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Mittel zur Formveränderung von Haar, insbesondere lebendem menschlichem
Haar Die Erfindung bezieht sich auf ein Mittel zur Formveränderung von Haar, insbesondere
lebendem menschlichem Haar.
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Es wurde nun gefunden, daß man Mittel zur Formveränderung von menschlichem
Haar erhält, die sich in Lösung besonders gut zur Behandlung von Haaren verschiedener
Textur und Art eignen, besonders beständig sind, keinerlei schädigende Wirkung ausüben
und die Haarform besonders schnell und wirksam ändern, wenn man als wesentlichen
Bestandteil das Reaktionsprodukt eines sekundären Alkanolamins mit 2 bis 10 Kohlenstoffatomen,
Schwefelkohlenstoff und einer aliphatischen Halogenmonocarbonsäure mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen
oder deren Salzen verwendet, wobei das Mittel einen pH-Wert von 9,0 bis 9,7, vorzugsweise
9,5, aufweist.
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Als aliphatisches sekundäres Alkanolamin kann beispielsweise eine
der folgenden Verbindungen oder einverträgliches Gemisch derselben verwendet werden:
Diäthanolamin, N-Methyläthanolamin, N-Athyläthanolamin, N-Butyläthanolamin, Aminoäthyläthanolamin,
Diisopropanolamin und N,N'-(Dioxyäthyl)-äthylendiamin. Beispiele für geeignete aliphatische
Halogenmonocarbonsäuren sind Monochloressigsäure, Monobromessigsäure, a-Chlorpropionsäure,
a-Brompropionsäure, a-Brombuttersäure, ß-Chlorpropionsäure, a-Bromcapronsäure und
a-Bromcaprylsäure.
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Das Salz der aliphatischen Halogenmonocarbonsäure kann z. B. das Natrium-,
Kalium-, Ammonium-, Calcium-, Magnesium- oder Bariumsalz sein, ferner können die
Salze primärer, sekundärer und tertiärer Alkanolamine verwendet werden.
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Die Verbindungen, welche durch die obenstehende Reaktion gebildet
werden, können durch folgende Formel dargestellt werden:
Hierin bedeutet H 0 - A eine Alkanolgruppe, R eine Alkyl- oder eine Alkanolgruppe
mit der Maßgabe, dafl der Rest
2 bis 10 Kohlenstoffatome enthalten darf, x ist gleich 0 bis 6, M bedeutet Wasserstoff
oder ein einwertiges Kation, z. B. des Natriums, Kaliums, der Ammonium-, Alkylammonium-
oder Alkanolammoniumgruppe oder eine einfache Bindung an ein zweiwertiges Kation,
z. B. Calcium oder Magnesium, und R' und R" können Wasserstoff oder Alkylgruppen
mit der Maßgabe bedeuten, daß der Rest
2 bis 8 Kohlenstoffatome enthalten darf. Diese Verbindungen werden hergestellt,
indem man beispielsweise ein Dithiocarbamat der Zusammensetzung
worin H 0 -A, R und 11Z die gleiche Bedeutung, wie oben angegeben, haben,
mit einer aliphatischen niederen Halogenmonocarbonsäure oder einem Salz derselben,
z. B. einem der obengenannten Salze, zweckmäßig bei einer Temperatur von nicht über
etwa 50°C in Reaktion bringt. Als Reaktionsmedium kann man ein wäßriges oder ein
im wesentlichen nichtwäßriges Medium verwenden, z. B. einen Ester oder ein Keton,
wie Athylacetat, Isopropylacetat, Aceton, Methyläthylketon u. dgl.
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Das Haarwellmittel kann aus den vorstehend beschriebenen Verbindungen
hergestellt werden, indem man die betreffende Verbindung mit einer wäßrigen Lösung
einer alkalischen Verbindung, z. B. Ammoniumhydroxyd, einem Netzmittel, z. B. dem
Natriumsalz einer alkylierten Arylpolyäthersulfonsäure, und einem Trübungsmittel,
z.
B. einer wäßrigen Suspension eines Acrylsäuremischpolymerisates oder eines Polystyrols
mit einem Feststoffgehalt von etwa 25 bis 30 °%, kombiniert und den pH-Wert auf
etwa 9,5 einstellt. Das Haar kann mit einem solchen Mittel gewellt werden, indem
.man es auf einen Haarwickler aufwickelt, das Wehmittel auf das Haar aufbringt und
es je nach der Konzentration beispielsweise etwa 30 bis 90 Minuten auf demselben
beläßt. Darauf wird das Haar mit Wasser gewaschen und anschließend mit der Lösung
eines geeigneten Fixiermittels behandelt, z. B. einer Lösung von Kaliumbromat, Natriumperborat,
Ammoniumpersulfat oder Wasserstoffperoxyd in einem Verhältnis von etwa 1 Gewichtsteil
der fixierend wirkenden Substanz zu etwa 16 Gewichtsteilen Wasser. Nach etwa 10
Minuten kann das Haar von dem Wickler gelöst werden, wobei man die Fixierung etwa
weitere 10 Minuten einwirken läßt. Die Behandlung wird beendet, indem man das Haar
vom Wickler abnimmt, es gründlich mit Wasser wäscht und dann trocknet. Auf diese
Weise werden sehr zufriedenstellende Wellen erzielt, und das Haar zeichnet sich
durch eine ausgesprochen gute Elastizität und Glanz aus.
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Beispiele für weitere geeignete Netzmittel sind Fettsäureteilester
mehrwertiger Alkohole, insbesondere die Ester aus den höhermolekularen Fettsäuren,
wie Laurin-, Myristin-, Stearin-, Pahnitin- und Ölsäure und beispielsweise Glycerin,
den Zuckeralkoholen, wie Sorbit, Mannit und Dulcit, und den inneren Anhydriden und
Äthern derselben; Salze sulfatierter höhermolekularer Alkohole, wie die Natrium-
und Kaliumsalze von Lauryl und Myristylsulfat, und ein Alkylarylpolyäthylenglykoläther,
z. B. ein Alkylphenylpolyäthylenglykoläther, in welchem die Alkylgruppe eine Heptyl-,
Octyl- oder Nonylgruppe ist, insbesondere Octylphenylpolyäthylenglykoläther, der
durch Umsetzung von Octylphenol mit 11 Molekülen Äthylenoxyd hergestellt werden
kann. Als weitere Beispiele werden noch folgende Verbindungen genannt: Diamylester
der Sulfobernsteinsäure, der Diisobutylester des Natriumsulfosuccinats, Isopropylnaphthalinnatriumsulfonat,
Dioctylester von Natriumsulfobernsteinsäure, Monobutylphenylphenolnatriummonosulfonat
und Decylbenzolsulfonat.
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Als alkalischer Zusatz wird zwar Ammoniumhydroxyd bevorzugt verwendet,
man kann aber auch andere alkalische Substanzen verwenden, z. B. die Hydroxyde,
Carbonate und Bicarbonate von Natrium und Kalium, ferner Amine, wie Methyl- und
Äthylamin, oder Aminoalkohole,wie Triäthanolamin.
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Es ist bekannt, als Mittel zur Formveränderung von menschlichem Haar
wäßrige alkalische Lösungen von Dithiocarbaminaten, insbesondere solche des Ammoniumsalzes
der Dithiocarbamidsäure, zu verwenden. Diese Verbindungen, wie z. B. die Salze der
Dithiocarbamidessigsäure, unterscheiden sich in ihrer chemischen Struktur grundsätzlich
von denjenigen nach der Erfindung, da bei den bekannten Verbindungen zwischen dem
Kohlenstoffatom des Essigsäurerestes und demjenigen des Schwefelkohlenstoffrestes
eine NH-Gruppe steht, während sich bei den erfindungsgemäß verwendeten Verbindungen
an dieser Stelle ein Schwefelatom befindet. Aus der Wirksamkeit der einen Art von
Verbindungen konnte daher kein Schluß auf die Wirksamkeit der anderen gezogen werden.
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Weiterhin ist es bekannt, als wirksamen Bestandteil in Mitteln zur
Formveränderung von menschlichem Haar wasserlösliche Salze wasserlöslicher Amine
mit a-Oxyfettsäureestern der Dithiokohlensäure, Trithiokohlensäure oder Dithiocarbaminsäure
zu verwenden, wobei die Fettsäure 2 bis 4 Kohlenstoffatome enthält und die Lösung
durch einen Überschuß des wasserlöslichen Amins auf einen pH-Wert von mindestens
9,2 eingestellt wird. Ein Beispiel. für einen solchen Ester ist der Trithiokohlensäureester
der Glykolsäure
dessen freie Carboxylgruppen mit einem Amin, unter anderem auch mit einem - Alkanolamin,
neutralisiert werden können. Es ist auch bekannt, zu dem gleichen Zweck Salze von
Glykolsäureestern von Dithiocarbaminsäuren zu verwenden, die durch sekundäre Aminogruppen
substituiert sind, z. B. das Natriumsalz des N-Diäthyldithiocarbaminsäureesters
der Glykolsäure
welches in Wasser gelöst und beispielsweise durch Zusatz von Isopropanolamin auf
ein pg von 9,3 gebracht wird.
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Alle diese Haarbehandlungsmittel unterscheiden sich in ihrer chemischen
Struktur grundlegend von denjenigen nach der Erfindung, bei denen das sekundäre
Alkanolamin nicht als Neutralisationsmittel dient, sondern bei der Reaktion mit
Schwefelkohlenstoff und der Halogenmonocarbonsäure über sein Stickstoffatom unmittelbar
an das an Schwefel gebundene Kohlenstoffatom der entstehenden Dithiosäure gebunden
ist. Mit anderen Worten: Soweit die bekannten Haarbehandlungsmittel überhaupt N-substituierte
Dithiocarbaminsäurederivate enthalten, unterscheiden sich diese von den erfindungsgemäß
verwendeten Verbindungen grundlegend dadurch, daß das Stickstoffatom durch eine
oder zwei Alkylolgruppen substituiert ist. Die Gegenwart der Hydroxylgruppen in
den an das Stickstoffatom gebundenen aliphatischen Resten scheint nun eine äußerst
bemerkenswerte Wirkung zu haben; denn Versuche haben ergeben, daß die bekannten
Mittel, wenn man sie auf die hier beschriebene, übliche Weise anwendet, praktisch
wirkungslos sind, während man mit den Mitteln nach der Erfindung ohne weiteres eine
dauerhafte Formveränderung des Haares erzielt. Dies wurde durch die folgenden Versuche
nachgewiesen: Der N-Diäthyldithiöcarbaminsäureester der Glykolsäure wurde hergestellt
durch Umsetzung äquimolarer Mengen von Diäthylamin, Natriumhydroxyd und Schwefelkohlenstoff
in einem geeigneten Lösungsmittel, wobei sich Diäthyldithiocarbaminat bildete, und
durch-, Umsetzung dieses Zwischenproduktes mit einer äquimolaren Menge in Wasser
gelöster Monochloressigsäure, wobei unter Kühlung gerührt wurde, bis die Umsetzung
vollständig war. 10 g des Wirkstoffes wurden mit 5,5 g Monoäthanolamin in 90 ccm
Wasser neutralisiert. Es entstand eine gelbe Lösung von p$ 9,25. Frisch schampuniertes
Haar wurde in üblicher Weise auf Lockenwickler aufgewickelt und in einem Falle 45
Minuten, in einem anderen Falle 90 Minuten der Einwirkung der Lösung überlassen,
mit kaltem Wasser gewaschen, neutralisiert und dann getrocknet. Es wurde keine Lockenbildung
oder Wellung in dem Haar erzielt.
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Bei einem anderen Versuch wurde nach dem obigen Verfahren gearbeitet.
Bei 1wöchigem Stehen in einem Kühlschrank schied sich die durch die Kondensation
gebildete Säure in Kristallform ab. 10g dieser aktiven Kristalle wurden in 90 ccm
Wasser gelöst, und die Lösung wurde mit 5,5 g Monoäthanolamin neutralisiert. In
frisch schampuniertem Haar wurde mit dieser Lösung bei einem pg von 9,25 keine Wellung
erzielt.
Bei einem weiteren Versuch wurde Diisopropylamin verwendet.
1 Mol Diisopropylamin (101 g) in einem geeigneten Lösungsmittel wurde mit 70 ccm
Ammoniumhydroxyd und 76 g Schwefelkohlenstoff umgesetzt. Diese Reaktion dauerte
4 Stunden. 1 Mol (94 g) Monochloressigsäure, gelöst in Wasser, wurde zu dem Dithiocarbaminsäureester
der Glykolsäure unter Rühren im Verlaufe von 4 Stunden zugesetzt. Der wasserfreie
Wirkstoff wurde mit Monoäthanolamin bis auf ein pa von 9,25 neutralisiert. Auch
mit dieser Lösung entwickelten sich keine Locken oder Wellen in frisch schampuniertem
Haar.
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Weiterhin wurde der N-Diäthyldithiocarbaminsäureester der Glykolsäure
nach allgemein üblichen Verfahren dargestellt. Die erhaltene weiße, kristalline
Säure wurde mit Wasser und einer geringen Menge Monoäthanolamin verrührt, bis sich
die Säure löste. Diese Lösung wurde mit Wasser verdünnt, so daß eine Gesamtmenge
von 90 ccm Wasser zur Herstellung der Lösung verwendet wurde. Dann wurde das pH
durch Zusatz einer weiteren geringen Menge Monoäthanolamin auf 9,3 eingestellt.
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In ähnlicher Weise wurde eine Lösung aus 25 g der Säure hergestellt,
indem diese in 90 g Wasser gelöst wurden, welches Monoäthanolamin enthielt, und
das pH wiederum mit Monoäthanolamin auf 9,3 eingestellt wurde. Diese zweite Lösung
ist ungefähr 2,7mal so konzentriert wie die aus 9,0 g der freien Säure des N-Diäthyldithiocarbaminsäureesters
der Glykolsäure erhaltene Lösung.
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Unter Verwendung dieser beiden Lösungen nach Zusatz von 1 oder 2 Tropfen
eines Netzmittels wurden frisch schampuniertes Haar und getrocknetes Haar in diese
Lösung getaucht und dann auf Lockenwickler gewickelt. Das hier verwendete Haar war
von mittlerer Dichte, und um mehr als die zur Wellenerzeugung ausreichende Zeitdauer
vorzusehen, wurde die Lösung 1 Stunde auf dem Haar gelassen. Am Ende dieses Zeitraumes
wurde das Haar mit kaltem Wasser, dann mit einer verdünnten Wasserstoffperoxydlösung
und nochmals mit Wasser gespült und getrocknet.
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Am Ende dieses Verfahrens wurde festgestellt, daß -weder das mit der
Lösung von 9,0 g N-Diäthyldithiocarbaminsäure noch das mit der Lösung von 25 g der
gleichen Säure behandelte Haar eine Wellung aufwies; beide Lösungen waren vollkommen
unwirksam.
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Andererseits wurde eine Lösung nach dem Verfahren des nachstehenden
Beispiels 1 hergestellt.
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Die frisch hergestellte Lösung wurde auf frisch schampuniertes Haar
aufgebracht, und das Haar wurde auf Lockenwickler aufgewickelt. Sowohl nach 30 Minuten
als auch nach 45 Minuten langer Einwirkung - in getrennten Versuchen - wurde das
Haar mit kaltem Wasser gespült, dann wurde 20 Minuten lang mit einer verdünnten
Wasser-,toffperoxydlösung fixiert, nochmals mit Wasser gewaschen und getrocknet.
Es entstand eine aufgezeichnete Wellung.
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Dies wurde bestätigt durch die Anwendung der Lösung auf mindestens
270 Kopfhälften im Vergleich mit einer Lösung, welche Thioglykolsäure, eine nicht
durch Hydroxylgruppensubstituierte Verbindung, enthielt, während des normalen Betriebes
eines Schönheitssalons mit dem Ergebnis, daß das erfindungsgemäße Mittel festere
Locken, eine stärkere Federung oder Elastizität ergab und dem Haar eine ausgezeichnete
Beschaffenheit, wie Glanz, Gefüge und Griff, verlieh.
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Die Erfindung wird in den nachfolgenden Beispielen erläutert.
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Beispiel 1 In einen Reaktionskolben, der mit Rührer, Thermometer und
Tropftrichter ausgestattet ist, werden 2,51 Isopropylacetat und 760g Schwefelkohlenstoff
eingebracht. Man kühlt das Gemisch auf 0° C ab und setzt nun ein Gemisch von 1490
g Triäthanolamin und 1330 g Diisopropanolamin zu, wobei man die Temperatur auf 0°
C hält. Nach beendetem Zusatz wird das Reaktionsgemisch 1 Stunde gerührt und dann
die obere, aus Isopropylacetat bestehende Schicht abdekantiert. Der aus dem Dithiocarbamat
bestehende Rückstand ist ein zähflüssiges, hellgelbes 01. Zu diesem Dithiocarbamat
wird eine Lösung zugesetzt, die folgendermaßen hergestellt -wurde: 945 g Monochloressigsäurewerden
in 600 g Wasser gelöst und durch Zusatz von 667 cm3 28°/oiger Ammoniumhydroxydlösung
neutralisiert. Durch Zusatz dieser Lösung steigt die Temperatur auf 45° C. Man rührt
3 Stunden.
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Nach beendetem Zusatz wird das Reaktionsgemisch abgekühlt und abgenutscht,
um das entstandene kristalline Triäthanolaminhydrochlorid zu entfernen. Das Filtrat,
welches den wesentlichen Bestandteil des Haarwellmittels darstellt, ergibt bei einem
pH-Wert von 9,6 eine ausgezeichnete Haarwellung. Es wird nach folgendem Ansatz verwendet
350 g Reaktionsprodukt, 100 cm3 Ammoniumhydroxyd (28°/oig), 20 g alkyliertes Arylpolyäthersulfonat,
30 g Polystyrol und Wasser bis auf 1000 cm'. Beispiel 2 Man wiederholt das Verfahren
gemäß Beispiel 1, jedoch mit der Maßgabe, daß hier an Stelle des Triäthanolamins
750 cm3 28°/oige Ammoniumhydroxydlösung verwendet werden. Die nach beendeter Reaktion
entstandene kristalline Ausfällung besteht aus Ammoniumchlorid und wird abfiltriert.
Das so hergestellte Produkt ist ein ausgezeichnetes Wellmittel. Es kann nach folgendem
Ansatz bei pH 9,4 verwendet werden: 471 g Reaktionsprodukt, 100 cm3 28°/oige Ammoniumhydroxydlösung,
10g Triäthanolaminsalz eines Kondensationsproduktes, hergestellt durch Kondensation
eines Polypeptides eines Molekulargewichtes von 600 bis 1200 mit den Chloriden von
Kokosnußfettsäuren, 30 g Polystyrol und Wasser bis auf 1000 cm3. Beispiel 3 In ähnlicher
Weise wie im Beispiel 1 wird die Reaktion unter Verwendung von Diäthanolamin als
sek. Alkanolamin durchgeführt. 625 cm3 Isopropylacetat und 190 g Schwefelkohlenstoff
werden auf 7° C gekühlt, worauf man langsam 525 g Diäthanolamin zusetzt. Nach beendetem
Zusatz des Diäthanolamins wird das Reaktionsgemisch noch 2 Stunden gerührt und dann
das Isopropylacetat dekantiert. Nun wird dem so hergestellten Dithiocarbamat eine
Lösung, die durch Auflösen von 236 g Monochloressigsäure in 250 cm3 Wasser und Neutralisation
mit 167 cm3 28 °/oiger Ammoniumhydroxydlösung hergestellt ist, wie im Beispiel l
beschrieben, zugesetzt.
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Es bildet sich keine kristalline Ausfällung, sondern das Endprodukt
ist klar. Wenn man es in Form der üblichen Haarwellösungen bei einer Konzentration
von 1 Mol je Liter der Dithiocarbamylverbindung und einem p11-Wert von 9,5 verwendet,
wird im Verlaufe von etwa 40 Minuten eine gute Wellung erzielt.
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Beispiel 4 Nach dem Verfahren gemäß Beispiel 1 werden 750 cm3 Isopropylacetat
und 228 g Schwefelkohlenstoff abgekühlt,
worauf man ein Gemisch
von 267 g N-Äthyläthanolamin und 447 g Triäthanolamin zusetzt. Das Triäthanolaminsalz
des N Äthyläthanolamindithiocarbamates wird abgetrennt und mit einer Lösung von
3 Mol Monochloressigsäure, die wie im Beispiel 1 mit Ammoniumhydroxyd neutralisiert
ist, in Reaktion gebracht. Die Kristalle des Triäthanolaminhydrochlorides werden
von der klaren Flüssigkeit abfiltriert. Wenn dieses Reaktionsprodukt in Form der
üblichen Haarwellmittel (p$ 9,6) angewendet wird, erhält man eine sehr befriedigende
Wellung des Haares. Beispiel 5 Man folgt dem Verfahren gemäß Beispiel 4, verwendet
jedoch an Stelle von Triäthanolamin hier weitere 267 g N-Äthyläthanolamin. Ein weiteres
Mol N-Äthyläthanolamin wird als Base für die Herstellung des Alkanolaminsalzes des
Alkanolaminthiocarbamates verwendet. Es erfolgt keine Kristallbildung; die Verbindung
ergibt eine gute Wellung des Haares. Beispiel 6 Das Triäthanolaminsalz von Diisopropanolamindithiocarbamat
wird, wie im Beispiel 1 geschrieben, hergestellt. Dieses Salz wird mit einer einmolaren
Lösung von a-Brompropionsäure, die mit Ammoniak neutralisiert ist, in Reaktion gebracht.
Nach beendeter Reaktion werden die gebildeten Kristalle abfiltriert und als Triäthanolaminhydrobromid
identifiziert. Das Wellmittel ist in der klaren Lösung enthalten. Es wird nach einer
Rezeptur analog Beispiel 1 verwendet und ergibt eine gute Haarwellung. Beispiel
7 Man folgt dem Verfahren gemäß Beispiel 6, wobei das Triäthanolaminsalz
des Diisopropanolamindithiocarbamates mit einer molaren Lösung in Reaktion gebracht
wird, die durch Neutralisation von a-Brombuttersäure mit Ammoniumhydroxyd hergestellt
ist. Die gebildeten Kristalle von Triäthanolaminhydrobromid werden abfiltriert.
Das Reaktionsprodukt wird in einem üblichen Haarwellansatz verwendet und ergibt
eine befriedigende Haarwellung. Beispiel 8 Man folgt der Vorschrift gemäß Beispie16,
wobei das Triäthanolaminsalz des Düsopropanolamindithiocarbamates mit einer Lösung
in Reaktion gebracht wird, die durch Neutralisation von ß-Chlorpropionsäure mit
Ammoniak hergestellt ist.
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Die im Reaktionsprodukt enthaltenen Kristalle werden als Triäthanolaminhydrochlorid
identifiziert und abfiltriert. Die Lösung hat eine sehr helle Färbung und ergibt
bei Anwendung nach der üblichen Haarwellmittelrezeptur ausgezeichnete Haarwellen.
Beispiel 9 Man folgt dem üblichen Verfahren, verwendet hier aber als Reaktionsteilnehmer
ein Dialkanoldiamir_. 750 cm3 Isopropylacetat und 228 g Schwefelkohlenstoff werden
mit 222 g N,N'-Dioxyäthyläthylendiamin und 447 g Triäthanolamin in Reaktion gebracht.
Auf diese Weise wird das Ditriäthanolaminsalz des Dithiocarbamates von N,N'-Dioxyäthyläthylendiamin
gewonnen. Es wird wie im Beispiel l mit einer Lösung von Ammoniummonochloracetat
umgesetzt.
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Das aus dem Reaktionsprodukt abfiltrierte kristalline Material enthält
Triäthanolaminhydrochlorid, während das Filtrat zur Herstellung eines Wehmittels
verwendet wird.
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Beispiel 10 210 g Diäthanolamin, 76 g Schwefelkohlenstoff und 250
cm3 Isopropylacetat werden in Reaktion gebracht, indem man zu dem Gemisch von Aminoalkohol
und Isopropylacetat in einem Eisbad den Schwefelkohlenstoff zusetzt. Dieser Zusatz
erfolgt im Verlaufe von 2 Stunden. Man entfernt dann das Isopropylacetat und setzt
anschließend 1 Mol Natriummonochloracetat, in 250 cm3 Wasser gelöst, hinzu. Aus
dem Reaktionsprodukt wird in der oben beschriebenen Weise eine molare Haarwelllösung
von einem pH-Wert von etwa 9,3 hergestellt. Diese Lösung wird zur Haarwellung verwendet
und ergibt eine ausgesprochen zufriedenstellende Wellung. Beispiel 11 Unter Verwendung
von 117g N-Butyläthanolamin, 75 g 28%iger Ammoniumhydroxydlösung, 76 g Schwefelkohlenstoff,
125 cm3 Isopropylacetat, 94 g Monochloressigsäure, 70 g 28%iger Ammoniumhydroxydlösung
und 100 cm3 Wasser wird ein Dithiocarbamat hergestellt. Das N-Butyläthanolamin und
das Ammoniumhydroxyd, die in dem Isopropylacetat gelöst sind, werden im Verlaufe
einer Stunde bei 5° C mit dem Schwefelkohlenstoff behandelt. Das Isopropylacetat
wird abdekantiert und die Lösung mit der wäßrigen Lösung von Monochloressigsäure
und Ammoniak behandelt. Zusammensetzung des Haarwellmittels 530 cm3 des erhaltenen
Reaktionsprodukts, 105 cm3 28%ige Ammoniumhydroxydlösung, 30 g Triäthanolaminsalz
eines Protein-Kondensationsproduktes gemäß Beispie12, 45 g Polystyrol und Wasser
bis auf 1000 cm3. PH = 9,7. Beispiel 12 Reaktionsansatz: 125 cm3Isopropylacetat,
133 gDiisopropanolamin, 75 g Ammoniumhydroxydlösung (280/01g), 76 g Schwefelkohlenstoff,
108,5 g a-Chlorpropionsäure, 75 cm3 Ammoniumhydroxydlösung (28%ig) und 50 cm3 Wasser.
Diisopropanolamin und Ammoniak werden dem Isopropylacetat zugesetzt und im Verlaufe
einer Stunde mit dem Schwefelkohlenstoff behandelt. Das Isopropylacetat wird abdekantiert
und der Rückstand mit einer wäßrigen Lösung behandelt, welche die a-Chlorpropionsäure
sowie Ammoniak enthält. Der Zusatz erfolgt im Verlaufe von 2 Stunden. Die entstandene
Lösung ist schwach gefärbt und hat einen ausgezeichneten Geruch. Aus ihr wird eine
normale Haarwellösung hergestellt, die eine ausgezeichnete Wellung ergibt. Beispiel
13 Reaktionsansatz: 133 g Diisopropanolamin, 75 g Ammoniumhydroxydlösung (28%ig),
76 g Schwefelkohlenstoff, 153 g a-Brompropionsäure, 75 cm3 Ammoniakwasser (280/01g)
und 50 cm3 Wasser. Man arbeitet gemäß Beispiel 13. Das Reaktionsprodukt ergibt
in einem Haarwellmittelansatz der üblichen Zusammensetzung eine gute Wellung des
Haares.
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Beispiel 14 Reaktionsansatz: 133 g Düsopropanolamin, 75 cm3 Ammoniumhydroxydlösung
(280/01g), 76 g Schwefelkohlenstoff, 100 cm3 Isopropylacetat, 167 g a-Brombuttersäure,
100 cm3 Wasser und 70 cm3 Ammoniumhydroxydlösung (28%ig). Man arbeitet gemäß Beispiel
13
und verwendet das Reaktionsprodukt zur Herstellung einer Haarwellösung.
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Beispiel 15 Man stellt das Kaliumsalz von Diisopropanoldithiocarbamylpropionsäure
gemäß Beispiel13 unter Verwendung des folgenden Ansatzes her: 133g Diisopropanolamin,
70 g Ammoniumhydroxydlösung (28°/oig), 100 cm3 Isopropylacetat, 76 g Schwefelkohlenstoff,
108,5 ga-Chlorpropionsäure, 56 g Kaliumhydroxyd sowie 100 cm3 Wasser. Beispiel
16 100 cm3 Isopropylacetat und 38 g Schwefelkohlenstoff werden auf 0° C gekühlt,
worauf man allmählich und unter Rühren ein Gemisch von 67 g Diisopropanolamin und
75 g Triäthanolamin zusetzt. Nach beendetem Zusatz wird weitere 11/2 Stunden gerührt.
Man trennt das Isopropylacetat ab, setzt dem Dithiocarbamat eine Lösung zu, die
aus 98 g a-Bromcapronsäure, 75 cm3 destilliertem Wasser und 33 cm3 28°/oiger Ammoniumhydroxydlösung
hergestellt ist, und rührt 1 Stunde. Die kristalline Ausfällung von Triäthanolaminhydrobromid
wird abfiltriert. Das Filtrat enthält die Diisopropanoldithiocarbamylcapronsäure,
welche eine ausgezeichnete Wellung ergibt, wenn sie nach dem üblichen Ansatz als
Haarmittel verwendet wird.
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In ähnlicher Weise, wie oben beschrieben, kann man auch andere Dithiocarbamate
herstellen, indem man an Stelle des Diisopropanolamins äquivalente Mengen anderer
sekundärer Alkanolamine verwendet. Ferner kann man an Stelle des inerten Lösungsmittels
Wasser verwenden. In diesem Falle verläuft die Reaktion etwas langsamer, und man
muß länger rühren, um allen Schwefelkohlenstoff in Reaktion zu bringen. Das Reaktionsprodukt
ist in diesem Falle eine wäßrige Lösung des Salzes der Dithiocarbaminsäure.
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Außerdem kann man, wenn gewünscht, an Stelle von 94,5g Monochloressigsäure
jeweils 108,5 g a- oder ß-Chlorpropionsäure oder 167 g a-Brombuttersäure oder 195
g a-Bromcapronsäure verwenden. Bei Verwendung von a-Brombuttersäure und a-Bromcapronsäure
erzielt man infolge ihrer begrenzten Wasserlöslichkeit eine vollständige Lösung
praktisch erst dann, wenn die gesamte, zur Neutralisation dienende Base zugesetzt
ist. Außerdem kann jede der obenerwähnten halogenierten aliphatischen Säuren mit
Ammoniumhydroxyd oder einer äquivalenten Menge einer anderen Base, wie Triäthanolamin,
Diisopropanolamin, N-Butyläthanolamin u. dgl., neutralisiert werden.
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Vorstehend ist zwar die Erfindung in ihrer Anwendung auf die Dauerwellung
von Haar beschrieben, sie kann aber auch dazu dienen, die Haarform in jeder beliebigen
anderen Weise zu ändern. So kann das Mittel gemäß der Erfindung in einer dem Wellen
entgegengesetzten Weise verwendet werden, d. h. zur Entfernung von Locken, Wellen,
Kinken, zum Aufformen von Knicken u. dgl.