DE10000925A1 - Flanschwelle - Google Patents
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Abstract
Eine Flanschwelle (1), die insbesondere bei einem Kraftfahrzeug anwendbar ist, ist mit mindestens einem Flansch (2) und einer Welle (3) versehen, wobei der Flansch (2) eine Flanschfläche (4) und einen Flanschrücken (5) aufweist. Zur Abdeckung des Flanschrückens (5) ist eine Schutzkappe (6) vorgesehen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Flanschwelle, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit
mindestens einem Flansch und einer Welle, wobei der Flansch eine Flanschfläche und
einen Flanschrücken aufweist.
Flanschwellen werden in vielen Bereichen des Maschinenbaus zur Übertragung eines
Drehmomentes verwendet, wobei jeweils an nur einem Ende oder auch an beiden Enden
der Welle ein Flansch vorgesehen sein kann. Durch die Flanschwelle ist das
Drehmoment mittels der Welle über deren Länge übertragbar und durch den Flansch in
ein benachbartes, mit diesem zumeist über eine Verschraubung verbundenes Bauteil
einleitbar. Zwischen der Welle und dem Flansch kann je nach Anwendungsfall ein
Gelenk und/oder eine drehfeste Schiebeverzahnungsverbindung angeordnet sein, um
Neigungs- bzw. Längenänderungen auszugleichen. Besonders in Kraftfahrzeugen
werden Flanschwellen beispielsweise in Form von starren Halbwellen als Abtriebswellen
von Differentialgetrieben und mit Kreuzgelenken als Kardanwellen bzw. mit
Gleichlaufgelenken als Radantriebswellen verwendet.
Die in Kraftfahrzeugen verwendeten Flanschwellen bestehen zumeist aus
geschmiedetem Stahl und sind üblicherweise zur Vermeidung von Korrosion nitriert. Da
die Flanschwellen häufig in Bereichen angeordnet sind, die von Spritzwasser und
Schmutz beaufschlagt werden, sind insbesondere die Flansche und die
Flanschverschraubungen besonders korrosionsgefährdet. Die Flanschwellen werden
daher üblicherweise zusätzlich gegen Korrosion und Steinschlag geschützt, was häufig
durch Lackieren oder Pulverbeschichten erfolgt.
Es sind jedoch auch andere Lösungen bekannt geworden, die unter Umständen als
Korrosions- und Steinschlagschutz nutzbar sein können.
Beispielsweise ist aus der DE 28 04 339 A1 eine Schutzabdichtung für
Gelenkverbindungen von Kraftfahrzeugwellen bekannt, bei der ein über einem
Gleichlaufgelenk montierter und an einem nichtdrehenden Stützteil befestigter Faltenbalg
mittels eines auf der Welle drehbar gelagerten zylindrischen Abschnittes bis zu einem
dem anderen Gleichlaufgelenk zugeordneten Faltenbalg fortgeführt ist und in diesem
endet. Durch die Schutzabdichtung werden ansonsten übliche Dichtungsprobleme
zwischen separaten Faltenbalgen und der Welle vermieden und die Welle zusätzlich
gegen Korrosion geschützt. Nachteilig ist jedoch, dass die Anschlussflansche durch die
Schutzabdeckung nicht abgedeckt sind. Im übrigen handelt es sich um eine relativ
aufwendige und kostspielige Lösung, da die Faltenbalge nicht wie üblich zusammen mit
den Gleichlaufgelenken und der Welle mitrotieren, sondern an nichtrotierenden Bauteilen
befestigt sind.
In der DE 31 40 542 C1 wird dagegen eine Dichtungsanordnung zur Überbrückung und
Abdichtung einer Antriebs- und Abtriebswelle einer Kreuzgelenkkupplung vorgeschlagen,
bei der eine Dichtungsmanschette neben einer Befestigung auf dem Flansch und auf der
Welle zusätzlich im Bereich der Kreuzgelenklagerungen befestigt ist. Durch die gewählte
Anordnung wird verhindert, dass die Dichtungsmanschette während des Betriebes mit
einem Gelenkteil in Berührung kommt, dadurch beschädigt wird, und durch austretendes
Fett oder Öl Beschädigungen an dem Kreuzgelenk hervorgerufen werden. Nachteilig an
dieser Anordnung ist die speziell für Kreuzgelenkkupplungen vorgesehene Ausbildung
der Dichtungsmanschette, die zudem aus einem sehr flexiblem Material, wie z. B. Gummi,
bestehen muss und schwierig zu montieren ist.
Es ergibt sich daher das Problem, eine Flanschwelle mit einer für die meisten Bauarten
von Flanschwellen anwendbaren Schutzvorrichtung zu versehen, die insbesondere für
den Flanschbereich geeignet, preiswert herstellbar und einfach montierbar ist.
Das Problem wird erfindungsgemäß in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruches
1 dadurch gelöst, dass zur Abdeckung des Flanschrückens eine Schutzkappe
vorgesehen ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Flanschwelle sind in den
Ansprüchen 2 bis 10 angegeben.
Eine Schutzkappe ist als Massenbauteil preiswert herstellbar und kann zusammen mit
der Flanschwelle je nach Ausführung und Anwendungsfall entweder in einer
endmontierten Position auf dem Flanschrücken oder in einer vormontierten Position zur
nachträglichen Verbringung in die endgültige Position, z. B. nach einer Verschraubung
des Flansches, angeliefert werden. Aufwendige und teure Maßnahmen zum Steinschlag-
und Korrosionsschutz in Form von Lackieren oder Pulverbeschichten, die bislang üblich
sind und beispielsweise auch das Entfetten von zu schützenden Bereichen und das
Abdecken nicht zu schützender Bereiche, wie z. B. von Faltenbälgen und Lagerflächen,
umfassen, können dadurch eingespart werden.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn als Material der Schutzkappe ein spritzbarer
Kunststoff, wie z. B. Polyamid, verwendet wird, da Spritzgussteile in großer Stückzahl und
mit gleichbleibender Qualität besonders preiswert herstellbar sind.
Die Schutzkappe kann eine im wesentlichen dem Flanschrücken entsprechende Kontur
aufweisen und zur Anordnung von Flanschverschraubungsteilen mit Öffnungen versehen
sein. In diesem Fall ergibt sich eine platzsparende Anordnung, da die Schutzkappe nicht
groß aufbaut, d. h. der Flanschrücken im wesentlichen nur um die Materialstärke der
Schutzkappe aufgedickt wird. Eine derart ausgebildete Schutzkappe wird bevorzugt in
ihrer endgültigen Position montiert mit der Flanschwelle angeliefert, wobei die Öffnungen
zweckmäßigerweise derart bemessen sind, dass die Flanschverschraubungsteile, wie
z. B. Schraubenköpfe, Scheiben, Muttern und überstehende Schraubenbolzen,
ungehindert montierbar sind.
Es ist jedoch auch denkbar, dass die Schutzkappe eine von dem Flanschrücken
abweichende Kontur aufweist und insbesondere zur Abdeckung von
Flanschverschraubungsteilen mindestens eine Ausbuchtung an der Schutzkappe
vorgesehen ist. In diesem Fall wird die Schutzkappe bevorzugt in einer vormontierten
Position mit der Flanschwelle angeliefert und erst nach erfolgter Verschraubung des
Flansches in die Endposition gebracht. Die Kontur der Schutzkappe kann mittels der
Ausbuchtungen dem Flanschrücken mit der Grobkontur der Verschraubungsteile
angepaßt sein. Die Kontur der Schutzkappe kann jedoch auch rein rotationssymmetrisch
und somit wesentlich glatter gestaltet sein, wodurch dann Verwirbelungen und daraus
resultierende Geräusche vermieden werden können.
Die Schutzkappe kann kraftschlüssig und/oder formschlüssig auf der Flanschwelle
fixiert sein.
Zur formschlüssigen Fixierung ist es zweckmäßig, wenn die Schutzkappe zur
Realisierung eines Presssitzes ein flanschseitiges und/oder ein wellenseitiges
zylindrisches Endstück mit einem untermaßigen Innendurchmesser aufweist. Die
Schutzkappe wird dann an dem jeweiligen Endstück auf der Flanschwelle gehalten und
gleichzeitig gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz in den Zwischenraum
zwischen dem Flanschrücken und der Schutzkappe abgedichtet.
Zur formschlüssigen Fixierung kann die Schutzkappe an dem flanschseitigen
zylindrischen Endstück mit einem inneren Ringsteg versehen sein, der zur Hinterrastung
des Flansches an der Flanschfläche vorgesehen ist.
Es ist jedoch auch denkbar, dass die Schutzkappe an dem flanschseitigen zylindrischen
Endstück und/oder an dem wellenseitigen zylindrischen Endstück einen inneren
Ringsteg aufweist, und dass der Flansch und/oder die Welle zur Rastierung der
Schutzkappe mittels des Ringsteges an einer entsprechenden zylindrischen Außenfläche
eine äußere Ringnut aufweist.
In ähnlicher Weise ist es umgekehrt auch möglich, dass die Schutzkappe an dem
flanschseitigen zylindrischen Endstück und/oder an dem wellenseitigen zylindrischen
Endstück eine innere Ringnut aufweist, und dass der Flansch und/oder die Welle zur
Rastierung der Schutzkappe mittels der Ringnut an einer zylindrischen Außenfläche
einen äußeren Ringsteg aufweist.
In jedem Fall ist die erfindungsgemäße Schutzkappe leicht montierbar und wird mittels
der beschriebenen Merkmale sicher auf dem Flansch gehalten. Besonders durch die
Ausführungsform mit abgedeckten Verschraubungsteilen wird eine Verschmutzung und
Korrosion der Flanschverschraubung vermieden, so dass auch nach längerer
Betriebszeit ein Auswechseln der Flanschwelle oder eines mit dieser verschraubten
Bauteiles problemlos möglich ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen
Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1: Eine Seitenansicht einer Flanschwelle mit einer Schutzkappe im
Schnitt,
Fig. 2: eine Schutzkappe als Einzelteil, und die
Fig. 3a-3c: verschiedene Varianten zur formschlüssigen Fixierung der
Schutzkappe.
In der Fig. 1 ist eine Flanschwelle 1 dargestellt, die als starre Halbwelle ausgebildet ist.
Die Flanschwelle weist einen Flansch 2 und eine Welle 3 auf, wobei der Flansch 2 mit
einer Flanschfläche 4 und einem Flanschrücken 5 versehen ist. Der Flansch 2 ist an
seinem Flanschrücken 5 mit einer Schutzkappe 6 abgedeckt, die als separates Bauteil in
Fig. 2 abgebildet ist und ein flanschseitiges zylindrisches Endstück 7 sowie ein
wellenseitiges zylindrisches Endstück 8 aufweist.
Die Schutzkappe 6 kann, beispielsweise als Kunststoff-Spritzgussteil, preiswert
hergestellt werden und auf dem Flanschrücken 5 des Flansches 2 einfach montiert und
fixiert werden. Die Schutzkappe 6 dient als Steinschlag- und Korrosionsschutz, durch
deren Verwendung aufwendige Lackier- und Beschichtungsarbeiten entfallen können.
Die Fixierung der Schutzkappe 5 auf dem Flansch 2 kann kraftschlüssig und/oder
formschlüssig erfolgen.
Bei Anwendung einer kraftschlüssigen Fixierung kann das flanschseitige und/oder das
wellenseitiges zylindrisches Endstück 7, 8 jeweils mit einem untermaßigen
Innendurchmesser 9, 10 versehen sein, so dass sich bei der Montage auf dem
Flanschrücken 5 ein Presssitz ergibt, durch den die Schutzkappe 6 in seiner
vorgesehenen Position gehalten wird. Als Nebeneffekt verhindert ein derartiger Presssitz
auch das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz in den Zwischenraum zwischen dem
Flanschrücken 5 und der Schutzkappe 6.
Da das Material der Schutzkappe 6 unter Umständen im Laufe der Lebensdauer
alterungsbedingt an Festigkeit verlieren kann, kann aus Sicherheitsgründen eine
formschlüssige Fixierung der Schutzkappe bevorzugt werden. Hierzu werden in den
Fig. 3a bis 3c anhand eines Ausschnittes des flanschseitigen zylindrischen
Endstückes 7 nach Einzelheit E aus Fig. 2 drei Möglichkeiten aufgezeigt.
In der Fig. 3a ist die Schutzkappe 6 an dem flanschseitigen zylindrischen Endstück 7
mit einem inneren Ringsteg 11 versehen, der zur Hinterrastung des Flansches 2 an der
Flanschfläche 4 vorgesehen ist.
In der Fig. 3b weist die Schutzkappe 6 an dem flanschseitigen zylindrischen Endstück 7
einen inneren Ringsteg 12 auf, der zur Rastierung der Schutzkappe 6 in einer äußeren
Ringnut 13 vorgesehen ist, die an einer entsprechenden zylindrischen Außenfläche 14
des Flansches 2 angeordnet ist.
In der Fig. 3c weist die Schutzkappe 6 dagegen an dem flanschseitigen zylindrischen
Endstück 7 eine innere Ringnut 15 auf, die zur Rastierung der Schutzkappe 6 auf einem
äußeren Ringsteg 16 vorgesehen ist, der an der zylindrischen Außenfläche 14 des
Flansches 2 angeordnet ist.
1
Flanschwelle
2
Flansch
3
Welle
4
Flanschfläche
5
Flanschrücken
6
Schutzkappe
7
flanschseitiges zylindrisches Endstück
8
wellenseitiges zylindrisches Endstück
9
Innendurchmesser
10
Innendurchmesser
11
innerer Ringsteg
12
innerer Ringsteg
13
äußere Ringnut
14
zylindrische Außenfläche
15
innere Ringnut
16
äußerer Ringsteg
Claims (10)
1. Flanschwelle, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit mindestens einem Flansch
(2) und einer Welle (3), wobei der Flansch (2) eine Flanschfläche (4) und einen
Flanschrücken (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abdeckung des
Flanschrückens (5) eine Schutzkappe (6) vorgesehen ist.
2. Flanschwelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Material der
Schutzkappe (6) ein spritzbarer Kunststoff Verwendung findet.
3. Flanschwelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzkappe (6) eine im wesentlichen dem Flanschrücken (5) entsprechende
Kontur aufweist, und dass zur Anordnung von Flanschverschraubungsteilen
Öffnungen in der Schutzkappe vorgesehen sind.
4. Flanschwelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzkappe (6) eine von dem Flanschrücken (5) abweichende Kontur aufweist,
und dass insbesondere zur Abdeckung von Flanschverschraubungsteilen
mindestens eine Ausbuchtung an der Schutzkappe (6) vorgesehen ist.
5. Flanschwelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
eine kraftschlüssige Fixierung der Schutzkappe (6) auf der Flanschwelle (1)
vorgesehen ist.
6. Flanschwelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe
(6) zur Realisierung eines Presssitzes ein flanschseitiges und/oder ein
wellenseitiges zylindrisches Endstück (7, 8) mit einem untermaßigen
Innendurchmesser (9, 10) aufweist.
7. Flanschwelle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
eine formschlüssige Fixierung der Schutzkappe (6) auf der Flanschwelle (1)
vorgesehen ist.
8. Flanschwelle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzkappe
(6) an dem flanschseitigen zylindrisches Endstück (7) mit einem inneren Ringsteg
(11) versehen ist, der zur Hinterrastung des Flansches (2) an der Flanschfläche (4)
vorgesehen ist.
9. Flanschwelle nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schutzkappe (6) an dem flanschseitigen zylindrischen Endstück (7) und/oder an
dem wellenseitigen zylindrischen Endstück (8) einen inneren Ringsteg (12)
aufweist, und dass der Flansch (2) und I oder die Welle (3) zur Rastierung der
Schutzkappe (6) mittels des inneren Ringsteges (12) an einer zylindrischen
Außenfläche (14) eine äußere Ringnut (13) aufweist.
10. Flanschwelle nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schutzkappe (6) an dem flanschseitigen zylindrischen Endstück (7) und/oder
an dem wellenseitigen zylindrischen Endstück (8) eine innere Ringnut (15)
aufweist, und dass der Flansch (2) und 1 oder die Welle (3) zur Rastierung der
Schutzkappe (6) mittels der inneren Ringnut (15) an einer zylindrischen
Außenfläche (14) einen äußeren Ringsteg (16) aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000100925 DE10000925A1 (de) | 2000-01-12 | 2000-01-12 | Flanschwelle |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE2000100925 DE10000925A1 (de) | 2000-01-12 | 2000-01-12 | Flanschwelle |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10000925A1 true DE10000925A1 (de) | 2001-07-19 |
Family
ID=7627253
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000100925 Withdrawn DE10000925A1 (de) | 2000-01-12 | 2000-01-12 | Flanschwelle |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10000925A1 (de) |
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- 2000-01-12 DE DE2000100925 patent/DE10000925A1/de not_active Withdrawn
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