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Zentralverschluß für Möbel Die Erfindung betrifft einen Zentralverschluß
für Möbel mit Schüben. Eine besondere Anwendung findet er in Büromöbeln.
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Mit der Erfindung wird ein Zentralverschluß an-.gegeben, der leicht
zu bedienen ist, sehr sicher arbeitet und gegen Störungen weitgehend unempfindlich
ist.
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Zum Stand der Technik gehört ein Zentralverschluß, der eine um eine
senkrechte Achse schwenkbare Sperrschiene aufweist, die in den Bewegungsweg jedes
an einem zugehörigen Schub angebrachten Verriegelungsorgans gebracht werden kann.
In der Verriegelungsstellung ist das Einschieben des Zugs oder Schubs möglich, das
Herausziehen wird jedoch durch das Zusammenwirken von Sperrschiene und Verriegelungsorgan
verhindert.
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Diesem bekannten Zentralverschluß. sind jedoch eine Reihe von Nachteilen
und Mängel eigen, die durch die vorliegende Erfindung behoben werden. Zunächst ist
das Verriegelungsorgan des bekannten. Zentralverschlusses ein Haken, der ein Stanzteil
sein muß, weil anders die komplizierte Hakenform kaum hergestellt werden kann. Dies
macht einen verhältnismäßig teueren Stanzstempel erforderlich. Der Haken des bekannten
Zentralverschlusses kann außerdem nicht einfach aus Blech gefertigt sein, da dies
für die erforderliche einwandfreie Lagerung auf einem Stift zu dünn ist, es sei
denn, daß man sehr starkes Blech wählt. Bei dünnem Blech würde der Haken in vertikaler
Richtung um seine Achse kippen können, so daß ein einwandfreies Funktionieren in
Frage gestellt ist.
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Diese Nachteile überwindet der erfindungsgemäße Zentralverschluß unter
Erreichung von Vorteilen. Der Zentralverschluß für das Verriegeln von Schüben, Zügen
o.d. dgl. in Büromöbeln, mit einer um eine senkrechte Achse schwenkbaren Sperrschiene,
die in den Bewegungsweg jedes an dem zugehörigen Schub angebrachten Verriegelungsorgans
gebracht werden kann und dabei das Einschieben des Zugs gestattet, das Hinausziehen
aber verhindert, zeichnet sich dadurch aus, daß das Verriegelungsorgan ein zu einem
stumpfen Öffnungswinkel gebogenes Blech ist, das in seiner Scheitellinie um eine
senkrechte Achse schwenkbar auf einer über das hintere Ende des Schubs hinaus verlängerten
Seitenwange gelagert ist und, dessen hinterer Abschnitt durch Federkraft auf diese
Wange gedrückt wird, wobei der freie Schenkel der Sperrschiene in den Bewegungsweg
des von der Wange abstehenden Blechabschnitts schwenkbar ist.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand eins Ausführungsbeispiels und
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 einen senkrechten
Schnitt durch einen mehrere Schubfächer aufnehmenden Seitenteil eines Schreibtisches,
Fig.2 einen Teilausschnitt aus Fig. 1 in größerem Maßstab, Fig. 3 die Ansicht einzelner
Teile in Richtung des Pfeils III in Fig. 2 gesehen und Fig. 4 einen Horizontalschnitt
durch die Sperrvorrichtung einer Schublade.
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Wie Fig. 1 zeigt, sind in dem Schreibtischteil mehrere übereinander
angeordnete Schubfächer 10 mit Zuggriffen 12 angeordnet. Der Boden eines jeden Schubs
ist mit 15, die Rückwand mit 16 und die Seitenwände sind mit 14 bezeichnet. Dabei
reichen die Seitenwände nach hinten über die Rückwand 16 hinaus, um dort die Sperrvorrichtung
aufnehmen zu können. Die Rückwand des Schreibtischkastens ist mit 20 bezeichnet.
Parallel zu der aus der Rückwand 20 und einer Seitenwand gebildeten senkrechten
Kante ist eine senkrechte Sperrschiene 18 drehbar in einem oberen Sockel 22 und
einem unteren Sockel 24 gelagert. Zu diesem Zweck sind über die beiden Enden der
Sperrschiene hinausragende Zapfen 23 vorgesehen, die an dem hinteren Schenkel 17
der ein Winkelprofil aufweisenden Sperrschiene 18 befestigt sind. Der vordere Sperrschenkel
19 dieses Winkelprofils weist in der Sperrstellung senkrecht auf die Seitenwände
14. Vom oberen Ende der Sperrschiene aus ragt ein am Schenkel 19 befestigter Zapfen
26 senkrecht nach oben. An ihm ist eine Betätigungsschiene 28 drehbar befestigt,
die parallel zur Seitenwand nach vorne führt und über die Längeneinstellvorrichtung
23 mit dem Druckknopfschloß 30 in der Vorderwand des Schreibtischkastens verbunden
ist. Die aus den Teilen 26 bis 32 bestehende Betätigungsvorrichtung isst allen Einschüben
10 gemeinsam zugeordnet. Das hintenliegende Ende einer Zugfeder 34 ist mit der Schiene
28 verbunden, während das vordere Ende an .der Seitenwand des Schreibtischkastens
befestigt ist.
Wie aus Fig.4 hervorgeht, ist an der Innenseite der
Seitenwand 14 an deren hinterem Ende ein Winkelblech 35, 37 mittels Schrauben 36
so befestigt, daß es um seinen Scheitel schwenken kann. Auf diese Weise kann entweder
der Schenkel 35 oder der Schenkel37 dieses Winkelblechs an der Seitenwand anliegen.
In der dargestellten Sperrstellung liegt der Schenkel 35 an der Seitenwand 14 an,
da das Winkelblech durch eine in einer Vertiefung 42 in der Seitenwand 14 befindliche
Feder 40 in dieser Lage gehalten wird. Um ein Rutschen der Feder vom Schenkel
37
zu verhindern, ist ein Teil 38 dieses Schenkels umgebogen und ragt
etwas in die Schraubenfeder 40 hinein.
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Auf der Flachschiene 28 ist ein Mitnehmer 26 durch eine Schraube einstellbar
aufgeklemmt. Dieser Mitnehmer liegt an der hinteren Fläche einer Ausziehplatte 48,
die an ihrem vorderen Ende auf der Unterseite mit einer Griffrille 50 versehen ist.
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In der in Fig.4 dargestellten Lage kann der Einschub 10,14, 16 nicht
aus dem Schrenbtischkasten herausgezogen werden, da der vordere Schenkel37 des Winkelblechs
durch den Schenkel19 der Sperrschiene 18 an einer Bewegung nach vorne gehindert
ist. Zur Entriegelung wird der bewegliche Teil des Druckknopfschlosses 30 in an
sich bekannter Weise verdreht, so -daß die Schiene 28 unter dem Zug der Feder 34
nach vorne schnellt und dabei das Profil 18 über den Zapfen 26 um die Zapfen 23
schwenkt. Dadurch gelangt der Schenkel 19 aus der Bahn des Schenkels 37;
der Einschub kann also herausgezogen werden. Bei dem Vorschnellen der Schiene 28
wird die Platte 48 vom Mitnehmer 46 etwas nach vorne geschnellt, so daß die Platte
mittels der Griffrille 50 herausgezogen werden kann.
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In der entriegelten Stellung können alle Schubladen nach Belieben
herausgezogen oder wieder eingeschoben werden, ohne daß beim Einschieben eine Verriegelung
erfolgt. Die Verriegelung für alle Schubkästen wird dadurch in Tätigkeit gesetzt,
daß der bewegliche Teil des Schlosses 30 hereingedrückt wird. Dadurch wird
die Schiene 28 bei gleichzeitigem Spannen der Feder 34 nach hinten verschoben und
schwenkt dadurch die Profilschiene 18 mit ihrem Schenkel 19 wieder in die Bewegungsbahn
des. Schenkels 37 des Winkelblechs 35, 37. Die noch eingeschobenen Einschübe werden
dadurch verriegelt, während die ganz oder teilweise herausgezogenen Einschübe ungehindert
eingeschoben werden können, da der Schenkel 37 eines Jeden Winkelblechs mit seiner
der Seitenwand 14 abgewandten Fläche auf die Längskante des Schenkels 19 aufläuft
und entgegen dem Uhrzeiger (Fig.4) gegen die Kraft der Feder 40 geschwenkt wird.
Wenn der Schenkel 37 über die Kante .des Schenkels 19 hinausgelaufen ist, wird das
Winkelblech durch die Feder 40 wieder in die Ruhelage gedrückt. Dadurch ist der
betreffende Einschub verriegelt.
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Die über die Erläuterung des Inhalts des Patentanspruchs hinausgehenden
Teile der Beschreibung und der Zeichnungen sind nicht Gegenstand der Erfindung.