundene Lagermittel, in denen das Elektrokabel aufbewahrt werden kann, vorgesehen. Diese Lagermittel können zusammen mit dem Elektrokabel und den entsprechenden Steckern/Buchsen sowohl in den Innenraum hinein bewegt werden, als auch aus diesem heraus. Der Einsatz von beweglich mit dem Elektrofahrzeug verbundenen Lagermitteln hat den Vorteil, dass das Elektrokabel einen festen Ort hat, nicht irgendwo im Fahrzeug liegt und gesucht werden muss, nicht unter andere Gegenstände geraten und von diesen verdeckt oder beschädigt werden kann, gleichzeitig aber bequem – insbesondere von oben – gegriffen werden kann. Es entfällt insbesondere das rückenbelastende nach vorne Bücken und Entnehmen des Elektrokabels aus dem Heck oder Fahrzeuginneren. Die Ladeeinrichtung ist vorzugsweise Teil eines Elektrofahrzeugs.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug mit einem Elektrokabel mit ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladesteckern und/oder Ladebuchsen, wobei einer der Ladestecker oder Ladebuchsen an einem aus einem Innenraum des Elektrofahrzeugs heraus bewegbaren Ende des Elektrokabels angebracht ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Verwendung der Ladeeinrichtung.
  • Ein Elektrofahrzeug ist ein Fahrzeug, welches mit Hilfe eines Elektromotors angetrieben wird. Der Elektromotor bezieht seinen Strom über eine Batterie, die im Elektrofahrzeug untergebracht ist. Diese Batterie muss nach einem Entladen wieder aufgeladen werden. Zur Aufladung der Batterie dient eine Ladeeinrichtung im Sinne der vorliegenden Erfindung. Die Ladeeinrichtung ist insbesondere Teil des Elektrofahrzeugs. Vorzugsweise ist dann das Elektrokabel mit einem Ladestecker versehen. Soll das Elektrofahrzeug aufgeladen werden, so wird das Elektrokabel aus einem Behälter herausgezogen und der Ladestecker in eine Steckdose gesteckt. Die Steckdose kann eine genormte Steckdose sein, wie sie in Privathaushalten verwendet wird. Der Ladestecker ist ebenfalls entsprechend genormt. Ladestecker und Steckdose können aber auch so beschaffen sein, dass diese an spezielle Bedürfnisse für einen Elektrofahrzeug angepasst sind.
  • Auch ein Hybridfahrzeug, also ein Fahrzeug, welches neben einem Elektromotor auch einen Verbrennungsmotor für einen Antrieb oder zum Laden eines Energiespeichers oder Antreiben der Elektromotoren umfasst, ist ein Elektrofahrzeug im Sinn der Erfindung.
  • Aus der Druckschrift DE 20 2009 007 394 U1 geht eine Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug mit einem externen Elektrokabel und einer am Elektrofahrzeug befindlichen Ladebuchse hervor. Das Elektrokabel muss dabei von außerhalb des Wagens an die Ladebuchse herangeführt werden. Die Ladebuchse ist hinter einem Nummernschild verdeckt, wobei ein Nummernschild-Befestigungselement vorgesehen ist, welches so ausgelegt ist, dass das Nummernschild in einer Normalposition gehalten werden kann, in der das Nummernschild während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs vorschriftsmäßig am Kraftfahrzeug positioniert ist, wobei das Nummernschild auch in einer zweiten Position gehalten werden kann, in der die in der Normalposition verdeckte Ladebuchse nicht mehr durch das Nummernschild verdeckt ist.
  • Aus der Druckschrift US 3,270,267 geht eine Ladeeinrichtung zur Erhaltung der Ladung einer Autobatterie eines Kraftfahrzeugs mit Verbrennungsmotor hervor. Ein externes Elektrokabel mit beidseitigen Steckern verbindet eine externe Stromquelle mit einer Ladebuchse, die fest am Kühler des Kraftfahrzeugs befestigt ist und optisch mit diesem eine Einheit bildet. Die kraftfahrzeugseitige Buchse hat eine Abdeckung, die gegen eine Federkraft geöffnet werden kann, um den Stecker des Elektrokabels in die Ladebuchse zu stecken.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine gegenüber dem Stand der Technik weiter entwickelte, zuverlässig funktionierende Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug zu schaffen. Vorzugsweise soll die Ladeeinrichtung einen erhöhten Sicherheit oder Komfort bieten.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Ladeeinrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Zur Lösung der Aufgabe weist die Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug ein Elektrokabel mit ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladesteckern und/oder Ladebuchsen auf. Dabei ist einer der Ladestecker oder Ladebuchsen an einem aus einem Innenraum des Elektrofahrzeugs heraus bewegbaren Ende des Elektrokabels angebracht. Der Innenraum ist der Bereich des Fahrzeugs, der nicht außerhalb der Außenkontur des Fahrzeugs liegt. Erfindungsgemäß sind mit dem Elektrofahrzeug beweglich verbundene Lagermittel, in denen das Elektrokabel aufbewahrt werden kann, vorgesehen. Diese Lagermittel konnen zusammen mit dem Elektrokabel und den entsprechenden Steckern/Buchsen sowohl in den Innenraum hinein bewegt werden, als auch aus diesem heraus. Dabei ist es nicht zwingend nötig, dass das Elektrokabel vollständig aus dem Innenraum heraus bewegt werden kann. Entscheidend ist, dass der Benutzer das Kabel bequem greifen, entnehmen, zur externen Stromversorgung führen und wieder zurücklegen kann.
  • Der Einsatz von beweglich mit dem Elektrofahrzeug verbundenen Lagermitteln hat den Vorteil, dass das Elektrokabel einen festen Ort hat, nicht irgendwo im Fahrzeug liegt und gesucht werden muss, nicht unter andere Gegenstände geraten und von diesen verdeckt oder beschädigt werden kann, gleichzeitig aber bequem – insbesondere von oben – gegriffen werden kann. Es entfällt insbesondere das rückenbelastende nach vorne Bücken und Entnehmen des Elektrokabels aus dem Heck. Diese Lösung ist technisch mit geringem Aufwand zu realisieren und weniger anspruchsvoll im Vergleich zu Lösungen, bei denen das Elektrokabel motorisch oder federkraftgestützt aufgewickelt wird.
  • Dazu sind vorzugsweise Führungsmittel vorgesehen, die derart sind, dass die beweglichen Lagermittel auf einem definierten Weg, vorzugsweise ausschließlich auf dem definierten Weg, bewegt werden können. Derartige Mittel sind insbesondere Schienen, Gelenke, teleskopartige Ausfahrschienen, Schwenkhebel, Schubladen und Klappen.
  • Erfindungsgemäß ergeben sich unterschiedliche Ausgestaltungen. Diese betreffen zunächst die Art der Kabelablage:
    In einer Ausführungsform sind die Lagermittel als einfache Schale ausgebildet, in welche das Elektrokabel mit dem Ladestecker und/oder Ladebuchse eingelegt werden kann. Eine Schale ist von oben leicht zugänglich, erlaubt ein einfaches Einlegen des Elektrokabels und fixiert das Kabel beim Auftreten von Horizontalkräften gegen Herausfallen.
  • In einer Ausführungsform weisen die Lagermittel bzw. die Schale Vertiefungen zum form- und/oder kraftschlüssigen Fixieren des Elektrokabels auf, d. h. das Kabel wird in passende Rillen oder Klemmen ganz oder teilweise eingelegt oder eingerastet. Die Rillen oder Klemmen können abschnittsweise vorgesehen sein, oder sich über die gesamte Länge des Kabels erstrecken. Vorzugsweise fixieren die Vertiefungen neben dem Elektrokabel auch die ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladestecker und/oder Ladebuchsen. Das Kabel liegt besonders sicher und klappert nicht bei der Fahrt.
  • Vorzugsweise sind die Vertiefungen derart, dass das Elektrokabel der Länge nach dem Verlauf der Vertiefung folgend in diese eingelegt werden kann. Durch die derart definierte Lage kann eine unsachgemäße mechanische Beanspruchung, z. B. durch Knicken des Kabels, verhindert werden. Auch fällt dem geübten Nutzer die Handhabung unter schwierigen Umständen, z. B. Dunkelheit, besonders leicht, da immer die gleichen Handriffe durchgeführt werden. Ferner erleichtert die Haptik der Vertiefung die Handhabung.
  • Wenn vorzugsweise die Vertiefung schneckenhausartig, kreisartig oder mäanderartig verläuft, ergibt sich eine gute Flächenausnutzung bei geringer mechanischer Belastung des Kabels.
  • In einer Ausführungsform ist die Vertiefung derart ausgebildet ist, dass das Elektrokabel nur einlagig eingelegt werden kann, wodurch das Lagermittel besonders flach ausgeführt werden kann.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist die Vertiefung kreisförmig, wobei das Elektrokabel nur mehrlagig übereinander eingelegt werden kann. Das Kabel liegt somit als Spirale und das Lagermittel benötigt nur eine geringe Fläche.
  • Wenn die Vertiefung in etwa die Länge des Elektrokabels aufweist, ergibt sich ein optisch ansprechendes Ergebnis und es kann sich kein Schmutz in den nicht zum Einlegen des Kabels genutzten Flächen ansammeln. Dabei ist vorzugsweise eine weitere Ladestecker- oder Ladebuchsenvertiefung vorgesehen, die als Abdruck der Form der Ladestecker oder Ladebuchsen ausgebildet ist und welche vorzugsweise mit der Vertiefung verbunden ist. Auch der Stecker bzw. die Buchse hat somit ihren definierten Platz und ist dort vibrationsarm gehalten.
  • Weitere Ausgestaltungen betreffen die Art der Befestigung des Elektrokabels am Fahrzeug. Das Kabel kann zunächst an einer Seite fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Es muss somit nur eine einzige Steckverbindung durch den Nutzer hergestellt werden und das Kabel kann nicht verloren gehen. Vorzugsweise ist das Elektrokabel derart, dass es längenvariabel durch Servicepersonal anpassbar ist. Nutzerwünsche nach längerem Kabel können so mit geringerem Aufwand berücksichtigt werden, ohne dass serienmäßig alle Fahrzeuge mit unnötig langem Kabel ausgeliefert werden. Ein längeres Kabel kann für die Nutzer, die nur ein kurzes Kabel benötigen, eine Belastung darstellen. Das Kabel kann beispielsweise eine „Reservelänge” aufweisen, die jedoch normalerweise nicht herausziehbar ist. Dies kann vom Servicepersonal eingestellt werden.
  • Das heraus bewegbare Ende des Elektrokabels ist in einer Ausführungsform mit einer Schnur, einem Kabel, einer Kette oder einem Band für eine Begrenzung des Herausziehens des Elektrokabels verbunden. Schnur, Kabel, Kette oder Band sind vorzugsweise einziehbar in einem Raum gelagert, so zum Beispiel mittels einer Aufwickeltrommel. Die Aufwickeltrommel kann in einer Ausführungsform motorisiert gedreht werden, um in gewünschter Weise aufzuwickeln. Alternativ oder ergänzend kann eine Feder vorgesehen sein, die gespannt wird, wenn Schnur, Kabel, Kette oder Band abgewickelt werden. Durch die Federkraft können dann Schnur, Kabel, Kette oder Band anschließend wieder auf gewickelt werden.
  • Das Elektrokabel kann aber auch separat, d. h. nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, z. B. um es flexibler einsetzen oder gegen andere Kabellängen austauschen zu können. Dazu sind an beiden Enden des Elektrokabels Ladestecker oder Ladebuchsen oder an einem Ende des Elektrokabels ein Ladestecker und am anderen Ende eine Ladebuchse vorgesehen, wobei keines der Enden des Elektrokabels fest mit dem Elektrofahrzeug verbunden ist, so dass das Elektrokabel vollständig vom dem Elektrofahrzeug getrennt werden kann.
  • Weitere Ausgestaltungen betreffen die Art der Lagermittel und deren Bewegung relativ zum Fahrzeug. Vorzugsweise sind diese als Schublade ausgeführt, welche als nach oben offene Schublade zum Einlegen des Elektrokabels ausgebildet ist. Eine solche bewegt sich vom Fahrzeug weg und das Kabel kann daher ohne nach vorne Bücken des Nutzers bequem entnommen werden. Wenn die Lagermittel derart mit dem Elektrofahrzeug beweglich verbunden sind, dass sie in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene sowohl in den Innenraum hinein bewegt werden können als auch aus diesem heraus, muss der Nutzer besonders wenig Kraft aufbringen, da keine Massen anzuheben sind. Es sind auch keine Antriebe oder dergleichen nötig.
  • Durch das Herausziehen der Schublade, was durch einen Antrieb insbesondere elektrisch erfolgen kann, kann der Zugang zum Ladestecker beziehungsweise der Ladebuchse ermöglicht werden. Einerseits ist das Elektrokabel dann geschützt untergebracht.
  • Vorzugsweise weisen die Lagermittel, also die Schublade, eine Außenwand auf, die einen Bestandteil der Außenkontur des Elektrofahrzeugs bildet, wenn die Schublade eingeschoben ist, also zusammen mit dem Elektrokabel in den Innenraum hinein bewegt worden ist. Somit wird das technische Element der Schublade in die Oberfläche des Fahrzeugs optisch integriert und wird vom Betrachter nicht als Fremdkörper bemerkt. Dies gilt insbesondere dann, wenn vorzugsweise die Außenwand ein Bestandteil eines Stoßfängers, vorzugsweise eines frontseitigen oder rückseitigen Stoßfängers, eines Nummernschildhalters, einer Nummernschildbeleuchtung, oder eines Beleuchtungsmittels, vorzugsweise einer Rückleuchte, bildet.
  • Eine ansprechende bzw. unauffällige Schublade ergibt sich, wenn vorzugsweise die maximale Breite der Schublade und/oder die maximale Länge der Schublade die Höhe der Schublade um ein Mehrfaches übersteigt.
  • Zweckmäßigerweise sind Verriegelungsmittel vorgesehen, die ein Bewegen der Lagermittel aus dem Innenraum heraus verhindern sowie Entriegelungsmittel, die ein Bewegen der Lagermittel aus dem Innenraum heraus ermöglichen, um ein unbeabsichtigte öffnen zu verhindern. Diese können mit Hebeln oder dem Fernbedienungsempfänger des Fahrzeugs verbunden sein zur Aktivierung der Entriegelungsmittel und/oder der Transportmittel.
  • Komfortsteigernd sind vorzugsweise Transportmittel zum motorisierten und/oder federkraftgetriebenen Bewegender Lagermittel vorgesehen. Diese können auch der automatischen Bedienung, z. B. über Roboter, dienen.
  • Vorzugsweise ist bei in den Innenraum hinein bewegten Lagermitteln im Spalt zwischen der Außenwand der Lagermittel und der Außenkontur des Elektrofahrzeuges ein Kanal zum Durchführen des Elektrokabels vorgesehen, dessen Durchmesser dem Durchmesser des Elektrokabels entspricht. Durch den Kanal wird sehr zuverlässig vermieden, dass größere Schmutzpartikel oder zum Beispiel Schneematsch in den Innenraum gelangen können. Durch eine damit verbundene Reibung wird einer Vereisung entgegengewirkt.
  • Eine andere Art, die Bewegung der Lagermittel relativ zum Fahrzeug zu führen, ist eine Klappbewegung. Dabei sind vorzugsweise die Lagermittel in einer Heckklappe des Elektrofahrzeugs untergebracht, wobei vorzugsweise die Heckklappe zum öffnen des Hecks des Elektrofahrzeugs aus dem Elektrofahrzeug heraus nach unten verschwenkbar ist. Die ohnehin vorhandene untere Heckklappe eines Fahrzeugs kann somit eine Doppelfunktion erfüllen und auch als Aufbewahrungsort für die Elektrokabel dienen. Dabei ist vorzugsweise die geöffnete Heckklappe als Schale ausgebildet, in welche das Elektrokabel mit den ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladesteckern und/oder Ladebuchsen eingelegt werden kann. Weiter oben wurde bereits ausgeführt, wie das Kabel in den Lagermitteln fixiert werden kann.
  • Vorzugsweise weist die als Schale ausgebildete geöffnete Heckklappe eine lösbare Abdeckung auf, durch welche die Schale geschlossen wird und vorzugsweise das Elektrokabel mit den ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladesteckern und/oder Ladebuchsen fixiert und abgedeckt wird. Eine lösbare Abdeckung bedeutet hier, dass sie geöffnet werden kann, um an die Schale zu gelangen. Die Abdeckung kann vorzugsweise abnehmbar oder aufklappbar sein.
  • Wenn die lösbare Abdeckung der Heckklappe ein Bestandteil einer Innenverkleidung des Elektrofahrzeugs ist oder diese bildet, wirken die Lagermittel optisch unauffällig und beanspruchen keinen Stauraum des Nutzers. Somit wird andernfalls ungenutzter Bauraum ausgenutzt. Dieser Ort der Kabelaufbewahrung behindert nicht ein Ein- bzw. Aussteigen oder Beladen des Fahrzeugs
  • Bei einem nicht fest mit dem Fahrzeug verbundenem Kabel sind am Elektrofahrzeug elektrische Konnektoren zum Anschließen der Ladestecker oder Ladebuchsen des Elektrokabels vorgesehen. Diese können im Bereich der Lagermittel vorgesehen sein und erst beim Herausbewegen derselben aus dem Innenraum zugänglich werden. Die Konnektoren können aber auch unter einer an der Karosserie des Elektrofahrzeugs angebrachten Klappe verdeckt sein: Beispielsweise kann dabei die Klappe als Tankdeckelklappe, Nummernschild- bzw. Nummernschildträger oder Klappe in der Heckverkleidung, insbesondere im Bodenbereich, ausgebildet sein. Der Übergang zwischen Fahrzeugkontur und Klappe fällt dabei weniger auf.
  • Wenn unter der Klappe neben den elektrischen Konnektoren zugleich auch Einfüllstutzen für einen flüssigen oder gasförmigen Kraftstoff vorgesehen sind, kann die Ladeeinrichtung auch Teil eines Fahrzeugs sein, welches neben einem Elektromotor auch einen konventionellen Verbrennungsmotor für einen Antrieb umfasst. Gegebenenfalls erkennt ein Betrachter lediglich die vertraute Tankdeckelklappe, ohne zu bemerken, dass es sich auch um die Klappe für einen elektrischen Konnektor handelt. Generell ist es optisch wünschenswert, dass nur eine Klappe für alle Anschlüsse existiert, z. B. als Tankdeckelklappe oder Nummernschildklappe.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und den beigefügten Figuren. Ebenso können die vorstehend genannten und noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsbeispiele sind nicht abschließend zu verstehen und haben beispielhaften Charakter.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung wird das Lagermittel bzw. die Schublade mehrfach genutzt und zwar insbesondere als Gepäckträger für den Transport von Gepäck, so zum Beispiel von ein oder mehreren Taschen, Koffern und/oder ein oder mehreren Fahrrädern. Während der Fahrt des Kraftfahrzeugs ist dann die Schublade bzw. das Lagermittel aus dem Innenraum herausgezogen. Auf dem Lagermittel befindet sich dann wenigstens ein Gepäckstück, welches an dem Lagermittel befestigt ist. Insbesondere ist das Lagermittel in einer entsprechenden Weise ausgestaltet und weist beispielsweise im aus dem Innenraum heraus gezogenen Zustand die notwendige Stabilität auf, um ein entsprechendes Gewicht eines Gepäckstücks im heraus gezogenen Zustand aufnehmen und tragen zu können. Insbesondere kann im heraus gezogenen Zustand wenigstens ein Gewicht von 10 kg, vorzugsweise von wenigstens 20 kg von dem Lagermittel getragen werden. Vorzugsweise kann in das Lagermittel dann im heraus gezogenen Zustand arretiert werden, um so zu verhindern, dass die Schublade bzw. das Lagermittel versehentlich wieder in Richtung Innenraum geschoben wird. Im Fall einer Arretierung muss erst ein anfänglich erhöhter Widerstand überwunden werden, um das Lagermittel zurück in den Innenraum zu schieben. Vorzugsweise ist alternativ oder ergänzend eine Verriegelungseinrichtung vorhanden, die das Lagermittel im heraus gezogenen Zustand zu verriegeln vermag. Die Verriegelungseinrichtung muss im Anschluss an ein Verriegeln erst wieder gelöst werden, bevor das Lagermittel in den Innenraum zurückgeschoben werden kann. In einer Ausführungsform umfasst das Lagermittel einen Deckel, mit dem das Elektrokabel auch dann abgedeckt werden kann, wenn das Lagermittel aus dem Innenraum herausgezogenen worden ist. Die Oberseite des Deckels dient im heraus gezogenen Zustand beispielsweise als Auflagefläche für ein Gepäckstück oder aber als Abstellfläche. In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das Fahrzeug, insbesondere das Lagermittel Haltemittel für das Halten und/oder Befestigen eines Fahrrads oder eines Gepäckstücks auf dem Lagermittel, wenn dieses aus dem Innenraum herausgezogen worden ist. Ein solches Haltemittel kann in Form von ein oder mehreren Ösen vorliegen oder ein oder mehrere Ösen umfassen, an denen ein oder mehrere Gurte befestigt werden können, die der vorgenannten Befestigung eines Fahrrads oder eines Gepäckstücks dienen können. Die Haltemittel können aus der Schublade bzw. aus dem Lagermittel in einer Ausführungsform heraus geklappt bzw. aufgeklappt werden, wenn das Lagermittel aus dem Innenraum herausgezogen worden ist, um so beispielsweise als Ständer zumindest für ein Fahrrad zu dienen und/oder um als Seitenbegrenzung für Taschen oder Koffer dienen zu können. Die Haltemittel tragen in einer Ausführungsform dafür Sorge und sind entsprechend dimensioniert, dass ein Fahrrad oder ein anderes gepäckstück einen Abstand zur Karosserie des Kraftfahrzeugs im befestigten Zustand einzuhalten vermag, um so eine Beschädigung der Karosserie des Fahrzeugs zu vermeiden.
  • 1 zeigt in einer Seitenansicht und einer perspektivischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Ladeeinrichtung. Das Elektrofahrzeug 1 ist ausschnittsweise im Heckbereich wiedergegeben. Im Heckbereich ist die Außenkontur 11 im Wesentlichen durch die Heckklappe, die Rückleuchten und den schürzenartigen Stoßfänger 12 geprägt. Der Bereich innerhalb der Außenkontur 11 wird hier als Innenraum 5 bezeichnet. Vorliegend ist mit Innenraum also nicht der den Passagieren oder dem Gepäck zur Verfügung stehende Fahrgastraum bzw. Gepäck- oder Stauraum gemeint. Im Bereich des Stoßfängers 12 ist ein schubladenartig verfahrbares Lagermittel 6 zum Aufbewahren der Elektrokabel 2 des Elektrofahrzeugs 1 vorgesehen. Das Elektrokabel 2 ist aus der herausfahrenden Schublade 6 herausziehbar, so dass der an seinem freien Ende 21 angeordnete Stecker 3 in eine externen Stromversorgung eingesteckt werden kann. Dabei ist das andere Ende des Kabels fest und elektrisch leitend mit der Elektrik des Fahrzeugs verbunden.
  • Nach dem Ladevorgang kann das von der externen Stromversorgung gelöste Elektrokabel 2 zusammen mit dem Stecker 3 in der herausgefahrenen und aus dem Heck herausstehenden Schubladen 6 verstaut werden. Dazu sind im Ausführungsbeispiel speziell in geformte Vertiefungen 61, 62 vorgesehen, die an die Außenkontur des Elektrokabels 2 mit Ladestecker 3 angepasst sind. Der Benutzer kann das Elektrokabel 2 bequem in diese Vertiefungen einlegen.
  • 2 zeigt in perspektivischer Ansicht die Schublade 6 im eingefahrenen (s. oben) und ausgefahrenen (s. unten) Zustand. Wie im oberen Teil der Abbildung zu erkennen, bildet die Außenwand 63 der Schublade 6 einen Teil der Oberfläche des Stoßfängers 12 am Heck des Elektrofahrzeugs. Es ist lediglich ein umlaufender Spalt 64 zu erkennen, der die Außenwand 63 umgibt und die Grenze zwischen Außenwand 63 bzw. Schublade 6 und den Stoßfänger 12 bildet. Im Spalt 64 ist ein Kanal 65 vorgesehen, der es ermöglicht, das Elektrokabel 2 aus der eingeschobenen Schublade 6 durch die geschlossene Außenkontur des Fahrzeugs heraus zur externen Stromquelle zu führen. Beim Ladevorgang soll die Schublade 6 geschlossen sein, um keinen Angriffspunkt für Dreck, Feuchtigkeit oder Manipulationen durch Dritte bieten.
  • Der untere Bereich der Abbildung zeigt die Schublade 6 im ausgefahrenen Zustand. In dieser ist vorliegend das Elektrokabel 2 aufgerollt, an dessen einem Ende der Ladestecker 3 ist. Dabei ist das andere Ende des Kabels fest mit dem Fahrzeug verbunden.
  • 3 zeigt eine alternative Ausgestaltung und Anordnung der Lagermittel 6, welche ebenfalls aus der Außenkontur eines Elektrofahrzeugs heraus auf definiertem Wege bewegbar sind. Dazu ist die nach unten aufklappbare Heckklappe 13 des Fahrzeugs 1 als Lagermittel 6 für das nicht in 3 gezeigte Elektrokabel und die Ladestecker bzw. Ladebuchsen vorgesehen. In 3 sind diese Gerätschaften allerdings durch eine lösbare Abdeckung 14 verdeckt, welche die Innenseite oder einen großen Teil der Innenseite der Heckklappe 13 bildet. Diese lösbare Abdeckung ist somit gleichzeitig Innenverkleidung. Die Abdeckung 14 kann beispielweise aufgeklappt, beiseite geschoben oder entfernt werden, um an die darunter liegenden Elektrokabel zu gelangen. Das nicht dargestellte Elektrokabel kann dabei vollständig lose im Lagermittel 6 liegen, um zum Aufladen vollständig entnommen zu werden. Das Kabel wird sodann manuell mit der externen Stromquelle und einem anderorts vorgesehenen Ladeanschluss, z. B. Ladebuchse, am Elektrofahrzeug verbunden. Das Kabel kann natürlich auch an einer Seite fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, so dass lediglich das freie Ende herausgezogen werden kann.
  • 4 zeigt schließlich diverse Möglichkeiten, wie ein freies, d. h. nicht an einen seiner Enden mit dem Elektrofahrzeug festverbundenes Elektrokabel 2 eine elektrische Verbindung zwischen einer externen Stromquelle 9 und einen fahrzeugseitigen Elektrokonnektor 7 hergestellt werden kann. Die in 4 gezeigten Anschlussmöglichkeiten treten in der Regel nicht gleichzeitig auf. In allen Fällen ist das fahrzeugferne Ende 21 des Elektrokabels 2 über den Ladestecker 3 in eine entsprechende Buchse der externen Stromquelle 9 eingesteckt. Das andere fahrzeugnahe Ende des Elektrokabels 2 kann beispielsweise in einer Anschlussbuchse 7 enden, die durch eine Klappe 83 im Heck, z. B. im unteren Bereich der Heckverkleidung zugänglich wird. Der Konnektor 7 kann auch besonders unauffällig unterhalb einem aufklappbaren Nummernschild 82 bzw. Nummernschildträger angeordnet sein. Das Nummernschild 82 wird einfach hochgeklappt und gibt den Konnektor 7 während des Ladevorganges frei. Schließlich kann der elektrische Konnektor 7 auch unter einer konventionell wirkenden Tankdeckelklappe 81 angeordnet sein, gegebenenfalls zusammen mit einem durch die gemeinsame Tankdeckelklappe 81 verdeckten Einfüllstutzen für Kraftstoffe.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Elektrofahrzeug
    2
    Elektrokabel
    3
    Ladestecker
    5
    Innenraum
    6
    Lagermittel
    7
    Konnektoren
    9
    externe Stromversorgung
    11
    Außenkontur des Elektrofahrzeugs
    12
    Stoßfänger
    13
    Heckklappe
    14
    lösbare Abdeckung der Heckklappe
    21
    bewegbares Ende des Elektrokabels
    61
    Vertiefungen
    62
    Ladestecker- oder Ladebuchsenvertiefung
    63
    Außenwand
    64
    Spalt
    65
    Kanal
    81
    Tankdeckelklappe
    82
    Nummernschild- bzw. Nummernschildträger
    83
    Klappe in der Heckverkleidung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (29)

  1. Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug (1) mit einem Elektrokabel (2) mit ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladesteckern (3) und/oder Ladebuchsen, wobei einer der Ladestecker (3) oder Ladebuchsen an einem aus einem Innenraum (5) des Elektrofahrzeugs heraus bewegbaren Ende (21) des Elektrokabels (2) angebracht ist, gekennzeichnet durch mit dem Elektrofahrzeug (1) beweglich verbundenen Lagermittel (6), in denen das Elektrokabel (2) aufbewahrt werden kann, wobei die Lagermittel (6) zusammen mit dem Elektrokabel (2) sowohl in den Innenraum (5) hinein bewegt werden können als auch aus diesem heraus.
  2. Ladeeinrichtung nach Anspruch 1, wobei Führungsmittel vorgesehen sind, die derart sind, dass die beweglichen Lagermittel (6) auf einem definierten Weg, vorzugsweise ausschließlich auf dem definierten Weg, bewegt werden können.
  3. Ladeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Lagermittel (6) als Schale ausgebildet sind, in welche das Elektrokabel (6) mit dem Ladestecker (3) und/oder Ladebuchse eingelegt werden kann.
  4. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Lagermittel (6) Vertiefungen (61) zum form- und/oder kraftschlüssigen Fixieren des Elektrokabels aufweisen, vorzugsweise des Elektrokabels einschließlich der ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladestecker (3) und/oder Ladebuchsen.
  5. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Vertiefungen (61) derart sind, dass das Elektrokabel (2) der Länge nach dem Verlauf der Vertiefung folgend in diese eingelegt werden kann, wobei vorzugsweise die Vertiefung (61) schneckenhausartig, kreisartig oder mäanderartig verläuft.
  6. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Vertiefung (61) derart ausgebildet ist, dass das Elektrokabel (2) nur einlagig eingelegt werden kann.
  7. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Vertiefung (61) kreisförmig ist, wobei das Elektrokabel (2) nur mehrlagig übereinander eingelegt werden kann.
  8. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Vertiefung (61) in etwa die Länge des Elektrokabels (2) aufweist.
  9. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei eine weitere Ladestecker- oder Ladebuchsenvertiefung (62) vorgesehen ist, die als Abdruck der Form der Ladestecker oder Ladebuchsen ausgebildet und welche vorzugsweise mit der Vertiefung verbunden ist.
  10. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei ein anderes Ende des Elektrokabels (2) fest mit dem Elektrofahrzeug (1) verbunden ist, wobei vorzugsweise das Elektrokabel derart ist, dass es längenvariabel durch Servicepersonal anpassbar ist.
  11. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das heraus bewegbare Ende (21) des Elektrokabels (2) mit einer Schnur, einem Kabel, einer Kette oder einem Band für eine Begrenzung des Herausziehens des Elektrokabels verbunden ist.
  12. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei an beiden Enden des Elektrokabels (2) Ladestecker (3) oder Ladebuchsen oder an einem Ende des Elektrokabels (2) ein Ladestecker (3) und am anderen Ende eine Ladebuchse vorgesehen sind, wobei keines der Enden des Elektrokabels (2) fest mit dem Elektrofahrzeug verbunden ist, so dass das Elektrokabel vollständig vom dem Elektrofahrzeug getrennt werden kann.
  13. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Lagermittel (6) als nach oben offene Schublade zum Einlegen des Elektrokabels (2) ausgebildet sind.
  14. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Lagermittel (6) derart mit dem Elektrofahrzeug (2) beweglich verbunden sind, dass sie in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene sowohl in den Innenraum (5) hinein bewegt werden können als auch aus diesem heraus.
  15. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Lagermittel (6) eine Außenwand (63) aufweisen, die einen Bestandteil einer Außenkontur (11) des Elektrofahrzeugs bildet, wenn die Lagermittel (6) zusammen mit dem Elektrokabel (2) in den Innenraum (5) hinein bewegt worden sind.
  16. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Außenwand (63) ein Bestandteil eines Stoßfängers (12), vorzugsweise eines frontseitigen oder rückseitigen Stoßfängers, eines Nummernschildhalters, einer Nummernschildbeleuchtung oder eines Beleuchtungsmittels, vorzugsweise einer Rückleuchte, ist.
  17. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Lagermittel (6) durch eine Schublade gebildet werden, die vorzugsweise im Bereich eines Stoßfängers (12) des Elektrofahrzeugs (1) heraus bewegbar angeordnet sind.
  18. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die maximale Breite der Schublade und/oder die maximale Länge der Schublade die Höhe der Schublade um ein Mehrfaches übersteigt.
  19. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei Verriegelungsmittel vorgesehen sind, die ein Bewegen der Lagermittel (6) aus dem Innenraum (5) heraus verhindern sowie Entriegelungsmittel, die ein Bewegen der Lagermittel aus dem Innenraum heraus ermöglichen.
  20. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei Transportmittel zum motorisierten und/oder federkraftgetriebenen Bewegen der Lagermittel (6) vorgesehen sind.
  21. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei bei in den Innenraum (5) hinein bewegten Lagermitteln (6) im Spalt (64) zwischen der Außenwand (63) der Lagermittel und der Außenkontur (11) des Elektrofahrzeuges ein Kanal (65) zum Durchführen des Elektrokabels (2) vorgesehen ist, dessen Durchmesser dem Durchmesser des Elektrokabels (2) entspricht.
  22. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Lagermittel (6) in einer Heckklappe (13) des Elektrofahrzeugs (1) untergebracht sind, wobei vorzugsweise die Heckklappe zum Öffnen des Hecks des Elektrofahrzeugs aus dem Elektrofahrzeug heraus nach unten verschwenkbar ist.
  23. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die geöffnete Heckklappe (13) als Schale ausgebildet ist, in welche das Elektrokabel (6) mit den ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladesteckern (2) und/oder Ladebuchsen eingelegt werden kann.
  24. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die als Schale ausgebildete geöffnete Heckklappe (13) eine lösbare Abdeckung (14) aufweist, durch welche die Schale geschlossen wird und vorzugsweise das Elektrokabel (2) mit den ein- oder beidseitig vorgesehenen Ladesteckern (2) und/oder Ladebuchsen fixiert und abgedeckt wird.
  25. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Abdeckung Bestandteil einer Innenverkleidung des Elektrofahrzeugs ist oder diese bildet.
  26. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei am Elektrofahrzeug elektrische Konnektoren (7) zum Anschließen der Ladestecker (3) oder Ladebuchsen des Elektrokabels vorgesehen sind, die unter einer an der Karosserie des Elektrofahrzeugs angebrachten Klappe (81, 82, 83) verdeckt sind.
  27. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Klappe als Tankdeckelklappe (81), Nummernschild bzw. Nummernschildträger (82) oder Klappe (83) in der Heckverkleidung, insbesondere im Bodenbereich, ausgebildet ist.
  28. Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei unter der Klappe (81, 82, 83) neben den elektrischen Konnektoren (7) zugleich auch Einfüllstutzen für einen flüssigen oder gasförmigen Kraftstoff vorgesehen sind.
  29. Verwendung der Ladeeinrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche als Gepäckträger.
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