DE10003933A1 - Auf einem Fahrzeugdach anbringbarer elektrischer Verbraucher - Google Patents
Auf einem Fahrzeugdach anbringbarer elektrischer VerbraucherInfo
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen auf einem Fahrzeugdach anbringbaren elektrischen Verbraucher, z. B. eine Leuchte. Zur Sicherung bei einem Unfall des Fahrzeuges ist zwischen dem elektrischen Verbraucher und dem Fahrzeug eine Sicherungsleine, vorzugsweise in Form eines elektrischen Versorgungskabels, angeordnet. Die Sicherungsleine bzw. das als solche ausgebildete Versorgungskabel sind bevorzugt mittels eines U-Bügels an einer beweglichen Seitenscheibe gehaltert, die sich zusammen mit dem U-Bügel zu dessen Fixierung in einen Fensterrahmen einschieben läßt.
Description
Die Erfindung betrifft einen auf einem Fahrzeugdach mittels
begrenzt belastbarer Halterung, z. B. Halterung mit
magnetischem Kraftschluß, lösbar anbringbaren elektrischen
Verbraucher, insbesondere eine dachseitige Leuchte.
Es ist allgemein bekannt, Fahrzeuge vorübergehend mit
dachseitigen Leuchten, beispielsweise Warnblinkleuchten
od. dgl., auszurüsten. Zu diesem Zweck sind lösbare Halterungen
bekannt, beispielsweise magnetische Haftelemente. Diese
besitzen jedoch prinzipiell nur eine begrenzte Haltekraft, so
daß sich die Leuchte bei einem schweren Unfall mit hoher
Verzögerung vom Fahrzeugdach lösen kann.
In diesem Zusammenhang ist es aus der DE 43 28 169 C1 bekannt,
eine lösbare Dachleuchte mittels einer Fangleine zu sichern,
die an einem Steckteil befestigt ist, welches sich seinerseits
in einem Gegensteckteil an einem Dachholm des Fahrzeuges
innerhalb eines Türfalzes verankern läßt, wobei die
geschlossene Tür als zusätzliche Sicherung für das Steckteil
wirkt.
Die DE 91 06 319 U1 sowie die DE 92 09 778 U1 zeigen jeweils
Zusatzleuchten, welche mittels eines Bügels auf dem freien
Rand einer beweglichen Fensterscheibe eines Fahrzeuges
gehaltert werden können, wobei der Bügel durch Schließen der
Fensterscheibe und damit durch deren Einschieben in eine
Fensterdichtung gesichert wird. Allerdings wird die Scheibe
durch das Gewicht der Leuchte bei einem Unfall möglicherweise
zerstört, da die Leuchte am Bügel mittels eines relativ langen
Hebelarmes angeordnet ist und dementsprechend die Scheibe mit
großem Hebelarm quer zur Scheibenebene belasten kann.
Die DE 40 22 102 A1 bezieht sich auf die Versorgungsleitung
einer dachseitig angeordneten Fahrzeugleuchte. Nach dieser
Druckschrift ist vorgesehen, das Versorgungskabel zwischen dem
freien Rand einer beweglichen Seitenscheibe und einem
zugeordneten Dichtungsrahmen hindurchzuführen. Um eine
Beschädigung des Kabels beim Schließen der Fensterscheibe zu
vermeiden, ist der zwischen Fensterscheibe und Dichtungsrahmen
eingeklemmte Teil des Kabels mit einer Armierung versehen.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine besonders zweckmäßige
Versorgungsleitung für einen auf einem Fahrzeugdach lösbar
anbringbaren elektrischen Verbrauchers zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein als
Sicherungsleine ausgebildetes Stromversorgungskabel gelöst.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, für den
elektrischen Verbraucher ein mechanisch hoch belastbares
Versorgungskabel vorzusehen, welches einerseits mit dem
elektrischen Verbraucher und andererseits mit einem mechanisch
belastbaren Fahrzeugteil fest verbunden bzw. fest verbindbar
ist. Damit wird zwangsläufig bei Installation des elektrischen
Verbrauchers auch dessen Sicherung am Fahrzeug gewährleistet.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist das als Sicherungsleine ausgebildete
Versorgungskabel an einem freien Rand einer beweglichen
Fensterscheibe des Fahrzeuges anbringbar und dadurch
fixierbar, daß die Fensterscheibe geschlossen und dabei in
einen belastbaren Dichtungsrahmen eingeschoben wird. Auf diese
Weise wird bei einem Unfall praktisch nur der Dichtungsrahmen
durch Kräfte quer zur Scheibenebene belastet. Die in den
Dichtungsrahmen eingeschobene Fensterscheibe braucht dagegen
lediglich Kräfte in der Scheibenebene aufzunehmen. Gegenüber
derartigen Kräften ist die Fensterscheibe außerordentlich hoch
belastbar.
In konstruktiv besonders einfacher Weise wird ein in eine
Fensterdichtung einschiebbarer Fensterscheibenrand von einem
U-Bügel umfaßt, welcher im Schließzustand der Scheibe nur
wenig aus der Dichtung herausragt und als Anker für das
Fangseil bzw. Versorgungskabel dient.
Im übrigen wird hinsichtlich bevorzugter Ausführungformen der
Erfindung auf die Ansprüche sowie die nachfolgende Erläuterung
der Zeichnung verwiesen, anhand der besonders bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung näher beschrieben werden.
Dabei zeigt
Fig. 1 eine ausschnittsweise Seitenansicht eines
Kraftfahrzeuges mit auf dem Fahrzeugdach angeordneter
Leuchte und erfindungsgemäßem Stromversorgungskabel,
Fig. 2 ein Schnittbild entsprechend der Schnittlinie II-II in
Fig. 1,
Fig. 3 ein der Fig. 2 entsprechendes Schnittbild einer
abgewandelten Ausführungsform und
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines zur Verankerung
des Stromversorgungskabels an einem Seitenfenster
dienenden Bügels.
In Fig. 1 sind von einem Kraftfahrzeug lediglich ein in
Seitenansicht dargestellter Dachausschnitt 1 sowie
Fensterrahmenausschnitt 2 einer vorderen Seitentür und ein
Fensterrahmenausschnitt 3 einer hinteren Seitentür mit
Ausschnitten der zugehörigen Fensterscheiben 4 und 5
dargestellt.
Auf dem Fahrzeugdach ist eine Leuchte 6 angeordnet, welche am
Dach 1 mittels eines an der Leuchte fest angeordneten
magnetischen Haftfußes 7 lösbar befestigt ist. Zur
elektrischen Stromversorgung ist ein Kabel 8 vorgesehen,
welches neben seiner Funktion als elektrischer Stromleiter
auch die Funktion einer Sicherungsleine für die Leuchte 6
übernimmt. Dazu ist das Kabel 8 mit einer Stahlseele armiert,
die einerseits mechanisch hoch belastbar mit der Leuchte 6 und
andererseits entsprechend hoch belastbar mit einem Metallbügel
9 fest verbunden ist. Der Bügel 9 ist so ausgeformt, daß er
auf den in den Fensterrahmen 3 einschiebbaren oberen Rand der
Fensterscheibe 5 aufgeschoben werden kann, wobei der Bügel 9
so bemessen ist, daß er sich mit dem vorgenannten Scheibenrand
gemeinam in die übliche U-Nut des Fensterrahmens 3 einschieben
läßt. Soweit die "Maulweite" des Bügels 9 größer als die Dicke
der Fensterscheibe 5 ist, kann auf der Innenseite zumindest
eines Schenkels des Bügels 9 ein Ausgleichselement 10, z. B.
aus Elastomermaterial, angeordnet sein. Damit wird ein
spielfreier Sitz des Bügels 9 gewährleistet. Gleichzeitig
werden Geräusche und/oder Relativbewegungen zwischen Scheibe 5
und Bügel 9 verhindert.
Innerhalb des Bügels 9 ist ein Schlitz 11 ausgebildet, welcher
sich um den Rand der Scheibe 5 herum erstreckt, vgl. Fig. 4.
Innerhalb des Schlitzes 11 sind nicht näher dargestellte
elektrische Leitungsadern mit elektrisch isolierender
Ummantelung angeordnet, über die die elektrischen
Leitungsadern des Kabels 8 mit einem innenseitig der Scheibe 5
am Bügel 9 angeordneten Kabel 12 verbunden ist, welches zu
einer Steckdose od. dgl. im Fahrzeuginnenraum führt, um die
Leuchte 6 mit elektrischem Strom versorgen zu können. Dieses
Kabel 12 kann als "normales" Kabel ohne Stahlseele oder
sonstige Armierung ausgebildet sein.
Durch den Freiraum innerhalb des Schlitzes 11 wird verhindert,
daß die genannten Stromleiter beim Schließen der Scheibe 5,
d. h. beim Einschieben des Randes der Scheibe 5 mit dem Bügel 9
in den den Scheibenrand U-förmig umgreifenden Fensterrahmen 3
übermäßig gequetscht werden kann.
Bei geschlossener Scheibe 5 bildet der Bügel 9 einen
außerordentlich stark belastbaren Anker für das als
Sicherungsleine ausgebildete Kabel 8, so daß auch bei einem
schweren Unfall, bei dem sich die Leuchte 6 vom Dach 1 lösen
könnte, gewährleistet bleibt, daß die Leuchte 6 über das Kabel
8 mit dem Fahrzeug verbunden bleibt.
Die Verbindungszonen zwischen dem Bügel 9 und den Kabeln 8 und
12 können mit Kunststoff 13 bzw. 14 umgossen bzw. umspritzt
sein, wobei insbesondere auf der Außenseite der Scheibe ein
gut gerundetes Kunststoffelement 13 ausgebildet sein sollte,
um übermäßige Windgeräusche zu vermeiden.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ist das Kabel
8 mittels eines zugbelastbaren, verriegelbaren Steckers 15, an
dem die Armierung des Kabels 9 angeschlagen ist, mit einer
entsprechenden Kupplung 16 am Bügel 9 verbindbar, derart, daß
bei in die Kupplung 16 eingerastetem Stecker 15 wieder eine
hoch belastbare Verbindung zwischen dem armierten Kabel 8 und
dem Bügel 9 gegeben ist.
Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, die Leuchte 6 unter
Öffnung der Verbindung zwischen Stecker 15 und Kupplung 16
schnell zu demontieren, während der Bügel 9 mit dem Kabel 12
installiert bleiben kann.
Claims (4)
1. Auf einem Fahrzeugdach (1) lösbar, mittels begrenzt
belastbarer Halterung, z. B. mittels magnetischer
Kraftschlußanordnung, anbringbarer elektrischer Verbraucher,
insbesondere dachseitige Leuchte (6), mit einem als
Sicherungsleine ausgebildeten Stromversorgungskabel (8).
2. Elektrischer Verbraucher nach Anspruch 1,
gekennzeichnet
durch ein mit Stahlseele armiertes Versorgungskabel (8).
3. Auf einem Fahrzeudach lösbar, mittels begrenzt belastbarer
Halterung, z. B. mittels magnetischer Kraftschlußanordnung,
anbringbarer elektrischer Verbraucher, insbesondere
dachseitige Leuchte,
dadurch gekennzeichnet,
daß der elektrische Verbraucher (6) über eine Sicherungsleine
oder ein als solches ausgebildetes Kabel (8) zur
Stromversorgung an einem stabilen U-Bügel befestigt ist, der
auf einen freien Rand einer beweglichen Fensterscheibe (5) des
Fahrzeuges aufschiebbar und durch Schließen der Scheibe (5) an
bzw. in einem Fensterrahmen (3) fixierbar ist.
4. Elektrischer Verbraucher nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bügel (9) eine Aussparung (11) vorgesehen ist, welche
von der Außenseite der Scheibe (5) bis zu deren Innenseite
erstreckt ist und zur Aufnahme zumindest eines elektrischen
Verbindungsleiters zwischen einem außenseitigen Kabel (8) und
einem innenseitigen Kabel (12) ausgenutzt bzw. ausnutzbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000103933 DE10003933A1 (de) | 2000-01-29 | 2000-01-29 | Auf einem Fahrzeugdach anbringbarer elektrischer Verbraucher |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000103933 DE10003933A1 (de) | 2000-01-29 | 2000-01-29 | Auf einem Fahrzeugdach anbringbarer elektrischer Verbraucher |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10003933A1 true DE10003933A1 (de) | 2001-08-16 |
Family
ID=7629191
Family Applications (1)
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| DE2000103933 Ceased DE10003933A1 (de) | 2000-01-29 | 2000-01-29 | Auf einem Fahrzeugdach anbringbarer elektrischer Verbraucher |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10003933A1 (de) |
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- 2000-01-29 DE DE2000103933 patent/DE10003933A1/de not_active Ceased
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