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DE10004312C2 - Scheibenförmiger Christbaumständer - Google Patents

Scheibenförmiger Christbaumständer

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DE10004312C2
DE10004312C2 DE10004312A DE10004312A DE10004312C2 DE 10004312 C2 DE10004312 C2 DE 10004312C2 DE 10004312 A DE10004312 A DE 10004312A DE 10004312 A DE10004312 A DE 10004312A DE 10004312 C2 DE10004312 C2 DE 10004312C2
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housing
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water holding
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Klaus Krinner
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Krinner Innovation GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft einen Ständer zum Aufspannen von stabförmigen Bautei­ len, insbesondere von Christbäumen, mit einer Spann- und Halteeinrichtung, ei­ nem Gehäuse und einem Wasseraufnahmebehälter.
Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl von mehr hohen als breiten Ständern zum Aufspannen von stabförmigen Bauteilen bekannt. Neuerdings sind derartige Ständer mit einem mit Wasser auffüllbaren Aufnahmebehälter versehen, der in seiner Proportion Höhe zu Breite bzw., im Falle einer runden Standfläche des Ständers Höhe zu Durchmesser, zwischen 2 : 1 und 1 : 2 liegt. Durch die meist im wesentlichen mehr hohe als breite Form der Wasserbehälter wird ein großer Teil seines Aufnahmevolumens, wenn der Ständer beispielsweise zum Halten eines Christbaumes genutzt wird, durch dessen Stamm beansprucht, so daß nur ein re­ lativ geringes freibleibendes Volumen zum Auffüllen mit Wasser übrig bleibt. Gerade bei großen Christbäumen war es daher notwendig, den Aufnahmebehälter oft mit Wasser nachfüllen zu müssen.
Darüber hinaus brachte diese Ausgestaltung der Ständerform in den oben be­ schriebenen Höhe-zu-Breite-Größenverhältnissen den Nachteil mit sich, daß die im Verhältnis zur Höhe relativ geringen Standflächen und geringen Wasservolu­ men der Ständer auch gerade beim Aufspannen besonders hoher Bauteile oder Christbäume nicht ausreichend Standsicherheit bieten konnten. Dies gilt insbe­ sondere im Hinblick auf die immer mehr zur Herstellung von Ständern verwen­ deten - zwar bezüglich der Produktionskosten billigeren - aber sehr leichten Kunststoffmaterialien.
Weiterhin sind aus dem Stand der Technik Ständer bekannt, die eine eher flache Gestalt aufweisen. In DE 72 02 785 U ist ein Ständer beschrieben, der eine eher flache Ausgestaltung aufweist, bei welchem das Breite-zu-Höhe-Verhältnis in etwa 4 : 1 beträgt. Der Ständer besteht aus einer Wasserschale und aus wenigstens drei Stützarmen, die in etwa gleichem Umfangsabstand voneinander am Rand der Wasserschale schwenkbar gelagert sind. Bei dieser eher flachen und breiten Aus­ bildung der Wasserschale müssen sehr lange Stützarme verwendet werden, um beispielsweise einen Stamm eines Christbaums in der Mitte der Wasserschale zu halten.
DE 20 51 541 A beschreibt einen Ständer für Christbäume, welcher ebenfalls eher flach ausgebildet ist. Der Ständer besteht im wesentlichen aus einer Wasserschale und Spannteilen zum Halten eines Stammes in der Mitte der Wasserschale. Die Bügel der Stammteile sind am inneren Rand der Wasserschale vorgesehen und müssen bei einer solchen flachen und eher breiten Ausbildung der Wasserschale eine große Länge aufweisen, um am Stamm in der Mitte des Wasserbehälters an­ liegen zu können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Ständer zum Aufspannen von stabförmigen Bauteilen zu schaffen, welcher in Leichtbauweise angefertigt werden kann und welcher eine solche Form aufweist, daß ein möglichst großes Wasservolumen bei hoher Standfestigkeit realisiert werden kann, der aber darüber hinaus praktisch handhabbar und zu Lager- und Transportzwecken gut verstaubar ist, d. h. eine gute Stapelbarkeit auf genormten Paletten ermöglicht.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Ständer mit den Merkmalen ge­ mäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Ständers nach Anspruch 1 sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Der erfindungsgemäße Ständer zum Aufspannen von stabförmigen Bauteilen weist eine Spann- und Halteeinrichtung, ein Gehäuse und einen Wasseraufnahmebehälter mit von dessen Innenwand beabstandeten Verstärkungsstegen auf, die dem Ständer eine außerordentliche Stabilität geben. Erfindungsgemäß ist das Breite-zu-Höhe-Verhältnis des Wasseraufnahmebehälters größer als 5 : 1 und das Breite-zu-Höhe-Verhältnis des Gehäuses entspricht im wesentlichen dem des Wasseraufnahmebehälters. Durch diese Proportionen der Abmessungen des Was­ seraufnahmebehälters und des Gehäuses kann vorteilhafterweise nahezu das ge­ samte Innenvolumen des Ständers für die Aufnahme von Wasser genutzt werden. Durch die flache Ausbildung mit einem Breite-zu-Höhe-Verhältnis von größer als 5 : 1 wird das Wasserreservoir optimal genutzt, da relativ zum Gesamtvolumen wenig Volumen des Stammes im Ständer bzw. im Wasseraufnahmebehälter auf­ genommen wird. Die Möglichkeit, viel Wasser auf einmal in den Ständer einfül­ len zu können, erspart ständiges Nachfüllen, was besonders beim Aufspannen großer Bäume sehr lästig ist. Durch die flache Form und die dadurch geschaffene große Standfläche ist der Ständer außerdem außerordentlich kippsicher. Die Standsicherheit wird auch dadurch erhöht, daß das große Wasserreservoir in auf­ gefülltem Zustand das Gesamtgewicht des Ständers wesentlich erhöht. Weiterhin ist durch die flache Ausbildung der Ständer eine Anpassung an das Palettenmaß möglich. Die Spann- und Halteeinrichtung ist von einer ersten Position, in der das stabförmige Bauteil gehalten wird, in eine zweite Position bewegbar, in der die Spann- und Halteeinrichtung in den Wasseraufnahmebehälter abgesenkt ist. Dies hat den Vorteil, daß, wenn der Ständer nicht benutzt wird, durch das Absenken der Spann- und Halteeinrichtung in den Wasseraufnahmebehälter die Aufbewah­ rung des Ständers bzw. Lagerung einfacher und platzsparender ist.
Eine solche flache Ständerform führt zu einem typischen scheibenförmigen Stän­ der mit einer einfach zu bedienenden und einen guten Halt des Stammes realisie­ renden Spannvorrichtung für die Halteelemente zum raschen und einfachen Auf­ stellen des Stammes.
In einer bevorzugten Ausführungsform entsprechend Anspruch 2 überdeckt das Gehäuse zumindest einen Teil des Wasseraufnahmebehälters. Der den Wasseraufnahmebehälter überdeckende Teil des Gehäuses ist als Überlaufschutz bzw. Schwappschutz ausgebildet. Dies bringt den Vorteil mit sich, daß in den Wasseraufnahmebehälter eingefülltes Wasser, wenn beispielsweise der fertig aufgestellte Ständer bewegt oder zufällig gestoßen wird, nicht direkt überschwappt und Wasser auf den Boden läuft.
Vorzugsweise sind entsprechend Anspruch 3 das Gehäuse und der Wasseraufnahmebehälter an einer ge­ meinsamen Verbindungsstelle wasserdicht verbunden, so daß selbst bei vollstän­ diger Auffüllung des Behälters das Wasser nicht auslaufen kann.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform entsprechend Anspruch 4 sind das Gehäuse und der Was­ seraufnahmebehälter aus Kunststoff hergestellt, so daß Material- und Herstel­ lungskosten niedrig gehalten werden. Darüber hinaus ist bei der flachen scheiben­ förmigen Ausgestaltung und bei Verwendung von Kunststoff eine besonders ein­ fache Herstellung und auch eine dünnwandige Ausgestaltung der Gehäuse- und Wasseraufnahmebehälterwände ermöglicht, was wiederum ein größeres Wasser­ aufnahmevolumen des Ständers zur Folge hat. Weiterhin ermöglicht es die Ver­ wendung von Kunststoff, entsprechend Anspruch 5 das Gehäuse und den Wasseraufnahmebehälter vor­ zugsweise durch Spiegelverschweißung miteinander zu verbinden, was eine dau­ erhafte, feste und dichte Verbindung darstellt.
Die Verbindung zwischen Gehäuse und Wasseraufnahmebehälter kann aber eben­ so durch Verkleben, beispielsweise mittels eines speziellen Kunststoffklebers, geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit, die notwendige Verbindung zu schaffen, wäre hierfür eine Steckverbindung vorzusehen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen das Gehäuse und der Wasseraufnahmebehälter annähernd gleiche Volumina auf (Anspruch 6). Dies hat den Vorteil, daß nahezu das gesamte Innenvolumen des Gehäuses als Wasserreservoir dient und keine bzw. nur wenig ungenutzter Zwischenraum zwischen Gehäuse und Wasseraufnahmebehälter entsteht.
Vorzugsweise grenzen die Wandung des Gehäuses und die Wandung des Wasser­ aufnahmebehälters einen Hohlraum ein, der zur Aufnahme von Füllmaterial dient (Anspruch 7). Das Verfüllen des Hohlraums mit beispielsweise einem schwereren Füllmaterial als Wasser, welches vorzugsweise aushärtbar ist, bringt dem Ständer noch mehr Stabilität und Standsicherheit.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Gehäuse zusätzlich eine Bodenplatte auf (Anspruch 8). Die Bodenplatte kann beispielsweise dazu dienen, mit Haft- Vorrichtungen an ihrer am Fußboden aufliegenden Oberfläche versehen zu wer­ den, so daß sichergestellt ist, daß der aufgebaute Ständer auf glatten Fußböden oder Unterlagen nicht verrutschen kann.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform sind das Gehäuse und der Wasseraufnahmebehälter integral ausgebildet (Anspruch 9). Diese Ausführung reduziert weiter die Produktionskosten.
Vorzugsweise ist die Spann- und Halteeinrichtung in der zweiten Position voll­ ständig in den Wasseraufnahmebehälter versenkbar (Anspruch 10), so da der Ständer gut zu verpacken ist, beispielsweise in flachen Schachteln und auch wenig Platz zur La­ gerung benötigt.
Vorzugsweise liegt das Breite-zu-Höhe-Verhältnis des Wasseraufnahmebehälters im Bereich 5 : 1 bis 12 : 1, insbesondere 6 : 1 bis 9 : 1 (Anspruch 11).
Bei einem Breite-zu-Höhe-Verhältnis von 5 : 1 entspricht dies bei einer vorgese­ henen Breite des Ständers von 48 cm einer Höhe von 9,6 cm, bzw. bei einem max. Breite-zu-Höhe-Verhältnis von 12 : 1 bei gleicher Breite (48 cm) einer Höhe von 4 cm.
Bei Ausführungsbeispielen, die in dem oben angegebenen Breite-zu-Höhe- Verhältnis-Bereich liegen, besteht ein weiterer Vorteil darin, daß entsprechend Anspruch 12 beispielsweise eine am Gehäuse vorgesehene Wasserstandsanzeige gut sichtbar, d. h. möglichst weit beabstandet vom Mittelpunkt des Ständers, anzuordnen ist.
Die Erfindung wird nachfolgend an einer Ausführungsform anhand der beigefüg­ ten Zeichnungen erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht durch einen aus dem Stand der Technik bekann­ ten Ständer;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht durch einen weiteren aus dem Stand der Technik bekannten Ständer;
Fig. 3 eine Querschnittsansicht durch ein Ausführungsbeispiel des erfindungs­ gemäßen Ständers;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht durch noch ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ständers;
Fig. 5 eine schematische Querschnittsansicht durch noch ein weiteres Ausfüh­ rungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ständers;
Fig. 6 eine schematische Querschnittsansicht durch noch ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ständers;
Fig. 7 eine schematische Querschnittsansicht durch noch ein weiteres Ausfüh­ rungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ständers;
Fig. 8 eine schematische Querschnittsansicht durch noch ein weiteres Ausfüh­ rungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ständers.
In Fig. 1 ist ein herkömmlicher aus dem Stand der Technik bekannter Ständer 1 im Querschnitt gezeigt. Dabei ist der Wasseraufnahmebehälter 3 integral mit dem Gehäuse 2 ausgebildet. Als Halteeinrichtung 5 sind an dem Wasseraufnahmebe­ hälter 3 angeordnete Flügelschrauben vorgesehen. Die Grundform dieses Ständers ist eher kompakt und bietet nur ein geringes Füllvolumen für Wasser.
In Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht eines weiteren aus dem Stand der Technik bekannten Ständers 1. Der Ständer 1 weist ein Gehäuse 2 auf, welches auf eine Bodenplatte 10 aufgesetzt ist. Die Bodenplatte 10 hat eine im wesentlichen kreis­ förmige Grundfläche. Das Gehäuse 2 ist an seiner Oberseite mit einer runden Öff­ nung 6 versehen. Im Inneren des Gehäuses 2 ist ein zylindrischer Wasseraufnahme­ behälter 3 mittig angeordnet, welcher einen Zentrierdorn 8 als Fixierung für ein stabförmiges Bauteil (nicht gezeigt) aufweist. Der Durchmesser des Wasserauf­ nahmebehälters 3 entspricht dem Durchmesser der Öffnung 6 des Gehäuses 2. Die Wandung des Wasseraufnahmebehälters 3, die Wandung des Gehäuses 2 sowie die Bodenplatte 10 grenzen einen Hohlraum 11 ein, dessen Volumen deutlich größer ist als das Volumen des Wasseraufnahmebehälters 3. Am Gehäuse 2, in den Innenraum des Wasseraufnahmebehälters 3 hineinragend, ist eine Spann- und Halteeinrichtung 5 zum Spannen und Halten eines stabförmigen Bauteils ange­ bracht. Das Verhältnis des maximalen Durchmessers des Gehäuses 2 zu seiner Höhe ist deutlich kleiner als das gemäß der Erfindung. Die Grundform dieses bekannten Ständers 1 ist nicht scheibenförmig, sondern kompakt.
In Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht des erfindungsgemäßen Ständers 1 gezeigt. Ein Gehäuse 2 sitzt auf einer kreisförmigen Bodenplatte 10 auf. In dem Gehäuse 2 ist ein Wasseraufnahmebehälter 3 mit einem Zentrierdorn 8 angeordnet. An einer Verbindungsstelle 9 sind das Gehäuse 2 und der Wasseraufnahmebehälter 3 fest miteinander verbunden. Die Wandung des Gehäuses 2 ragt über eine Öffnung 7 des Wasseraufnahmebehälters 3 hinüber und bildet dadurch einen Überlaufschutz 4. Die Wandung des Gehäuses 2, die Wandung des Wasseraufnahmebehälters 3 und die Bodenplatte 10 grenzen einen Hohlraum 11 ein, dessen Volumen deutlich kleiner ist als das Volumen des Wasseraufnahmebehälters 3. Integral ausgebildet mit dem Wasseraufnahmebehälter 3 sind Stege 12 vorgesehen, die zu Verstär­ kungszwecken dienen. Weiterhin ist eine Klemm- und Halteeinrichtung 5 gezeigt, die in einer ersten Position zum Halten des stabförmigen Bauteils in eine zweite Position (gestrichelte Linie) in den Wasseraufnahmebehälter 3 hinein schwenkbar ist. Der Ständer 1 ist flach ausgebildet; das Verhältnis des maximalen Gehäuse­ durchmessers zur Höhe des Gehäuses 2 beträgt ungefähr 5 : 1.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Ständers 1 gemäß der Erfindung. Prinzipiell handelt es sich um die gleiche, wie in Fig. 3 gezeigte Anordnung und Grundform. Der Unterschied zu dem in Fig. 3 dargestellten Ständer 1 besteht darin, daß der in Fig. 4 gezeigte Ständer 1 keine separate Bodenplatte 10 aufweist. Der Boden bzw. die auf einen Untergrund aufzusetzende Standfläche des Ständers 1 ist bei diesem Ausführungsbeispiel als integraler Bestandteil des Wasseraufnah­ mebehälters 3 ausgebildet.
In den schematisch dargestellten Fig. 5 bis 8 weiterer Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Ständers 1 soll verdeutlicht werden, welche Verbin­ dungsmöglichkeiten bezüglich der Verbindung zwischen Gehäuse 2 und Wasser­ aufnahmebehälter 3 bestehen. Der hier schematisch dargestellte Ständer 1 ent­ spricht prinzipiell dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ohne separate Bodenplatte 10. Die Verbindungsstelle bzw. -stellen (im in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind 2 Verbindungsstellen vorgesehen) zwischen Gehäuse 2 und Wasseraufnahmebehälter 3 sind dabei durch das Bezugszeichen 9 gekenn­ zeichnet.
Bezugszeichenliste
1
Ständer
2
Gehäuse
3
Wasseraufnahmebehälter
4
Überlaufschutz
5
Spann- und Halteeinrichtung
6
Öffnung des Gehäuses
7
Öffnung des Wasseraufnahmebehälters
8
Zentrierdorn
9
Verbindungsstelle
10
Bodenplatte
11
Hohlraum
Steg

Claims (12)

1. Ständer (1) zum Aufspannen von stabförmigen Bauteilen, insbesondere von Christbäumen, mit einem Gehäuse (2), einem Wasseraufnahmebehälter (3) und einer zwischen einer ersten und einer zweiten Position schwenkbaren Spann- und Halteeinrichtung (5), welche in der ersten Position das stabförmi­ ge Bauteil hält und in der zweiten Position in den Wasseraufnahmebehälter (3) abgesenkt ist, wobei das Breite-zu-Höhe-Verhältnis des Wasseraufnahmebe­ hälters (3) größer ist als 5 : 1 und das Breite-zu-Höhe-Verhältnis des Gehäuses (2) im wesentlichen dem des Wasseraufnahmebehälters (3) entspricht, wobei der Wasseraufnahmebehälter (3) von dessen Innenwand beabstandete Verstär­ kungsstege (12) aufweist.
2. Ständer (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) zumindest einen Teil des Wasseraufnahmebehälters (3) an dessen Oberseite als Überlaufschutz (4) überdeckt.
3. Ständer (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäu­ se (2) und der Wasseraufnahmebehälter (3) zumindest eine gemeinsame Ver­ bindungsstelle (9) aufweisen, an welcher der Wasseraufnahmebehälter (3) mit dem Gehäuse (2) wasserdicht verbunden ist.
4. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) und der Wasseraufnahmebehälter (3) aus Kunststoff herge­ stellt und dünnwandig ausgeführt sind.
5. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) und der Wasseraufnahmebehälter (3) durch Spiegelver­ schweißung miteinander verbunden sind.
6. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) und der Wasseraufnahmebehälter (3) annähernd gleiche Vo­ lumina aufweisen.
7. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung des Gehäuses (2) und die Wandung des Wasseraufnahmebehäl­ ters (3) einen Hohlraum (11) zur Aufnahme von Füllmaterial eingrenzen.
8. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) zusätzlich eine Bodenplatte (10) aufweist.
9. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) und der Wasseraufnahmebehälter (3) integral ausgebildet sind.
10. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Spann- und Halteeinrichtung (5) in der zweiten Position vollständig in den Wasseraufnahmebehälter (3) versenkbar ist.
11. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Breite-zu-Höhe-Verhältnis des Wasseraufnahmebehälters (3) im Bereich von 5 : 1 bis 12 : 1, insbesondere 6 : 1 bis 9 : 1 liegt.
12. Ständer (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wasserstandsanzeige am Gehäuse vorgesehen ist.
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