DE10354806A1 - Probenträger - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Probenträger mit einer Probenaufnahme für Probenflüssigkeit und vorzugsweise mehreren daran angeschlossenen Probenkammern vorgeschlagen. Um ein Nachfüllen von Probenflüssigkeit bei Verdunstung oder sonstigem Verlust oder Verbrauch von Probenflüssigkeit zu vermeiden, ist zusätzlich ein Speicher für Probenflüssigkeit vorgesehen, der ebenso wie die Probenkammern abgedeckt ist und dessen Verbindungskanal zur Umgebung durch Probenflüssigkeit verschließbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Probenträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Verwendung des Probenträgers.
- Bei einem aus der Praxis bekannten Probenträger sind Probenkammern in einer Grundplatte einseitig eingebracht, also zu einer Flachseite hin offen. Nach dem Befüllen mit Reagenzien werden die Probenkammern insbesondere durch eine Folie abgedeckt. Zur chemischen oder biologischen Diagnostik wird eine Probenflüssigkeit in eine Probenaufnahme mittels einer Pipette eingefüllt oder beispielsweise durch Kapillarkräfte eingesaugt. Die Probenflüssigkeit strömt dann selbsttätig aufgrund von Kapillarkräften über einen Verteilkanal und Zulaufkanäle in die Probenkammern. In den Probenkammern reagiert die Probenflüssigkeit mit den zuvor eingebrachten Reagenzien. Die Reaktionen werden beispielsweise optisch erfaßt.
- Die in den Probenkammern ablaufenden Reaktionen dauern oft mehrere Stunden und werden oft bei höheren Temperaturen durchgeführt. Die oftmals wäßrigen oder sonstige Lösungsmittel enthaltenden Probenflüssigkeiten unterliegen trotz der Abdeckung – insbesondere aufgrund der offenen bzw. geöffneten Probenaufnahme und einer erforderlichen Entlüftung – einer erheblichen Verdunstung.
- Bei hoher Verdunstung ist es daher bisher erforderlich, Probenflüssigkeit in die Probenaufnahme nachzufüllen. Über den damit verbundenen Arbeitsaufwand hinaus besteht hierbei das Risiko, daß zwischenzeitlich Luft einströmen bzw. eingesaugt werden kann.
- Alternativ kann die Probenaufnahme auch nach dem ersten Befüllen mit Probenflüssigkeit durch eine zusätzliche Folie wieder verschlossen werden, um die Verdunstung zu minimieren. Jedoch bedeutet dies einen zusätzlichen Arbeits- und damit Zeitaufwand sowie einen zusätzlichen Materialaufwand.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Probenträger und dessen Verwendung anzugeben, der auch bei langer Verweilzeit von Pro benflüssigkeit im Probenträger, insbesondere lang andauernden Reaktionen, und/oder bei hohen Temperaturen ohne Nachfüllen von Probenflüssigkeit einsetzbar ist, insbesondere wobei ein Abdecken der Probenaufnahme nach dem ersten Applizieren von Probenflüssigkeit nicht erforderlich ist.
- Die obige Aufgabe wird durch einen Probenträger gemäß Anspruch 1 oder eine Verwendung gemäß Anspruch 33 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Eine grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, den Probenträger zusätzlich mit einem abgedeckten Speicher für Probenflüssigkeit zu versehen, so daß bei Verdunstung oder sonstigem Verlust oder Verbrauch von Probenflüssigkeit neue Probenflüssigkeit aus dem Speicher in den Verteilkanal und/oder die Probenkammer(n) nachströmen kann, wobei der Speicher im gefüllten Zustand und/oder während seiner Entleerung ausschließlich über einen zumindest temporär verschließbaren Verbindungskanal mit der Umgebung in Verbindung steht. Insbesondere wird der Verbindungskanal oder eine diesbezügliche Öffnung zumindest im wesentlichen ständig von Probenflüssigkeit verschlossen, die vorzugsweise allenfalls ein Einsaugen bzw. Einströmen von der den Probenträger umgebenden Atmosphäre, insbesondere Luft, beim Entleeren des Speichers gestattet. Jedoch kann auch auf sonstige Weise eine derartige Begrenzung des Gasaustauschs oder Bildung eines Einwegventils realisiert werden.
- Ein ansonsten erforderliches Nachfüllen von Probenflüssigkeit in die Probenaufnahme kann durch die genannte, sehr einfach realisierbare Ausbildung vermieden werden, da die freie – also mit der Umgebung in Gasaustausch stehende – Oberfläche der Probenflüssigkeit, von der die Verdunstungsrate maßgeblich abhängt, wesentlich verringert ist. Entsprechend verringert sich die Verdunstung, so daß der vorschlagsgemäße Probenträger auch für sehr lange Verweilzeiten der Probenflüssigkeit in den Probenkammern und/oder bei hohen Temperaturen eingesetzt werden kann, ohne daß ein Nachfüllen von Probenflüssigkeit in die Probenaufnahme erforderlich ist.
- Vorzugsweise ist im Verbindungskanal ein sich durch Kapillarkräfte selbsttätig schließender Flüssigkeitsverschluß gebildet. Dies ermöglicht bei einfachem Aufbau eine einfache Handhabung.
- Der Speicher ist vorzugsweise in Form einer zusätzlichen Kammer ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich kann der Speicher auch durch einen verlängerten bzw. zusätzlichen, vorzugsweise gewundenen und/oder im Querschnitt vergrößerten Abschnitt eines Verteilkanals gebildet sein, an den die Probenkammer angeschlossen sind. Dies ermöglicht jeweils einen einfachen, kostengünstigen Aufbau.
- Vorzugsweise wird die Probenflüssigkeit auf dem Probenträger ausschließlich durch Kapillarkräfte an die gewünschten Stellen transportiert. Jedoch kann der Transport der Probenflüssigkeit alternativ durch sonstige Mechanismen oder nicht ausschließlich durch Kapillarkräfte erfolgen.
- Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
-
1 eine schematische, ausschnittsweise Draufsicht eines vorschlagsgemäßen Probenträgers gemäß einer ersten Ausführungsform; -
2 einen Längsschnitt des Probenträgers gemäß1 ; -
3 eine schematische, ausschnittsweise Draufsicht eines vorschlagsgemäßen Probenträgers gemäß einer zweiten Ausführungsform; -
4 eine schematische, ausschnittsweise Draufsicht eines vorschlagsgemäßen Probenträgers gemäß einer dritten Ausführungsform; und -
5 einen Längsschnitt des Probenträgers gemäß4 . - In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung weggelassen ist.
-
1 zeigt in einer schematischen, ausschnittsweisen Draufsicht eine erste Ausführungsform eines vorschlagsgemäßen Probenträgers1 – auch Mikrotiterplatte genannt – mit Kavitäten2 im μl-Bereich, nämlich mindestens einer Probenaufnahme3 für Probenflüssigkeit4 und vorzugsweise mehreren über einen gemeinsamen Verteilkanal5 an die Probenaufnahme3 angeschlossenen Probenkammern6 . Der Probenträger1 kann mehrere Probenaufnahmen3 mit jeweils mindestens einem daran angeschlossenen Verteilkanal5 und zugeordneten Probenkammern6 aufweisen. - Bei der ersten Ausführungsform sind die Kavitäten
2 mit Ausnahme der Probenaufnahme3 von einer insbesondere folienartigen Abdeckung7 überdeckt, vorzugsweise oberseitig abgeschlossen. So wird ein zumindest im wesentlichen geschlossenes bzw. weitgehend gegen Verdunstung geschütztes Leitungssystem für die Probenflüssigkeit4 gebildet. - Bei der Darstellung gemäß
1 ist Probenflüssigkeit4 bereits in die Probenaufnahme3 gefüllt bzw. appliziert, jedoch noch nicht in die angeschlossenen Kavitäten2 geströmt. Das Einfüllen von Probenflüssigkeit4 ist bei dem ersten Ausführungsbeispiel problemlos möglich, da die Probenaufnahme3 nach oben hin offen ist, zumal sie von der Abdeckung7 nicht oder gegebenenfalls nur teilweise abgedeckt ist. Bedarfsweise ist die Probenaufnahme3 seitlich geschlossen, insbesondere näpfchen- bzw. kammerartig ausgebildet. - Der Probenträger
1 weist vorschlagsgemäß zusätzlich einen Speicher8 auf, der bei der ersten Ausführungsform einlaufseitig über einen Verbindungskanal9 an die Probenaufnahme3 und auslaufseitig an den Verteilkanal5 angeschlossen ist. Der Speicher8 ist hier näpfchen- bzw. kammerartig ausgebildet und ebenfalls von der Abdeckung7 abgedeckt. - Nach dem Einfüllen kann die Probenflüssigkeit
4 durch den Verbindungskanal9 , den Speicher8 , den Verteilkanal5 und über daran angeschlossene Zulaufkanäle10 in die Probenkammern6 strömen. Dies erfolgt vorzugsweise selbsttätig durch Kapillarkräfte. - An die Probenkammern
6 schließen sich Entlüftungskanäle11 an, die ihrerseits – insbesondere über einen im Querschnitt vergrößerten Verbindungsabschnitt und/oder einen Entlüftungssammelkanal12 – in eine nach außen hin offene Entlüftungsöffnung13 münden, um die von der einströmenden Probenflüssigkeit4 verdrängte Luft oder sonstige Atmosphäre aus dem Leitungssystem abzuleiten. -
2 zeigt einen schematischen Längsschnitt des Probenträgers1 gemäß1 entlang Kanälen9 ,5 ,10 ,11 und12 , jedoch in einem Zustand, in dem die Probenflüssigkeit4 aus der Probenaufnahme3 in die angeschlossenen Kavitäten2 geströmt ist. - Die Probenflüssigkeit
4 strömt beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise nicht aus den Probenkammern6 in die Entlüftungskanäle11 , da insbesondere aufgrund entsprechender Ausbildung oder Querschnittsunterschiede jeweils ein sogenannter Flüssigkeitsstop14 gebildet ist. Durch Kapillarkräfte und/oder Schwerkraft wird die Probenflüssigkeit4 daran gehindert, in die Entlüftungskanäle11 zu fließen. - Jedoch können die Flüssigkeitsstops
14 auch erst am Übergang der Entlüftungskanäle11 in den Entlüftungssammelkanal12 – insbesondere durch den im Querschnitt vergrößerten Verbindungsabschnitt – gebildet sein, wie in2 angedeutet. - Alternativ oder zusätzlich zu den Flüssigkeitsstops
14 können auch nicht dargestellte Ventile oder sonstige geeignete Einrichtungen zur Manipulation der Probenflüssigkeit4 eingesetzt werden. - Alternativ oder zusätzlich zu der allein durch Kapillarkraft bewirkten Füllung der an die Probenaufnahme
3 angeschlossenen sonstigen Kavitäten2 mit Probenflüssigkeit4 aus der Probenaufnahme3 kann die Probenflüssigkeit4 auch gepumpt, gesaugt oder durch sonstige Effekte gefördert werden. - Vorzugsweise sind alle Kavitäten
2 in einem Grundkörper15 des Probenträgers1 gebildet. Insbesondere sind alle Kavitäten2 ausgehend von einer Flach seite16 des Grundkörpers15 und zur Flachseite16 hin offen, beispielsweise durch Näpfchen, Rillen, Nuten, Ausnehmungen oder dergleichen, gebildet. - Die Abdeckung
7 ist auf den Grundkörper15 bzw. dessen Flachseite16 aufgeklebt, aufkaschiert oder in sonstiger Weise aufgebracht und überdeckt alle Kavitäten2 – bei der ersten Ausführungsform mit Ausnahme der Probenaufnahme3 – des Probenträgers1 , so daß die Kavitäten2 auch nach oben hin abgeschlossen sind, wie in1 und2 angedeutet. Beim Darstellungsbeispiel ist der Probenträger1 also vorzugsweise zweiteilig ausgebildet. - Alternativ kann der Probenträger
1 auch einteilig ausgebildet sein oder mehrere, gegebenenfalls getrennt aufbringbare Abdeckungen7 aufweisen. - Anstelle der bevorzugten folienartigen Ausbildung der Abdeckung
7 kann diese beispielsweise durch eine Glasplatte oder sonstiges geeignetes Material mit geeigneten Eigenschaften bei geeigneter Formgebung gebildet sein. - Hinsichtlich des Grundkörpers
15 und der Abdeckung7 ist anzumerken, daß ein für die gewünschten Benetzungseigenschaften – zumindest im Bereich des Verbindungskanals9 und/oder der Flüssigkeitsstops14 – geeignetes und/oder gegebenenfalls auch nur bereichsweise modifiziertes oder modifizierbares, beispielsweise zumindest partiell hydrophil für wäßrige Lösungsmittel bzw. Probenflüssigkeiten4 oder hydrophob für lippophile Lösungsmittel bzw. Probenflüssigkeiten4 beschichtetes, Material, insbesondere Kunststoff, vorzugsweise verwendet wird. Vorzugsweise wird durch Plasmapolymerisation eine gute Benetzbarkeit erreicht. - In den Probenkammern
6 können nach dem Einströmen von Probenflüssigkeit4 Messungen, Manipulationen, Untersuchungen oder Reaktionen, beispielsweise zur biologischen, insbesondere mikrobiologischen, oder chemischen Diagnostik, stattfinden, insbesondere mit bzw. durch in den Probenkammern6 befindlichen, nicht dargestellten Reagenzien oder durch sonstige Einwirkung. Vorzugsweise werden die Reagenzien vor Aufbringen der Abdeckung7 in die Probenkammern6 eingebracht. Um die Untersuchungen oder Reaktionen vorzugsweise optisch – beispielsweise durch Transmissions-, Fluoreszenz- oder Trübungsmessungen – durchführen bzw. verfolgen zu können, ist bzw. sind die Abdeckung7 und/oder der Grundkörper15 vorzugsweise aus ausreichend transparentem Material hergestellt oder vorzugsweise zumindest bereichsweise, insbesondere oberhalb und/oder unterhalb der Probenkammern6 , transparent ausgebildet. - Gerade bei mehreren Stunden dauernden Untersuchungen, Manipulationen und/oder Reaktionen und/oder bei hohen Reaktions- bzw. Umgebungstemperaturen von beispielsweise 37°C, bei denen insbesondere mikrobiologische Reaktionen oftmals ablaufen, und/oder bei verhältnismäßig geringer Luftfeuchtigkeit ist die Verdunstung von Probenflüssigkeit
4 trotz der Abdeckung7 erheblich. Insbesondere stehen alle Probenkammern6 über die erforderliche Entlüftung – Entlüftungskanäle11 und Entlüftungssammelkanal12 – mit der Umgebung in Verbindung. - Des weiteren kann Probenflüssigkeit
4 aus der Probenaufnahme3 ungehindert verdunsten, insbesondere wenn, wie bisher üblich, kein Speicher8 vorgesehen ist und Probenflüssigkeit4 als Verdunstungsreservoir in der Probenaufnahme3 nach dem Füllen der Probenkammern6 noch vorhanden ist. - Die Verdunstung führt dazu, daß ein Nachfüllen von Probenflüssigkeit
4 in die Probenaufnahme3 üblicherweise erforderlich ist. Hierbei besteht das Risiko, daß bei nicht rechtzeitigem Nachfüllen Luft in das Leitungssystem, insbesondere den Verteilkanal5 und die sich anschließenden Probenkammern6 eindringt, was zu unerwünschten bzw. unbrauchbaren Ergebnissen oder Reaktionen, insbesondere in den Probenkammern6 , führen kann. - Vorschlagsgemäß weist der Probenträger
1 zusätzlich den Speicher8 für Probenflüssigkeit4 auf. Bei Verdunstung oder sonstigem Verlust oder Verbrauch von Probenflüssigkeit4 kann dementsprechend neue Probenflüssigkeit4 aus dem Speicher8 in den Verteilkanal5 und in die Probenkammern6 nachströmen und/oder in den Verbindungskanal9 zurückströmen. - Bei der ersten Ausführungsform ist der Speicher
8 aufgrund seiner Anordnung – seriell zwischen der Probenaufnahme3 und den Probenkammern6 – nur vor den Probenkammern6 mit Probenflüssigkeit4 füllbar. - Der vorschlagsgemäße Probenträger
1 ist vorzugsweise derart – insbesondere durch entsprechende Wahl der Querschnitte der Kanäle5 ,10 ,11 ,9 und/oder entsprechende Ausbildung der Übergänge zwischen diesen und den Kammern3 ,6 ,8 – ausgebildet, daß ausgehend von dem mit Probenflüssigkeit4 gefüllten Zustand – also gefüllten Probenkammern6 – bei Verdunstung oder sonstigem Verlust oder Verbrauch von Probenflüssigkeit4 eine Entleerung zunächst der Probenaufnahme3 erfolgt, sofern dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschehen ist, und dann des Speichers8 sowie anschließend des Verteilkanals5 und der Zulaufkanäle10 , insbesondere so daß bis zu dieser Entleerung die Probenkammern6 mit Probenflüssigkeit4 gefüllt bleiben. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, daß durch entsprechend hohe Kapillarkräfte und/oder nicht dargestellte Ventile ein Zurückweichen der Probenflüssigkeit4 aus den Probenkammern6 bzw. von den Flüssigkeitsstops14 während des vorgenannten Entleervorgangs verhindert wird. - Aufgrund der Überdeckung des Speichers
8 durch die Abdeckung7 ist nach dem Einströmen der Probenflüssigkeit4 aus der Probenaufnahme3 in die angeschlossenen Kavitäten2 einschließlich des Speichers8 die Verdunstung von Probenflüssigkeit4 wesentlich reduziert, da der Speicher8 lediglich über den verhältnismäßig kleinen Querschnitt des Verbindungskanals9 mit der Umgebung in Verbindung steht. - Der Probenträger
1 ist derart ausgebildet, daß immer – auch während des Entleerens des Speichers8 – Probenflüssigkeit4 im Verbindungskanal9 steht oder in diesen durch Kapillarkräfte gezogen wird, so daß der Verbindungskanal9 zumindest temporär bzw. zumindest im wesentlichen ständig von Probenflüssigkeit4 verschlossen gehalten wird, wie in2 angedeutet. Der Verschluß des Verbindungskanals9 durch Probenflüssigkeit4 kann auch dadurch erfolgen, daß Probenflüssigkeit4 nur die in den Speicher8 mündende Zulauföffnung des Verbindungskanals9 – den Verbindungskanal9 also nur speicherseitig – verschließt. Vorzugsweise bleibt der Verbindungskanal9 bis zum einlaßseitigen Ende – also bis zur Öffnung zur Probenaufnahme3 hin, insbesondere bis zu einem dort gebildeten Flüssigkeitsstop14 – mit Probenflüssigkeit4 gefüllt bzw. selbsttätig vom Speicher8 aus wieder füllbar. - Damit Probenflüssigkeit
4 auch bei fallendem Pegel in Speicher8 – also Entleerung des Speichers8 – zum Verbindungskanal9 aufsteigen und diesen verschließen kann, ist vorzugsweise eine – später detaillierter erläuterte – Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtung17 vorgesehen, die Probenflüssigkeit4 aus dem Speicher8 zum Verbindungskanal9 aufsteigen läßt. Der Probenträger1 ist dann derart ausgebildet, daß immer Probenflüssigkeit4 aus dem Speicher8 zu dem Verbindungskanal9 hin bzw. in diesen gezogen wird, solange noch Probenflüssigkeit4 im Speicher8 vorhanden ist. - Alternativ kann sich grundsätzlich auch eine Probenflüssigkeitsmenge von der im Speicher
8 befindlichen Probenflüssigkeit4 trennen und den gewünschten Verschluß des Verbindungskanals9 erzeugen, wobei dann vorzugsweise ein weiterer, nicht dargestellter Speicher für Probenflüssigkeit4 dem Verbindungskanal9 zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten und Aufrechterhaltung des Flüssigkeitsverschlusses zugeordnet ist. - Der Verschluß des Verbindungskanals
9 durch Probenflüssigkeit4 führt dazu, daß lediglich die Flüssigkeitsoberfläche im Verbindungskanal9 , jedoch nicht die gesamte Oberfläche O der Probenflüssigkeit4 im Speicher8 bzw. dessen Grundfläche, die insbesondere um den Faktor 10, 100 oder sogar 1000 größer als die Querschnittsfläche des Verbindungskanals9 ist bzw. sind, mit der Umgebung im Gasaustausch steht und daher der Verdunstung unterliegt. Dementsprechend führt der Flüssigkeitsverschluß zu einer wesentlich reduzierten Verdunstung, da die Oberfläche O der Probenflüssigkeit4 im Speicher8 nicht mit der Umgebung in Gasaustausch steht. - Beim Entleeren des Speichers
8 bleibt der Flüssigkeitsverschluß zumindest im wesentlichen ständig erhalten und läßt bei entsprechendem Unterdruck im Speicher8 lediglich (kurzzeitig) Umgebungsatmosphäre bzw. Luft in den Speicher8 zum Belüften bzw. Druckausgleich strömen. Durch Kapillarkraft erfolgt dann wieder ein sofortiges Schließen. Der Flüssigkeitsverschluß wirkt dementsprechend als Einwegventil und verhindert oder hemmt zumindest den Gasaustausch zwischen dem Speicher8 und der Umgebung. - Der Flüssigkeitsverschluß stellt eine besonders bevorzugte, einfache und kostengünstig zu realisierende Lösung dar. Bedarfsweise kann statt Probenflüs sigkeit
4 auch eine sonstige Flüssigkeit, beispielsweise eine Steuerflüssigkeit, eingesetzt werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn nur wenig bzw. nicht ausreichend viel Probenflüssigkeit4 zur Verfügung steht. Alternativ oder zusätzlich kann statt eines Flüssigkeitsverschlusses auch ein sonstiges Ventil, insbesondere ein geeignetes Einwegventil, verwendet werden. - Gemäß einer die Verdunstung besonders minimierenden Variante weist der Speicher
8 eine kleinere Öffnungsfläche zur Zuführung von Probenflüssigkeit4 und/oder zur Be- bzw. Entlüftung, insbesondere im Bereich eines Flüssigkeitsstops14 , als der Verteilkanal5 auf. - Durch entsprechende Dimensionierung des Speichers
8 ist es daher möglich, auch bei langen Reaktionsdauern und/oder hohen Temperaturen den Probenträger1 ohne Nachfüllen von Probenflüssigkeit4 in die Probenaufnahme3 einzusetzen. - Vorzugsweise beträgt das Aufnahmevolumen des Speichers
8 für Probenflüssigkeit4 mindestens 5%, vorzugsweise mindestens 10%, insbesondere mindestens 20%, des Aufnahmevolumens der angeschlossenen, Probenflüssigkeit4 aufnehmenden Kavitäten2 , der Probenaufnahme3 und/oder aller angeschlossenen Probenkammern6 . - Vorzugsweise ist das Aufnahmevolumen der Probenaufnahme
3 im wesentlichen gleich der oder kleiner als die Summe der Aufnahmevolumina der angeschlossenen Kavitäten2 , insbesondere des Verteilkanals5 , des Verbindungskanals9 , des Speichers8 , der Probenkammern6 und/oder der Zulaufkanäle10 und/oder gegebenenfalls der Entlüftungskanäle11 , insbesondere so daß nach dem Füllen der Probenaufnahme3 mit Probenflüssigkeit4 diese Füllmenge unmittelbar von den angeschlossenen Kavitäten2 aufgenommen wird, und zwar vorzugsweise selbsttätig durch Kapillarkräfte, wie bereits erwähnt. - Entsprechend strömt die Probenflüssigkeit
4 aus dem Speicher8 vorzugsweise selbsttätig, insbesondere durch Kapillarkräfte, in nachgeordnete bzw. angeschlossene, Probenflüssigkeit4 aufnehmende Kavitäten2 , wie den Verteilkanal5 , die Zulaufkanäle10 und die Probenkammern6 sowie ggf. die Entlüftungskanäle11 . - Wie bereits erläutert, ist der Speicher
8 vorzugsweise nur zeitlich nach der Probenaufnahme3 entleerbar. Weiter ist bzw. sind der Verteilkanal5 und/oder die Zulaufkanäle10 vorzugsweise nur nach dem Speicher8 entleerbar. - Beim Darstellungsbeispiel ist jeder Probenaufnahme
3 und/oder jedem Verteilkanal5 vorzugsweise nur ein einziger Speicher8 zugeordnet. Vorzugsweise ist also allen an den gleichen Verteilkanal5 angeschlossenen Probenkammern6 Probenflüssigkeit4 aus dem gleichen Speicher8 zuführbar. - Jedoch können alternativ oder zusätzlich auch weitere Speicher
8 vorgesehen sein, so daß die Probenkammern6 gruppen- oder einzelweise den Speichern8 zugeordnet sein können. - Vorzugsweise sind die Probenkammern
6 fluidisch zwischen dem Speicher8 und den nachgeordneten Flüssigkeitsstops14 oder beispielsweise nicht dargestellten Ventilen angeordnet. - Um die erforderlichen Kapillarkräfte zu erzeugen, die die gewünschte Strömung der Probenflüssigkeit
4 bewirken, weisen die Probenaufnahme3 und der Speicher8 sowie gegebenenfalls die Probenkammern6 vorzugsweise jeweils Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtungen17 im Bereich ihrer vertikalen Wandungen auf. Diese Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtungen17 weisen vorzugsweise jeweils eine vertikale Rille oder Keilnut mit einem derartigen Keilwinkel auf, daß die Probenflüssigkeit4 durch Kapillarkräfte ab- oder aufsteigen und in den Verbindungskanal9 , den Verteilkanal5 und/oder gegebenenfalls in die Entlüftungskanäle11 strömen kann. - Zur Ausbildung der Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtungen)
17 als keilförmige Aussparung wird alternativ oder ergänzend auf dieEP 1 013 341 A2 verwiesen, die hiermit voll umfänglich als ergänzende Offenbarung eingeführt wird. - Insbesondere ist jeweils eine Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtung
17 in der Probenaufnahme3 zum Verbindungskanal9 hin, von diesem in den Speicher8 , im Speicher8 zum Verteilkanal5 hin, von dem Zulaufkanälen10 in die Probenkammern6 und gegebenenfalls von diesen in die Entlüftungskanäle11 vorgesehen. - Nachfolgend werden weitere Ausführungsbeispiele anhand der weiteren Figuren erläutert. Hierbei wird jeweils nur auf wesentliche Unterschiede gegenüber der ersten Ausführungsform eingegangen. Die vorgenannten Erläuterungen gelten für diese weiteren Ausführungsformen ansonsten entsprechend.
-
3 zeigt in einer zu1 korrespondierenden Draufsicht eine zweite Ausführungsform des Probenträgers1 . Im Unterscheid zur ersten Ausführungsform überdeckt die Abdeckung7 hier alle Kavitäten2 , also auch die Probenaufnahme3 und gegebenenfalls auch weitere Probenaufnahmen3 und sonstigen Kavitäten2 des Probenträgers1 , sofern vorhanden. - Um ein Befüllen der Probenaufnahme
3 mit Probenflüssigkeit4 , insbesondere mittels einer nicht dargestellten Pipette oder dergleichen, zu erleichtern, ist die Abdeckung7 im Bereich der Probenaufnahme3 vorgeritzt, perforiert, eingeschnitten, geschwächt oder mit einer sonstigen Sollbruchstelle versehen. Die Abdeckung7 ist dementsprechend im Bereich der Probenaufnahme3 teilweise geöffnet oder öffenbar, so daß auch hier eine noch verhältnismäßig hohe Verdunstung von Probenflüssigkeit4 aus der Probenaufnahme3 auftreten kann. Die vom Speicher8 aufgenommene Probenflüssigkeit4 unterliegt demgegenüber einer wesentlich geringeren Verdunstung, so daß mittels des Speichers 8 wiederum – wie bei der ersten Ausführungsform – ein Nachfüllen von Probenflüssigkeit4 in die Probenaufnahme3 auch bei sehr langen Verweilzeiten von Probenflüssigkeit4 in den Probenkammern6 und/oder hohen Temperaturen vermieden werden kann. - Bei der zweiten Ausführungsform ist der Speicher
8 nicht kammerförmig ausgebildet, sondern durch einen vorzugsweise zusätzlichen, insbesondere mäanderförmig gewundenen Abschnitt18 des Verteilkanals5 gebildet. - Alternativ oder zusätzlich kann der Abschnitt
18 zumindest bereichsweise einen gegenüber dem Verteilkanal5 vergrößerten Querschnitt aufweisen, um ein ausreichendes Speichervolumen zu erreichen, wobei gegebenenfalls eine entsprechende Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtung17 ein- und/oder auslaufseitig vorgesehen ist bzw. sind. - Auch bei der zweiten Ausführungsform ist wiederum ein Flüssigkeitsverschluß des Verbindungskanals
9 im bereits erläuterten Sinne vorgesehen. - In den
4 und5 sind die Probenflüssigkeit4 und die Abdeckung7 aus Vereinfachungsgründen weggelassen, wobei4 eine zu1 und3 korrespondierende Draufsicht zeigt. -
4 zeigt eine dritte Ausführungsform des Probenträgers1 . Der Speicher8 ist parallel zu den Probenkammern6 an den Verteilkanal5 angeschlossen. Insbesondere ist der Speicher8 nach den Probenkammern6 bzw. deren Zulaufkanälen10 oder mit diesen am Ende des Verteilkanals5 an diesen angeschlossen, insbesondere so daß der Speicher8 nur nach den Probenkammern6 mit Probenflüssigkeit4 füllbar ist, um zunächst ein schnelles Füllen der Probenkammern6 mit Probenflüssigkeit4 zu ermöglichen. - Bei der dritten Ausführungsform ist der Speicher
8 wiederum vorzugsweise näpfchen- bzw. kammerartig ausgebildet. Zusätzlich ist der Speicher8 zur Be- bzw. Entlüftung über einen weiteren Verbindungskanal19 an den Entlüftungssammelkanal12 angeschlossen. Vorzugsweise zwischen diesem weiteren Verbindungskanal19 und dem Speicher8 oder dem Entlüftungssammelkanal12 ist ein Flüssigkeitsstop14 und/oder ein Flüssigkeitsverschluß im bereits im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform erläuterten Sinn gebildet, so daß die Probenflüssigkeit4 nicht aus dem Speicher8 in den Entlüftungssammelkanal12 strömt bzw. die Verdunstung von Probenflüssigkeit4 aus dem Speicher8 – auch während dessen Entleerung – verhindert wird. - Die Kapillarkräfte im Bereich dieses Flüssigkeitsstops
14 bzw. in diesem Verbindungskanal19 und/oder im Speicher8 sind wiederum derart an die sonstigen mit Probenflüssigkeit4 gefüllten bzw. füllbaren Kavitäten2 angepaßt, daß bei Verdunstung oder sonstigem Verlust oder Verbrauch von Probenflüssigkeit4 neue Probenflüssigkeit4 aus dem Speicher8 in diese Kavitäten2 , insbesondere in den Verteilkanal5 , die Zulaufkanäle10 , die Probenkammern6 und/oder gegebenenfalls die an die Probenkammern6 angeschlos senen Entlüftungskanäle11 zurück- bzw. nachströmt, ohne daß der Flüssigkeitsverschluß des weiteren Verbindungskanals19 durch Probenflüssigkeit4 einen Gasaustausch des sich leerenden Speichers8 mit der Umgebung außer einem Ansaugen von Umgebungsatmosphäre bzw. Luft zum Druckausgleich gestattet. - Der Längsschnitt von
5 des Probenträgers1 gemäß4 veranschaulicht den Aufbau bzw. die Ausbildung der Kavitäten2 im Grundkörper15 . - Bei der dritten Ausführungsform sind wiederum an den entsprechenden Übergängen, soweit gewünscht bzw. erforderlich, Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtungen
17 vorgesehen, insbesondere auch im Speicher8 zum weiteren Verbindungskanal19 hin. - Bei der dritten Ausführungsform ist die Probenaufnahme
3 vorzugsweise seitlich offen ausgebildet und bildet insbesondere bei entsprechender Überdeckung durch die nicht dargestellte Abdeckung einen Ansaugbereich, der Probenflüssigkeit4 , beispielsweise Blut unmittelbar vom Finger einer zu untersuchenden Person, vorzugsweise selbsttätig durch Kapillarkräfte in den Probenträger1 saugen kann. - Selbstverständlich können alle Ausführungsformen je nach Bedarf miteinander kombiniert und auch beliebige oder gleiche Ausführungsformen von Speicher-Verteilkanal-Kombinationen zusammen eingesetzt werden.
- Versuche mit einem Probenträger
1 bei einer Temperatur von 37°C ± 1°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von ungefähr 30% haben beispielsweise gezeigt, daß bei anfänglicher Dosierung von einer Einfüllmenge x an Probenflüssigkeit4 in die Probenaufnahme3 ein Nachfüllen nach 1,0 h ohne Speicher8 , nach mehr als 3,0 h bei einem Speicher8 mit einem Aufnahmevolumen von etwa x/10 und sogar erst nach mehr als 6,0 h bei einem Speicher8 mit einem Aufnahmevolumen von etwa x/5 erforderlich war. Diese Versuche belegen die überraschend hohe Wirksamkeit des vorschlagsgemäßen Speichers8 . - Der vorschlagsgemäße Probenträger
1 wird vorzugsweise für die insbesondere mikrobiologische Diagnostik eingesetzt, wobei die Probenkammern6 mit Probenflüssigkeit4 gefüllt und in den Probenkammern6 erfolgende Reaktionen und/oder diesbezügliche Untersuchungen bzw. Messungen zur Diagnostik automatisiert analysiert bzw. durchgeführt werden, insbesondere von Analyseautomaten und/oder insbesondere über mehrere Stunden, vorzugsweise bei etwa 37°C, ohne Nachfüllen von Probenflüssigkeit4 .
Claims (33)
- Probenträger (
1 ) mit mehreren Kavitäten (2 ), nämlich mindestens einer Probenaufnahme (3 ) für Probenflüssigkeit (4 ) und mindestens einer, insbesondere über einen Verteilkanal (5 ) an die Probenaufnahme (3 ) angeschlossene Probenkammer (6 ), und mit einer Abdeckung (7 ), die die Probenkammer (6 ) und gegebenenfalls den Verteilkanal (5 ) überdeckt, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (1 ) zusätzlich einen Speicher (8 ) für Probenflüssigkeit (4 ) aufweist, der von der Abdeckung (7 ) abgedeckt ist, wobei der Probenträger (1 ) derart ausgebildet ist, daß bei Verdunstung oder sonstigem Verlust oder Verbrauch Probenflüssigkeit (4 ) aus dem Speicher (8 ) in den Verteilkanal (5 ) und/oder die Probenkammer (6 ) nachströmt und der Speicher (8 ) im gefüllten Zustand und/oder während seiner Entleerung ausschließlich über einen zumindest temporär verschließbaren Verbindungskanal (9 ,19 ) mit der Umgebung in Verbindung steht und/oder belüftbar ist. - Probenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) derart ausgebildet ist, daß der Verbindungskanal (9 ,19 ) bei gefülltem Speicher (8 ) und/oder während der Entleerung des Speichers (8 ), insbesondere selbsttätig, durch Flüssigkeit, insbesondere Probenflüssigkeit (4 ), zumindest temporär verschließbar ist. - Probenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) derart ausgebildet ist, daß durch den Verbindungskanal (9 ,19 ) bei gefülltem Speicher (8 ) oder während der Entleerung des Speichers (8 ) Umgebungsatmosphäre, insbesondere Luft, ausschließlich in den Speicher (8 ) hineinströmen kann. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) derart ausgebildet ist, daß die Probenflüssigkeit (4 ) aus der Probenaufnahme (3 ) selbsttätig, insbesondere nur durch Kapillarkräfte, in die angeschlossenen Kavitäten (2 ) förderbar ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) derart ausgebildet ist, daß die Probenflüssigkeit (4 ) aus dem Speicher (8 ) selbsttätig, insbesondere nur durch Kapillarkräfte, in die vom Speicher (8 ) versorgten Kavitäten (2 ) förderbar ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) derart ausgebildet ist, daß Probenflüssigkeit (4 ) nach einem erstmaligen Befüllen der Probenaufnahme (3 ) frühestens nach drei Stunden, insbesondere erst nach mehr als sechs Stunden wieder nachgefüllt werden muß, um eine dauerhafte Füllung der Probenkammer (6 ) mit Probenflüssigkeit (4 ) sicherzustellen. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) derart ausgebildet ist, daß der Speicher (8 ) nur nach der Probenaufnahme (3 ) entleerbar ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) derart ausgebildet ist, daß der Verteilkanal (5 ) und/oder die Probenkammer (6 ) nur nach dem Speicher (8 ) entleerbar ist bzw. sind. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) mehrere Probenkammern (6 ) aufweist, die der selben Probenaufnahme (3 ) zur Versorgung mit Probenflüssigkeit (4 ) zugeordnet sind und/oder vorzugsweise alle über den selben Verteilkanal (5 ) an die Probenaufnahme (3 ) angeschlossen sind. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) einen vorzugsweise plattenförmigen Grundkörper (15 ) aufweist, in dem vorzugsweise alle Kavitäten (2 ), insbesondere ausgehend von einer Flachseite (16 ), ausgebildet sind. - Probenträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (
7 ) den Grundkörper (15 ) mit den Kavitäten (2 ), gegebenenfalls mit Ausnahme der Probenaufnahme (3 ) und/oder einer Be- bzw. Entlüftungsöffnung (13 ), überdeckt. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (
7 ) folienartig ausgebildet ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenaufnahme (
3 ) als Einfüllbereich oder Einfüllkammer zur Aufnahme von Probenflüssigkeit (4 ), insbesondere mittels einer Pipette, oder als Ansaugbereich zur vorzugsweise selbsttätigen Ansaugung von Probenflüssigkeit (4 ) ausgebildet ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenaufnahme (
3 ) ein einziger Speicher (8 ) zugeordnet ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenaufnahme (
3 ), insbesondere deren Abdeckung (7 ), zum Einfüllen von Probenflüssigkeit (4 ) offen oder öffenbar ausgebildet ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmevolumen der Probenaufnahme (
3 ) im wesentlichen gleich der oder kleiner als die Summe der Aufnahmevolumina der angeschlossenen Kavitäten (2 ) einschließlich des Speichers (8 ) ist. - Probenträger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Füllen der Probenaufnahme (
3 ) mit Probenflüssigkeit (4 ) diese Füllmenge vollständig von den angeschlossenen Kavitäten (2 ) aufnehmbar ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) unmittelbar oder mittelbar an die Probenaufnahme (3 ) und/oder den Verteilkanal (5 ) angeschlossen ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) parallel zu mehreren Probenkammern (6 ), insbesondere an den Verteilkanal (5 ), oder seriell zwischen der Probenaufnahme (3 ) und dem Verteilkanal (5 ) angeschlossen ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) über den Verbindungskanal (9 ,19 ) an die Probenaufnahme (3 ) oder eine Be- bzw. Entlüftung angeschlossen ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) nur vor oder nur nach der Probenkammer (6 ) mit Probenflüssigkeit (4 ) füllbar ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) einlaufseitig und/oder auslaufseitig eine Kapillarkraft-Erzeugungseinrichtung (17 ) aufweist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) einen zusätzlichen, vorzugsweise gewundenen und/oder im Querschnitt vergrößerten Abschnitt (18 ) des Verteilkanals (5 ) umfaßt oder von diesem gebildet ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) kammerartig ausgebildet ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) und/oder die Probenkammer (6 ) an eine gemeinsame Be- bzw. Entlüftung, insbesondere über Flüssigkeitsstops (14 ) oder Ventile, angeschlossen ist bzw. sind. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (
8 ) oder der Verbindungskanal (9 ,19 ) eine kleinere Öffnungsfläche zur Zuführung von Probenflüssigkeit (4 ) und/oder zur Be- bzw. Entlüftung, insbesondere im Bereich eines Flüssigkeitsstops (14 ), als die Probenaufnahme (3 ) und/oder der Verteilkanal (5 ) aufweist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Oberfläche der Probenflüssigkeit (
4 ) im Speicher (8 ) oder die Grundfläche des Speichers (8 ) mindestens um den Faktor 10, vorzugsweise 100, insbesondere 1000, größer als die der Umgebung bzw. Ver dunstung zumindest während des Entleerens des Speichers (8 ) ausgesetzte Oberfläche der Probenflüssigkeit (4 ) oder die Querschnittsfläche des Verbindungskanals (9 ,19 ) ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmevolumen des Speichers (
8 ) für Probenflüssigkeit (4 ) mindestens 5%, vorzugsweise mindestens 10%, insbesondere mindestens 20%, des Aufnahmevolumens der vom Speicher (8 ) versorgten Kavitäten (2 ), der Probenaufnahme (3 ) und/oder aller an den Speicher (8 ) angeschlossenen Probenkammern (6 ) beträgt. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenkammern (
6 ) fluidisch zwischen dem Speicher (8 ) und nachgeordneten Flüssigkeitsstops (14 ) oder Ventilen angeordnet sind. - Probenträger nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verdunstung oder sonstigem Verlust oder Verbrauch Probenflüssigkeit (
4 ) nur nachströmt, insbesondere aus dem Speicher (8 ) und/oder dem Verteilkanal (5 ), jedoch nicht von den Flüssigkeitsstops (14 ) oder Ventilen zurückweicht. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger (
1 ) als Mikrotiterplatte oder Teststreifen ausgebildet ist. - Probenträger nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevolumina der Kavitäten (
2 ) jeweils weniger als 1 ml, insbesondere weniger als 100 μl, betragen. - Verwendung eines Probenträgers (
1 ) gemäß einem der voranstehenden Ansprüche für die insbesondere mikrobiologische Diagnostik, wobei die Probenkammern (6 ) des Probenträgers (1 ) mit Probenflüssigkeit (4 ) gefüllt werden und in den Probenkammern (6 ) erfolgende Reaktionen und/oder diesbezügliche Untersuchungen zur Diagnostik automatisiert analysiert bzw. durchgeführt werden.
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