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DE4314949A1 - Geraffte und kompakt verpackte Hülle für Einzelprodukte, Verfahren zu ihrer Herstellung und Verfahren zur Herstellung von einzeln abfüllbaren Produkten wie Würsten - Google Patents

Geraffte und kompakt verpackte Hülle für Einzelprodukte, Verfahren zu ihrer Herstellung und Verfahren zur Herstellung von einzeln abfüllbaren Produkten wie Würsten

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Publication number
DE4314949A1
DE4314949A1 DE4314949A DE4314949A DE4314949A1 DE 4314949 A1 DE4314949 A1 DE 4314949A1 DE 4314949 A DE4314949 A DE 4314949A DE 4314949 A DE4314949 A DE 4314949A DE 4314949 A1 DE4314949 A1 DE 4314949A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
casing
sleeve
container
gathered
sheath
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4314949A
Other languages
English (en)
Inventor
Gary Arlington Crevasse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Viscofan SA
Original Assignee
Viscofan Industria Navarra de Envolturas Celulosicas SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Viscofan Industria Navarra de Envolturas Celulosicas SA filed Critical Viscofan Industria Navarra de Envolturas Celulosicas SA
Publication of DE4314949A1 publication Critical patent/DE4314949A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22CPROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
    • A22C13/00Sausage casings
    • A22C13/02Shirring of sausage casings
    • A22C13/023Holders or packs of shirred casings
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A22BUTCHERING; MEAT TREATMENT; PROCESSING POULTRY OR FISH
    • A22CPROCESSING MEAT, POULTRY, OR FISH
    • A22C13/00Sausage casings
    • A22C13/02Shirring of sausage casings
    • A22C2013/028Supplying and shirring casings
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S206/00Special receptacle or package
    • Y10S206/802Shirred sausage casing

Landscapes

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  • Zoology (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Meat, Egg Or Seafood Products (AREA)
  • Processing Of Meat And Fish (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft geraffte und kom­ pakt verpackte Hüllen wie z. B. kleinkalibrige, faseri­ ge Wursthüllen zur Herstellung von Trockenwürsten, ein Verfahren zu ihrer Herstellung und ein Verfahren zur Herstellung von einzeln füllbaren Produkten wie Wür­ sten.
Kleinkalibrige Faserwursthüllen (mit einem Durchmesser von weniger als etwa 85 mm) werden auf dem Markt für viele Trockenwurstsorten eingesetzt. Wegen ihres sehr exakten Durchmessers stellen diese kleinkalibrigen Hüllen ein ausgezeichnetes Behältnis für Schneidepro­ dukte dar, insbesondere wenn Scheiben mit genauem Ge­ wicht erforderlich sind. Eine besonders häufig mit solchen kleinkalibrigen Wursthüllen verwendete Wurst­ sorte ist die Peperoni. Peperonischeiben sind ein be­ liebter Pizzabelag. Von den meisten Herstellern gefro­ rener oder frischer Pizzas werden kalibertreue Pepe­ roni mit exaktem Gewicht verlangt, damit beim Schnei­ den der Wurst jede Scheibe gleich ist. Auf diese Weise kann der Pizzahersteller die Menge des Belags regulie­ ren und dadurch verhindern, daß zur Erfüllung von Eti­ kettier- und anderen regulativen Vorschriften zusätz­ liche Scheiben auf die Pizza gelegt werden.
Das Aussehen der Peperonischeiben ist ebenso wichtig wie ihre Größen- und Gewichtskontrolle. Beim Erhitzen einer Pizza kommt es vor, daß sich einige Peperoni­ scheiben zusammenrollen oder hohl nach oben wölben und dadurch das ansonsten ansprechende Aussehen der Pizza verunstalten. Die "Wölbungs-Neigung" der Scheiben ist, zumindest teilweise, auf die Vorgehensweise beim Fül­ len der Peperoniwurst zurückzuführen.
Fig. 1 zeigt ein konventionelles Verfahren zum Füllen von Peperoni-Würsten. Bei der Maschine (10) handelt es sich um eine handelsübliche Füllmaschine, wie sie z. B. unter der Marke POLY-CLIP, Typ SFC 7006, Fa. Nei­ decker, Frankfurt, BRD, verkauft wird. Es werden selbstverständlich auch andere geeignete Füllmaschinen für diesen Zweck eingesetzt. Auf einem Arbeitstisch (14) liegt eine Vielzahl trockener, flacher Hüllen (12a), die an einem Ende abgebunden sind. Die Hüllen (12) weisen eine Länge von nur etwa 101,6 bis 177,8 cm (40-70 inches) auf und dienen zum Umhüllen nur eines Würstchens oder rundlichen Wurst (chub). Diese Hül­ len (12a) werden, bis sie geschmeidig sind, von der Bedienungsperson in einer Wanne (16) eingeweicht. Die Bedienungsperson nimmt die eingeweichten Hüllen (12b) aus der Wanne (16) und rafft die getränkten Hüllen (12b) von Hand auf ein Füllhorn (18). Bei der in Fig. 1 gezeigten Maschine befinden sich drei Füllhörner auf einem rotierenden Revolver.
Das manuelle Raffen der Hülle auf das Füllhorn ist eine ermüdende und zeitaufwendige Aufgabe. Die Be­ dienungsperson muß zudem sich ständig wiederholende Kräuselbewegungen mit der Hand durchführen, die, multi­ pliziert mit der Anzahl der während einer normalen Ar­ beitsschicht zu raffenden Hüllen, außerordentlich häu­ fige Handbeugebewegungen erfordern.
Sodann wird die Maschine (10) bewegt und führt ein Horn (18) mit einer darauf befindlichen gerafften Hülle (12c) in die Füllstation, wodurch die Brätemul­ sion aus einem Trichter (20) durch das Horn (18) in die Hülle gepreßt wird. Zum Abclipsen des hinteren En­ des der Hülle dient bei der Maschine (10) eine Clip­ vorrichtung (22). Die gefüllte Hülle (12d) wird auf dem Tisch (14) abgelegt. Diese sogenannten "grünen" Würste werden sodann in einen geeigneten Fermentie­ rungsraum oder eine Räucherkammer gebracht, wo die Wurst weiter verarbeitet wird.
Gegenüber den einzelnen, im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebenen Hüllenstücken werden bei einem anderen Verfahren, das beispielsweise in Abschnitt III der Veröffentlichung Sausage Casing Technology, herausge­ geben von Endel Karmas, veröffentlicht von Noyes Data Corporation, Park Ridge, New Jersey, (1974) beschrie­ ben wird, große Längen zu einer Raupe oder einem Strang geraffte Hüllen eingesetzt. Üblicherweise ent­ halten die gerafften Stränge etwa 20 m Hülle, die auf eine Länge von etwa 35,56 bis 43,18 cm (14-17 inches) gerafft oder zusammengedrängt wurde. Der Strang wird in ein Netz verpackt, welches ein Entraffen des Stran­ ges verhindert und - falls er nicht vorbenetzt ist - sein anschließendes Einweichen zur Erzielung der Bieg­ samkeit der Hülle in gerafftem Zustand ermöglicht. Nach dem Einweichen wird die Verpackung entfernt, und der Strang auf das Horn der Füllmaschine geschoben. Im Vergleich zur Verwendung von Einzelhüllen ist beim Einsatz von Strängen eine kompliziertere Maschine not­ wendig, da mit dieser die Hülle sowohl doppelt ge­ clipt, geschnitten und in Schlingen gelegt als auch mit Brät befüllt werden muß. Als Beispiel für eine derartige Maschine sei die SUPER POLY CLIP, Fa. Nei­ decker, Frankfurt, BRD genannt. Da der Strang eine weitaus größere Hüllenlänge enthält, kann mit dieser Maschine aus einem Strang eine Vielzahl von Würsten hergestellt werden; normalerweise genügend Hüllenmate­ rial, um aus einem Strang 20 bis 50 Würste zu ferti­ gen.
Das letztgenannte Verfahren hat den Vorteil, daß das Raffen der Hülle von Hand entfällt. Es weist jedoch auch Nachteile auf. So ist z. B. der Durchmesser des Füllhorns im allgemeinen kleiner als Hörner für Ein­ zelhüllen. Um ein Beispiel zu geben: bei gerafften Hüllen wird für eine Wurst mit einem Durchmesser von 50 mm typischerweise ein Füllhorn mit einem Durchmes­ ser von 28 mm oder weniger eingesetzt, im Gegensatz dazu kann ein Füllhorn mit einem Durchmesser von 36 mm für Einzelhüllen eingesetzt werden. Diese Diskrepanz ist im allgemeinen darauf zurückzuführen, daß zum Ver­ dichten der vielen Meter Hüllenmaterials auf eine dem Maschine angepaßte Länge ein Raffdorn mit kleinem Durchmesser verwendet werden muß. Dieses Problem wird beim Einweichen der Stränge als Vorbereitung auf das Füllen noch verstärkt. Während des Einweichens kann der Strang quellen, was zu einer weiteren Verengung der lichten Weite führen und ein noch kleineres Füll­ horn erforderlich machen kann. Der Einsatz eines län­ geren Füllhorns mit kleinerem Durchmesser führt zu einer langsameren Durchsatzleistung, vermehrten Fett­ schlieren, schlechterer Teilchenbestimmung und dem vorstehend beschriebenen Problem des Aufwölbens beim Erwärmen der Peperonischeiben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eines oder mehrere dieser Probleme zu lösen.
Nach der Lehre der vorliegenden Erfindung wird eine geraffte Hülle für Einzelprodukte bereitgestellt, die die Probleme im Zusammenhang mit dem herkömmlichen Raffen von Hand beseitigt und gleichzeitig die Nach­ teile beim Einsatz großer, zu Strängen geraffter Hül­ lenlängen vermeidet.
Erfindungsgemäß wird eine geraffte Hüllenlänge für ein Einzelstück kompakt verpackt, wodurch das Entraffen der Hülle vor dem Befüllen vermieden wird. Die so ge­ raffte und kompakt verpackte Hülle kann von der Bedie­ nungsperson einer Füllmaschine in der Hand gehalten und auf einfache Weise auf dem Füllhorn angebracht werden, ohne daß die Hülle von Hand gerafft werden muß.
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung grenzt das hintere Ende der gerafften Hülle an eine hintere Scheibe, die einen Außendurchmesser aufweist, der größer ist als der Außendurchmesser der gerafften Hülle. Eine zweite Scheibe ist nahe einem vorderen, abgebundenen und nach innen durch die zweite Scheibe geführten Hüllenende angeordnet. Eine Verpac­ kung oder Hülse aus flexiblem Material wird über die Scheiben gezogen und bildet ein weniger als etwa 15,24 cm (6 inches) langes Behältnis für die Hülle. Die Hül­ se ist fest genug mit den Scheiben verbunden, um die Scheibe-Scheibe-Verbindung beizubehalten, ein Entraf­ fen der Hülle vor deren Befüllen zu verhindern sowie das Behältnis unbeschädigt und während des Füllens auf dem Füllhorn zu halten.
Die erfindungsgemäße geraffte und kompakt verpackte Einzelhülle kann mit einer einfachen Handbewegung auf das Füllhorn aufgebracht werden und ermöglicht dadurch erheblich höhere Stopfgeschwindigkeiten und einen we­ sentlich wirtschaftlicheren Betrieb. Das manuelle Raf­ fen auf das Füllhorn entfällt, und Gesundheitsrisiken durch sich ständig wiederholende Handgelenksbewegungen werden vermieden.
Darüberhinaus kann die geraffte und kompakt verpackte Einzelhülle auf kurzen Füllhörnern mit großen Durch­ messern eingesetzt werden, so daß Probleme wie Aufwöl­ ben der Scheiben und andere Nachteile, die durch Füll­ hörner mit kleinem Durchmesser für geraffte Stränge entstehen, vermieden werden.
Ein Verfahren zur Herstellung der gerafften und kom­ pakt verpackten Hülle und ihre Verwendung zum Füllen einer einteiligen Wurst werden ebenfalls offenbart.
Diese und verschiedene andere Aufgaben sowie Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch die folgendem Beschreibung und anhand der Zeichnungen für den Fach­ mann ersichtlich. Dabei ist:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der Vorge­ hensweise beim Füllen von Würsten nach dem STAND DER TECHNIK,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht, die schematisch einen Schritt beim Raffen der erfindungs­ gemäßen gerafften und kompakt verpackten Hülle darstellt,
Fig. 3 eine Querschnittsansicht, die den Raffvor­ gang bei einem nachfolgenden Schritt dar­ stellt,
Fig. 4 eine Querschnittsansicht, die die auf der gerafften Hülle angebrachte äußere Hülsen­ verpackung zeigt,
Fig. 5 eine Querschnittsansicht der fertigen ge­ rafften und kompakt verpackten Wursthülle für ein Einzelerzeugnis,
Fig. 6 eine Ansicht des vorderen Endes des Gegen­ standes,
Fig. 7 eine Teilansicht im Querschnitt, die die er­ findungsgemäße geraffte und kompakt ver­ packte Hülle auf einem Füllhorn und die Hülle beim Befüllen darstellt und
Fig. 8 eine ähnliche Darstellung wie die von Fig. 7, die das hintere, abgeclipte Ende der Hül­ le und die auf dem Füllhorn verbleibende leere Hülle zeigt.
Im folgenden wird die bevorzugte Ausführungsform näher beschrieben.
Zu Beginn wird darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung zwar anhand eines bestimmten Beispiels be­ schrieben wird, sich dem Fachmann jedoch nach Studium der vorliegenden eingehenden Beschreibung verschiedene Modifikationen erschließen.
Bei der bevorzugten Ausführungsform stellt eine klein­ kalibrige Faserhülle (24) für ein Einzelprodukt die Ausgangskomponente dar. In der vorliegenden Erfindung bedeutet der Ausdruck "Hülle für ein Einzelprodukt bzw. Einzelhülle", daß die Hülle nur so lang ist, um eine Wurst zu umhüllen. Typischerweise weist die unge­ raffte Hülle (24) eine Länge von etwa 10,16 bis 15,24 m (40-60 inches) auf, und ist nicht länger als etwa 17,78 m (70 inches). Diese Längen sind in Vergleich zu setzen mit denen bei Verfahren, in denen große Längen Hülle - häufig 20 bis 25 m - zu kompakten Strängen für die Herstellung einer Vielzahl von Würsten gerafft werden. Die Hülle (24) ist aus Cellulose hergestellt, die auf bekannte Art und Weise mit Fasern verstärkt wurde, und wird der Einfachheit halber als faserige bzw. Faserhülle bezeichnet. Sie weist eine relativ kleine lichte Weite von etwa 40 bis 55 auf, und hat einen Durchmesser von nicht mehr als 85 mm. Die Hülle (24) wurde vorher abgebunden und ist an ihrem vorderen Ende auf bekannte Art mit einer Schlaufe (26) verse­ hen. Soweit ist die Hülle (24) an sich bekannt und bei einer Reihe von Herstellern, z. B. Brechteen Co. als "abgebundene, faserige" Hülle erhältlich.
Im folgenden wird das Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäß gerafften und kompakt verpackten Hülle beschrieben. In Fig. 2 ist die Raffvorrichtung (28) zum Raffen der Einzelhülle (24) schematisch darge­ stellt. Die Vorrichtung (28) umfaßt im allgemeinen einen Raffdorn (30) mit einem relativ großen Außen­ durchmesser. Eine hintere ringförmige Scheibe (32) wird über das Ende des Dorns (30) geschoben und stößt an einen Anschlag (34). Dann wird das offene Ende der Hülle (24) über den Dorn (30) gezogen, bis es sich un­ terhalb eines Paares Raffrollen (36, 38) befindet. Die Rollen (36, 38) werden in Rotation versetzt und in Kontakt mit der Hülle (24) gebracht (Fig. 3). Dadurch wird die flache Hülle (24) auf eine Länge von weniger als etwa 20,32 cm (8 inches), vorzugsweise etwa 10,16 bis 15,24 cm (4-6 inches) verdichtet bzw. gerafft.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, werden die Raffrollen (36, 38) von der gerafften Hülle zurückgezogen, und eine zweite Scheibe (40) wird über das vordere Ende der Hülle und auf den Dorn (30) geschoben. Danach wird eine Hülse (42) aus flexiblem Material über die vor­ dere Scheibe (40) und die hintere Scheibe (32) ge­ spannt und erstreckt sich dadurch über die geraffte Hülle (24). Der fertige Gegenstand (44) wird danach vom Dorn (30) entfernt.
Die Fig. 5 und 6 stellen die geraffte und kompakt verpackte Hülle (44) für ein Einzelprodukt genauer dar. Die Hülse (42) und die Scheiben (32, 40) definie­ ren ein Behältnis für die geraffte Hülle (24). Die Hülse (42) ist aus einem Material mit ausreichend ho­ her Flexibilität, so daß sie an den äußeren Oberflä­ chen der Scheiben (32, 40) haftet und das Behältnis unbeschädigt erhält, um ein Entraffen bzw. Auflösen der gerafften Hülle (24) während Lagerung und Gebrauch zu verhindern. Die Haftung zwischen der Hülse (42) und den Scheiben (32, 40) ist so stark, daß das Behältnis, wie im folgenden deutlich wird, unversehrt sowie wäh­ rend und nach dem Füllvorgang auf dem Füllhorn bleibt.
Im folgenden sei ein nicht einschränkendes Beispiel gegeben: die Hülse (42) ist eine Schlauchfolie aus Ethylenvinylacetat (EVA) mit einer Dicke von ungefähr 0,508 bis 0,762 mm (2 bis 3 mils) und einer Länge von etwa 20,32 cm (8 inches). Der Außendurchmesser der Ringe (32, 40) sollte um wenigstens etwa 15% größer als der Außendurchmesser der gerafften Hülle (24) sein. Andernfalls könnte die Hülle (24) die äußere Hülse (42) von den Scheiben (32, 40) abheben und da­ durch die bauliche Einheit des Behältnisses ver­ schlechtern. In den folgenden Tabellen I und II werden als nichteinschränkendes Beispiel typische Abmessungen für eine geraffte und kompakt verpackte Einzelhülle (44) mit zwei verschiedenen Hüllengrößen angegeben:
Die Scheiben (32, 40) können aus jedem geeigneten Ma­ terial, z. B. Polypropylen, hergestellt sein.
Falls gewünscht, kann die Hülle (24) vorbefeuchtet sein, so daß das Einweichen durch den Fleischwarenher­ steller entfällt. In diesem Fall sollte die Hülle (24) für die meisten Peperoni- und Trockenwurstanwendungen einen Feuchtegehalt von etwa 48%, bezogen auf das Ge­ samtgewicht der Hülle, aufweisen. Der geeignete Feuch­ tigkeitsgehalt kann auf vielfache Weise aufgebracht werden, z. B. indem man das Innere der Hülle beim Raff­ vorgang besprüht. Zur Verlängerung der Lagerfähigkeit kann auch ein geeignetes Antimykotitum eingesetzt wer­ den. Wenn die Hülle nicht vorbenetzt ist, muß sie vom Fleischwarenhersteller vor dem Befüllen eingeweicht werden. In diesem Falle sollte die geraffte und kom­ pakt verpackte Einzelhülle (44) zur Erzielung des ge­ eigneten Feuchtigkeitsgehalts in eine Wanne getaucht werden.
In beiden Fällen eignet sich die geraffte und kompakt verpackte Einzelhülle (44) für eine wirtschaftliche Herstellung großer Mengen von Qualitätswürsten mit wünschenswerten Eigenschaften. Die geraffte und kom­ pakt verpackte Einzelhülle (44) kann von der Bedie­ nungsperson leicht in der Hand gehalten werden und ist einfach handzuhaben. Anstelle des Raffvorgangs von Hand, wie er vorstehend im Zusammenhang mit der Tech­ nologie nach dem Stand der Technik gemäß Fig. 1 be­ schrieben wurde, muß die Bedienungsperson lediglich das offene hintere Ende der gerafften und kompakt ver­ packten Einzelhülle (44) über das Füllhorn (18) schie­ ben. Das Raffen von Hand entfällt.
Fig. 7 zeigt die geraffte und kompakt verpackte Ein­ zelhülle (44), nachdem das Horn (18) in die Füllposi­ tion geschwenkt wurde, und die Hülle (24) mit Fleisch­ emulsion (46) befüllt wird. In der Füllposition ragt das Horn (18) durch eine Öffnung in einer Bremsring- Einheit (48) der Maschine (10) hervor. Wenn sich die Bremsring-Einheit (48) in der Füllposition befindet und das Befüllen beginnt, wird das vordere Ende (50) der Hülse (42) durch den Ring (40) gegen die Verengung (52) der Einheit (48) geklemmt. Die Hülle (24) wird entrafft und durch die Wucht der Brätes (46) beim Füllvorgang aus der Einheit (48) geschoben. Beim Be­ füllen wird der vordere Ring (40) durch das Füllen und Entraffen gegen die Einheit (48) gestoßen. Die Innenwände der Scheibe (40) stellen einen Anschlag dar, um eine weitere Vorwärtsbewegung der gerafften Hülle zu verhindern und ein kontrolliertes Entraffen der Hülle (24) durch den Innendurchmesser des Rings (40) zu erleichtern. Das durch die Hülse (42) und die Scheiben (32, 40) gebildete Behältnis bleibt jedoch beim Füllen als integrale Einheit unbeschädigt.
Wie aus Fig. 8 ersichtlich, wird das hintere Ende der gefüllten Wursthülle (24) durch die Clipvorrichtung (22) abgeclipt und dem Tisch (14) (Fig. 1) zugeführt. Die Clipvorrichtung wird zurückgezogen, und das Füll­ horn (18) mit dem darauf befindlichen verbrauchten Be­ hältnis wird zur Abgabestelle bewegt, wo das ver­ brauchte Behältnis auf einfache Weise vom Horn (18) abgezogen wird. Gleichzeitig wird zum Befüllen einer neuen Hülle ein zuvor bestücktes Horn in die Füllposi­ tion geschwenkt.
Die verschiedenen Vorteile der vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann im folgenden deutlich. Da bei der gerafften-und kompakt verpackten Einzelhülle (44) nur eine vergleichsweise kurze Einzelteil-Hülle (24) ein­ gesetzt wird, kann ein relativ großer Raffdorn (30) verwendet werden, wodurch sich - im Vergleich zu Strängen aus größeren Hüllenlängen - eine größere lichte Weite (z. B. wenigstens etwa 40 mm) der geraff­ ten Hülle (24) ergibt. Dadurch wird wiederum der Ein­ satz eines vergleichsweise größeren Füllhorns (18) er­ möglicht. Zum Beispiel kann erfindungsgemäß für eine Hülle mit einem empfohlenen Fülldurchmesser von 50 mm ein Raffdorn (30) mit einem Außendurchmesser von 41 mm und ein Füllhorn (18) mit einem Außendurchmesser von 36 mm verwendet werden. Im Gegensatz dazu wird häufig ein kleinerer (z. B. 32-36 mm) Raffdorn eingesetzt, um große Hüllenmengen zu einem Strang zu raffen, was für ein Wurstprodukt vergleichbarer Größe ein längeres, schmaleres (z. B. 28-32 mm) Füllhorn (18) erfordert. Zusätzlich zur sofortigen Verwendbarkeit der vorlie­ genden Erfindung auf derzeitig gebräuchlichen Füll­ hornlängen, z. B. 33,02 bis 38,1 cm (13-15 inches), können selbst kürzere Füllhörner eingesetzt werden; verglichen mit einem 43,18 cm (17 inch) langen, übli­ cherweise für geraffte Stränge eingesetzten Füllhorn, kann beispielsweise ein 20,32 bis 25,4 cm (8-10 inch) langes Füllhorn verwendet werden. Die Möglichkeit, kürzere Füllhörner mit größeren Durchmessern einsetzen zu können, bietet einen wesentlich schnelleren Durch­ satz der Brätemulsion, weniger Fettverschmierungen so­ wie - durch den weitgehenden Wegfall des "Aufwölbens" beim Erhitzen von Peperonischeiben auf der Oberfläche einer Pizza - bessere Zubereitungseigenschaften. Diese Vorteile können bei gleichzeitiger Vermeidung des zeit- und arbeitsaufwendigen manuellen Raffens der Hüllen erreicht werden.
Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann nach Studium der vorstehenden Beschreibung, der Zeichnungen und der folgenden Ansprüche ersicht­ lich. Zum Beispiel findet die vorliegende Erfindung auch bei Hüllen aus anderen Materialien, z. B. Colla­ gen, unverstärkte Cellulose und Kunststoff Anwendung, obwohl sie anhand des speziellen Beispiels einer kleinkalibrigen Faserhülle erläutert wurde. So kann die geraffte und kompakt verpackte Einzelhülle auch zum Füllen einer Vielzahl schlauchförmiger umhüllter Produkte eingesetzt werden, z. B. Lebensmittel für den Menschen und Tiernahrung, Teig und sogar sogenannte "Non-Food"-Produkte wie Zement. Auch kann für die Hülse eine Reihe anderer Materialien eingesetzt werden, z. B. perforierte Umhüllungen oder Netze aus Materialien mit den gewünschten Eigenschaften. Auch wenn die vorliegende Erfindung anhand eines spezifi­ schen Beispiels erläutert wurde, sind, mit Ausnahme der folgenden Ansprüche, keinerlei Einschränkungen be­ absichtigt.

Claims (24)

1. Geraffte und kompakt verpackte Hülle für einzeln füllbare Produkte, enthaltend:
eine geraffte Länge einer Hülle für die Umhüllung des einzelnen Produkts,
ein Behältnis, um das Entraffen der Hülle vor dem Befüllen zu vermeiden.
2. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis enthält:
eine nahe an einem hinteren Ende der gerafften Hülle angebrachte hintere Scheibe,
eine nahe an einem vorderen Ende der Hülle ange­ brachte vordere Scheibe, wobei
das vordere Ende der Hülle abgebunden ist und nach innen durch die vordere Scheibe führt,
eine Hülse aus flexiblem Material, die über die Scheiben gespannt wird und ein Behältnis mit einer Länge von weniger als etwa 15,24 cm (6 inches) für die geraffte Hülle bildet und die Hülse mit den Scheiben ausreichend fest verbunden ist, so daß das Behältnis ein Entraffen der Hülle vor dem Befüllen verhindert und das Behältnis beim Füllen auf dem Füllhorn bleibt.
3. Hülle nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Länge der ungerafften Hülle von weniger als etwa 17,78 m (70 inches).
4. Hülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle eine kleinkalibrige Faserhülle zur Herstel­ lung von Peperoni ist.
5. Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die hintere und die vordere Scheibe Außendurchmesser aufweisen, die größer sind als der Außendurchmesser der gerafften Hülle.
6. Hülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse, bevor sie über die Scheiben gezogen wird, eine Schlauchfolie ist, die einen Außendurchmesser aufweist, der kleiner als der Außendurchmesser der Scheiben ist.
7. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle ausreichend vorbefeuchtet ist.
8. Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse eine Folie aus Ethylenvinylacetat (EVA) mit einer Dicke von etwa 0,508 bis 0,762 mm (2 bis 3 mils) ist.
9. Hülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser der gerafften Hülle wenigstens 40 mm beträgt.
10. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, die fol­ gende Merkmale aufweist:
die im Behältnis angeordnete geraffte Hülle weist ein geschlossenes und offenes Ende auf,
das Behältnis ist so ausgestaltet, daß die Ent­ raffung der gerafften Hülle vor dem Füllen verhindert wird,
das verschlossene Ende der Hülle ist so angeord­ net, daß es während des Füllens aus dem Behältnis aus­ treten kann.
11. Hülle nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch einen Durchmesser von weniger als etwa 85 mm.
12. Hülle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die den Behälter bildende Hülse aus radial verstreckbarem Material besteht.
13. Hülle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse vor dem Verspannen über die Scheiben eine verstreckbare Schlauchfolie mit einem geringeren Außendurchmesser als der Außendurchmesser von vorderer und hinterer Scheibe ist.
14. Verfahren zur Herstellung einer gerafften und kom­ pakt verpackten Hülle zum Umhüllen eines einzelnen Produkts, vorzugsweise eines Wursterzeugnisses, ge­ kennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
Anbringen einer hinteren Scheibe über einen Raff­ dorn,
Aufschieben eines offenen Endes einer Einzelteil- Hülle, die an ihrem gegenüberliegenden Ende abgebunden ist, auf den Dorn,
Raffen der Hülle auf dem Dorn, so daß ein hin­ teres Teil der gerafften Hülle gegen die hintere Scheibe stößt,
Anbringen einer vorderen Scheibe über dem abge­ bundenen vorderen Ende der Hülle und auf dem Dorn, so daß die vordere Scheibe gegen vordere Falten der ge­ rafften Hülle stößt sowie
Spannen einer flexiblen schlauchförmigen Hülse über die vordere und hintere Scheibe, um für die ge­ raffte Hülle ein Behältnis mit einer Länge von weniger als etwa 15,24 cm (6 inches) bereitzustellen, wobei die Hülse mit den Scheiben ausreichend fest verbunden ist, um ein Entraffen der Hülle während Lagerung und Gebrauch zu verhindern und das Behältnis beim Füllen der Hülle unversehrt zu halten.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß die Hülle eine kleinkalibrige Faserhülle ist, die eine Länge von weniger als etwa 17,78 m (70 inches) aufweist.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß der Außendurchmesser des Raffdorns wenigstens etwa 40 mm beträgt.
17. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß die Hülse in unverstrecktem Zustand einen Außendurchmesser aufweist, der kleiner als die Außen­ durchmesser der Scheiben ist, welche wiederum einen größeren Außendurchmesser als der der gerafften Hülle aufweisen.
18. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Hülle von einem Paar Raffrollen gerafft wird, die, bezogen auf den Raffdorn, in eine erste Position bewegbar sind, so daß die Hülle auf dem Dorn angebracht und in eine zweite Position bewegt werden kann, in der die Rollen zum Raffen der Hülle mit dieser in Berührung stehen.
19. Verfahren zur Herstellung von einzeln füllbaren Produkten wie Würsten, gekennzeichnet durch die fol­ genden Merkmale:
Anbringen einer gerafften und kompakt verpackten Hülle für Einzelprodukte auf ein Füllhorn, wobei die geraffte Hülle an einem Ende abgebunden ist und von einem Behältnis mit einer Länge von weniger als etwa 15,24 cm (6 inches) derart umgeben ist, daß sich ge­ genüberliegende Enden der gerafften Hülle in der Nähe eines Paares Scheiben, die durch eine äußere Hülse aus flexiblem Material zusammengehalten werden, angeordnet sind, wobei das abgebundene Ende der Hülle nach innen durch eine der Scheiben führt,
Einbringen von Fleischemulsion durch das Füllhorn in das abgebundene Ende der Hülle, so daß die Hülle aus dem Behältnis geschoben und mit dem Brät gefüllt wird,
Schließen von hinteren Abschnitten der gefüllten Hülle, so daß ein einzelnes Wurstprodukt definiert wird, während das Behältnis auf dem Füllhorn ver­ bleibt.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß das Wursterzeugnis Peperoni und die Hülle eine kleinkalibrige Faserhülle mit einer Länge von nicht mehr als 17,78 m (70 inches) ist.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeich­ net, daß das Füllhorn einen Außendurchmesser von we­ nigstens etwa 36 mm aufweist.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich­ net, daß das Füllhorn nicht länger als etwa 38,1 cm (15 inches) ist.
23. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß eine vordere Scheibe gegen einen Teil einer Füllmaschine, durch den das Füllhorn beim Befüllen der Hülle vorragt, stößt und die Innenwände der Scheibe als Anschlag für vordere Teile der gerafften Hülle in dem Behältnis dienen.
24. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß die Außendurchmesser der Scheiben größer sind als der Außendurchmesser der gerafften Hülle und die Hülse über die Scheiben gespannt und mit diesen aus­ reichend fest verbunden ist, um die Scheiben zusam­ menzuhalten, so daß ein Entraffen der Hülle bei Lage­ rung und Gebrauch verhindert wird.
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