DE10001100A1 - Kupplungsgehäuse und Schnellkupplung für Schläuche oder Rohrleitungen in Kraftfahrzeugen in Verbundbauweise - Google Patents
Kupplungsgehäuse und Schnellkupplung für Schläuche oder Rohrleitungen in Kraftfahrzeugen in VerbundbauweiseInfo
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- F16L37/08—Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members
- F16L37/12—Couplings of the quick-acting type in which the connection between abutting or axially overlapping ends is maintained by locking members using hooks, pawls, or other movable or insertable locking members
- F16L37/14—Joints secured by inserting between mating surfaces an element, e.g. a piece of wire, a pin, a chain
- F16L37/142—Joints secured by inserting between mating surfaces an element, e.g. a piece of wire, a pin, a chain where the securing element is inserted tangentially
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Abstract
Es wird eine Schnellkupplung für Schläuche oder Rohrleitungen mit einem, einen Stutzen (5) und ein Gehäuseteil (3) aufweisenden Kupplungsgehäuse sowie einem Stecknippel (41) vorgeschlagen, bei der das Gehäuseteil (3) und der Stutzen (5) zweiteilig ausgeführt sind.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Kupplungsgehäuse für eine
Schnellkupplung für Schläuche oder Rohrleitungen mit einer
ersten Durchgangsbohrung, wobei das Kupplungsgehäuse einen
Stutzen zum Befestigen eines Schlauchs oder einer Rohrleitung
und ein Gehäuseteil zur Aufnahme eines Stecknippels aufweist,
und von einer Schnellkupplung für Schläuche oder Rohrleitungen
gemäß dem Oberbegriff des nebengeordneten Anspruchs 11.
Schnellkupplungen der gattungsgemäßen Art müssen
verschiedensten, teilweise gegenläufigen Anforderungen
entsprechen. Sie müssen Schläuche oder Rohrleitungen
flüssigkeitsdicht miteinander verbinden, wobei auch die
Diffusion flüchtiger Bestandteile der in den Schläuchen oder
Rohrleitungen befindlichen Flüssigkeiten, wie Kraftstoff, Öl,
Hydraulikflüssigkeit, Kältemittel od. dgl., möglichst gering,
auf jeden Fall aber unterhalb der teilweise gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzwerte sein soll. Außerdem müssen die
Rohrleitungen oder Schläuche sicher und einfach mit dem
Kupplungsgehäuse verbunden werden können. Gleichzeitig müssen
aufgrund der hohen Stückzahlen, in denen die Schnellkupplungen
hergestellt werden, die Herstellungskosten gering sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kupplungsgehäuse
für eine Schnellkupplung und eine Schnellkupplung für
Schläuche oder Rohrleitungen mit weiter verbesserten
Gebrauchseigenschaften und insgesamt niedrigen
Herstellungskosten für die lösbare Verbindung von Schläuchen
oder Rohrleitungen zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein
Kupplungsgehäuse für eine Schnellkupplung für Schläuche oder
Rohrleitungen mit einem Gehäuseteil zur Aufnahme eines
Stecknippels und einem Stutzen zum Befestigen eines Schlauchs
oder einer Rohrleitung, dadurch gekennzeichnet, dass der
Stutzen und das Gehäuseteil zweiteilig ausgebildet sind.
Durch die Verbundbauweise können sowohl das Gehäuseteil als
auch der Stutzen optimal an die unterschiedlichen Funktionen,
die sie erfüllen müssen, angepasst werden. Dadurch ergeben
sich trotz der Erhöhung der Zahl der Bauteile für die lösbare
Verbindung von Schläuchen oder Rohrleitungen insgesamt
geringere Herstellungskosten. Außerdem kann die Verbindung von
Schlauch oder Rohrleitung und Stutzen ohne Auswirkungen auf
das Gehäuseteil optimiert werden. Diese Verbindung kann
beispielsweise durch Verpressen, Verkleben, Schweißen od. dgl.
erfolgen, wenn die Werkstoffe des Stutzens und des Schlauches,
bzw. der Rohrleitung entsprechende Eigenschaften aufweisen.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Stutzen
aus Metall, insbesondere Stahl, so dass beispielsweise durch
Verpressen des Schlauchs oder der Rohrleitung mit dem Stutzen
unter Zuhilfenahme einer Presshülse eine in hohem Maße
belastbare funktionssichere und wirtschaftlich vorteilhafte
Verbindung herstellbar ist.
Bei einer Variante ist vorgesehen, dass das Gehäuseteil aus
Kunststoff, insbesondere kraftstoff-, öl- und/oder
temperaturbeständigem Kunststoff besteht, so dass das
Gehäuseteil bei verschiedensten Medien und Einsatzbedingungen
sicher funktioniert. Durch die Verwendung von Kunststoff
können verschiedenste Funktionen zu vergleichsweise günstigen
Kosten in das Gehäuseteil integriert werden. Beispielsweise
kann eine Verriegelung des Stecknippels im Gehäuseteil
vorgesehen werden.
Bei weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Stutzen und das Gehäuseteil drehfest, formschlüssig
und/oder stoffschlüssig miteinander verbunden sind, so dass
keine Relativbewegungen von Gehäuseteil und Stutzen möglich
sind und eine flüssigkeits- und diffusionsdichte Verbindung
beider Bauteile gewährleistet ist.
In weiterer Ergänzung der Erfindung ist vorgesehen, dass das
Gehäuseteil eine erste Durchgangsbohrung aufweist, dass am
ersten Ende der ersten Durchgangsbohrung eine Ausnehmung zur
Aufnahme eines Stecknippels vorhanden ist, und dass der
Stutzen an dem zweiten Ende der ersten Durchgangsbohrung
angeordnet ist, so dass in gekuppeltem Zustand der Stecknippel
vor weiteren mechanischen Einwirkungen geschützt ist und sich
eine insgesamt kompakte Bauart ergibt.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Stutzen
teilweise in der ersten Durchgangsbohrung angeordnet ist, so
dass die zwischen Flansch und Gehäuseteil übertragbaren Kräfte
vergrößert werden.
In weiterer Ergänzung der Erfindung weist der Stutzen an
seinem, dem zweiten Ende der ersten Durchgangsbohrung
zugewandten Ende einen Flansch auf, so dass eine große Fläche
zum Fügen des Stutzens an das Gehäuseteil zur Verfügung steht.
Bei einer anderen Variante ist der Flansch in der Ausnehmung
zur Aufnahme eines Stecknippels angeordnet, so dass Flansch
und Gehäuseteil formschlüssig miteinander verbunden sind und
der Druck der Flüssigkeit im Inneren des Gehäuseteils die
Verbindung von Flansch und Gehäuseteil nicht zustätzlich
belastet.
Außerdem ist bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, dass der Flansch mindestens eine Aussparung
aufweist und dass der oder die Aussparungen mit einem oder
mehreren Vorsprüngen des Gehäuseteils zusammenwirken, so dass
eine hoch belastbare, mindestens formschlüssige und drehfeste
Verbindung zwischen Stutzen und Gehäuseteil herstellbar ist.
Bei einer anderen Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass
dass an der dem Gehäuseteil abgewandten Seite des Flansches
ein form- und/oder stoffschlüssig mit dem Gehäuseteil und dem
Flansch verbundener Verbindungsring angeordnet ist, so dass
die Verbindung von Gehäuseteil und Stutzen noch höher
belastbar wird.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Gehäuseteil einen sich im Wesentlichen senkrecht zur
Längsachse der Durchgangsbohrung erstreckende Durchbruch
aufweist und dass in dem Durchbruch ein Verriegelungselement
verrastbar ist, welches in verrastetem Zustand einen in der
Ausnehmung aufgenommenen Stecknippel verriegelt, so dass auf
einfache Weise ein unbeabsichtigtes Lösen von Gehäuseteil und
Stecknippel verhindert werden kann.
Di eingangs genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß auch gelöst
durch eine Schnellkupplung für Schläuche oder Rohrleitungen
mit einem Kupplungsgehäuse und mit einem Stecknippel, dadurch
gekennzeichnet, dass das Kupplungsgehäuse eines nach einem der
vorhergehenden Ansprüche ist, so dass die oben genannten
Vorteile auch bei der erfindungsgemäßen Schnellkupplung
nutzbar sind.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung
und den Patentansprüchen entnehmbar.
Es zeigen:
Fig. 1: eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Schnellkupplung;
Fig. 2: das gleiche Ausführungsbeispiel in
Explosionsdarstellung;
Fig. 3: ein Detail der Verbindung zwischen Stecknippel und
Gehäuseteil;
Fig. 4: eine weitere Explosionsdarstellung eines
erfindungsgemäßen Gehäuseteils; und
Fig. 5: eine Schnittdarstellung einer zweiten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Schnellkupplung.
Fig. 6: eine Schnittdarstellung einer dritten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Schnellkupplung.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Kupplungsgehäuse 1 einer
Schnellkupplung ohne Stecknippel dargestellt. Das
Kupplungsgehäuse 1 besteht im Wesentlichen aus einem
Gehäuseteil 3 und einem Stutzen 5. Auf den Stutzen 5 wird ein
nicht dargestellter Schlauch oder eine Rohrleitung
aufgeschoben und verprersst. Das Gehäuseteil 3 und der Stutzen
5 sind zweiteilig ausgeführt. Der in Fig. 1 nicht dargestellte
Flansch des Stutzens 5 ist form- und stoffschlüssig mit dem
Gehäuseteil 3 verbunden. Um die Belastbarkeit dieser
Verbindung weiter zu erhöhen, wird ein Verbindungsring 7 über
den Stutzen 5 geschoben und mit dem Gehäuseteil 3 verbunden.
Dadurch wird der nicht dargestellte Flansch des Stutzens 5
beidseitig form- und stoffschlüssig mit dem Gehäuseteil 3 bzw.
dem Verbindungsring 7 verbunden. Das Gehäuseteil 3 weist einen
Durchbruch 9 auf, in die ein Verriegelungselement 11
eingeschoben werden kann. Das Verriegelungselement 11 hat die
Aufgabe, den nicht dargestellten Stecknippel im Gehäuseteil 3
zu verriegeln.
In Fig. 2 ist die in Fig. 1 dargestellte Anordnung als
Explosionsdarstellung gezeigt. In dieser Darstellung ist der
Flansch 13 des Stutzens 5 deutlich zu erkennen. Der Flansch 13
weist mehrere über den Umfang verteilte Aussparungen 15 auf,
welche zusammen mit den entsprechenden Vorsprüngen 17 des
Gehäuseteils 3 eine formschlüssige und drehfeste Verbindung
von Gehäuseteil 3 und Stutzen 5 ermöglichen. In dieser
Darstellung ist auch zu erkennen, dass das Gehäuseteil 3 an
seinem dem Stutzen 5 zugewandten Ende einen Bund 19 aufweist,
der den Stutzen 5 zentriert. Weiterhin sind in dieser
Darstellung eine erste Durchgangsbohrung 21 des Gehäuseteils 3
und eine zweite Durchgangsbohrung 23 des Stutzens 5 erkennbar.
In die erste Durchgangsbohrung 21 wird ein in Fig. 2 nicht
dargestellter Stecknippel eingeführt, der mit einem Schlauch
oder einer Rohrleitung verbunden ist. Durch den Stecknippel
und die zweite Durchgangsbohrung 21 und 23 kann die
Flüssigkeit in den Rohrleitungen oder Schläuchen, welche die
erfindungsgemäße Schnellkupplung verbinden soll, ungehindert
strömen.
Es ist in dieser Darstellung auch gut zu erkennen, dass der
Durchbruch 9 im Wesentlichen senkrecht zur Durchgangsbohrung
21 verläuft und dass das Verriegelungselement 11 an seinem
unteren Ende Rastnasen 25 aufweist, die zusammen mit den
Unterkanten 27 des Durchbruchs 9 das Verriegelungselement 11
im Gehäuseteil 3 verrasten. Diese Verrastung kann gelöst
werden, indem die Rastnasen 25 aufeinander zu bewegt werden.
In Fig. 2 ist auch deutlich zu erkennen, dass der
Verbindungsring 7 eine zusätzliche Verstärkung der Verbindung
von Stutzen 5 und Gehäuseteil 3 bewirkt, da die
Verbindungsfläche vergrößert und außerdem die Verbindung vor
äußeren, insbesondere mechanischen Einflüssen geschützt wird.
Gehäuseteil 3, Verbindungsring 7 und Verriegelungselement 11
können vorteilhafterweise aus Kunststoff gefertigt werden, da
die vergleichsweise komplizierte Geometrie dieser Bauteile
durch Kunststoffspritzen oder andere Herstellungsverfahren mit
hoher Genauigkeit und zu geringen Kosten realisierbar ist. Der
Stutzen 5 wird vorzugsweise aus Metall, insbesondere Stahl,
hergestellt, da somit eine sehr hohe mechanische Festigkeit
des Stutzens 5 gegeben ist und die Schläuche oder
Rohrleitungen, die in Fig. 2 nicht dargestellt sind, durch
Verpressen oder andere Verfahren bruchfest und sicher mit dem
Stutzen 5 verbunden werden können.
In Fig. 3 ist ein Ausschnitt aus der Explosionsdarstellung
gemäß Fig. 2 dargestellt. In dieser Darstellung sind die
Aussparungen 15 des Flansches 13 noch deutlicher zu erkennen.
Sie wirken, wie oben erwähnt, mit den Vorsprüngen 17 des
Gehäuseteils 3 zusammen. Die Auflagefläche 29 im Gehäuseteil 3
für den Flansch 13 ist die Grundfläche einer ringförmigen
Vertiefung, die von dem Bund 19 und einer Außenwand 31 ergänzt
wird. In der Außenwand 31 ist eine Längsnut 33 vorhanden,
welche mit einem entsprechenden, nicht dargestellten Vorsprung
des Flansches 13 oder des nicht dargestellten Verbindungsrings
7 eine weitere Erhöhung der Verdrehsicherheit zwischen Stutzen
5 und Gehäuseteil 3 bewirken kann.
In Fig. 4 ist eine weitere Explosionsdarstellung der in Fig. 1
als Seitenansicht dargestellten Anordnung gezeigt. In dieser
Ansicht sind Vorsprünge 35 des Verbindungsrings 7 dargestellt,
welche mit den Aussparungen 15 des Flansches 13 des Stutzens 3
und optional mit den Vorsprüngen 17 des Gehäuseteils 3
zusammenwirken und somit zur Erhöhung der Festigkeit und der
Verdrehsicherheit der Verbindung von Stutzen 5 und Gehäuseteil
3 beitragen. Am Umfang des Verbindungsrings 7 ist eine Nase 37
vorhanden, welche mit der Längsnut 33 (s. Fig. 3) des
Gehäuseteils 3 zusammenwirkt. Die Verbindung von Stutzen 5,
Gehäuseteil 3 und Verbindungsring 7 kann durch Schweißen,
insbesondere Ultraschallschweißen, Kleben oder andere
Fügeverfahren erfolgen.
Denkbar sind auch Ausgestaltungen, bei denen der Stutzen 5 an
dem dem Stutzen 5 abgewandten ersten Ende 39 des Gehäuseteils
3 in die Durchgangsbohrung 21 eingeführt wird. In
zusammengebautem Zustand ragt der Stutzen 5 aus dem zweiten
Ende 40 der ersten Durchgangsbohrung. Bei dieser Bauweise
müssen eventuell zwischen Stutzen 5 und Gehäuseteil 3
auftretende Zugkräfte nicht über die Fügeverbindung zwischen
Stutzen 5 und Gehäuseteil 3 übertragen werden, sondern es
ergibt sich eine formschlüssige Übertragung dieser Kräfte.
Fig. 5 zeigt eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Schnellkupplung 1 mit einem Gehäuseteil 3,
einem Stutzen 5 und einem Stecknippel 41. Bei dieser
Ausführungsform wird der Stutzen 5 am ersten Ende 39 des
Gehäuseteils 3 in die Durchgangsbohrung 21 eingeführt, bis der
Flansch 13 des Stutzens 5 an einem Absatz 43 der
Durchgangsbohrung 21 aufliegt. Hinter dem Stutzen 5 befindet
sich der Verbindungsring 7. Die Aussparungen 15 und Vorsprünge
17 und 35 sind nicht dargestellt. Die Verbindung von
Gehäuseteil 3, Stutzen 5 und Verbindungsring 7 kann in
gleicher Weise wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß
der Fig. 1 bis 4 erfolgen.
Um eine gute Abdichtung zwischen dem nicht dargestellten
Fluid, welches in der zweiten Durchgangsbohrung 23 des
Stutzens 5 und der Durchgangsbohrung 45 des Stecknippels 41
vorhanden ist, und der Umgebung zu erreichen, ist ein O-Ring
47 oder ein anderes Dichtelement in der ersten
Durchgangsbohrung 21 angeordnet. Um den O-Ring 47 beim
Einführen des Stecknippels 41 vor Beschädigungen zu schützen,
ist weiterhin eine Hülse 49 vorgesehen. Über die Hülse 49 kann
auch, falls gewünscht, eine gewisse Vorspannung auf den O-Ring
47 ausgeübt werden, was dessen Dichtwirkung erhöht. Ebenso
können mehrere O-Ringe 47 vorgesehen werden, um die
Dichtwirkung zu erhöhen.
Der Stecknippel 41 weist einen Bund 51 auf. Wenn das nicht
dargestellte Verriegelungselement 11 in die Aussparung 9
eingeführt wird, verhindert der Bund 51, dass der Stecknippel
41 an dem Verriegelungselement 11 vorbei wieder aus der
Durchgangsbohrung 21 hinausgelangen kann. Der Stecknippel 41
ist somit im Gehäuseteil 3 verriegelt.
Bei einer anderen in Fig. 6 dargestellten Ausgestaltung ist
der Stutzen 5 so ausgestaltet, dass der oder die O-Ringe 47 in
der zweiten Durchgangsbohrung 23 des Stutzens 5 angeordnet
sind. Ein Abstandsring 53 schützt die O-Ringe 47 davor zu
verrutschen oder beschädigt zu werden. Bei dieser
Ausgestaltung wird durch die Lage der O-Ringe 47 verhindert,
dass Flüssigkeit in die Umgebung gelangt, wenn die Verbindung
55 zwischen Stutzen 5 und Gehäuseteil 3 aufgrund eines
Fertigungsfehlers oder einer Überbeanspruchung undicht sein
sollte. Der Verbindungsring 7 und die Hülse 49 sind bei diesem
Ausführungsbeispiel einstückig.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der
Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als
auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
Claims (14)
1. Kupplungsgehäuse (1) für eine Schnellkupplung für
Schläuche oder Rohrleitungen mit einem Gehäuseteil (3)
zur Aufnahme eines Stecknippels (41) und einem Stutzen
(5) zum Befestigen eines Schlauchs oder einer
Rohrleitung, dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (5)
und das Gehäuseteil (3) zweiteilig ausgeführt sind.
2. Kupplungsgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Stutzen (5) aus Metall, insbesondere Stahl,
hergestellt ist.
3. Kupplungsgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (3) aus Kunststoff,
insbesondere kraftstoff-, öl- und/oder
temperaturbeständigem Kunststoff besteht.
4. Kupplungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (5) und das
Gehäuseteil (3) drehfest miteinander verbunden sind.
5. Kupplungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (5) und das
Gehäuseteil (3) formschlüssig miteinander verbunden sind.
6. Kupplungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (5) und das
Gehäuseteil (3) stoffschlüssig miteinander verbunden
sind.
7. Kupplungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (3) eine
erste Durchgangsbohrung (21) aufweist, dass am ersten
Ende (39) der ersten Durchgangsbohrung (21) eine
Ausnehmung zur Aufnahme eines Stecknippels (41) vorhanden
ist, und dass der Stutzen (5) an einem zweiten Ende (40)
der ersten Durchgangsbohrung (21) angeordnet ist.
8. Kupplungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (5) teilweise in
der ersten Durchgangsbohrung (21) angeordnet ist.
9. Kupplungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stutzen (5) an seinem
dem zweiten Ende (40) der ersten Durchgangsbohrung (21)
zugewandten Ende einen Flansch (13) aufweist.
10. Kupplungsgehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass der Flansch (13) in der Ausnehmung zur Aufnahme
eines Stecknippels (41) angeordnet ist.
11. Kupplungsgehäuse nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Flansch (13) mindestens eine
Aussparung (15) aufweist, und dass der oder die
Aussparungen (15) mit einem oder mehreren Vorsprüngen
(17) des Gehäuseteils (3) zusammenwirken.
12. Kupplungsgehäuse nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass an der dem Gehäuseteil (3)
abgewandten Seite des Flansches (13) ein form- und/oder
stoffschlüssig mit dem Gehäuseteil (3) und dem Flansch
(5) verbundener Verbindungsring (7) angeordnet ist.
13. Kupplungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (3) einen
sich im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse der
Durchgangsbohrung () erstreckenden Durchbruch (9)
aufweist, und dass in dem Durchbruch (9) ein
Verriegelungselement (11) verrastbar ist, welches in
verrastetem Zustand einen in der ersten Durchgangsbohrung
(21) aufgenommenen Stecknippel (41) verriegelt.
14. Schnellkupplung für Schläuche oder Rohrleitungen mit
einem Gehäuseteil (3) und mit einem Stecknippel (41),
dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsgehäuse (1)
eines nach einem der Ansprüche 1 bis 13 ist.
Priority Applications (4)
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