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DE10004225A1 - Brille mit offenen Brillenglasfassungen - Google Patents

Brille mit offenen Brillenglasfassungen

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DE10004225A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Brille mit offenen Brillenglasfassungen aus gebogenem federelastischen Draht sowie daran befestigten Brillengläsern. DOLLAR A Die Aufgabe, eine Brille mit offenen Brillenglasfassungen 2 aus gebogenem federelastischen Draht zu schaffen, die insbesondere einfach in der Herstellung und widerstandsfähig gegen Biegebeanspruchung sein soll, des Weiteren in weiten Grenzen beliebige Gestaltungen von Brillenglasfassung 2 und Brillenglas 1 zulassen sowie einen einfachen, d. h., unkomplizierten Austausch von Brillengläsern 1 gewährleisten soll, wird erfindungsgemäß durch besondere Abwinkelungen 4; 6 und 7 gelöst, die ihrerseits in Kerben 5; 8; 9 eingreifen und/oder sich an noppenartigen Erhebungen 10 auf dem Brillenglas federnd abstützen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Brille mit offenen Brillenglasfassungen aus gebogenem federelastischen Draht sowie daran befestigten Brillengläsern.
Gemäß der deutschen Gebrauchsmuster G 9202513.7 und G 9418504.2 sind Brillen bekannt, bei denen das Brillenglas zwischen zwei etwa parallel zueinander angeordneten Drähten geklemmt ist und mittels an anderer geeigneter Stelle der Brillenglasfassung befindlicher Nasen in dieser Stellung arretiert wird, wobei die Nasen in im Brillenglas befindliche Kerben oder Bohrungen eingreifen.
Des Weiteren sind nach der DE 41 24 963 A Brillen bekannt, deren Brillenglasfassungen die Brillengläser etwa am halben Umfang umspannen und mittels Laschen oder Nasen in am Brillenglasrand befindliche Kerben eingreifen. Es hat sich jedoch in der Praxis herausgestellt, dass bei unbeabsichtigten Aufbiegen oder Aufweiten einer solchen Brillenglasfassung das Brillenglas infolge Ablösen der Nase oder der Lasche von der Kerbe herausfallen kann.
Bekannt ist weiterhin eine Brille mit einem Brillengestell aus gebogenem Draht (DE 43 01 163 A), wobei jedes Brillenglas zwei Bohrungen aufweist, durch welche der Draht geführt ist, oder es ist je eine Schraube in dieselben eingelassen, mit welchen die Brillengläser mit dem Gestell verschraubt sind.
Bei anderen bekannten Brillen dieser Art sind die Brillengläser am Brillengestell mittels am Umfang der Brillenglasfassung befindlicher Nasen oder Klammern befestigt (DE 36 12 989 A).
Allen vorgenannten Lösungen ist gemein, dass der technische Aufwand zur Herstellung von Brillenglasfassung und Gläsern sowie Montage derselben miteinander als erheblich einzuschätzen ist.
Gleichfalls ist ein Austausch von Brillengläsern nur mit erheblichen Aufwand verbunden.
Hier setzt die nachfolgend beschriebene Erfindung an.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Brille mit offenen Brillenglasfassungen aus gebogenem federelastischen Draht zu schaffen, bei der die Nachteile des eingangs geschilderten Standes der Technik vermieden werden, insbesondere soll sie einfach in der Herstellung und widerstandsfähig gegen Biegebeanspruchung sein, des Weiteren in weiten Grenzen beliebige Gestaltungen von Brillenglasfassung und Brillenglas zulassen sowie einen einfachen, d. h., unkomlizierten Austausch von Brillengläsern gewährleisten.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe derart gelöst, dass die Brillenglasfassung in Form des gebogenen federelastischen Drahtes ein- oder mehrmals aus einer parallel zur Brillenglasebene verlaufenden ersten Ebene heraus in eine zur Brillenglasebene parallelen Ebene, etwa um die Brillenglasdicke davon beabstandeten zweiten Ebene und von dieser wieder zurück in die erste Ebene abgewinkelt ist, jedes Brillenglas in einem ersten Teilabschnitt I desselben passgerecht zu diesen Abwinkelungen Kerben oder Absätze aufweist, in die die Brillenglasfassung mit ihren Abwinkelungen eingreift und jedes Brillenglas zur Realisierung einer Arretierung desselben in der gewünschten Position mittels wenigstens zwei weiterer Abwinkelungen der Brillenglasfassung derart gehalten ist, dass diese weiteren Abwinkelungen in weitere Kerben der von dem Teilabschnitt I abweichenden Teilabschnitte II und/oder III des Brillenglasses eingreifen und/oder sich an noppenartigen Erhebungen auf dem Brillenglas federnd abstützen.
In einer Ausgestaltung der Erfindung greifen die zwei weiteren Abwinkelungen der Brillenglasfassung in weitere Kerben des Brillenglases ein, die ihrerseits in verschiedenen, vom Teilabschnitt I abweichendenden und gegebenenfalls sich gegenüberliegenden Teilabschnitten II und III des Brillenglasses angeordnet sind.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung stützen sich die zwei weiteren Abwinkelungen der Brillenglasfassung ausschließlich an noppenartigen Erhebungen auf dem Brillenglas federnd ab, wobei die noppenartigen Erhebungen selbst auch in das Brillenglas fest eingelassene Schrauben oder Stifte sein können.
In Kombination beider oben angeführter Ausgestaltungen ist es beabsichtigt, dass eine Abwinkelung in weitere Kerben der Teilabschnitte II oder III eingreift und die zweite Abwinkelung sich an einer noppenartigen Erhebung auf dem Brillenglas federnd abstützt.
Ferner zeichnet sich die Erfindung dadurch aus, dass in Umkehrung der Anordnung von noppenartigen Erhebungen auf dem Brillenglas, an der Brillenglasfassung selbst noppenartige Erhebungen in Form von Stiften fest angeordnet sind, die ihrerseits in zugehörige Bohrungen innerhalb des Brillenglases federnd eingreifen.
Des Weiteren ist als erfindungsgemäß anzusehen, dass die Konturierung des Brillenglases je nach Bedarf gleich oder verschieden der der Brillenglasfassung sein kann.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung werden insbesondere darin gesehen, dass eine Brille geschaffen wurde, die aufgrund ihrer einfachen Bauweise, insbesondere des sehr geringen Materialbedarfes über ein ausgesprochen geringes Gewicht verfügt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Brillenglasfassung und Brillenglas mit unterschiedlicher Konturierung zu kombinieren. Ferner kann trotz gewährleisteter hoher Stabilität der Brille, das Brillenglas mit einfachen Handgriffen ausgetauscht werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Erläuterung der in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
Fig. 1: die schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Brille in einem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 2: die Seitenansicht nach Fig. 1,
Fig. 3: die Draufsicht nach Fig. 1,
Fig. 4: die schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Brille in einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 5: die Seitenansicht nach Fig. 4,
Fig. 6: die Draufsicht nach Fig. 4,
Fig. 7: die schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Brille in einem dritten Ausführungsbeispiel,
Fig. 8: die Seitenansicht nach Fig. 7,
Fig. 9. die Draufsicht nach Fig. 7.
Die Fig. 1 zeigt schematisch die erfindungsgemäße Brille, die ihrerseits aus den Brillengläsern 1 und dem Brillengestell besteht, welches seinerseits die Brillenglasfassungen 2, die nicht näher dargestellten, jedoch an sich bekannten klappbaren Bügel und die an sich bekannte Nasenbrücke 3 beinhaltet.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel fungiert die Nasenbrücke 3 als Verbindungsmittel zwischen den einzelnen Brillenglasfassungen 2, jedoch ist es auch denkbar, dieselben mittels eines sogenannten nicht näher dargestellten Steges miteinander zu verbinden und die Nasenbrücke 3 gesondert anzuordnen, ohne dass diese eine Verbindungsfunktion zwischen den Brillenglasfassungen 2 zu erfüllen hat.
Sämtliche Bauteile des Brillengestells sind aus gebogenem federelastischen Draht gefertigt, der ca. 1 mm Durchmesser aufweist.
Brillenglasfassungen 2 samt Nasenbrücke 3 und gegebenenfalls Steg können aus einem einzigen fortlaufenden Draht gefertigt sein oder aus einzelnen beliebig miteinander verlöteten oder gegebenenfalls verknoteten Drahtenden bestehen. Die Bügel sind bekanntermaßen scharnierartig mit den Brillenglasfassungen 2 verbunden.
Um eine Verbindung zwischen den Brillenglasfassungen 2 und den zugehörigen Brillengläsern 1 zu erzielen, ist gemäß den Fig. 1 bis 3 vorerst jede Brillenglasfassung 2 erfindungsgemäß ein- oder mehrmalig, vorliegend einmalig, aus einer parallel zur Brillenglasebene verlaufenden ersten Ebene heraus in eine zur Brillenglasebene parallelen Ebene, etwa um die Brillenglasdicke davon beabstandeten zweiten Ebene und von dieser wieder zurück in die erste Ebene abgewinkelt, wobei jedes Brillenglas 1 in einem ersten Teilabschnitt I desselben, vorliegend dem oberen Randbereich des Brillenglases 1, welches jedoch ein anderer sein kann, passgerecht zu der oben beschriebenen Abwinkelung 4 Kerben 5 aufweist, in die die Brillenglasfassung 2 mit ihrer Abwinkelung 4 eingreift.
Ferner sind der Brillenglasfassung 2 zur Realisierung einer stabilen Arretierung jedes Brillenglases 1 in der gewünschten Position jeweils wenigstens zwei weitere Abwinkelungen 6 und 7 der Brillenglasfassungen 2 zugeordnet, wobei diese weiteren Abwinkelungen 6 und 7 in weitere Kerben 8 bzw. 9 eingreifen und wobei die Kerben 8 und 9 in verschiedenen, vom Teilabschnitt I des jeweiligen Brillenglasses 1 abweichenden Teilbereichen II und III angeordnet sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel (Fig. 1) sind die Teilbereiche I und II, respektive die Kerben 8 und 9 annähernd gegenüberliegend, d. h. links- und rechtsseitig des Brillenglases 1 angeordnet.
Die Kerben 5, 8 und 9 weisen dabei zur Realisierung einer Passverbindung zwischen Draht und den Kerben 5, 8 und 9 eine Kontur auf, die annähernd der Kontur des verwendeten Drahtes entspricht.
Statt der Anordnung von Kerben 5, 8 und 9 ist es jedoch auch denkbar, nicht näher dargestellte Absätze auf dem Außenrand des Brillenglases 1 vorzusehen, hinter die dann bei Bedarf die Abwinkelungen 4, 6 und 7 greifen können.
Es versteht sich von selbst, dass von der Erfindung mit erfaßt ist, wenn mehr als eine Abwinkelung 4; 6; 7 in den gewählten Teilbereichen I, II und III Verwendung findet. Dieses kann schon allein aus ästhetischen Gründen angezeigt sein.
Die Montage der Brillengläser 1 in die Brillenfassungen 2 erfolgt sinnvollerweise derart, dass dieselben mit ihren Kerben 5 zuerst in die Abwinkelung 4 eingesetzt werden und nachfolgend die Abwinkelungen 6 und 7 federnd über die Ränder des Brillenglases 1 geführt und in die Kerben 8 und 9 plaziert werden.
Es ist demgemäß zu verzeichnen, dass die Brillenglasfassungen 2 in Verbindung mit den Brillengläsern 1 ein unter einer ständigen Spannung befindliches System darstellen, welches vorzüglich geeignet ist, die Brillengläser 1 vor unbeabsichtigen Lösen und demgemäß Herausfallen aus der jeweiligen Brillenglasfassung 2 zu sichern.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 bis 6 unterscheidet sich zum vorgenannten Ausführungsbeispiel (Fig. 1 bis 3) dahingehend, dass die zwei weiteren Abwinkelungen 6 und 7 sich ausschließlich an noppenartigen Erhebungen 10 auf dem jeweiligen Brillenglas 1 federnd abstützen.
Die noppenartigen Erhebungen 10 können sowohl "in einem Guß" mit dem Brillenglasmaterial verbunden oder als in das Brillenglas 1 fest eingelassene Schrauben oder Stifte ausgeführt sein.
Ein weiteren Ausführungsbeispiel ist in den Fig. 7 bis 9 gezeigt, wobei sich dieses zu den vorherbeschriebenen dahingehend unterscheidet, dass dieses eine Kombination derselben darstellt.
Ferner ist die Abwinkelung 4 im Teilbereich I nicht einfach, sondern zweifach ausgeführt.
Im wesentlichen greift hierbei eine der beiden Abwinkelungen 6 oder 7, hier die Abwinkelung 6, in Kerben 8 des Teilbereiches II des Brillenglases 1 ein. Die zweite Abwinkelung 7 dagegen stützt sich federnd an einer noppenartigen Erhebung 10 auf dem Brillenglas 1 ab.
Weiterhin muß herausgestellt werden, dass äquivalente Maßnahmen bezüglich der Anordnung von noppenartigen Erhebungen 10 durch die Erfindung ebenfalls mit erfaßt sind.
Danach können auf der Brillenglasfassung 2 selbst noppenartige Erhebungen 10 fest angeordnet sein, wie z. B. angelötete Stifte, die ihrerseits in zugehörige Bohrungen innerhalb des Brillenglases 1 federnd eingreifen (nicht näher dargestellt).
Es ist für den Fachmann leicht nachvollziehbar, dass mit vorstehenden erfinderischen Maßnahmen eine unbegrenzte Anzahl von Kombinationen der Befestigung verschiedenst geformter Brillengläser 1 an beliebig gestalteten Brillenglasfassungen 2 gegeben ist, insoweit auch die Konturierungen von Brillenglas 1 und Brillenglasfassung 2 in keiner engen Beziehung zueinander mehr stehen müssen, so dass die Erfindung nicht auf vorstehende Ausführungsbeispiele zu beschränken ist.
Bezugszeichenliste
1
Brillenglas
2
Brillenglasfassung
3
Nasenbrücke
4
Abwinkelung
5
Kerben
6
Abwinkelung
7
Abwinkelung
8
Kerben
9
Kerben
10
Erhebungen
I ein erster Teilbereich des Brillenglases
1
II ein zweiter Teilbereich des Brillenglases
1
III ein dritter Teilbereich des Brillenglases
1

Claims (6)

1. Brille mit offenen Brillenglasfassungen aus gebogenem federelastischen Draht sowie daran befestigten Brillengläsern, dadurch gekennzeichnet, dass die Brillenglasfassung (2) in Form des gebogenen federelastischen Drahtes ein- oder mehrmalig aus einer parallel zur Brillenglasebene verlaufenden ersten Ebene heraus in eine zur Brillenglasebene parallelen Ebene, etwa um die Brillenglasdicke davon beabstandeten zweiten Ebene und von dieser wieder zurück in die erste Ebene abgewinkelt ist,
jedes Brillenglas (1) in einem ersten Teilabschnitt I desselben passgerecht zu diesen Abwinkelungen (4) Kerben (5) oder Absätze aufweist, in die die Brillenglasfassung (2) mit ihren Abwinkelungen (4) eingreift und
jedes Brillenglas (1) zur Realisierung einer Arretierung desselben in der gewünschten Position mittels wenigstens zwei weiterer Abwinkelungen (6; 7) der Brillenglasfassung (2) derart gehalten ist, dass diese weiteren Abwinkelungen (6; 7) in weitere Kerben (8; 9) der von dem Teilabschnitt I abweichenden Teilabschnitte II und/oder III des Brillenglasses (1) eingreifen und/oder sich an noppenartigen Erhebungen (10) auf dem Brillenglas (1) federnd abstützen.
2. Brille mit offenen Brillenglasfassungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei weiteren Abwinkelungen (6; 7) der Brillenglasfassung (2) in weitere Kerben (8; 9) des Brillenglases (1) eingreifen, die ihrerseits in verschiedenen, vom Teilabschnitt I abweichenden und gegebenenfalls sich gegenüberliegenden Teilabschnitten II und III des Brillenglasses (1) angeordnet sind.
3. Brille mit offenen Brillenglasfassungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei weiteren Abwinkelungen (6; 7) der Brillenglasfassung (2) sich ausschließlich an noppenartigen Erhebungen (10) auf dem Brillenglas (1) federnd abstützen, wobei die noppenartigen Erhebungen (10) selbst auch in das Brillenglas (1) fest eingelassene Schrauben oder Stifte sein können.
4. Brille mit offenen Brillenglasfassungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abwinkelung (6) in weitere Kerben (8) der Teilabschnitte II oder III eingreift und die zweite Abwinkelung (7) sich an einer noppenartigen Erhebung (10) auf dem Brillenglas (1) federnd abstützt.
5. Brille mit offenen Brillenglasfassungen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Umkehrung der Anordnung von noppenartigen Erhebungen (10) auf dem Brillenglas (1), an der Brillenglasfassung (2) selbst noppenartige Erhebungen (10) in Form von Stiften fest angeordnet sind, die ihrerseits in zugehörige Bohrungen innerhalb des Brillenglases (1) federnd eingreifen.
6. Brille mit offenen Brillenglasfassungen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Konturierung des Brillenglases (1) gleich oder verschieden der der Brillenglasfassung (2) ist.
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