DE10000375A1 - Wischblatt - Google Patents
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Abstract
Bei einem Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen mit einer aus einem gummielastischen Material hergestellten Wischleiste (2) und mit wenigstens einer mit der Wischleiste verbundenen Tragschiene (3) aus einem federelastischen Material ist die Wischleiste (2) an die Tragschiene (3) angespritzt ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Wischblatt gemäß
Patentanspruch 1.
Wischblätter zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen sind in
unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Bekannt sind
insbesondere auch Wischblätter
(DE-A 19 7 34 843), die aus einer Wischleiste aus einem
gummielastischen Material und aus einem federelastischen
Tragelement bestehen, an welchem die Wischleiste gehalten
ist und an welchem auch Mittel zum Verbinden des Wischblatts
mit dem Arm eines Scheibenwischers vorgesehen sind. Bei
bekannten Wischblättern besteht das federelastische
Tragelement aus zwei sich in Längsrichtung des Wischblatts
erstreckenden Federschienen, die jeweils in seitliche
Längsnuten der Wischleiste eingreifen und diese zwischen
sich halten. Diese bekannte Ausbildung bedingt einen nicht
unerheblichen Montageaufwand.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Wischblatt aufzuzeigen,
welches sich durch eine vereinfachte Montage auszeichnet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Wischblatt entsprechend
dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
Bei der Erfindung ist die Wischleiste an die wenigstens eine
Federschiene angespritzt, d. h. die Federschiene wird hierfür
beim Spritzgießen der Wischleiste in die dabei verwendete
Spritzgießform eingebracht, so daß nach dem Spritzgießen die
Wischleiste und die Federschiene eine Einheit bilden.
Nachträgliche Montagearbeiten zur Komplettierung des
Wischblatts können entfallen.
Die Gestaltungsfreiheit nicht nur für das Wischblatt
insgesamt wird gegenüber der bisherigen Ausbildung
wesentlich erhöht, und zwar insbesondere auch dadurch, daß
nach dem Spritzgießen der Wischleiste keine Montagevorgänge
notwendig sind, durch die die Gestaltungsfreiheit der zu
handelnden Teile nicht unerheblich eingeschränkt ist.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen
Ausbildung besteht auch darin, daß es durch Umspritzen in
besonders einfacher Weise möglich ist, die Kanten der aus
Metall gefertigten Federschiene durch das Material der
Wischleiste abzudecken, womit insbesondere auch das
Verletzungsrisiko vermieden ist.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der
Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht
ein Wischblatt gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt
entsprechend der Linie I-I der Fig. 1;
Fig. 3 in vergrößerter Darstellung und im Längsschnitt
ein Ende des Wischblatts der Fig. 1;
Fig. 4 in einer Darstellung der Fig. 2 eine weitere
mögliche Ausführungsform.
Das in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Wischblatt
besteht im wesentlichen aus einer langgestreckten, aus einem
gummielastischen Material durch Spritzgießen hergestellten
Wischleiste 2 und aus einer aus einem federelastischen
Flachmaterial, beispielsweise aus Federstahl hergestellten
bandförmigen Federschiene 3, die von dem Material der
Wischleiste 2 weitestgehend umspritzt ist. Die Federschiene
3, die sich ebenso wie die Wischleiste 2 über die gesamte
Länge des Wischblatts 1 erstreckt, besitzt beispielsweise
eine konstante Breite mit parallelen Längsseiten 3' und 3".
Es sind aber auch andere Formen für die Federschiene 3
denkbar, und zwar beispielsweise in der Weise, daß die
Breite der Federschiene 3 zu einem oder aber zu beiden Enden
des Wischblatts 1 hin abnimmt.
Wie die Fig. 2 zeigt, ist die Wischleiste 2 so geformt, daß
sie an der Unterseite der Federschiene 3 einen sich über die
gesamte Länge des Wischblatts 1 erstreckenden, bei der
dargestellten Ausführungsform flachbandartigen
Profilabschnitt 4 bildet, der mit seinen größeren
Oberflächenseiten parallel zu den Oberflächenseiten der
Federschiene 3 liegt und an den an der der Federschiene 3
abgewandten Seite über einen Kippsteg 5 die Wischlippe 6
angeformt ist, welche sich ebenfalls in etwa über die
gesamte Länge des Wischblatts 1 erstreckt und im
Verwendungsfall gegen die zu reinigende Scheibe anliegt.
An die den Profilabschnitt 4 abgewandte Oberseite der
Federschiene 3 anschließend bildet die Wischleiste 2 einen
Profilabschnitt 7, der an einer Längsseite des Wischblatts 1
die dortige Längskante 3' der Federschiene 3 mit einem
leistenartigen Bereich 7' abdeckt und an den beiden Enden
des Wischblatts 1 die dortigen Enden der Federschiene 3 mit
einem Bereich 7" klammerartig übergreift, der dort auch in
den unteren Profilabschnitt 4 übergeht.
An der anderen Längsseite des Wischblatts 1 liegt die
dortige Längskante 3" über nahezu die gesamte Länge dieser
Federschiene frei. Die Wischleiste 2 ist hierfür mit einer
Ausnehmung 8 versehen. Diese Ausnehmung 8 ist durch einen
Halter geformt, der in der für die Herstellung des
Wischblatts 1 verwendeten Spritzgießform vorgesehen ist, und
zwar für die lagerichtige Fixierung der Federschiene 3 in
dieser Form. Anstelle einer durchgehenden Ausnehmung 8
können auch mehrere, jeweils eine kurze Länge aufweisende
Ausnehmungen vorgesehen sein, wobei dann beidseitig von
jeder kurzen Ausnehmung 8 der obere Profilabschnitt 7 über
einen dem Bereich 7" entsprechenden und die Federschiene 3
an der Längskante 3" klammerartig übergreifenden Bereich in
den Profilabschnitt 4 übergeht. Unabhängig davon, ob die
Längskante 3" in einer Ausnehmung 8 oder abschnittsweise in
mehreren aufeinanderfolgenden kurzen Ausnehmungen freiliegt,
ist die Ausbildung so getroffen, daß diese Kante nicht über
die betreffende Längsseite des Wischblatts 1 vorsteht,
sondern innerhalb der Ausnehmung(en) liegt, so daß auch an
dieser Längsseite des Wischblatts 1 ein Schutz gegen
Verletzungen durch die Längskante 3" gegeben ist.
Wie die Fig. 2 auch zeigt, ist die Wischleiste 2 bei der
dargestellten Ausführungsform an ihrer Oberseite, d. h. an
der Oberseite des Profilabschnittes 7 spoilerartig
ausgebildet. Die Wischleiste 2 besitzt hierfür an der einen
Längsseite des Wischblatts, d. h. im Bereich der Längskante
3" in einer Achsrichtung senkrecht zur Ebene der
Federschiene 3 eine größere Höhe als an der anderen
Längsseite im Bereich der Längskante 3', so daß sich an der
Oberseite eine schräg abfallende und um Achsen parallel zur
Längsachse L des Wischblatts 1 konkav gekrümmte
Spoilerfläche 9 ergibt, die an der einen Längsseite des
Wischblatts 1 in einen oberen Rand 10 und an der anderen
Seite des Wischblatts 1 in den Bereich 7' übergeht. Der Rand
10 besitzt bei der dargestellten Ausführungsform eine sich
entlang der Längsachse L ändernde Höhe, d. h. in der Mitte
des Wischblatts 1, also dort wo die Befestigung mit dem
nicht dargestellten Scheibenwischerarm erfolgt, ist die Höhe
des Randes 10 am größten und nimmt zu den beiden Enden des
Wischblatts hin ab.
In der Federschiene 3 sind eine Vielzahl von Öffnungen 11
vorgesehen, die von dem Material der Wischleiste 2
durchdrungen sind und über die eine Verbindung zwischen dem
oberen Profilabschnitt und den unteren Profilabschnitt 4
hergestellt ist.
Abweichend von der vorbeschriebenen Ausführungsform ist es
auch möglich, den oberen Profilabschnitt 7 an der der
Längskante 3" benachbarten Längsseite entsprechend der
unterbrochenen Linie 12 der Fig. 2 zwischen den beiden
Enden über einen größeren Teil der Länge des Wischblatts 1
so abzuschrägen, daß sich anstelle der Ausnehmung 8 mit der
relativ geringen Öffnungsbreite in Richtung senkrecht zur
Ebene der Federschiene 3 eine Ausnehmung ergibt, die eine
sehr viel größere Öffnungsbreite aufweist und bis an den
oberen Rand 10 reicht. Auch anstelle dieser Ausnehmung
können wiederum mehrere derartige Ausnehmungen mit kurzer
Länge vorgesehen sein, die segmentartig in Richtung der
Längsachse L aufeinanderfolgen.
Die Fig. 4 zeigt in einer Darstellung wie Fig. 2 als
weitere Ausführung ein Wischblatt 1a, bei dem die
Wischleiste 2a so ausgebildet ist, daß das Material der
Wischleiste 2a die Federschiene 3 an ihrer Längskante 3' mit
einem Abschnitt oder Bereich 7''' des Profilabschnitts 7
klammerartig übergreift und abdeckt, und zwar an der der
Ausnehmung 8 gegenüberliegenden Längsseite des Wischblatts
1a. Ansonsten entspricht die Wischleiste 2a der Wischleiste
2, auch hinsichtlich der Querschnittsform.
1
,
1
a Wischblatt
2
,
2
a Wischleiste
3
Federschiene
3
',
3
" Längskante
4
Profilabschnitt
5
Kippsteg
6
Wischlippe
7
Profilabschnitt
7
',
7
",
7
''' Bereich des Profilabschnittes
8
Ausnehmung
9
Spoilerfläche
10
Spoilerrand
11
Öffnungen
12
Linie
Claims (15)
1. Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen,
insbesondere Kraftfahrzeugen, mit einer aus einem
gummielastischen Material hergestellten Wischleiste (2,
2a) sowie mit wenigstens einer mit der Wischleiste
verbundenen Tragschiene (3) aus einem federelastischen
Material, dadurch gekennzeichnet, daß Wischleiste (2, 2a)
an die Tragschiene (3) angespritzt ist.
2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Federschiene (3) flachbandförmig ausgebildet ist.
3. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) über ihre
gesamte Länge eine konstante Breite aufweist.
4. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Federschiene eine sich entlang
der Länge des Wischblatts (1, 1a) ändernde Breite
aufweist.
5. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragschiene (3) zumindest
teilweise vom Material der Wischleiste (2, 2a) umspritzt
ist.
6. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wischleiste (2, 2a) die
wenigstens eine Federschiene (3) zumindest in einem
Teilbereich ihres Umfangs abdeckt.
7. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Profilabschnitte (4, 7) der
Wischleiste (2, 2a) beidseitig von der Federschiene (3)
vorgesehen sind, und daß die Federschiene (3) Öffnungen
(11) aufweist, durch die die Profilabschnitte (4, 7)
einstückig miteinander verbunden sind.
8. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wischleiste (2, 2a) an
einem eine Oberseite des Wischblatts bildenden
Profilabschnitt (7) als Spoiler ausgebildet ist.
9. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einem
Teilbereich des Randes der Federschiene (3) die beiden
Profilabschnitte (4, 7) ineinander übergehen und dort die
Federschiene (3) vollständig abdecken.
10. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an
wenigstens einem Ende des Wischblatts (1, 1a) an ihrer
dortigen Kante vom Material der Wischleiste (2, 2a)
umspritzt ist.
11. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an
wenigstens Längsseite des Wischblatts (1a) an ihrer
dortigen Längskante (3') vom Material der Wischleiste
(2a) umspritzt ist.
12. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an einer
Längsseite des Wischblatts (1, 1a) mit ihrer dortigen
Längskante (3") zumindest auf einer Teillänge freiliegt.
13. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an einer
Längsseite des Wischblatts (1, 1a) mit ihrer dortigen
Längskante (3") abschnittsweise freiliegt.
14. Wischblatt nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Längskante (3") der
Federschiene (3) in wenigstens einer Ausnehmung (8)
freiliegt.
15. Wischblatt nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) wenigstens an
derjenigen Längsseite des Wischblatts (1a), die der einen
Längsseite gegenüber liegt, an ihrer dortigen Längskante
(3") vom Material der Wischleiste (2a) umspritzt ist.
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