DE10003886A1 - Falthülle für einzeln abzufüllende Produkte - Google Patents
Falthülle für einzeln abzufüllende ProdukteInfo
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Abstract
Eine befeuchtete Hülle 1 ist zu einer Raupe 11 gefaltet und hat ein vorderes abgebundenes Ende 3, das in der Mitte eines vorgegebenen Abschnittes der Länge 2d quer zur Hüllenlänge umgeschlagen ist. Das umgeschlagene Ende 3 und ein Teil der gestreckten Hülle 1 sind in Längsrichtung gefaltet bzw. plissiert, und eine Abbindung 4 liegt an einer Kante 5 des umgeschlagenen, plissierten Endes 3 an.
Description
Die Erfindung betrifft eine Falthülle für einzeln abzufüllende Produkte, bestehend aus einer zu
einer Raupe gerafften Hülle für die Umhüllung des Produkts, wobei ein vorderes Ende der Hülle
in der Mitte eines vorgegebenen Abschnittes quer zur Hüllenlänge umgeschlagen ist, der
umgeschlagene Abschnitt und ein ausgezogener Teil der Hülle plissiert und abgebunden sind.
Eine derartige Falthülle ist aus der EP-B 0 799 571 bekannt. Diese Falthüllen werden in einem
speziellen Behälter verpackt und transportiert, der als Transport- und Wässerungsbehälter mit
einem Wasserzulauf und -ablauf konstruiert ist. Die Falthüllen werden beim Kunden in dem
Behälter vor dem Füllprozeß gewässert, um sie auf die für den Füllprozeß notwendige Flexibilität
zu bringen.
Auf dem Gebiet geraffter, nicht verpackter Hüllen sind kleinkalibrige Wursthüllen mit einem
Durchmesser von weniger als etwa 85 mm bekannt, die für viele Trockenwurstsorten eingesetzt
werden. Beim konventionellen Verfahren zum Füllen von solchen Hüllen werden beispielsweise
bekannte Füllmaschinen eingesetzt. Die gestreckten, flachen Hüllen, die an einem Ende
abgebunden sind und beispielsweise eine Länge von 100 bis 180 cm aufweisen, werden in
Wasser eingeweicht, um sie geschmeidig zu machen. Die eingeweichten Hüllen werden von
Hand auf ein Füllhorn aufgeschoben und gerafft, wozu die Bedienungsperson sich ständig
wiederholende Kräuselbewegungen mit der Hand ausführen muß, die außergewöhnlich ermüdend
sind. Bei Hüllenlängen von mehr als 1,80 m werden Hüllen durch das Vorwässern völlig form-
und gestaltslos, so daß es nicht mehr möglich ist, eine derartig lange Hülle auf das Füllrohr in
der zur Verfügung stehenden Zeit, die durch den Maschinentakt vorgegeben wird, aufzuschieben.
Die Hülle saugt sich dann nämlich an dem Füllrohr fest, so daß sie nicht mehr manuell gerafft
werden kann.
Aus der DE-A 43 14 949 ist eine geraffte Hülle für Einzelprodukte bekannt, die kompakt
verpackt ist, wodurch das Entraffen der Hülle vor dem Befüllen vermieden wird. Die so geraffte
und kompakt verpackte Hülle kann von der Bedienungsperson einer Füllmaschine in der Hand
gehalten und auf dem Füllhorn angebracht werden, ohne daß die Hülle von Hand gerafft werden
muß. Die ungeraffte Hülle weist dabei eine Länge von 1,02 bis 1,52 m auf und ist nicht länger
als etwa 1,78 m.
Bei einem anderen bekannten Verfahren, das gleichfalls in der DE-A 43 14 949 unter
Bezugnahme auf den Abschnit III der Veröffentlichung "Sausage casing technology" erwähnt
wird, herausgegeben von Edel Karmas, veröffentlicht von Noyes Data Corporation, New Jersey
(1974) werden große Hüllelängen zu einer Raupe oder zu einem Strang gerafft. Die gerafften
Stränge enthalten etwa 20 m Hülle, die auf eine Länge von etwa 35 bis 44 cm gerafft oder
zusammengedrängt ist. Der Strang ist in ein Netz verpackt, welches ein Entraffen des Stranges
verhindert und sein anschließendes Einweichen in Wasser zum Erzielen der Biegsamkeit und
Dehnbarkeit der Hülle in gerafftem Zustand ermöglicht. Nach dem Einweichen wird die
Verpackung entfernt und der Strang auf das Füllhorn geschoben. Im Vergleich zu der
Verwendung von Einzelhüllen ist beim Einsatz von Strängen eine kompliziertere Maschine
notwendig, da mit dieser die Hülle sowohl doppelt geclipt, geschnitten und in Schlingen gelegt
als auch mit Brät gefüllt werden muß. Da der Strang eine weitaus größere Hüllenlänge als üblich
aufweist, können mit dieser Maschine aus einem Strang zwanzig bis fünfzig Würste gefertigt
werden.
Bei diesem Verfahren entfällt das Raffen der Hülle von Hand. Jedoch ist von Nachteil, daß
beispielsweise der Durchmesser des Füllhorns im allgemeinen kleiner als der Durchmesser von
Füllhörnern für Einzelhüllen sein muß. So wird beispielsweise bei solchen gerafften Hüllen für
eine Wurst mit einem Durchmesser von 50 mm typischerweise ein Füllhorn mit einem
Durchmesser von 28 mm oder Weniger eingesetzt, im Vergleich dazu kann ein dickeres Füllhorn
mit einem Durchmesser von 36 mm bei gleichem Durchmesser der Einzelhüllen wie die lange
geraffte Hülle eingesetzt werden. Zum Verdichten von sehr langem Hüllenmaterial auf eine der
Maschine angepaßten Länge muß im allgemeinen ein Raffdorn mit kleinem Durchmesser
verwendet werden. Das Problem des kleinen Innendurchmessers der gerafften Hülle wird beim
Einweichen der Stränge in Wasser als Vorbereitung auf das Füllen noch verstärkt. Während des
Einweichens quillt der Strang, was zu einer weiteren Verengung seiner lichten Weite führt und
ein noch kleineres Füllhorn erforderlich macht. Der Einsatz eines längeren Füllhorns mit
kleinerem Durchmesser ergibt eine langsamere Durchsatzleistung, vermehrte Fettschlieren und
schlechtere Teilchenbestimmung.
Da heutzutage eine möglichst vollständige Kompostierung von Hüllen nach ihrer Verwendung
erfolgen soll, wird angestrebt, Hüllen mit einer Länge größer als 1,50 m ohne zusätzliches Netz
raffen zu können, da das für das Netz verwendete Material im allgemeinen nicht oder nur sehr
schlecht kompostierbar ist.
Bei den aus der EP-B 0 799 571 bekannten Falthüllen hat bisher die Meinung vorgeherrscht, daß
ein Befeuchten der Falthüllen vor dem Abbinden weder eine einwandfreie Plissierung noch ein
sicheres, haltbares Abbinden eines Endes der Falthülle zuläßt. Diese Falthüllen müssen, bevor
sie füllfertig sind, längere Zeit gewässert werden und für den Transport ist eine große
Packungseinheit durch den hierfür vorgesehenen Transport- und Wässerungsbehälter
vorgegeben.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Falthülle größerer Länge zu schaffen, die füllfertig an
den Kunden geliefert werden kann und ohne Wässerung sofort mit dem Produkt gefüllt werden
kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in der Weise gelöst, daß die Hülle mit einer Flüssigkeit
bis zu einer Feuchte von 12 bis 35 Gew.-% innen und/oder außen befeuchtet ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Feuchte der Flüssigkeitsanteil der Hülle in
Gewichtsprozenten, bezogen auf das Gesamtgewicht der befeuchteten Hülle. Zweckmäßigerwei
se beträgt eine Endfeuchte 18 bis 35 Gew.-%, insbesondere 23 bis 29 Gew.-%. Ferner kann die
Endfeuchte in zwei Schritten erreicht werden, indem die Feuchte der nicht gerafften Hülle 12 bis
25 Gew.-%, insbesondere 15 bis 19 Gew.-% beträgt und diese Feuchte vor dem Raffen der Hülle
auf die Endfeuchte von 18 bis 35 Gew.-% erhöht wird.
In Ausgestaltung der Erfindung besteht die Flüssigkeit aus Wasser, das mit Zusätzen ausgerüstet
ist. Dabei ist einer dieser Zusätze zumindest ein Fungizid zur Verhinderung einer Schimmelbil
dung beim Lagern und Transport der befeuchteten Hülle. Das Fungizid ist zweckmäßigerweise
aus der Gruppe Isothiazolon-, Benzimidazol-Verbindungen, Salze der Sorbinsäure,
Glycerinmonolaurat, Di-n-decyldimethylammonium-Verbindungen ausgewählt. Weitere Zusätze
sind Weichmacher wie Propandiol und Glycerin für das Hüllenmaterial. Die befeuchtete Hülle
ist vorteilhafterweise in einem als Wasserdampf-Sperre dienenden, fest verschlossenen Beutel
aus einem Kunststoff abgepackt.
In Ausgestaltung der Erfindung liegt die Abbindung an einer Kante des umgeschlagenen
plissierten Abschnitts der befeuchteten Hülle an.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung liegen zwei gleichgroße befeuchtete, plissierte
Abschnittslängen des vorderen Endes aufeinander. In Weiterbildung der Erfindung sind die
Falten der befeuchteten Hülle becher- bzw. schalenförmig ausgebildet, wobei jede Falte nach
innen hin einwärts gebogen ist und eine Höhe von bis zu 20 mm aufweist und sind die Falten
ineinander und zu einer Raupe zusammengefügt. Zweckmäßigerweise ist das an das vordere
Ende der befeuchteten Hülle anschließende Hüllenstück in Gestalt eines Bechers mit
gekrümmtem Boden ausgeformt, der sich in das Innere der Raupe erstreckt.
Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Merkmalen der Patentansprüche 14
bis 17.
Mit der Erfindung wird der Vorteil erzielt, daß eine Hülle für ein Einzelprodukt großer Länge
von z. B. 1,50 bis 3,50 m einen Innendurchmesser besitzt, der nur geringfügig größer als der
Durchmesser des Füllhorns ist, wodurch ein schnelles Abfüllen der Hülle mit einem Fülldruck
von z. B. 0,6 bis 0,8 bar erreicht wird, ohne daß es zu Fettschlieren oder zu einem Aufreißen des
einen abgebundenen Endes der Hülle kommt. Von Vorteil ist auch, daß die befeuchtete Raupe
trotz eines hohen Feuchtigkeitsanteils eine ausreichende Stabilität besitzt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Ansicht einen Besprühumroller zum Befeuchten eines Hüllen
strangs vor dem Raffes des Hüllenstrangs zu Falthüllen,
Fig. 2 einen schematischen Schnitt durch einen Raffdorn und das Besprühen des
Hüllestrangs innen und außen mit Flüssigkeit,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht eines Endes und eines teilweise aus
einandergezogenen Teils einer Falthülle,
Fig. 4 das umgeschlagene Ende der Falthülle nach Fig. 3 im plissierten Zustand und
abgebunden,
Fig. 5 eine Seiten an sicht mit dem auf die Raupe der Falthülle zugeschobenen plissierten
Ende,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie A-A der Fig. 5,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Falthülle in Richtung des vorderen Ende, und
Fig. 8 eine gestreckte und abgefüllte Falthülle.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung zum Besprühen eines ungerafften Hüllenstrangs 12 in schemati
scher Ansicht gezeigt. Von einer Vorratsrolle 13 wird der flachgelegte Hüllenstrang 12
abgewickelt und über Rollen 17, 18, 32 in einen sogenannten Besprühumroller 19 eingeführt und
durch diesen hindurchtransportiert. In dem Gehäuse des Besprührollers 19 befinden sich oberhalb
und unterhalb der Bahn des Hüllenstrangs 12 Sprüheinrichtungen 23, 24 bzw. 34, 35 aus denen
Befeuchtungsflüssigkeit auf die Außenseite des Hüllenstrangs 12 gesprüht wird. Bei der
Befeuchtungsflüssigkeit handelt es sich um Wasser, dem ein oder mehrere Fungizide und
Weichmacher zugesetzt sind. Das oder die Fungizide werden aus der Gruppe der Isothiazolon-,
Benzimidazol-Verbindungen, Salze der Sorbinsäure, Glycerinmonolaurat, Di-n-
decyldimethylammonium-Verbindungen ausgewählt. Es handelt sich hierbei um an sich bekannte
Fungizide wie sie beispielsweise in den EP-B 0 141 066, 0 330 996 und 0 378 069 der
Anmelderin ausführlich beschrieben sind. Als bekannte Weichmacher für das Hüllenmaterial
sind beispielsweise Propandiol und Glycerin dem Wasser zugesetzt. Der außen besprühte
Hüllenstrang 12 wird nach dem Verlassen des Besprühumrollers 19 über Rollen 33, 20, 21 einer
Vorratsrolle 22 zugeführt und auf diese aufgewickelt. Danach kann der befeuchtete Hüllenstrang
weiterverarbeitet, beispielsweise zu Falhüllen gerafft werden und in kürzere Abschnitte
zerschnitten werden.
In dem Besprühumroller 19 wird der Hüllenstrang 12 bis zu einer Feuchte von 12 bis 35 Gew.-%,
insbesondere von 23 bis 29 Gew.-% außen befeuchtet. Die Feuchte ist der Flüssigkeitsanteil des
Hüllenstrangs 12 in Gewichtsprozenten, bezogen auf das Gesamtgewicht des befeuchteten
Hüllenstrangs 12. Diese Feuchte ist selbstverständlich auch bei der gerafften Hülle, d. h. bei der
Falthülle 1 vorhanden. Als Endfeuchte wird eine Feuchte von 18 bis 35 Gew.-% betrachtet, die
beispielsweise durch einen einzigen Besprühvorgang des ungerafften Hüllenstrangs 12 im
Besprühumroller 19 erreicht wird. Das Befeuchten des Hüllenstrangs 12 kann auch in zwei
Schritten erfolgen, indem zunächst der ungeraffte Hüllenstrang 12 im Besprühumroller 19 auf
eine äußere Feuchte von 12 bis 25 Gew.-%, insbesondere von 15 bis 19 Gew.-% eingestellt wird
und danach unmittelbar vor dem Raffen sowohl die Innen- als auch die Außenseite des
Hüllenstrangs zusätzlich solange mit Flüssigkeit besprüht werden, bis die Endfeuchte von 18 bis
35 Gew.-% erreicht ist. Das Besprühen des Hüllenstrangs 12 unmittelbar vor dem Raffen zu einer
Falthülle 1 wird anhand von Fig. 2 erläutert. Der Hüllenstrang 12 wird durch eine Förderstation
29 auf einen Raffdorn 27 aufgeschoben, an dessen Spitze über eine Düse 30 die
Befeuchtungsflüssigkeit auf die Innenseite des Hüllenstrangs 12 aufgesprüht wird. Die
Außenseite des Hüllenstrangs 12 wird über Sprühvorrichtungen 25, 26 mit Befeuchtungsflüssigkeit
besprüht. Eine Raffstation 31 schiebt den Hüllenstrang zu einem Falthüllenstrang bzw. zu
einer Raupe zusammen, die anschließend gedreht, auseinandergezogen und in einzelne Falthüllen
geschnitten werden kann. Selbstverständlich kann auch die Endfeuchte durch Besprühen nur der
Innenseite des Hüllenstrangs 12 erreicht werden. Zur Verringerung der Reibung beim Raffen
kann vor dem Raffen eine geringe Menge Parafinöl auf die Hülle gesprüht werden.
Bisher wurden die nicht befeuchteten Falthüllen in einem speziellen Transport- und
Wässerungsbehälter verpackt und zum Kunden transportiert, von dem sie gewässert wurden, um
die für den Abflüllprozeß notwendige Flexibilität zu erreichen. Nach der vorliegenden Erfindung
werden die Falthüllen bereits bei ihrer Herstellung befeuchtet, um die notwendige Feuchte für
die Verarbeitung beim Kunden zu besitzen. Dadurch werden folgende Vorteile erzielt:
- - Der Zeitaufwand fit die Wässerung der Falthüllen entfällt.
- - Wassereinsparung beim Kunden.
- - Verbesserung der Hygiene durch geringere Kontaminierungsgefahr mit Bakterien, Schimmelpilzen u. dgl..
- - Kleinere Packeinheiten sind im Vergleich mit dem bekannten Transport- und Wässerungsbehälter möglich.
- - Höhere Produktionsflexibilität des Kunden auf Grund der kleineren Packungseinheiten.
In Fig. 3 ist eine schematische Seitenansicht eines Teils einer befeuchteten Falthülle 1 gezeigt.
Die Falthülle 1 ist im rechten Teil der Zeichnung zu einer Raupe 11 zusammengeschoben, von
der sich ein ausgezogenes Teil 2 nach links erstreckt, das in ein vorderes Ende 3 übergeht. Die
Raupe 11 besteht aus ineinandergeschobenen becherförmigen Falten 6. Das Ende 3 hat zwei
Abschnittslängen d, und wird durch eine Achse m quer zur Längsrichtung der Falthülle 1 in zwei
Hälften geteilt. Das Teil 2 und das Ende 3 weisen Knickungen 9 auf, die dadurch zustandekom
men, daß das Ende 3 und das Teil 2 der Falthülle 1 zunächst in die Raupe 11 eingeschoben sind
und aus dieser zum Plissieren und Abbinden des vorderen Ende 3 der Falthülle 1 herausgezogen
werden. Jedoch können das Teil 2 und das Ende 3 glatt, d. h. frei von Knickungen, sein. Das
vordere Ende 3 der Falthülle 1 wird quer zur Längsrichtung der Falthülle 1 entlang der Achse m
umgeschlagen, so daß die zwei gleichgroßen Abschnittslängen d und d aufeinander zu liegen
kommen. Die Abschnittslänge d beträgt dabei mindestens 2 cm. Die beiden aufeinanderliegenden
Abschnittslängen d, d sowie das Teil 2 werden anschließend plissiert, d. h. in Längsrichtung der
Falthülle 1 gefaltet, wie dies schematisch aus Fig. 2 ersichtlich ist. Das umgeschlagene Ende 3
wird entlang einer Kante 5 abgebunden. Dies geschieht beispielsweise durch eine Abbindung 4
in Form einer Schnur oder einer Kordel, die an der Kante 5 des umgeschlagenen plissierten
Endes 3 anliegt.
Die Abbindung 4 in Fig. 4 erfolgt mit oder ohne Schlaufen, je nachdem, ob ein Aufhängen der
gefüllten Falthülle 1 vorgesehen ist oder diese horizontal sowohl transportiert als auch gelagert
werden soll. Die Abbindung 4 sitzt vor dem umgeschlagenen und plissierten Ende 3 und wirkt
während des Abfüllens der Falthülle 1 als Selbstabsperrung, da die Abbindung 4 an der Kante
5 an dem umgelegten Ende 3 anliegt und durch den ausgeübten Fülldruck im Inneren der
Falthülle 1 gegen das umgelegte Ende 3 angedrückt wird, jedoch nicht darüberhinaus geschoben
werden kann. Die Abbindung 4 läßt einen Fülldruck von 0,6 bis 0,8 bar während des Abfüllens
der Falthülle 1 zu, ohne daß diese aufplatzt oder das vordere Ende 3 sich öffnet. Aus Fig. 4 ist
ersichtlich, daß die Plissierung mit Plissierfalten 16 sich über das Ende 3 hinaus auf das Teil 2
erstreckt, wobei die Plissierfalten 16 ebenso wie Plissierfalten 15 des umgelegten Endes 3
senkrecht auf die Zeichenebene gerichtet sind. Das Ende 3 wird auf einer kombinierten Raff- und
Abbindemaschine umgeschlagen und mittels der Abbindung 4 abgebunden. Mittels dieser
kombinierten Raff- und Abbindemaschine werden auch die Plissierfalten 15 und 16 angebracht.
In Fig. 5 ist die Hülle 1 mit zusammen- und eingeschobenem Teil 2 dargestellt. In das Innere der
Raupe 11 ist das in Fig. 3 ausgestreckte Teil 2 so weit eingeschoben, daß nur das abgebundene
Ende 3 und ein kleiner Abschnitt des Teils 2 außerhalb der Raupe 11 sich befinden. Der
Außendurchmesser 2r der Raupe 11 beträgt z. B. 80 bis 100 mm, während Länge 1 der Raupe 11
etwa 80 bis 90 mm ist. Der Innendurchmesser der Raupe 11 beträgt 60 bis 75 mm. Bei einem
Innendurchmesser von beispielsweise 70 mm der Raupe 11 erfolgt das Raffen der Falthülle 1 und
der Raupe 11 auf einem Raffdorn mit einem Durchmesser von 73 mm. Zum Füllen einer
derartigen gerafften Falthülle 1 kann ein Füllrohr mit einem Innendurchmesser von beispielsweise
60 mm verwendet werden. Die Faltdichte, gegeben durch das Verhältnis Länge der
ungerafften Hülle 1 zur Länge der Raupe 11, liegt im allgemeinen im Bereich von 30 bis 40.
In Fig. 6 ist ein Schnitt entlang der Linie A-A der Fig. 5 gezeigt. Die Falten 6 der Raupe 11 sind
becher- bzw. schalenförmig ausgebildet, wobei die einzelne Falte eine Höhe von etwa bis zu 20 mm
aufweist. Die Falten sind ineinander zu der Raupe 11 zusammengefügt. Die sich über den
Umfang der Raupe 11 erstreckenden Falten 6 sind nach innen hin einwärtsgebogen, d. h. sind
nach innen hin über die Höhe des Umfangs konkav gekrümmt. Das an das vordere Ende 3 der
Hülle 1 anschließende Teil 2 ist in das Innere der Raupe 11 eingestülpt und hat die Gestalt eines
Bechers 8 mit gekrümmten Boden 7, wobei sich der Becher in das Innere der Raupe 11 erstreckt
und nur das abgebundene Ende 3 und die Abbindung 4 von der Raupe 11 vorstehen. Für den
Versand der Raupe 11 wird auch das Ende 3 noch in das Innere der Raupe 11 eingedrückt, um
Platz zu sparen. In den Fig. 5 und 6 ist die Falthülle 1 zu einer Raupe 11 zusammengerafft
und im wesentlichen bearbeitungsfertig zum Abfüllen der Falthülle auf einer Füllmaschine. Die
hohe Faltdichte der Raupe 11 und die Höhe von bis zu 20 mm der einzelnen Falte 6 der Raupe
sorgen für eine, große Form- und Gestaltstabilität der Raupe 11, die trotz Befeuchtung und
Dehnung des Hüllmaterials im wesentlichen beibehalten werden.
Die Draufsicht in Fig. 7 auf die geraffte Hülle 1 in Richtung des abgebundenen Endes 3 läßt die
Plissierung und die Abbindung 4 des Endes 3 erkennen.
In Fig. 8 ist schematisch eine mit einem Produkt, beispielsweise einem Wurstbrät, voll abgefüllte
Hülle 1 der Länge L dargestellt. Das vordere, umgeschlagene und plissierte Ende 3 ist mit einer
Schnur oder einer Kordel als Abbindung 4 verschlossen. Das hintere Ende verschließt einen Clip
10 aus Metall oder Kunststoff der in bekannter Weise nach dem Ende des Füllvorgangs auf einer
Füllmaschine angebracht wird. Die Länge der ungerafften Hülle 1 bzw. der abgefüllten Hülle 1,
wie sie in Fig. 8 gezeigt ist, liegt im Bereich von 1,5 bis 3,5 m und ist insbesondere gleich/größer
als 1,8 m. Die Hülle 1 ist, wie schon zuvor erwähnt wurde, beispielsweise mit Wurstbrät gefüllt
und wird im abgebundenen Zustand geräuchert und getrocknet. Sobald das Wurstbrät getrocknet
ist, wird die Hülle 1 abgezogen und anschließend recycelt oder kompostiert.
Die Hülle 1, wie sie in Fig. 8 gezeigt ist, kann beispielsweise einen Durchmesser von 85 bis 90 mm
zu Beginn des Füllvorgangs haben und ist durch die Befeuchtung so weit dehnbar, daß nach
Abschluß des Füllvorgangs der Durchmesser 105 bis 110 mm betragen kann.
Claims (16)
1. Falthülle (1) für einzeln abzufüllende Produkte, bestehend aus einer zu einer Raupe (11)
gerafften Hülle für die Umhüllung des Produkts, wobei ein vorderes Ende (3) der Hülle in der
Mitte eines vorgegebenen Abschnittes (2d) quer zur Hüllenlänge umgeschlagne ist, der
umgeschlagene Abschnitt und ein ausgezogener Teil (2) der Hülle plissiert und abgebunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (1) mit einer Flüssigkeit bis zu einer Feuchte von 12 bis
35 Gew.-% innen und/oder außen befeuchtet ist.
2. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feuchte der Flüssigkeits
anteil der Hülle (1) in Gewichtsprozenten, bezogen auf das Gesamtgewicht der befeuchteten
Hülle, ist.
3. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Endfeuchte 18 bis 35 Gew.-
%, insbesondere 23 bis 29 Gew.-% beträgt.
4. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feuchte der nicht gerafften
Hülle (12) 12 bis 25 Gew.-%, insbesondere 15 bis 19 Gew.-% beträgt, und daß diese Feuchte vor
dem Raffen der Hülle (12) auf die Endfeuchte von 18 bis 35 Gew.-% erhöht wird.
5. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit aus Wasser
besteht, das mit Zusätzen ausgerüstet ist.
6. Falthülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß einer dieser Zusätze zumindest
ein Fungizid zur Verhinderung einer Schimmelbildung beim Lagern und Transport der
befeuchteten Hülle (1) ist.
7. Falthülle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Fungizid aus der Gruppe
Isothiazolon, Benzimidazol-Verbindungen, Salze der Sorbinsäure, Glycerinmonolaurat, Di-n-
decyldimethylammonium-Verbindungen ausgewählt ist.
8. Falthülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Zusätze für das
Hüllenmaterial Weichmacher wie Propandiol und Glycerin sind.
9. Falthülle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die befeuchtete Hülle (1) in einem als Wasserdampf-Sperre dienenden, fest verschlossenen
Beutel aus einem Kunststoff abgepackt ist.
10. Falthülle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abbindung (4) an einer Kante (5) des umgeschlagenen plissierten Abschnittes (2d) der
befeuchteten Hülle (1) anliegt.
11. Falthülle nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei gleichgroße befeuchtete plissierte Abschnittslängen (d, d) des vorderen Endes (3)
aufeinanderliegen.
12. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Falten (6) der befeuchteten
Hülle (1) becher- bzw. schalenförmig ausgebildet sind, wobei jede Falte nach innen hin
einwärtsgebogen ist und eine Höhe von bis zu 20 mm aufweist und daß die Falten ineinander und
zu einer Raupe (11) zusammengefügt sind.
13. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das an das vordere Ende (3) der
befeuchteten Hülle anschließende Hüllenstück in Gestalt eines Bechers (8) mit gekrümmtem
Boden (7) ausgeformt ist, der sich in das Innere der Raupe (11) erstreckt.
14. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der ungerafften
befeuchteten Hülle (1) im Bereich von 1,5 m bis 3,5 m liegt, insbesondere gleich/größer 1,8 m
ist.
15. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser der Raupe
(11) 60 bis 75 mm und der Außendurchmesser 80 bis 100 mm betragen.
16. Falthülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltdichte, gegeben durch
das Verhältnis Länge der ungerafften Hülle (1) zur Länge der Raupe (11), im Bereich von 30 bis
40 liegt.
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