DE10001116C2 - Vorrichtung und Verfahren zur optischen oder elektrochemischen quantitativen Bestimmung chemischer oder biochemischer Substanzen in flüssigen Proben - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur optischen oder elektrochemischen quantitativen Bestimmung chemischer oder biochemischer Substanzen in flüssigen ProbenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie Verfah
ren zur optischen oder elektrochemischen quantitati
ven Bestimmung chemischer oder biochemischer Substan
zen in flüssigen Proben, wobei hierfür häufig auch
der Begriff Bio- bzw. Immun-Assays verwendet wird.
Die Erfindung kann u. a. in der medizinischen Diagno
stik, in der Umwelt- und Lebensmittelanalytik einge
setzt werden, wobei bei entsprechender Modifizierung
unterschiedliche physikalische Messprinzipien ausge
nutzt werden können.
Solche Tests oder Assays können z. B. mit Antikörper-
Antigen-Systemen oder auch in etwas allgemeinerer
Form mit Rezeptor-Liganden-Systemen durchgeführt wer
den. Dabei kann die jeweilige Substanz bzw. Komponen
te auf optischem Wege, durch Messung der Intensität
von angeregtem Fluoreszenzlicht eines an sich bekann
ten fluoreszierenden Stoffes, mit dem eine Komponente
bzw. ein Partner eines Systems markiert wird, gemes
sen werden und die gemessene Intensität des Fluores
zenzlichtes als Maß für die quantitative Bestimmung
in einer flüssigen Probe benutzt werden. Um definier
te Verhältnisse für diese Bestimmung einhalten zu
können, wird üblicherweise die Fluoreszenzlichtanre
gung innerhalb eines evanescenten Feldes ausgenutzt.
Entsprechende Lösungen für diese Fluoreszenz-Immuno
tests sind z. B. in DE 196 28 002 C1, DE 197 11 281 C1
und DE 197 47 572 C1 beschrieben.
Bei diesen und anderen hier nicht genannten Lösungen
werden sogenannte Chips oder eine nahezu herkömmliche
Spritze, als Einwegartikel verwendet. Für den Trans
port der flüssigen Probe ist bei diesen Lösungen eine
zusätzliche Pumpe, die extern angeordnet sein kann
oder auch integraler Bestandteil eines solchen Vor
richtung ist, erforderlich. Bei der in DE 197 47 572 C1
beschriebenen Lösung wird eine nahezu herkömmlich
ausgebildete Spritze verwendet, wobei hier der Trans
port der flüssigen Probe durch Relativbewegung einer
Kolben-Zylindereinheit realisiert wird.
Insbesondere der Aufwand für den Transport der flüs
sigen Probe ist mit erhöhten Kosten verbunden, da
sehr hohe Fertigungsgenauigkeiten erforderlich sind
und der Montageaufwand in Vorbereitung der Durchfüh
rung eines solchen Tests bzw. Assays ebenfalls rela
tiv hoch ist.
Eine andere Möglichkeit, um den Anteil einer Substanz
bzw. einer Komponente in einer flüssigen Probe auf
optischem Wege zu bestimmen, besteht in der Auswer
tung eines in Folge einer Reaktion auftretenden Farb
umschlages, der photometrisch erkannt und ausgewertet
werden kann.
Eine weitere Alternative ist die elektrochemische
Bestimmung, bei der auf an sich bekannte Elektroden
systeme, bestehend aus einer Arbeitselektrode und
einer Referenzelektrode, zurückgegriffen wird. Es
kann hier auf die bekannte Kombination einer
Platinarbeitselektrode mit einer Ag/AgCl-Referenz
elektrode zurückgegriffen werden, um eine enzymati
sche Umsetzung amperometrisch nachweisen zu können.
Des weiteren ist in der DE 196 48 695 A1 eine Vorrichtung
zur automatischen und kontinuierlichen Analyse von
Flüssigkeitsproben beschrieben, bei der solche Flüs
sigkeitsproben mit bestimmten Reagenzien vermischt
werden sollen. Hierzu werden Membranpumpen, Mischkam
mern, Verbindungskanäle und für eine Auswertung ge
eigneten Sensoren verwendet, die u. a. durch anisotro
pes Ätzen in einer Silicium-Wafer-Struktur ausgebil
det werden können. Dabei sollen die mit den Pumpkam
mern in Verbindung stehenden Kanäle mit unterschied
lichen Querschnittsgeometrien ausgestattet sein, die
einen nicht linearen Strömungswiderstand darstellen.
Aus der EP 0 803 288 A2 ist eine Vorrichtung zur Ana
lyse von Proben beschrieben, die eine Pumpkammer, ei
nen Saugkanal, einen Abschnitt für die analytische
Messung sowie eine Öffnung zur Aufnahme der Probe
enthält. Die Probe wird dabei über den Anpreßdruck
durch die Öffnung und den Saugkanal in den analyti
schen Abschnitt gesogen.
Aus der EP 0 903 180 A2 ist eine saugkrafterzeugende Ein
richtung und eine Probenanalysevorrichtung, bei der
eine solche Einrichtung genutzt werden kann, bekannt.
Dabei wird eine flüssige Probe durch eine Saugöffnung
infolge einer Saugkraft, die mittels einer saugkraft
erzeugenden Kammer erzeugt worden ist, über einen Ka
nal in einen Analysebereich transportiert. Die Sau
göffnung ist dabei über einem Kanal mit dem Analyse
bereich verbunden und eine flüssige Probe wird über
diesen Kanal unmittelbar in den Analysebereich trans
portiert.
In der DE 37 39 046 A1 ist eine Agglutinationskammer für
eine immunchemische Reaktion einer flüssigen Testpro
be beschrieben, bei der die flüssige Testprobe durch
definierte Kanalabschnitte, die bestimmte Kapillaren
bilden, für die Agglutination geführt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung
und ein Verfahren für die quantitative Bestimmung chemi
scher oder biochemischer Substanzen in Flüssigkeiten
vorzuschlagen, die einfach aufgebaut, kostengünstig
herstellbar ist und für das Befüllen und/oder den
Transport der flüssigen Probe keine zusätzlichen Pum
pen erforderlich sind, wobei die Aufnahme der flüssi
gen Probe, auf passivem oder auch aktivem Wege mög
lich sein soll.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Vorrich
tung gemäß Anspruch 1 und einem Verfahren gemäß Anspruch 15
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen und Weiter
bildungen ergeben sich aus den in den
untergeordneten Ansprüchen enthaltenen Merkmalen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine mit einer
Befüllöffnung verbundene Pumpkammer auf, bei der zu
mindest die Außenwandung der Pumpkammer aus einem
elastisch verformbaren Material besteht. Wirkt nun
eine Zug- und/oder Druckkraft von außen auf die Pump
kammer, kann das Befüllen einer solchen Vorrichtung
oder der Transport der flüssigen Probe innerhalb der
Vorrichtung durch die entsprechende Veränderung des
Pumpkammervolumens erreicht werden.
Zur Befüllung sowie den Transport der flüssigen Probe
sind zusätzlich Kapillarkörper in den verschiedenen
Kanälen oder Kanalteilen und der Pumpkammer angeord
net, so daß die Befüllung bzw. der Transport der Pro
be zumindest kapillarkraftunterstützt erfolgen kann.
Die Pumpkammer kann dabei mit Flüssigkeit oder Gas
gefüllt sein.
Der Anteil der jeweiligen chemischen oder biochemschen
Substanz in der flüssigen Probe kann dann
optisch, aber auch elektrochemisch bestimmt werden.
Für die optische Bestimmung bestehen zwei alternative
Möglichkeiten, wofür es jedoch in beiden Fällen er
forderlich ist, dass der Bereich der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung, in dem die Messung durchgeführt wer
den soll, aus einem entsprechenden optisch transpa
renten Material besteht. Dies kann beispielsweise ein
Kanal, die Pumpkammer oder eine weitere Kammer, die
nachfolgend als Messkammer bezeichnet werden soll,
sein.
Dabei kann die Messung während des Transportes der
flüssigen Probe innerhalb der Vor
richtung aber auch quasi stationär in einer Kammer
bzw. einem Kanal der Vorrichtung
durchgeführt werden.
Der Anteil der jeweiligen Substanz kann auf optischem
Wege, wie bereits im Stand der Technik bekannt, durch
Fluoreszenzlichtanregung, aber auch photometrisch be
stimmt werden.
Soll der Anteil der jeweiligen Substanz elektroche
misch bestimmt werden, wird in einem Kanal, der Pump
kammer, bevorzugt aber in der Messkammer ein Elektro
densystem eingesetzt, das in der Regel aus einer Ar
beits- und einer Referenzelektrode gebildet ist, die
über entsprechende Kontakte nach außen geführt sind,
so dass die elektrischen Größen ohne weiteres von
außen erfasst werden.
Die Vorrichtung ist im Wesentlichen
flächig ausgebildet und kann bevorzugt aus drei einzelnen
Teilen gebildet werden. Dabei handelt es sich
um einen an einer Außenseite angeordneten Träger und
eine auf der entsprechend anderen Außenseite angeord
nete Abdeckung, die einen Kanalträger einschließen
und miteinander verbunden sind. Bevorzugt sind im Ka
nalträger sämtliche Kanäle und Kammern ausgebildet,
so dass Träger und Abdeckung ansonsten ebene flächige
Gebilde darstellen können.
Träger, Kanalträger und Abdeckung können aus Kunst
stoff, Keramik oder Glas bestehen. Es können Polyme
thylmethacrylat, Polycarbonat, Polyvinylchlorid,
Polyethylen, Polyoximethylen, Ethylen/Propylen-Cop,
Polyvinylidenchlorid, Polychlortrifluorethylen, Poly
vinylbutyral, Celluloseacetat, Polypropylen, Polya
mid, Tetrafluorethylen, Hexafluorpropylen-Cop, Poly
tetrafluorethylen, Phenol-Formaldehyd, Epoxid, Polyu
rethan, Polyester, Silikon, Melamin-Formaldehyd,
Harnstoff-Formaldehyd, Anilin-Formaldehyd, Capton,
aber auch andere Kunststoffe für diese Elemente der
Vorrichtung eingesetzt werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, auf einen
Kanalträger zu verzichten und die jeweiligen Kanäle
und Kammern entweder in Träger- oder Abdeck
ungsmaterial auszubilden und diese beiden Elemente
dann unmittelbar miteinander zu verbinden.
Die Befüllöffnung kann als Durchbruch, der z. B. in
der Abdeckung ausgebildet ist, aber auch als einfache
Öffnung, die in beiden Fällen über einen Kanal mit
der Pumpkammer verbunden ist, ausgebildet sein.
Die Pumpkammer kann über mindestens einen weiteren
Kanal mit mindestens einer Messkammer verbunden sein,
in der nach dem Transport der flüssigen Probe inner
halb der Vorrichtung die eigentliche Messung durchge
führt wird.
Eine so beschriebene Vorrichtung kann gegebenenfalls
nach einer Befüllung mit der Probe in eine Fixiervor
richtung eingespannt und insbesondere für eine opti
sche Bestimmung dort entsprechend positioniert wer
den, so dass sie in Bezug auf zumindest eine Licht
quelle und mindestens einen optischen Detektor ent
sprechend ausgerichtet ist.
An der Fixiervorrichtung ist mindestens ein transla
torisch oder rotatorisch bewegbares Element vorhan
den, das an der erfindungsgemäßen Vorrichtung zumin
dest im Bereich der jeweiligen Pumpkammer angreift
und dort eine Zug- und/oder Druckkraft auf zumindest
eine Außenwandung ausüben kann, so dass sich je nach
Bewegungsrichtung eines solchen Elementes das Pumpka
minerinnenvolumen vergrößert oder verkleinert.
Die Änderung des Pumpkammerinnenvolumens sollte je
doch mindestens 1% des unbeeinflussten Pumpkammervo
lumens ausmachen, bevorzugt jedoch mindestens 20%
ausmachen.
Das zug- und/oder druckkraftausübende Element kann
ein Stempel sein, der auf eine Seite der Vorrichtung,
also auf den Träger oder die Abdeckung wirkt und beispielsweise
hydraulisch oder mit einem herkömmlichen
Nockenantrieb translatorisch bewegt werden kann.
Dabei kann ein solcher Stempel gegen die äußere Wan
dung der Vorrichtung wirken und lediglich eine Druck
kraft ausüben, so dass das Volumen der Pumpkammer
allein durch eine Druckkraft entsprechend verringert
wird und nach Entlastung eines solchen Stempels in
folge der Elastizität das ursprüngliche Pumpkammer
volumen wieder erreicht werden kann.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Oberfläche
der Vorrichtung mit einer Öse oder einem anderen
hierzu geeigneten Element zu versehen, in das der
entsprechend ausgebildete Stempel hakenförmig form
schlüssig eingreifen kann, so dass sowohl eine
Druck- als auch eine Zugkraft zur Veränderung des
Pumpkammervolumens eingesetzt werden kann.
In einer anderen Alternative kann an einem solchen
Stempel auch ein Saugnapf vorhanden sein, der gegen
die Oberfläche der Vorrichtung gepresst wird und mit
dem ebenfalls eine Druck- und eine Zugkraft auf die
Pumpkammer ausgeübt werden kann.
Ein solches Element kann aber auch ein um eine Dreh
achse rotierender Nocken sein, der je nach Drehwinkel
eine mehr oder weniger große Druckkraft auf die
Aussenwand der Pumpkammer ausübt und demzufolge das
Kammervolumen entsprechend verkleinert oder wieder
vergrößert. Ein solcher Nocken kann aber auch als
Mehrnocken ausgebildet werden, über dessen Umfang
mehrere nockenförmige Elemente verteilt sind, die bei
entsprechender Drehung sukzessive entsprechende
Druckkräfte auf die Pumpkammerwandung ausüben.
Um den Transport der flüssigen Probe, wie auch das
Befüllen der Vorrichtung zu erleichtern, kann an der
Vorrichtung eine temporär verschließbare Druckaus
gleichsöffnung vorhanden sein, um den Transport der
flüssigen Probe ohne ein diesen behinderndes Gaspol
ster zu ermöglichen. Eine solche Druckausgleichsöff
nung kann an einer der Kammern oder auch einem der
Kanäle angeordnet und mit diesen verbunden sein, wo
bei sie bei Bedarf freigegeben werden kann.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie im
Bereich der Pumpkammer angeordnet und mit dieser ver
bunden ist und ein für das temporäre Verschließen der
Druckausgleichsöffnung geeignetes Dichtelement am
Stempel, der mit einer Druckkraft gegen die Außenwan
dung der Pumpkammer wirkt, versehen ist, so dass die
Druckausgleichsöffnung bei Volumenverringerung in der
Pumpkammer verschlossen ist und bei einer entspre
chenden entgegengesetzten Bewegungsrichtung eines
solchen Stempels freigegeben wird.
Insbesondere bei der Durchführung von Fluoreszenzim
munoassays kann es vorteilhaft sein, die eigentliche
Messung erst nach Ablauf einer assayspezifischen vor
gegebenen Inkubationszeit durchzuführen. Die Inku
bation kann beispielsweise innerhalb der Pumpkammer
erfolgen.
Der Transport der flüssigen Probe wird, wie bereits
beschrieben,
in Kombination dieser beiden Wir
kungen erreicht werden. Dabei kann die Pumpkammer mit
Flüssigkeit oder Gas gefüllt werden.
Für einen gezielten Transport der jeweiligen flüssigen
Probe innerhalb der Vorrichtung können die jewei
ligen Kanäle unterschiedlich ausgebildet werden, so
dass der Strömungswiderstand der verschiedenen Kanäle
ebenfalls unterschiedlich ist. Der Flüssigkeitstrans
port erfolgt dabei bevorzugt in der Richtung, in der
der geringere Strömungswiderstand liegt. Hierfür kön
nen unterschiedliche Kanallängen, Kanalquerschnitte,
Kanaloberflächen oder auch Kanalführungen eingesetzt
werden. So können beispielsweise die inneren Ober
flächen der verschiedenen Kanäle entweder struk
turiert, unstrukturiert, aufgerauht, nicht aufgerauht
oder in unterschiedlicher Form strukturiert bzw. auf
gerauht sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die freien
Querschnitte der Ein- bzw. Ausgänge der verschiedenen
Kanäle unterschiedlich zu gestalten, so dass bei
spielsweise ein Rückströmen von Probenflüssigkeit aus
der Befüllöffnung vermieden bzw. jedoch zumindest
behindert werden kann. Hierzu können aber auch an
einem solchen Kanal ein Rückschlagventil, wie es all
gemein bekannt ist, eingesetzt werden.
Vor der Befüllung der Vorrichtung
kann die Pumpkammer flüssigkeitsfrei und nur mit ei
nem Gas befüllt sein. Durch entsprechende Veränderung
des Pumpkammervolumens erfolgt dann der Flüssigkeits
transport durch Saug- oder Druckwirkung, wobei in
diesem Fall an der Pumpkammer ein entsprechend geeig
netes Ventil vorhanden sein sollte, um ein Rückströ
men zu verhindern.
Wird auf ein solches Ventil verzichtet, sollte jedoch
die bereits erwähnte Druckausgleichsöffnung ein
gesetzt werden.
Eine solche Druckausgleichsöffnung kann durch Abzie
hen einer aufgeklebten Folie oder das Durchstechen
einer solchen Folie oder der Außenwandung der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung im Bereich eines Kanals oder
einer Kammer erfolgen.
In den Kanälen, insbesondere aber in der Pumpkammer
und/oder der Messkammer bzw. gegebenenfalls einer
gesondert ausgebildeten Inkubationskammer, können vor
der Befüllung mit der flüssigen Probe chemische oder
biochemische Substanzen (Komponenten) eingebracht
werden, die dann mit anderen Substanzen bzw. Kompo
nenten, die in der flüssigen Probe enthalten sind,
Reaktionen eingehen.
So können beispielsweise Biokomponenten (Antigene,
Antikörper) auf der Innenwandung von Kammern oder
Kanälen oder der Innenwandung der Träger oder der
Abdeckung immobilisiert werden, wobei die Immobili
sierung reversibel, aber auch dauerhaft erfolgen
kann.
Zur Immobilisierung solcher Substanzen/Komponenten
können hierfür geeignete Materialien, bevorzugt in
poröser Form, wie z. B. Papier, Vlies, Gewebe, Gewir
ke, Netze, Schwämme, Fritten, an sich bekannte Mem
branmaterialien, makroskopische (Durchmesser im Mil
limeterbereich) oder mikroskopische (Durchmesser im
Nano- und Mikrometerbereich) Partikel aus Glas, Ke
ramik, Kunststoff u. a. eingesetzt werden.
Zur Verringerung der Reaktionszeit zwischen freibe
weglichen Substanzen/Komponenten innerhalb der flüs
sigen Probe und den immobilisierten Reaktionspartnern
wird die flüssige Probe in oszillierende
Strömung zu versetzt und die flüssige Probe in
dieser Form "gerührt". Hierzu wird das Pumpkammer
volumen sich periodisch wiederholend verändert,
wobei dann mit relativ kleiner Amplitude gear
beitet werden kann. Die flüssige Probe wird dadurch
in oszillierende Strömung versetzt, und der Rühref
fekt kann zusätzlich durch Strukturierung bzw.
Aufrauhung der Pumpkammer und/oder Messkammerinnen
wandung durch vergrößerte Wirbelbildung verstärkt
werden. Auf diese Art und Weise kann der Transport
von freibeweglichen Biokomponenten zu immobilisierten
Biokomponenten beschleunigt und die erforderliche
Messzeit erheblich verkürzt werden. Ein Messzeit
verkürzung ist insbesondere auch bei den Fluoreszen
zimmunoassays dadurch möglich, dass mittels einer
zeitaufgelösten Messung lediglich der Anstieg des
Messsignals ermittelt und als Maß für den Anteil der
jeweiligen Biokomponente benutzt wird.
Die bereits erwähnten Kapillarkörper, die in den ver
schiedenen Kanälen oder Kammern angeordnet werden
und den Probentransport zumindest unterstützen,
können außerdem auch als Träger von immobili
sierten Komponenten dienen.
Die Vorrichtung ist einfach aufge
baut, kann sehr gut gehandhabt werden und die Entsor
gung ist nach Durchführung der jeweiligen Messung
problemlos, da die Probenflüssigkeit innerhalb der
Vorrichtung eingeschlossen bleibt.
Sie kann mit bekannten Herstellungsverfahren in gro
ßer Stückzahl kostengünstig hergestellt werden, und
auch die Miniaturisierung kann relativ weit getrieben
werden, so dass auch der Materialeinsatz relativ ge
ring ist.
Während der Durchführung der verschiedenen Messungen
müssen keine wiederholten Pipettier- und Waschschrit
te durchgeführt werden. Auch zusätzliche Pumpen sind
nicht erforderlich, da deren Aufgabe von der inte
grierten Pumpkammer ohne weiteres übernommen werden
kann.
Die flüssige Probe kann sowohl auf passivem Wege,
z. B. mit Hilfe einer Pipette, aber auch auf aktivem
Wege unter Ausnutzung einer Pipettenwirkung der er
findungsgemäßen Vorrichtung, in die Vorrichtung be
füllt werden.
Werden sogenannte Bio-Assays mit der
Vorrichtung durchgeführt, kann im Nachgang zur
Herstellung der Vorrichtung eine Batch-Kalibrierung
vorgenommen werden. Es sind die verschiedensten be
kannten Assay-Formate, wie z. B. kompetitive Assays,
Verdrängungsassays, Sandwich-Assays oder Titrations-
Assays, ohne weiteres möglich.
Die einzelnen Teile der Vorrichtung
können durch die bekannten Standardverfahren, wie
z. B. Spritzgießen oder Folienlaminieren, hergestellt
werden. So können der Träger, der Kanalträger und
auch die Abdeckung einzeln z. B. in Folientechnologie
hergestellt werden und anschließend die einzelnen
Teile mittels herkömmlicher biokompatibler Kleber
miteinander verbunden bzw. verschweißt werden.
Es können aber auch doppelseitig klebende Folien
insbesondere für den Kanalträger verwendet werden.
Der Einsatz von Folien für die verschiedenen Teile
und insbesondere für den Kanalträger ist dadurch mög
lich, dass die Kanal- und Kammertiefen relativ klein
gehalten werden können. So kann der Kanalträger bei
spielsweise eine Dicke im Bereich von einigen Mikro
metern oder einigen hundert Mikrometern aufweisen.
Wird eine doppelseitig klebende Folie als Kanalträ
ger, aus der die verschiedenen Kammern und Kanäle
ausgestanzt worden sind, verwendet, können von beiden
Seiten beispielsweise im Spritzgußverfahren herge
stellte Träger und Abdeckung so mit dem Kanalträger
verbunden werden. Träger und Kanalträger bzw. Kanal
träger und Abdeckung können auch einstückig, z. B. im
Spritzgußverfahren, hergestellt werden.
Die Formen und Anordnungen der einzelnen Kammern und
Kanäle können relativ frei gewählt und den Anforde
rungen der Fluidik sowie dem eingesetzten Messverfah
ren entsprechend variiert werden, wobei innerhalb
einer Vorrichtung auch mehrere solcher Messsysteme
unabhängig voneinander in paralleler Anordnung einge
setzt werden können.
Der Träger, die Abdeckung und gegebenenfalls auch der
Kanalträger können eine Dicke zwischen 1 µm und 10 mm
aufweisen, wobei der Träger und die Abdeckung vor
zugsweise eine Dicke im Bereich von 100 µm bis eini
gen hundert Mikrometern aufweisen können.
Die Durchmesser der verschiedenen Kammern sollten
zwischen einigen hundert Mikrometern und einigen Zen
timetern, vorzugsweise bei einigen Millimetern liegen
und die Breite der Kanäle zwischen 1 µm und einigen
Millimetern, vorzugsweise bei einigen hundert Mikrometern
gewählt werden.
Die verschiedenen Kanäle und Kammern können aber auch
unterschiedliche Höhen aufweisen, so dass sie den
jeweils erforderlichen Strömungsverhältnissen ange
passt werden können.
Die Dicke von Abdeckung und/oder Träger muss jedoch
materialspezifisch so gewählt werden, dass bei aus
reichender Elastizität den jeweils wirkenden Druck-
bzw. Zugkräften entsprechend eine ausreichende Fes
tigkeit gegeben ist und die jeweilige Veränderung des
Pumpkammerinnenvolumens erreicht werden kann.
Für den Transport der flüssigen Probe ist mindestens
eine einmalige Veränderung des Pumpkammervolumens,
also eine entsprechende Volumenvergrößerung oder
-verringerung erforderlich.
Die Vorrichtung kann in verschieden
ster Form variiert und modifiziert werden, wobei die
Anzahl der verwendeten Kanäle und Kammern, deren An
ordnung und die jeweils verwendete Verbindung der
einzelnen Kammern mit unterschiedlichen Kanälen vari
iert werden können, so dass parallele oder nachein
ander angeordnete Kammer-Kanalsysteme eingesetzt wer
den können, so dass beispielsweise gleichzeitig mit
einer einzigen Vorrichtung ver
schiedene Komponenten, auch auf verschiedene Art und
Weise, sowohl optisch als auch elektrochemisch an
einer einzigen flüssigen Probe durchgeführt werden
können.
Nachfolgend soll die Erfindung anhand von Ausfüh
rungsbeispielen näher beschrieben werden, wobei nicht alle
Merkmale der Vorrichtung, insbesondere die Kapillarkörper
in allen Figuren eingezeichnet sind.
Dabei zeigen:
Fig. 1 ein Beispiel einer Vor
richtung, die bevorzugt für eine Bestimmung
verschiedener chemischer oder biochemischer
Substanzen mit optischen Mitteln geeignet
ist;
Fig. 2 ein Beispiel einer Vor
richtung gemäß Fig. 1 mit verschiedenen
Möglichkeiten für den Einsatz von Kapillar
körpern;
Fig. 3 ein zweites Beispiel einer
Vorrichtung in drei verschiedenen Mo
difikationen;
Fig. 4 eine Vorrichtung zur Durchführung eines
kompetitiven Immunoassays;
Fig. 5 eine Vorrichtung zur Durchführung eines
Immunoassays im Sandwich-Format und
Fig. 6 eine Vorrichtung für einen elektrochemi
schen Nachweis.
In der Fig. 1 ist ein erstes Beispiel einer
Vorrichtung gezeigt. Diese
besteht aus einer planaren Anordnung eines Trägers 1,
eines Kanalträgers 2 sowie einer Abdeckung 3. Diese
drei Einzelelemente, sind wie unter c) gezeigt, zu
einer Einheit zusammengefasst, wobei der Kanalträger
2 zwischen Träger 1 und Abdeckung 3 angeordnet ist.
Dieser Aufbau ist, bis auf einen Durchbruch 11 in der
Abdeckung 3, die als Befüllöffnung der Vorrichtung
dient, sowie den rechten Kanalausgang 10, flüssig
keitsdicht abgeschlossen.
Neben dem Durchbruch 11 in der Abdeckung 3 ist im
Kanalträger 2 eine Aufnahmekammer 5, mit dem Durch
bruch 11 kommunizierend, angeordnet. Des Weiteren ist
im Kanalträger 2 ein Kanal 6, der die Aufnahmekammer
5 mit einer Pumpkammer 7 verbindet, und ein weiterer
Kanal 8, der die Pumpkammer 7 mit einer Messkammer 9
verbindet, sowie ein weiterer Kanal 10, der von der
Messkammer 9 ausgeht, ausgebildet.
Alternativ können die Kammern 5, 7 und 9 sowie die
Kanäle 6, 8 und 10 auch innerhalb der Abdeckung 3
oder innerhalb des Trägers 1 ausgebildet sein, wobei
in diesem Fall auf einen zusätzlichen Kanalträger 2
verzichtet werden kann.
Eine so ausgeführte Vorrichtung kann über den Durch
bruch 11 mit einer entsprechenden Probenflüssigkeit
ohne weiteres befüllt werden, und die Probenflüssig
keit gelangt über den Durchbruch 11 in die Aufnahme
kammer 5. Die Probenflüssigkeit kann dann über den
Kanal 6 in die Pumpkammer 7 gelangen, wobei dort auch
eine Inkubation durchgeführt werden kann, so dass man
diese Kammer auch als kombinierte Pump- und Inkuba
tionskammer 7 bezeichnen kann. Für die Befüllung der
Pumpkammer 7 können Kapillarkräfte ausgenutzt werden,
mit deren Hilfe die Probenflüssigkeit aus der Aufnah
mekammer 5 in die Pumpkammer 7 gelangen kann. In ei
nem solchen Fall sollte jedoch der Kanal 8 so ausge
bildet sein, dass eine Kapillarwirkung weitestgehend
vermieden ist, so dass ein ungewollter Transport der
Probenflüssigkeit aus der Pumpkammer 7 in die Mess
kammer 9 vermieden werden kann.
Nachdem die Probe über einen vorgebbaren Zeitraum in
der Pumpkammer 7 zur Inkubation der Probenflüssigkeit
gehalten worden ist, kann durch Ausübung einer Druck
kraft auf die erfindungsgemäße Vorrichtung, die
bevorzugtermaßen zumindest im Bereich der Pumpkammer
7 wirkt, das Volumen der Pumpkammer 7 reduziert und
die Probenflüssigkeit demzufolge über den Kanal 8 in
die Messkammer 9 transportiert werden. Hierzu können
die Kanäle 6 und 8 entsprechend dimensioniert bzw.
gestaltet sein, so dass ein Rücktransport von Proben
flüssigkeit in den Kanal 6 weitestgehend ausgeschlos
sen ist und zumindest ein großer Teil der Probenflüs
sigkeit in die Messkammer 9 transportiert wird.
Um diesen Effekt zu erreichen, kann in nicht darge
stellter Form aber auch am bzw. im Kanal 6 ein Rück
schlagventil, das beispielsweise aus einer flexiblen
Membran bestehen kann, eingesetzt werden.
Außerdem kann diese Vorrichtung, ebenfalls in nicht
dargestellter Form, dahingehend ergänzt werden, dass
auf dem Träger 3 im Bereich des Durchbruchs 11, der
als Befüllöffnung dient, ein Rand oder eine Wulst
ausgebildet ist, um den Befüllvorgang einfacher und
sicherer zu machen und außerdem eine Vergrößerung der
Aufnahmekammer 5 zu sichern.
Auf Möglichkeiten für die Verwendung und die Durch
führung verschiedener Tests bzw. Assays soll bei der
Beschreibung nachfolgender weiterer Beispiele erläu
ternd eingegangen werden.
In der Fig. 2 sind weitere Modifizierungen der
Vorrichtung, die
in Fig. 1 gezeigt ist, dargestellt.
Dabei entspricht die in Fig. 2a gezeigte Ausführung
eines Kanalträgers 2 derjenigen, die in Fig. 1
dargestellt und erklärt worden ist.
In Fig. 2b ist in der Pumpkammer 7 ein Kapillarkör
per 13 angeordnet. Der Kapillarkörper 13 unterstützt
den Transport der Probenflüssigkeit aus der Aufnahme
kammer 5 über den Kanal 6 und verhindert ansonsten
einen unkontrollierten Transport der flüssigen Probe,
der infolge relativ kleiner Kapillarkräfte über den
Kanal 8 auftreten könnte.
Im Kapillarkörper 13 können aber auch, wie in einer
Pumpkammer 7 ohne Kapillarkörper 13, verschiedene
Biokomponenten immobilisiert werden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, mehrere
Kapillarkörper schichtweise übereinander in der
Pumpkammer 7 anzuordnen, wobei die Kapillarkörper
beispielsweise als Vlies- oder Papierschichten aus
gebildet sein können und als funktionale Schichten
zur Vorbereitung der Probe dienen.
Bei dem Beispiel nach Fig. 2b ist außerdem im Kanal
10 ein weiterer Kapillarkörper 16 vorhanden, der die
gleiche Funktion hat wie der Kapillarkörper 12 (siehe
Fig. 2c).
An den Kanal 10, der gegebenenfalls mit einem Kapil
larkörper 16 versehen ist, kann eine nicht darge
stellte zusätzliche Kammer für die Aufnahme der
flüssigen Probe nach der Durchführung von Messungen
vorhanden sein, in die die ausgewertete Probenflüs
sigkeit gesammelt und aufgenommen werden kann, so
dass eine problemlose Entsorgung möglich ist.
Mit Hilfe der Kapillarkörper 16 und insbesondere des
Kapillarkörpers 12, der ebenfalls ein Vlies sein
kann, kann der Transport der flüssigen Probe aus der
Pumpkammer 7 über den Kanal 8 in die Messkammer 9
gezielt beeinflusst werden, wenn ein Kontakt Flüssig
keit und Kapillarkörper 12 aufgetreten ist. Dadurch
kann der Transport der flüssigen Probe aus der Pump
kammer 7 in die Messkammer 9 durch die Kapillarwir
kung des Kapillarkörpers 12 unterstützt werden.
In der Fig. 2d ist eine Modifikation mit zusätzli
chen Kapillarkörpern 13, 14 und 15, die in der Auf
nahmekammer 5, dem Kanal 6 sowie der Pumpkammer 7
angeordnet sind, gezeigt.
Der Kapillarkörper 14 kann Aufgaben der Probenvorbe
reitung erfüllen. Bei einer schichtweisen Ausbildung
eines solchen Kapillarkörpers 14 in Form von funktio
nellen Schichten, wie Membranen oder Säulen (Immun
säule) oder Filter, können die flüssigen Proben in
verschiedenster Form vorbereitet bzw. beeinflusst
werden, so dass je nach Ausgangsprobe bzw. durchzu
führenden Assays entsprechende vorbereitende Maßnah
men erreicht werden können.
Dient ein Kapillarkörper 14 z. B. als Filter, so kön
nen zelluläre Bestandteile aus Vollblutproben sepa
riert werden und das so gefilterte Blutplasma gelangt
dann über den Kanal 6, der gegebenenfalls mit einem
Kapillarkörper 15 versehen worden ist, in die Pump
kammer 7.
Solche funktionellen Schichten für die Vorbereitung
der flüssigen Proben können z. B. aus den nachfolgend
genannten Materialien bestehen:
Papier, Glasfasermembranen, permeable oder semiperme able Membrane, Kernspurmembrane, Polyelektrolyten, Hydrogel, Cellulose, Nitrocellulose, Polypropylen, Polycarbonat, Polyvinylbifluorid, fibröses Material u. a. m.
Papier, Glasfasermembranen, permeable oder semiperme able Membrane, Kernspurmembrane, Polyelektrolyten, Hydrogel, Cellulose, Nitrocellulose, Polypropylen, Polycarbonat, Polyvinylbifluorid, fibröses Material u. a. m.
Bei dem in Fig. 2e gezeigten Beispiel einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung sind Kapillarkörper 12, 13
und 15, die, wie bereits beschrieben, ausgebildet
sein können, im Kanal 6, in der Pumpkammer 7 und der
Messkammer 9 angeordnet.
In der Fig. 3 sind verschiedene Modifikationen eines
weiteren Beispiels einer Vorrich
tung dargestellt, wobei diese einseitig mit einem
spitz zulaufenden Ende 17 ausgebildet ist. In den
drei gezeigten Modifizierungen ist auf die Darstellung
eines Trägers 1 sowie einer Abdeckung 3 verzich
tet worden und nur die entsprechende Ausbildung des
Kanalträgers 2 mit den verschiedenen Kanälen und Kam
mern gezeigt.
Im Kanalträger 2' ist im Bereich des spitz zulaufen
den Endes 17 eine Befüllöffnung 18, über die die Be
füllung mit der flüssigen Probe möglich ist, ausge
bildet, die mit der Pumpkammer 7 in kommunizierender
Verbindung steht, ausgebildet.
An die Pumpkammer 7 schließen sich wieder ein Kanal
8, eine Messkammer 9 sowie ein weiterer Kanal 10 an.
Wird nunmehr eine Vorrichtung gemäß Fig. 3a, bei der
im Kanal 6' ein Kapillarkörper 15' vorhanden ist, in
eine flüssige Probe eingetaucht, gelangt die flüssige
Probenflüssigkeit über die Befüllöffnung 18 infolge
Kapillarwirkung über den Kanal 6' in die Pumpkammer,
in der ebenfalls ein Kapillarkörper 13 angeordnet
ist.
Nach einer vorgebbaren Inkubationszeit kann durch
Ausübung einer Druckkraft von der Ober- und/oder Un
terseite der Vorrichtung, also auf den Träger 1 und/
oder die Abdeckung 3, infolge der Volumenreduzierung
innerhalb der Pump-Kammer die Probenflüssigkeit über
den Kanal 8 in die Messkammer 9 transportiert werden.
Dabei sollten der Träger 1 und/oder die Abdeckung 3
zumindest im Bereich der Pumpkammer 7 aus einem ge
eigneten elastisch verformbaren Material bestehen.
Nach erfolgtem Transport der flüssigen Probe in die
Messkammer 9 kann dort die jeweilige Analyse der
Probenflüssigkeit auf optischem oder auch auf elek
trochemischem Wege durchgeführt werden.
Bei dem Beispiel gemäß Fig. 3b wird bei einer so
ausgebildeten Vorrichtung eine Pipettenwirkung ausge
nutzt.
Hierzu wird das spitz zulaufende Ende 17 der Vorrich
tung in eine Probe eingetaucht.
Im Gegensatz zum vorab beschriebenen Beispiel gelangt
aber keine Probenflüssigkeit ohne weiteres in die
Pumpkammer 7. Erst wenn infolge einer Druckkraftaus
übung das Kammervolumen der Pumpkammer 7 verringert
wird, kann bei nachfolgender Druckkraftentlastung
infolge des dort erzeugten Unterdruckes der Flüssig
keitstransport durch die Öffnung 18, den Kanal 6' in
die Pumpkammer 7 erfolgen, wobei die Pumpkammer 7
leer oder, wie hier gezeigt, zusätzlich mit einem
Kapillarkörper 13 ausgestattet sein kann. Bei vorhan
denem Kapillarkörper 13 unterstützen die Kapillar
kräfte den Flüssigkeitstransport über den Kanal 6' in
die Pumpkammer 7.
Nach Ablauf einer vorgebbaren Inkubationszeit kann
eine Öffnung für einen Luftaustritt, beispielsweise
durch ein Durchstechen einer temporär verschließbaren
Öffnung, die in der Abdeckung 3 bzw. im Träger 1
möglichst im Bereich des Kanals 10 vorhanden ist,
freigegeben werden. Dadurch kann der Transport der
flüssigen Probe aus der Pumpkammer 7 über den Kanal 8
in die Messkammer 9 erfolgen, wobei dieser Flüssig
keitstransport entweder allein durch Kapillarkraft
wirkung bzw. Druckkraftausübung auf die Pumpkammer 7
oder in Kombination dieser beiden Fälle erreicht wer
den kann.
Das in Fig. 3c gezeigte Beispiel ist gegenüber dem
Beispiel gemäß Fig. 3b, dahingehend modifiziert wor
den, dass der Kapillarkörper 15", den Kanal 6' nur
teilweise ausfüllt und ein Kapillarkörper 16 im Kanal
10, an Stelle des Kapillarkörpers 12 in der Messkam
mer 9, vorhanden ist.
Der Kapillarkörper 15" kann die Pipettenwirkung des
Kanals 6' mit der Pumpkammer 7 unterstützen. Außerdem
unterstützt der Kapillarkörper 16 im Kanal 10 den
Flüssigkeitstransport infolge Kapillarkraftwirkung in
die Messkammer 9, wobei auch hier eine temporär ver
schließbare Öffnung für einen Druckausgleich, in
nicht dargestellter Form, vorhanden sein kann.
Eine solche Luftaustrittsöffnung kann auch mit einer
abziehbaren Folie temporär verschlossen sein. Ebenso
kann auch hier wieder ein mit einer Dichtung ver
sehener Stempel in Verbindung mit einer Luftaus
trittsöffung verwendet werden.
Die bisher beschriebenen Beispiele können in nicht
dargestellter Form auch so verändert werden, dass
zusätzliche Kanäle 8 mit mindestens einer Pumpkammer
7 in Verbindung stehen und über diese zusätzlichen
Kanäle 8 die flüssige Probe in mehrere Messkammern 9
transportiert werden kann, wobei in den verschiedenen
Messkammern 9 auch unterschiedliche Tests bzw. Assays
durchgeführt werden können. Die Pumpkammern können
dabei vor oder hinter den Messkammern angeordnet
sein.
Eine Vorrichtung, wie sie in den vorab beschriebenen
Beispielen gezeigt und im allgemeinen Teil der Be
schreibung erläutert worden ist, kann in eine Mess
vorrichtung eingesetzt und dort fixiert werden. In
einer solchen Messvorrichtung kann ein Stempel vor
handen sein, der die für den Transport der flüssigen
Probe erforderliche Druckkraft zur temporären Volu
menverringerung innerhalb der Pumpkammer 7 entspre
chend bewegt werden kann. Ein solcher Stempel kann
auch als Nocken, der über einen Drehantrieb in rotie
rende Bewegung versetzt werden kann, ausgebildet
sein. Der Nocken kann als Mehrfachnocken ausgebildet
sein, dessen Erhebungen über den Umfang gleichmäßig
verteilt sind.
In der Fig. 4 ist ein Beispiel einer
Vorrichtung gemäß Fig. 1 zur Durchführung eines
kompetitiven Immunoassays gezeigt.
Dabei sind in einem Kanalträger 2 wieder eine Aufnah
mekammer 5, ein Kanal 6, eine Pumpkammer 7, ein Kanal
8, eine Messkammer und ein Kanal 10 ausgebildet.
Wie in Fig. 4b dargestellt, sind der Träger 1, der
Kanalträger 2 und die Abdeckung 3 wieder miteinander
verbunden, wobei in der Abdeckung 3 ein Durchbruch 11
als Befüllöffnung ausgebildet ist, der mit der Auf
nahmekammer 5 im Kanalträger 2 in Verbindung steht.
Auf dem Träger 1 sind im Bereich der Pump- und Inku
bationskammer 7 Antikörper 19 immobilisiert. Im Inne
ren der Pump- und Inkubationskammer 7 sind dann auf
der inneren Oberfläche der Abdeckung 3 Antigene 20
reversibel immobilisiert, die mit einem an sich be
kannten Fluorophor markiert sind.
Wird dann über den Durchbruch 11 eine flüssige Probe
24 in die Vorrichtung eingebracht und gelangt in den
Bereich der Pumpkammer 7, so gehen die mit dem Fluo
rophor markierten Antigene 20 in die Lösung über. Die
so markierten Antigene 20 konkurrieren mit den Anti
genen, die in der flüssigen Probe enthalten sind, um
die Bindungsstellen an den Antikörpern 19.
Aufgrund des Konkurrenzprinzips werden nicht alle
markierten Antigene 20 von den Antikörpern 19 gebun
den.
Wird dann eine Druckkraft zumindest auf den Bereich
der Pump- und Inkubationskammer 7 ausgeübt, die zu
einer entsprechenden Volumenverringerung führt, wird
die Probenflüssigkeit bis in die Messkammer 9 trans
portiert. In der Messkammer 9 befinden sich auch
Antigene 20, die mit einem Fluorophor markiert sind.
Die markierten Antigene 20 können nun optisch nach
gewiesen werden. Hierzu wird Licht mit einer Wellen
länge, mit der Fluoreszenz des verwendeten Fluoro
phors angeregt werden kann, aus einer Lichtquelle 22
auf die Messkammer 9 gerichtet, wobei bei der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung zumindest der Bereich, in
dem die Messkammer 9 angeordnet ist, aus einem ent
sprechend transparenten Material besteht.
Die Intensität dieses Fluoreszenzlichtes kann wieder
über zumindest einen optischen Detektor 23 gemessen
werden, wobei die jeweils gemessene Intensität des
Fluoreszenzlichtes proportional zur entsprechenden
Analytkonzentration ist.
Im Gegensatz zur Darstellung in Fig. 4d kann/können
der eine oder auch mehrere optische Detektor(en) 23
auch auf der gleichen Seite der Vorrichtung an
geordnet sein.
Für die Bestimmung unterschiedlicher Analyte können
auch verschiedene mit Fluorophoren markierte Antigene
20 verwendet werden, wobei in diesem Fall verschiede
ne Lichtquellen 22, die Licht mit entsprechenden Wel
lenlängen ausstrahlen, eingesetzt werden.
In der Fig. 5 ist ein Beispiel einer
Vorrichtung, wie sie in den Fig. 1 und 2 ge
zeigt und erläutert worden ist, dargestellt, wobei
nachfolgend die Durchführung eines Immunoassays nach
dem Sandwich-Format beschrieben wird.
Hier sind im Bereich der Pump- und Inkubationskammer
7 Antikörper 26 reversibel immobilisiert, die wieder
mit einem an sich bekannten geeigneten Fluorophor
markiert sind.
Im Bereich der Messkammer 9 sind auf der inneren
Oberfläche des Trägers 1 entsprechende Antikörper 19
immobilisiert.
Wird dann die Vorrichtung über den Durchbruch 11 mit
einer flüssigen Probe 24 befüllt, in der Antigene 21
als Analyt enthalten sind, so gehen die reversibel
immobilisierten Antikörper 26 in Lösung in die Probe
24 über.
Dabei können zwischen den Antigenen 21 und den mar
kierten Antikörpern 26 Bindungen auftreten.
Nachdem die Probenflüssigkeit mit den gebundenen
Antigenen 21 und Antikörpern 26 durch Pumpwirkung aus
der Pump- und Inkubationskammer 7 in die Messkammer 9
transportiert worden ist, kann an den dort im
mobilisierten Antikörpern 19 eine Sandwich-Bildung
aus Antikörpern 19, Antikörpern 21 und markierten
Antikörpern 26 auftreten, wie dies in Fig. 5d ge
zeigt ist.
Die mit dem Fluorophor markierten Antikörper 26, die
an die immobilisierten Antikörper 19 über die Antige
ne 21 angebunden sind, lassen sich durch Fluoreszenz
anregung optisch nachweisen.
Wie in Fig. 5d gezeigt, kann die Fluoreszenzanregung
über das evanescente Feld erfolgen, wobei das Licht
der Lichtquelle 22' mit geeigneter Wellenlänge unter
Totalreflexion auf die Oberfläche des Trägers 1, die
wiederum selbstverständlich transparent sein muss,
gerichtet wird.
In die Lichtquelle 22' bzw. in den Strahlengang des
Lichtes können Anregungsfilter und/oder ein Polarisa
tor angeordnet bzw. integriert sein.
Die Fluoreszenzanregung der für die Markierung ver
wendeten Fluorophore erfolgt dann nur im Bereich des
evanescenten Feldes mit einer bekannten definierten
Eindringtiefe.
Die Intensität des Fluoreszenzlichtes kann dann mit
dem optischen Detektor 23', der gleichseitig zur
Lichtquelle 22' in Bezug zur Vorrichtung angeordnet
ist, gemessen werden. Vor den optischen Detektor 23'
können außerdem ein Kollimator, Filter, Polarisator
oder zusätzlich Blenden angeordnet werden.
Werden Blenden in den Strahlengang vor den optischen
Detektor 23' angeordnet, können diese bevorzugt be
wegt werden, um eine ortsaufgelöste Messung innerhalb
des Messkammerbereichs 9 durchführen zu können.
Für den Fall, dass ein Immunoassay in einer Vorrich
tung nach Fig. 5 nicht nach dem Sandwich-Format,
sondern als kompetitives Assay durchgeführt werden,
müssen die Antikörper 19 durch Antigene ersetzt wer
den, die anstelle derer entsprechend immobilisiert
sind.
In diesem Fall findet eine Kompetition zwischen den
Antigenen 21 in der flüssigen Probe und den immobili
sierten Antigenen statt. Die an die immobilisierten
Antigene 20 anbindenden markierten Antikörper 26 kön
nen dann, wie bereits beschrieben, durch Fluoreszenz
lichtanregung über das evanescente Feld nachgewiesen
werden.
Durch entsprechende Fluoreszenzanregung über das eva
nescente Feld können auch gleichzeitig mehrere Analy
te bestimmt werden. Hierzu werden unterschiedliche
Antikörper an verschiedenen Stellen der Messkammern 9
immobilisiert, wobei die Intensität des jeweiligen
Fluoreszenzlichtes dann ortsaufgelöst, bevorzugt
unter Verwendung der entsprechend bewegbaren Blenden,
mittels des optischen Detektors 23' gemessen werden
kann.
Wird auf solche Blenden verzichtet, kann eine orts
aufgelöste Messung auch mit einem oder auch mehreren
Zeilen bzw. Array(s) von optischen Detektoren einzelner
CCD-Zellen durchgeführt werden.
Als optische Detektoren 23, 23' können Fotodioden,
Fotoavalanchdioden oder Fotomultipler eingesetzt wer
den.
Ein solcher optischer Detektor 23, 23' kann, wie auch
in Fig. 4 gezeigt, auf der anderen Seite, also der
Lichtquelle 22, 22' gegenüberliegend, angeordnet sein.
Als Fluorophore können die bekannten Typen Cy5 und
Cy7 verwendet werden.
Als Lichtquellen 22, 22' können z. B. entsprechende
Laserdioden, die Licht mit Wellenlängen im Bereich
zwischen 635 nm und 655 nm für Cy5 oder Laserdioden
mit Wellenlängen im Bereich zwischen 730 nm und 780 nm
für Cy7 eingesetzt werden.
In Fig. 6 ist ein Beispiel einer
Vorrichtung, die für einen elektrochemischen Nachweis
modifiziert worden ist, gezeigt.
Dieses Beispiel ist im Wesentlichen
wie das Beispiel gemäß Fig. 1 aufgebaut.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass auf
dem Träger 1' im Bereich der Messkammer 9 ein Elek
trodensystem, das z. B. aus einer Platinarbeitselek
trode 30 und einer Ag/AgCl-Referenzelektrode 31 ge
bildet ist, vorhanden ist. Die beiden Elektroden 30
und 31 dieses Elektrodensystems sind über die elek
trischen Kontakte 32 und 33 nach außen geführt, so
dass die jeweilige Spannung von außen angelegt und
die Stromstärkeänderung gemessen werden kann.
Bei der Durchführung eines Assays mit elektrochemi
scher Nachweismethode werden beispielsweise Biokom
ponenten verwendet, die anstelle einer optischen Mar
kierung (Fluorophor) ein Enzym tragen.
Wird nun, wie bereits vorab beschrieben, die entspre
chende flüssige Probe in die Messkammer 9 transpor
tiert, so können diese dort auf elektrochemischen
Wege nachgewiesen werden.
Dabei wird ein geeignetes Substrat, z. B. Glukose,
eingesetzt, wenn als Enzym Glukoseoxidase eingesetzt
worden ist. Diese Glukose wird bei der Herstellung
oder vor der Durchführung des Assays in der Messkam
mer 9 deponiert.
Gelangt die Probenflüssigkeit in die Messkammer 9,
geht diese Glukose in Lösung und stellt ein Substrat
für das Enzym Glukoseoxidase dar. Durch enzymatische
Umsetzung wird H2O2 gebildet, das an der Platinar
beitselektrode 30 amperometrisch nachgewiesen werden
kann, wenn zwischen der Arbeitselektrode 30 und der
Referenzelektrode 31 eine elektrische Spannung von
typisch 600 mV angelegt ist.
Claims (19)
1. Vorrichtung zur optischen oder elektrochemischen
quantitativen Bestimmung chemischer oder bioche
mischer Substanzen in flüssigen Proben, bei der
eine Pumpkammer (7) mit einer Befüllöffnung (11,
18) verbunden ist und die Außenwandung der Pump
kammer (7) für einen definierten Transport der
flüssigen Probe zumindest bereichsweise aus ei
nem in Folge einer von außen wirkenden Zug-
und/oder Druckkraft elastisch verformbaren Mate
rial besteht; wobei die
Pumpkammer (7) zwischen Befüllöffnung (11, 18) und mindestens einer Messkammer (9), die mit der Pumpkammer (7) über einen Kanal (8) verbunden ist, angeordnet ist;
und wobei in der Pumpkammer (7) und in einem Ka nal oder Kanalteil (6, 6', 8, 10) Kapillarkörper (12, 13, 14, 15, 15', 15", 16) vorhanden sind.
Pumpkammer (7) zwischen Befüllöffnung (11, 18) und mindestens einer Messkammer (9), die mit der Pumpkammer (7) über einen Kanal (8) verbunden ist, angeordnet ist;
und wobei in der Pumpkammer (7) und in einem Ka nal oder Kanalteil (6, 6', 8, 10) Kapillarkörper (12, 13, 14, 15, 15', 15", 16) vorhanden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
wobei in der Befüllöffnung (11, 18) und/oder in
der Meßkammer (9) Kapillarkörper (12, 13, 14,
15', 15", 16) vorhanden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
wobei die Vorrichtung zumindest im Bereich der
mindestens einen Messkammer (9) optisch transpa
rent ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
wobei in der mindestens einen Messkammer (9) ein
Elektrodensystem (30, 31) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
wobei die Vorrichtung als flächiges Element, aus
einem Träger (1), der mit einer Abdeckung (3)
verbunden ist, besteht und die Pumpkammer (7)
zwischen Träger (1) und Abdeckung (3) angeordnet
ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei eine Aufnah
mekammer (5), die Pumpkammer (7), Kanäle (8, 10)
und/oder die mindestens eine Messkammer (9) in
einem zwischen dem Träger (1) und der Abdeckung
(3) angeordneten Kanalträger (2) ausgebildet
sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
wobei die Befüllföffnung (11, 18) als Durchbruch
in der Abdeckung (3) ausgebildet und über einen
Kanal (6) mit der Pumpkammer (7) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
wobei die Vorrichtung in eine Fixiervorrichtung
einspannbar ist und mittels eines translatorisch
oder rotatorisch bewegbaren Elementes Zug-
und/oder Druckkraftwirkung zur Veränderung des
Pumpkammerinnenvolumens auf den Bereich, in dem
die Pumpkammer (7) angeordnet ist, ausübbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8,
wobei das Element ein translatorisch bewegbarer
Stempel ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
wobei am Element ein Saugnapf vorhanden ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
wobei das Element formschlüssig in eine an der
Ober- oder Unterseite ausgebildete Öse hakenför
mig eingreift.
12. Vorrichtung nach Anspruch 8,
wobei das Element ein um eine Drehachse rotie
render Nocken ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
wobei der Träger (1) und/oder die Abdeckung (3)
zumindest teilweise aus einem optisch transpa
renten Material, mit einem Brechungsindex n
< 1,33 besteht/bestehen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
wobei eine temporär verschließbare Druckaus
gleichsöffnung vorhanden ist, die mit einer
Pumpkammer (7), einer Messkammer (9) oder einem
Kanal (6, 6', 8, 10) kommuniziert.
15. Verfahren zur optischen oder elektrochemischen
quantitativen Bestimmung chemischer oder bioche
mischer Substanzen in flüssigen Proben,
bei dem zur Befüllung und/oder zum Transport der
Probe in einer Vorrichtung, auf eine in der Vor
richtung ausgebildete Pumpkammer (7), die mit
einer Befüllöffnung (11, 18) verbunden ist, eine
Zug- und/oder Druckkraft ausgeübt wird, um das
Pumpkammervolumen zu verändern; wobei
das Befüllen und/oder der Transport der Probe durch Kapillarkraftwirkung mit in der Pumpkammer (7), oder in der Befüllöffnung (11), oder in Ka nälen (6, 6', 8, 10) oder in einer oder mehreren Messkammer(n) (9) angeordneten Kapillarkörpern (12, 13, 14, 15, 15', 15") unterstützt wird,
wobei die Zug- und/oder Druckkraft sich periodisch wiederholend verändert wird, um die Probe in eine oszillierende Strömung zu verset zen, und wobei während oder nach dem Transport der flüssigen Probe aus der Pumpkammer (7) in mindestens eine nachfolgend angeordnete Messkammer (9) der Anteil der jeweiligen chemischen oder biochemi schen Substanz photometrisch, durch Messung der Intensität von angeregtem Fluoreszenzlicht oder elektrochemisch bestimmt wird.
das Befüllen und/oder der Transport der Probe durch Kapillarkraftwirkung mit in der Pumpkammer (7), oder in der Befüllöffnung (11), oder in Ka nälen (6, 6', 8, 10) oder in einer oder mehreren Messkammer(n) (9) angeordneten Kapillarkörpern (12, 13, 14, 15, 15', 15") unterstützt wird,
wobei die Zug- und/oder Druckkraft sich periodisch wiederholend verändert wird, um die Probe in eine oszillierende Strömung zu verset zen, und wobei während oder nach dem Transport der flüssigen Probe aus der Pumpkammer (7) in mindestens eine nachfolgend angeordnete Messkammer (9) der Anteil der jeweiligen chemischen oder biochemi schen Substanz photometrisch, durch Messung der Intensität von angeregtem Fluoreszenzlicht oder elektrochemisch bestimmt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
wobei die Bestimmung des Anteils der jeweiligen
chemischen oder biochemischen Substanz nach Ab
lauf einer vorgebbaren Inkubationszeit durchge
führt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16,
wobei das Pumpkammervolumen um mindestens 1%
verändert wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
wobei mittels mindestens einer Lichtquelle (22,
22') Fluoreszenz eines Fluorophors über das eva
nescente Feld angeregt und die Intensität des
Fluoreszenzlichtes zeit- und/oder ortsaufgelöst
gemessen wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
wobei der Anstieg der gemessenen Intensität des
Fluoreszenzlichtes bestimmt wird.
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