DE10004700A1 - Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Scheinwerfer für KraftfahrzeugeInfo
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Abstract
Der Scheinwerfer weist ein Gehäuse (10) auf, in dem ein Reflektor (12) angeordnet ist, der zur Einstellung der Leuchtweite des von diesem reflektierten und aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündels um eine zumindest annähernd horizontal verlaufende Achse (20) mittels einer im Gehäuse (10) angeordneten Verstelleinrichtung (22) verschwenkbar ist. Das Gehäuse (10) weist einen einstückig mit diesem ausgebildeten Gehäuseabschnitt (40) auf, der zu einer von der Außenseite des Gehäuses (10) erfolgenden Abtrennung vom übrigen Gehäuse (10) vorbereitet ist, wobei bei abgetrenntem Gehäuseabschnitt (40) die Verstelleinrichtung (22) zu einem Austausch zugänglich ist. Am Gehäuse (10) sind Befestigungsstellen (48) zur Befestigung eines neuen Gehäuseabschnitts als Ersatz für den abgetrennten ursprünglichen Gehäuseabschnitt (40) angeordnet. Bei einem Defekt der Verstelleinrichtung (22) braucht zu deren Austausch nicht der ganze Scheinwerfer ausgetauscht oder zerlegt zu werden, sondern nur der Gehäuseabschnitt (40) abgetrennt zu werden, der anschließend durch einen Ersatzgehäuseabschnitt ersetzt wird, an dem eine neue Verstelleinrichtung angeordnet ist.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Scheinwerfer für
Kraftfahrzeuge nach der Gattung des Anspruchs 1.
Ein solcher Scheinwerfer ist durch die DE 38 44 269 A1
bekannt. Dieser Scheinwerfer weist ein Gehäuse auf, in dem
wenigstens ein Reflektor angeordnet ist. Der Reflektor ist
mittels einer im Gehäuse angeordneten Verstelleinrichtung
zur Einstellung der Leuchtweite des aus dem Scheinwerfer
austretenden Lichtbündels wenigstens um eine zumindest
annähernd horizontal verlaufende Achse verschwenkbar. Die
Anordnung der Verstelleinrichtung im Gehäuse bietet den
Vorteil, daß an dieser und am Gehäuse keine
Abdichtungsmaßnahmen erforderlich sind. Nachteilig hierbei
ist jedoch, daß bei einem Deffekt der Verstelleinrichtung
diese nicht zugänglich ist und somit der gesamte
Scheinwerfer ausgetauscht oder zerlegt werden muß, was hohe
Kosten verursacht.
Der erfindungsgemäße Scheinwerfer mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß bei einem
Deffekt der Verstelleinrichtung der Gehäuseabschnitt mit der
Verstelleinrichtung auf einfache Weise vom Gehäuse getrennt
werden kann und eine neue Verstelleinrichtung angeordnet
werden kann. Hierdurch werden die Kosten im Falle eines
Deffekts der Verstelleinrichtung verringert.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Scheinwerfers angegeben. Durch die Ausbildung gemäß Anspruch
2 kann nach dem Abtrennen des Gehäuseabschnitts auch die
Verstelleinrichtung entnommen werden, ohne daß hierzu
zusätzliche Arbeitsschritte erforderlich sind. Durch die
Ausbildung gemäß Anspruch 3 ist eine einfache Abtrennung des
Gehäuseabschnitts vom Gehäuse ermöglicht. Durch die
Ausbildung gemäß Anspruch 4 ist sichergestellt, daß gezielt
der Gehäuseabschnitt abgetrennt werden kann. Die Ausbildung
gemäß Anspruch 6 ermöglicht eine einfache Anbringung eines
Ersatzgehäuseabschnitts. Die Ausbildung gemäß Anspruch 8
ermöglicht in einfacher Weise die Anordnung eines
Dichtelements am Gehäuse zur Abdichtung des Gehäuses nach
Anbringung des Ersatzgehäuseabschnitts.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 einen Scheinwerfer in einem
vertikalen Längsschnitt, Fig. 2 den Scheinwerfer
ausschnittsweise in einem horizontalen Längsschnitt mit
einer Verstelleinrichtung in einem Ausgangszustand, Fig. 3
den Scheinwerfer in einem horizontalen Längsschnitt bei der
Anbringung einer neuen Verstelleinrichtung, Fig. 4 den
Scheinwerfer in einem horizontalen Längsschnitt mit an
diesem angeordneter neuer Verstelleinrichtung und Fig. 5
ausschnittsweise eine modifizierte Ausführung des
Scheinwerfers.
In den Fig. 1 bis 5 ist ein Scheinwerfer für
Kraftfahrzeuge dargestellt, der in nicht näher dargestellter
Weise mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
Der Scheinwerfer dient wenigstens für die Erzeugung eines
Abblendlichts, kann jedoch zusätzlich auf für die Erzeugung
eines Fernlichts und/oder eines Nebellichts dienen. Der
Scheinwerfer weist wie in Fig. 1 dargestellt ein Gehäuse 10
auf, in dem wenigstens ein Reflektor 12 angeordnet ist. In
den Reflektor 12 ist wenigstens eine Lichtquelle 14 in Form
einer Glühlampe oder einer Gasentladungslampe eingesetzt.
Das Gehäuse 10 weist eine Lichtaustrittsöffnung 16 auf,
durch die vom Reflektor 12 reflektiertes Licht austritt und
die mit einer lichtdurchlässigen Scheibe 18 abgedeckt ist.
Die Abdeckscheibe 18 ist mit dem die Lichtaustrittsöffnung
16 umgebenden Vorderrand des Gehäuses 10 verbunden.
Der Reflektor 12 ist im Gehäuse 10 wenigstens um eine
zumindest annähernd horizontal verlaufende Achse 20
verschwenkbar gelagert. Bei einer Verschwenkung des
Reflektors 12 um die Achse 20 wird die Richtung des vom
Reflektor 12 reflektierten und aus dem Scheinwerfer
austretenden Lichtbündels in vertikalen Ebenen und damit die
Leuchtweite des Scheinwerfers verändert. Der Scheinwerfer
ist starr mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs verbunden,
so daß sich die Lage des Scheinwerfers abhängig von der
Neigung der Karosserie ändert. Im Gehäuse 10 ist auf der
entgegen Lichtaustrittsrichtung weisenden Rückseite des
Reflektors 12 eine Verstelleinrichtung 22 angeordnet, die am
Reflektor 12 angreift und mittels der der Reflektor 12 um
die Achse 20 verschwenkbar ist. Die Verstelleinrichtung 22
weist ein eigenes Gehäuse 24 auf, in dem ein Elektromotor 26
und ein Getriebe 28 angeordnet sind, durch das eine aus dem
Gehäuse 24 ragende Verstellstange 30 in Richtung ihrer
Längsachse gemäß dem Doppelpfeil 32 in Fig. 2 bewegbar ist.
Die Verstellstange 30 weist wie in Fig. 2 dargestellt an
ihrem Ende einen Kugelkopf 34 auf, der in eine Kugelpfanne
36 eines Zwischenglieds 38 eingerastet ist. Am Zwischenglied
38 ist ein drehbarer Rasthebel 37 angeordnet, der am
Kugelkopf 34 der Verstellstange 30 angreift und diesen in
der Kugelpfanne 36 sichert. Der Rasthebel 37 ist zweiarmig
ausgebildet, wobei dessen eines Ende am Kugelkopf 34 zu
dessen Sicherung angreift und dessen anderes Ende von der
Kugelpfanne 36 wegragt, wobei zwischen den Enden die
Drehachse des Rasthebels 37 verläuft. Das Zwischenglied 38
wiederum ist mit dem Reflektor 12 verbunden, beispielsweise
mittels einer Rastverbindung. Das Gehäuse 10 weist an seiner
entgegen Lichtaustrittsrichtung weisenden Rückseite einen
topfförmigen Gehäuseabschnitt 40 auf, in dem die
Verstelleinrichtung 22 innerhalb des Gehäuses 10 angeordnet
ist. Das Gehäuse 24 der Verstelleinrichtung 22 ist mit dem
Gehäuseabschnitt 40 fest verbunden, beispielsweise mittels
einer oder mehrerer Schrauben, mittels einer Rastverbindung
oder einer Klebeverbindung. Am Gehäuse 24 der
Verstelleinrichtung 22 ist ein elektrischer Anschluß 42
angeordnet, über den der Elektromotor 26 über innerhalb des
Gehäuses 10 verlaufende Leitungen 44 mit einer
Steuereinrichtung oder einer Schalteinrichtung verbunden
ist, durch die der Betrieb der Verstelleinrichtung 22
gesteuert wird.
Mittels der Verstelleinrichtung 22 kann der Reflektor 12
derart um die Achse 20 verschwenkt werden, daß unabhängig
von einer Änderung der Neigung der Karosserie des
Kraftfahrzeugs die Leuchtweite des vom Reflektor 12
reflektierten und aus dem Scheinwerfer austretenden
Lichtbündels zumindest annähernd konstant bleibt. Hierdurch
wird eine Blendung des Gegenverkehrs durch zu große
Leuchtweite und eine mangelnde Beleuchtung des Fernbereichs
vor dem Kraftfahrzeug durch zu geringe Leuchtweite
vermieden. Bei Verwendung einer Steuereinrichtung kann
vorgesehen sein, daß mittels Sensoreinrichtungen die Neigung
der Karosserie des Kraftfahrzeugs erfaßt wird und
automatisch die Verstelleinrichtung 22 derart angesteuert
wird, daß durch Verschwenkung des Reflektors 12 um die Achse
20 die Leuchtweite des vom Reflektor 12 reflektierten und
aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündels zumindest
annähernd konstant gehalten wird. Alternativ kann auch
vorgesehen sein, daß vom Fahrzeuglenker bei Änderung der
Neigung der Karosserie, beispielsweise infolge starker
Beladung, manuell über ein Schaltelement die
Verstelleinrichtung 22 in Betrieb gesetzt wird.
Der Gehäuseabschnitt 40 ist einstückig mit der Rückwand 11
des Gehäuses 10 ausgebildet. Die Verbindung des
Gehäuseabschnitts 40 mit der Rückwand 11 besteht
vorzugsweise aus einem in der Wandstärke gegenüber dem
Gehäuseabschnitt 40 und der Rückwand 11 reduzierten
Verbindungsbereich 46, der über den gesamten Umfang des
Gehäuseabschnitts 40 verläuft. Die Rückwand 11 des Gehäuses
10 ist im Gehäuseabschnitt 40 und dem Verbindungsbereich 46
vollständig geschlossen ausgebildet. Der Verbindungsbereich
46 kann beispielsweise zwischen dem Gehäuseabschnitt 40 und
der Rückwand 11 des Gehäuses 10 eine Vertiefung bilden, so
daß der Verbindungsbereich 46 vom Gehäuseabschnitt 40 und
dem übrigen Gehäuse 10 abgesetzt und von der Außenseite des
Gehäuses 10 her deutlich erkennbar ist. Das Gehäuse 10
besteht vorzugsweise aus Kunststoff und kann durch
Spritzgießen hergestellt sein.
An der Außenseite der Rückwand 11 des Gehäuses 10 ist dem
Gehäuseabschnitt 40 benachbart wenigstens eine
Befestigungsstelle 48 angeordnet. Vorzugsweise sind mehrere
über den Umfang des Gehäuseabschnitts 40 verteilte
Befestigungsstellen 48 vorgesehen. Die Befestigungsstellen
48 sind beispielsweise als von der Rückwand 11 des Gehäuses
10 nach außen abstehende Dome 49 ausgebildet, in denen
jeweils eine Sackbohrung 50 ausgebildet ist. An der
Außenseite der Rückwand 11 des Gehäuses 10 ist außerdem eine
den Gehäuseabschnitt 40 umgebende, nach außen offene Ringnut
52 ausgebildet. Die Funktion der Befestigungsstellen 48
sowie der Ringnut 52 wird nachfolgend noch erläutert.
Bei der Herstellung des Scheinwerfers weist dieser das
vollständige Gehäuse 10 auf, mit dem einstückigen
Gehäuseabschnitt 40. Im Gehäuse 10 wird im Gehäuseabschnitt
40 die Verstelleinrichtung 22 angeordnet und befestigt. Nach
dem vollständigen Zusammenbau des Scheinwerfers ist die
Verstelleinrichtung 22 nicht mehr zugänglich. Die Rückwand
11 des Gehäuses 10 weist zwar üblicherweise wenigstens eine
Öffnung 53 auf, durch die die Lichtquelle 14 zu einem
Austausch zugänglich ist, jedoch wird die Öffnung 53
möglichst klein gehalten und richtet sich nach der Lage der
Lichtquelle 14 im Gehäuse 10, so daß die Verstelleinrichtung
22 auch durch diese Öffnung 53 nicht zugänglich ist.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß bei einem Deffekt der
Verstelleinrichtung 22 der Gehäuseabschnitt 40 zusammen mit
der in diesem angeordneten und an diesem befestigten
Verstelleinrichtung 22 von der Rückwand 11 des Gehäuses 10
abgetrennt wird.
Wie bereits vorstehend angegeben ist der Verbindungsbereich
46 von außerhalb des Gehäuses 10 her deutlich erkennbar, so
daß der Gehäuseabschnitt 40 definiert abgetrennt werden
kann. Das Abtrennen des Gehäuseabschnitts 40 erfolgt
beispielsweise mittels eines Messers 54, mit dem der
Verbindungsbereich 46 infolge seiner geringen Wandstärke mit
geringem Kraftaufwand durchtrennt werden kann. Wenn der
Verbindungsbereich 46 über seinen gesamten Umfang
durchtrennt ist, so kann der Gehäuseabschnitt 40 zusammen
mit der Verstelleinrichtung 22 vom Gehäuse 10 etwas
abgehoben werden. Gegebenenfalls kann auch vorgesehen sein,
daß der Gehäuseabschnitt 40 zu dessen Entfernen vom Gehäuse
10 um seine Längsachse etwas verdreht werden muß. Vor einem
vollständigen Entfernen des Gehäuseabschnitts 40 mit der
Verstelleinrichtung 22 müssen die elektrischen Leitungen 44
vom Anschluß 42 der Verstelleinrichtung 22 getrennt werden
und die Verstellstange 32 muß mit ihrem Kugelkopf 34 aus der
Kugelpfanne 34 des Zwischenglieds 38 gelöst werden. Hierzu
kann an dem abstehenden Ende des Rasthebels 37 angegriffen
werden, so daß dessen anderes Ende vom Kugelkopf 34 der
Verstellstange 32 wegschwenkt und der Kugelkopf 34 aus der
Kugelpfanne 34 herausgezogen werden kann. Nach dem Abtrennen
des Gehäuseabschnitts 40 weist die Rückwand 11 des Gehäuses
10 wie in Fig. 3 dargestellt eine Öffnung 56 auf.
Das Zwischenglied 38 wird nach dem Herausziehen des
Kugelkopfs 34 der Verstellstange 32 vorzugsweise in seiner
Lage fixiert, um sicherzustellen, daß dieses sich nicht vom
Reflektor 12 löst oder im Gehäuse 10 in eine Lage gelangt,
in der es nur noch schwer oder nicht mehr zugänglich ist.
Das Zwischenglied 38 kann hierzu wie in Fig. 3 dargestellt
eine Öffnung oder Vertiefung 58 in seinem Umfang aufweisen,
die etwa in der Ebene der Öffnung 56 oder etwas außerdem von
dieser liegt. In die Öffnung 58 kann ein Werkzeug 59
beispielsweise in Form eines Schraubendrehers eingeführt
werden, durch den das Zwischenglied 38 provisorisch in
seiner Lage fixiert wird.
Anschließend wird wie in Fig. 4 dargestellt ein neuer
Gehäuseabschnitt 140 als Ersatz für den abgetrennten
ursprünglichen Gehäuseabschnitt 40 am Gehäuse 10 befestigt,
durch den die Öffnung 56 wieder verschlossen wird. Im
Ersatzgehäuseabschnitt 140 ist eine neue Verstelleinrichtung
22 angeordnet und befestigt. Der Ersatzgehäuseabschnitt 140
ist topfförmig ausgebildet und weist zur Rückwand 11 des
Gehäuses 10 hin einen umlaufenden Flansch 160 auf, in dem
wenigstens eine oder mehrere über dessen Umfang verteilte
Öffnungen 161 ausgebildet sind. Innerhalb des Flansches 160
ist ein umlaufender Ringsteg 161 am Ersatzgehäuseabschnitt
140 ausgebildet. In die Ringnut 52 an der Rückwand 11 des
Gehäuses 10 wird ein elastisches Dichtelement 164 eingelegt.
Der Ersatzgehäuseabschnitt 140 wird an das Gehäuse 10
herangeführt, bis die elektrischen Leitungen 44 mit dem
Anschluß 42 der Verstelleinrichtung 22 verbunden werden
können. Außerdem wird der Kugelkopf 34 der Verstellstange 32
der Verstelleinrichtung 22 in die Kugelpfanne 36 des
Zwischenglieds 38 eingerastet. Anschließend kann der
Schraubendreher 59 entfernt werden. Beim Ansetzen des
Ersatzgehäuseabschnitts 140 an das Gehäuse 10 taucht dessen
Ringsteg 162 in das Dichtelement 164 ein, das dabei
elastisch zusammengedrückt wird. Der Flansch 160 des
Ersatzgehäuseabschnitts 140 kommt auf den Domen 49 der
Rückwand 11 zur Anlage, wobei dessen Öffnungen 161 sich mit
den Sackbohrungen 50 der Dome 49 decken. Zur Befestigung des
Ersatzgehäuseabschnitts 140 am Gehäuse 10 werden durch die
Öffnungen 161 hindurch Schrauben 166 in die Sackbohrungen 50
eingedreht. Damit ist der Ersatzgehäuseabschnitt 140 mit der
Verstelleinrichtung 22 am Gehäuse 10 angeordnet und
befestigt und die Öffnung 56 ist mittels des Dichtelements
164 sicher abgedichtet. Der Ersatzgehäuseabschnitt 140 mit
der Verstelleinrichtung 22 kann als Reparaturset im
Ersatzteilhandel bereitgehalten werden, wobei auch das
Dichtelement 164 sowie die Schrauben 166 Bestandteil des
Reparatursets sein können.
Die Anordnung der Ringnut 52 und des Ringstegs 162 kann auch
umgekehrt sein, so daß an der Rückwand 11 des Gehäuses 10
der nach außen abstehende Ringsteg ausgebildet ist und an
dem Ersatzgehäuseabschnitt 140 die Ringnut ausgebildet ist,
in die das Dichtelement 164 eingelegt ist.
Bei einer modifizierten Ausführung des Scheinwerfers, die in
Fig. 5 ausschnittsweise dargestellt ist, ist an der
Rückwand 11 des Gehäuses 10 ein nach außen abstehender Hals
80 ausgebildet, der nach dem Abtrennen des Gehäuseabschnitts
40 am Gehäuse 10 verbleibt. Der Ersatzgehäuseabschnitt 140
weist einen über den Hals 80 aufschiebbaren
hohlzylinderförmigen Ansatz 182 auf, wobei zwischen dem Hals
80 des Gehäuses 10 und dem Ansatz 182 des
Ersatzgehäuseabschnitts 140 in radialer Richtung ein
elastisches Dichtelement 184 eingespannt ist. Der Hals 80
und/oder der Ansatz 182 kann eine Ringnut 186 aufweisen, in
die das Dichtelement 184 eingelegt ist. Die Befestigung des
Ersatzgehäuseabschnitts 140 am Gehäuse 10 kann auf gleiche
Weise erfolgen wie vorstehend beschrieben.
Anstelle der Befestigung des Ersatzgehäuseabschnitts 140
mittels der Schrauben 166 kann auch vorgesehen sein, daß die
Befestigung mittels einer oder mehrerer Rastverbindungen
erfolgt, wobei dann die Befestigungsstellen 48 an der
Rückwand 11 des Gehäuses 10 entsprechend als Rasthaken oder
Rastnasen ausgebildet sind und am Ersatzgehäuseabschnitt 140
die Gegenstücke hierfür also Rastnasen oder Rasthaken
ausgebildet sind.
Abweichend zu der vorstehend erläuterten Ausführung des
Scheinwerfers kann auch vorgesehen sein, daß die
Verstelleinrichtung 22 im Gehäuse 10 nicht am
Gehäuseabschnitt 40 befestigt ist, sondern an einem anderen
Gehäuseabschnitt. In diesem Fall muß nach dem Abtrennen des
Gehäuseabschnitts 40 die Verstelleinrichtung 22 im Gehäuse
10 noch gelöst werden, um deren Ausbau durch die durch das
Abtrennen des Gehäuseabschnitts 40 gebildete Öffnung 56 zu
ermöglichen. Eine neue Verstelleinrichtung 22 kann am
Ersatzgehäuseabschnitt 140 befestigt sein oder wieder vor
Anbringung des Ersatzgehäuseabschnitts 140 separat im
Gehäuse 10 befestigt werden.
Claims (16)
1. Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge mit einem Gehäuse (10),
in dem wenigstens ein Reflektor (12) angeordnet ist, der zur
Einstellung der Leuchtweite des von diesem reflektierten und
aus dem Scheinwerfer austretenden Lichtbündels um eine
zumindest annähernd horizontal verlaufende Achse (20)
mittels einer im Gehäuse (10) angeordneten
Verstelleinrichtung (22) verschwenkbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) einen einstückig mit
diesem ausgebildeten Gehäuseabschnitt (40) aufweist, der zu
einer von der Außenseite des Gehäuses (10) erfolgenden
Abtrennung vom übrigen Gehäuse (10) vorbereitet ist und daß
bei abgetrenntem Gehäuseabschnitt (40) die
Verstelleinrichtung (22) zugänglich ist.
2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verstelleinrichtung (22) am Gehäuseabschnitt (40)
befestigt ist.
3. Scheinwerfer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (40) über einen
Verbindungsbereich (46) mit verringerter Wandstärke mit dem
übrigen Gehäuse (10) einstückig verbunden ist.
4. Scheinwerfer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verbindungsbereich (46) an der Außenseite des Gehäuses
(10) gegenüber dem Gehäuseabschnitt (40) und dem übrigen
Gehäuse (10) abgesetzt, insbesondere vertieft ausgebildet
ist.
5. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (40) topfförmig
ausgebildet ist.
6. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse (10) dem
Gehäuseabschnitt (40) benachbart wenigstens eine
Befestigungsstelle (48) ausgebildet ist, über die ein neuer
Gehäuseabschnitt (140) als Ersatz für den abgetrennten
Gehäuseabschnitt (40) am Gehäuse (10) befestigbar ist.
7. Scheinwerfer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Befestigungsstelle (48) eine Bohrung
(50) zum Eindrehen einer Schraube (166) zur Befestigung des
Ersatzgehäuseabschnitts (140) aufweist.
8. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuse (10) eine den
Gehäuseabschnitt (40) umgebende, nach außen offene Ringnut
(52) oder ein nach außen abstehender Ringsteg ausgebildet
ist.
9. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß am Gehäuse (10) ein den Gehäuseabschnitt
(40) umgebender Hals (80) nach außen absteht.
10. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (40) an
einer entgegen Lichtaustrittsrichtung weisenden Rückseite
des Gehäuses (10) angeordnet ist.
11. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) aus Kunststoff
besteht.
12. Gehäuseabschnitt zur Anordnung am Gehäuse eines
Scheinwerfers gemäß einem der Ansprüche 6 bis 11 als Ersatz
für den ursprünglichen Gehäuseabschnitt (40), dadurch
gekennzeichnet, daß dieser über die wenigstens eine
Befestigungsstelle (48) am Gehäuse (10) befestigbar ist.
13. Gehäuseabschnitt nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß an diesem eine Verstelleinrichtung (22)
angeordnet ist.
14. Gehäuseabschnitt nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser einen Ringsteg (162) aufweist,
der bei der Befestigung des Gehäuseabschnitts (140) am
Gehäuse (10) in ein in die Ringnut (52) eingelegtes
elastisches Dichtelement (164) eintaucht.
15. Scheinwerfer nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser eine Ringnut aufweist, in die ein
elastisches Dichtelement eingelegt ist, in das bei der
Befestigung des Gehäuseabschnitts (140) am Gehäuse (10) der
Ringsteg des Gehäuses (10) eintaucht.
16. Gehäuseabschnitt nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser einen Ansatz (182) aufweist, der
bei der Befestigung des Gehäuseabschnitts (140) am Gehäuse
(10) auf den Hals (80) des Gehäuses (10) aufgeschoben wird,
wobei zwischen dem Hals (80) und dem Ansatz (182) ein
elastisches Dichtelement (184) eingespannt ist.
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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Owner name: AUTOMOTIVE LIGHTING REUTLINGEN GMBH, 72762 REUTLIN |
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Inventor name: STEINERT, GUENTER, 72770 REUTLINGEN, DE Inventor name: DOBLER, KARL-OTTO, 72768 REUTLINGEN, DE |
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