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Aktenhülle Die Erfindung bezieht sich auf eine Aktenhülle aus Kunststoffolie
und aus zwei durch Büge miteinander verbundenen Hüllenwänden. Diese Aktenhüllen
aus mehr oder weniger geschmeidiger Kunststoffolie zeigen bei Gebrauch jedoch eine
geringe Widerstandsfähigkeit gegen Verbiegen, besonders an den Bügen, falls es sich
um zwei- oder mehrseitig geschlossene Aktenhüllen handelt. Diese Büge knicken verhältnismäßig
leicht ein und hinterlassen Knickstellen. Solche Knickstellen bilden dann meist
den Anfang zum vorzeitigen Verschleiß der ganzen Aktenhülle.
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Es ist daher schon vorgeschlagen worden, solche Aktenhüllen an den
Bügen durch aufgeklebte oder aufgeschweißte Bänder zu verstärken. Derartig verstärkte
Büge gewährleisten jedoch nur eine geringe Steifheit und bilden an der Aktenhülle
scharfe Ecken, welche beim Gebrauch der Aktenhüllen häufig ein Beschädigen der Taschen
herbeiführen und auch bei der Handhabung stören. Außerdem tragen die kantigen Ecken
zum vorzeitigen Verschleiß der Aktenhülle bei. Das gilt auch für Aktenhüllen, deren
Büge durch eine Verstärkungseinlage im jeweiligen durch die beiden Hüllenwände gebildeten
Bughohlraum versteift sind.
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Durch die Erfindung soll daher die bekannte ein-oder rnehrseitig geschlossene,
mit verstärkten Bügen versehene Aktenhülle aus Kunststoffolie so weitergebildet
werden, daß die Aktenhülle nicht nur griffest und standfest ist, sondern auch eine
gegenüber den bekannten Aktenhüllen verlängerte Gebrauchsdauer ermöglicht.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die Büg-e außen durch
einen die Bugbreite bestimmenden Profilrahmen aus Kunststoff vcrsteift sind.
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Ein weiteres Merkmal liegt erfindungsgemäß darin, daß der Profilrahmen
in einem einzigen Stück über die Ecken der Aktenhülle entlang den Bügen angeordnet
ist, und ein drittes darin, daß jede an der Aktenhülle von dem Profilrahmen gebildete
Ecke abgerundet ist, während als wesentliches Kennzeichen schließlich hervorzuheben
ist, daß der Profilrahmen ein-en U-fö#rmigen Querschnitt mit einem verdickten Steg
und dünnen Flanschen aufweist, an deren Innenseiten die einzeln hergestellten Hüllenwände
angeordnet sind.
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Die Vorteile, welche durch diese Maßnahme erzielt werden, sind für
diesen im Büfobetrieb notwendigen Gegenstand mannigfach.
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In erster Linie bleibt die Aktenhülle durch den außen-liegenden Profilrahmen
gegenüber einer Aktenhülle mit innerhalb des Buges vorgesehenen Einlagen unbeeinflußt
von ihrer üblichen Ausbildung, sie braucht also im Format des Zuschnittes nicht
verändert werden eine Maßnahme, welche für diesen Massenartikel wirtschaftlich sehr
ins Gewicht fällt. Denn die Hüllenwände, der bekannten Aktenhüllen müssen nicht
nur um die Dicke der Einlage, sondern darüber hinaus noch weiter verbreitert werden,
weil die am Bug einen Hohlraum bildenden Hüllenwände die Einlage vollkommen einschließen,
so daß infolgedessen noch zusätzliche Ränder erforderlich werden. Der Mehraufwand
an Kunststoff für jede Aktenhülle ist also verhältnismäßig beträchtlich und wirkt
sich daher #,erteuernd auf die Herstellung und damit auf den Verkaufspreis der einzelnen
Aktenhülle ungünstig aus.
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Ein weiterer erheblicher Vorteil ist ferner der, daß die Büge der
erfindungsgemäß ausgebildeten Aktenhülle durch den Profilrahmen von außen geschützt
sind, was bei einer in einen Bughohlraum eingebrachten Verstärkungseinlage ebenfalls
nicht zutrifft. Bekanntlich sind die Büge durch Anstoßen mit der Aktenhülle oder
durch Knicken außen am meisten der Beschädigung ausgesetzt, die jedoch durch den
Profilrahmen nach der Erfindung verschieden wird. Noch ein Vorzug ist darin zu sehen,
den Profilrahmen gleichzeitig als Verbindungsmittel für die Hüllenblätter zu verwenden
und diesen dadurch einem doppelten Zweck zuzuführen. Es ergeben sich nämlich keine
Schwierigkeiten, die Aktenhülle aus losen Hüllenwänden zu bilden und deren Ränder
mit den dünnen Schenkeln des Profilrahmens durch Kleben oder Schweißen zu verbinden.
Gerade diese Ausbildung ist für die Herstellung solcher Hüllen wichtig, weil der
verstärkte Quersteg des Profilrahmens gleichzeitig als Abstandhalter der Hüllenwände
dient und die Hüllenwände unabhängig von der Bugbreite immer gleich ausgebildet
werden können. Der ebenfalls aus Kunststoff bestehende Profilrahmen bildet mit den
Hüllenwänden ein Ganzes und verleiht der Aktenhülle, besonders an den freien Ecken,
eine große Widerstandsfähigkeit gegen Einreißen, die die durch Einlagen in Bügen
verstärkten Aktenhüllen ebenfalls nicht aufweisen. Dazu kommt noch das weitere Merkmal,
daß
durch den erfindungsgemäß ausgebildeten Profilrahmen die Ecken ohne Sch-wierigkeit
abgerundet -werden können. Solche Abrundungen spielen bei dem praktischen Gebrauch
der Aktenhüllen eine große Rolle, weil sie die Taschen an den Kleidungsstücken nicht
verletzen, wenn die Aktenhülle beispielsweise auch als Ausweishülle verwendet wird.
Abgesehen davon, werden auch bei den Aktenhüllen die scharfen Ecken als sehr unpraktisch
empfunden.
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Die Zeichnung zeigt zwei Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes,
und zwar in Abb. i und 2 in der Ansicht und in Abb. 3 den Querschnitt nach
der Linie A-B in
Abb. i in einem starl, vergrößerten Maßstab.
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,Nach Abb. i ist die aus Kunststoffolie bestehende Aktenhülle
h zweiseitig, nämlich an der einen Längs-und an der einen Querseite geschlossen.
Auf dem Bug ist ein einteiliger, von dem einen Ende an der zugeordneten Ecke der
offenen Ouerseite bis zur zugeordneten Außenecke der ofl#inen Längsseite durchlaufender
Profilrahmen a, ebenfalls aus Kunststoff, angeordnet und auf geeignete Weise, beispielsweise
durch Kleben oder Verschweißen unlösbar mit der Hülle verbunden. Aus dem Querschnitt
nach Abb. 3
ergibt sich der Zusammenschluß des Profilrahmens a mit dem durch
die Hüllenwände gebildeten Ouerbug der Aktenhülle h. Der Rahmen a besteht aus einem
formbeständigen Profil mit einem beispielsweise U-förmigen Querschnitt, wobei der
Quersteg des Profilrahmens in vorteilhafter Weise stärker ist als die beiden Flansche.
Auf jeden.Fall ist er aus einem Werkstoff von größerer Festigkeit hergestellt als
die Aktenhülle, so daß diese in erster Linie an den meist beanspruchten Bügen vor
dem unzulässigen Durchbiegen bzw. Knicken geschützt ist.
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Vorteilhaft besteht der Rahmen a aus einem Stück, und zwar gleichgültig,
ob es sich um eine zweiseitig geschlossene Aktenhülle handelt wie nach Abb. i oder
ob die Aktenhülle auf drei Seiten geschlossen ist und z. B. als Ausweishülle dient,
wie aus Abb. 2 hervorgeht.
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Wesentlich ist ferner, daß der Profilrahnien a an den Ecken al merklich
abgerundet verläuft (s. Abb. i und 2). Diese abgerundeten Ecken erhöhen einesteils
sehr die Festigkeit dieser gefährdeten Stellen, anderenteils verhüten sie eine Verletzung
der Hand und vor allem ein Beschädigen der Taschen, was bisher besonders bei den
AusweishÜllen durch den häufigen Gebrauch eintritt.
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Bei dreiseitig geschlossenen Aktenhüllen verhindert der verstärkte
Querste-, des Profilrahmens zugleich ein Einreißen der Ecken bzw. Ecke an der Einstecköffnung,
welche bekanntlich am meisten beansprucht sind und deshalb sich leicht spalten.
Bei den bisherigen Aktenhüllen führt diese geringe Widerstandsfähigkeit der Ecken
dazu, daß die ganze Aktenhülle durch Aufreißen an den Ecken vorzeitig unbrauchbar
wird.
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Der Profilrahinen a kann anstatt aus einem StÜck auch aus mehreren
Teilen zusammengesetzt werden, wobei die einzelnen Teile dann an den Ecken dicht
aneinandergefügt und letztere wieder abgerundet sind.
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Schließlich kann der Profilrahmen gleichzeitig auch als Verbindungsstück
verwendet werden, um Aktenhüllen aus losen, die Hüllenwände bildenden Folienblättern
zusammensetzen zu können. Diese werden dann an ihren in Frage kommenden Rändern
mit den beiden dünnwandigen Flanschen des Profilrahmens a verschweißt oder verklebt.