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DE10000375A1 - Wischblatt - Google Patents

Wischblatt

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Publication number
DE10000375A1
DE10000375A1 DE2000100375 DE10000375A DE10000375A1 DE 10000375 A1 DE10000375 A1 DE 10000375A1 DE 2000100375 DE2000100375 DE 2000100375 DE 10000375 A DE10000375 A DE 10000375A DE 10000375 A1 DE10000375 A1 DE 10000375A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wiper
wiper blade
spring rail
strip
blade according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000100375
Other languages
English (en)
Inventor
Eckhardt Schmid
Bruno Egner-Walter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valeo Wischersysteme GmbH
Original Assignee
Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH filed Critical Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH
Priority to DE2000100375 priority Critical patent/DE10000375A1/de
Priority to PCT/EP2000/012771 priority patent/WO2001051324A1/de
Priority to AU25116/01A priority patent/AU2511601A/en
Publication of DE10000375A1 publication Critical patent/DE10000375A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60S1/3874Flat-type wiper blade, i.e. without harness with a reinforcing vertebra
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    • B60S2001/3817Means of supporting or holding the squeegee or blade rubber chacterised by a backing strip to aid mounting of squeegee in support
    • B60S2001/3818Means of supporting or holding the squeegee or blade rubber chacterised by a backing strip to aid mounting of squeegee in support the backing strip being a channel-like element, e.g. not continuous

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Abstract

Bei einem Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen mit einer aus einem gummielastischen Material hergestellten Wischleiste (2) und mit wenigstens einer mit der Wischleiste verbundenen Tragschiene (3) aus einem federelastischen Material ist die Wischleiste (2) an die Tragschiene (3) angespritzt ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Wischblatt gemäß Patentanspruch 1.
Wischblätter zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen sind in unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Bekannt sind insbesondere auch Wischblätter (DE-A 19 7 34 843), die aus einer Wischleiste aus einem gummielastischen Material und aus einem federelastischen Tragelement bestehen, an welchem die Wischleiste gehalten ist und an welchem auch Mittel zum Verbinden des Wischblatts mit dem Arm eines Scheibenwischers vorgesehen sind. Bei bekannten Wischblättern besteht das federelastische Tragelement aus zwei sich in Längsrichtung des Wischblatts erstreckenden Federschienen, die jeweils in seitliche Längsnuten der Wischleiste eingreifen und diese zwischen sich halten. Diese bekannte Ausbildung bedingt einen nicht unerheblichen Montageaufwand.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Wischblatt aufzuzeigen, welches sich durch eine vereinfachte Montage auszeichnet. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Wischblatt entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
Bei der Erfindung ist die Wischleiste an die wenigstens eine Federschiene angespritzt, d. h. die Federschiene wird hierfür beim Spritzgießen der Wischleiste in die dabei verwendete Spritzgießform eingebracht, so daß nach dem Spritzgießen die Wischleiste und die Federschiene eine Einheit bilden. Nachträgliche Montagearbeiten zur Komplettierung des Wischblatts können entfallen.
Die Gestaltungsfreiheit nicht nur für das Wischblatt insgesamt wird gegenüber der bisherigen Ausbildung wesentlich erhöht, und zwar insbesondere auch dadurch, daß nach dem Spritzgießen der Wischleiste keine Montagevorgänge notwendig sind, durch die die Gestaltungsfreiheit der zu handelnden Teile nicht unerheblich eingeschränkt ist.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung besteht auch darin, daß es durch Umspritzen in besonders einfacher Weise möglich ist, die Kanten der aus Metall gefertigten Federschiene durch das Material der Wischleiste abzudecken, womit insbesondere auch das Verletzungsrisiko vermieden ist.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht ein Wischblatt gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt entsprechend der Linie I-I der Fig. 1;
Fig. 3 in vergrößerter Darstellung und im Längsschnitt ein Ende des Wischblatts der Fig. 1;
Fig. 4 in einer Darstellung der Fig. 2 eine weitere mögliche Ausführungsform.
Das in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Wischblatt besteht im wesentlichen aus einer langgestreckten, aus einem gummielastischen Material durch Spritzgießen hergestellten Wischleiste 2 und aus einer aus einem federelastischen Flachmaterial, beispielsweise aus Federstahl hergestellten bandförmigen Federschiene 3, die von dem Material der Wischleiste 2 weitestgehend umspritzt ist. Die Federschiene 3, die sich ebenso wie die Wischleiste 2 über die gesamte Länge des Wischblatts 1 erstreckt, besitzt beispielsweise eine konstante Breite mit parallelen Längsseiten 3' und 3". Es sind aber auch andere Formen für die Federschiene 3 denkbar, und zwar beispielsweise in der Weise, daß die Breite der Federschiene 3 zu einem oder aber zu beiden Enden des Wischblatts 1 hin abnimmt.
Wie die Fig. 2 zeigt, ist die Wischleiste 2 so geformt, daß sie an der Unterseite der Federschiene 3 einen sich über die gesamte Länge des Wischblatts 1 erstreckenden, bei der dargestellten Ausführungsform flachbandartigen Profilabschnitt 4 bildet, der mit seinen größeren Oberflächenseiten parallel zu den Oberflächenseiten der Federschiene 3 liegt und an den an der der Federschiene 3 abgewandten Seite über einen Kippsteg 5 die Wischlippe 6 angeformt ist, welche sich ebenfalls in etwa über die gesamte Länge des Wischblatts 1 erstreckt und im Verwendungsfall gegen die zu reinigende Scheibe anliegt.
An die den Profilabschnitt 4 abgewandte Oberseite der Federschiene 3 anschließend bildet die Wischleiste 2 einen Profilabschnitt 7, der an einer Längsseite des Wischblatts 1 die dortige Längskante 3' der Federschiene 3 mit einem leistenartigen Bereich 7' abdeckt und an den beiden Enden des Wischblatts 1 die dortigen Enden der Federschiene 3 mit einem Bereich 7" klammerartig übergreift, der dort auch in den unteren Profilabschnitt 4 übergeht.
An der anderen Längsseite des Wischblatts 1 liegt die dortige Längskante 3" über nahezu die gesamte Länge dieser Federschiene frei. Die Wischleiste 2 ist hierfür mit einer Ausnehmung 8 versehen. Diese Ausnehmung 8 ist durch einen Halter geformt, der in der für die Herstellung des Wischblatts 1 verwendeten Spritzgießform vorgesehen ist, und zwar für die lagerichtige Fixierung der Federschiene 3 in dieser Form. Anstelle einer durchgehenden Ausnehmung 8 können auch mehrere, jeweils eine kurze Länge aufweisende Ausnehmungen vorgesehen sein, wobei dann beidseitig von jeder kurzen Ausnehmung 8 der obere Profilabschnitt 7 über einen dem Bereich 7" entsprechenden und die Federschiene 3 an der Längskante 3" klammerartig übergreifenden Bereich in den Profilabschnitt 4 übergeht. Unabhängig davon, ob die Längskante 3" in einer Ausnehmung 8 oder abschnittsweise in mehreren aufeinanderfolgenden kurzen Ausnehmungen freiliegt, ist die Ausbildung so getroffen, daß diese Kante nicht über die betreffende Längsseite des Wischblatts 1 vorsteht, sondern innerhalb der Ausnehmung(en) liegt, so daß auch an dieser Längsseite des Wischblatts 1 ein Schutz gegen Verletzungen durch die Längskante 3" gegeben ist.
Wie die Fig. 2 auch zeigt, ist die Wischleiste 2 bei der dargestellten Ausführungsform an ihrer Oberseite, d. h. an der Oberseite des Profilabschnittes 7 spoilerartig ausgebildet. Die Wischleiste 2 besitzt hierfür an der einen Längsseite des Wischblatts, d. h. im Bereich der Längskante 3" in einer Achsrichtung senkrecht zur Ebene der Federschiene 3 eine größere Höhe als an der anderen Längsseite im Bereich der Längskante 3', so daß sich an der Oberseite eine schräg abfallende und um Achsen parallel zur Längsachse L des Wischblatts 1 konkav gekrümmte Spoilerfläche 9 ergibt, die an der einen Längsseite des Wischblatts 1 in einen oberen Rand 10 und an der anderen Seite des Wischblatts 1 in den Bereich 7' übergeht. Der Rand 10 besitzt bei der dargestellten Ausführungsform eine sich entlang der Längsachse L ändernde Höhe, d. h. in der Mitte des Wischblatts 1, also dort wo die Befestigung mit dem nicht dargestellten Scheibenwischerarm erfolgt, ist die Höhe des Randes 10 am größten und nimmt zu den beiden Enden des Wischblatts hin ab.
In der Federschiene 3 sind eine Vielzahl von Öffnungen 11 vorgesehen, die von dem Material der Wischleiste 2 durchdrungen sind und über die eine Verbindung zwischen dem oberen Profilabschnitt und den unteren Profilabschnitt 4 hergestellt ist.
Abweichend von der vorbeschriebenen Ausführungsform ist es auch möglich, den oberen Profilabschnitt 7 an der der Längskante 3" benachbarten Längsseite entsprechend der unterbrochenen Linie 12 der Fig. 2 zwischen den beiden Enden über einen größeren Teil der Länge des Wischblatts 1 so abzuschrägen, daß sich anstelle der Ausnehmung 8 mit der relativ geringen Öffnungsbreite in Richtung senkrecht zur Ebene der Federschiene 3 eine Ausnehmung ergibt, die eine sehr viel größere Öffnungsbreite aufweist und bis an den oberen Rand 10 reicht. Auch anstelle dieser Ausnehmung können wiederum mehrere derartige Ausnehmungen mit kurzer Länge vorgesehen sein, die segmentartig in Richtung der Längsachse L aufeinanderfolgen.
Die Fig. 4 zeigt in einer Darstellung wie Fig. 2 als weitere Ausführung ein Wischblatt 1a, bei dem die Wischleiste 2a so ausgebildet ist, daß das Material der Wischleiste 2a die Federschiene 3 an ihrer Längskante 3' mit einem Abschnitt oder Bereich 7''' des Profilabschnitts 7 klammerartig übergreift und abdeckt, und zwar an der der Ausnehmung 8 gegenüberliegenden Längsseite des Wischblatts 1a. Ansonsten entspricht die Wischleiste 2a der Wischleiste 2, auch hinsichtlich der Querschnittsform.
Bezugszeichenliste
1
,
1
a Wischblatt
2
,
2
a Wischleiste
3
Federschiene
3
',
3
" Längskante
4
Profilabschnitt
5
Kippsteg
6
Wischlippe
7
Profilabschnitt
7
',
7
",
7
''' Bereich des Profilabschnittes
8
Ausnehmung
9
Spoilerfläche
10
Spoilerrand
11
Öffnungen
12
Linie

Claims (15)

1. Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, mit einer aus einem gummielastischen Material hergestellten Wischleiste (2, 2a) sowie mit wenigstens einer mit der Wischleiste verbundenen Tragschiene (3) aus einem federelastischen Material, dadurch gekennzeichnet, daß Wischleiste (2, 2a) an die Tragschiene (3) angespritzt ist.
2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) flachbandförmig ausgebildet ist.
3. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) über ihre gesamte Länge eine konstante Breite aufweist.
4. Wischblatt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene eine sich entlang der Länge des Wischblatts (1, 1a) ändernde Breite aufweist.
5. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragschiene (3) zumindest teilweise vom Material der Wischleiste (2, 2a) umspritzt ist.
6. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischleiste (2, 2a) die wenigstens eine Federschiene (3) zumindest in einem Teilbereich ihres Umfangs abdeckt.
7. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Profilabschnitte (4, 7) der Wischleiste (2, 2a) beidseitig von der Federschiene (3) vorgesehen sind, und daß die Federschiene (3) Öffnungen (11) aufweist, durch die die Profilabschnitte (4, 7) einstückig miteinander verbunden sind.
8. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischleiste (2, 2a) an einem eine Oberseite des Wischblatts bildenden Profilabschnitt (7) als Spoiler ausgebildet ist.
9. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einem Teilbereich des Randes der Federschiene (3) die beiden Profilabschnitte (4, 7) ineinander übergehen und dort die Federschiene (3) vollständig abdecken.
10. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an wenigstens einem Ende des Wischblatts (1, 1a) an ihrer dortigen Kante vom Material der Wischleiste (2, 2a) umspritzt ist.
11. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an wenigstens Längsseite des Wischblatts (1a) an ihrer dortigen Längskante (3') vom Material der Wischleiste (2a) umspritzt ist.
12. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an einer Längsseite des Wischblatts (1, 1a) mit ihrer dortigen Längskante (3") zumindest auf einer Teillänge freiliegt.
13. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) an einer Längsseite des Wischblatts (1, 1a) mit ihrer dortigen Längskante (3") abschnittsweise freiliegt.
14. Wischblatt nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Längskante (3") der Federschiene (3) in wenigstens einer Ausnehmung (8) freiliegt.
15. Wischblatt nach einem der Ansprüche 12-14, dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (3) wenigstens an derjenigen Längsseite des Wischblatts (1a), die der einen Längsseite gegenüber liegt, an ihrer dortigen Längskante (3") vom Material der Wischleiste (2a) umspritzt ist.
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