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Zyklonfeuerung Die Erfindung betrifft eine Zyklonfeuerung, bestehend
aus mehreren parallel geschalteten zylindrischen Muffeln mit nachgeschaltetem Nachbrennraum
und unter Zwischenschaltung eines Schlackenfangrostes darauffolgendem Strahlungsraum,
bei der die aus den Muffeln austretenden Feuergase U-förmig umkehrend zwischen den
Rohren des Schlackenfangrostes hindurch in den Strahlungsraum geführt werden und
bei welcher die Muffeln gemäß Patent 970 635 um einen lotrechten prismatischen Schacht
herum so angeordnet sind, daß innerhalb dieses Schachtes, von ihm durch Kühlrohrwände
getrennt, sich noch ein Schacht befindet, der nach oben in den erweiterten Strahlungsraum
übergeht. Die Erfindung besteht darin, daß die Kühlrohrwände bis zum Boden reichen
und die Muffeln sowie die Schlackenfangroste aus der Mittenebene des Strahlungsraumes
derart seitlich gegeneinander versetzt sind, daß die durch die Schlackenfangroste
in den Strahlungsraum einströmenden Rauchgase in diesem eine Drallströmung um die
lotrechte Achse erzeugen.
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Bei der Anordnung gemäß dem Hauptpatent muß der Schlackenfangrost
entweder zwischen der Schachtwand und dem Boden des Schachtes oder in dem Schacht
selbst angeordnet sein. Im ersteren Falle muß nicht nur das Feuergas, sondern auch
die Schlacke zwischen den Rohren des Schlackenfangrostes hindurchströmen. Daher
muß auch bei Teillast eine genügend hohe Temperatur vorhanden sein, damit die Schlacke
fließt. Im anderen Falle muß auch bei Teillast das Feuergas den für die größte Feuergasmenge
bemessenen Schlackenfangrost durchströmen, wodurch ebenfalls die Teillastgrenze
ungünstig beeinflußt wird.
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Gemäß der Erfindung wird der Schacht nach unten abgeschlossen, die
Schlackenfangroste werden in an sich bekannter Weise seitlich gegen die Muffel versetzt
und um den schachtförmigen Strahlungsraum so angeordnet, daß eine Feuergasströmung
nach Art der bekannten Drehflamme entsteht. Durch den entstehenden Sog wird das
Feuergas bis zum Boden des Strahlungsraumes gelangen, der entweder als Trichter
oder als ebener Boden für den Abzug der Schlacke in flüssigem Zustand ausgebildet
sein kann.
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Diese Anordnung bewirkt eine gute Vermischung der Feuergase, die aus
den einzelnen Muffeln kommen, bereits im unteren Teil des Strahlungsraumes wie auch
dessen gleichmäßige Füllung, wenn einzelne Muffeln außer Betrieb sind.
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Die Anordnung ist dargestellt in Abb. 1 und 2 in zwei zueinander senkrechten,
lotrechten Symmetrieschnitten, in Abb. 3 in einem Querschnitt durch die Muffelachsen.
Die Feuerung umfaßt drei Muffeln 1, 2, 3, welche an drei Seitenflächen des Nachbrennraumes
angeordnet sind, der durch die Zwischenwände 4,5 in den drei Muffeln zugeordnete
Abteilungen 6, 7, 8 unterteilt ist. Innerhalb dieser Abteilungen befindet sich der
S chacht 9, welcher nach oben in den Strahlungsraum 10 übergeht. Sämtliche Wände
der Muffeln, der Nachbrennräume, des Schachtes 9 und des Strahlungsraumes 10 werden
von Verdampferrohren des befeuerten Dampferzeugers gebildet. Sie gehen von Verteilern
34, 33, 11, 12, 13, 14 aus und münden unmittelbar oder unter Zwischenschaltung von
Sammlern 15, 16, 17, 18, 19 und Überströmrohren 20, 21, 22, 23, 24 in die Kesseltrommel
25. Die Führung der erforderlichen Fallrohre zu den Verteilern ist zur Vereinfachung
nicht dargestellt.
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Im Bereich der Muffeln, des Nachbrennraumes und des Schachtes 9 bis
zur dargestellten Grenze sind die Rohrwände auf der Feuerseite mit feuerfesten Stiften
versehen, welche durch eine Schicht feuerfester Masse 26 abgedeckt sind, und nach
außen von einem Isoliermantel 27 und einer Blechverkleidung 28 umgeben.
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Eine von dem Verteiler 34 ausgehende Rohrwand 29 bildet den Boden
30 des Nachbrennraumes und seine Stirnwand 31, zugleich die Stirnwand der Muffel
2 und in der Fortsetzung die Stirnwand 32 des Strahlungsraumes 10. Von den Verteilern
33 und 11 gehen Rohrwände 35, 36 aus, welche die äußeren Seitenwände 37,38
des Nachbrennraumes bilden einschließlich der Stirnwände der Muffeln 1 und 3 und
in ihrem weiteren Verlauf die Seitenwände 39,40 des Strahlungsraumes 10. Eine weitere
aus dem Verteiler 34 entspringende Rohrwand 41 bildet die schräge Wand 42 und die
Rückwand 43 des Schachtes 9 und in ihrer Verlängerung die Rückwand 44 des Strahlungsraumes
10.
Drei Rohrgruppen 45, 46, 47 gehen ebenfalls von dem Verteiler
34 aus und bilden die Trennwände zwischen den Nachbrennräumen 6, 7, 8 und dem Schacht
9. Sie gehen im weiteren Verlauf in die Rohrwände 32, 39, 40 des Strahlungsraumes
über.
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Die Muffeln 1, 2, 3 sind in gleicher Richtung seitlich von den Mittelebenen
angeordnet, während auf der anderen Seite der Wände 45, 46, 47 in gleicher Höhe
mit den Muffeln die Rohre zu Schlackenfangrosten 48, 49, 50 auseinandergezogen sind.
Jede Muffel hat eine Feuergasaustrittsöffnung 51 und eine Schlackenauslauföffnung
52. Entsprechend hat jeder der Nachbrennräume 6, 7, 8 eine besondere Schlackenauslauföffnung
53, 54, 55, während der Boden des Schachtes 9 trichterförmig ausgebildet und mit
einer eigenen Schlackenauslauföffnung 56 versehen ist.
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In die Muffel wird das Brennstoff-Luft-Gemisch in bekannter Weise
durch den Kopf 57 mit Drall eingeführt, während die Zusatzluft in regelbarer Menge
durch Düsen 58 tangential und im gleichen Drehsinn wie der Brennstoff in die Muffel
eingeführt wird.
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Das Verhältnis von Brennstoffmenge zur Kühlwirkung ist so bemessen,
daß im Betrieb in der Muffel eine Feuergastemperatur von etwa 200° C über dem Schlackenschmelzpunkt
entsteht. Die bei der Verbrennung übrigbleibende Schlacke wird daher flüssig und
fließt durch die Öffnung 52 ab. Die Feuergase strömen durch die Öffnung 51 ebenfalls
in den Nachbrennraum 6, 7, 8, prallen an die Wand 45, 46, 47, werden seitlich abgelenkt
und strömen durch die Öffnungen der Schlackenfangroste 48, 49, 50 in den Schacht
9 ein, dabei einen Gaswirbel nach Art der Drehflamme bildend. Mit Hife von Zusatzbrennern
59, welche, ebenfalls seitlich versetzt, an der nicht von einem Nachbrennraum verdeckten
Wand 43 des Schachtes 9 angeordnet sind, können hach Bedarf Zusatzbrennstoff, Luft
oder Brüden zugeführt werden.